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Probezeit zum Führerschein: Was gilt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 14 Minuten

Bußgeldkatalog Probezeit

TatbestandKonsequenzen
1. A-Verstoß in der ProbezeitProbezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar
A-Verstoß, der in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehtBesonderes Aufbauseminar
2. A-Verstoß in der ProbezeitVerwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
3. A-Verstoß in der ProbezeitFahrerlaubnisentzug
1. B-Verstoßkeine Probezeitmaßnahmen
2. B-VerstoßProbezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar
3. B-Verstoß in der Probezeitkeine Probezeitmaßnahmen
4. B-Verstoß in der ProbezeitVerwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
5. B-Verstoß in der Probezeitkeine Probezeitmaßnahmen
6. B-Verstoß in der ProbezeitFahrerlaubnisentzug

Ratgeber: Fahranfänger in der Probezeit

Bestimmungen des Bußgeldkatalogs für die Probezeit
Bestimmungen des Bußgeldkatalogs für die Probezeit

Hat ein Neuling die Führerscheinprüfung bestanden, ist die Freude groß. Doch diese wird zumindest ein bisschen getrübt, da für Fahranfänger bzw. junge Autofahrer eine Probezeit gilt. Diese hat eine Dauer von zwei Jahren, in der sich Führerscheinneulinge peinlichst genau an das Verkehrsrecht und die in Deutschland geltenden Verkehrsregeln halten sollten.

Andernfalls drohen, zusätzlich zu den allgemeingültigen Sanktionen des Bußgeldkatalogs, ein kostspieliges Aufbauseminar für Fahranfänger und eine deutliche Verlängerung der Probezeit.

In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, warum es eine Probezeit überhaupt gibt, welche Verstöße bzw. Unfallursachen die häufigsten sind, mit welchen Konsequenzen und Maßnahmen bei Verkehrsverstößen beim Führerschein auf Probe zu rechnen ist und wie sich laut Bußgeldkatalog die Sanktionen für Fahranfänger und Fahrer außerhalb der Probezeit unterscheiden.

FAQ: Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

In der Regel dauert die Probezeit zwei Jahre und beginnt mit dem erfolgreichen Absolvieren der praktischen Fahrprüfung. Sie kann allerdings um zwei Jahre verlängert werden, wenn sich Fahranfänger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten leisten.

Was sind A- und B-Verstöße in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um schwerwiegende und weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten. Unsere Ratgeber zum A-Verstoß und zum B-Verstoß liefern Ihnen jeweils einige Beispiele.

Welche Konsequenzen haben A- und B-Verstöße?

Wann welche Probezeitmaßnahmen eingeleitet werden, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Warum gibt es eine Probezeit für Fahranfänger?

In den ersten zwei Jahren bekommen Fahranfänger den Führerschein auf Probe. Die Bewährungsphase wurde von der Bundesregierung am 1. November 1986 eingeführt und am 1. Januar 1999 um den Zusatz erweitert, dass sich die Probezeit bei einem PKW-Führerschein von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn sich der Führerscheinbesitzer einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß geleistet hat.

Der Sinn der Probezeit ist dabei ganz einfach: Denn gerade Fahranfängern verursachen immer wieder schwere Unfälle, die durch die Einführung der Probezeit reduziert werden sollen. Zum einen sind die hohen Unfallzahlen der Unerfahrenheit der Fahranfänger geschuldet, zugleich sollen die frischen Führerscheinbesitzer verstärkt sensibilisiert werden.

Vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Alkoholfahrten tauchen in der Gruppe der Fahranfänger nach wie vor überdurchschnittlich häufig auf. Entsprechend gelten für Fahranfänger, die in der Probezeit geblitzt werden, verschärfte Regelungen.

Warum wird der Führerschein für Fahranfänger zunächst auf Probe ausgestellt?
Warum wird der Führerschein für Fahranfänger zunächst auf Probe ausgestellt?

Zudem gilt für junge Fahrer unter dem 21. Lebensjahr die Null-Promille-Grenze, während die Grenze für Fahrer über 21 Jahre, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, derzeit bei 0,5 Promille liegt. Ist die zweijährige Probezeit ohne besondere Vorkommnisse bestanden, gelten für die Führerscheinbesitzer im Falle von Verstößen die gängigen Regelungen und Sanktionen im Bußgeldkatalog.

Wie Statistiken belegen, überstehen mehr als 80 Prozent der Fahranfänger die Probezeit ohne Vorkommnisse. Jeder Führerscheinbesitzer muss die Probezeit nur einmal durchlaufen.

Spezielle Informationen für Fahranfänger im Ausland:

Probezeit beim Führerschein mit 17

Die Probezeit beim Führerschein mit 17 ist identisch zu der „normalen“ Probezeit eines jeden Fahranfängers. Wer sich an die Verkehrsregeln der StVO hält, hat die Probezeit nach zwei Jahren bestanden. Wer in Deutschland “Begleitetes Fahren” beantragt, fährt auch dann unter einer zweijährigen Bewährung, wenn zuvor der Führerschein der Klasse A1 gemacht wurde.

Der Führerschein mit 17 verlängert jedoch die Probezeit nicht. Das heißt: Wer mit 16 bereits seinen Führerschein gemacht hat und sich somit schon seit einem Jahr in der Probezeit befindet, so beträgt diese bei Bestehen der Führerscheinprüfung für begleitetes Fahren auch nur noch ein weiteres Jahr. Im Alter von 18 Jahren wäre die Probezeit des Fahranfängers dann beendet.

Beim normalen Kfz-Führerschein für PKW (Klasse B) wird durch die Probezeit des Klasse-A1-Führerscheins die erneute Bewährungszeit sogar gänzlich aufgehoben.

Unabhängig vom Führerschein mit 17 bzw. dem begleiteten Fahren muss eine wichtige Regelung beachtet werden, denn: Wer ohne Sondergenehmigung, die ohnehin nur in den seltensten Fällen erteilt wird, ohne eine der eingetragenen Begleitpersonen mit dem Auto fährt und erwischt wird, muss den Führerschein zwar nicht abgeben, allerdings sieht der Bußgeldkatalog einen Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg vor.

Zudem muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird dabei widerrufen und kann frühestens nach sechs Monaten und der Ableistung des Aufbauseminars auf Antrag neuerteilt werden.

Die Begleitperson beim Führerschein mit 17 darf überdies maximal einen Punkt in Flensburg haben, muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse sein.

