Wo gilt “Richtgeschwindigkeit 130” auf deutschen Straßen?
Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024
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FAQ: Richtgeschwindigkeit auf Autobahn und Kraftfahrstraße
Richtgeschwindigkeit gilt
1. auf Autobahnen, wenn Verkehrszeichen keine anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorschreiben,
2. außerorts auf Kraftfahrstraßen, wenn es mindestens 2 markierte Fahrstreifen in jeder Richtung gibt und
3. außerorts auf Kraftfahrstraßen, wenn es für jede Richtung baulich getrennte Fahrbahnen gibt.
Bei dieser Geschwindigkeitsvorgabe von 130 km/h handelt es sich ausschließlich um eine Empfehlung, Autofahrer können auf den entsprechenden Abschnitten der Autobahn also grundsätzlich auch schneller unterwegs sein.
Der Gesetzgeber sieht diese für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen vor. Begünstigt davon sind also vor allem Pkw und Motorräder.
Nein, ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg drohen Ihnen in diesem Fall nicht., wenn Sie die Richtgeschwindigkeit überschreiten.
Inhaltsverzeichnis:
130 km/h auf der Autobahn: Mehr als nur eine Empfehlung
Jeder, der an Geschwindigkeitseinschränkungen auf Autobahnen und anderen Straßen in Deutschland denkt, hat automatisch zulässige Höchstgeschwindigkeiten mit festen km/h-Angaben vor den Augen. Diese sind es schließlich, die bei Missachtung verkehrsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen: Bußgelder, Punkte in Flensburg und auch Fahrverbote können bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auferlegt werden.
Doch neben diesen definitiven Geschwindigkeitsvorgaben existieren auch noch Tempolimits, die eher eine Empfehlung für Autofahrer darstellen. Diese werden als Richtgeschwindigkeit bezeichnet und in diesem Ratgeber einmal genau unter die Lupe genommen:
Was hat es damit auf sich? Welche Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn gilt für PKW, LKW und auch Motorräder? Sind trotz des Empfehlungscharakters Bußgelder bei Missachtung möglich?
Hier erfahren Sie nicht nur die Antworten auf diese Fragen – Sie werden auch über Gerichtsurteile zum Thema, die Sichtweise der Versicherungen und die Verbindung zu Unfällen sowie zu möglichen Schadensersatzansprüchen aufgeklärt.
Richtgeschwindigkeit = Kein Tempolimit?
Deutsche Autobahnen haben vor allem im Ausland einen besonderen Ruf. Besitzen doch die äquivalenten Straßen außerhalb Deutschlands in der Regel immer ein striktes Tempolimit. Nicht zuletzt deshalb werden ausländische Autofahrer auf deutschen Autobahnen schnell einmal geblitzt: In vielen Teilabschnitten gelten keine offiziellen Geschwindigkeitsbegrenzungen, was einige dazu verleitet, richtig aufs Gaspedal zu drücken. Gelangen diese dann in einen Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung, blitzt es schneller als erwartet.
Erklärung: Was bedeutet Richtgeschwindigkeit in Deutschland?
Die Richtgeschwindigkeit gilt seit 1978 auf deutschen Autobahnen. Sie beträgt, wenn nicht anders vorgegeben, 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen gilt jedoch als reine Empfehlung, nicht als Pflicht. Autofahrer werden dadurch angehalten, nicht schneller zu fahren, wenn es die Verkehrslage nicht zulässt.
„Für welche Kraftfahrzeuge gilt eigentlich die auf der Autobahn vorgegebene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?“ Generell sind alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t davon betroffen, insofern sie in der Lage sind, diese Geschwindigkeit zu erreichen und es ihnen erlaubt ist, so schnell zu fahren. So sind LKW davon ausgeschlossen, da für sie auf Autobahnen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben ist (je nach Genehmigung auch 100 km/h).
Der Autobahnrichtgeschwindigkeit zu Grunde liegt die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V). In § 1 der Verordnung wird genauer definiert, welche Straßentypen neben Autobahnen noch Richtgeschwindigkeiten unterliegen: Dazu zählen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die Fahrbahnen in eine Richtung aufweisen sowie durch Mittelstreifen oder andere bauliche Einrichtungen getrennt sind. Auch Straßen die mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung besitzen (entweder durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien) gehören dazu. So kann die Richtgeschwindigkeit auch eine Bundesstraße betreffen.
Verkehrszeichen zur Richtgeschwindigkeit
Bis zum 1. April 2013 war es üblich, die Richtgeschwindigkeit mit einem Schild anzuzeigen, genauer gesagt mit den Verkehrszeichen 380 (Beginn der empfohlenen Geschwindigkeit) und 381 (Ende der Empfehlung). Dabei wird das Tempo (in km/h) immer in weißer Schrift auf blauem Grund angezeigt.
