*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Bußgelder galten theoretisch nur bis zum Inkrafttreten der StVO-Novelle (bis einschließlich 27. April 2020), in der Praxis werden Sie jedoch derzeit von den meisten Bußgeldstellen wieder angewandt, da die StVO-Novelle durch einen Formfehler aktuell nicht ist.
Pkw: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts – geplante Bußgelder durch StVO-Novelle:
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Bußgelder galten theoretisch nur bis zum Inkrafttreten der StVO-Novelle (bis einschließlich 27. April 2020), in der Praxis werden Sie jedoch derzeit von den meisten Bußgeldstellen wieder angewandt, da die StVO-Novelle durch einen Formfehler aktuell nicht ist.
Pkw: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts – geplante Bußgelder durch StVO-Novelle:
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW)Geschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW)
20 €
neu seit der StVO-Novelle: Innerorts beim Rechtsabbiegen nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren (LKW)
70 €
1
Geschwindigkeit trotz Bahnübergang,
besonderen Verhältnissen auf Straßen oder schlechten Sichtverhältnissen nicht angepasst
100 €
1
... mit Gefährdung
120 €
1
... mit Sachbeschädigung
145 €
1
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand
80 €
1
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde
20 €
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt
75 €
1
zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglichzusätzlich Beschlag nahme und Vernichtung des Gerätes möglich
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung
Welche Bußgelder drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Wenn Sie außerorts zu schnell gefahren sind, droht Ihnen laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 10 bis 600 Euro. Sind Sie innerorts zu schnell gefahren, kostet Sie das zwischen 15 und 680 Euro Bußgeld. Ab 21 km/h zu schnell gibt es sowohl außer- als auch innerorts einen Punkt. Ein Fahrverbot droht außerorts ab 41 km/h zu viel und innerorts ab 31 km/h zu viel. Details zu den Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen finden Sie in unseren Geschwindigkeitstabellen.
Ab wann werden Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt?
Theoretisch können Sie bereits ab 1 km/h zu schnell geblitzt werden. Je nach Blitzer und gefahrener Geschwindigkeit wird aber eine Toleranz von 3 km/h oder 3 bis 5 % der gefahrenen Geschwindigkeit abgezogen. Hier erfahren Sie mehr zum Toleranzabzug.
Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Gemäß § 26 StVG verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach 3 Monaten, wenn Sie innerhalb dieser Zeit keinen Bußgeldbescheid erhalten haben. Danach nach 6 Monaten. Diese Frist kann aber z. B. unterbrochen werden, wenn der Fahrer (= Täter) in dieser Zeit z. B. einen Anhörungsbogen bekommt. Hier erfahren Sie mehr über die Verjährungsfristen.
Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 3 Abs. 1, 2 & 4 StVO
Mit dem Auto bei hoher Geschwindigkeit unterwegs? Das Unfallrisiko steigt durch die Geschwindigkeitsüberschreitung.
Deutsche Autofahrer nehmen es mit der Geschwindigkeit oftmals nicht allzu genau und Rasen kann fast schon als Volkssport angesehen werden. Denn es gibt kein anderes Vergehen, das so oft für einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot verantwortlich ist wie die Geschwindigkeitsüberschreitung und so hagelt es tagtäglich Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote.
Doch ein Vergehen gegen das Tempolimit ist kein Kavaliersdelikt und kann schnell eine teure Angelegenheit werden.
Aber mit welchen Strafen müssen Temposünder rechnen? Wann droht ein Fahrverbot? Gibt es Unterschiede zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und einer außerorts? Und was ist besonders für Fahranfänger wichtig, die 20, 10 oder 5 km/h zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden? Unser Ratgeber zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung liefert viele wichtige Informationen und Antworten.
Spezielle Informationen zum Thema Geschwindigkeit:
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 100 km/h
Der Bußgeldkatalog unterscheidet eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und eine Übertretungen des Tempolimits innerhalb von Ortschaften. Doch welche Geschwindigkeit ist außerorts überhaupt erlaubt?
Die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften liegt laut § 3 Absatz 3 Ziffer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei 100 km/h (für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen), darüber hinaus gilt für Kfz-Fahrer auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Hierbei handelt es sich, wenn nicht durch Verkehrsschilder anders vorgegeben, um eine empfohlene maximale Geschwindigkeit, also keine fest definierte Geschwindigkeitsbegrenzung. Stehen hier jedoch Schilder, die eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgeben, so ist diese verbindlich, die Empfehlung der Richtgeschwindigkeit ist aufgehoben. Doch viele Autofahrer halten sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben, entsprechend werden diese auch häufig geblitzt – außerorts wie innerorts.
Wer bis zu 20 km/h zu schnell gefahren ist und auf der Autobahn geblitzt wurde, muss für den Verstoß seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 laut Bußgeldkatalog zwischen 20 und 60 Euro Bußgeld zahlen. Wer noch schneller unterwegs ist, muss mit deutlich höheren Bußgeldern sowie Punkten in Flensburg rechnen.
Wird ein Fahrer außerorts mit 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit und mehr geblitzt, blüht ihm zudem seit der StVO-Novelle ein Fahrverbot. In unserer Bußgeldtabelle sehen Sie im Detail die jeweils drohenden Sanktionen (Kosten, Punkte, Fahrverbote) die der Bußgeldkatalog bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts bereithält.
Spezielle Informationen zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Bußgeldkatalog “Geschwindigkeitsüberschreitung”. Einfach auf das Bild klicken.
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt innerorts?
Wer innerorts geblitzt wird, weil er zu schnell gefahren ist, muss im Vergleich zu einem Verstoß außerorts laut Bußgeldrechner und -katalog mit höheren Bußgeldern rechnen.
Der Grund hierfür ist, dass innerhalb geschlossener Ortschaften ein anderes Gefahrenpotenzial vorliegt als außerorts. § 3 Absatz 3 Ziffer 2 StVO schreibt innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw, Motorrad und alle anderen Kraftfahrzeuge von 50 km/h vor.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts kann es schnell richtig teuer werden, wobei für Verkehrssünder, die bis zu 20 km/h zu schnell waren, seit der StVO-Novelle Bußgelder zwischen 30 und 70 Euro fällig werden. Punkte oder gar ein Fahrverbot wegen geringer Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog bei diesen Verstößen noch nicht vor.
Doch wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h und mehr überschritten, steigen die Bußgelder Schritt für Schritt an und obendrein drohen Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote.
Seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 winkt übrigens nicht mehr erst ab 31 km/h zu schnell innerorts spätestens ein Fahrverbot, welches mindestens für einen Monat ausgesprochen wird, sondern bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Der Bußgeldtabelle können Sie die jeweiligen Sanktionen (Kosten, Punkte, Fahrverbote) aus dem Bußgeldkatalog für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts entnehmen.
Zu schnell gefahren und geblitzt? Innerorts wie außerorts werden durch fest installierte (stationäre) Blitzer die jeweiligen Strafen für ein Geschwindigkeitsvergehen ermittelt und geahndet – sowie durch mobile Geschwindigkeitsüberwachungen mittels Lasermessung.
Geschwindigkeitsüberschreitung in besonderen Verkehrssituationen
Der Bußgeldkatalog sieht für Geschwindigkeitsüberschreitungen aber noch weitere Sanktionen vor, die sich auf spezifische Verkehrssituationen beziehen.
Wer beispielsweise an angekündigten Gefahrenstellen wie Bahnübergängen, Kreuzungen oder auch bei schlechten Sichtverhältnissen zu schnell gefahren ist, muss mit einem höheren Bußgeld wegen unangepasster Geschwindigkeit rechnen. In dem genannten Beispielen wären es nach der aktuellen Bußgeldtabelle 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Ebenfalls teuer wird es, wenn sich ein Fahrer durch zu schnelles Fahren in der unmittelbaren Nähe von Kindern, älteren oder hilfebedürftigen Menschen deren Gesundheit gefährdet. Dann drohen als Sanktion laut Bußgeldkatalog 80 Euro und ein Punkt.
Aber auch, wer mit Schneeketten zu schnell unterwegs ist und die erlaubten 50 km/h um 10 km/h überschreitet, bekommt laut Bußgeldrechner seit der StVO-Novelle ein Bußgeld in Höhe von 20 bis 30 Euro aufgebrummt. Mit Schneeketten dürfen Sie im Übrigen weder innerorts noch außerorts schneller fahren als 50 km/h (§ 3 Absatz 4 StVO).
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h droht ein Bußgeld zwischen 600 bis 680 Euro und obendrein gibt es noch zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Um nicht geblitzt zu werden – innerorts oder außerorts – und Bekanntschaft mit den laut Bußgeldkatalog oder Bußgeldrechner drohenden Sanktionen zu machen, rüsten sich viele Autofahrer mit einem entsprechenden Radarwarner aus, was aber ebenfalls verboten ist und ein Bußgeld selbst ohne Geschwindigkeitsüberschreitung nach sich zieht. Unsere Bußgeldtabelle zeigt häufige sonstige Geschwindigkeitsvergehen und nennt die jeweiligen Sanktionen (Kosten, Punkte, Fahrverbote).
Geschwindigkeit: Regelungen durch die StVO
Eine hohe Geschwindigkeit kann die Verkehrssicherheit stark beeinflussen.
Zu schnelles Fahren, egal ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften, zählt nach Angaben des Statistischen Bundesamts zu den häufigsten Unfallursachen. Zudem sind Geschwindigkeitsüberschreitungen zugleich auch der am häufigsten registrierte Verstoß gegen durch das Verkehrsrecht vorgegebenen Verkehrsregeln – was nicht zuletzt auch den flächendeckenden Geschwindigkeitskontrollen zu verdanken ist.
Umso erschreckender ist es, dass viele Pkw-Fahrer oft gar nicht immer wissen, welche Höchstgeschwindigkeiten erlaubt sind, wenn Ihnen nicht gerade alle zehn Meter ein Schild die Richtung weist.
Um sein Wissen zum Thema Geschwindigkeit und Höchstgeschwindigkeit aufzufrischen, finden Sie im Folgenden den § 3 StVO, der alle Regelungen zur Geschwindigkeit enthält. Demnach gilt:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, 2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, bb) Personenkraftwagen mit Anhänger, cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.” (§ 3 StVO)
Spezielle Informationen zum Thema Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung:
Geschwindigkeitsüberschreitung: Neben Bußgeldern und Punkten kann auch ein Fahrverbot drohen.
Wer geblitzt wurde und deutlich zu schnell gefahren ist, hat sofort Angst um seinen Führerschein. Doch ab wann gibt es für Temposünder ein Fahrverbot? Und wie lange ist der “Lappen” bei welcher Geschwindigkeitsübertretung innerorts oder außerorts weg? Der Bußgeldkatalog sieht bei der Geschwindigkeitsüberschreitung klare Regelungen vor.
Bei folgenden Verstößen wird seit der Einführung der StVO-Novelle ein Fahrverbot ausgesprochen:
ein Monat Fahrverbot ab 21 km/h innerhalb bzw. ab 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zuzüglich Bußgeld und Punkte in Flensburg
zwei Monate Fahrverbot ab 51 km/h innerhalb bzw. ab 61 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zuzüglich Bußgeld und Punkte in Flensburg
drei Monate Fahrverbot ab 61 km/h innerhalb bzw. über 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zuzüglich Bußgeld und Punkte in Flensburg
Im Folgenden finden Sie noch weitere detaillierte Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog:
Fahrverbot: Innerorts zu schnell gefahren
Zugegebenermaßen muss ein Fahrer seit der StVO-Novelle gar nicht mal so schnell in geschlossenen Ortschaften unterwegs sein, damit er seinen Führerschein aufs Spiel setzt und ein Fahrverbot ausgesprochen bekommt. Denn wer bereits mit 21 km/h zu schnell unterwegs war, bekommt laut Bußgeldrechner den Führerschein für einen Monat abgenommen. Das wären also in einer Tempo-50-Zone 71 km/h.
Obendrein gibt es ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt. Ebenfalls ist ein Kfz-Fahrer seinen Führerschein für einen Monat los, wenn er mit 41 bis 50 km/h zu schnell war. In diesem Fall sieht die Bußgeldtabelle zuzüglich 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte vor. Wer die Höchstgeschwindigkeit um 51 bis 60 km/h überschreitet und geblitzt wird, muss mit zwei Monaten Fahrverbot rechnen, ab 61 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es drei Monate Fahrverbot. Hinzu kommen natürlich noch jeweils empfindliche Bußgelder sowie Punkte in Flensburg. Folgende Übersicht zeigt noch einmal, wann bei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb geschlossener Ortschaften seit der Einführung der StVO-Novelle ein Fahrverbot ausgesprochen wird und wie hoch die übrigen Sanktionen ausfallen:
mit bis zu 10 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 30 Euro Bußgeld, kein Punkt
mit 11 bis 15 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 50 Euro Bußgeld, kein Punkt
mit 16 bis 20 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 70 Euro Bußgeld, kein Punkt
mit 21 bis 25 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 80 Euro Bußgeld, ein Punkt
mit 26 bis 30 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 100 Euro Bußgeld, ein Punkt
mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte
mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte
mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: zwei Monate Fahrverbot, 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte
mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: drei Monate Fahrverbot, 480 Euro Bußgeld, zwei Punkte
mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: drei Monate Fahrverbot, 680 Euro Bußgeld, zwei Punkte
Weitere Informationen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen
Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts müssen Sie den Führerschein zeitweise abgeben?
Der Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts verrät, dass der Führerschein seit der StVO-Novelle ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h und mehr eingezogen wird. Genau wie bei den Tempovergehen innerhalb geschlossener Ortschaften werden auch in dieser Bußgeldtabelle mit steigender Geschwindigkeit die Sanktionen empfindlicher.
Wer mit 41 bis 50 km/h zu schnell gefahren ist, muss ebenfalls für einen Monat seinen Führerschein abgeben, hinzu kommt noch ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro sowie zwei Punkte. Auch wer mit 51 bis 60 km/h zu schnell übers Land fährt und geblitzt wird, erhält gemäß Bußgeldkatalog ein Fahrverbot für einen Monat zuzüglich 240 Euro Bußgeld und zwei Punkte.
Zwei Monate muss ein Fahrer dagegen auf die Fahrerlaubnis verzichten, wenn er mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt wurde. Bei über 70 km/h gibt es ein Fahrverbot für drei Monate. Für die beiden letzten Fälle kommen natürlich noch ein hohes Bußgeld sowie Punkte hinzu. Folgende Übersicht verdeutlicht noch einmal, wann und für wie lange bei Geschwindigkeitsvergehen außerhalb geschlossener Ortschaften seit der Einführung der StVO-Novelle ein Fahrverbot ausgesprochen wird:
mit 26 bis 30 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 80 Euro Bußgeld, ein Punkt
mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 120 Euro Bußgeld, ein Punkt
mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte
mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte
mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: zwei Monate Fahrverbot, 440 Euro Bußgeld, zwei Punkte
mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: drei Monate Fahrverbot, 600 Euro Bußgeld, zwei Punkte
Sonderfall: Geschwindigkeitsüberschreitung bei schlechten Sichtverhältnissen
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bei Nebel und anderen Sichtbehinderungen ist besonders gefährlich.
Die StVO schreibt bei schlechter Sicht aufgrund von widrigen Witterungsbedingungen wie Nebel, Regen oder Schneefall eine Geschwindigkeitsanpassung vor, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zusätzlich zu gefährden. Demnach liegt dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.
Wer trotz eingetrübter Sichtweite zu schnell fährt und dabei geblitzt oder anderweitig ertappt wird, muss neben einem Bußgeld und Punkten auch mit einem Fahrverbot rechnen.
So wird die Fahrerlaubnis für einen Monat eingezogen, wenn trotz schlechter Sicht- und/oder Straßenverhältnisse
die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bei 21 bis 50 km/h lag
die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bei 26 bis 60 km/h lag
Mit steigender Geschwindigkeit fallen auch die Sanktionen im Bußgeldkatalog höher aus und so kann der Führerschein bei 71 km/h und mehr bis zu drei Monate eingezogen werden.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffielen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter. Zwar sieht der Bußgeldkatalog seit der Einführung der StVO-Novelle bei Tempoverstößen von 26 km/h ohnehin ein einmonatiges Fahrverbot vor, die Wiederholungstäterregel bleibt jedoch zunächst einmal bestehen. Welche Auswirkungen sich daraus ergeben, bleibt abzuwarten.
Wann tritt das Fahrverbot in Kraft?
Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, bleibt die Fahrerlaubnis zwar bestehen, jedoch ist es dem Betroffenen für die Dauer des Fahrverbots verboten, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Wirksamkeit des Fahrverbots wird bei Fahrern, die in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot ableisten mussten, gemeinsam mit dem Bußgeldbescheid rechtskräftig. Der Führerschein muss mit Wirksamkeit für die Dauer des Fahrverbots bei der Ordnungsbehörde abgegeben werden. Mit der Abgabe des Führerscheins beginnt die Verbotsfrist, Fahrzeuge im Verkehr zu führen.
Hinweis: Betroffene können den Zeitpunkt für den Fristbeginn des Fahrverbots in einem Zeitraum von vier Monaten selbst wählen. Voraussetzung hierfür ist, dass innerhalb von zwei Jahren kein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Dann gelten sie für die Verkehrsbehörden nämlich als Ersttäter. Wer trotz Fahrverbot ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, begeht gemäß § 21 StVG eine Straftat. Dieses Vergehen wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet.
Absehen vom Fahrverbot
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Das ist nur im Einzelfall möglich.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei es immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt und ob die Begründung objektiv nachvollziehbar ist. Ein „Schema F“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße eintauschen lässt, gibt es natürlich nicht.
Im Laufe der Jahre haben sich aber dennoch verschiedene Fallgruppen herauskristallisiert, in denen die Verhängung des Fahrverbots – mit oder ohne Ausgleich durch eine Erhöhung der Geldbuße – zurückgenommen wurde. Zu den Fallgruppen gehören:
Temposünder sollten sich darauf aber niemals verlassen, dass eine dieser Begründungen auch tatsächlich zur Aufhebung der Entscheidung führt, da Gerichte nur in Ausnahmefällen vom Fahrverbot absehen. Wer die Gefahr seiner beruflichen Existenz als Grund angibt, bekommt in der Regel den Hinweis, dass zunächst auch der Jahresurlaub eingesetzt werden kann oder alternativ auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen.
Im Einzelfall können sich Betroffene an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden. Zudem kann sich auch eine verkehrspsychologische Intensivberatung mildernd auf das wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung verhängte Fahrverbot auswirken, falls der Richter davon überzeugt ist, dass sich der Betroffene zukünftig im Straßenverkehr vorschriftsmäßig und rücksichtsvoll verhalten wird.
Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, wird zur Kasse gebeten. Je nachdem, ob Sie nun mit 10 km/h, mit 20 km/h oder gar mit 40 km/h zu schnell unterwegs waren, wird vom Bußgeldkatalog eine entsprechende Sanktion vorgegeben. Doch wie geht es nach dem Blitzen weiter?
Zu schnell gefahren und geblitzt: Was kommt jetzt?
Laser & Blitzer: Die Geschwindigkeitskontrolle findet mit zahlreichen Messgeräten statt.
Es kommt darauf an, mit welcher Methode die Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wurde:
Wurde das Vergehen im Rahmen einer polizeilichenVerkehrskontrolle mit Laserpistole gemessen oder durch Videoaufzeichnung aus einem Auto heraus – meist auf Autobahnen der Fall – wird der Fahrer direkt danach angehalten und noch vor Ort über die Sanktionen aufgeklärt. Ein Verwarngeld (bis 55 Euro) können die Fahrer häufig schon vor Ort zahlen.
Über ein Bußgeld werden sie schriftlich in Kenntnis gesetzt. Wer nach einer Verwarnung nicht gleich bezahlen will oder kann, bekommt einen Bußgeldbescheid postalisch zugeschickt. Dann treten aber auch wie beim Bußgeld zusätzlich Gebühren und Auslagen zu den Kosten für die Geschwindigkeitsüberschreitung hinzu.