Probezeit-Verkürzung

Von 2004 bis Ende 2010 hatten Fahranfänger die Chance, die zwei Jahre andauernde Probezeit zu verkürzen. Hierfür war die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger, das in bestimmten Fahrschulen angeboten wurde, erforderlich. So ließ sich die Probezeit um ein Jahr verkürzen. Doch diese Regelung galt nur in bestimmten Fällen und wurde nur in wenigen Bundesländern angeboten.

Wann wird für die Probezeit eine Verlängerung angeordnet?
Wann wird für die Probezeit eine Verlängerung angeordnet?

Probezeit-Verlängerung

Führerscheinneulinge, die sich schwere bzw. wiederkehrende Verkehrsverstöße leisten, müssen mit einer Verlängerung rechnen. In diesem Fall wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verdoppelt.

Hierbei kommt es aber immer darauf an, um welche Art von Verstoß es sich handelt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Verstöße zu einer Verlängerung führen. Entscheidend ist, dass nur dann die Probezeit für den Führerschein verlängert wird, wenn der Verkehrsverstoß einen Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nach sich zieht. Das ist immer dann der Fall, wenn:

  • in einem Bußgeldbescheid eine Geldbuße von mindestens 60 Euro erhoben wird
  • eine Straftat im Verkehr begangen wurde

Hat ein Fahranfänger den Führerschein auf Probe und leistet sich eine Ordnungswidrigkeit, das mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet und daher auch nicht in Flensburg registriert wird, hat dies keine Relevanz für die Führerscheinprobezeit. Demnach führen beispielsweise Verkehrsdelikte wie

  • eine Missachtung der Vorfahrt ohne Gefährdung
  • eine Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr
  • eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 20 km/h

in der Regel zu keiner Verlängerung. Verkehrsverstöße, die eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen, werden gemäß Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in zwei verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • schwerwiegende Verstöße (Katalog A)
  • weniger schwerwiegende Verstöße (Katalog B)

Fahranfänger, die sich einen ersten A-Verstoß leisten, müssen mit Maßnahmen rechnen. So verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre und es muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen werden. Dagegen führen “erst” zwei Verstöße aus dem Katalog B zu entsprechenden Maßnahme. Auch wenn Fahranfänger sich erst ein B-Delikt leisten und danach mit einem A-Delikt im Straßenverkehr auffällig werden, müssen sie mit den Konsequenzen rechnen.

Katalog A: Was sind schwerwiegende Verkehrsverstöße?

In der FeV gibt es eine klare Regelung, welche Zuwiderhandlungen dem Katalog A zugehörig sind und bei denen bereits der erste Verstoß zu Probezeit-Maßnahmen führt. Es handelt sich hierbei um Straftaten, die in Straßenverkehrsgesetz und Strafgesetzbuch aufgeführt sind, z. B.:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Nötigung (z. B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe)
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z. B. durch illegale Autorennen)
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
Schwerwiegende Verkehrsverstöße in der Probezeit führen schnell zu entsprechenden Maßnahmen.
Schwerwiegende Verkehrsverstöße in der Probezeit führen schnell zu entsprechenden Maßnahmen.

Darüber hinaus handelt es sich auch bei einigen schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten um A-Delikte, wie folgende Beispiele aus dem Bußgeldkatalog aufzeigen:

  • Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen
  • Missachtung des Rotlichts an einer Ampel
  • Geschwindigkeitsübertretungen (Probezeit-Maßnahmen greifen jedoch erst bei Tempoüberschreitungen von mehr als 20 km/h mit dem PKW oder um mehr als 15 km/h mit einem LKW)
  • Überholen im Überholverbot
  • zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert)
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • Missachtung von Haltezeichen der Polizei
  • Fehlverhalten an Zebrastreifen
  • Fehlverhalten beim Vorbeifahren an Schulbussen
  • Telefonieren mit einem Handy ohne das Nutzen einer Freisprechanlage

Katalog B: Was sind weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße?

Zu den weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen, bei denen erst zwei Verstöße zu Maßnahmen in der Probezeit führen, zählen u. a.:

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • ungesicherte Ladung
  • Gefährdung durch ein nicht vorschriftsmäßig abgesichertes, liegengebliebenes Fahrzeug
  • Mitnahme von Kindern ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz)
  • Parken auf Kraftstraßen und Autobahnen, wo keine Parkerlaubnis besteht
  • Termin zur HU (Hauptuntersuchung) überziehen um mehr als acht Monate

Hier sollten sich junge Autofahrer und Führerscheinnovizen nicht von der Bezeichnung “weniger schwerwiegend” in die Irre führen lassen. Denn trotz dieser etwas verharmlosenden Bezeichnung, sind diese Verstöße selbstverständlich immer auch gefährlich und können im Einzelfall tragische Folgen mit sich bringen.

Regelungen für die Verlängerung der Probezeit

Welche Regelungen gelten bei der Verlängerung der Probezeit?
Welche Regelungen gelten bei der Verlängerung der Probezeit?

Das Verkehrsrecht sieht für Verstöße von Fahranfängern folgende Stufenregelung vor:

  • Bei einem ersten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird von der Führerscheinstelle eine Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger verordnet. Zugleich verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre. Die Verlängerung der Probezeit für den Führerschein kann rechtlich nicht angefochten werden.
  • Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen während der verlängerten Probezeit, erhält der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung. Darüber hinaus wird die Empfehlung ausgesprochen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Teilnahme ist jedoch nur freiwilliger Natur und mit Kosten verbunden.
  • Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger und trotz schriftlicher Verwarnung, wird der Führerschein entzogen. Es folgt eine sogenannte Sperrfrist, welche mindestens drei Monate andauert.

Aufbauseminar für Fahranfänger: Kosten, Dauer, Inhalt

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger wird in der Regel von besonders zugelassenen Fahrschulen angeboten und durchgeführt. Die Kosten liegen zwischen 250 bis 400 Euro. Zum Inhalt der Seminare, die in Gruppen mit bis zu zwölf Teilnehmern durchgeführt werden, gehört das Besprechen der begangenen Verkehrsverstöße. Zudem wird versucht, den Teilnehmern für die Zukunft ein verkehrsrechtskonformes Verhalten zu vermitteln.

Das Seminar hat eine Dauer von neun Stunden und ist im Normalfall in vier Blöcken mit jeweils 135 Minuten aufgeteilt. Weiterer Bestandteil ist eine Fahrprobe mit dem Fahrschullehrer.

Eine gesonderte Prüfung ist von den Teilnehmern nicht zu erbringen. Für die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger gibt es eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Wenn diese innerhalb einer vorgeschriebenen Frist vorgelegt wird, wird der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis uneingeschränkt wiedererteilt.

