Bußgeld aus dem Ausland: Ist eine Vollstreckung möglich?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgelder aus dem Ausland – zahlen oder nicht?

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten, sonst drohen Ihnen – wie in Deutschland auch – Bußgelder. Doch was ist zu beachten, wenn Sie sich einen Strafzettel im Ausland eingehandelt haben?
Den Strafzettel nicht bezahlen ist unklug; es droht Ihnen laut § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren. Seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 € werden ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.
Doch selbst wenn das eigentliche Bußgeld im Ausland geringer ist, beachten Sie: es kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu, die noch zur eigentlichen Geldbuße gerechnet werden muss. Haben Sie den Strafzettel nicht bezahlt, droht Ihnen im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens eine Haftstrafe.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über Bußgelder aus verschiedenen Ländern:
Klicken Sie hier auf Ihr gewünschtes Land:
FAQ: Bußgelder aus dem Ausland
Allgemein ist es nicht ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Schließlich gibt es bereits seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU.
Laut diesem Abkommen können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies bezieht sich weiterhin nicht nur auf die Sanktionen; eine Bearbeitungsgebühr wird noch dazugerechnet, sodass diese Grenze relativ schnell erreicht ist.
Weigern Sie sich, ein ausländisches Bußgeld trotz Abkommen zu zahlen, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens sogar eine Haftstrafe auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis:
Informationen über spezifische Verkehrsverstöße im Ausland finden Sie auf diesen Seiten:
EU-weite Datenabfrage möglich
Seit Sommer 2013 gilt die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte” (PDF). Einfach gesagt: die zuständigen Behörden in allen Ländern der EU erhalten Zugriff auf die Daten des Fahrzeughalters. Sie können somit ohne großen Aufwand ermitteln, an wen Sie den Strafzettel mit dem Bußgeld aus dem Ausland senden müssen.
Allerdings darf diese Datenbank mit dem Namen „Eucaris“ nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden, beispielsweise bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen. Bei anderen Delikten kann allerdings auch ein Bußgeld gegen Sie erhoben werden, nur können die Behörden die Fahrzeughalter-Datenbank dann nicht abfragen. Gerade dann kann es sehr lange dauern, bis der Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten eintrifft: auch zwei Jahre nach der Urlaubsreise kann noch ein Strafzettel bei Ihnen ankommen.
Halterhaftung und Fahrerhaftung
In manchen Ländern, wie z.B. Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Fahrzeughalter belangt – auch wenn der Fahrzeugfahrer sich von diesem unterscheidet. Hier haftet stets der Halter und erhält das Bußgeld im italienischen Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt allerdings weist die ausländischen Behörden darauf hin, dass die Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen benutzt werden dürfen.
Falls Sie als Fahrzeughalter also einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, und nachweislich nicht selbst gefahren sind, weil Sie z.B. gar keinen Urlaub mit dem Auto unternommen haben, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen, außer das jeweilige Delikt ist auch in Deutschland mit der sogenannten Halterhaftung belegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich hier beraten lassen.
Schnell bezahlen lohnt sich
Wenn Sie sofort zahlen, können Sie Ihr Bußgeld aus dem Ausland ein wenig verringern. In manchen Ländern des europäischen Auslands erhalten Sie nämlich einen Rabatt, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen:
- In Großbritannien erhalten Sie auf manche Verstöße 50 % Rabatt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen zahlen.
- In Spanien erhalten Sie 50 % Rabatt auf das Bußgeld, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.
- Dies gilt auch für Bußgelder aus Italien. Wenn Sie nach 60 Tagen nicht bezahlt haben, dann verdoppelt sich das Bußgeld!
- Auch in der Türkei, in Belgien, Frankreich, Griechenland und Slowenien gibt es länderspezifische Rabatte für Geldstrafen.
