Bußgeld aus dem Ausland: Ist eine Vollstreckung möglich?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgelder aus dem Ausland – zahlen oder nicht?

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten, sonst drohen Ihnen – wie in Deutschland auch – Bußgelder. Doch was ist zu beachten, wenn Sie sich einen Strafzettel im Ausland eingehandelt haben?
Den Strafzettel nicht bezahlen ist unklug; es droht Ihnen laut § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren. Seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 € werden ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.
Doch selbst wenn das eigentliche Bußgeld im Ausland geringer ist, beachten Sie: es kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu, die noch zur eigentlichen Geldbuße gerechnet werden muss. Haben Sie den Strafzettel nicht bezahlt, droht Ihnen im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens eine Haftstrafe.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über Bußgelder aus verschiedenen Ländern:
Klicken Sie hier auf Ihr gewünschtes Land:
FAQ: Bußgelder aus dem Ausland
Allgemein ist es nicht ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Schließlich gibt es bereits seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU.
Laut diesem Abkommen können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies bezieht sich weiterhin nicht nur auf die Sanktionen; eine Bearbeitungsgebühr wird noch dazugerechnet, sodass diese Grenze relativ schnell erreicht ist.
Weigern Sie sich, ein ausländisches Bußgeld trotz Abkommen zu zahlen, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens sogar eine Haftstrafe auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis:
Informationen über spezifische Verkehrsverstöße im Ausland finden Sie auf diesen Seiten:
EU-weite Datenabfrage möglich
Seit Sommer 2013 gilt die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte” (PDF). Einfach gesagt: die zuständigen Behörden in allen Ländern der EU erhalten Zugriff auf die Daten des Fahrzeughalters. Sie können somit ohne großen Aufwand ermitteln, an wen Sie den Strafzettel mit dem Bußgeld aus dem Ausland senden müssen.
Allerdings darf diese Datenbank mit dem Namen „Eucaris“ nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden, beispielsweise bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen. Bei anderen Delikten kann allerdings auch ein Bußgeld gegen Sie erhoben werden, nur können die Behörden die Fahrzeughalter-Datenbank dann nicht abfragen. Gerade dann kann es sehr lange dauern, bis der Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten eintrifft: auch zwei Jahre nach der Urlaubsreise kann noch ein Strafzettel bei Ihnen ankommen.
Halterhaftung und Fahrerhaftung
In manchen Ländern, wie z.B. Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Fahrzeughalter belangt – auch wenn der Fahrzeugfahrer sich von diesem unterscheidet. Hier haftet stets der Halter und erhält das Bußgeld im italienischen Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt allerdings weist die ausländischen Behörden darauf hin, dass die Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen benutzt werden dürfen.
Falls Sie als Fahrzeughalter also einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, und nachweislich nicht selbst gefahren sind, weil Sie z.B. gar keinen Urlaub mit dem Auto unternommen haben, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen, außer das jeweilige Delikt ist auch in Deutschland mit der sogenannten Halterhaftung belegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich hier beraten lassen.
Schnell bezahlen lohnt sich
Wenn Sie sofort zahlen, können Sie Ihr Bußgeld aus dem Ausland ein wenig verringern. In manchen Ländern des europäischen Auslands erhalten Sie nämlich einen Rabatt, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen:
- In Großbritannien erhalten Sie auf manche Verstöße 50 % Rabatt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen zahlen.
- In Spanien erhalten Sie 50 % Rabatt auf das Bußgeld, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.
- Dies gilt auch für Bußgelder aus Italien. Wenn Sie nach 60 Tagen nicht bezahlt haben, dann verdoppelt sich das Bußgeld!
- Auch in der Türkei, in Belgien, Frankreich, Griechenland und Slowenien gibt es länderspezifische Rabatte für Geldstrafen.
Bußgelder fallen auch im Ausland an
Wenn Sie im Ausland Punkte sammeln, werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt – es gibt kein länderübergreifendes Punktekonto. Bußgelder müssen Sie allerdings überall bezahlen. Wenn Sie sich ein Fahrverbot einhandeln, so gilt dies nur im betreffenden Land. Ein Fahrverbot, welches sie in Ihrem Heimatland haben, gilt allerdings international. In Deutschland müssen Sie Ihre Papiere ohnehin für die Dauer des Fahrverbots abgeben; ohne diese dürfen Sie nicht fahren.