Wenn beim Verkehrsverstoß Alkohol und/oder Drogen im Spiel waren, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden, welches von hierfür speziell zugelassenen Psychologen durchgeführt wird und sich auf die Auswirkungen von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr konzentriert.

Was soll das Aufbauseminar für Fahranfänger bewirken?

Sinn und Zweck des Aufbauseminars ist, dass der Fahranfänger (also Verkehrsteilnehmer in der Probezeit) die Ursachen für sein falsches Verhalten im Verkehr erkennt. Zudem sollen mit fachlicher Hilfe durch einen Fahrlehrer und/oder Verkehrspsychologen entsprechende Strategien entwickelt werden, um Wiederholungen zu vermeiden.

Sind Fahranfänger eine Gefahr?

Fahranfänger in der Probezeit: Eine Gefahr im Straßenverkehr?
Fahranfänger in der Probezeit: Eine Gefahr im Straßenverkehr?

Im Schnitt machen jedes Jahr rund 130.000 junge Menschen den Führerschein. Der Großteil dieser Führerscheinnovizen begibt sich direkt nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung hinters Steuer und wird zum aktiven Verkehrsteilnehmer. Doch der Besitz des Führerscheins sowie ein eigenes Auto machen aus einem Fahranfänger noch lange keinen versierten, routinierten Kraftfahrer.

Genau das Gegenteil ist der Fall und aufgrund fehlender Fahrpraxis und Erfahrungen ist bei Fahranfängern das Unfallrisiko besonders hoch, wie durch zahlreiche Statistiken bewiesen wurde. So kam beispielsweise eine Studie des bayerischen Staatsministeriums des Inneren zu dem Ergebnis, dass ca. 23 Prozent aller Autounfälle mit Todesfolge von jungen Autofahrern zwischen 18 bis 25 Jahren verursacht wurden. Und dabei stellt diese Altersgruppe lediglich 8 Prozent aller Autofahrer dar.

Allein aus diesem Grund braucht über den Sinn oder Unsinn der Probezeit für den Führerschein nicht diskutiert werden. Zumal Fahrschüler während der fahrpraktischen Ausbildungen im Durchschnitt 700 bis 900 Kilometer zurücklegen. Um aber überhaupt über eine gewisse Fahrroutine zu verfügen, benötigen Autofahrer laut dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. in etwa 70.000 gefahrene Kilometer.

Alternativ ist die Rede von sieben Jahren Fahrpraxis. Es dauert eben seine Zeit, bis Fahranfänger die verschiedenen und parallel ablaufenden Bewegungsabläufe, die zum Autofahren dazugehören, richtig gut beherrschen – und dabei noch ausreichend und dauerhaft Energie aufbringen, sich entsprechend auf den Verkehr zu konzentrieren.

Gleichzeitiges Kuppeln, schalten und dann auch noch auf die vielen Geschehnisse auf der Straße zu achten, erfordert unbestritten eine gewisse Zeit, bis es sicher funktioniert. Wenn dann auch noch die Musikeinstellung vorgenommen, ein kleiner Snack gegessen oder eine Zigarette angezündet wird, leidet die Aufmerksamkeit sehr stark und es kommt schneller, als der Fahrer gucken kann, zu einem Unfall.

Darüber hinaus müssen Fahranfänger die Einschätzung der verschiedenen Witterungsbedingungen erst noch richtig erlernen, bis sich eine Routine einschleicht. Denn wie sich Schnee, Regen, Eis oder Nebel auf den Bremsweg oder das Lenkverhalten auswirken und wie die Fahrweise an diese Faktoren entsprechend anzupassen hat, ist den meisten Fahranfängern nicht geläufig.

Statistik: Häufige Unfallursachen bei jungen Autofahrern

Geschwindigkeitsüberschreitung, Missachtung der Vorfahrtsregel, Missachtung des Sicherheitsabstandes sowie Fahren unter Alkohol oder Drogen sind einige wenige “Klassiker” unter den Unfallursachen und gehören auch im Lager junger Autofahrer zu den häufigsten Ursachen, wie eine Studie des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. beweist. Im Folgenden finden Sie Zahlen sowie Tipps und Hinweise, wie Fahranfänger (aber auch erfahrene Autofahrer) Unfälle vermeiden können.

In der Probezeit zu schnell gefahren - diese Konsequenzen drohen.
In der Probezeit zu schnell gefahren – diese Konsequenzen drohen.

Unfallursache: Erhöhte Geschwindigkeit

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahre 2016 von knapp 370.000 Unfällen mit Personenschaden insgesamt 47.023 auf nicht angepasste Geschwindigkeiten zurückzuführen. Das entspricht knapp 13 Prozent. Dabei unterschätzen Fahranfänger oftmals, dass auch Kleinwagen über eine hohe PS-bzw. KW-Leistung verfügen und ein schnelles Fahrzeug lässt sich von unerfahrenen Fahrern in unvorhersehbaren Situationen nicht mehr richtig beherrschen. Daher kann der Appell nur lauten, seine Geschwindigkeit der Verkehrssituation anzupassen und am besten den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.

Doch gerade bei jungen Autofahrern herrscht ein Imponiergehabe, so dass der Reiz und die Neigung, sich als schneller, “cooler” Autofahrer zu präsentieren, besonders groß ist. Diesbezüglich fehlt es leider viel zu oft an der Vernunft, weswegen es hilfreich wäre, wenn auch Beifahrer den Fahrer in die Pflicht nehmen, nicht so schnell und dafür rücksichtsvoller zu fahren. Es reicht schließlich bereits einmal aus, in der Probezeit geblitzt worden zu sein (mit mehr als 20 km/h zu schnell), um an einem teuren Aufbauseminar teilnehmen zu müssen.

Unfallursache: Missachtung der Vorfahrt

Laut Statistik des Statistischen Bundesamtes sind in knapp 14,4 Prozent der Unfälle mit Personenschaden im Jahre 2016 Vorfahrtsregeln missachtet worden. Wie in anderen Bereichen auch sind vor allem junge Autofahrer zwischen 18 bis 25 Jahren Verkehrsversursacher. Um die Vorfahrt zu gewähren und keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden, sollten Autofahrer an entsprechenden Kreuzungen erst einmal das Tempo deutlich reduzieren oder – wenn es die Situation/der Verkehr erlaubt – ganz stehen bleiben.

Oder sie nehmen Blickkontakt mit dem anderen Verkehrsteilnehmer auf und versuchen sich so über die Vorfahrt zu verständigen. Denn im Verkehr gibt es immer wieder Situationen, in denen die Vorfahrt auf den ersten Blick nicht ganz klar ist.