Bußgelder fallen auch im Ausland an
Wenn Sie im Ausland Punkte sammeln, werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt – es gibt kein länderübergreifendes Punktekonto. Bußgelder müssen Sie allerdings überall bezahlen. Wenn Sie sich ein Fahrverbot einhandeln, so gilt dies nur im betreffenden Land. Ein Fahrverbot, welches sie in Ihrem Heimatland haben, gilt allerdings international. In Deutschland müssen Sie Ihre Papiere ohnehin für die Dauer des Fahrverbots abgeben; ohne diese dürfen Sie nicht fahren.
Weitere auslandsspezifische Themen:
Informationen in anderen Sprachen:
Liebe Redaktion,
wir haben bei unserem Aufenthalt in Wien eine Ordnungsstrafverfügung des Magistrat der Stadt Wien erhalten, wegen Falschparken : “in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone und das Parkometergesetz wie folgt verletzt: Parkschein/ gültiger Parkschein fehlt”. Für uns war dort nicht ersichtlich, dass es sich um eine Kurzparkzone handelt, es waren auch keine Parkscheinautomaten im gesamten Bereich auffindbar, wo wir einen gültigen Parkschein hätten lösen konnen.
Macht es Sinn, gegen diesen Beschein Widerspruch einzulegen? Was passiert, wenn wir nicht zahlen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Hallo Elke,
diesbezüglich und zu Ihrem speziellen Fall können wir Ihnen leider keine Empfehlung aussprechen. Daher sollten Sie sich an einen Rechtsberater wenden, welcher Ihnen genaue Informationen mitteilen kann, wie Sie in dieser Situation reagieren sollten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das musste ich genauso erst lernene. Die Regelung in Wien lautet für bestimmte Bezirke, dass generell Kurzparkertickets zu kaufen sind, die es an diversen Verkaufsstellen gibt. Somit ist die Vorgehensweise wohl normal, auch wenn man das als Ausländer nicht so erwartet hat.
Wie ist denn generell die Verfolgung von Parkverstößen, die in Österreich begangen wurden und die z.B. 36 EUR Bußgeld kosten. Werden die in Deutschland verfolgt? Werden Halterdaten an die österreichischen Behörden weitergegeben?
Hallo Gerald,
in Deutschland können Bußgelder aus Österreich ab einer Grenze von 25 Euro vollstreckt werden. Artikel 5 Absatz 1 Nr. 3 des deutsch-österreichischen Amts- und Rechtshilfevertrages sieht zudem den grenzüberschreitenden Austausch von Halterdaten vor.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
habe strafe aus italien erhalten , tatzeit 13 monate her, ist es bereits verjährt? danke
Hallo Hannes,
Bußgeldbescheide aus Italien sind auch nach 510 Tagen noch gültig. Eine Verjährung hat also noch nicht stattgefunden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir wurden vor fast 6 Monaten in Lettland mit überhöhter Geschwindigkeit (96 statt 70 km/h) von hinten geblitzt.
Der Bussgeldbescheid über 40,-€ wurde jetzt per Post übersandt in 6 Tagen ist der Verstoß dann 6 Monate her.
Wie sieht es mit der Verjährung in Lettland aus?
Danke für die Rückinfo.
Hallo Jörg,
hierzu können wir Ihnen leider keine genaue Auskunft geben. Konsultieren Sie am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie in dieser Frage rechtlich beraten kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe heute per Einschreiben einen Bescheid aus Kroatien bekommen , wegen Falschparken , mit Foto .
das ganze war im Juli 2012 ,
und heute am 2.6.2016 kommt der Antrag auf Vollstreckung . ca 200 €
Ist die Sache nicht längst verjährt ??
Muss ich zahlen ?
Hallo Helmut,
in der Regel beträgt die Verjährung solcher Vergehen in Kroatien fünf Jahre. Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können Bußgelder aus dem europäischen Ausland auch in Deutschland ab einem Betrag von 70 Euro eingetrieben werden. Um sich in Ihrem Fall abzusichern, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt um Rat zu fragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe nun leider auch Post bekommen.