Weitere auslandsspezifische Themen:
Informationen in anderen Sprachen:
Hallo, Ich habe aus dänemark einen Bescheid bekommen der komplett auf Dänisch ist und ich nichts lesekn klann, was soll ich machen? Ich bin zu schnell gefahren, das stimmt aber für 18km/h zu schnell 400€ ist das gerechtfertigt?
Danke
Hallo Christoph,
in Dänemark gibt es weit höhere Bußgelder die aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten verordnet werden. Die Verordnung ist dabei strenger und dementsprechend gerechtfertigt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
bin abzüglich Korrektur mit 21km/h zu schnell in Belgien gewesen.
Was muss ich tun?
Bezahlen? Wenn ja, wie teuer?
Danke
Gruß
Chris
Hallo Chris,
die Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Belgien kann zwischen 50 und 2.750 Euro variieren. Welcher Betrag in Ihrem Fall fällig wird, erfahren Sie demnach in der Regel erst, wenn der Bescheid bei Ihnen eintrifft. Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können Beträge ab 70 Euro auch in Deutschland von den ausländischen Behörden eingetrieben werden. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, kann im schlimmsten Fall eine Erzwingungshaft die Folge sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, meine Frage bezieht sich auf Norwegen. Wurde da leider mit 27 km/h zu viel auf dem Tacho von der Polizei angehalten und soll nun rund 700 € dafür überweisen.
Kann ich die Briefe die mich zu Hause erreichen werden ignorieren, da ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Norwegen nicht existiert und die Zahlung nicht tätigen?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Hallo Sven,
einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren, ist nicht empfehlenswert. Ratsam ist es, den Bescheid auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Dabei kann Ihnen gegebenenfalls ein Rechtsanwalt behilflich sein. Wer einen Strafzettel aus dem Ausland ignoriert, muss gegebenenfalls bei einer erneuten Einreise mit Komplikationen rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich ausländischer Führerschein, genauer gesagt, ich habe einen Führerschein aus Kroatien, der ein Mitglied der Europäischen Union ist! Ich lebe und in Deutschland arbeiten, wo ich angemeldet, aber ich habe mich gefragt, ob ich brauche einen Führerschein zu ändern? Ist meine Führerschein in Deutschland gültig und Wie lange? dank
Hallo Danny,
wenn es sich um einen neuen kroatischen EU-Führerschein handelt, ist dieser von den deutschen Behörden anzuerkennen. Andernfalls sollten Sie den Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wir haben heute einen niederländischen Bußgeldbescheid in Höhe von 39,00€ erhalten.
Ich lese immer wieder von einer 70,00€ “Mindestgrenze”. Was hast es damit auf sich?
Danke im Voraus für die Antwort :)
Hallo Nicole,
die Mindestgrenze meint gerade für die ausländischen Bußgeldbescheide das Bußgeld + die anfallenden Verfahrenskosten. Daher kann bei Ihnen durchaus noch der Betrag der Gebühren hinzukommen, wodurch die Mindestgrenze erreicht ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebes Bussgeldkatalog-Team,
ich habe ein Schreiben von der Italienischen Inkassofirma EMO bekommen, dass ich am 18.07.2015 in Jesolo falsch geparkt hätte und 57,37 € zahlen müsse. Das Schreiben wurde erst am 01.08.2016 verfasst, also auf jeden Fall nach der 360-Tage Frist. Lohnt sich hier ein Widerspruch? Falls ja, wo soll ich diesen hinschicken?
Vielen Lieben Dank für die Antwort und die tolle Arbeit, die Sie leisten!
Hallo Max G,
in diesem Fall ist es ratsam sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen bei einem Einspruch helfen und Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.
Das Schreiben der Inkassofirma sollten auch eine Adresse beinhalten, die für eine Kontaktaufnahme dient.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich bin letztes Jahr im Juni nach London mit dem Auto gefahren. Nach über einem Jahr jetzt bekomme ich Post von Media Inkasso das ich angeblich geparkthabe ohne gültigen Parkschein. Angeblich habe ich im letzten Jahr drei mal Post von EPC bekommen. Ich habe nie irgend welche Post von denen bekommen !
Zusätzlich dazu bin ich mir 100% sicher das ich zum besagten Datum nirgends geparkt habe oder überhaupt angehalten habe.
Ich habe Media Inkasso eine Email geschrieben das ich nie Post von EPC bekommen habe und dass sich der Auftraggeber direkt bei mir melden soll und nicht über ein Inkasso Büro.