Alternativ wird zu schnelles Fahren durch stationäre Blitzer auf Film festgehalten. In diesem Fall erhält der Fahrzeughalter innerhalb von ein paar Tagen oder Wochen den Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die laut Bußgeldkatalog mit maximal 55 Euro geahndet wird, bekommt der Fahrzeughalter häufig zunächst einen Verwarnungsbogen zugeschickt. Wer dem Verstoß zustimmt und das fällige Verwarngeld innerhalb der festgelegten Frist bezahlt, muss keine weiteren Konsequenzen befürchten und die Angelegenheit darf als erledigt betrachtet werden.
Wenn der Fahrzeughalter das Verwarngeld jedoch nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt oder mit dem Vorwurf nicht einverstanden ist, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. An der Höhe der Buße ändert dieses Verfahren jedoch nichts, wobei aber zu beachten ist, dass aufgrund von Verwaltungskosten der zu bezahlende Betrag am Ende erheblich höher ausfallen kann, als das eigentliche Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung.
Liegt die laut Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung zu verhängende Sanktion bei mehr als 55 Euro, so erfolgt die automatische Einleitung des Bußgeldverfahrens. Dem Beschuldigten wird dann oft zunächst ein Anhörungsbogen zugesandt, in dem er sich zu dem Vorwurf äußern kann.
Spezielle Informationen zum Thema Geschwindigkeitsmessung:
Bei jeder Messung einer Geschwindigkeitsübertretung wird eine gewisse Toleranz gewährt.
Da die Messgenauigkeit von Blitzsystem zu Blitzsystem unterschiedlich ausfallen kann, wird vom gemessenen Wert bei der Geschwindigkeitsmessung eine Toleranz abgezogen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt wird – ganz gleich, ob der Tempoverstoß durch einen Laser, Blitzer oder eine Videoaufzeichnung festgestellt wurde.
Als Faustformel können sich Autofahrer folgende Toleranz-Regelung merken:
Bei stationären Blitzer-Anlagen werden 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h abgezogen. Bei Messungen von über 100 km/h werden von der Geschwindigkeit 3 Prozent als Toleranz abgezogen.
Im Vergleich zu Videoaufzeichnungen aus fahrenden Fahrzeugen haben stationäre Blitzer grundsätzlich eine geringere Toleranz. Entsprechend fällt der Toleranz-Abzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die von einem Fahrzeug per Video festgestellt wird, meist höher aus.
Nach Angaben des ADAC können 4 bis 5 km/h bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h abgezogen werden, während es bei höheren Geschwindigkeiten 4 bis 5 Prozent sind. Unter Umständen und bei besonders ungenauen Messverfahren kann der Toleranz-Abzug noch größer ausfallen.
Die Grafik zeigt anhand von Rechenbeispielen welche Toleranzwerte verschiedene Methoden zur Geschwindigkeitskontrolle haben und wieviel Kilometer pro Stunde vom Messergebnis abgezogen werden können.
Tacho längst nicht immer ganz genau
An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass selbst bei modernen Autos die Tempoanzeige nie ganz genau funktioniert. Entsprechend kann der Blick auf den Tacho für Fahrer immer nur einen ersten Richtwert geben, wenn sie schnell die Toleranz ermitteln wollen. Generell ist es so, dass die meisten Tachos ein höhere Geschwindigkeit als die tatsächlich gefahrene anzeigen und ein paar Prozentpunkte abweichen.
Ein Tacho darf dabei auch laut Gesetz nie weniger anzeigen als die gefahrene Geschwindigkeit, was übrigens von den Fahrzeugherstellern garantiert werden muss.
Als Alternative zum Tachometer kann ein Blick auf das Navigationsgerät helfen, welches in der Regel genauere Angaben bietet und somit in Sachen Toleranz einen besseren Richtwert darstellt.
Den Toleranzabzug nehmen die Behörden jedoch selbstständig vor. Er ist entsprechend in dem jeweiligen Bußgeldbescheid aufgeführt und erfolgt nicht erst auf Hinweis durch den Beschuldigten.
Spezielle Informationen zum Thema Tachogenauigkeit:
Für Lkw gelten besondere Begrenzungen bei der Geschwindigkeit.
Die StVO sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch LKW oder Omnibusse empfindlichere Sanktionen laut Bußgeldkatalog vor. Die Geschwindigkeit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften dürfen auch LKW mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 Tonnen und darüber hinaus sowie (Kraft-) Omnibusse nicht übertreten. Bei Überschreitungen von 16 bis 25 km/h innerorts droht schon ein Bußgeld in Höhe von 80 bis 95 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Bei der geltenden Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Bundes- oder Landstraßen wird nach Gewichtsklassen differenziert. So dürfen kleinere LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen und Omnibusse maximal 80 km/h schnell fahren, während für schwergewichtige LKWs mit mehr als 7,5 Tonnen höchsten 60 km/h erlaubt sind.
Letztere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt übrigens auch für Omnibusse, in denen nicht für jeden Fahrgast ein Sitzplatz angeboten werden kann.
Auf Kraftfahrtstraßen oder Autobahnen, bei denen die Fahrspuren deutlich voneinander getrennt sind, liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKWs mit über 3,5 Tonnen sowie Omnibusse ohne Anhänger ebenfalls bei 80 km/h. Werden von Omnibussen spezielle Voraussetzungen erfüllt, wie beispielsweise das Vorhandensein von einem Geschwindigkeitsregler, dann dürfen diese auf getrennten Kraftfahrstraßen und Autobahnen auch 100 km/h fahren.
Doch genau wie bei Autofahrern halten sich längst auch nicht alle LKW- bzw. Busfahrer an die Tempovorgaben, so dass in den genannten drei Bereichen auch immer wieder Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Mit welchen Konsequenzen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen ist, verdeutlicht unser Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung von LKWs und Omnibussen.
Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem LKW oder Omnibus überschritten, dann drohen folgende Sanktionen laut Bußgeldkatalog:
bis 10 km/h zu schnell – 15 Euro
11 – 15 km/h zu schnell – 25 Euro; für mehr als fünf Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 70 Euro Bußgeld, ein Punkt
16 – 20 km/h zu schnell – 70 Euro Bußgeld, ein Punkt
21 – 25 km/h zu schnell – 80 Euro Bußgeld, ein Punkt
26 – 30 km/h zu schnell – 95 Euro Bußgeld, ein Punkt (seit 28. April 2020: zusätzlich ein Monat Fahrverbot)
31 – 40 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
41 – 50 km/h zu schnell – 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
51 – 60 km/h zu schnell – 440 Euro Bußgeld, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
über 60 km/h zu schnell – 600 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
LKW mit gefährlichen Gütern: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder Omnibussen mit Fahrgästen überschritten, dann sind folgende Sanktionen möglich:
bis 10 km/h zu schnell – 35 Euro
11 – 15 km/h zu schnell – 60 Euro, ein Punkt; für mehr als fünf Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 120 Euro Bußgeld, ein Punkt
16 – 20 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, ein Punkt
21 – 25 km/h zu schnell – 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
26 – 30 km/h zu schnell – 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
31 – 40 km/h zu schnell – 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
41 – 50 km/h zu schnell – 480 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
51 – 60 km/h zu schnell – 600 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
über 60 km/h zu schnell – 760 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
LKW mit gefährlichen Gütern: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder Omnibussen mit Fahrgästen außerorts überschritten, dann können folgende Sanktionen laut Bußgeldkatalog drohen:
bis 10 km/h zu schnell – 30 Euro
bis 15 km/h zu schnell – 35 Euro; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 120 Euro Bußgeld, ein Punkt
16 – 20 km/h zu schnell – 120 Euro Bußgeld, ein Punkt
21 – 25 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, ein Punkt
26 – 30 km/h zu schnell – 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
31 – 40 km/h zu schnell – 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
41 – 50 km/h zu schnell – 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
51 – 60 km/h zu schnell – 560 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
über 60 km/h zu schnell – 680 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
Zu schnell gefahren: Konsequenzen für Fahranfänger
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Beim Autofahren in der Stadt müssen Sie besonders aufmerksam sein.
Gerade Fahranfänger, die sich noch in der “Bewährungszeit” befinden, sollten bedenken, dass ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der Probezeitzusätzliche Sanktionen drohen, als Autofahrern, die ihre Probezeit bereits hinter sich haben.
Mit den strengeren drohenden Konsequenzen für die Dauer der Probezeit, die zwei Jahre nach Erhalt des Führerscheins läuft, sollen vor allem junge Fahrer bzw. Fahranfänger zu einem achtsameren Fahren bewegt werden, zumal diese statistisch gesehen aufgrund der Unsicherheit und Unerfahrenheit häufig Unfälle verursachen oder durch zu schnelles Fahren auffallen.
Fahranfänger, die sich erstmals einen schwerwiegenden Verstoß (Kategorie A) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (Kategorie B) leisten, müssen ein Aufbauseminar besuchen und zudem verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Doch wann drohen Fahranfängern Probezeit-Maßnahmen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Nicht nur ein Bußgeld droht bei Geschwindigkeitsübertretung: Was Fahranfänger wissen müssen
Zählt zu schnelles Fahren zur Gruppe der schwerwiegenden oder zur Gruppe der weniger schwerwiegenden Verstöße? Entscheidend dabei ist, mit welcher Geschwindigkeitsüberschreitung der junge Fahrer geblitzt wurde:
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h mit dem PKW oder mehr als 15 km/h mit einem LKW handelt es sich um einen A-Verstoß und entsprechend muss der Fahranfänger mit Maßnahmen rechnen.
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von nicht mehr als 20 km/h mit dem PKW oder nicht mehr als 15 km/h mit einem LKW kommen keine zusätzlichen Maßnahmen auf den betroffenen Fahranfänger zu.
Grundsätzlich können Tempoverstöße nur dann zu den vorgesehenen Maßnahmen in der Probezeit führen, wenn sie so schwerwiegend sind, dass es zu einem Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg kommt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn
eine Verkehrsstraftat oder
eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro sanktioniert wird.
A-Verstöße: Was sind schwerwiegende Verkehrsverstöße?
Vorsicht, Führerscheinneulinge: Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung kann die Verlängerung der Probezeit bewirken.
In der Kategorie A der schwerwiegenden Verkehrsverstöße, von denen bereits einer zu Probezeit-Maßnahmen führt, gehören etwa Verkehrsstraftaten wie:
Trunkenheit im Verkehr
Nötigung (beispielsweise durch Betätigung der Lichthupe oder dichtes Auffahren auf der Autobahn)
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (beispielsweise durch illegale Autorennen)
Darüber hinaus zählen auch die viele Ordnungswidrigkeiten zu den A-Verstößen wie beispielsweise:
Sie sollten sich nicht von der Bezeichnung “weniger schwerwiegend” täuschen lassen, da auch diese Verstöße im Einzelfall tragische Folgen haben können.
Geblitzt in der Probezeit: Welche Maßnahmen greifen?
Wer während der Probezeit durch zu schnelles Fahren aufgefallen ist, den erwarten ab 21 km/h zu schnell (A-Verstoß) spezielle Probezeit-Maßnahmen, wobei insgesamt drei Stufen zu unterscheiden sind:
Bei der ersten Auffälligkeit (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verstoß) wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert und zudem die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße auffällig wird, bekommt eine Verwarnung ausgesprochen. Zudem wird dem Fahrer die freiwillige Teilnahme einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, die aber nicht verpflichtend ist. Werden noch vor dem Ende des Aufbauseminars Verstöße begangen, gibt es noch keine dieser Maßnahmen. Stattdessen soll abgewartet werden, ob sich beim Fahranfänger das Verkehrsverhalten durch die Teilnahme am Aufbauseminar verbessert.
Wer nach Ablauf von zwei Monaten nach der Verwarnung erneut auffällig wird (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verstoß), bekommt die Fahrerlaubnis entzogen.
Auch wer trotz Anordnung keine Teilnahmebescheinigung für das Aufbauseminar vorlegen kann, muss damit rechnen, dass der Führerschein im Zweifel entzogen wird. Sobald die Bescheinigung vorliegt, wird die Fahrberechtigung normalerweise wieder ausgehändigt.
Raserei im Ausland: Welche Strafe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ähneln sich in Europa.
Wer mit dem Auto auf Reisen ist, drückt gerne mal stärker aufs Gaspedal. Doch das sollte sich jeder Autofahrer zweimal überlegen. Nicht nur, weil das Unfallrisiko sich erhöht, sondern auch, weil im Ausland das Bußgeld-Niveau meist deutlich höher ausfällt als bei uns. Das trifft auch auf zu schnelles Fahren zu. So reißt sich der ein oder andere Urlauber mit einem Verstoß schnell ein empfindliches Loch in die Urlaubskasse.
Bußgelder für zu schnelles Fahren oft deutlich teurer
Während der Bußgeldkatalog in Deutschland für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h maximal 70 Euro Bußgeld vorsieht, liegen die Sätze im Ausland teilweise wesentlich höher. Ein paar Beispiele gefällig?
Werfen wir einen Blick in die Schweiz. Hier muss ein Fahrer mindestens 155 Euro zahlen, wenn er 20 km/h schneller fährt als erlaubt. Doch auch im beliebten Urlaubsland Italien werden Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich härter sanktioniert als hierzulande. Es werden mindestens 170 Euro aus der Urlaubskasse fällig. Wenn man sich bei Dunkelheit zum Rasen verleiten lässt, fällt das Bußgeld in Italien noch einmal um ein Drittel höher aus.
Europäische Bußgeld-Spitzenreiter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind aber wieder einmal die skandinavischen Länder. So werden in Schweden mindestens 250 Euro, in Norwegen sogar 375 Euro Bußgeld fällig. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich kann bei mehr als 50 km/h ebenfalls schon mal empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Entsprechend sollten Sie sich immer mit den wichtigsten nationalen Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes vertraut machen, bevor Sie die Reise antreten. So können Sie unliebsame Überraschungen und Stress vermeiden.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann im Ausland zu weit höheren Bußgeldern führen.
Geschwindigkeiten: Wie schnell darf man im Ausland fahren?
Während auf deutschen Autobahnen auf vielen Abschnitten keine Höchstgeschwindigkeit festgelegt ist, sieht es auf dem Rest des Kontinents doch deutlich anders aus und genau wie beim Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitungen herrschen auch hier teils strengere Regeln.
In Norwegen gilt mit minimaler Ausnahme auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, während die Beschilderung in Schweden höchstens 110 oder 120 km/h erlauben. Der Vergleich zeigt, dass die Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf der Autobahn in den meisten Ländern (beispielsweise Belgien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien, Türkei) bei 120 km/h liegt.
Viele weitere Länder gestatten dagegen auch eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Fahranfänger, die noch in der Probezeit sind und entsprechend noch keine zwei Jahre Fahrerfahrung haben, sollten sich besonders in Frankreich in Acht nehmen. Denn dort dürfen Fahranfänger auf Autobahnen höchsten 110 km/h fahren.
Auf Landstraßen gilt dagegen in vielen Ländern eine Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 90 km/h, während innerhalb von Ortschaften ein Tempo von 50 km/h über die Ländergrenzen hinweg nahezu Standard ist. Werden Sie auf einer Landstraße geblitzt, so erhalten Sie niedrige Sanktionen als innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Schnell zahlen kann Rabatte bringen
Wer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal im Ausland beim zu schnellen Fahren erwischt und geblitzt wurde, kann zum Teil bei direkter Zahlung vor Ort oder zeitnaher Bezahlung einen Rabatt auf die Geldbuße bekommen.
Ein gutes Beispiel ist Italien, wo nur die Mindestbuße zahlen ist, wenn binnen 60 Tagen gezahlt wird. Nach einer Geschwindigkeitsüberschretung in Frankreich gibt es dagegen einen Rabatt auf die Buße, wenn der Betroffene diese innerhalb von 15 Tagen ausgleicht. Spanien und Griechenland stellen schnell zahlenden Verkehrssündern die größten ‘Ersparnisse’ in Aussicht. So gibt es 50 Prozent Nachlass, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen (Griechenland) bzw. 20 Tagen (Spanien) das Bußgeld begleichen.
Statistik: Verkehrsunfälle durch zu schnelles Fahren
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt zu den häufigsten Unfallursachen.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung stellt die häufigste Ordnungswidrigkeit dar. Das betrifft sowohl männliche als auch weibliche Autofahrer, wobei Männer doch fast viermal so viele Verstöße begehen wie Frauen. Das belegen auch die alljährlichen Zahlen und Statistiken vom Kraftfahrt-Bundesamt.
Häufigste Ordnungswidrigkeit bei Männern: Geschwindigkeitsüberschreitung (2.117.000 Verstöße)
Häufigste Ordnungswidrigkeit bei Frauen: Geschwindigkeitsüberschreitung (626.00 Verstöße)
Doch auch wenn vielen Autofahrer das Tempolimit innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften ein Dorn im Auge ist und eine lästige Angelegenheit darstellt, gibt es gleich mehrere gute Gründe, warum eine begrenzte Höchstgeschwindigkeit sinnvoll ist.
Zu schnelles Fahren ist eine der häufigsten Unfallursachen. So wurde allein im Jahr 2015 unter allen Verkehrsunfällen mit Personenschaden 47.024 auf nicht angepasste Geschwindigkeiten zurückgeführt. Das entspricht etwa 12,8 Prozent.
Deutlich schlimmer sieht es beim Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn aus, wo fast jeder zweite Verkehrstote auf eine solche zurückzuführen ist. Aber auch beim Blick auf die Unfallstatistik ohne Todesfolge fällt auf, dass eine Missachtung der Höchstgeschwindigkeit häufig die Ursache für Verkehrsunfälle ist.
Allein die Daten des Statistischen Bundesamtes und des KBA verdeutlichen, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den Hauptursachen für Straßenverkehrsunfälle zählen. Entsprechend ergeben sich auch der Sinn und die Daseinsberechtigung eines Tempolimits.
Wie aus weiteren Berichten zur Unfallentwicklung auf deutschen Straßen hervorgeht, ist vor allem bei jüngeren Verkehrsteilnehmern zwischen 18 und 24 Jahren das Unfallrisiko fast doppelt so hoch wie in allen Altersgruppen. Wobei auch hier die erhöhte Geschwindigkeit eine Hauptunfallursache ist.
Hallo liebes Bußgeld-Team, ich wurde gestern mit meinen geschlossenen Kastenwagen (Gesamtgewicht 3 Tonnen und LKW Zulassung ) innerorts in einer 30 Zone mit 60 geblitzt.
Wird hier nach LKW oder PKW berechnet?
Hallo.
bin gestern auf der Autobahn mit 140 wo 100 erlaubt waren geblitzt worden. Habe meinen Führerschein schon seit 2006.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen mit Toleranzabzug?
Ich habe 50 er Zone mit 94 km gefahren. Ich kriege 1 Monat Fahrverbot und 200€.Meine Frage Polizei hat gesagt wenn ich mehr bezahlen ich kriege keine Fahrverbot ist das möglich?
ich wurde auf der A8 (Stuttgart-Möhringen) geblitzt mit 39km/h zu schnell (nach Toleranzabzug) nur wenige Meter nach einer elektronischen Anzeige mit Tempolimit 60 wegen Unfall.
Davor war auf allen Anzeigen Tempolimit 100 (ohne Unfall) angeschrieben.
Für mich kam das Tempolimit 60 sozusagen unerwartet und ich bin nicht ausreichend früh vom Gas gegangen, zumal die dreispurige und um die Zeit sehr wenig befahrene Autobahn auf lange Strecke gut einzusehen war.
Eine Unfallstelle gab es erst mindestens 7 km später. Das Tempolimit auf den Anzeigen war davor wieder auf 100 erhöht. Der Verkehr konnte auf zwei Spuren ohne Stocken passieren.