Meine Freundin hat ein Motorrad auf sich zugelassen.
Sie selbst hat jedoch gar keinen Motorradführerschein.
Nun kam ein Bußgeldbescheid von 90€ bei uns an.
Geblitzt wurde der oder die Fahrer/in in Frankreich.
Der Bescheid ist in deutscher Sprache.
Meine Freundin ist nachweislich nicht gefahren.
Was haben wir nun für Möglichkeiten?
Ein Bild zur möglichen Fahrereridentifizierung wurde nicht zugesandt.
Es ist gut möglich, dass das Motorrad zu diesem Zeitpunkt in Frankreich unterwegs war.
Das wollen wir nicht abstreiten.
Ist es jetzt schlauer zu zahlen, oder welche Möglichkeitens Regen uns zur Verfügung.
Eine Verkehrsrechtschutz haben wir beide nicht.
Vielen Dank
Hallo Robin,
generell sollte der Anhörungsbogen mit der Schilderung der Tat ausgefüllt werden, bzw. sollten Sie sich bezüglich der Vorkommnisse im ausland mit den Behörden auseinander setzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Morgen
Ich habe mit meinem Freund einen Mietwagen in Italien gmietet.Ich bin als alleinige Fahrerin eingetragen gewesen.Meine “Reisebegleitung” hat ebenfalls das Fahrzeug gefahren und ist dabei in der Schweiz geblitzt worden.Von der Mietwagenfirma habe ich eine Aufforderung zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, wegen der Ordnungswidrigkeit in der Schweiz, bekommen und beglichen.
Nun gibt es ein “Bussl” aus der Schweiz in Höhe von ca. 200 Euro.Ich bin weder gefahren noch Halter des Fahrzeugs.Was gilt es zu tun?
Was kann passieren?
Hallo Belinda,
in einigen Ländern gilt die Halterhaftung. Alle Bußgeldbescheide muss in diesem Fall also der Halter zahlen und nicht der Fahrer. Überprüfen Sie die Unterlagen der Autovermietung. Es kann sein, dass Sie für den Mietzeitraum als Halter eingetragen waren. Es besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Der kann Ihnen sagen, ob sich hier ein Einspruch lohnt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe von einer Bezirkshauptmannschaft in Österreich eine “Anonymverfügung” erhalten nach der ich 30,00 € Strafe zahlen soll weil ich angeblich innerhalb einer Ortschaft um 7 km/h zu schnell gefahren bin. In der Rechtmittelbelehrung wird darauf hingewiesen, dass dagegen kein Rechtmittel möglich ist. Nach meiner Information werden Strafen aus dem Ausland in Deutschland erst ab einer Höhe 70,00 € eingetrieben. Also kann ich doch den Bescheid doch einfach ignorieren, Oder? Ich bitte um Antwort.
Hallo Hans Helmut,
es ist richtig, dass Strafzettel aus dem Ausland erst ab einer Grenze von 70 Euro auch in Deutschland verfolgt werden. Mit Österreich besteht jedoch ein Sonderabkommen. Es können schon Bußgelder ab 25 Euro in Deutschland eingetrieben werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Gilt nicht für Österreich, dass hier schon ab 25 EUR amtshilfe geleistet wird (Sonderabkommen)?
Hallo Gerald,
das stimmt. Danke für Ihren Hinweis.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
Ich komme aus Tunesien.
Ich bin nach deutschland geflogen für studium, und ich bin in deutschland 2 jahre geblieben.
Am 2003 ich bin nach tunesien geflogen weil meine fater war krank, und ich musste ihm besuchen. Meine fater ist leider starb, und das wegen ich könnte nicht wieder zurick nach deutschland fliegen; so ich bin in tunesien geblieben von 2003.