Das änderte sich, als im April 2013 die Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft trat. Dabei wurden die Zeichen 380 und 381 ersatzlos aus dem Straßenverkehr gestrichen. Eine sofortige Entfernung der Schilder sollte jedoch vermieden werden.
Aus diesem Grund gelten noch aufgestellte Verkehrszeichen dieser Art auch weiterhin bis zum 31. Oktober 2022. Die Änderung wurde durchgeführt, um nur noch die wirklich notwendigen Schilder in der StVO mit aufzuführen.
Jedoch wird es auch in Zukunft noch möglich sein, das Verkehrsschild für die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn auf dem Verkehrszeichen 393 zu sehen (der Informationstafel an Grenzübergängen). Dieses Schild bleibt von den Änderungen unberührt.
Nachfolgend haben wir die Verkehrsschilder zur Richtgeschwindigkeit zusammengestellt:
- Deutlich über 60 Prozent aller Verkehrsteilnehmer fahren schneller als die empfohlenen 130 km/h.
- Über 30 Prozent der erfassten Fahrer bewegen sich im Durchschnitt sogar schneller als 150 km/h.
Video: Das Verkehrszeichen 393 und seine Bedeutung
Richtgeschwindigkeit im Ausland
Sie fahren mit Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn? Dann befinden Sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in Deutschland. Denn im Ausland sind Geschwindigkeitsempfehlungen dieser Art seltener anzutreffen.
Ein Testversuch wurde von der Schweiz im Jahr 1965 gestartet. Drei Autobahn- und ein Autostraßenteilabschnitt wurden jeweils mit einer Richtgeschwindigkeit versehen. Diese war, anders als im heutigen Deutschland, auf einen bestimmten Geschwindigkeitsbereich abgesteckt. So betrug beispielsweise die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn Luzern-Hergiswil 70 bis 100 km/h. Es galt, dass diese Geschwindigkeit ohne Grund weder überschritten noch unterschritten werden sollte.
Auch in einigen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten, in Australien, Norwegen und Japan kommen Richtgeschwindigkeiten vereinzelt zum Einsatz. In Großbritannien erfüllen diese sogar mehrere Zwecke. Nicht nur werden sie zur Empfehlung der Geschwindigkeit eingesetzt, sondern auch für Strecken, auf denen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit geändert werden soll, die zuständige Behörde jedoch noch nicht zugestimmt hat. Doch auch hier zeigt sich: Empfohlene Geschwindigkeiten werden selten eingehalten. Vor allem Motorräder und Busse ignorieren diese oft völlig.
Urteile zur Richtgeschwindigkeit
Wie bereits erwähnt, stellt es keine Ordnungswidrigkeit dar, mehr km/h auf dem Tachometer zu haben, als es die Richtgeschwindigkeit vorgibt. Kommt es jedoch zu einem Unfall oder einem ähnlichen Tatbestand, der durch Einhaltung der empfohlenen Geschwindigkeit hätte geschmälert oder verhindert werden können, verhält sich die deutsche Rechtsprechung nicht mehr ganz so kulant.
So musste im Januar 2000 das Oberlandesgericht (OLG) Hamm über folgenden Sachverhalt entscheiden:
- Der Kläger des Prozesses war zuvor auf der Autobahn nach links auf den Überholstreifen gewechselt.
- Dabei betrug sein Tempo 120 km/h.
- Der Angeklagte kam mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h von hinten angefahren und beide Fahrzeuge kollidierten.
Das Gericht hatte in diesem Fall keine Zweifel daran, dass die überwiegende Unfallverantwortlichkeit bei dem Kläger zu finden war. Seine Klage wurde entsprechend abgewiesen. Jedoch wurde der Angeklagte zu einer Mithaftung von 20 Prozent verurteilt.
Die Argumentation des Richters besagte, dass durch die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h das Aufeinanderstoßen der Fahrzeuge hätte vermieden werden können – dabei berief er sich auf ein richterliches Urteil. Auch wenn überschrittene Richtgeschwindigkeiten prinzipiell keinen Verschuldensvorwurf rechtfertigen, war die Kollision hier durch die 30 Stundenkilometer über dem Richtwert weniger vermeidbar – so seien die 20 Prozent Mithaftung gerechtfertigt.
Dieser Urteilsspruch zum Thema Richtgeschwindigkeit steht bei weitem nicht allein da. Interessant ist dementsprechend auch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz aus dem Jahr 2013.