Wo mit müsste ich gegebenen falls rechnen wenn ich weitere Briefe von Dem Inkasso Büro ignoriere. Oder was sollte ich gegebenen falls machen.
Besten danke schon mal
Hallo Manaf,
Schreiben von einem Inkasso-Büro zu ignorieren, kann mitunter teure Konsequenzen haben. Da wir keine Rechtsberatung durchführen können, bitten wir Sie, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise und den Folgen beraten und Hinweise geben, was genau auf Sie zukommen kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Liebe Redaktion,
Marcel hatte in seinem Beitrag die 360 Tage-Regelung angesprochen. Gibt es diese überhaupt und welche Rechtsgrundlage kann man nennen?
“Laut Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen Sie keine individuellen Aussagen machen und keinen Rat geben, wie es weitergehen soll.”
Ich finde, ein “ja”oder “nein” und ein Verweis auf eine Grundlage würde Marcel und anderen vermutlich schon weiterhelfen und mit Sicherheit keine individuelle Aussage darstellen.
Ich bitte, diese Mail nicht zu löschen, denn von einer Diskussion lebt ein Forum bzw. sollte vom Admin bei allem Verständnis für Angst vor Regressansprüchen wegen Falschberatung nicht in 99% aller Fälle mit:
“um sicherzugehen, solltest Du einen RA konsultieren” beantwortet werden.
Grüße
Hallo Marc,
das ist durchaus korrekt und daher danke für Ihren Einwand. Allerdings ist jeder Fall anders gelagert, weshalb jeder selbst entscheiden sollte, wie er sich im entsprechenden Fall verhalten will. Ruhe habe Betroffene in der Regel, wenn sie zahlen. Zu beachten sind auch immer die Verjährungsfristen der einzelnen Länder. Dieses beträgt bei einem Verkehrsvergehen in Italien fünf Jahre. Die Italiener treiben Ihre Bußgelder auch systematisch ein, das bedeutet, dass sie Inkasso-Unternehmen beauftragen. Wer wieder in das Land will, muss außerdem damit rechnen, dass die Polizei das Bußgeld und eine saftige Nachzahlung verlangt. Tatsächlich ist der Gang zum Anwalt mit entsprechender Erfahrung wirklich empfehlenswert, wenn man sich wehren möchte. Aufpassen sollten Betroffene zudem auf das Kleingedruckte im Schreiben. Oftmals handelt es sich nicht um ein offizielles Vollstreckungsgesuch – dann wird von “gütiger Einigung” gesprochen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wie ist es denn andersherum,wenn ich in DE geblitzt wurde aber wieder im Ausland – in diesem Fall Taiwan – bin?
Vielen Dank,
Peter
Hallo Peter,
wenn Sie in Taiwan wohnhaft und gemeldet sind, kommt es darauf an, ob es ein entsprechende Abkommen zwischen Deutschland und Taiwan zur Identitätsverfolgung gibt. Das ist aber recht unwahrscheinlich. Wurden Sie beispielsweise mit einem Mietwagen geblitzt, wird der Mietwagen-Anbieter aber Ihre Daten weiterleiten. In diesem Fall könnte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Ein Bußgeldbescheid kann aber in Taiwan, anders als bei vielen europäischen Nachbarländern, nicht vollstreckt werden. Sollten Sie später wieder in Deutschland aufgegriffen werden, könnte aber die Buße bis zum Ablauf der Vollstreckungsverjährung vollstreckt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe in Finnland einen Strafzettel bekommen, weil ich keine Parkscheibe verwendet habe (ich habe schlicht das Schild übersehen).
Die Strafe beträgt 50€ + 14€ Bearbeitungsgebühr. Es steht nichts von einer Erhöhung der Strafe bei Nichtzahlen innerhalb einer gewissen Frist auf dem Ticket.
Somit kann das Bußgeld in Deutschland nicht eingetrieben werden, oder?
Vielen Dank und viele Grüße,
Sarah.
Hallo Sarah,
seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der Europäischen Union, wonach ab einer Bagatelle-Grenze von 70 € ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt werden können. Ggf. müssten Sie den Betrag bei einer erneuten Einreise aber nachzahlen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
im Mai waren wir in Australien und laut Mietwagenfirma wurden wir ganze drei mal geblitzt. Die Mietwagenfirma hat hierfür auch eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 20 € berechnet. Uns wurde gesagt, dass wir die Strafzettel nach Deutschland geschickt bekommen. Bis heute ist nichts angekommen. Ergo konnten wir auch nichts begleichen.