Als ich in deutschland gewesen bin, ich habe eine strassenbahn strafe gehabt, und habe ich noch nicht bezahlt. ich habe auch keine kundigung f¨r das zimmer wo ich wohne gemacht.
Meine frage: Wie kann ich wissen ob ich solle etwas zahlen oder nicht? und was soll ich machen wenn ich zahlen möchte.
Danke sehr.
Hallo Elleuch,
bitte wenden Sie sich hierbei an die Behörde der Stadt, bei denen das Fahren der öffentlichen Verkehrsmittel ohne Fahrschein geahndet wird. diese können ihnen zu Ihrem speziellen Einzelfall ausführlich Auskunft geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Rudi !
Habe ähnliche Erfahrung gemacht ! Soviel ich weiß ist die Verjährung in Italien 5 Jahre. Ich habe im Dez. 2010 eine Geschwindigkeitübertretung begangen und dann eine Strafverfügung auf italienisch erhalten und nicht bezahlt. Im Nov. 2011 kam dann nochmals diese Zahlungsaufforderung, habe aber auch nicht mehr bezahlt. Da diese Schurken nicht nur extra lange Verjä#hrungfristen haben sondern auch extrem brutal bei Wiedereinreise und Aufgreifen die Strafe exikutieren ( Beschlagnahme des Fahrzeuges und Versteigerung desselben !! ist nicht ausgeschlossen ) lasse ich mich sicher nicht bis Ablauf der 5 Jahre ab Zustellung der 2. Aufforderung dort sehen ! Hast du Informationen ob dann, nach Ablauf der 5 Jahre wirklich Ruhe ist, oder können die dann auch noch unter welchen Titeln auch immer die Strafe einheben, wenn ich mal in Italien unterwegs bin und angehalten werde ?? LG Lois
Guten Tag,
wir waren heute in Venlo und haben dort geparkt, leider waren beide, in Sichtweite aufgestellten Automaten aus, bzw. defekt.
Ich habe dann eine Parkscheibe ins Auto gelegt. Als wir zurück kamen, hatten wir einen Strafzettel am Auto.
Zu Zahlender Betrag incl. den nicht gezahlten Parkgebühren 61,90€
Wir sind dann zur Polizei in Venlo gefahren, sie sagten, damit haben Sie nichts zu tun, das regelt die Gemeinde Venlo. Aber es sei soi dass mann nicht dort hätte parken sollen, wenn der Automat defekt ist.
Sind diese Aussagen richtig und 60€ Strafe ist doch Wucher. Wie kann ich dagegen angehen und verspricht mein Unterfangen erfolg zu haben?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Danke.
Gruss Markus
Hallo Markus,
in der Regel kann die zuständigen Behörde Auskunft über die ausgestellten Strafzettel und Verwarnungsgelder geben, auch wie diese sich zusammensetzen. Daher sollten Sie sich hier an diese wenden.
Leider können wir keine Rechtsberatung bieten. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ein Rechtsanwalt ermitteln.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe heute einen Strafzettel in Spanien (Sitges) bekommen, da ich auch noch nach Ablaufen meines Parktickets weiter geparkt hatte. Soweit richtig, wenn auch sehr ärgerlich, weil ich heute extra nochmal zum Auto gelaufen bin, um das Ticket zu verlängern, es ging aber für einen ganzen Tag nicht.
Nun habe ich einen Zettel über 36 Euro Bussgeld bekommen. Auf dem Zettel steht alles auf Spanisch.
Noch dazu wurde die letzte Zahl meines Kennzeichens vergessen (?). Ausserdem steht noch die Automarke und -farbe drauf. Mehr nicht. Soll ich den Zettel bezahlen? Wenn ja, wo und wie? Können die Behörden mir überhaupt einen Bescheid schicken, wenn die letzte Zahl meines Kennzeichens nicht auf dem Zettel steht?
Danke schon mal für die Hilfe.