Lohnt es sich nun, im Anhörungsbogen zu dem eingeleiteten Bußgeldverfahren den Sachverhalt wie oben zu schildern, um die die Strafe zu reduzieren? Oder könnte man mir daraus sogar einen Vorsatz unterstellen und die Strafe erhöhen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet es uns, außergerichtlich individuelle Rechtsberatungen zu geben. Sie können nach Erhalt des Bußgeldbescheides innerhalb von vierzehn Tagen einen Einspruch einlegen.
ich wurde im Februar in einer 30er Zone mit 63 geblitzt und werde nach längerem hin und her meinen Führerschein für vier Wochen abgeben (ist aber noch nicht passiert). Nun wurde ich heute von einem Videowagen angehalten. Ausserorts habe ich die Geschwindigkeit um 52 km/h überschritten (Bin vorher übrigens 14 Jahre Punktefrei gefahren und nicht auffallend gewesen)
Meine Frage: Womit muss ich rechnen? Wird das als eine Strafe gewertet, da ich beide Fahrverbote innerhalb eines Jahres erhalten habe oder wird das unabhängig voneinander gewertet?
in der Tat gelten Sie als Wiederholungstäter, da Sie zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sind. Die Folgen hierfür werden im Einzelfall entschieden, in der Regel gibt es dafür ein zusätzliches Fahrverbot.
Ich wurde gestern von der Polizei angehalten – Bin außerorts (100 km/h erlaubt) 36 km/h (Toleranz bereits abgezogen) zuviel gefahren. Bislang habe ich noch keine Punkte in Flensburg. Muss ich mit einem 1-monatigen Fahrverbot rechnen, weil es so knapp an der Grenze zu den 41 km/h zuviel ist?
Hallo.
Ich wurde die Tage mit meinem Motorrad innerorts bei erlaubten 30km/h mit 41 erwischt. Ist mein erstes Foto (was nicht von Starren Kameras aufgenommen wurde sondern von einem Blitzerwagen der Stadt) aber da dies mein erstes Foto ist stellt sich mir die Frage, wenn ich noch mal mit unter 20 km/h geblitzt werde, hat das wieder nur das Bußgeld zur folge oder habe ich dann noch irgendwelche Zusatzauflagen (Aufbauseminar, Probezeit aufgestockt,…)?
da es sich so liest, als ob Sie sich in der Probezeit befinden, beantworten wir Ihnen die Frage aufgrund der hier stehenden Informationen wie folgt: Erst ab einer Differenz von 21 km/h und mehr wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Sollte Sie jedoch mehrmals im Verkehr auffallen, kann die zuständige Bußgeldstelle das Bußgeld auch erhöhen und weitere Schritte einleiten.
Ich habe auch mal eine Frage, letztes Jahr im Mai 2014 wurde ich per Laser “überführt” weil ich statt 60km/h ca. 90km/h drauf hatte, ausserorts.
Jetzt bin ich heute in einen Blitzer gefahre mit 120-125km/h statt der erlaubten 80km/h.
Ich wollte jetzt mal wissen, zählt mein Verhalten zu einer Ordnungswidrigkeit und stimmt es auch, dass jeder Verstoss separat behandelt wird im Bezug auf den Punkteverfall?
Wenn ja, würde das ja bedeuten, dass mein 1. Punkt von 2014 nächstes Jahr wieder weg wäre? Oder habe ich jetzt durch die neue Ordnungswidrigkeit, wenns denn überhaupt noch eine war die Punkte erhöht und wenn ja bis wann verfällt dann der erste Punkt??
Hallo
Wurde heute aus einem Fahrzeug raus geblitzt worden. Innerorts.
Erlaubt waren 50 Km/h, au dem Tacho standen 71 km/h
Zudem war ich auf der kurzen Strecke nicht angeschnallt.
Was kann hier auf mich zukommen? (Mit Gebühren )?
Kann das Landratsamt eine Strafe zwecks nicht anschnallen vergeben?
Ich bin kürzlich aufgrund von erhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Halter(in) des Fahrzeugs ist meine Oma (väterlicherseits, selber Nachname, wohnt in einem anderen Ortsteil als ich). Es drohen 160€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ich bin mit diesem Fahrzeug bis dato zwar noch nie auffällig geworden, allerdings habe ich bereits 5 Punkte, welche ich überwiegend mit einem auf meinen Vater zugelassenen Wagen „gesammelt“ habe. Ich bin also generell schon bekannt. Jetzt ist meine Frage, inwiefern es sinnig wäre, wenn meine Oma einfach angäbe, sie kenne den Fahrer nicht bzw. wisse nicht, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug gefahren ist. Und können Sie mir eventuell zu einem weiteren Vorgehen raten, durch das sich ein Verlust des Führerscheins vermeiden lässt? Dass ich im Grunde ein ganz anderes Problem habe, ist mir durchaus bewusst, nur jetzt gilt es erst mal, aus beruflichen Gründen den Führerschein zu behalten.
wir können Ihnen hier keine Anleitung zur Umgebung der Punkteregelung geben. Dieses System soll Wiederholungstäter dazu erziehen, sich an die Regeln zu halten. Dies ist nicht mehr gegeben, wenn Sie die Schuld nicht auf sich nehmen. Sollte Ihre Großmutter dabei mitmachen, ist dieser Artikel vermutlich interessant für Sie: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrtenbuch/. Möglicherweise ist dies noch möglich, um einen Punkt abzubauen: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteabbau/. Dazu sollten Sie sich aber mit Ihrer Bußgeldstelle in Verbindung setzen.
Bin außerhalb geschl. Ortschaft wo auf 70 km/h beschränkt ist mit 105-110 kmh gefahren. Fahre seit über 30 Jahren ohne das ich geblitzt wurde.
Was erwartet mich hier. Ich habe Familie und brauch den Führerschein zur Arbeitsstelle
Hallo,
ich wurde vor längerer Zeit mit 1,62 %o angehalten (damals keine Probezeit), musste meinen Führerschein abgeben und eine MPU machen. Ich habe vor ~4 Monaten meinen Führerschein wieder bekommen (bzw bekommt man ja den alten nicht zurück, sondern einen neuen). Nun wurde ich auf der Autobahn mit ~150 km/h statt der erlaubten 100 km/h geblitzt. Soweit ich weiß habe ich ja dann aktuell wieder Probezeit. Mit was, vor allem was für einen Fahrverbot muss ich rechnen? Kann mir der FS jetzt auch komplett abgenommen werden?
die Probezeit läuft bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis, setzt aus und wird fortgesetzt, sobald Sie die Fahrerlaubnis neuerteilt bekommen haben. War das Alkoholdelikt Ihr erster A-Verstoß, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Wenn Sie jedoch vor der Entziehung keine Probezeit hatten, beginnt auch keine neue Probezeit für Sie nach der Neuerteilung. Da wir leider nicht ganz nachvollziehen können, wo genau das Problem liegt, verweisen wir auf unseren Ratgeber zur Probezeit: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/
Danke schonmal für die Antwort. Hatte es woanders falsch gelesen und gedacht dass auch bei Wiedererteilung eine Probezeit beginnt, aber dem ist wohl nicht so. Ich hatte bei der Entziehung keine Probezeit mehr.
Also gehe ich davon aus, dass entweder
…31 – 40 km/h 120 € 1 (1 Monat)*
oder
…41 – 50 km/h 160 € 2 1 Monat
Anwendung findet. Oder kann der Alkoholverstoß sich trotzdem auch die Geschwindigkeitsübertretung auswirken?
da Sie anfangs schrieben, dass es sich wahrscheinlich um eine Differenz von 50 km/h handelt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro rechnen. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Strafe, die Sie davor zitieren, hat ein Sternchen. Unter der Tabelle finden Sie also folgendes: “*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.”. Dies findet bei Ihnen keine Anwendung. Die zuständige Bußgeldbehörde kann die Strafe jedoch noch einmal individuell erhöhen, da Sie beispielsweise kein Ersttäter mehr sind. Dies können wir aber leider nicht vorhersagen.
Ich bin auf der Autobahn (nach Abzug der Toleranz) 97 km/h anstatt der erlaubten 80km/h gefahren. Fahrzeug PKW mit Anhänger.
Habe jetzt Bußgeld von 70€ plus Gebühren bekommen. Laut Bußgeldkatalog sind dafür 30€ vorgesehen. Spielt der Anhänger eine Rolle bei der Bemessung des Bußgeldes?
Einen Anhörungsbogen zur Feststellung der Personalien hatte ich ausgefüllt und per Mail zurückgeschickt.
ich wurde heute morgen geblitz
ich war ca 30 – 35 kmh zur schnell inder 50 zone innerorts
was kmmt auf mich zu ?
mit was muss ich rechnen ??
kriege ich ein fahrverbot oder nicht ???
bitte nutzen Sie die Bußgeldtabelle oder den Bußgeldrechner. Das Bußgeld variiert, je nach richtiger Differenz zwischen 100 und 160 Euro. Es können ein bis zwei Punkte dazukommen und vielleicht auch ein Fahrverbot.
Ich wurde an einem frühen Sonntagmorgen außerorts an einer geschwindigkeitsreduzieten Stelle mit 35km/h zuviel geblitzt. Ich dachte, ich käme laut Bußgeldkatalog mit einem Strafpunkt davon. Falsch gedacht. Beim Mitführen eines Anhängers gelten andere Werte, deshalb 2 Punkte und Fahrverbot. Das sollte man hier vielleicht auch mal deutlich erwähnen und die Tabelle ergänzen.
Hallo,
ich habe eine Frage: Bei der ,,Ein-Jahresregel” kann es ja bei Wiederholung zu einem Führerscheinentzug kommen.
meine Frage: Welches Datum gilt hier? Das von dem Tag, an dem man geblitzt wurde? Oder der Tag an dem man den verstoß schriftlich zugegeben hat?
MfG
es kommt nicht zum Führerscheinentzug, sondern zu einem Fahrverbot. Wichtig ist hierbei der Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wurde; also entweder zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides oder – wenn Sie Einspruch eingelegt haben – an dem Tag, an dem das letztendliche Urteile gefallen ist.
Hallo. ich habe einen Unfall in einer Kurve verursacht, indem ich bei leichtem Nieselregen aus meiner Fahrbahnspur rausgerutscht bin. Die ausgeschilderte max. Geschwindigkeit betrag auf der Strecke 100 km/h. Ich bin jedoch nur max. 70 gefahren. Trotzdem wird mir jetzt nachgesagt ich hätte mich der Geschwindigkeit, trotz besonderen Verhältnissen auf Straßen oder schlechten Sichtverhältnissen nicht angepasst und muss, da ein Sachschaden vorliegt, 100 Euro zahlen, da ich noch in der Probezeit bin, ein Aufbauseminar machen und würde einen Punkt bekommen.
Wäre es sinnvoll dagegen Einspruch zu erheben?
laut Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir keine außergerichtlichen Rechtsberatungen geben. Vielerlei Anwälte bieten kostenlose Erstberatungen an, bei denen Sie eine erste Einschätzung über Ihren Fall bekommen. Vielleicht ist dies möglicherweise eine Option für Sie.
Hallo, wurde vor ein paar Monaten mit 43 zu schnell in der Ortschaft (Thüringen) geblitzt, Geldstrafe 3 Punkte und 1 Monat Führerschein weg innerhalb von 4 Monaten abzugeben.
Bevor ich den Führerschein abgegeben habe wurde ich Ausserorts (Hessen) in einer 30 Zone mit 30 zu schnell nochmals geblitzt. Weis nimmer genau aber bin der Meinung es war eine Baustelle und ansonst ist dort 70 erlaubt ..
Was wird jetzt in der Regel auf mich zu kommen, oder sollte man doch evt. den Anwalt einschalten und somit Einspruch einlegen ?
MfG Thomas
da Sie nun zweimal innerhalb 12 Monate mit über 25 km/h geblitzt wurden, wird sich das Fahrverbot wohl auf zwei Monate ausweiten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld zu wandeln. Falls Sie vorher keine anderweitigen Verstöße gegen das Verkehrsrecht begangen haben, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dieses Verfahren klappt.
Hallo
Ich wurde mit 42 zu schnell auf der Autobahn geblitzt.Heisst ausserorts.1 monat bilettentzug und 350 euro strafe.Erläuterung:
Da sie mehrer Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten,wurde wegen vorsätzlicher begehensweise das bussgeld erhöht.sprich von 160 Euro auf 320 Euro verdoppelt.Finde ich ganz schön viel!!!!
ich habe nix bemerkt.
im Grunde hat die Behörde richtig gehandelt. Das Bußgeld darf in diesem Falle verdoppelt werden, wenn mehrere Schilder auf die Höchstgeschwindigkeit hinwiesen. Falls Sie jedoch keine Vorstrafen besitzen, ist die Chance hoch, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Hierfür sollten Sie jedoch einen Anwalt konsultieren, der Ihnen möglicherweise besser helfen kann.
Hallo und guten Tag,
ich habe heute einen Zeugenfragebogen mit Foto erhalten.
Vorwurf: Tatzeit 01.07.2015, 21km/h zu schnell, ausserhalb geschlossener Ortschaft.
Nun bin ich gestern erneut geblitzt worden. Ich schätze 8-9- km/h bei Erreichen des Ortseingangsschilds.
Was erwartet mich?
das erste Vergehen wird vermutlich mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Das zweite Vergehen – sofern es innerorts stattfand – kostet Sie 15 Euro. Weitere Informationen finden Sie in der Bußgeldtabelle unter “Bußgeldkatalog” auf dieser Seite.
ich wurde heute in Rostock auf dem Zubringer an der Staftautobahn in der 80 Zone von einem mobilen Gerät geblitzt
Ich weiß leider nicht wie schnell ich war (ca.110 -120 kmH)
Zählt der Zubringer als Innerorts oder als außerorts? Es handelt sich um die B103 von Warnemünde Richtung Brandenburg.Meines Erachtens nach handelt es sich hier um eine Kraftfahrstraße und zählt somit als außerorts, auch wenn sie durch die Stadt verläuft.
Hintergrund der Frage ist das evtl anstehende Fahrverbot wenn es als innerorts gelten sollte.
das Kammergericht Berlin hat in einem Fall entschieden, dass eine innerstädtische Autobahn bzw. eine Stadtautobahn als innerorts gilt (AZ 3 W S (B) 158/04). Bereits Urteile davor entschieden gleich.
ich habe mein Führerschein jetzt seit 5 Monaten und wurde gerade in Weilerswist Derkum bei 50 km/h ungefähr mit 75 geblitzt wurden.
Der Blitzer stand vor einem 70er Schild.
Ich wurde jetzt das erste mal geblitzt, was kann mich erwarten?
Sie haben einen A-Verstoß begangen, der in der Probezeit dazu führt, dass diese verlängert wird und Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen müssen.
Zudem fällt auch ein Bußgeld an.
Hallo,
Wurde neulich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 30 kmh zu viel geblitzt. nun wollte ich wissen welche strafe auf mich zukommt, da ich noch in der probezeit bin.
mfg
neben den üblichen Sanktionen aus der Bußgeldtabelle müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert wird, zudem müssen Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
ich wurde heute in einer 70er Zone geblitzt, in der normalerweise Tempo 100 erlaubt sind (normale Landstraße außerorts). Da es sich um mobile Temposchilder handelte und diese am selben Tage wieder abgebaut wurden, gehe ich davon aus, dass diese nur zum Zwecke der Geschwindigkeitskontrolle aufgebaut wurde.
Ist sowas überhaupt zulässig und kann man gegen so eine ‘Wegelagerei’ Einspruch erheben?
der Gesetzgeber hat grundsätzlich auf allen öffentlichen Straßen die Möglichkeit, Geschwindigkeitskontrollen aufzustellen, bzw. Geschwindigkeitsbegrenzungen festzulegen.
Hey,
Wurde vor 4 Tagen geblitzt und zwar auf der Autobahn +Baustelle 80km/h waren erlaubt, 120km/h bin ich gefahren ohne Toleranz Abzug was wird nun auf mich zukommen ??
Habe gerade auch dank Ihrer Website herausgetüfftelt, dass mein aktueller
Bußgeldbescheid für 28 km/h zuviel außerhalb geschlossener Ortschaften bei Wiederholungs- und Beharrlichkeitstatbestand mit 170,-€ Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot plus 1 Punkt in Flensburg wohl kaum erfolgreich angefochten werden kann.
Aber für die Zukunft: muss ich denn nun bei jedem Blitzen schon bei der ge-
ringsten Überschreitung immer wieder mit dem Beharrlichkeitsvorwurf und also
wieder mit Fahrverbot und Bußgeld, welches über den normalen Regelsatz
hinausgeht, rechnen? Oder gibt es eine leicht einprägsame Faustregel, die
einen vor diesen Unannehmlichkeiten bewahrt (z.B. Überschreite nie mehr
als mit 20 km/h, dann bist du jenseits von gut und böse)?
der Vorwurf der Beharrlichkeit wird normalerweise erst dann gemacht, wenn ein Fahrer zwei Mal innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ab etwa 26 km/h begeht.
Hallo, gibt es einen Unterschied bei den Bußgeldern zwischen Außerorts und der Autobahn?
Bin dort bei Baustellenbeginn mit 24 km//h zuviel geblitzt worden. Direkt am 80iger Schild! Darf der Blitzer eigentlich direkt am Schild aufgebaut sein?
Nach welcher Vorgabe werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen gesetzt? Ein paar Kilometer weiter ist nämlich eine Baustelle nur auf 100 km/h begrenzt, da fahre ich freiwillig 80 km/h.
die Begrenzungen für außerorts gelten auch auf der Autobahn.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden dort gesetzt, wo eine erhöhte Geschwindigkeit die Gefahr zu Unfällen birgt.
Ich habe die Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, 80 km/h erlaubt, um 47 km/h überschritten. Nun erwartet mich ein Fahrverbot von 1 Monat und eine Geldstrafe. Habe ich Einfluß auf den Zeitraum wann ich den Führerschein abgeben muß?
MfG
Hallo, ich bin jetzt im 4. Jahr der Probezeit.
Habe 2012 eine Verlängerung, wegen einer bei Rot überfahrener Ampel bekommen.
Wurde jetzt in 2015 erneut innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h geblitzt. Habe daraufhin einen Brief von der Bußgeldstelle bekommen, musste Strafe zahlen & mir wurde vermittelt, dass ich bei einem erneuten A-Verstoß meinen Führerschein entzogen bekomme!
Der letzte Blitzer war mit dem Auto meiner Mutter.
Nun ist meine Mutter letztens in der 80 Zone, außerorts, mit geschätzt 130 geblitzt worden.
Und prompt bekomme ich einen Brief, dass ich die Fahrerin gewesen sein soll! Meine Mutter & ich sehen uns sehr ähnlich, muss ich dazu sagen.
Was soll ich nun machen?! Wenn die netten Menschen der Bußgeldstelle nicht anerkennen, dass ich es nicht gewesen bin!
in Deutschland gilt eine strikte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung immer Beweise vorliegen müssen, anhand derer man den Fahrer eindeutig identifizieren kann. Ist dies nicht möglich, darf das Bußgeld nicht verhängt werden.
Hallo, habe mal ne Frage wegen meiner Freundin sie hat erst ihren Führerschein vor 3 Monaten bekommen und wurde in der 30zone mit 27kmh zuviel geblitzt schon Abzug der Toleranz. Was kommt denn auf sie zu?
Lg
Hallo!
Blöder weise bin ich vor zwei Wochen zum dritten mal in 11 Jahren zu schnell gefahren und geblitzt worden. Außerhalb der Ortschaft mit ca. 40/43 km/h zu viel. Ich bin schon Anfang Februar an der gleichen Stelle mit 9 km/h zu viel geblitzt worden. Was kommt auf mich zu und welche Möglichkeiten habe ich? Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen. Naja, Dummheit wird nun mal bestraft…
Danke für eine Rückmeldung
eine Wiederholungstat liegt hier noch nicht vor, denn die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung lag unterhalb der Grenze 26 km/h. Weitere Konsequenzen als jene aus dem Bußgeldbescheid kommen also nicht auf Sie zu. Sobald Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h begehen, müssen Sie mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen.
wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt, sollte man nicht mit einer schnellen Verjährung des Bußgeldes rechnen. Im Gegenteil kann das Bußgeld ansteigen, weil weitere Gebühren dazu kommen, wenn man lange Zeit erfolglos an den Betroffenen appelliert, doch nun zu bezahlen. Letztendlich kann ein Vollstreckungsverfahren drohen, lange bevor das Bußgeld verjähren würde.
ich wurde vor ein paar Tagen innerorts in Berlin mit etwa 40 km/h zu viel geblitzt. Der Blitzer befand sich in einem Polizeifahrzeug (normaler Streifenwagen) und dieser stand auf dem Bürgersteig/Radweg (mit Bordstein), wo Park- oder Halteverbot herrscht. Ist das rechtens? Lohnt hier evtl. Einspruch?