Der Sachverhalt gestaltet sich dabei wie folgt:
- Es hatte sich ein Unfall auf der A 60 ereignet.
- Der Kläger zielte darauf ab, Ansprüche wegen der Beschädigung seines Autos geltend zu machen, mit dem sein Sohn gefahren war.
- Nach Feststellung des Gerichts ergab sich, dass der Sohn des Klägers sich grob verkehrswidrig verhielt, als er mit dem Fahrzeug zur Überholspur hinüberwechseln wollte.
- Auch hier kam es zu einer Kollision durch einen von hinten mit 200 km/ heranrasenden Autofahrer.
- Auf dem Autobahnabschnitt existierte zu diesem Zeitpunkt keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Wurde die Klage in erster Instanz, beim Landesgericht Koblenz, noch völlig abgewiesen, sah das Oberlandesgericht Koblenz die Sache etwas anders. Auf die Berufung des Klägers hin wurde der Angeklagte zu 40 Prozent Mithaftung am Unfallschaden verurteilt. In diesem Szenario handelte es sich dabei um einen Betrag von 3446,62 Euro, zu dessen Zahlung der Fahrer, der die Richtgeschwindigkeit stark überschritten hatte, gerichtlich angewiesen wurde.
Die Rechtsprechung des OLG Koblenz argumentierte dabei wie folgt: Jemand, der die Richtgeschwindigkeit um rund 60 Prozent überschreitet, nur damit er selbst schneller ans Ziel gelangt, zerstört jeglichen Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls. Ein Tempo von 200 Stundenkilometern macht es unmöglich, Gefahrensituationen rechtzeitig abzuwägen und entsprechend zu reagieren. So hätte die Einhaltung von 130 km/h in Kombination mit einer nur mittelstarken Bremsung den Unfall bereits verhindert.
Macht eine Abschaffung der Richtgeschwindigkeit Sinn?
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) tagt regelmäßig über aktuelle Verkehrsregeln und überlegt, wie die Verkehrssicherheit in Deutschland mehr gefestigt werden kann. So geschah es auch in den Tagen vom 14. Und 15 November 2011, an denen zum Thema „Recht und Regelbefolgung“ getagt wurde. Dabei wurde unter anderem festgehalten, dass 40 Prozent aller Unfälle im deutschen Verkehr durch nicht angepasste Geschwindigkeiten zustande kommen.
Innerhalb der Tagung wurden auch Stimmen laut, die forderten, die Richtgeschwindigkeit als solche abzuschaffen und auch auf Autobahnen überall ein generelles Tempolimit einzuführen. Der Polizeidirektor Martin Mönnighoff argumentierte dazu, dass die Bundesautobahnen, die eine vorgegebene Höchstgeschwindigkeit zugewiesen bekommen haben (25 Prozent), einen deutlichen Rückgang in der Anzahl und der Schwere der Verkehrsunfälle zeigen. Hinzu kommt der statistische Fakt, dass es auf der Autobahn zu den meisten Verkehrstoten kommt.
Neben den Forderungen zur Einführung einer Höchstgeschwindigkeit auf allen Autobahnen kommen auch immer wieder eine schärfere Überwachung und eine mögliche Erhöhung der Bußgelder auf Deutschlands Straßen zur Sprache. Diesbezüglich scheint eine Angleichung an das Bußgeldniveau von Ländern wie Schweden oder dem Vereinigten Königreich denkbar – zumindest laut den Befürwortern der schärferen Strafen. Ob und wann eine solche Reform des Bußgeldkatalogs eintritt, bleibt noch offen.
Bis dahin sollten sich Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen ihrer Verantwortung gegenüber anderen Fahrern bewusst sein und dabei nicht vergessen, dass bei einem Unfall eine Mithaftung sehr wahrscheinlich ist und sie selbst auch schnell zum Opfer werden können.
Ihre FAQ zur Richtgeschwindigkeit sind fehlerhaft. Die Richtgeschwindigkeit ist nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen beschränkt und sie gilt auch nicht auf jeder Kraftfahrstraße.
§ 3 StVO – Geschwindigkeit
…
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
…
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
…
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
ein hallo Ich fahre öfters 2 x d Woche die Autobahn München Memmingen Lindau .Allmählich weis mann od frau , was man fahren darf, weil ewig Schilder 120 / 100 etc. da ” rum stehen. soweit ok. ! Mich interessiert jetzt einfach, weil ich wiedermal geblitz worden bin, in welchen Abständen diese Begrenzungen wiederholt angezeigt werden müssen. Manchmal fährste kilometerlang ohne Km/h Anzeige . Ok , gilt dann ?? gilt ja wahrscheinlich Richtge-schwingkeit 130 od ? was gilt ,wenn kilometerlang nichts angezeigt wird. Bei meiner nächsten Fahrt werde ich mal auf die kleinen rechten
Schilder der Kilometeranzeige oder auf meinen kleinen Tageskilometer buchführen. Freu mich auf Antwort.