Hallo Eva,
in der Regel müssen Sie die Strafe nicht zahlen, wenn das Kennzeichen falsch angegeben ist. Diese Regelung variiert jedoch von Land zu Land und kommt auf die jeweilige Behörde an. Zudem werden Vergehen, die Sie im Ausland begangen haben, normalerweise erst ab einem Betrag von 70 Euro in Deutschland verfolgt. Wir würden Ihnen empfehlen, in Deutschland auf den Bußgeldbescheid zu warten. Dieser ist dann auch auf Deutsch verfasst und Sie können dementsprechend reagieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe mein deutsches Fahrzeug für längere Zeit an einen ungarischen Freund verliehen.
Dieser war damit in Ungarn unterwegs und hat dann öfters vergessen, auf der ungarischen Autobahn die Maut und in Budapest die Parkgeühren zu bezahlen.
In den letzten Monaten habe ich jetzt jede Menge Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Ankündigungen des Rechtsweges von der einer deutschen “Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH”, einer englischen “contractum Ltd” einer englischen “Euro Parking Collection plc” sowie zuletzt von einer ungarischen Rechtsanwältin erhalten.
Insgesamt handelt es sich schon um mehrere 1000 Euro…
Es wurde immer eine Zahlung gefordert, aber in keinem einzigen Schreiben wurde gefragt wer zum besagten Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat.
Fragen:
1.) Können diese Strafen & Ersatzgebühren von mir rechtlicht zulässig eingefordert werden ohne das jemals gefragt wurde wer der Lenker war?
2.) Oben steht unter “Halterhaftung und Fahrerhaftung”, dass wenn man als Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland bekommt, nachweislich aber nicht selbst gefahren ist, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen. Aber wenn niemand fragt wer eigentlich mit dem Fahrzeig gefahren ist, woher weiß, dies dann das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung?
3.) Kann mir zugemutet werden auf jedes einzelne Schreiben zu Antworten und die betreffene Partei darauf hinzuweisen, dass nicht ich mit dem Fahrzeug gefahren bin?
4.) Welche Vorgangsweise ist hier zielführend?
Besten Dank!
Hallo,
die Halterhaftung kann auch in Deutschland geltend gemacht werden, wenn es sich beispielsweise um Parkverstöße handelt – dies ist bei Ihnen der Fall. Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Rechtsanwalt, welcher im Verkehrsrecht spezialisiert ist, zu kontaktieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, habe heute einen schreiben bekommen wurde in Belgien geblitzt auf einer 120km/h Autobahn wurde gemessen 149km/h und korrigiert 140km/h heißt das Toleranz von 9km/h ?? Wie hoch wird das Bußgeld ?? Vielen Dank im Vorraus .. LG Bakir
Hallo Bakir,
ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h sind in Belgien Bußgelder über 100 Euro fällig. In der Tat scheint es so, als würden 9 km/h Toleranz abgezogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wie sieht das denn mit den Bußgelderhöhungen aus? Also wenn das erste Bußgeld insgesamt 68€ beträgt und wegen nichtbezahlens auf über 70€ erhöht wird.
Hintergrund:
Wurde vor einem Jahr in Frankreich mit 5 km/h geblitzdingst, erstes Schreiben 68€, jetzt kam ein Einschreiben: 180€, allerdings auf Französisch also schon mal nicht rechtsgültig und zudem nicht von der Empfängerperson unterschrieben.
Und jetzt gerade noch einmal das gleiche aus Holland: 8 km/h 42€
Wie mit dem BigMac Index kann man am jeweiligen Land ablesen wie pleite es gerade ist….
Hallo Lukas,
es ist nicht unüblich, dass zusätzliche Gebühren anfallen. Mahngebühren oder Verwaltungsgebühren können daher durchaus hinzukommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag, habe einen Starfzettel wegen Überschreitung der Höchstparkdauer in Ungarn erhalten.
Wie kann ich den bezahlen ? Zudem ist kein Betrag eingetragen, der Zettel ist auf ungarisch und hilft mir natürlich wenig weiter.