Missachtung des Sicherheitsabstands

14 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2016 lag die Ursache in einem zu geringen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Das Ergebnis ist der klassische Auffahrunfall. Viele Führerscheinbesitzer in der Probezeit überschätzen ihre Reaktionsfähigkeit oder unterschätzen die eigene Geschwindigkeit. Vor allem bei nasser oder stark verschmutzter Fahrbahn kann sich der Bremsweg schnell mehr als verdoppeln, bis das Auto zum Stehen kommt. Ein Fakt, der vielen gar nicht bewusst ist.

Natürlich wird bzw. sollte jeder Autofahrer, der gerade frisch den Führerschein gemacht hat, wissen, dass der Bremsweg bei schneller Fahrt deutlich zunimmt. Doch in der Praxis auf der Straße hat sich der ein oder andere diesbezüglich schnell verschätzt. Achten Sie daher immer auf ausreichend Abstand zum Vordermann, der laut Faustregel mindestens die Hälfte der Tachoanzeige in Metern entsprechen sollte. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bei einem Auffahrunfall in der Regel der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs die Schuld und somit auch die Kosten trägt.

Alkohol am Steuer

Autofahren unter Alkoholeinfluss oder nach Drogenkonsum ist und bleibt immer noch eine häufige Unfallursache – leider auch bei jungen Autofahrern. Nicht umsonst gilt für Fahranfänger eine strenge Null-Promille-Grenze, die aber längst nicht jeden abschreckt, obwohl allgemein bekannt ist, dass Alkohol, Drogen aber auch viele Medikamente die Reaktionsfähigkeit bzw. die Fahrtauglichkeit stark einschränken. Auch hier macht sich natürlich die fehlende Erfahrung bemerkbar, da erfahrene Autofahrer selbst leichte, durch Alkohol bedingte Ausfälle immer noch besser kompensieren können. Wer seinen Führerschein auf Probe behalten möchte, sollte sich insbesondere in der Probezeit nie alkoholisiert hinters Steuer setzen.

Während der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt! Welche Strafen drohen?
Dürfen Sie nach dem Genuss von Alkohol in der Probezeit ans Steuer?
Dürfen Sie nach dem Genuss von Alkohol in der Probezeit ans Steuer?

Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen. Hier müssen besonders junge Autofahrer und Fahranfänger in der Probezeit gehörig aufpassen. Denn laut dem Bußgeldkatalog für Fahranfänger liegt die Promillegrenze nicht wie üblich bei 0,5, sondern bei 0,0 Promille. Diese Regelung gilt aber nicht nur für alle in der Probezeit befindlichen Führerscheinbesitzer, sondern auch für alle, die noch nicht das 21. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Wer gegen die Null-Promille-Grenze verstößt, muss neben der jeweils in der Bußgeldtabelle vorgesehenen Sanktionen auch zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger, wo über die Folgen aufgeklärt wird, die das Autofahren unter Alkoholeinfluss (aber auch Drogeneinfluss) mit sich bringen. Allerdings nur, sofern es sich um den ersten Alkoholverstoß handelt. Zudem wird sich die Probezeit verlängern, sodass statt der gewohnten zwei Jahre dann vier Jahre auf Probe hinter dem Steuer Pflicht sind.

Doch welche Sanktionen erwarten Führerscheinneulinge und junge Fahrer inner- oder außerhalb der Probezeit, wenn Sie mit mehr als 0,5 Promille ertappt werden? Laut Bußgeldkatalog müssen Fahranfänger, bei denen ein Blutalkohol von bis zu 0,5 Promille nachgewiesen wird, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie mit 1 Punkt in Flensburg rechnen, vorausgesetzt es wurde keine Fahrunsicherheit festgestellt. Ältere Führerscheinbesitzer müssen erst ab 0,5 Promille Konsequenzen fürchten.

Der Fahranfänger ist jedoch durch die Punkte in Flensburg auffällig im Straßenverkehr geworden und es muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolviert werden, außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Sollte der Alkoholwert über 0,5 Promille liegen, drohen neben dem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit die gleichen Sanktionen wie bei anderen Verkehrsteilnehmern, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

In unserem Bußgeldkatalog “Alkohol und Drogen am Steuer” finden Sie eine entsprechende Bußgeldtabelle sowie einen Bußgeldrechner. Neben empfindlichen Geldstrafen und Punkten ist auch ein Fahrverbot zu befürchten. Bei Werten von 1,1 Promille und mehr wird die Trunkenheitsfahrt hingegen bereits als Straftat gewertet. Hier folgt relativ regelmäßig der Fahrerlaubnisentzug. Zudem kann eine MPU verlangt werden, um den Führerschein wiederzuerlangen.

Null-Promille-Grenze während der Probezeit: Warum?

Durch die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger und Führerscheinneulinge soll die Sicherheit im Straßenverkehr besser gewährleistet werden. Denn es gibt leider zahllose Beispiele, in denen sich junge Autofahrer nach einem Diskobesuch an- oder betrunken hinter das Steuer setzen und schwere Unfälle verursachen, die nicht selten tödlich enden. Nicht umsonst gehören Alkoholfahrten zu den häufigsten Unfallursachen.

Erfahrene Autofahrer, für die die 0,5-Promille-Grenze gilt, haben in gewissen Verkehrssituationen die nötige Routine, die Anfängern natürlich noch fehlt – und können zudem besser begreifen, warum Alkohol am Steuer so gefährliche Auswirkungen haben kann. Aber auch wenn für erfahrene Autofahrer eine höhere Promille-Grenze gilt, sollte man so vernünftig sein, sich niemals hinters Steuer zu setzen, wenn zuvor Alkohol getrunken wurde – auch wenn es sich nur um vermeintlich geringe Mengen gehandelt hat.

In der Probezeit geblitzt, was ist jetzt zu tun?
In der Probezeit geblitzt, was ist jetzt zu tun?

Geblitzt in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Viele junge Autofahrer verfallen während der Fahrt mit dem Auto dem Reiz des schnellen Fahrens. Doch eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, wobei aber nicht immer gleich eine Nachschulung droht. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen, die die StVO für Fahranfänger zum Thema geblitzt in der Probezeit vorsieht.