Hallo,
mit der Richtgeschwindigkeit das ist für mich auch so eine Sache, die einerseits bei vollen Autobahnen sinnvoll ist, aber manchmal nicht nachvollziehbar ist. Ich bin jetzt bei der A11 auf den Übergang zur A20 geblitzt worden. Da das Teilstück unbegrenzt ist, bin ich dort abends gegen 21.00 Uhr mit Tempo 200 unterwegs gewesen. Die Autobahn war komplett leer. Nur auf der Gegenfahrbahn war teils Verkehr, so das man nicht aufblenden konnte. Dann taucht ein Schild mit 100 auf und kurz darauf blitzt es. Für mich nicht nachvollziehbar. Wenn dort eine Gefahrenquelle ist, warum kann man nicht mit 120 beginnen. Da ich dort seit über 10 Jahre nicht mehr langgefahren bin, hat es mich halt voll erwischt. Das Fahrzeug das hinter mir war, hatte schon im Vorfeld gebremst, weil es den Blitzer kannte. Also sprich, für mich ist das nur Abzocke und hat in keiner Weise mit Verkehrsüberwachung zu tun. Wie gesagt fest installiert! Und wenn ich dort an dieser Stelle normal bremse ohne gleich mich mit dem Gurt zu würgen, ist ein runterbremsen auf 100 nicht zu schaffen. An dieser Stelle finde ich dann die Bußgeldfindung nicht gerade korrekt.
Aber sicherlich sieht manch einer dies wieder anders.
Was bedeutet Richtgeschwindigkeit?
Ist das die empfohlene Geschwindigkeit oder darf auch schneller gefahren werden?
Ist Automatisch unbegrenzt auf der Autobahn wenn nach mehreren Metern gar Kilometer kein Schild vorhanden ist?
Ich war letztens Unterwegs auf der Autobahn und hab nach vielen Metern wenn nicht sogar Kilometer kein Schild gesehen zur Geschwindigkeit.
Mein Navi hat auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung mir angezeigt, müssen alle x meter ein Schild stehen und wenn nicht ist automatisch unbegrenzt?
Hallo Georg,
wenn Sie auf die Autobahn auffahren und es ist kein Schild für eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu sehen, gilt Richtgeschwindigkeit für Pkw. Sobald ein solches Schild auftaucht, ist die darauf angezeigte Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, bis sie aufgehoben wurde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Kai und Lukas,
da fahren viele Fahrer auf BABs langsamer als 130 km/h und auf der rechten Spur zwischen den LKWs, damit einige eilige Fahrer wie ihr auch deutlich die Richtgeschwindigkeit überschreiten können. Und dann seht Ihr es nicht ein, diese Fahrer vorübergehend auf die linke Spur wechseln zu lassen, um den mit 80 km/h vor ihnen fahrenden LKW überholen zu können. Nein, die sollen auf 80 km/h abbremsen, damit Ihr auch nicht kurzzeitig mal vom Gaspedal gehen müsst.
Das schreibt einer, der auch gerne mal 160 km/h fährt – wenn die Verkehrssituation es zulässt und dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer am flüssigen Fahren gehindert wird. Ich bekomme das hin, besagte Fahrer überholen zu lassen und danach wieder zu beschleunigen.
Einen Fahrer der 110 km/h fährt als Schleicher zu beschimpfen (Kai) oder als rücksichtslos (Lukas) bringt mich dazu ein generelles Tempolimit von 150 zunehmend als notwendig zu erkennen, aber bitte gleich zusammen mit lückenlosem Section Control, damit die Minderheit der Raser andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr nötigen können ohne dafür sicher belangt zu werden.
Wo an der Autobahn, sieht man ein Schild, was auf die Maximalgeschwindigkeit von 130 km/h hinweist.
Verdammt nochmal, wenn jemand rücksichtslos auf die Linke Spur wechselt ohne den Verkehr zu beobachten dann hat dieser im Falle eines Unfalls in jedem Fall 100% Schuld.
Man kann doch nicht ernsthaft behaupten das bei 130 km\h dieser Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn das überschreiten der Richtgeschwindigkeit bei zulässiger Verkehrslage erlaubt ist.