Haben Sie eventuell gute Ratschläge für mich? Vielen Dank!
Hallo Kai,
ein ausländischer Strafzettel sollte um gültig zu sein, in deutscher Sprache verfasst sein. Sie müssen den Vorwurf und die Rechtsbelehrung verstehen können. Im Zweifel kann Ihnen ein Verkehrsanwalt weiterhelfen. Wenn aber nicht klar und deutlich auf dem Dokument steht, welche Summe Sie wohin überweisen sollen, kann von Ihnen auch nicht verlangt werden, das aufwändig zu recherchieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, wir haben die Parkzeit in Dänemark um 5 Minuten überschritten und hatten ein Knöllchen am Auto. Nirgendwo aber ist ersichtlich, wohin wir das Geld überweisen können. Es gibt keinerlei Hinweis auf eine Kontonummer. Was tun?
Danke schon jetzt für die Antwort!
Hallo Jutta,
in diesem Fall empfiehlt es sich, erst einmal abzuwarten. Unter Umständen erreicht Sie ein Bescheid hier in Deutschland. Sofern Sie den Betrag vor Ort zahlen möchten, können Sie sich an die örtliche Polizei wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebe Redaktion,
ich wurde am 18.03 in München mit knapp 15 kmh zu schnell. und zwei Stunden später mit 20 kmh zu schnell in Österreich auf der Autobahn geblitzt. Was erwartet mich da für eine Strafe??
Hab noch keine Punkte etc auf meinem Konto
Liebe Grüße
Daniel
Hallo Daniel,
es ist wahrscheinlich, dass Sie für beide Vergehen ein gesondertes Bußgeld erwartet. Dem deutschen Bußgeldkatalog entsprechend kommt vermutlich 25 Euro Strafe für das Vergehen in München auf Sie zu. Der Verstoß auf der österreichischen Autobahn wird ca. 30 Euro ausmachen. Punkte in Flensburg drohen der geschilderten Lage entsprechend noch nicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebe Redaktion,
Ich wurde in Spanien geblitzt und habe einen Bußgeldbescheid von 100€ erhalten. Dieser ist auf spanisch verfasst. Ich habe jetzt gelesen, dass ich nicht zahlen muss solange der Bescheid nicht auf deutsch verfasst ist. Entspricht das der Wahrheit?
Vielen Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße,
Christopher
Hallo Christopher,
der Bußgeldbescheid muss auf deutsch verfasst sein. Sie sollten das ggf. mit einem Anwalt erörtern.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo habe ne frage ich war letztes Jahr auf Ibiza da habe ich wegen falsch parken ein Strafzettel bekommen in höhe 40€ aber 50% Rabatt. ich hatte einen Mietwagen und ich konnte es nicht bezahlen weil ich wohl keine Identität in Spanien habe und jetzt will ich wieder nach Spanien einreisen.
Kann mir was passieren
Hallo Ilk,
da es sich um ein Bußgeld unter der Bagatellgrenze (70 Euro) handelt, sollte Ihnen nichts passieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebe Redaktion,
ich habe mit Aufmerksamkeit Ihren Artikel gelesen.
Ich habe unlängst 2 Bußgeldbescheide aus NL bekommen, die aus einer Fahrt zurück von Amsterdam resultieren.
Einer in Höhe von 24,00 € + 9,00 € Gebühr, der Andere 30,00 € + 9,00 €. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen betrugen 4 bzw 5 Km/h bei erlaubten 100 km/h.
Wenn ich Ihren Artikel richtig verstanden habe, wären diese Bescheide wegen der Geringfügigkeitsgrenze von unter 70 € garnicht vollstreckbar, oder gelten da die angedrohten Erhöhungen um bis zu 100 % bei Nichtzahlung bzw. werden die Bescheide gar zusammengezählt?
Würde es erstmal reichen, bei der zuständigen Behörde Einspruch aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze zu erheben?