Einspruch lohnt sich, wenn das Messergebnis von dem zu erwartenden Wert massiv abweicht; dann ist der Blitzer falsch justiert oder nicht angemessen gewartet worden.
Hallo, wurde Heute von einem Mobilen Blitzer erwischt den die ungefähr 500 m vor einem festen Blitzer aufgestellt haben. Dürfen die dass überhaupt? Das war eine 100 Zone außerorts bin 140 km/h mit Tempomat gefahren, was erwartet mich da? Bin nicht in der Probezeit aber hab noch eine Überschreitung Innerorts nach Toleranz 33 km/h zu schnell, da ist das SOS Vehrkersrecht dran.
Hallo,
ich bin mit dem Auto von meinem Sohn innerhalb geschl. Ortschaft mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h geblitzt worden. Jetzt hat mein Sohn einen Zeugenbefragungsbogen erhalten. Darauf besteht die Möglichkeit von einem Zeugenaussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen.
Ist eine Verweigerung der Aussage sinnvoll ?
für eine detaillierte rechtliche Beratung sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Ein Zeuge muss keine Angaben machen, er ist jedoch verpflichtet, eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen.
hallo wollte mal fragen mein Mann ist gesschlossene ortsschafft 65kmh zu schnell gefahren und erlaubt waren 80 kmh festegestellte geschwindikleit nach Toleranzabzug 145kmh mit was fur einer straffe muss er rechnen ;(
ich wurde am Samstag am Ortseingang mit 80 Km/h geblitzt. Leider ist es nicht das erste Mal. Im Oktober letzten Jahres wurde ich außerorts mit 110 km/h in einer 70er Zone geplitzt (120 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot).
bei einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung ab etwa 26 km/h können Sie ein Fahrverbot von 1 Monat zusätzlich zu den üblichen Strafen laut Bußgeldkatalog erhalten.
Hallo
ich bin heute mit dem Motorrad auf der Landstraße an einem Aussiedlerhof (ohne Ortsschild eventuell Grünen Namenschild mit 100 geblitzt worden erlaubt sind 70.
ist das innerorts oder Ausserorts und was erwartet mich?
stefan
normalerweise gilt auf einer Landstraße die Bußgeldtabelle zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts, dort zöge eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt nach sich.
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als A-Verstoß und hat deswegen auf den Probezeitführerschein Einfluss. Beim 2. A-Verstoß droht einem Fahranfänger die Einladung zu einem fahrpsychologischen Training, dieses ist jedoch freiwillig.
Ich wurde vor 4 tagen innerorts in einer dreiziger zone mit ca.60km/h geblizt mit was muss ich rechnen.
Ich wurde letztes jahr im dezember gelasert (auserorts) erlaubt 80km/h mit 104km/h hat das irgendeine auswirkung auf die jetzige zu erwartende strafe ?
da das erste Vergehen noch nicht rechtskräftig wurde, kann das zweite kaum als Wiederholungstat gelten. Somit erwarten Sie nur die regulären Strafen laut obiger Bußgeldtabelle.
Moin….
wurde mit 35 zu viel außerorts geblitzt….laut polizei sollten mich als Strafe 1 punkt und 120 Euro erwarten.. dann kam post 160 euro 2 punkte 1 monat fahrvervobt..
niemand konnte mir bislang vernünftig begründen wie das zusammen gesetzt wird….
war ein t 5 bus unter 3,5 tonnen.
Mir wurde geraten Einspruch einzulegen…das habe ich gemacht und nun sind es gut 2 monate her das ich das letzte mal nachgefragt habe was denn nun sei….
kann sowas verfallen? Wäre über eure Meinungen sehr erfreut
danke
eventuell galt Ihr Bus als LKW und deswegen wurde diese Strafe verhängt. Welche Tatbestandsnummer ist denn im Bußgeldbescheid vermerkt? Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, hat das Zwischenverfahren begonnen, die Behörde prüft also gerade den Bußgeldbescheid und den Einspruch. Mit dem Versand des Bußgeldbescheids ist die Verjährungsfrist auf sechs Monate nach der Tat verlängert worden.
Ich fahre seit 8 Jahren ohne Punkte jedoch hab ich geschäftlich im letzten August 2 Fotos, einmal mit 27 und einmal mit 34 zuviel bekommen und dafür 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot kassiert.
Dies hab ich im Dezember abgeleistet – soweit so gut.
Jedoch hat es mich jetzt auf der A9 mit 47 zu viel wieder erwischt, welches lt. Katalog nochmal 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot wären.
Meine Frage wäre jetzt ob ich als Wiederholungstäter eingestuft werde und noch einen Monat “on Top” bekomme?
Stimmt meine Rechnung mit den 5 Punkten?
Was ist mit MPU?
es ist gut möglich, dass Sie einen zusätzlichen Monat Fahrverbot in Kauf nehmen müssen, denn die erneute Geschwindigkeitsüberschreitung kann als Wiederholungstat eingeordnet werden. Zusätzliche Punkte fallen jedoch nicht an, es bleibt also bei den 5 Punkten. Eine MPU ist nicht sehr wahrscheinlich.
ich wurde innerhalb von zwei Monaten leider dreimal geblitzt mit jeweils, nach Bussgeldkatalog 1 Punkt… (zu meiner Verteidigung, ich fuhr in der Zeit knapp 20.000 km)
Wird die Strafe, wegen der Wiederholung innerhalb kürzester Zeit, erhöht oder verschärft? Früher glaube ich war das so beim alten System.
Vielen Dank für ein kurzes Feedback & herzliche Grüße
Alexander
als Wiederholungstat kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung gelten, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mehr als einmal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h erwischt wurden. Dafür mussten Sie aber zumindest einen Bußgeldbescheid von der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung bereits erhalten haben; üblicherweise gilt als Stichtag der Tag der Rechtskraft der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung.
Hallo,
mein Bruder ist in der Probezeit und ist leider über eine rote Ampel gefahren. Jetzt muss er ein Aufbauseminar machen, aber in dieser Zeit, als er sich zum Seminar angemeldet hat, ist er in einer Dreißigerzone mit 68km/h geblitzt worden. Was wird auf ihn zukommen?
in diesem Fall wird Ihr Bruder zu einem verkehrspsychologischen Training eingeladen, dieses ist aber freiwillig. Kommt es erneut zu einem A-Verstoß in der Probezeit, wird der Führerschein eingezogen.
Hallo zusammen,
ich war bis jetzt “punktefrei”, wurde jetzt auf der Autobahn bei 120 km/h mit 147 km/h inkl. Toleranzabzug geblitzt, sind 80€+28,50€ Gebühr und 1 Punkt….sowiet okay…..jetzt steht sollte innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft dieses Bescheids erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen werden droht Fahrverbot….
Ist das so richtig? Wodurch kommt das?
dieses Fahrverbot kann drohen, wenn eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde. Diese zählt dann als Wiederholungstat und demzufolge fallen höhere Strafen, unter anderem auch ein außerplanmäßiges Fahrverbot, an.
Ich habe drei Fragen:
1. Ich bin im September 2012 außerorts (80 Km/h waren erlaubt) mit 127 Km/h gefilmt worden. Das gab damals 3 Punkte, Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot. Im Mai 2013 bin ich auf der Autobahn geblitzt worden. 120 Km/h erlaubt. Ich war 146 Km/h schnell, also 26 Km/h zu schnell und nach der 12 Monateregel: wieder 1 Monat Fahrverbot, Geldstrafe und wieder 3 Punkte nach der alten Regel.
Nun meine Frage, wieso gab das damals 3 Punkte. Nach der damaligen Regel hätte das doch nur ein Punkt geben müssen.
2. Jetzt bin ich im Januar 2015 wieder geblitzt worden. Innerhalb geschlossener Ortschaft: 30 Km/h waren erlaubt. Ich war mit 51 Km/h unterwegs. Laut Bußgeldkatalog sind das 80 Euro und 1 Punkt.
Welche Strafen habe ich zu erwarten? Kann die Behörde hier von der “beharrlichen Pflichtverletzung” gebrauch machen? Die beiden letzten Ordnungswidrigkeiten liegen 20 Monate auseinander?
3. Meine 6 “alten” Punkte wurde in 3 “neue” Punkte umgewandelt. Mit dem neuen Punkt hätte ich dann 4 Punkte. Welche Strafen erwarten mich jetzt mit 4 Punkten?
wieso Sie damals drei Punkte bekommen haben, erschließt sich uns nicht. Leider haben Sie nun im Nachhinein auch keine Möglichkeit mehr, dies zu ändern.
Mit dem Vorwurf der “beharrlichen Pflichtverletzung” müssen Sie nicht rechnen. Wie Sie ja geschrieben haben, liegen zwischen den beiden Ordnungswidrigkeiten 20 Monate. Eine Wiederholungstat liegt nur vor, wenn der Abstand weniger als 12 Monate beträgt.
Die 4 Punkte auf Ihrem Konto ziehen keine weiteren Sanktionen nach sich. Kommen noch weitere Punkte dazu, erhalten Sie eine Verwarnung bzw. eine Ermahnung; die Zustellung dieser Dokumente ist kostenpflichtig.
Hallo zusammen, mir wird vorgeworfen außerhalb v. geschlossenen Ortschaften 27 km/h zu schnell gewesen zu sein (toleranzbereinigt). Nun heißt es, daß die Geldbuße aufgrund eines Voreintrags von 80 auf 120 Euro angehoben wird. – Darf das so ein ?
wenn eine “beharrliche Pflichtverletzung” vorliegt, dann kann die Geldstrafe erhöht werden. Bei einem einmaligen Voreintrag ist dies aber eher unüblich.
Hi, mein Schwiegersohn aus Qatar war über Weihnachten zu Besuch. Er nahm mein Wagen und fuhr innerorts 37Km zu viel. Wie sehen die Reglung für Außlädner die zu besuch sind ?
ich bin am Ende einer ausgewiesen 180m langen 30km/h Zone geblitzt worden.
An die 180m schließt ein 50 km/h Schild an. Der Blitzer Stand 5-10m vor dem 50km/h Schild am Ortsausgang. Ist das Rechtens so kurz vor dem 50km/h Schild den Blitzer zu positionieren? Da man automatisch beschleunigt wenn man das 50 km/h sieht ist man logischerweise immer zu schnell. Vor allem weil kurz danach ein 70km/h Schild kommt.
Auf der Gegenfahrbahn stand auch ein Blitzer. Auch ca. 10m hinter dem 30km/h Schild.
Wie verhält sich das mit den 180m für den 30km/h Bereich. Muß der Blitzer innerhalb des Bereiches sein? Sollte ich das nachmessen? Wie ist hier die Rechtslage?
gesetzlich ist dies zulässig. Sie hätten die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, sollten die Erfolgswahrscheinlichkeit jedoch von einem Rechtsanwalt vorher abklären lassen.
ich würde bei der A7 mit 49km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt und habe jetzt eine Strafe in Höhe von 350 € bekommen, mit folgender Erläuterung. Ich Zitiere “Da sie bereits mehrere geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten, wurde wegen vorsätzlicher Begehensweise gem. § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) die Geldbuße erhöht.”
das Verfahren der Bußgeldstelle ist zulässig. Sie könnten zwar Einspruch einlegen, aber wenden Sie sich zwecks der Prognose für den Erfolg an einen Anwalt.
bin in der Probezeit und bin in der 30er Zone mit 51 gefahren. Der Polizist sagte zu mir da komme -3 kmh Toleranz dann bin ich 18 kmh zu schnell gefahren. Muss ich jetzt ein Aufbau Seminar besuchen oder eine Nachschulung oder komme ich da nochmal mit einem Blauen Auge davon?
Hallo!
Mein Mann wurde vergangene Woche innerorts (50 km/h erlaubt) mit 27 km/h zu viel geblitzt (Toleranz bereits abgezogen). Er fuhr mit unserem Van (VW T4). Im KFZ-Schein ist er als PKW und NICHT als LKW eingestuft, allerdings liegt das zul. Gesamtgewicht bei 4,5 T. Außerdem führte er unseren Anhänger mit, der eine 100-km/h Plakette aufweist, also gebremst ist. Der erteilte Bußgeldbescheid verordnet 140 Euro Bußgeld, zwei Punkte und 1 Monat Fahrverbot, also die Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit LKW. Ist das richtig? Unser Auto ist doch laut KFZ-Schein ein PKW und kein LKW oder ist hierbei das zulässige Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ausschlaggebend???
das erhöhte Bußgeld erklärt sich aus dem Umstand, dass Ihr Mann einen Anhänger mitführte. In diesem Fall fallen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung automatisch die Bußgelder für LKW an.
Ich bin innerhalb 12 Monaten (aber in 2 Kalenderjahren) 2 mal mit über 26km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften aber unter 40km/h zu schnell geblitzt worden. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen? Dazwischen lagen 7 Monate.
dieses Fahrverbot aufgrund “Beharrlichkeit” könnte in Ihrem Fall verhängt werden. Sie können davon ausgehen, dass die Frist bei dem Erhalt Ihres Bußgeldbescheids beginnt, oder aber sobald dieser rechtskräftig wurde.
Hallo.
Ich wurde innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 70 – 75 km/h geblitzt. Soweit so gut. Jetzt stand der mobile Blitzer aber in einer Kurve und kurz bevor die erlaubte Geschwindigkeit auf 80 km/h erhöht wird. Kann man diese Umstände irgendwie zu meinen Gunsten auslegen ?
Blitzer sollten nicht zu nahe an einem Schild stehen, welches die Geschwindigkeit reduziert. Falls Sie Einspruch erheben, sollten Sie dies auf jeden Fall angeben.
Kann es zu Schwierigkeiten kommen wenn man zu häufig, auch wenn es nur Verwarngelder sind, geblitzt wird oder auch falsch geparkt hat? also beispielsweise im Extremfall 10x in 1-2 Monaten immer mit 10-15 km/h zu schnell geblitzt wird oder zu oft falsch geparkt hat. Kann es dann sein das man irgendwann einen Punkt bekommt oder sogar zur MPU etc. muss?
es ist möglich, dass die Behörden dann das Bußgeld aufgrund von “Vorsatz” oder “Beharrlichkeit” erhöhen oder ein außerplanmäßiges Fahrverbot aussprechen. Im Extremfall kann auch eine MPU verordnet werden.
Hallo. Würde sie bitten, um eine Antwort, über mein Vergehen, bin in der Probezeit und wurde schon einmal geblitzt. Folgen: Aufbauseminar, das ich letztes Jahr absolviert habe. Nun wurde ich nochmals geblitzt – 136 km/h – also nochmals ein Punkt in Flensburg und 120 Euro Strafe, dessen bin ich mir bewusst, muss ich nun zu einen Verkehrspsychologen oder ? Kosten ? Bedanke mich schon mal im Voraus über schnellstmögliche Antwort. mfg
der Besuch von einem verkehrspsychologischen Training ist nicht verpflichtend. Über die Kosten können Sie sich bei einer Fahrschule, die ein solches Training anbietet, informieren.
Hallo,
war letzte mal mit meinen bruder im Auto und was passiert ist kann man sich ja denken, er wurde geblitzt mit genau 21 km/h zuviel finde das jetzt öde so wegen 1 km/h zu viel jetzt einen Punkt zu kassieren da kann man doch mal ein Auge zudrücken ….
ich wurde innerhalb eines Monats dreimal außerorts geblitzt ?
Einmal ist mit einem Punkt zu rechnen und zweimal mit “normalen” Bußgeldstrafen. Hat das sonst irgendwelche Konsequenzen, z.B. Fahrverbot da es ja mehrmals innerhalb kürzester Zeit geschehen ist?
Moin, ich würde gestern innerorts in einer 30er Zone mit 41 km/h geblitzt und ich wollte wissen ob das Auswirkungen auf meine Probezeit hat, und was auf mich zukommt.
Lg ✌️
es fallen die üblichen Sanktionen an, die Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen können.
Auf die Probezeit hat erst eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h Einfluss.
wurde in Bremen außerhalb geschlossener Ortschaft (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50km/h) mit 89km/h; nach Toleranzabzug geblitzt. Erhalte nun einen Anhörungsbogen, wird sich das auf die Bußgeldhöhe auswirken, wenn ich die Überschreitung zugebe oder nicht?
Hallo,
ich habe im Januar 2015 über den Vermieter Sixt einen Strafbefehl in spanischer Sprache über 100,– EUR erhalten. Angeblich bin ich auf einer Autopista A45 anstatt mit 100 kmh mit 109 kmh “erwischt” worden. Kann es sein, dass ein so geringer Verstoss mit 100,– EUR in Spanien geahndet wird? Sixt hat mir zudem für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit 18 EUR abgebucht. Weis jemand von Euch/Ihnen über die spanischen Regeln Bescheid.
Vielen Dank im Voraus
einen Bußgeldbescheid auf spanisch müssen Sie nicht bezahlen – denn er muss eigentlich auf deutsch ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich mit dieser Angelegenheit an einen Anwalt.
suche eine Kompetente Antwort. Bin vor ca. 1 Monat außerorts bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 KM/h abzüglich Toleranz geblitzt worden.
Weiß jemand was für Konsequenzen auf mich zu kommen.
Danke für die Antwort.
hallo,
ich habe eine Frage:
wie wird es eigentlich gerechnet wenn man eine rote Ampel überfährt und dabei zu schnell war?
Wird es getrennt oder zusammen angerechnet?
ich musste für einen Monat den Führerschein abgeben. Gilt danach so etwas wie eine Bewährung mit strengeren Auflagen oder gilt die ganz normale Regelung.
da Sie in der Rubrik Geschwindigkeitsüberschreitung kommentiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie Ihr Fahrverbot aufgrund einer erhöhten Geschwindigkeit bekommen haben. In dem Fall müssen Sie beachten, dass Sie innerhalb von 12 Monaten nicht zweimal mit über 26 km/h geblitzt werden dürfen. In diesem Fall wird ein erneutes Fahrverbot verhängt oder ein bestehendes um einen Monat verlängert. Infos zu dieser Regelung lesen Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/wiederholungstaeter/. In der Regel gelten die normalen Bußgelder für Sie. Jedoch kann die Führerscheinbehörde Ihre Fahrerlaubnis entziehen, wenn Sie eine Tat mehrmals in einem gewissen Zeitraum begehen.
Hallo,
mein Mann wurde innerhalb der geschlossenen Ortschaft mit 79 km/h geblitzt. Erlaubt waren 50 km/h. Nachdem Bußgeldkatalog müsste er 100 € zahlen und 1Punkt in Flensburg bekommen. Warum muss er jetzt 150 € Bußgeld bezahlen?
ich war heute auf der Autobahn unterwegs. Nachdem ich abgefahren bin und an einer roten Ampel halten musste, stieg der Fahrer im Auto vor mir aus, kam zu mir und sagte, er hätte ein Video gemacht, auf dem zu erkennen sei, dass ich zu schnell gefahren bin, das ich Post bekommen würde und “leider” ein Fahrverbot kriege. Dann stieg er wieder in sein Auto und fuhr davon. Er hat sich weder als Polizist zu erkennen gegeben noch hat er meinen Führerschein kontrolliert. Was soll ich davon halten?
haben Sie sich sein Kennzeichen gemerkt? In diesem Fall könnte Ihnen die Polizei mehr Auskunft zum Fahrer geben. Sie sollten jedoch abwarten, bis wirklich ein Bußgeldbescheid kommt. Danach können Sie entsprechende Schritte einleiten.