Warum wird nicht so argumentiert das der rücksichtslose Fahrer mit 110 km\h nur um schneller ans Ziel zu kommen einen Unfall riskiert in dem er eine gefährliche Verkehrssituation hervorruft, welche andere in jedem Fall zu einem Bremsmanöver zwingen. Dieses verhalten ist das typische erstmal komme ICH Prinzip & das sollte in jedem Fall sanktioniert werden.
Wenn ich andere durch meine egoistische Fahrweise zum bremsen nötige & daraus ein Unfall entsteht, dann darf es nicht vorkommen das eine Teilhaftung ausgewiesen wird! Wer überhohlt trägt immer die Verantwortung außer jemand vor ihm setzt ohne Blick in den Rückspiegel, im wahrsten Sinne des Wortes “rücksichtslos” zum überhohlen an und bremst damit den Überholvorgang aus. Auf Landstraßen kann es dann durchaus passieren das der 100 km/h schnelle Überholer von einem 70 km/h Schnellen so stark verzögert wird, das nicht nur der gesamte Überholvorgang kritisch lang gezogen wird, sondern dem ohne hin schon zum bremsen Genötigten, in eine zusätzliche Gefährdung gebracht wird.
MFG Lukas
Wenn kein Tempolimit da ist fahr ich auch schneller!
Zumal diese Richter scheinbar noch nie Autobahn gefahren sind.
Wenn ich überhole und das Zügig und so ein Schleicher meint dann mit 110kmh auf die Linke Spur kommen zu müssen verhält sich der Schleicher Grob Fahrlässig und da ist es egal ob ich 130 oder 170 fahre.
Fuhr gestern von Österreich nach Deutschland zum Flughafen und fuhr zwischen 130-200 km/h auf der Autobahn und wurde durch eine Tafel die die Geschw. Vorgibt geblitzt.
Was kann auf mich zukommen?
Bin 20 Jahre alt Probeschein, wurde jedoch davor noch nie geblitzt oder gestraft (1 Jahr)?
*Urteile zur Richtgeschwindigkeit
Wie bereits erwähnt, stellt es keine Ordnungswidrigkeit dar, mehr km/h auf dem Tachometer zu haben, als es die Richtgeschwindigkeit vorgibt. Kommt es jedoch zu einem Unfall oder einem ähnlichen Tatbestand, der durch Einhaltung der empfohlenen Geschwindigkeit hätte geschmälert oder verhindert werden können, verhält sich die deutsche Rechtsprechung nicht mehr ganz so kulant.*
Nichts passiert noch gefährtet.
Hallo Tugrul,
wurden Sie geblitzt, dann gab es auf der Strecke anscheinend eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, hängt davon ab, um wie viel km/h Sie diese Geschwindigkeit überschritten haben. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr schöne und verständliche Darstellung der Richtgeschwindigkeit – die nach meinen Erfahrungen den meisten Autofahrern kaum ein Begriff ist, geschweige, dass sie präzise benennen könnten, was sie bedeutet.
Solchen einen bürokratischen Unsinn kann es nur in Deutschland geben. Kein Ausländer kann verstehen was nun richtig ist. Bei Grenzübertritt kann er auf großen Schildern lesen, in Deutscheland gilt 130 km/h auf Autobahnen, auf Bundestrassen 100km/h und in Ortschaften 50 km/h. Das es sich hier um Richtgeschwindigkeiten handelt, ist ihnen doch gar nicht vermittelbar, denn auf Autobahnen kann er rasen und über 130 km /h fahren ohnen das er bestraft wird. Fährt er aber auf Bundesstrassen schneller als 100 km/h muss er blechen.
Genauso ist es um die Disskussion bei den Deutschen. Fahre ich auf einer Autobahn schneller als 130 km/h und es kommt zu einem Unfall, werde ich mit verurteilt, auch wenn ichnicht Unfallverursacher war und sogar nur unter 130km/h gefahren bin.
Also sollte man ganz schnell diesen Unsinn abstellen und sagen, 130 km/h auf BA ist nicht Richtgeschwindigkeit, sondern Höchstgeschwindigkeit. Sollten die Länder in Ihren Hoheitsbereichen, schnellere Strecken freigeben wollen, sollen sie es durch Verkehrzeichen anzeigen. Damit ist endlich Schluß mit diesem Blödsinn von Richt-und erlaubter Geschwindigkeit.
Suche erfolglos einen Hinweis für eine Maximalgeschwindigkeit auf Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen. Danke für einen Hinweis.
Hallo Mickan,
auf autobahnähnlichen Bundesstraßen gilt, falls nichts gegenteiliges bestimmt wurde, eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, ansonsten wie üblich innerorts 50 km/h und außerorts 100 km/h.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org