Herzlichen Dank für eine Antwort.
Andreas
Hallo Andreas,
bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt, da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebe Redaktion,
Ich habe bis vor zwei Wochen als Fsj -ler in Brüssel gelebt, und war dementsprechend auch dort gemeldet. Nun habe ich durch einen Mitbewohnener des Hauses in Brüssel erfahren, dass an meine ehemalige Wohnadresse dort eine Bußgeldforderung über 140€ eingegangen ist, weil ich den Müll vor einigen Wochen an einem falschen Tag dort rausgestellt habe. Als Beweis führt die Behörde einen alten Fahrschein mit meinem Namen an, den sie in dem Müllsack gefunden haben. Das Behördenschreiben ist auf französisch verfasst und ich bin mir jetzt nicht sicher wie ich handeln soll. Zumal ich den Müll am gleichen Tag, ein paar Stunden später wieder ins Haus zurück gestellt habe, also nicht durch die Müllabfuhr entsorgt werden musste.
Mir erscheint da ein Bußgeld in Höhe von 140€ einfach absurd.
Mit freundlichen Grüßen,
Erik
Hallo Erik,
so hoch das Bußgeld auch ist, so hat die Behörde das Recht, es für das Vergehen einzufordern. Das Zurückstellen des Mülls ändert nichts daran, dass der Tatbestand vorher erfasst wurde. Ansonsten steht Ihnen immer frei, sich mit der Sachlage an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann dann klären, ob es möglich ist, hier einen Einspruch geltend zu machen.
Die Redaktion.
Wir haben angeblich in Italien eine verkehrsberuhigte Zone befahren und nach über einem Jahr einen Bußgeldbescheid erhalten. Daraufhin einen ital. Einspruch per Einschreiben gesendet, bis heute keine Reaktion darauf (außer eben die Empfangsbestätigung). Nun, weitere 8 Monate später, eine Mahnung mit Verdoppelung des Betrags aus Bologna.
Lagen wir falsch mit unserem Einspruch (Begründung: weil Bußgeldbescheid zu spät gelegt)?
Muss die Behörde nicht auf unseren Einspruch reagieren?
Was erwartet uns, wenn wir die verlangten 200€ nicht überweisen, falls wir mit unserem Einspruch doch im Recht wären?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo Elisabeth,
das kommt natürlich auf die Einspruchsgründe an. Eine Verjährung ist in Italien nach 5 Jahren vorgesehen. Sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen, denken Sie lieber über eine rechtsanwaltliche Beratung nach. In der Regel sind die italienischen Behörden sehr strickt bei der Vollstreckung der Bußgelder. Allerdings kann Italien seine Bußgelder nicht durch deutsche Behörden vollstrecken lassen, denn es hat den Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (2005/214/JI) nicht ratifiziert. Stattdessen setzt Italien auf Inkasso-Unternehmen. Letztlich bedeutet das, dass es Ihnen freisteht zu zahlen oder nicht. Sollten Sie aber demnächst wieder nach Italien reisen, können die Behörden bzw. die Polizei das Bußgeld vor Ort einfordern.
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Vielen Dank für die Antwort! *daumenhoch*
Wir haben Einspruch gemacht, weil der Bußgeldbescheid nicht innerhalb von 360 Tagen an uns gesendet wurde. Ist das rechtens???? Muss die Behörde in Bologna nicht zumindest in irgendeiner Form auf den Einspruch reagieren, bevor die Mahnung gesendet wird?
Besten Dank nochmal für die Weiterhilfe!
Hallo Elisabeth,
in dem von Ihnen beschriebenen Fall haben Sie immer die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Klären Sie am besten mit rechtsanwaltlicher Hilfe, wie Sie auf die Ignoranz der Behörde reagieren können.
