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Welche Geschwindigkeit ist auf Straßen ohne Markierung erlaubt?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Geschwindigkeit auf Straßen ohne Markierung

Wie schnell darf ich innerorts fahren, wenn die Straße keine Markierungen aufweist?

Hier gilt das Gleiche wie auf Straßen mit Fahrbahnmarkierung: Sofern die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird, gilt für alle Kraftfahrzeuge eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Welche Geschwindigkeit ist außerorts auf Straßen ohne Fahrbahnmarkierung vorgeschrieben?

Hier gelten die generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften:
Pkw und Motorräder – 100 km/h
Pkw mit Anhänger und Lkw bis 7,5 t – 80 km/h
Lkw über 7,5 t und Busse ohne ausreichend Sitzplätze – 60 km/h

Wirkt sich eine fehlende Fahrbahnmarkierung auf die Geschwindigkeitsbegrenzung aus?

Nein, prinzipiell spielt es bezüglich der erlaubten Höchstgeschwindigkeit keine Rolle, ob sich auf der Straße eine Markierung befindet oder nicht. Allerdings sind Fahrzeugführer generell immer dazu verpflichtet, ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen. Ist die unmarkierte Straße beispielsweise so schmal, dass dort der Gegenverkehr gefährdet werden könnte, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit so weit reduzieren, dass Sie mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke anhalten können.

Geschwindigkeit auf Fahrbahn ohne Markierung – Was sagt die StVO?

Wie schnell darf man außerorts auf Landstraßen ohne Markierung fahren?
Wie schnell darf man außerorts auf Landstraßen ohne Markierung fahren?

Sofern Sie nicht gerade mit einem Pkw oder Motorrad auf bestimmten Abschnitten der Autobahn unterwegs sind, müssen Sie überall im öffentlichen Straßenverkehr Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Einfach wird es, wenn ein Verkehrszeichen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit anzeigt. Ist hingegen weit und breit kein Schild zu sehen, gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie sie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festlegt. Wer sich nicht an diese hält, muss mit einem Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen.

Aber welche Geschwindigkeit ist auf Straßen ohne Markierung einzuhalten? Gibt es hierfür eine besondere Regelung? Nein, grundsätzlich hat es für die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung keine Bewandtnis, ob die Fahrbahn Markierungen aufweist oder nicht. Es gelten die üblichen Tempolimits gemäß § 3 Abs. 3 StVO:

innerorts:

  • für alle Kfz: 50 km/h

außerorts:

  • Pkw: 100 km/h
  • Motorräder: 100 km/h
  • andere Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t: 100 km/h
  • Kfz (außer Pkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t: 80 km/h
  • Pkw mit Anhänger: 80 km/h
  • Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
  • Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
  • Kraftomnibusse, in denen jeder Fahrgast einen Sitzplatz hat: 80 km/h
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t: 60 km/h
  • alle Kfz (außer Pkw sowie Lkw/Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t) mit Anhänger: 60 km/h
  • Kraftomnibusse, in denen nicht jeder Fahrgast einen Sitzplatz hat: 60 km/h

Die Vorschriften der StVO gelten allerdings nur auf öffentlichen oder halböffentlichen Straßen. Handelt es sich bei der unmarkierten Fahrbahn hingegen um eine reine Privatstraße, kann der Besitzer festlegen, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Wird kein Tempolimit festgesetzt, können Sie hier also theoretisch so schnell fahren, wie Sie wollen. Sofern Sie aber nicht die Erlaubnis des Besitzers haben, dürfen Sie die Privatstraße ohnehin nicht befahren.

Geschwindigkeit bei fehlender Fahrbahnmarkierung reduzieren: Wann ist das angebracht?

Welche Geschwindigkeit auf welcher Straße erlaubt ist, legt § 3 der StVO fest.
Welche Geschwindigkeit auf welcher Straße erlaubt ist, legt § 3 der StVO fest.

