Beim Autofahren geblitzt: Was Sie nun tun können

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was passiert, wenn man geblitzt wird?

Sie wurden beim Autofahren geblitzt, was können Sie nun tun?
Sie wurden beim Autofahren geblitzt, was können Sie nun tun?

In Deutschland gibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Regeln für alle Teilnehmer am Straßenverkehr festlegt. Damit sollen für alle Verkehrsteilnehmer Sicherheit sowie ein verträgliches Miteinander gewährleistet werden. Ein Verstoß gegen die vorgegebenen Regeln und Vorschriften wird mit entsprechenden Sanktionen geahndet.

Sie sind geblitzt worden – was geschieht nun? In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten: Sie werden vor Ort angehalten und mit dem Messergebnis konfrontiert oder Sie erhalten einen Anhörungs- bzw. Zeugenfragebogen von der Bußgeldstelle, wenn Sie der Fahrzeughalter sind. Wird der Bogen nicht beantwortet zurückgesendet, beauftragt die Bußgeldstelle die örtliche Polizei, welche die Aufgabe hat, den Fahrer auf dem Blitzerfoto zu finden.

Welche Sanktionen erwarten Sie konkret, wenn Sie geblitzt worden sind?

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Geblitzt – Was nun?

Wie geht es weiter, nachdem ich geblitzt wurde?

In der Regel erhalten Sie einen Anhörungsbogen, in dem Sie sich zur Tat äußern können. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen.

Was geschieht, nachdem ich einen Anhörungsbogen erhalten habe?

Der Bußgeldbescheid wird danach meist innerhalb der nächsten Wochen zugestellt. Die Behörde hat aber drei Monate Zeit dafür.

Kann ich Einspruch einlegen?

Ja, gegen einen Bußgeldbescheid können Sie grundsätzlich Einspruch einlegen. Ob dieser Aussicht auf Erfolg hat, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten.

Sie sind geblitzt worden: Was kommen nun für Sanktionen?

Sie wurden geblitzt - was nun auf Sie zukommen könnte, ist evtl. ein Fahrverbot.
Sie wurden geblitzt – was nun auf Sie zukommen könnte, ist evtl. ein Fahrverbot.

Wurden Sie geblitzt und haben Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt zurückgesendet, schickt die Bußgeldstelle Ihnen in der Regel einen Bußgeldbescheid, aus dem hervorgeht, welchen Verstoß Sie begangen haben und welche Sanktionen gegen Sie verhängt wurden. Allgemein wird jedoch davon abgeraten, überhaupt Angaben zu machen, wenn Sie damit sich selbst oder andere belasten. Sie können jedoch zu Ihren Gunsten Angaben machen, beispielsweise, wenn Sie zum angegebenen Zeitpunkt nicht am angegebenen Ort waren oder das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto nicht zu Ihrem Auto gehört. Ebenso können Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, wenn Sie davon ausgehen können, dass Messfehler vorliegen.

Wenn Sie nach drei Monaten, nachdem Sie zu schnell gefahren sind, immer noch keinen Bußgeldbescheid bekommen, gilt der Verstoß als verjährt.

Bei der Messung der Geschwindigkeit wird immer eine Toleranz abgezogen. Die Toleranz soll mögliche geringe Ungenauigkeiten bei der Messung des Blitzers berücksichtigen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Ungenauigkeiten tatsächlich vorliegen. Wie hoch die Toleranz beträgt, hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab:

  • Der Toleranzabzug für eine Geschwindigkeit unter 100 km/h beträgt 3 km/h für Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren und 5 % oder mindestens 5 km/h für Provida.
  • Bei Messungen über 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 % der gefahrenen Geschwindigkeit.

Wenn nicht-geeichte Messgeräte verwendet werden, sind die Toleranzen höher.

Die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung hängt nicht nur davon ab, wie hoch diese war, sondern auch davon, ob Sie innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft gefahren sind. Wann bekommen Sie ein Fahrverbot, wenn Sie geblitzt worden sind? Wenn Sie innerorts gefahren sind, dann müssen Sie ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie außerorts unterwegs waren, dann ab 41 km/h zu viel. Allgemein werden Verkehrsverstöße außerorts milder geahndet als die in der Stadt, da hier die Gefahr größer ist, einen Unfall zu verursachen und Personen- oder Fahrzeugschäden herbeizuführen.

Darüber hinaus müssen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h innerorts ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro zahlen, außerorts beträgt dieses 20 Euro. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h zahlen Sie 800 Euro Bußgeld innerorts und 700 Euro außerorts. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h erhalten Sie einen Punkt in Flensburg, unabhängig davon, ab Sie innerorts oder außerorts unterwegs sind.