Hallo
Ich wurde auf der Autobahn gefilmt erlaubt war 80. vorgewurfener Wert 127 nach abzug der Toleranz. Nun kommen auf mich 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot zu. Da ich aber in Österreich wohne und noch deutsche Ausweise habe sprich Perso und Führerschein.
Wie verhält sich das jetzt mit den 1 Monat und was passiert mit mein Füherschein da die Strafe ja nur in D zählt
das Fahrverbot gilt in der Regel dann nur in Deutschland. Sie benötigen jedoch Ihren aktuellen Führerschein, um sich einen österreichischen Führerschein ausstellen zu lassen. In Österreich dürfen Sie dann aber mit einer gültigen Fahrerlaubnis fahren.
Sie sind kein Wiederholungstäter im verkehrsrechtlichen Sinne, da Sie hierfür zweimal mit mehr als 26 km/h im Zeitraum von 12 Monaten geblitzt werden müssten. Sie erwartet also ein Bußgeld und Punkte. Diese sehen Sie in unserer Bußgeldtabelle.
hallo, ich habe noch eine frage .Werden die Punkte auf meine konto in Flensburg am den Tag gerechnet am den ich geblitzt worden bin oder am den Tag am den ich mein Strafzettel bezahlt habe .
das ist richtig. Wenn Sie innerorts mit 77 km/h gefahren sind, auf einer Straße, auf der 50 km/h erlaubt sind, kostet es 80 Euro und Sie bekommen einen Punkt. Daran ändert sich in der Regel nichts. Sollten Sie sich noch in der Probezeit befinden, würde sich diese verlängern.
Hallo,
ich wurde am 28.10.2014 außerhalb geschlossener Ortschaft mit 14km/h zuviel geblitzt,nach Toleranzabzug. Außerdem mit Benutzung eines Handys.
Womit muß ich rechnen?
Sie müssen 20 Euro für die Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen. Sollte der Blitzer ein kombiniertes Gerät sein und auch Ihr Vergehen wegen des Deliktes Handy am Steuer aufzeichnen, müssen Sie mit einem zusätzlichen Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt rechnen.
ich wurde ende Sept mit 23 innerhalb geschl Ortschaft geblitzt (50 erlaubt), das gab ich zum Anwalt für evtl Verfahrenseinstellung wegen Notfall. Hab noch kein Urteil, aber das geht wohl so durch, lt. Anwalt.
Nun wurde ich Anfang Januar mit dem selben Vergehen geblitzt. Beides während der Arbeit. Beides Notfall. Was für eine Strafe ist evtl zu erwarten? Ich brauche den Führerschein berufliuch (Pflegedienst)
das ist immer vom Einzelfall abhängig und entscheidet sich nach Ihren Rechtfertigungsgründen. Grundsätzlich haben nur Notarzt-Einsätze Sonderrechte und dürfen schneller fahren als erlaubt. Aus diesem Grund muss geprüft werden, ob Ihr Patient nicht den Notarzt holen sollte, anstatt andere Unternehmen zu rufen.
Laut Bußgeldkatalog kommen 80 Euro und ein Punkt auf Sie zu.
In Oktober 2013 habe ich eine radar kontrole gehabt ,denn ich zu schnell gefahren bin .Damals habe ich ein monat fahrverbot und 4 Punkte in flensburg gekriegt .Die waren auf neue fahr systeme abgerechnet und sind auf 2 reduziert .Gestern hat ich eine blizter erwischt wo ich auch Punkte in flensburg bekomme .Was passiert mit den alten Punkten .Werden die in diesen Jahr in Oktober gelöscht ??
die Punkte, die Sie vor dem 1. Mai 2014, also vor der Punktereform, erhalten haben, werden nach 2 Jahren gelöscht. Bei diesen Punkten gilt die alte Verjährungsfrist. Die neuen Punkte erneuern diese Frist nicht, da beide Delikte nach unterschiedlichen Systemen behandelt werden.
innerhalb von 3 Monaten nach der Tat müssen Sie etwas von der Bußgeldstelle hören, da sonst die Tat verjährt. Möglicherweise ist auch das Beweisfoto des Blitzers von schlechter Qualität oder ähnliches, weswegen kein Bußgeld verhängt werden kann.
Mein sohn ist zum zweiten mal in einem halben jahr geblitzt worden….erste mal ausserorts mit 28zuviel…100€Strafe. …zweite mal 38zuviel ausserorts. ….womit muss er rechnen…..keine probezeit…
Hey :\
Ich bin letzte woche mit einem Firmenwagen in einer 70er Zone geblitzt worden.
..müssten etwa 100 gewesen sein.
(inner-/ausßerorts? mitte Europabrücke Koblenz einwärts (fester blitzer))
gestern bin ich wieder mit etwa 15 km zu schnell geblitzt worden, war nicht angeschnallt.
Ich bin in der Probezeit, was hat mich zu erwarten? :[
der zweite Geschwindigkeitsverstoß hat auf Ihren Probezeit-Führerschein keinen Einfluss. Der erste allerdings schon, und zwar hat dieser eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Anordnung zu einem Aufbauseminar zu Folge. Dazu kommen noch die regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
neben den regulären Sanktionen gemäß der Bußgeldtabelle, kommt bei einer Doppelung einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h innerhalb eines Jahres noch ein Fahrverbot dazu, welches 1 Monat umfasst.
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts zieht die in der obigen Bußgeldtabelle aufgeführten Sanktionen nach sich. Sie können aber damit rechnen, dass 3 km/h von dem ermittelten Wert Toleranz abgezogen werden!
Hallo meine Frage lautet: gilt die 1 Jahresregel für Wiederholungstäter bei Geschwindigkeitsübertretungen nach Kalenderjahr (2014/2015) oder von Übertretung zu Übertretung?
Ich wurde in HH in einer 30er zone mit 50 geblitzt.Gibt es unterschiede ob man in einer 30er oder 50er Zone geblitzt wird.Der Bussgeldkatalog unterscheidet nur zwischen innerort und ausserorts?
richtig, der Bußgeldkatalog unterscheidet zunächst nur zwischen innerorts und außerorts. Es gibt zwar noch einige Sonderregelungen, beispielsweise für Geschwindigkeitsüberschreitungen in einer Spielstraße. Aber für eine 30er Zone gelten die üblichen Vorschriften.
Hallo ich habe da mal eine frage bin außerhalb geschlossener ortschaft 26 km zu schnell gewesen bei einander 70 zone jetzt soll ich eine Verdoppelung bezahlen wo im bußgeldkatalog 70 Euro und 1 Punkt steht ist das rechtlich
wenn die Behörden Vorsatz oder Beharrlichkeit vermuten, dann verdoppeln Sie das im Bußgeldkatalog angegeben Bußgeld. Somit ist das geforderte Bußgeld rechtlich korrekt.
Hallo,
erhielt Bußgeldbescheid über 160€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Okay für mich. Leider erst nach Ablauf der Einspruchsfrist, bat ich die Behörde, das Fahrverbot auf Privatfahrten zu beschränken, weil ich, wegen fehlender anderer Möglichkeiten den Pkw zum Erreichen meines Arbeitsplatzes benötige. Meine Firma bestätigte das in einem Schreiben. Die Behörde lehnte dies ab. Welche Möglichkeit bleibt mir nun noch? Urlaub bekomme ich 2015 nur noch 13 Tage, weil ich ab Juni in Rente bin. Ich bin echt verzweifelt.
MfG Giselher
es ist generell nicht möglich, ein Fahrverbot nur auf private Fahrten zu beschränken. Eine Möglichkeit wäre die Umwandlung des Fahrverbotes in eine Geldstrafe. Dies ist manchmal möglich, wenn die berufliche Existenz auf dem Spiel steht, doch keinesfalls immer erlauben die Behörden dieses Verfahren. Jedoch wäre es eine Möglichkeit, dies einmal in Erfahrung zu bringen.
Guten Tag,
ich möchte gerne wissen, was mit meinem Punktekonto geschieht, wenn ich wegen zuvieler Punkte meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss? Werden sie gelöscht, oder bleiben Sie stehen?
Mit freundlichen Grüßen
Meine Freundin mit schweizer Kennzeichen wurde auf der Autobahn bei München mit dreissig zu viel bei einer erlaubten Geschwindigkeit von Hundert geblitzt. Mit wieviel muss sie denn ungefähr rechnen?
dass Ihre Freundin mit schweizer Kennzeichen unterwegs war, ändert nichts an der Höhe des Bußgelds. Dieses können Sie der obigen Tabelle oder dem Bußgeldrechner entnehmen.
Hallo,
ich bin vor ca. 2 Wochen vor Hermsdorfer-Kreuz in einer 130 Zone ca.50 m vor der Geschwindigkeitsaufhebeung(kein Tempolimit mehr) geblitzt worden (ca.170km/h).Kann ich mich gegen diesen Bescheid wehren..??
ja, natürlich können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, wenn er Ihnen ungerechtfertigt vorkommt! Sie können auf eigene Faust Einspruch einlegen oder einen Anwalt um Hilfe bitten.
Guten Tag!
Ich bin heute auf der Autobahn bei erlaubten 100!!
Mit ca.. 145 geblitzt worde auf der Linken spur
und auf der rechten spur war ein weiterres Auto mit was muss Ich rechnen….
in diesem Fall fallen die regulären Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung an, diese können Sie der obigen Tabelle oder unserem Bußgeldrechner entnehmen. Falls die Messung aufgrund des nebenher fahrenden Autos verfälscht wurde, wird in den meisten Fällen gar kein Bußgeldbescheid ausgestellt, da automatisch erkannt wird, dass die Messung nicht korrekt ist. Ansonsten kann ein Blick auf das Beweisfoto Klarheit verschaffen.
Bin mit 23 zuviel Innerorts mit einem Kleintransporter geblitzt worden Strafe 95€ im Anhörungsbogen steht Fahrzeugart PKW im Bußgeldbescheid steht jetzt LKW. Ist das Richtig
Hallo,
Ich wurde heute morgen geblitzt weiß aber nicht genau wie viel höher ich war. Es war in einer 30er Zone. Wie verhält sich das mit den Zusatzkosten von Behördengängen bzw. ab wie viel km/h muss ich überhaupt Bearbeitungsgebühren rechenden bzw. zahlen. Ich wurde dabei aus einem mobilen Fahrzeug geblitzt (kein Streifenwagen).
die Bearbeitungsgebühren fallen immer an, sofern Sie nicht direkt bei der Polizeistrafe die Gebühr entrichtet haben. Sie erhalten demnächst Post und müssen sich zunächst um nichts kümmern.
Hallo ich wurde außerhalb der Ortschaft wo 50 erlaubt sind mit 107 geblitzt da wird dann noch Toleranz abgezogen hab heut den Bußgeldbescheid bekommen 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot und 480€ Geldstrafe im Bußgeldkatalog steht 1 Punkt 1 monat Fahrverbot und 240 Euro was läuft hier falsch geh ich davon aus das der Staat mich abzieht und die denken ich bezahl das so oder so
die Geldstrafe kann höher ausfallen, wenn Ihnen beispielsweise vorsätzliches Handeln unterstellt wird. Grundsätzlich können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Mein Sohn wurde ausserorts mit 107 (Toleranz bereits abgezogen) bei erlaubten 100 geblitzt. Jetzt kam der Ordnungsbescheid von 10 Euro. Ich finde das absolut übertrieben. Der Aufwand ist grösser als die Ausbeute.
hierfür können wir Ihnen leider keine pauschale Antwort geben. So spielt es beispielsweise eine Rolle, in welchem Bundesland Sie leben oder ob der Blitzer von der Polizei oder der zuständigen Ordnungsbehörde installiert wurde. Je nachdem kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein.
ich bin mir nich sicher ob ich vor zwei Wochen geblitzt worden bin. Gibt es eine Möglichkeit das heruaszufinden? Also wo genau wann welche Blitzer standen?
Hallo,
wurde heut mit Motorrad in Österreich Außerorts mit 96 km/h zu viel angehalten. Hab ich in Deutschland auch mit einer Bestrafung zu rechnen, wenn ja welche?
in Deutschland bekommen Sie keine Bestrafung. Das werden die österreichischen Behörden übernehmen. Diese können Sie aber natürlich auch in Deutschland verfolgen.
Hallo,
Wurde neulich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 21 kmh zu viel geblitzt. nun wollte ich wissen welche maßnahmen auf mich zu kommen, da ich noch in der probezeit bin.
mfg
eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein A-Verstoß, weshalb sich Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Außerdem wird bei 21 km/h zu viel ein Bußgeld von 80€ und ein Punkt auf Sie zukommen.
Hallo ich hab mal ne frage da jetzt der neue punkte regeln da sind und jetzt schon bei 8punkte fs entzug ist was heisst das für die die den fs schon länger haben und 10punkte haben wurde die punkte auch halbiert also heisst das das ich jetzt nur noch 5punkte hab
Hey .. ich wurde vor ein paar Monaten in Bielefeld außerhalb einer Ortschaft mit 39km/h zu schnell gefahren. 100 waren erlaubt. Jetzt habe ich einen Brief bekommen das ich 268.39 Euro zahlen soll und ein Monat fahrverbot. Mir kommt die Strafe sehr hoch vor. Kannst. Jemand etwas dazu sagen.
die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sehen Sie oben. Wahrscheinlich schlagen die Bearbeitungsgebühren für den Bußgeldbescheid nochmal ordentlich zu Buche.
Bin am 01.02.2015 in der nähe von Uetze Niedersachsen auf einer langen geraden ausserhalb einer Ortschaft in einer 50er Zone lt Bescheid mit 40 km/h zuschnell geblitzt worden,was kommt auf mich zu?
hallo,
ich habe eine frage ich bin innerorts geblitz worden mit 25km zu schnell zone 50km. das auto ist an meiner mutter angemeldet bekommt sie die strafe oder ich selbst bitte um eine antwort.
der Bussgeldbescheid wird dennoch an den Halter, also in dem Fall an Ihre Mutter gesandt. Sofern für die Behörde deutlich erkennbar ist, dass am Steuer eine andere Person saß, als Ihre Mutter, so wird sie von Seiten der Behörde in Form eines Anhörungsbogens zur Stellungnahme angehalten.
bin in bab-baustelle ca. 10 km/h zu schnell gefahren (wirklich!). vorwurf lautet nun aber: 32 km/h zu schnell. ich gehe davon aus, dass das messgerät falsch gemessen hat. wie kann ich das nachweisen bzw. was/wie muss die gegenseite nachweisen, dass messung i.o. war?
es kann ein Messfehler vorliegen, in solch einem Fall wird ein Gutachten erstellt. Die Kosten müssen Sie tragen, falls der Vorwurf nicht berechtigt war. Prüfen Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Hallo liebes Bußgeld-Team, ich wurde gestern mit meinen geschlossenen Kastenwagen (Gesamtgewicht 3 Tonnen und LKW Zulassung ) innerorts in einer 30 Zone mit 60 geblitzt.
Wird hier nach LKW oder PKW berechnet?
Mit welcher Strafe ist zu rechnen ?
Hallo Karsten,
Sie müssen mit der Strafe für Pkw rechnen, wenn Ihr Pkw (evtl. mit Anhänger) unter 3,5 Tonnen zGM beträgt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
bin gestern auf der Autobahn mit 140 wo 100 erlaubt waren geblitzt worden. Habe meinen Führerschein schon seit 2006.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen mit Toleranzabzug?
Hallo Daniela,
sofern Sie sich nicht innerorts befanden (auf einer Stadtautobahn) fallen für Sie ein Punkt in Flensburg und 120 Euro Bußgeld.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe 50 er Zone mit 94 km gefahren. Ich kriege 1 Monat Fahrverbot und 200€.Meine Frage Polizei hat gesagt wenn ich mehr bezahlen ich kriege keine Fahrverbot ist das möglich?
Hallo,
ja, unter besonderen Umständen ist dies möglich. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde auf der A8 (Stuttgart-Möhringen) geblitzt mit 39km/h zu schnell (nach Toleranzabzug) nur wenige Meter nach einer elektronischen Anzeige mit Tempolimit 60 wegen Unfall.
Davor war auf allen Anzeigen Tempolimit 100 (ohne Unfall) angeschrieben.
Für mich kam das Tempolimit 60 sozusagen unerwartet und ich bin nicht ausreichend früh vom Gas gegangen, zumal die dreispurige und um die Zeit sehr wenig befahrene Autobahn auf lange Strecke gut einzusehen war.
Eine Unfallstelle gab es erst mindestens 7 km später. Das Tempolimit auf den Anzeigen war davor wieder auf 100 erhöht. Der Verkehr konnte auf zwei Spuren ohne Stocken passieren.
Lohnt es sich nun, im Anhörungsbogen zu dem eingeleiteten Bußgeldverfahren den Sachverhalt wie oben zu schildern, um die die Strafe zu reduzieren? Oder könnte man mir daraus sogar einen Vorsatz unterstellen und die Strafe erhöhen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo Hans,
das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet es uns, außergerichtlich individuelle Rechtsberatungen zu geben. Sie können nach Erhalt des Bußgeldbescheides innerhalb von vierzehn Tagen einen Einspruch einlegen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde im Februar in einer 30er Zone mit 63 geblitzt und werde nach längerem hin und her meinen Führerschein für vier Wochen abgeben (ist aber noch nicht passiert). Nun wurde ich heute von einem Videowagen angehalten. Ausserorts habe ich die Geschwindigkeit um 52 km/h überschritten (Bin vorher übrigens 14 Jahre Punktefrei gefahren und nicht auffallend gewesen)
Meine Frage: Womit muss ich rechnen? Wird das als eine Strafe gewertet, da ich beide Fahrverbote innerhalb eines Jahres erhalten habe oder wird das unabhängig voneinander gewertet?
Hallo Madlen,
in der Tat gelten Sie als Wiederholungstäter, da Sie zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sind. Die Folgen hierfür werden im Einzelfall entschieden, in der Regel gibt es dafür ein zusätzliches Fahrverbot.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde gestern von der Polizei angehalten – Bin außerorts (100 km/h erlaubt) 36 km/h (Toleranz bereits abgezogen) zuviel gefahren. Bislang habe ich noch keine Punkte in Flensburg. Muss ich mit einem 1-monatigen Fahrverbot rechnen, weil es so knapp an der Grenze zu den 41 km/h zuviel ist?
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort!
Hallo Sarah,
solange Sie keine Differenz von 41 km/h oder mehr verursacht haben, müssen Sie auch mit keinem Fahrverbot rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
Ich wurde die Tage mit meinem Motorrad innerorts bei erlaubten 30km/h mit 41 erwischt. Ist mein erstes Foto (was nicht von Starren Kameras aufgenommen wurde sondern von einem Blitzerwagen der Stadt) aber da dies mein erstes Foto ist stellt sich mir die Frage, wenn ich noch mal mit unter 20 km/h geblitzt werde, hat das wieder nur das Bußgeld zur folge oder habe ich dann noch irgendwelche Zusatzauflagen (Aufbauseminar, Probezeit aufgestockt,…)?
Liebe Grüße
Hallo,
da es sich so liest, als ob Sie sich in der Probezeit befinden, beantworten wir Ihnen die Frage aufgrund der hier stehenden Informationen wie folgt: Erst ab einer Differenz von 21 km/h und mehr wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Sollte Sie jedoch mehrmals im Verkehr auffallen, kann die zuständige Bußgeldstelle das Bußgeld auch erhöhen und weitere Schritte einleiten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe auch mal eine Frage, letztes Jahr im Mai 2014 wurde ich per Laser “überführt” weil ich statt 60km/h ca. 90km/h drauf hatte, ausserorts.
Jetzt bin ich heute in einen Blitzer gefahre mit 120-125km/h statt der erlaubten 80km/h.
Ich wollte jetzt mal wissen, zählt mein Verhalten zu einer Ordnungswidrigkeit und stimmt es auch, dass jeder Verstoss separat behandelt wird im Bezug auf den Punkteverfall?
Wenn ja, würde das ja bedeuten, dass mein 1. Punkt von 2014 nächstes Jahr wieder weg wäre? Oder habe ich jetzt durch die neue Ordnungswidrigkeit, wenns denn überhaupt noch eine war die Punkte erhöht und wenn ja bis wann verfällt dann der erste Punkt??