Wie schon erwähnt, ist gemäß StVO grundsätzlich die gleiche Geschwindigkeit auf Straßen ohne Markierung erlaubt wie auf Straßen mit Markierung. Allerdings sind Fahrzeugführer stets dazu verpflichtet, ihr Tempo den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, sei es nun den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnissen.

Daher muss zwar nicht die fehlende Fahrbahnmarkierung selbst eine Geschwindigkeitsverringerung begründen, aber möglicherweise die Umstände, wegen denen die Markierung überhaupt fehlt. Ist die Straße z. B. im schlechten Zustand, welchem auch die Markierung zum Opfer fiel, kann Sie das dazu verpflichten, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.

Gleiches gilt, wenn die Straße so schmal ist, dass möglicherweise eine Gefährdung des Gegenverkehrs vorliegt. In diesem Fall dürfen Sie nur so schnell fahren, dass Sie ggf. innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke anhalten können.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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5 Kommentare

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  1. Brunow
    Am 6. Juni 2023 um 20:46

    Ich habe die Erfahrung machen müssen,dass die Behörden an Verbesserungsvorschlägen ,die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen,nicht interessiert sind.In Zukunft halte ich mein Maul(der Staat wird es schon richten)!

  2. Peter
    Am 24. Mai 2023 um 18:50

    Ich war geblitzt nachdem ich in einer Ortschaft, ohne dass ein Geschwindlichkeitbegrenzung gab. Es gab nur ein Schils mir Ortsnamen. Spielt das eine Rolle? Kann man dadurch eine Strafe vermeiden? Danke im Voraus!

    Freundliche Grüße,
    Peter

  3. Wolfgang V
    Am 28. Juli 2022 um 13:57

    Sehr Damen und Herren, ich wohne in einer Ortschaft an einer einspurigen Straße, die keinen Bügersteig und keine Markierungen hat, teilweise auch keinen Seitenstreifen, zudem ist sie durch kurvige Streckenführung begrenzt einsehbar. Die Straße ist auch als Radfahr- und Wanderweg ausgewiesen und es wohnen Familien mit Kindern an ihr. Darüber hinaus wird sie auch als Zufahrtsstraße für einen Campingplatz und eine Gaststätte genutzt, obwohl es dorthin eine andere Zufahrt gibt, die sicherer und zweispurig ist. Ein Hinweis an die Gemeinde und die Kummunalbehörde auf diebeobachtete Gefährlichkeit in der Straße, auch wegen der überörtlichen Nutzung dieser Straße (Campingplatz) und daurch gerade für Kinder und ältere Menschen, brachte nur die Antwort, in den letzten 3 Jahren hätte es dort keinen Unfall gegeben. Aus diese Grund wäre es nicht notwendig, den Straßenverkehr dort angemessener und sicherer zu regeln.
    Welche Möglichkeit sehen Sie, ggf. auch mit Verweis auf Regelungen in Orten mit ähnlichen Bedingungen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen Wolfgang V

  4. Hoch Maxim
    Am 1. Mai 2022 um 17:30

    Hallo wollte mal fragen was gilt wenn auf der autobahn erst ein 130 Schild steht dann ein 100kmh Schild steht dann ein 80 kmh Schild und dann 3 km kein schild kommt welche Geschwindigkeit gilt dann ?

    • Eric
      Am 28. Februar 2023 um 5:46

      @ Maxim Hoch:

      Zwar wird das Tempolimit “80 km/h” in Baustellen oft vielmals wiederholt, macht das gesetzlich kein Unterschied. Das letzte Schild “80 km/h” bleibt gültig, bis ein anderes Tempolimit verhängt wird, oder an einer Autobahnauffahrt das Schild nicht wiederholt wird. Alles was die Straßenbehörde extra an Schildern hinstellt ist rein gesetzlich überflüssig, aber dennoch sehr hilfreich wenn man bei langer Fahrt das erst Schild verpaßt hat oder unsicher darüber ist ob man das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat.

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