Wurden Sie innerhalb der letzten 12 Monate bereits einmal wegen einer Tempoüberschreitung von mindestens 26 km/h geblitzt und sind nun zum zweiten Mal mit über 26 km/h zu viel gefahren, werden Sie als Wiederholungstäter angesehen und erhalten ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat.

Können Sie nachweisen, dass Sie den Führerschein für Ihren Job oder für regelmäßige Arztbesuche benötigen, können Sie in manchen Fällen ein Fahrverbot abwenden, jedoch müssen Sie dafür eine hohe Geldbuße zahlen. Sie können unter Umständen auch den Zeitpunkt selbst bestimmen, wann Sie innerhalb der nächsten vier Monate Ihr Fahrverbot antreten. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie Ersttäter sind. Außerdem müssen Sie dies gut und überzeugend begründen können.

Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Folgende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote erwarten Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Folgende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote erwarten Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn oder auf der Landstraße:

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Sie wurden geblitzt: Was können Sie jetzt tun?

Sie wurden geblitzt, was können Sie nun noch machen? In dem Fall haben Sie exakt zwei Möglichkeiten:

  1. Sie erkennen den Bußgeldbescheid sowie Ihren Verstoß an und bezahlen das Bußgeld.
  2. Sie erheben einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen, weil Sie geblitzt worden sind? Was Sie nun tun könnten, ist einen Anwalt zu konsultieren und Einspruch einzulegen.
Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen, weil Sie geblitzt worden sind? Was Sie nun tun könnten, ist einen Anwalt zu konsultieren und Einspruch einzulegen.

Wie oben bereits erwähnt, können Sie Einspruch erheben, wenn Sie sich zur angegebenen Zeit gar nicht am angegebenen Ort befinden. Es könnte hilfreich sein, wenn Sie dafür einen Zeugen fragen können, der Ihre Aussage bestätigt.

Des Weiteren können Sie einen Widerspruch einlegen, wenn das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto nicht zu Ihrem Auto gehört. In diesem Fall wird sich die Sache schnell erledigen.

Wenn Sie aber tatsächlich mit dem Auto gefahren und geblitzt worden sind, was können Sie nun noch tun? In dem Fall besteht immer noch die Möglichkeit, dass eine Messungenauigkeit statt einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt. Sind Sie sich ganz sicher, dass Sie nicht schneller gefahren sind als erlaubt, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, für Sie Akteneinsicht zu beantragen. Dieser kann unter Umständen einen Gutachter veranlassen, der den Blitzer anschließend untersucht.

Diese Umstände können den Messwert verfälschen:

  • Blitzer falsch aufgestellt.
  • Ungeschulter Beamte.
  • Blitzer wurde zum Tatzeitpunkt nicht geeicht.

Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren, müssen Sie zunächst die Kosten vorstrecken. Wenn das Verfahren eingestellt wird oder Sie den Fall gewinnen, wird die Staatskasse alle Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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4 Kommentare

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  1. Natalia
    Am 17. April 2021 um 1:38

    Hallo, ich wurde geblitzt mit einem Sixt Leihauto, das mein Unternehmen für mich gemietet hat. Kann ich direkt von der Bußgeldstelle die Anzeige bekommen um Sixt und meinen Arbeitgeber zu umgehen?

  2. Daniel
    Am 15. Juni 2020 um 7:09

    Laut Herr Scheuer wird die einige neue Bußgelder ausgenommen. Statt 1 Monat Fahrverbot wird um 80 € auf 100 € erhöht, wird in Kraft eintreten oder erst später? Kann ich mit Rechtsanwalt gegen Fahrverbot anfechten?

  3. Patrick
    Am 26. März 2020 um 22:51

    Hallo ,
    Ich bin heute geblitzt wurden in einer 30 er Zone. Ich schätze dass ich so ca 15-20 km/h zu schnell war . Aktuell kann ich nirgendwo finden ob die neue NOVELLE schon in Kraft ist .
    Wenn ich jetzt noch kurz vor in Kraft treten der neue Novelle geblitzt wurde , werd ich dann noch nach dem alten Bußgeldkatalog bestraft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2020 um 11:01

      Hallo Patrick,

      die neuen Bußgelder kommen erst für Verstöße in betracht, die ab Inkrafttreten begangen werden (StVO-Novelle ist nunmehr seit 28.04.2020 in Kraft).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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