Hallo Manu,
seit der Punktereform im Mai 2014 verfallen die Punkte unabhängig voneinander. Ihr Punkt aus Mai 2014 müsste demnach im Oktober 2016 verjährt sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Wurde heute aus einem Fahrzeug raus geblitzt worden. Innerorts.
Erlaubt waren 50 Km/h, au dem Tacho standen 71 km/h
Zudem war ich auf der kurzen Strecke nicht angeschnallt.
Was kann hier auf mich zukommen? (Mit Gebühren )?
Kann das Landratsamt eine Strafe zwecks nicht anschnallen vergeben?
Vielen dank und viele Grüße
Hallo Patrick,
in diesem Fall besteht die sogenannte Tateinheit, Sie müssen also nur das teurere Bußgeld bezahlen. Die gebühren tragen maximal ca. 30 Euro.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich bin kürzlich aufgrund von erhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Halter(in) des Fahrzeugs ist meine Oma (väterlicherseits, selber Nachname, wohnt in einem anderen Ortsteil als ich). Es drohen 160€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ich bin mit diesem Fahrzeug bis dato zwar noch nie auffällig geworden, allerdings habe ich bereits 5 Punkte, welche ich überwiegend mit einem auf meinen Vater zugelassenen Wagen „gesammelt“ habe. Ich bin also generell schon bekannt. Jetzt ist meine Frage, inwiefern es sinnig wäre, wenn meine Oma einfach angäbe, sie kenne den Fahrer nicht bzw. wisse nicht, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug gefahren ist. Und können Sie mir eventuell zu einem weiteren Vorgehen raten, durch das sich ein Verlust des Führerscheins vermeiden lässt? Dass ich im Grunde ein ganz anderes Problem habe, ist mir durchaus bewusst, nur jetzt gilt es erst mal, aus beruflichen Gründen den Führerschein zu behalten.
Vielen Dank.
Ben
Hallo Ben,
wir können Ihnen hier keine Anleitung zur Umgebung der Punkteregelung geben. Dieses System soll Wiederholungstäter dazu erziehen, sich an die Regeln zu halten. Dies ist nicht mehr gegeben, wenn Sie die Schuld nicht auf sich nehmen. Sollte Ihre Großmutter dabei mitmachen, ist dieser Artikel vermutlich interessant für Sie: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrtenbuch/. Möglicherweise ist dies noch möglich, um einen Punkt abzubauen: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteabbau/. Dazu sollten Sie sich aber mit Ihrer Bußgeldstelle in Verbindung setzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bin außerhalb geschl. Ortschaft wo auf 70 km/h beschränkt ist mit 105-110 kmh gefahren. Fahre seit über 30 Jahren ohne das ich geblitzt wurde.
Was erwartet mich hier. Ich habe Familie und brauch den Führerschein zur Arbeitsstelle
Hallo Günter,
das Bußgeld können Sie in der Tabelle des Textes entnehmen: 80 bis 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde vor längerer Zeit mit 1,62 %o angehalten (damals keine Probezeit), musste meinen Führerschein abgeben und eine MPU machen. Ich habe vor ~4 Monaten meinen Führerschein wieder bekommen (bzw bekommt man ja den alten nicht zurück, sondern einen neuen). Nun wurde ich auf der Autobahn mit ~150 km/h statt der erlaubten 100 km/h geblitzt. Soweit ich weiß habe ich ja dann aktuell wieder Probezeit. Mit was, vor allem was für einen Fahrverbot muss ich rechnen? Kann mir der FS jetzt auch komplett abgenommen werden?
Hallo,
die Probezeit läuft bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis, setzt aus und wird fortgesetzt, sobald Sie die Fahrerlaubnis neuerteilt bekommen haben. War das Alkoholdelikt Ihr erster A-Verstoß, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Wenn Sie jedoch vor der Entziehung keine Probezeit hatten, beginnt auch keine neue Probezeit für Sie nach der Neuerteilung. Da wir leider nicht ganz nachvollziehen können, wo genau das Problem liegt, verweisen wir auf unseren Ratgeber zur Probezeit: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Danke schonmal für die Antwort. Hatte es woanders falsch gelesen und gedacht dass auch bei Wiedererteilung eine Probezeit beginnt, aber dem ist wohl nicht so. Ich hatte bei der Entziehung keine Probezeit mehr.
Also gehe ich davon aus, dass entweder
…31 – 40 km/h 120 € 1 (1 Monat)*
oder
…41 – 50 km/h 160 € 2 1 Monat
Anwendung findet. Oder kann der Alkoholverstoß sich trotzdem auch die Geschwindigkeitsübertretung auswirken?
Hallo noch mal,
da Sie anfangs schrieben, dass es sich wahrscheinlich um eine Differenz von 50 km/h handelt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro rechnen. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Strafe, die Sie davor zitieren, hat ein Sternchen. Unter der Tabelle finden Sie also folgendes: “*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.”. Dies findet bei Ihnen keine Anwendung. Die zuständige Bußgeldbehörde kann die Strafe jedoch noch einmal individuell erhöhen, da Sie beispielsweise kein Ersttäter mehr sind. Dies können wir aber leider nicht vorhersagen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin auf der Autobahn (nach Abzug der Toleranz) 97 km/h anstatt der erlaubten 80km/h gefahren. Fahrzeug PKW mit Anhänger.
Habe jetzt Bußgeld von 70€ plus Gebühren bekommen. Laut Bußgeldkatalog sind dafür 30€ vorgesehen. Spielt der Anhänger eine Rolle bei der Bemessung des Bußgeldes?
Einen Anhörungsbogen zur Feststellung der Personalien hatte ich ausgefüllt und per Mail zurückgeschickt.
Hallo Heinrich,
in der Tat spielt der Anhänger eine Rolle. Unter dem Abschnitt “Anhänge” auf dieser Seite finden Sie die entsprechenden Bußgelder.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ich wurde heute morgen geblitz
ich war ca 30 – 35 kmh zur schnell inder 50 zone innerorts
was kmmt auf mich zu ?
mit was muss ich rechnen ??
kriege ich ein fahrverbot oder nicht ???
Hallo Selim,
bitte nutzen Sie die Bußgeldtabelle oder den Bußgeldrechner. Das Bußgeld variiert, je nach richtiger Differenz zwischen 100 und 160 Euro. Es können ein bis zwei Punkte dazukommen und vielleicht auch ein Fahrverbot.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde an einem frühen Sonntagmorgen außerorts an einer geschwindigkeitsreduzieten Stelle mit 35km/h zuviel geblitzt. Ich dachte, ich käme laut Bußgeldkatalog mit einem Strafpunkt davon. Falsch gedacht. Beim Mitführen eines Anhängers gelten andere Werte, deshalb 2 Punkte und Fahrverbot. Das sollte man hier vielleicht auch mal deutlich erwähnen und die Tabelle ergänzen.
Hallo,
ich habe eine Frage: Bei der ,,Ein-Jahresregel” kann es ja bei Wiederholung zu einem Führerscheinentzug kommen.
meine Frage: Welches Datum gilt hier? Das von dem Tag, an dem man geblitzt wurde? Oder der Tag an dem man den verstoß schriftlich zugegeben hat?
MfG
Hallo Annika,
es kommt nicht zum Führerscheinentzug, sondern zu einem Fahrverbot. Wichtig ist hierbei der Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wurde; also entweder zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides oder – wenn Sie Einspruch eingelegt haben – an dem Tag, an dem das letztendliche Urteile gefallen ist.
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Hallo. ich habe einen Unfall in einer Kurve verursacht, indem ich bei leichtem Nieselregen aus meiner Fahrbahnspur rausgerutscht bin. Die ausgeschilderte max. Geschwindigkeit betrag auf der Strecke 100 km/h. Ich bin jedoch nur max. 70 gefahren. Trotzdem wird mir jetzt nachgesagt ich hätte mich der Geschwindigkeit, trotz besonderen Verhältnissen auf Straßen oder schlechten Sichtverhältnissen nicht angepasst und muss, da ein Sachschaden vorliegt, 100 Euro zahlen, da ich noch in der Probezeit bin, ein Aufbauseminar machen und würde einen Punkt bekommen.
Wäre es sinnvoll dagegen Einspruch zu erheben?
LG Aaron
Hallo Aaron,
laut Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir keine außergerichtlichen Rechtsberatungen geben. Vielerlei Anwälte bieten kostenlose Erstberatungen an, bei denen Sie eine erste Einschätzung über Ihren Fall bekommen. Vielleicht ist dies möglicherweise eine Option für Sie.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, wurde vor ein paar Monaten mit 43 zu schnell in der Ortschaft (Thüringen) geblitzt, Geldstrafe 3 Punkte und 1 Monat Führerschein weg innerhalb von 4 Monaten abzugeben.
Bevor ich den Führerschein abgegeben habe wurde ich Ausserorts (Hessen) in einer 30 Zone mit 30 zu schnell nochmals geblitzt. Weis nimmer genau aber bin der Meinung es war eine Baustelle und ansonst ist dort 70 erlaubt ..
Was wird jetzt in der Regel auf mich zu kommen, oder sollte man doch evt. den Anwalt einschalten und somit Einspruch einlegen ?
MfG Thomas
Hallo Thomas,
da Sie nun zweimal innerhalb 12 Monate mit über 25 km/h geblitzt wurden, wird sich das Fahrverbot wohl auf zwei Monate ausweiten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld zu wandeln. Falls Sie vorher keine anderweitigen Verstöße gegen das Verkehrsrecht begangen haben, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dieses Verfahren klappt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich wurde mit 42 zu schnell auf der Autobahn geblitzt.Heisst ausserorts.1 monat bilettentzug und 350 euro strafe.Erläuterung:
Da sie mehrer Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten,wurde wegen vorsätzlicher begehensweise das bussgeld erhöht.sprich von 160 Euro auf 320 Euro verdoppelt.Finde ich ganz schön viel!!!!
ich habe nix bemerkt.
Kann da was dagegen machen??
Vielen Dank
Hallo,
im Grunde hat die Behörde richtig gehandelt. Das Bußgeld darf in diesem Falle verdoppelt werden, wenn mehrere Schilder auf die Höchstgeschwindigkeit hinwiesen. Falls Sie jedoch keine Vorstrafen besitzen, ist die Chance hoch, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Hierfür sollten Sie jedoch einen Anwalt konsultieren, der Ihnen möglicherweise besser helfen kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo und guten Tag,
ich habe heute einen Zeugenfragebogen mit Foto erhalten.
Vorwurf: Tatzeit 01.07.2015, 21km/h zu schnell, ausserhalb geschlossener Ortschaft.
Nun bin ich gestern erneut geblitzt worden. Ich schätze 8-9- km/h bei Erreichen des Ortseingangsschilds.
Was erwartet mich?
Hallo Marion,
das erste Vergehen wird vermutlich mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Das zweite Vergehen – sofern es innerorts stattfand – kostet Sie 15 Euro. Weitere Informationen finden Sie in der Bußgeldtabelle unter “Bußgeldkatalog” auf dieser Seite.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
ich wurde heute in Rostock auf dem Zubringer an der Staftautobahn in der 80 Zone von einem mobilen Gerät geblitzt
Ich weiß leider nicht wie schnell ich war (ca.110 -120 kmH)
Zählt der Zubringer als Innerorts oder als außerorts? Es handelt sich um die B103 von Warnemünde Richtung Brandenburg.Meines Erachtens nach handelt es sich hier um eine Kraftfahrstraße und zählt somit als außerorts, auch wenn sie durch die Stadt verläuft.
Hintergrund der Frage ist das evtl anstehende Fahrverbot wenn es als innerorts gelten sollte.
Danke im Voraus
Hallo Robin,
das Kammergericht Berlin hat in einem Fall entschieden, dass eine innerstädtische Autobahn bzw. eine Stadtautobahn als innerorts gilt (AZ 3 W S (B) 158/04). Bereits Urteile davor entschieden gleich.
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Hallo,
ich habe mein Führerschein jetzt seit 5 Monaten und wurde gerade in Weilerswist Derkum bei 50 km/h ungefähr mit 75 geblitzt wurden.
Der Blitzer stand vor einem 70er Schild.
Ich wurde jetzt das erste mal geblitzt, was kann mich erwarten?
Mit freundlichem Gruß
Marcel
Hallo Marcel,
Sie haben einen A-Verstoß begangen, der in der Probezeit dazu führt, dass diese verlängert wird und Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen müssen.
Zudem fällt auch ein Bußgeld an.
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Hallo,
Wurde neulich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 30 kmh zu viel geblitzt. nun wollte ich wissen welche strafe auf mich zukommt, da ich noch in der probezeit bin.
mfg
Uwe
Hallo Uwe,
neben den üblichen Sanktionen aus der Bußgeldtabelle müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert wird, zudem müssen Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
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Hallo,
ich wurde heute in einer 70er Zone geblitzt, in der normalerweise Tempo 100 erlaubt sind (normale Landstraße außerorts). Da es sich um mobile Temposchilder handelte und diese am selben Tage wieder abgebaut wurden, gehe ich davon aus, dass diese nur zum Zwecke der Geschwindigkeitskontrolle aufgebaut wurde.
Ist sowas überhaupt zulässig und kann man gegen so eine ‘Wegelagerei’ Einspruch erheben?
Mfg
Rainer
Hallo Rainer,
der Gesetzgeber hat grundsätzlich auf allen öffentlichen Straßen die Möglichkeit, Geschwindigkeitskontrollen aufzustellen, bzw. Geschwindigkeitsbegrenzungen festzulegen.
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Hey,
Wurde vor 4 Tagen geblitzt und zwar auf der Autobahn +Baustelle 80km/h waren erlaubt, 120km/h bin ich gefahren ohne Toleranz Abzug was wird nun auf mich zukommen ??
Hallo Antonio,
es fällt ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt an.
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Habe gerade auch dank Ihrer Website herausgetüfftelt, dass mein aktueller
Bußgeldbescheid für 28 km/h zuviel außerhalb geschlossener Ortschaften bei Wiederholungs- und Beharrlichkeitstatbestand mit 170,-€ Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot plus 1 Punkt in Flensburg wohl kaum erfolgreich angefochten werden kann.
Aber für die Zukunft: muss ich denn nun bei jedem Blitzen schon bei der ge-
ringsten Überschreitung immer wieder mit dem Beharrlichkeitsvorwurf und also
wieder mit Fahrverbot und Bußgeld, welches über den normalen Regelsatz
hinausgeht, rechnen? Oder gibt es eine leicht einprägsame Faustregel, die
einen vor diesen Unannehmlichkeiten bewahrt (z.B. Überschreite nie mehr
als mit 20 km/h, dann bist du jenseits von gut und böse)?
Hallo Peter,
der Vorwurf der Beharrlichkeit wird normalerweise erst dann gemacht, wenn ein Fahrer zwei Mal innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ab etwa 26 km/h begeht.
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Hallo, gibt es einen Unterschied bei den Bußgeldern zwischen Außerorts und der Autobahn?
Bin dort bei Baustellenbeginn mit 24 km//h zuviel geblitzt worden. Direkt am 80iger Schild! Darf der Blitzer eigentlich direkt am Schild aufgebaut sein?
Nach welcher Vorgabe werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen gesetzt? Ein paar Kilometer weiter ist nämlich eine Baustelle nur auf 100 km/h begrenzt, da fahre ich freiwillig 80 km/h.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Michaela,
die Begrenzungen für außerorts gelten auch auf der Autobahn.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden dort gesetzt, wo eine erhöhte Geschwindigkeit die Gefahr zu Unfällen birgt.
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Ich habe die Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, 80 km/h erlaubt, um 47 km/h überschritten. Nun erwartet mich ein Fahrverbot von 1 Monat und eine Geldstrafe. Habe ich Einfluß auf den Zeitraum wann ich den Führerschein abgeben muß?
MfG
Hallo,
ja, Sie können – innerhalb gewisser Grenzen – mit der zuständigen Behörde ausmachen, in welchem Zeitraum Sie Ihren Führerschein abgeben werden.
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Hallo, ich bin jetzt im 4. Jahr der Probezeit.
Habe 2012 eine Verlängerung, wegen einer bei Rot überfahrener Ampel bekommen.
Wurde jetzt in 2015 erneut innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h geblitzt. Habe daraufhin einen Brief von der Bußgeldstelle bekommen, musste Strafe zahlen & mir wurde vermittelt, dass ich bei einem erneuten A-Verstoß meinen Führerschein entzogen bekomme!
Der letzte Blitzer war mit dem Auto meiner Mutter.
Nun ist meine Mutter letztens in der 80 Zone, außerorts, mit geschätzt 130 geblitzt worden.
Und prompt bekomme ich einen Brief, dass ich die Fahrerin gewesen sein soll! Meine Mutter & ich sehen uns sehr ähnlich, muss ich dazu sagen.
Was soll ich nun machen?! Wenn die netten Menschen der Bußgeldstelle nicht anerkennen, dass ich es nicht gewesen bin!
Hallo Merle,
in Deutschland gilt eine strikte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung immer Beweise vorliegen müssen, anhand derer man den Fahrer eindeutig identifizieren kann. Ist dies nicht möglich, darf das Bußgeld nicht verhängt werden.
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Hallo, habe mal ne Frage wegen meiner Freundin sie hat erst ihren Führerschein vor 3 Monaten bekommen und wurde in der 30zone mit 27kmh zuviel geblitzt schon Abzug der Toleranz. Was kommt denn auf sie zu?
Lg
Hallo Jeffrey,
neben den Sanktionen aus der Bußgeldtabelle wird die Probezeit verlängert und Ihre Freundin muss auch ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
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Hallo!
Blöder weise bin ich vor zwei Wochen zum dritten mal in 11 Jahren zu schnell gefahren und geblitzt worden. Außerhalb der Ortschaft mit ca. 40/43 km/h zu viel. Ich bin schon Anfang Februar an der gleichen Stelle mit 9 km/h zu viel geblitzt worden. Was kommt auf mich zu und welche Möglichkeiten habe ich? Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen. Naja, Dummheit wird nun mal bestraft…
Danke für eine Rückmeldung
Hallo Henrike,
eine Wiederholungstat liegt hier noch nicht vor, denn die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung lag unterhalb der Grenze 26 km/h. Weitere Konsequenzen als jene aus dem Bußgeldbescheid kommen also nicht auf Sie zu. Sobald Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h begehen, müssen Sie mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen.
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wer kennt sich mit Verjährung von Bußgeldern in Australien und Neuseeland
aus? … der ADAC hatte jedenfalls keine Ahnung!
Hallo Manfred,
wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt, sollte man nicht mit einer schnellen Verjährung des Bußgeldes rechnen. Im Gegenteil kann das Bußgeld ansteigen, weil weitere Gebühren dazu kommen, wenn man lange Zeit erfolglos an den Betroffenen appelliert, doch nun zu bezahlen. Letztendlich kann ein Vollstreckungsverfahren drohen, lange bevor das Bußgeld verjähren würde.
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Hallo,
ich wurde vor ein paar Tagen innerorts in Berlin mit etwa 40 km/h zu viel geblitzt. Der Blitzer befand sich in einem Polizeifahrzeug (normaler Streifenwagen) und dieser stand auf dem Bürgersteig/Radweg (mit Bordstein), wo Park- oder Halteverbot herrscht. Ist das rechtens? Lohnt hier evtl. Einspruch?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Kai,
Einspruch lohnt sich, wenn das Messergebnis von dem zu erwartenden Wert massiv abweicht; dann ist der Blitzer falsch justiert oder nicht angemessen gewartet worden.
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Hallo, wurde Heute von einem Mobilen Blitzer erwischt den die ungefähr 500 m vor einem festen Blitzer aufgestellt haben. Dürfen die dass überhaupt? Das war eine 100 Zone außerorts bin 140 km/h mit Tempomat gefahren, was erwartet mich da? Bin nicht in der Probezeit aber hab noch eine Überschreitung Innerorts nach Toleranz 33 km/h zu schnell, da ist das SOS Vehrkersrecht dran.