Übersicht: Geblitzt in der Probezeit und danach

  • Fahranfänger, die die vorgeschriebene Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h erstmalig überschreiten, müssen nicht nur den fälligen Bußgeldbescheid bezahlen und bekommen 1 Punkt in Flensburg, sondern auch zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger. Denn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ist ein Verstoß aus dem A-Katalog. Demnach reicht es schon aus, wenn Sie mit 71 km/h – nach Toleranzabzug – durch eine geschlossene Ortschaft fahren, in der höchstens 50 km/h erlaubt sind.
  • Für Führerscheinbesitzer, die ihre Probezeit schon hinter sich haben, sieht der Bußgeldkatalog zwar bei der Höhe des Bußgeldes, Anzahl der Punkte oder ggf. der Länge des Fahrverbots keine andere Regelung vor, doch dafür gibt es nicht gleich eine Nachschulung.
  • Wer in der Probezeit geblitzt wird, aber nur eine Verwarnung ausgesprochen bekommt (bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 21 km/h), muss dagegen keine großen Befürchtungen wegen einer Probezeitverlängerung oder verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar haben. Man sollte es aber als ernstzunehmenden Warnschuss verstehen.

Wie hoch das Bußgeld, die Anzahl der Punkte sowie die Dauer des Fahrverbots ausfallen, können Sie in unserem Bußgeldrechner bzw. unserer Bußgeldtabelle aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitung entnehmen. Vor allem Führerscheinneulinge sind gut beraten, sich besonders genau an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Ein Rotlichtverstoß sollte sich möglichst kein Führerscheinbesitzer während der Probezeit leisten. Denn hierbei handelt es sich um ein schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der automatisch zur Probezeitverlängerung sowie verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger führt. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern obendrein auch mit Kosten verbunden. Ganz zu schweigen von dem hohen Bußgeld, die der Bußgeldkatalog für den Rotlichtverstoß vorsieht.

Das Mindestmaß beträgt 90 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt, kann aber auch im Falle des Überfahrens einer Ampel, die schon länger als 1 Sekunde rot zeigte, bis zu 360 Euro Bußgeld und 2 Punkte führen. Obendrein ist auch immer mit einem Fahrverbot zu rechnen.

Unfall in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

In den Augen des Gesetzgebers zeichnen sich Fahranfänger durch Unerfahrenheit aber auch erhöhte Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Nicht verwunderlich, dass gerade Führerscheinbesitzer in der Probezeit öfter in Unfälle verwickelt werden. Doch welche Konsequenzen sind zu befürchten? Grundsätzlich muss natürlich unterschieden werden, ob der Fahranfänger den Unfall verursacht hat oder jemand anderes die Schuld trägt.

Wer sich den Vorschriften der StVO entsprechend richtig verhalten hat und selbst das Unfallopfer ist, muss keine weiteren Maßnahmen bezüglich der Probezeit befürchten. Anders ist die Sachlage, wenn Führerscheinneulinge Schuld an einem Unfall sind. Denn meist sind es Verkehrsverstöße wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Missachtung der Vorfahrt, die zu einem Unfall führen.

Und sollte es sich bei der Unfallursache um einen so genannten A-Verstoß handeln, dann muss der Fahrer an einem Aufbauseminar teilnehmen und gleichzeitig kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Ansonsten müssen alle Unfallverursacher – egal ob langjährig erfahrener Autofahrer oder Fahranfänger – mit den gleichen Konsequenzen rechnen, die gemäß Bußgeldkatalog einem Unfall folgen.

Kommt es im Zuge eines selbstverschuldeten Unfalls im Übrigen zu einem Personenschaden, so sind auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten. Hier käme in etwa der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung in Betracht.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitung

196 Kommentare

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  1. dennis
    Am 4. November 2016 um 19:00

    hallo ich bin 17 in der probezeit habe a1

    wurde mit einem pitbike erwischt,

    kurzfahrto ohne zulassung

    was wird mich erwarten??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 10:45

      Hallo Dennis,

      wenn Sie mit einem Fahrzeug fahren, das nicht zugelassen ist, erwartet Sie ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt. Da Fahren ohne Betriebserlaubnis in der Probezeit als A-Verstoß gewertet wird, müssen Sie außerdem mit einem Aufbauseminar sowie einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Denis
    Am 27. Oktober 2016 um 14:41

    hallo
    ich wurde gestern in der 30 zone mit 64 geblitzt habe aber schon ein aubauseminar hinter mir ichwar ganz im gedanken weil eine bekannte verstorben ist

    wird mir jetzt der führerschein entzogen oder wie ist das ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Oktober 2016 um 9:31

      Hallo Denis,
      in diesem Fall kommen normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zu. Sollten Sie sich noch in der Probezeit befinden und bereits ein Aufbauseminar hinter sich haben, handelt es sich bei dieser Ordnungswidrigkeit normalerweise um den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Dieser hat außerdem eine Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Laura
    Am 25. Oktober 2016 um 10:46

    Hallo,

    ich habe mir für einen Abend für einen Notfall das Firmenauto geliehen, ohne dass meine Chefs etwas davon wussten. Mit meinen 2 sehr betrunkenen Freundinnen im Auto, bin ich dann leider in einer 60er Zone mit 85-90 geblitzt worden (Das licht war orange und grell, ist das normal?). Was erwartet mich nun? Und kann ich den Brief abfangen, ohne dass meine Chefs etwas davon erfahren? Ich bin auf das Auto versichert, sowie 3 weiter Personen. Ich bin leider in der Ausbildung und bei meinem Führerschein noch in der Probezeit.
    Danke im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2016 um 10:29

      Hallo Laura,

      Sie wird ein Bußgeldbescheid erwarten und im schlimmsten Fall 1 Punkt in Flensburg. Dieser Bescheid wird an die jeweilige Firmenadresse zugestellt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Dragan M.
    Am 2. Oktober 2016 um 6:50

    Guten tag,
    Folgenes liegt vor
    ich wurde 02.2014 mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt 24 km/h zu viel nach toleranzabzug.
    musste dann zum Aufbauseminar und probezeit um 2 jahre verlängert.
    so jetzt am 07.2016 wurde ich außerorts mit 36 km/h nach toleranzabzug geblitz.
    was sind jetzt nun die folgen führerschein weg oder Verkehrspsychologen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2016 um 10:12

      Hallo Dragan,

      beim 2. A-Verstoß in der Probezeit erhalten Sie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend. Der Führerschein wird zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Denis
        Am 27. Oktober 2016 um 20:54

        hallo Dragan
        darf ich mal fragen was jetzt daraus geworden ist gab es nur ein bußgeld 2 punkte und 1 monat fahrverbot oder haben die den führerschein entzogen

  5. Noah
    Am 26. September 2016 um 8:44

    Hallo,
    bin noch in der Probezeit und fahre ein Motorrad. Habe einen Sportauspuff mit ABE verbaut. Nun möchte ich gerne den db-Killer rausnehmen. Was würde im Falle einer Kontrolle auf mich zukommen?
    Wird die Probezeit verlängert, oder ist “nur” ein Bußgeld fällig?
    Danke im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. September 2016 um 9:02