Nun wollen wir nächstes Jahr nach Neuseeland fliegen, wobei ein Stop in Australien nötig sein wird. Könnte es bei dem Stop in Australien Probleme geben?
Vielen Dank!
Monik
Hallo Moni,
in der Tat kann das Bußgeld bei einer Einreise in Australien nachverlangt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir haben bis heute den Strafzettel nicht per Post nach Hause geschickt bekommen.
Dafür war Samstag ein Brief von einem deutschen Inkassounternehmen in der Post mit einer Inkassomahnung.
Es ist doch richtig, dass australische Bußgelder nicht in Deutschland vollstreckt werden können? Dementsprechend könnte ich dieses Schreiben auch einfach ignorieren…
Viele Grüße
Moni
Hallo Moni,
tatsächlich können Bußgelder aus Australien nicht in Deutschland vollstreckt werden, da kein entsprechendes Abkommen darüber besteht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe auf einem Parkplatz in den Niederlanden einen STrafzettel über 61,10 EUR bekommen, weil ich angeblich kein Ticket gelöst hatte. Ich hatte aber ein Tagesticket gekauft, welches vermutlich beim Schließen der Tür (es war an diesem Tag sehr windig), auf die Seite geweht wurde. Auf dem Strafzettel steht auf niederländisch, dass ich innerhalb 6 Wochen bezahlen muss.
Eine Bankverbindung ist nicht hinterlegt, also kann ich auch nicht bezahlen.
Sollte nun ein Bußgeldebscheid per Post kommen, habe ich eine Chance, nicht bezahlen zu müssen, wenn ich mein Parkticket in Kopie dem Widerspruch beilege?
Besten Dank
Hallo Dirk,
wir würden Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt zu wenden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
habe einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz erhalten. Durch eine Lasermessung wurde ein Übertreten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 17kmh festgestellt. 137kmh statt der 120kmh. Nur ich dieses Jahr überhaupt nicht in der Schweiz und das angegebene Kennzeichen gehört meinem Wohnwagen. Ablesefehler? Was kann ich tun?
Gruß Marcel
Hallo Marcel,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, daher möchten wir Sie bitten sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen, wie einem eventuell möglichen Einspruch, beraten und unterstützend zur Seite stehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
gerade in Göteborg ein Ticket über 600SEK bekommen. Hatte zwar ein Parkticket, stand jedoch mit dem Fahrradträger über die Begrenzung hinaus auf dem nachfolgenden Platz :-( Auf dem Schein steht Kontrollavgiftsfaktura (Göteborgs Stads Parkeringaktiebolag), Bankverbindung nur eine Plusgiro-Verbindung. Was tun, zahlen, warten oder ignorieren ?
Danke und Gruß
Ronny
Hallo Ronny,
das Abwarten oder Nichtbezahlen kann unter Umständen Konsequenzen nach sich ziehen, wenn es ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Schweden gibt.
Daher sollten Sie sich hier an die ausstellende Behörde in Schweden wenden und versuchen zu erfahren, wie Sie die ausgesprochene Sanktion bezahlen können.
In Schweden ist es auf den Banken in der Regel möglich Geld auf ein bekanntes schwedisches Konto zu überweisen.
Eventuell kann Ihnen auch die deutsche Botschaft mit Informationen weiterhelfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
habe heute eine s.g. Verzeigevorhalt erhalten wegen 12-5 = 7 km zu schnell und Überfahren der Sicherheitslinie, also dem durchgezogenen Mittelstreifen. Ohne Angabe eines Betrages. Muss ich darauf reagieren? Falls ja, muss ich bezahlen hier in D?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Rudi L.
Hallo Rudi,
es scheint sich dabei lediglich um das schweizer Pendant zum Anhörungsbogen zu halten. Durch diesen erhalten Sie lediglich die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Deshalb ist darin auch noch kein Betrag festgesetzt, sodass bisher noch keine Zahlungen durch Sie zu veranlassen sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe soeben ein Einschreiben von der Post abgeholt, in welchem ich beschuldigt werde in einer verkehrsberuhigten Zone zur falschen Zeit wohl unterwegs gewesen zu sein. Das ganze war in Verona, Italien vor einem Jahr (Juli 2015).
Kostenpunkt: 98 EUR, wenn ich gleich bezahle.