Hallo Iwan,
gemäß Bußgeldtabelle fällt ein Bußgeld von 120 Euro an, außerdem erhalten Sie einen Punkt.
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Hallo,
ich bin mit dem Auto von meinem Sohn innerhalb geschl. Ortschaft mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h geblitzt worden. Jetzt hat mein Sohn einen Zeugenbefragungsbogen erhalten. Darauf besteht die Möglichkeit von einem Zeugenaussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen.
Ist eine Verweigerung der Aussage sinnvoll ?
Hallo Karin,
für eine detaillierte rechtliche Beratung sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Ein Zeuge muss keine Angaben machen, er ist jedoch verpflichtet, eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen.
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hallo wollte mal fragen mein Mann ist gesschlossene ortsschafft 65kmh zu schnell gefahren und erlaubt waren 80 kmh festegestellte geschwindikleit nach Toleranzabzug 145kmh mit was fur einer straffe muss er rechnen ;(
Hallo,
laut Bußgeldtabelle fällt ein Bußgeld von 480 € an, dazu kommen 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
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Hallo,
ich wurde am Samstag am Ortseingang mit 80 Km/h geblitzt. Leider ist es nicht das erste Mal. Im Oktober letzten Jahres wurde ich außerorts mit 110 km/h in einer 70er Zone geplitzt (120 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot).
Womit muss ich jetzt rechnen?
Hallo Britta,
bei einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung ab etwa 26 km/h können Sie ein Fahrverbot von 1 Monat zusätzlich zu den üblichen Strafen laut Bußgeldkatalog erhalten.
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Hallo
ich bin heute mit dem Motorrad auf der Landstraße an einem Aussiedlerhof (ohne Ortsschild eventuell Grünen Namenschild mit 100 geblitzt worden erlaubt sind 70.
ist das innerorts oder Ausserorts und was erwartet mich?
stefan
Hallo Stefan,
normalerweise gilt auf einer Landstraße die Bußgeldtabelle zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts, dort zöge eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt nach sich.
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Hallo,
ich wurde auserorts geblitzt und bin 40 kmh zu schnell gefahren erlaubt waren nur 70kmh.
Meine Probezeit wurde verlängert deshalb endet sie erst im Juli.
WAS KOMMT AUF MICH ZU :/?
Hallo,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als A-Verstoß und hat deswegen auf den Probezeitführerschein Einfluss. Beim 2. A-Verstoß droht einem Fahranfänger die Einladung zu einem fahrpsychologischen Training, dieses ist jedoch freiwillig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde vor 4 tagen innerorts in einer dreiziger zone mit ca.60km/h geblizt mit was muss ich rechnen.
Ich wurde letztes jahr im dezember gelasert (auserorts) erlaubt 80km/h mit 104km/h hat das irgendeine auswirkung auf die jetzige zu erwartende strafe ?
Hallo Stefan,
da das erste Vergehen noch nicht rechtskräftig wurde, kann das zweite kaum als Wiederholungstat gelten. Somit erwarten Sie nur die regulären Strafen laut obiger Bußgeldtabelle.
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Moin….
wurde mit 35 zu viel außerorts geblitzt….laut polizei sollten mich als Strafe 1 punkt und 120 Euro erwarten.. dann kam post 160 euro 2 punkte 1 monat fahrvervobt..
niemand konnte mir bislang vernünftig begründen wie das zusammen gesetzt wird….
war ein t 5 bus unter 3,5 tonnen.
Mir wurde geraten Einspruch einzulegen…das habe ich gemacht und nun sind es gut 2 monate her das ich das letzte mal nachgefragt habe was denn nun sei….
kann sowas verfallen? Wäre über eure Meinungen sehr erfreut
danke
Hallo Julian,
eventuell galt Ihr Bus als LKW und deswegen wurde diese Strafe verhängt. Welche Tatbestandsnummer ist denn im Bußgeldbescheid vermerkt? Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, hat das Zwischenverfahren begonnen, die Behörde prüft also gerade den Bußgeldbescheid und den Einspruch. Mit dem Versand des Bußgeldbescheids ist die Verjährungsfrist auf sechs Monate nach der Tat verlängert worden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Redaktion,
Ich fahre seit 8 Jahren ohne Punkte jedoch hab ich geschäftlich im letzten August 2 Fotos, einmal mit 27 und einmal mit 34 zuviel bekommen und dafür 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot kassiert.
Dies hab ich im Dezember abgeleistet – soweit so gut.
Jedoch hat es mich jetzt auf der A9 mit 47 zu viel wieder erwischt, welches lt. Katalog nochmal 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot wären.
Meine Frage wäre jetzt ob ich als Wiederholungstäter eingestuft werde und noch einen Monat “on Top” bekomme?
Stimmt meine Rechnung mit den 5 Punkten?
Was ist mit MPU?
Danke im voraus
Heinz
Hallo Heinz,
es ist gut möglich, dass Sie einen zusätzlichen Monat Fahrverbot in Kauf nehmen müssen, denn die erneute Geschwindigkeitsüberschreitung kann als Wiederholungstat eingeordnet werden. Zusätzliche Punkte fallen jedoch nicht an, es bleibt also bei den 5 Punkten. Eine MPU ist nicht sehr wahrscheinlich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Liebe Redaktion,
ich wurde innerhalb von zwei Monaten leider dreimal geblitzt mit jeweils, nach Bussgeldkatalog 1 Punkt… (zu meiner Verteidigung, ich fuhr in der Zeit knapp 20.000 km)
Wird die Strafe, wegen der Wiederholung innerhalb kürzester Zeit, erhöht oder verschärft? Früher glaube ich war das so beim alten System.
Vielen Dank für ein kurzes Feedback & herzliche Grüße
Alexander
Hallo Alexander,
als Wiederholungstat kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung gelten, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mehr als einmal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h erwischt wurden. Dafür mussten Sie aber zumindest einen Bußgeldbescheid von der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung bereits erhalten haben; üblicherweise gilt als Stichtag der Tag der Rechtskraft der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Bruder ist in der Probezeit und ist leider über eine rote Ampel gefahren. Jetzt muss er ein Aufbauseminar machen, aber in dieser Zeit, als er sich zum Seminar angemeldet hat, ist er in einer Dreißigerzone mit 68km/h geblitzt worden. Was wird auf ihn zukommen?
Hallo Jenny,
in diesem Fall wird Ihr Bruder zu einem verkehrspsychologischen Training eingeladen, dieses ist aber freiwillig. Kommt es erneut zu einem A-Verstoß in der Probezeit, wird der Führerschein eingezogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
ich war bis jetzt “punktefrei”, wurde jetzt auf der Autobahn bei 120 km/h mit 147 km/h inkl. Toleranzabzug geblitzt, sind 80€+28,50€ Gebühr und 1 Punkt….sowiet okay…..jetzt steht sollte innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft dieses Bescheids erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen werden droht Fahrverbot….
Ist das so richtig? Wodurch kommt das?
Gruß & schönes Wochenende
Pepsi
Hallo,
dieses Fahrverbot kann drohen, wenn eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde. Diese zählt dann als Wiederholungstat und demzufolge fallen höhere Strafen, unter anderem auch ein außerplanmäßiges Fahrverbot, an.
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Ist es teurer wenn man mit überhöhter Geschwindigkeit in der 30er Zone geblitzt wird, als in einer 50er Zone ?
Hallo Benny,
nein; die Bußgeldtabellen sind hier identisch.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe drei Fragen:
1. Ich bin im September 2012 außerorts (80 Km/h waren erlaubt) mit 127 Km/h gefilmt worden. Das gab damals 3 Punkte, Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot. Im Mai 2013 bin ich auf der Autobahn geblitzt worden. 120 Km/h erlaubt. Ich war 146 Km/h schnell, also 26 Km/h zu schnell und nach der 12 Monateregel: wieder 1 Monat Fahrverbot, Geldstrafe und wieder 3 Punkte nach der alten Regel.
Nun meine Frage, wieso gab das damals 3 Punkte. Nach der damaligen Regel hätte das doch nur ein Punkt geben müssen.
2. Jetzt bin ich im Januar 2015 wieder geblitzt worden. Innerhalb geschlossener Ortschaft: 30 Km/h waren erlaubt. Ich war mit 51 Km/h unterwegs. Laut Bußgeldkatalog sind das 80 Euro und 1 Punkt.
Welche Strafen habe ich zu erwarten? Kann die Behörde hier von der “beharrlichen Pflichtverletzung” gebrauch machen? Die beiden letzten Ordnungswidrigkeiten liegen 20 Monate auseinander?
3. Meine 6 “alten” Punkte wurde in 3 “neue” Punkte umgewandelt. Mit dem neuen Punkt hätte ich dann 4 Punkte. Welche Strafen erwarten mich jetzt mit 4 Punkten?
Vielen Dank
Björn
Hallo Björn,
wieso Sie damals drei Punkte bekommen haben, erschließt sich uns nicht. Leider haben Sie nun im Nachhinein auch keine Möglichkeit mehr, dies zu ändern.
Mit dem Vorwurf der “beharrlichen Pflichtverletzung” müssen Sie nicht rechnen. Wie Sie ja geschrieben haben, liegen zwischen den beiden Ordnungswidrigkeiten 20 Monate. Eine Wiederholungstat liegt nur vor, wenn der Abstand weniger als 12 Monate beträgt.
Die 4 Punkte auf Ihrem Konto ziehen keine weiteren Sanktionen nach sich. Kommen noch weitere Punkte dazu, erhalten Sie eine Verwarnung bzw. eine Ermahnung; die Zustellung dieser Dokumente ist kostenpflichtig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen, mir wird vorgeworfen außerhalb v. geschlossenen Ortschaften 27 km/h zu schnell gewesen zu sein (toleranzbereinigt). Nun heißt es, daß die Geldbuße aufgrund eines Voreintrags von 80 auf 120 Euro angehoben wird. – Darf das so ein ?
Gruß,
Puka
Hallo Puka,
wenn eine “beharrliche Pflichtverletzung” vorliegt, dann kann die Geldstrafe erhöht werden. Bei einem einmaligen Voreintrag ist dies aber eher unüblich.
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Hi, mein Schwiegersohn aus Qatar war über Weihnachten zu Besuch. Er nahm mein Wagen und fuhr innerorts 37Km zu viel. Wie sehen die Reglung für Außlädner die zu besuch sind ?
Liebe grüße
Hallo Jamal,
für Ausländer, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, gilt dieselbe Bußgeldtabelle wie für Deutsche.
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Hallo,
ich bin am Ende einer ausgewiesen 180m langen 30km/h Zone geblitzt worden.
An die 180m schließt ein 50 km/h Schild an. Der Blitzer Stand 5-10m vor dem 50km/h Schild am Ortsausgang. Ist das Rechtens so kurz vor dem 50km/h Schild den Blitzer zu positionieren? Da man automatisch beschleunigt wenn man das 50 km/h sieht ist man logischerweise immer zu schnell. Vor allem weil kurz danach ein 70km/h Schild kommt.
Auf der Gegenfahrbahn stand auch ein Blitzer. Auch ca. 10m hinter dem 30km/h Schild.
Wie verhält sich das mit den 180m für den 30km/h Bereich. Muß der Blitzer innerhalb des Bereiches sein? Sollte ich das nachmessen? Wie ist hier die Rechtslage?
Viele Grüße
Udo
Hallo Udo,
gesetzlich ist dies zulässig. Sie hätten die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, sollten die Erfolgswahrscheinlichkeit jedoch von einem Rechtsanwalt vorher abklären lassen.
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Hallo,
ich würde bei der A7 mit 49km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt und habe jetzt eine Strafe in Höhe von 350 € bekommen, mit folgender Erläuterung. Ich Zitiere “Da sie bereits mehrere geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten, wurde wegen vorsätzlicher Begehensweise gem. § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) die Geldbuße erhöht.”
Kann man dagegen was machen?
Hallo Hakan,
das Verfahren der Bußgeldstelle ist zulässig. Sie könnten zwar Einspruch einlegen, aber wenden Sie sich zwecks der Prognose für den Erfolg an einen Anwalt.
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Hallo,
bin in der Probezeit und bin in der 30er Zone mit 51 gefahren. Der Polizist sagte zu mir da komme -3 kmh Toleranz dann bin ich 18 kmh zu schnell gefahren. Muss ich jetzt ein Aufbau Seminar besuchen oder eine Nachschulung oder komme ich da nochmal mit einem Blauen Auge davon?
Hallo Michael,
ja, Sie kommen noch einmal mit einem “blauen Auge” davon. Außer den üblichen Sanktionen laut Bußgeldkatalog fallen keine weiteren Sanktionen an.
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Hallo!
Mein Mann wurde vergangene Woche innerorts (50 km/h erlaubt) mit 27 km/h zu viel geblitzt (Toleranz bereits abgezogen). Er fuhr mit unserem Van (VW T4). Im KFZ-Schein ist er als PKW und NICHT als LKW eingestuft, allerdings liegt das zul. Gesamtgewicht bei 4,5 T. Außerdem führte er unseren Anhänger mit, der eine 100-km/h Plakette aufweist, also gebremst ist. Der erteilte Bußgeldbescheid verordnet 140 Euro Bußgeld, zwei Punkte und 1 Monat Fahrverbot, also die Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit LKW. Ist das richtig? Unser Auto ist doch laut KFZ-Schein ein PKW und kein LKW oder ist hierbei das zulässige Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ausschlaggebend???
Mit freundlichen Grüßen, Mareike
Hallo Mareike,
das erhöhte Bußgeld erklärt sich aus dem Umstand, dass Ihr Mann einen Anhänger mitführte. In diesem Fall fallen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung automatisch die Bußgelder für LKW an.
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Hi,
Ich bin innerhalb 12 Monaten (aber in 2 Kalenderjahren) 2 mal mit über 26km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften aber unter 40km/h zu schnell geblitzt worden. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen? Dazwischen lagen 7 Monate.
Danke
Hallo Jens,
dieses Fahrverbot aufgrund “Beharrlichkeit” könnte in Ihrem Fall verhängt werden. Sie können davon ausgehen, dass die Frist bei dem Erhalt Ihres Bußgeldbescheids beginnt, oder aber sobald dieser rechtskräftig wurde.
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Hallo.
Ich wurde innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 70 – 75 km/h geblitzt. Soweit so gut. Jetzt stand der mobile Blitzer aber in einer Kurve und kurz bevor die erlaubte Geschwindigkeit auf 80 km/h erhöht wird. Kann man diese Umstände irgendwie zu meinen Gunsten auslegen ?
Danke für die Info
Hallo Marc,
Blitzer sollten nicht zu nahe an einem Schild stehen, welches die Geschwindigkeit reduziert. Falls Sie Einspruch erheben, sollten Sie dies auf jeden Fall angeben.
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Hallo zusammen,
Kann es zu Schwierigkeiten kommen wenn man zu häufig, auch wenn es nur Verwarngelder sind, geblitzt wird oder auch falsch geparkt hat? also beispielsweise im Extremfall 10x in 1-2 Monaten immer mit 10-15 km/h zu schnell geblitzt wird oder zu oft falsch geparkt hat. Kann es dann sein das man irgendwann einen Punkt bekommt oder sogar zur MPU etc. muss?
Danke
LG Björn
Hallo Björn,
es ist möglich, dass die Behörden dann das Bußgeld aufgrund von “Vorsatz” oder “Beharrlichkeit” erhöhen oder ein außerplanmäßiges Fahrverbot aussprechen. Im Extremfall kann auch eine MPU verordnet werden.
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Hallo. Würde sie bitten, um eine Antwort, über mein Vergehen, bin in der Probezeit und wurde schon einmal geblitzt. Folgen: Aufbauseminar, das ich letztes Jahr absolviert habe. Nun wurde ich nochmals geblitzt – 136 km/h – also nochmals ein Punkt in Flensburg und 120 Euro Strafe, dessen bin ich mir bewusst, muss ich nun zu einen Verkehrspsychologen oder ? Kosten ? Bedanke mich schon mal im Voraus über schnellstmögliche Antwort. mfg
Hallo Maxi,
der Besuch von einem verkehrspsychologischen Training ist nicht verpflichtend. Über die Kosten können Sie sich bei einer Fahrschule, die ein solches Training anbietet, informieren.
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Hallo,
war letzte mal mit meinen bruder im Auto und was passiert ist kann man sich ja denken, er wurde geblitzt mit genau 21 km/h zuviel finde das jetzt öde so wegen 1 km/h zu viel jetzt einen Punkt zu kassieren da kann man doch mal ein Auge zudrücken ….
Hallo,
es wird noch eine Toleranz von 3 km/h vom gemessenen Wert abgezogen, somit fällt die Strafe geringer aus.
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Hallo,
ich wurde innerhalb eines Monats dreimal außerorts geblitzt ?
Einmal ist mit einem Punkt zu rechnen und zweimal mit “normalen” Bußgeldstrafen. Hat das sonst irgendwelche Konsequenzen, z.B. Fahrverbot da es ja mehrmals innerhalb kürzester Zeit geschehen ist?
Hallo Sascha,
ja, es kann bei “Vorsatz” oder “Beharrlichkeit” ein außerplanmäßiges Fahrverbot verhängt werden, zudem kann das Bußgeld erhöht werden.
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Moin, ich würde gestern innerorts in einer 30er Zone mit 41 km/h geblitzt und ich wollte wissen ob das Auswirkungen auf meine Probezeit hat, und was auf mich zukommt.
Lg ✌️
Hallo Marek,
es fallen die üblichen Sanktionen an, die Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen können.
Auf die Probezeit hat erst eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h Einfluss.
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hallo,
wurde in Bremen außerhalb geschlossener Ortschaft (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50km/h) mit 89km/h; nach Toleranzabzug geblitzt. Erhalte nun einen Anhörungsbogen, wird sich das auf die Bußgeldhöhe auswirken, wenn ich die Überschreitung zugebe oder nicht?
Hallo,
nein, dies wirkt sich nicht auf die Höhe des Bußgeldes aus. Sie müssen sich jedoch im Anhörungsbogen nicht selbst belasten.
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Hallo,
ich habe im Januar 2015 über den Vermieter Sixt einen Strafbefehl in spanischer Sprache über 100,– EUR erhalten. Angeblich bin ich auf einer Autopista A45 anstatt mit 100 kmh mit 109 kmh “erwischt” worden. Kann es sein, dass ein so geringer Verstoss mit 100,– EUR in Spanien geahndet wird? Sixt hat mir zudem für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit 18 EUR abgebucht. Weis jemand von Euch/Ihnen über die spanischen Regeln Bescheid.
Vielen Dank im Voraus
Hallo Jürgen,
einen Bußgeldbescheid auf spanisch müssen Sie nicht bezahlen – denn er muss eigentlich auf deutsch ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich mit dieser Angelegenheit an einen Anwalt.
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Hallo zusammen,
suche eine Kompetente Antwort. Bin vor ca. 1 Monat außerorts bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 KM/h abzüglich Toleranz geblitzt worden.
Weiß jemand was für Konsequenzen auf mich zu kommen.
Danke für die Antwort.
Antonio
Hallo Antonia,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h zieht 1 Punkt und ein Bußgeld von 80 Euro nach sich.
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hallo,
ich habe eine Frage:
wie wird es eigentlich gerechnet wenn man eine rote Ampel überfährt und dabei zu schnell war?
Wird es getrennt oder zusammen angerechnet?
Danke im Voraus
Hallo Alina,
dies liegt im Ermessen der Behörde – beide Fälle sind möglich.
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Hallo,
ich musste für einen Monat den Führerschein abgeben. Gilt danach so etwas wie eine Bewährung mit strengeren Auflagen oder gilt die ganz normale Regelung.
LG Alfons W.
Hallo Alfons,
da Sie in der Rubrik Geschwindigkeitsüberschreitung kommentiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie Ihr Fahrverbot aufgrund einer erhöhten Geschwindigkeit bekommen haben. In dem Fall müssen Sie beachten, dass Sie innerhalb von 12 Monaten nicht zweimal mit über 26 km/h geblitzt werden dürfen. In diesem Fall wird ein erneutes Fahrverbot verhängt oder ein bestehendes um einen Monat verlängert. Infos zu dieser Regelung lesen Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/wiederholungstaeter/. In der Regel gelten die normalen Bußgelder für Sie. Jedoch kann die Führerscheinbehörde Ihre Fahrerlaubnis entziehen, wenn Sie eine Tat mehrmals in einem gewissen Zeitraum begehen.