      Hallo Noah,

      der Ausbau vom db-Killer ist nicht zulässig. Dies bedeutet, dass Sie nach einem Ausbau ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind, was ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und auch einen Punkt in Flensburg zur Folge haben kann. In der Probezeit wird dies als A-Verstoß gewertet und bedeutet die Verlängerung der Probezeit im zwei Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Orhan
    Am 2. September 2016 um 22:22

    Hallo,
    vor einer Woche hat mich Polizei gestoppt. Meine 2 Kinder waren zwar in der Kindersitze, aber leider nicht angeschnallt. Ich befinde mich in der Probezeit und hinter mir habe ich ein nicht qualifiziertes Rotlicht-verstoß (mit Rotlicht fase veniger als 1 Sekunde) und Bußgeld in Höhe von 90 Euro habe ich schon bezahlt.
    Mit welchen Rechtsfolgen muss ich nun rechnen ?
    Danke im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:37

      Hallo Orhan,

      aufgrund des Rotlichtverstoßes und dem Bußgeld wurde Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert. Daher kann diese nicht nochmals verlängert werden. Da Sie mehrere Kinder ungesichert im Fahrzeug mitgenommen haben, kann eine Sanktion von 70 Euro und einem Punkt auf Sie zu kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Orhan
        Am 5. September 2016 um 15:51

        Soweit ich weiß folgt die Verlängerung der Probezeit im Fall des qualifizierten Rotlichtverstoßes (mit Rot-fase mehr als 1 Sekunde).
        70 Euro Bußgeld und ein Punkt bekommt man wenn die Kinder ohne je Sicherung transportiert werden, in meinem Fall waren die Kinder in den Kindersitze. Ich denke dass ich mit 35 Euro Bußgeld rechnen muss. Habe ich recht ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 8. September 2016 um 8:52

          Hallo Orhan,

          dies ist sehr wahrscheinlich. Allerdings wird Ihnen der Bußgeldbescheid diesbezüglich genau Auskunft geben.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Andy
    Am 29. August 2016 um 11:49

    Bin gestern aussserhalb geschlossener Ortschaften geblitz worden und bin noch in der probezeit, ich war ca 47 km/h zu schnell womit muss ich rechnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 9:42

      Hallo Andy,

      das sind 160 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß. Die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert und Sie müssen zum Aufbauseminar. Beim zweiten A-Verstoß erhalten Sie eine Verwarnung und beim dritten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Nimi
    Am 1. August 2016 um 22:33

    Hallo
    Ich wurde in er Probezeit
    1. mit 27km/h Außerorts. (Aufbauseminar + 2 Jahre Probezeitverlänerung)
    2. rote ampel . ( Verwarunung + Verkehrspsychologisches Training emphelung)
    3. mit 18km/h Innerorts. (was wird jetzt auf mich zukommen???)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 10:28

      Hallo Nimi,

      mit 18 km/h sind Sie noch unter der Punktegrenze. Es werden 35 Euro Bußgeld sein. Beim nächsten A-Verstoß (z. B. 21 km/h zu schnell) wird aber Ihre Fahrerlaubnis entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Marie
    Am 24. Juli 2016 um 15:02

    Hallo,

    Ich wurde in der verlängerten Probezeit geblitzt in der 30er Zone, war 15km/h zu schnell und habe dabei noch telefoniert. Ein Aufbauseminar musste ich ende 2015 belegen.

    Wird mir der Führerschein entzogen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 9:10

      Hallo Marie,

      bei den von Ihnen beschriebenen Verstößen handelt es sich um zwei B-Verstöße, wobei das Handy mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt geahndet wird. Da Sie sich in bereits in der verlängerten Probezeit befinden, kann dies durchaus auch als Beharrlichkeit ausgelegt werden. Zwei B-Verstöße während der verlängerten Probezeit können zu einem Fahrverbot führen. Hier sollten Sie jedoch den Bußgeldbescheid abwarten, denn Ihnen die Strafe mitgeteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Dieter
    Am 21. Juli 2016 um 10:56

    Hi,
    wurde heute mit 100km/h in einer Baustelle mit erlaubten 80km/h (Autobahn) geblitzt. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 8:54

      Hallo Dieter,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h außerorts wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro bestraft. Das Fahren mit hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit trotz angekündigter Baustelle kann jedoch ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Wir würden Ihnen empfehlen, abzuwarten, welche Strafe Ihnen letztendlich auferlegt wird. Bei letzterer werden jedoch eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie ein Aufbauseminar fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Franzi
    Am 18. Juli 2016 um 12:27

    Hey,

    ich habe meinen Führerschein im Dezember 4 Jahre, musste 2014 bereits ein Aufabauseminar machen, habe 1 oder 2 Punkte bekommen, musste den Führerschein für 1 Monat abgeben und meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. Nun wurde ich außerorts mit 121 km/h geblitzt (21 zu viel). Was kommt nun auf mich zu?
    Wenn ich im Dezember aus der Probezeit raus bin und angenommen 2017 nochmal mit 21 zu viel geblitzt werde, ist der Führerschein dann für immer weg, oder wird er mir nur für 1 Monat entzogen?

    LG, Franzi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juli 2016 um 9:27

      Hallo Franzi,

      für Kraftfahrer, die nicht mehr in der Probezeit sind, gelten dann die gleichen Konsequenzen (Bussgelder, Punkte, etc.) wie für alle anderen Kraftfahrer auch. Dabei wird dann unter anderem auch zwischen einem Geschwindigkeitsverstoß innerorts und außerorts differenziert. Die jeweiligen Folgen können Sie der Tabelle unter

      https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

      entnehmen.

      Bei Verkehrsverstößen innerhalb der Probezeit wird danach differenziert, ob es sich bei dem Verstoß um einen sogenannten A-Verstoß oder um einen B-Verstoß handelt. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h ist ein sogenannter A-Verstoß. Wenn dieser innerhalb der Probezeit zum zweiten Mal begangen wird, droht eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein einmaliger A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hingegen zieht eine Verwarnung mit sich und in der Regel eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Sie können die jeweiligen Folgen der Tabelle unter

      https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/

      entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Maurice
    Am 11. Juli 2016 um 14:16

    Ich bin ihn der verlängerten Prozent weil ich mit 29 kmh außerorts geblitzt wurde nun wir mir von der Polizei noch die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen zu haben.
    Was habe ich zu befürchten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juli 2016 um 8:30

      Hallo Maurice,

      zunächst die klassische Strafe für die Teilnahme an illegalen Autorennen, dass sind ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. (Kam es zur Gefährdung oder zu einer Sachbeschädigung sind es drei Punkte und ein Strafverfahren.) Darüber hinaus handelt es sich um einen A-Verstoß. Sie werden eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie im Ratgeber zu illegalen Autorennen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Dana
    Am 6. Juli 2016 um 18:52

    Hallo!
    Ich habe heute einem Polizeiwagen die Vorfahrt genommen. Ich bin noch un der Probezeit und Ersttäter.
    Was kommt auf mich zu?