Muss ich bezahlen? Denn inzwischen bin ich nach Australien ausgewandert und habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. In sollchen Fällen ärgere ich mich über meinen Nachsendeauftrag!!
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo Anette,
sollen Sie in nächster Zeit nicht wieder in Italien fahren wollen, schadet es Ihnen nicht, wenn Sie den Bescheid nicht bezahlen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
Vor ca. 14 Tagen bin ich laut dem auf Niederländisch verfassten Schreiben des Niederländischen Inkassobüros cibj 102 km/h auf der Landstraße N281 gefahren. Laut diesem Schreiben liegt dort die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 70 km/h.
Da mein Navi anzeigte das dort 100km/h erlaubt ist bin ich auch 100 km/h gefahren.
Das Bußgeld beträgt 338€.
Nun die Frage ob ich das Bußgeld bezahlen muss, da das Schreiben ja auf Niederländisch verfasst ist. Bei Bedarf schicke ich Ihnen das Schreiben per E-Mail.
Weiterhin, bin ich noch in der Probezeit weshalb ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen eigentlich pinibel halte.
Im Vorraus schonmal danke für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Tim
Hallo Tim,
generell gilt: Ein Bußgeldbescheid muss in der geltenden Landessprache verfasst worden sein (in diesem Fall in Deutsch), damit Sie zur Zahlung verpflichtet sind. Sollten Sie die Geldbuße jedoch nicht zahlen, könnte es bei Ihrem nächsten Besuch der Niederlande großen Ärger geben. Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht um Rat zu bitten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir hatten am Auto einen Strafzettel von 40€ und noch einmal weiter drunter 20€ wegen Falschparken in Slowenien. Konnten aber außer den Summen nichts verstehen, da alles in slowenisch war. Haben dann das örtliche Polizeiamt per Email angeschrieben und einen Infozettel bekommen. nun habe ich hier aber mehrfach gelesen, dass man unter 70€ gar nichts bezahlen muss, da der Betrag zu gering ist und es sich für die Behörden nicht lohnt, das einzutreiben. Kann ich das Ganze also ignorieren?
Hallo Daniel,
oft kommt zu dem eigentlichen Bußgeld noch eine Verwaltungsgebühr hinzu, die schnell dafür sorgt, dass eine Grenze von 70 Euro überschritten wird. Einen Strafzettel aus dem Ausland sollten Sie demnach in der Regel nicht ignorieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Servus,
Vor 3 Jahren, im Juni 2013 waren wir im Urlaub in Italien… Und erst vor ein paar Tagen kam die Strafe von einer Inkasso Firma in Deutschland, weil die Italiener mich nach dem Umzug innerhalb einer Stadt im November 2013 nicht mehr finden konnten.
Ich will die Strafe für das Einfahren in die Verkehrsberühigte Zone bezahlen aber.. hier gibt es 2 Punkte:
1. Die Freunde aus Polen, die den gleichen Verstoß verübt haben – wir sind zusammen mit 2 Autos hintereinander gefahren – haben das Schreiben nach einem Jahr im Juni 2014 bekommen und die Strafe betrug “nur” 100€ und bei mir ca. 190€ der Grundstrafe. Warum müssen die deutschen Autos / Fahrer 90€ mehr bezahlen als die Polen? Es ist doch alles in der EU!
2. Bei welchem Behörde in Deutschland muss ich das Versagen der italienischen und der deutschen Beamten klären, um die allen zusätzlichen Kosten (wiederhotles Senden, Inkasso Firma) nicht bezahlen zu müssen. Ich habe keinen Brief früher bekommen.
Danke für Ihre Antwort im Voraus!
Hallo,
die erhöhten Kosten könnten unter Umständen mit Ihrem Umzug zusammenhängen, da sich dadurch auch der Aufwand der Behörden erhöht hat. Um die Kosten für das Inkassounternehmen dürften Sie voraussichtlich nicht herumkommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Bußgeldredaktion,
mein Sohn war 2012 mit meinem Auto in Italien und 2013 kam ein Bußgeldbescheid aus Florenz (Einfahrt in eine verkehrberuhigte Zone), den ich auch sofort bezahlt habe.