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Hallo,
mein Mann wurde innerhalb der geschlossenen Ortschaft mit 79 km/h geblitzt. Erlaubt waren 50 km/h. Nachdem Bußgeldkatalog müsste er 100 € zahlen und 1Punkt in Flensburg bekommen. Warum muss er jetzt 150 € Bußgeld bezahlen?
Danke für Ihre Antwort
Hallo Angela,
zusätzlich zum Bußgeld kommen noch verschiedene Gebühren hinzu. Diese können von Region zu Region abweichen.
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Hallo,
ich war heute auf der Autobahn unterwegs. Nachdem ich abgefahren bin und an einer roten Ampel halten musste, stieg der Fahrer im Auto vor mir aus, kam zu mir und sagte, er hätte ein Video gemacht, auf dem zu erkennen sei, dass ich zu schnell gefahren bin, das ich Post bekommen würde und “leider” ein Fahrverbot kriege. Dann stieg er wieder in sein Auto und fuhr davon. Er hat sich weder als Polizist zu erkennen gegeben noch hat er meinen Führerschein kontrolliert. Was soll ich davon halten?
Hallo Katharina,
haben Sie sich sein Kennzeichen gemerkt? In diesem Fall könnte Ihnen die Polizei mehr Auskunft zum Fahrer geben. Sie sollten jedoch abwarten, bis wirklich ein Bußgeldbescheid kommt. Danach können Sie entsprechende Schritte einleiten.
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Hallo
Ich wurde auf der Autobahn gefilmt erlaubt war 80. vorgewurfener Wert 127 nach abzug der Toleranz. Nun kommen auf mich 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot zu. Da ich aber in Österreich wohne und noch deutsche Ausweise habe sprich Perso und Führerschein.
Wie verhält sich das jetzt mit den 1 Monat und was passiert mit mein Füherschein da die Strafe ja nur in D zählt
Hallo Stefan,
das Fahrverbot gilt in der Regel dann nur in Deutschland. Sie benötigen jedoch Ihren aktuellen Führerschein, um sich einen österreichischen Führerschein ausstellen zu lassen. In Österreich dürfen Sie dann aber mit einer gültigen Fahrerlaubnis fahren.
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Hallo,
ich wurde 2013 mit 22kmh zu schnell geblitzt, 2014 mit 24kmh. Dies gab jeweils einen Punkt und 70€ Strafe.
Jetzt bin ich dieses Jahr nochmal auf der Autobahn mit ca. 22-28 zu schnell geblitzt worden.
Gilt da jetzt auch dieser Wiederholungtäterparagraph, sprich droht ein Fahrverbot? Oder was erwartet mich nun?
Hallo Karl,
Sie sind kein Wiederholungstäter im verkehrsrechtlichen Sinne, da Sie hierfür zweimal mit mehr als 26 km/h im Zeitraum von 12 Monaten geblitzt werden müssten. Sie erwartet also ein Bußgeld und Punkte. Diese sehen Sie in unserer Bußgeldtabelle.
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hallo, ich habe noch eine frage .Werden die Punkte auf meine konto in Flensburg am den Tag gerechnet am den ich geblitzt worden bin oder am den Tag am den ich mein Strafzettel bezahlt habe .
Hallo Mati,
die Punkte werden am Tag, an dem Sie das Vergehen begangen haben, im Fahreignungsregister eingetragen.
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Mit 77 durch eine Ortschaft, im Bußgeldkatalog steht 80.€,1Punkt und kein Fahrverbot, kann sich da noch was ändern???
Hallo Karin,
das ist richtig. Wenn Sie innerorts mit 77 km/h gefahren sind, auf einer Straße, auf der 50 km/h erlaubt sind, kostet es 80 Euro und Sie bekommen einen Punkt. Daran ändert sich in der Regel nichts. Sollten Sie sich noch in der Probezeit befinden, würde sich diese verlängern.
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Hallo,
ich wurde am 28.10.2014 außerhalb geschlossener Ortschaft mit 14km/h zuviel geblitzt,nach Toleranzabzug. Außerdem mit Benutzung eines Handys.
Womit muß ich rechnen?
Hallo Vladi,
Sie müssen 20 Euro für die Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen. Sollte der Blitzer ein kombiniertes Gerät sein und auch Ihr Vergehen wegen des Deliktes Handy am Steuer aufzeichnen, müssen Sie mit einem zusätzlichen Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt rechnen.
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ich wurde ende Sept mit 23 innerhalb geschl Ortschaft geblitzt (50 erlaubt), das gab ich zum Anwalt für evtl Verfahrenseinstellung wegen Notfall. Hab noch kein Urteil, aber das geht wohl so durch, lt. Anwalt.
Nun wurde ich Anfang Januar mit dem selben Vergehen geblitzt. Beides während der Arbeit. Beides Notfall. Was für eine Strafe ist evtl zu erwarten? Ich brauche den Führerschein berufliuch (Pflegedienst)
Hallo Lara,
das ist immer vom Einzelfall abhängig und entscheidet sich nach Ihren Rechtfertigungsgründen. Grundsätzlich haben nur Notarzt-Einsätze Sonderrechte und dürfen schneller fahren als erlaubt. Aus diesem Grund muss geprüft werden, ob Ihr Patient nicht den Notarzt holen sollte, anstatt andere Unternehmen zu rufen.
Laut Bußgeldkatalog kommen 80 Euro und ein Punkt auf Sie zu.
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Hallo ich wurde gestern Innerorts in einer 50km/h Zone mit 85km/h geblitzt,
ich wollte wissen was auf mich zukommt?
Hallo Okan,
Sie müssen laut obiger Bußgeldtabelle 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot befürchten.
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In Oktober 2013 habe ich eine radar kontrole gehabt ,denn ich zu schnell gefahren bin .Damals habe ich ein monat fahrverbot und 4 Punkte in flensburg gekriegt .Die waren auf neue fahr systeme abgerechnet und sind auf 2 reduziert .Gestern hat ich eine blizter erwischt wo ich auch Punkte in flensburg bekomme .Was passiert mit den alten Punkten .Werden die in diesen Jahr in Oktober gelöscht ??
Hallo Mati,
die Punkte, die Sie vor dem 1. Mai 2014, also vor der Punktereform, erhalten haben, werden nach 2 Jahren gelöscht. Bei diesen Punkten gilt die alte Verjährungsfrist. Die neuen Punkte erneuern diese Frist nicht, da beide Delikte nach unterschiedlichen Systemen behandelt werden.
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Hallo ich wurde ende November 2014 geblitzt wie lange dauert es in der regel bis ein bescheid nachhause kommt. Kann es sein das auch nix kommt?
Hallo Andreas,
innerhalb von 3 Monaten nach der Tat müssen Sie etwas von der Bußgeldstelle hören, da sonst die Tat verjährt. Möglicherweise ist auch das Beweisfoto des Blitzers von schlechter Qualität oder ähnliches, weswegen kein Bußgeld verhängt werden kann.
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Mein sohn ist zum zweiten mal in einem halben jahr geblitzt worden….erste mal ausserorts mit 28zuviel…100€Strafe. …zweite mal 38zuviel ausserorts. ….womit muss er rechnen…..keine probezeit…
Hallo Susanne,
es fallen die Sanktionen an, die Sie der obigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts entnehmen können.
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Hey :\
Ich bin letzte woche mit einem Firmenwagen in einer 70er Zone geblitzt worden.
..müssten etwa 100 gewesen sein.
(inner-/ausßerorts? mitte Europabrücke Koblenz einwärts (fester blitzer))
gestern bin ich wieder mit etwa 15 km zu schnell geblitzt worden, war nicht angeschnallt.
Ich bin in der Probezeit, was hat mich zu erwarten? :[
Grüße Lo
Hallo,
der zweite Geschwindigkeitsverstoß hat auf Ihren Probezeit-Führerschein keinen Einfluss. Der erste allerdings schon, und zwar hat dieser eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Anordnung zu einem Aufbauseminar zu Folge. Dazu kommen noch die regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
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Hallo…….. Ich wurde vor 8 Wochen mit 27 km geblitzt außerorts und jetzt wieder vor eine Woche mit 28 km auch außerorts was kommt jetzt auf mich zu….
Hallo Nora,
neben den regulären Sanktionen gemäß der Bußgeldtabelle, kommt bei einer Doppelung einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h innerhalb eines Jahres noch ein Fahrverbot dazu, welches 1 Monat umfasst.
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Hallo ich wurde außerorts wo 100 erlaubt ist mit ca. 125 geblitzt kann mir jemand sagen was mich erwartet ??
Hallo Kris,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts zieht die in der obigen Bußgeldtabelle aufgeführten Sanktionen nach sich. Sie können aber damit rechnen, dass 3 km/h von dem ermittelten Wert Toleranz abgezogen werden!
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Hallo meine Frage lautet: gilt die 1 Jahresregel für Wiederholungstäter bei Geschwindigkeitsübertretungen nach Kalenderjahr (2014/2015) oder von Übertretung zu Übertretung?
Hallo Erik,
es gilt der Termin der 1. Übertretung als Stichtag.
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Ich wurde in HH in einer 30er zone mit 50 geblitzt.Gibt es unterschiede ob man in einer 30er oder 50er Zone geblitzt wird.Der Bussgeldkatalog unterscheidet nur zwischen innerort und ausserorts?
Hallo Florian,
richtig, der Bußgeldkatalog unterscheidet zunächst nur zwischen innerorts und außerorts. Es gibt zwar noch einige Sonderregelungen, beispielsweise für Geschwindigkeitsüberschreitungen in einer Spielstraße. Aber für eine 30er Zone gelten die üblichen Vorschriften.
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Hallo ich habe da mal eine frage bin außerhalb geschlossener ortschaft 26 km zu schnell gewesen bei einander 70 zone jetzt soll ich eine Verdoppelung bezahlen wo im bußgeldkatalog 70 Euro und 1 Punkt steht ist das rechtlich
Hallo,
wenn die Behörden Vorsatz oder Beharrlichkeit vermuten, dann verdoppeln Sie das im Bußgeldkatalog angegeben Bußgeld. Somit ist das geforderte Bußgeld rechtlich korrekt.
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Hallo,
erhielt Bußgeldbescheid über 160€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Okay für mich. Leider erst nach Ablauf der Einspruchsfrist, bat ich die Behörde, das Fahrverbot auf Privatfahrten zu beschränken, weil ich, wegen fehlender anderer Möglichkeiten den Pkw zum Erreichen meines Arbeitsplatzes benötige. Meine Firma bestätigte das in einem Schreiben. Die Behörde lehnte dies ab. Welche Möglichkeit bleibt mir nun noch? Urlaub bekomme ich 2015 nur noch 13 Tage, weil ich ab Juni in Rente bin. Ich bin echt verzweifelt.
MfG Giselher
Hallo Herr Krüth,
es ist generell nicht möglich, ein Fahrverbot nur auf private Fahrten zu beschränken. Eine Möglichkeit wäre die Umwandlung des Fahrverbotes in eine Geldstrafe. Dies ist manchmal möglich, wenn die berufliche Existenz auf dem Spiel steht, doch keinesfalls immer erlauben die Behörden dieses Verfahren. Jedoch wäre es eine Möglichkeit, dies einmal in Erfahrung zu bringen.
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Guten Tag,
ich möchte gerne wissen, was mit meinem Punktekonto geschieht, wenn ich wegen zuvieler Punkte meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss? Werden sie gelöscht, oder bleiben Sie stehen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Gerhard,
die Punkte auf Ihrem Konto verfallen den Tilgungsfristen entsprechend. Diese können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/
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Hallo,
Meine Freundin mit schweizer Kennzeichen wurde auf der Autobahn bei München mit dreissig zu viel bei einer erlaubten Geschwindigkeit von Hundert geblitzt. Mit wieviel muss sie denn ungefähr rechnen?
MFG Ingrid
Hallo Frau Hitz,
dass Ihre Freundin mit schweizer Kennzeichen unterwegs war, ändert nichts an der Höhe des Bußgelds. Dieses können Sie der obigen Tabelle oder dem Bußgeldrechner entnehmen.
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Hallo,
ich bin vor ca. 2 Wochen vor Hermsdorfer-Kreuz in einer 130 Zone ca.50 m vor der Geschwindigkeitsaufhebeung(kein Tempolimit mehr) geblitzt worden (ca.170km/h).Kann ich mich gegen diesen Bescheid wehren..??
Hallo Mark,
ja, natürlich können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, wenn er Ihnen ungerechtfertigt vorkommt! Sie können auf eigene Faust Einspruch einlegen oder einen Anwalt um Hilfe bitten.
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Guten Tag!
Ich bin heute auf der Autobahn bei erlaubten 100!!
Mit ca.. 145 geblitzt worde auf der Linken spur
und auf der rechten spur war ein weiterres Auto mit was muss Ich rechnen….
Hallo Daniel,
in diesem Fall fallen die regulären Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung an, diese können Sie der obigen Tabelle oder unserem Bußgeldrechner entnehmen. Falls die Messung aufgrund des nebenher fahrenden Autos verfälscht wurde, wird in den meisten Fällen gar kein Bußgeldbescheid ausgestellt, da automatisch erkannt wird, dass die Messung nicht korrekt ist. Ansonsten kann ein Blick auf das Beweisfoto Klarheit verschaffen.
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Hallo,
nach welcher Zeit wird ein Punkt wieder gelöscht ?
MfG Olaf
Hallo Olaf,
je nach Schwere des Vergehens nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Hier finden Sie weitere Infos dazu: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteabbau/
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Bin mit 23 zuviel Innerorts mit einem Kleintransporter geblitzt worden Strafe 95€ im Anhörungsbogen steht Fahrzeugart PKW im Bußgeldbescheid steht jetzt LKW. Ist das Richtig
Hallo,
hier könnte der Bußgeldbescheid tatsächlich fehlerhaft sein. Lassen Sie ihn durch einen Anwalt prüfen oder legen Sie selbst Einspruch ein.
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Hallo,
Ich wurde heute morgen geblitzt weiß aber nicht genau wie viel höher ich war. Es war in einer 30er Zone. Wie verhält sich das mit den Zusatzkosten von Behördengängen bzw. ab wie viel km/h muss ich überhaupt Bearbeitungsgebühren rechenden bzw. zahlen. Ich wurde dabei aus einem mobilen Fahrzeug geblitzt (kein Streifenwagen).
Hallo,
die Bearbeitungsgebühren fallen immer an, sofern Sie nicht direkt bei der Polizeistrafe die Gebühr entrichtet haben. Sie erhalten demnächst Post und müssen sich zunächst um nichts kümmern.
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Hallo ich wurde außerhalb der Ortschaft wo 50 erlaubt sind mit 107 geblitzt da wird dann noch Toleranz abgezogen hab heut den Bußgeldbescheid bekommen 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot und 480€ Geldstrafe im Bußgeldkatalog steht 1 Punkt 1 monat Fahrverbot und 240 Euro was läuft hier falsch geh ich davon aus das der Staat mich abzieht und die denken ich bezahl das so oder so
Lg
Hallo Nicole,
die Geldstrafe kann höher ausfallen, wenn Ihnen beispielsweise vorsätzliches Handeln unterstellt wird. Grundsätzlich können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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Mein Sohn wurde ausserorts mit 107 (Toleranz bereits abgezogen) bei erlaubten 100 geblitzt. Jetzt kam der Ordnungsbescheid von 10 Euro. Ich finde das absolut übertrieben. Der Aufwand ist grösser als die Ausbeute.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo, wurde heute geblitzt , das Fahrzeug stand in einem Weg , wo die Durchfahrt verboten ist!! Das Fahrzeug ist vom Landkreis. Dürfen die das?
FG Breckow
Hallo,
hierfür können wir Ihnen leider keine pauschale Antwort geben. So spielt es beispielsweise eine Rolle, in welchem Bundesland Sie leben oder ob der Blitzer von der Polizei oder der zuständigen Ordnungsbehörde installiert wurde. Je nachdem kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein.
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Hallo,
ich bin mir nich sicher ob ich vor zwei Wochen geblitzt worden bin. Gibt es eine Möglichkeit das heruaszufinden? Also wo genau wann welche Blitzer standen?
Hallo Sarah,
im Nachhinein ist das schwierig. Sie müssen den Bußgeldbescheid abwarten.
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Hallo
Ich habe einen Klein-LKW und würde gerne wissen ob ich damit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter LKW oder PKW falle!
Grüß Marita
Hallo Marita,
normalerweise sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t PKWs. In Ihren Fahrzeugpapieren finden Sie eventuell weitere Auskünfte.
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Hallo,
wurde heut mit Motorrad in Österreich Außerorts mit 96 km/h zu viel angehalten. Hab ich in Deutschland auch mit einer Bestrafung zu rechnen, wenn ja welche?
Hallo Ralf,
in Deutschland bekommen Sie keine Bestrafung. Das werden die österreichischen Behörden übernehmen. Diese können Sie aber natürlich auch in Deutschland verfolgen.
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Hallo,
Wurde neulich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 21 kmh zu viel geblitzt. nun wollte ich wissen welche maßnahmen auf mich zu kommen, da ich noch in der probezeit bin.
mfg
Hallo Lucas,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein A-Verstoß, weshalb sich Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Außerdem wird bei 21 km/h zu viel ein Bußgeld von 80€ und ein Punkt auf Sie zukommen.
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Hallo ich hab mal ne frage da jetzt der neue punkte regeln da sind und jetzt schon bei 8punkte fs entzug ist was heisst das für die die den fs schon länger haben und 10punkte haben wurde die punkte auch halbiert also heisst das das ich jetzt nur noch 5punkte hab
Hallo Christopher,
10 Punkte im alten System werden zu 4 im neuen.
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Hey .. ich wurde vor ein paar Monaten in Bielefeld außerhalb einer Ortschaft mit 39km/h zu schnell gefahren. 100 waren erlaubt. Jetzt habe ich einen Brief bekommen das ich 268.39 Euro zahlen soll und ein Monat fahrverbot. Mir kommt die Strafe sehr hoch vor. Kannst. Jemand etwas dazu sagen.
Hallo Anne,
die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sehen Sie oben. Wahrscheinlich schlagen die Bearbeitungsgebühren für den Bußgeldbescheid nochmal ordentlich zu Buche.
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Bin am 01.02.2015 in der nähe von Uetze Niedersachsen auf einer langen geraden ausserhalb einer Ortschaft in einer 50er Zone lt Bescheid mit 40 km/h zuschnell geblitzt worden,was kommt auf mich zu?
Hallo Karl-Heinz,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h außerorts zieht ein Bußgeld von 120 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg nach sich.
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hallo,
ich habe eine frage ich bin innerorts geblitz worden mit 25km zu schnell zone 50km. das auto ist an meiner mutter angemeldet bekommt sie die strafe oder ich selbst bitte um eine antwort.
Danke
Hallo Robert,
der Bussgeldbescheid wird dennoch an den Halter, also in dem Fall an Ihre Mutter gesandt. Sofern für die Behörde deutlich erkennbar ist, dass am Steuer eine andere Person saß, als Ihre Mutter, so wird sie von Seiten der Behörde in Form eines Anhörungsbogens zur Stellungnahme angehalten.
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bin in bab-baustelle ca. 10 km/h zu schnell gefahren (wirklich!). vorwurf lautet nun aber: 32 km/h zu schnell. ich gehe davon aus, dass das messgerät falsch gemessen hat. wie kann ich das nachweisen bzw. was/wie muss die gegenseite nachweisen, dass messung i.o. war?
Hallo Felix,
es kann ein Messfehler vorliegen, in solch einem Fall wird ein Gutachten erstellt. Die Kosten müssen Sie tragen, falls der Vorwurf nicht berechtigt war. Prüfen Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
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