    Danke im voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juli 2016 um 11:46

      Hallo Dana,

      das hängt von den genaueren Umständen der Situation ab. Um einen sogenannten A-Verstoß in der Probezeit handelt es sich, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachtet haben und es in diesem Zuge zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Die Konsequenz besteht dann aus einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro. Außerdem verlängert sich die Probezeit bei einem einmaligen A-Verstoß um zwei Jahre und es wird zudem ein Aufbauseminar angeordnet. Ob es zu einer „Gefährdung im Straßenverkehr“ kam ist im Einzelfall genauer zu prüfen. Wenn Sie verbindliche Rechtsauskünfte in Ihrem persönlichen Fall einholen wollen, kontaktieren Sie am besten einen Rechtsanwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Daniela
    Am 6. Juli 2016 um 10:21

    Hallo!
    Ich habe heute ausversehen einem Polizeiauto die Vorfahrt genommen (Ersttäter) und befinde mich noch in der Probezeit. Was könnte nun auf mich zu kommen?
    Danke im voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juli 2016 um 8:47

      Hallo Daniela,

      dies führt in der Regel zu einem Bußgeld von 25 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Sascha
    Am 29. Juni 2016 um 16:46

    Hallo,
    wurde heute innerorts mit ca. 65-70 km/h geblitzt (5O Zone, bin noch in der Probezeit) was kommt auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 8:43

      Hallo Sascha,

      Sie erwartet ein Bußgeld von ca. 35 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Jan
    Am 28. Juni 2016 um 16:55

    Hallo,

    ich habe Frisch mein Führerschein und habe letztens ein Unfall verursacht.

    Ich bin ca. mit 60 kmh in einer Kurve rein gefahren und anscheinend durch die schlechte Wetter Verhältnisse aus der Kurve raus geflogen.
    Habe kein anderen Teilnehmer gefährdet.(zum glück!!)

    Was Kommt alles auf mich zu ?
    danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 9:53

      Hallo Jan,

      sollten Sie auf alle Verkehrszeichen geachtet haben und gemäß der Geschwindigkeitsrichtlinien gefahren sein, wird dieser Unfall durch die Versicherung abgewickelt und dementsprechend auch die Schäden reguliert.

      Ansonsten richtet sich das Bußgeld je nach der eigentlichen Übertretung der Geschwindigkeit sowie dem weiteren Vergehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jan
        Am 30. Juni 2016 um 16:54

        Hallo,

        ich bin in einer 50 Zone ca. 60 gefahren und so beim schlechten wetter aus der Kurve raus geflogen.

        Ich habe auch schon ein Brief von der Polizei bekommen dort steht nur ein Bussgeld wegen zu schnell fahren, muss ich mit noch mehr rechnen ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 4. Juli 2016 um 9:35

          Hallo Jan,
          in der Regel sollten keine weiteren Strafen auf Sie zukommen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Lars
    Am 21. Juni 2016 um 9:22

    Hallo liebe Redaktion von bussgeldkatalog.org,

    kurze Frage: Mich haben sie eben mit ca. 65 Innerorts geblitzt… Bin Ersttäter… was habe ich zu erwarten?

    Vielen Dank für die Antwort.

    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juni 2016 um 8:44

      Hallo Lars,
      in der Regel müssen Sie bei 15 km/h zu schnell mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Kathi
    Am 13. Juni 2016 um 19:13

    Hallo,
    Hab ein kleines Problem, und zwar wurde ich auf der Autobahn 100 km/h mit 106km/h mit dem Handy in der Hand geblitzt.
    Jetzt hab ich aber schon meine Aufbausiminar hinter mir.
    Was genau kommt also auf mich zu ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 8:49

      Hallo Kathi,

      für das Handy am Steuer gibt es 60 Euro und 1 Punkt, für die Geschwindigkeitsüberschreitung dürfte es bei zehn Euro bleiben. Da dies Ihr erster B-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Dies hat zunächst keine weiteren Konsequenzen, da es sich um einen sogenannten weniger schwerwiegenden Verstoß handelt. Beim nächsten B-Verstoß bzw. A-Verstoß erhalten Sie eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. ZM
    Am 30. Mai 2016 um 9:57

    Guten Tag,

    ich befinde mich in der verlängerten Probezeit. (Geschwindigkeitsüberschreitung mit 21 km/h – Aufbauseminar)
    Dies ist nun 1 1 /2 Jahre her. In der Zeit wurde ich 2x geblitzt (12km/h & 15km/h zu schnell). Nun wurde ich innerorts mit 24km/h zu viel geblitzt. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Juni 2016 um 10:27

      Hallo ZM,

      dies wäre Ihr erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Es folgt eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit folgt dann der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Seda
    Am 25. Mai 2016 um 8:10

    Hallo, ich bin in der Probezeit und wurde das erste mal in einer 30-Zone geblitzt. Ich bin 24km zu schnell gefahren.
    Muss ich den Aufbauseminar besuchen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2016 um 8:38

      Hallo Seda,

      Sie müssen in der Tat mit der Anordnung zum Aufbauseminar sowie mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Sven
    Am 20. April 2016 um 19:05

    Hallo hab kurz vor Ortsausgang zum überholen angesetzt (durchgezogene linie) und beim einschären (nach dem überholvorgang) bin ich wieder über eine durchgezogene linie gefahren. Wurde dabei gefilmt. Nachdem bin ich dauerhaft auf einer 2 spurigen Straße mit ungefähr 140km/h weiter gefahren.
    Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 10:08

      Hallo Sven,

      alles zum Thema Fahrstreifenbegrenzung mit entsprechender Bußgeldtabelle finden in dem entsprechenden Ratgeber. Wird Ihnen zudem eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen?