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Hallo,
unterwegs mit meinem Auto hat meine Tochter am 01-07-2014 in einem Hotel in Bologna übernachtet. Am 22-07-2015 bekam ich einen Schreiben über Regierungspräsidium Gießen von Comune de Bologna, – sie hätte in beschränken Zone geparkt. Am 07-03-2016 bekam ich eine Mahnung, die Summe von 197,61 E zu zahlen. Wurde hier die Zustellungsfrist eingehalten? Hat es einen Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
Ein netter Gruß und vielen Dank voraus!!
Hallo Bernhard,
ob die Zustellungsfristen eingehalten wurden, hängt von dem italienischen Recht ab. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen darüber Auskunft erteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ,
Ich bin in der letzten Woche in Österreich im dunklen von einem fest installierten Starenkasten geblitzt worden.
Es war Innerorts und somit 50km/h, hatte aber ca. 95 – 100Km/h drauf so genau weiß ich es nicht mehr.
Meine Frage ist nun, droht mir in Deutschland ein Fahrverbot oder welche Strafe kann oder habe ich zu erwarten ???
Vielen Dank im Voraus !
Hallo J.B.,
die österreichischen Behörden können Ihnen kein “deutsches” Fahrverbot erteilen. Vermutlich wird es bei einem entsprechend hohem Bußgeld bleiben. Möglich ist auch, dass Sie ein Fahrverbot in Österreich erhalten. Wie das durchgesetzt wird, können Sie dann dem entsprechenden Bußgeldbescheid entnehmen. Mehr Informationen zu dem österreichischen Bußgeldkatalog können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
In welcher Höhe würde denn der Bußgeldbescheid wohl liegen ?
Vielen Dank im Voraus !
Hallo J.B.,
dies können wir nach dem deutschen recht schlecht beurteilen, da die Umstände für uns auch nicht bekannt sind und daher nur reine Vermutungen zulassen würden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe ein PCN (parking charge notice) eines priv. Parkplatzbetreibers (Urlaub mit einem Mietwagen im Aug 2015) erhalten. Beim ersten Kontakt war mir noch nicht klar, was man mir vorwirft. Nachdem ich bei POPLA (unabhängige Organisation zur Vermittlung zwischen Fahrzeughalter und Parkplatzbetreiber) um Klärung gebeten hatte, wurde mir ein Beweisauszug (ein Logfile) präsentiert, dass besagt, dass ich die Parkzeit um 30 min überzogen hätte und nun (nachdem ich POPLA involviert hatte) 100 engl. Pfund zahlen solle.
1. Kann ich als Fahrer eines Mietwagens hierzu belangt warden?
2. Werden PCN Fälle bei Touristen aus Deutschland vor ein engl. Gericht gebracht, wenn sie nicht Halter des Fahrzeugs sind?
3. Gibt es eine Verjährung bei solchen Fällen?
Vielen Dank im Voraus
LG Vide
Hallo Vide,
als Fahrer des Mietwagens können Sie selbstverständlich belangt werden. Bußgelder aus dem europäischen Ausland werden in der Regel nur dann in Deutschland vollstreckt, wenn sie 70 Euro oder mehr betragen. Bezüglich der Verjährung gilt das Recht jenen Landes, in dem der Verstoß begangen wurde.
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Habe ein Strafzettel aus italien erhalten wegen falschparken. Ich bin 2015 weder in Italien noch auf Elba gewesen. Im Strafzettel ist meine Anschrift und mein Nummernschild aber angeblich ein BMW ich fahre aber ein VW was kann ich jetzt tun und wie kann ich feststellen ob der Strafzettel der mit einschreiben geschickt worden ist auch echt ist . Und an wen kann ich mich wenden um mich zu erklären das der Strafzettel falsch ist.
Hallo Daniela,
ein Bußgeldbescheid muss korrekte Angabe enthalten, um durchsetzbar zu sein. Im Zweifel können Sie sich jedoch an einen Anwalt werden, der sich auf Verkehrsrecht im Ausland spezialisiert hat.
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