Gestern kam nun eine Mahnung über einen angeblich nicht bezahlten Bußgeldbescheid aus 2013 über ebenfalls einen Vorgang aus 2012 in Florenz , allerdings mit einen anderen Vorgangsnummer. Ist es sinnvoll dem zu widersprechen, mit dem Hinweis, ich hätte schon bezahlt? Ich habe damals nur einen Bescheid bekommen. Wie soll ich nach der langen Zeit nachvollziehen können, ob er tatsächlich ein oder zweimal geblitzt wurde? Das Foto bei “emu” hat kein Datum/Uhrzeit.
Ab wann beginnt die 5jährige Verjährungsfrist zu laufen? Beginnt sie mit der Mahnung neu? Wird die Autonummer oder der Name gespeichert?
Vielen Dank!
Hallo caterina,
diesbezüglich können wir Ihnen keine Empfehlung aussprechen, wie Sie am besten für Ihren speziellen Fall reagieren sollten. Daher sollten Sie sich an an einen Rechtsberater wenden, welcher Ihnen eine gute Auskunft geben kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mir ist nun genau der gleiche Fall mit der Stadt Florenz passiert.
Bußgeldbescheide im März 2015; bezahlt und nun Zahlungserinnerungen.
Können Sie sagen wie Ihr Fall ausgegangen ist?
Hallo,
wir haben einen Bussgeldbescheid aus Frankreich wegen eines Geschwindigkeitsverstosses erhalten. Wir waren aber nie in Frankreich, weder zu einem anderen Zeitpunkt noch mit dem angegebenen Fahrzeug.
Was tun?
Vielen Dank
Hallo Roland,
möglicherweise liegt hier eine Verwechslung vor. Dann sollten Sie sich an die Behörde richten, welche Sie angeschrieben hat. Diese sollte das genau überprüfen, anhand Ihrer Angaben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
habe Strafzettel aus Ungarn bekommen. Angeblich habe ich kein Maut bzw ohne Vignette eine gebührenpflichtige Straße benutzt. Da ich ganz sicher bin dass ich gekauft habe, habe ich vergliechen und stellte fest das sie die letzte Nummer von meine Kennzeichen falsch getippt hat. Habe Belege hier.
Meine Frage wäre; wo kann ich Widerspruch machen und muss ich mein Widerspruch ungarisch machen?
Danke
Hallo,
der Einspruch sollte auf ungarisch formuliert sein. Der Adressat ist der Versender des Bußgeldbescheids.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Liebe Bußgeldkatalog-Redaktion,
super dass man hier so viele Infos auch zu Bußgeldern im Ausland findet.
Ich war vor ziemlich genau einem Monat mit einem Auto, das auf den Vater einer Bekannten zugelassen ist, in Österreich unterwegs und bin dort geblitzt worden. Nun erging gegenüber dem Vater / Halter eine Anonymverfügung. Wenn ich als Fahrerin diese nun nicht innerhalb eines Monats (oder gilt doch eine andere Frist?) begleiche, wie läuft das Verfahren weiter? Wird dann durch die österreichischen Behörden versucht, den Fahrer zu ermitteln, und wie lange ist hierfür die (Verjährungs-)Frist? Erhöht sich dann das Bußgeld signifikant, wenn ich erst nach Fahrerermittlung den Bußgeldbescheid erhalte, oder bleibt dieses zunächst gleich?
Ich möchte nicht, dass jemand anderes Ärger für meinen Verstoß bekommt, sehe es aber auch nicht ein, klaglos zu bezahlen, da ich für die Strecke wirklich eine angemessene Geschwindigkeit gefahren bin und mE völlig willkürlich beschränkt war.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.
Hallo Isabelle,
da ein Verstoß vorliegt, ist eine Vollstreckung durch das Bundesministerium der Justiz wahrscheinlich, sofern das Bußgeld 70 Euro oder mehr beträgt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir haben einen Bußgeldbescheid aus Italien erhalten. Aus 09.07.2012. Also knapp vier Jahre her.
Es geht um eine angeblich nicht bezahlte Mautgebühr.
Wie ist hier die Verjährungsfrist in diesem Fall?
Danke
Hallo Jörg,
die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide wegen nicht bezahlter Maut beträgt in Italien zehn Jahre.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
Ich wurde lt. Sixt in Barcelona geblitzt, ca. 80 km/h zu schnell gefahren. Wie lange dauert es in etwa, bis ich ein Schreiben aus Spanien bekomme?
LG
Hallo,
leider können wir hier keine konkreten Aussagen treffen – die Verjährung des Bußgeldes aus Spanien beträgt jedoch maximal ein Jahr.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org