      Da Sie vermutlich noch in der Probezeit sind, können je nachdem, was Ihnen vorgeworfen wird, Probezeitmaßnahmen (Verlängerung um zwei Jahre, Nachschulung) folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Daniel
    Am 20. April 2016 um 14:53

    Hallo

    Ich habe durch zu schnelles fahren vor drei Jahren an einen Aufbauseminar Teilgenommen. Da dieses nicht Fristgerecht war, wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Habe daraufhin meine Fahrerlaubnis neu Beantragt und auch sie auch wieder bekommen mit verlängerter Probezeit.

    Bin heute mit ca 28km zu schnell gefahren in einer 50 Zone innerorts.
    Was habe ich nun zu erwarten ?
    Dies ist nun mein erster Verstoß in der verlängerten Probezeit, bis auf denn 1 Verstoß mit Anordung zum Seminar ist nix weiteres hinzugekommen.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 10:48

      Hallo Daniel,

      Sie werden die übliche Buße für das zu schnelle fahren erhalten und eine Verwarnung mit Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei nächsten A-Verstoß müssen Sie mit dem Führerscheinentzug rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Annalena
    Am 20. April 2016 um 12:36

    Hallo, ich wurde heute in der 50er Zone bei einem mobilen Blitzer mit ca 75 geblitzt. Jedoch bin ich mir nicht sicher ob ich überhaupt gemeint war weil es zweispurig war und ich auf der linken Spur war und der Blitzer ganz rechts. Bin mir aber nicht sicher ob der rechts neben mir auch zu schnell war und er geblitzt wurde.

    Mit welcher Strafe müsste ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 10:53

      Hallo Annalena,

      das kommt darauf an, ob es ein Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften war. Außerhalb wären das 70 Euro und ein Punkt – innerhalb 80 Euro und ein Punkt. Da Sie vermutlich noch in der Probezeit sind, wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen zur Nachschulung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Daria
    Am 13. April 2016 um 10:08

    Guten Tag,

    ich stand gestern vor einer roten Ampel und hab mein Handy in die Hand genommen. Dabei wurde ich von der Polizei erwischt, laut dem Polizisten habe ich mehrmals sein Hupen nicht gehört, da ich anscheinend mit “tippen” beschäftigt war, obwohl ich selber zur Ampel und zum Rückspiegel aufsah.

    Was kommt auf mich zu?

    Vielen Dank für die Info

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. April 2016 um 8:38

      Hallo Daria,

      wenn der Motor lief, dann sind das 1 Punkt und 60 Euro. Das Handy am Steuer zu nutzen, gilt als B-Verstoß. Sollte dies Ihr erster B-Verstoß sein, werden keine weiteren Probezeitmaßnahmen folgen. Ist dies bereits Ihr zweiter Verstoß, verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und Sie müssen zur Nachschulung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Mascha
    Am 31. März 2016 um 7:30

    Hallo,
    ich bin bereits in der verlängerten Probezeit, wurde aber im letzten Monat zweimal angehalten wegen Handy am Steuer und wegen Missachtung einer roten Ampel.
    Was kommt jetzt auf mich zu? Muss ich mein Führerschein abgeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. März 2016 um 9:11

      Hallo Mascha,

      sehr wahrscheinlich müssen Sie ein Bußgeld zahlen und Ihnen wird eine Verkehrspsychologie-Beratung empfohlen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Tim
    Am 30. März 2016 um 20:13

    ich wurde Innerorts mit ca 90 geblitzt und bin in der Probezeit wo normal 50 erlaubt sind was kann mir im schlimmsten Fall drohen bitte um Rückmeldung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. März 2016 um 8:53

      Hallo Tim,

      im schlimmsten Fall drohen Ihnen 2 Punkte in Flensburg, 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. In der Probezeit zudem noch eine Verlängerung um weitere 2 Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Marvin
    Am 25. März 2016 um 15:21

    Hallo, ich habe’ne Frage zum A-Verstoß in der verlängerten Probezeit :

    “Muss” ich an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen ???

    Danke für die Beantwortung im voraus !!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2016 um 10:14

      Hallo Marvin,

      die Teilnahme ist freiwillig, da die Beratung auch mit Kosten verbunden ist. Der Gesetzgeber schafft jedoch den Anreiz, dass bei einer Teilnahme weitere Verstöße im Teilnahmezeitraum nicht geahndet werden.

      Grundsätzlich entstehen durch Nichtteilnahme keine Nachteile. Kommt es danach jedoch zu weiteren Vergehen, kann die zuständige Behörde den Eindruck bekommen, dass der betreffende Fahranfänger in der Probezeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist. Dann drohen weitere Konsequenzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Dawid
    Am 19. März 2016 um 4:35

    Hallo,

    ich wurde heute nach durchfahren einer roten Ampel von der Polizei angehalten. Habe noch einen halben Monat Probezeit und will wissen ob ich mit einem Führerscheinentzug rechnen muss?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. März 2016 um 10:07

      Hallo Dawid,

      in der Regel handelt es sich beim Überfahren einer roten Ampel um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß. Dieser führt automatisch zu einer Probezeitverlängerung von 2 Jahren. Mit einem Fahrverbot müssen Sie rechnen. Warten Sie den Bußgeldbescheid ab.

      Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auch eine verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger anordnen. Der Bußgeldkaktalog sieht mindestens ein 90 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Beyza
    Am 16. März 2016 um 16:30

    Hallo,
    ich wurde vor 2 Monaten von der Polizei angehalten, da ich am Handy war. Mit welchen Folgen muss ich mit rechnen ? Ich bin noch in der Probezeit.
    Danke im Vorraus :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 11:17

      Hallo Beyza,

      das sind 60 Euro und ein Punkt. Es ist ein B-Verstoß. Ist dies Ihr erster B-Verstoß gibt es noch keine weiteren Konsequenzen. Beim zweiten B-Verstoß verlängert sich die Probezeit und Sie müssen zur Nachschulung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Jochen
    Am 7. März 2016 um 23:27

    Hallo zusammen, ich bin in der Probezeit und heute wahrscheinlich in den USA mit einem Mietwagen geblitzt worden. Die Mietwagenfirma wird das direkt von meiner hinterlegten Kreditkarte abbuchen, das ist mir klar. Meine Frage ist ob das irgend eine Auswirkung auf meine Probezeit hat. Verlängert sich diese? Gibt es Punkte? Oder ist das definitiv ausgeschlossen, egal wie viel ich zu schnell war?
    Vielen Dank.
    MfG
    Jochen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2016 um 10:43

      Hallo Jochen,

      hier wird wahrscheinlich die Kooperation der Behörden eine Rolle spielen. In der Regel ist es jedoch für das nicht europäische Ausland üblich, dass das verordnete Bußgeld bezahlt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Probezeit zum Führerschein: Was gilt?
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