Nach einem Aufbauseminar erneut geblitzt: Was passiert nun?
Letzte Aktualisierung am: 27. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bei Verkehrsverstößen in der Probezeit drohen zusätzliche Maßnahmen
Nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis müssen Fahranfänger in Deutschland zunächst einmal eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Verstoßen sie während dieser Zeit gegen die Verkehrsregeln, erwarten sie neben den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Maßnahmen, zu denen unter anderem das Aufbauseminar zählt. Es wird bei einem A-Verstoß bzw. zwei B-Verstößen angeordnet.
In dem Seminar selbst findet ein Austausch über die jeweils begangenen Zuwiderhandlungen der teilnehmenden Fahranfänger statt. Im Anschluss daran werden Lösungsvorschläge besprochen, die künftig für ein besseres Verhalten im Verkehr sorgen sollen. Dennoch gibt es immer wieder Führerscheinneulinge, die nach einem Aufbauseminar abermals geblitzt werden. Doch welche Konsequenzen kann das haben?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Nach dem Aufbauseminar geblitzt worden
Wer nach einem Aufbauseminar schon wieder geblitzt wird, muss sich zunächst einmal auf die Sanktionen einstellen, die der Bußgeldkatalog für die jeweils begangene Geschwindigkeitsüberschreitung vorsieht. Ob anschließend noch probezeitrelevante Maßnahmen hinzukommen, ist abhängig davon, um wie viele km/h Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben.
Wurden Sie nach einem Aufbauseminar erneut geblitzt und waren 21 km/h oder mehr zu schnell, haben Sie sich damit den zweiten A-Verstoß in der Probezeit eingehandelt. Dementsprechend erwartet Sie eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird Ihnen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Wenn Sie nach einem Aufbauseminar geblitzt wurden, dabei aber maximal 20 km/h zu schnell waren, kommen keine speziellen Maßnahmen in der Probezeit auf Sie zu. Das Ganze ist in einem solchen Fall normalerweise mit einem Bußgeld erledigt.
Welche besonderen Maßnahmen werden in der Probezeit fällig?
Tatbestand | Konsequenzen |
---|---|
1. A-Verstoß in der Probezeit | Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar |
A-Verstoß, der in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen steht | Besonderes Aufbauseminar |
2. A-Verstoß in der Probezeit | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
3. A-Verstoß in der Probezeit | Fahrerlaubnisentzug |
1. B-Verstoß | keine Probezeitmaßnahmen |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar |
3. B-Verstoß in der Probezeit | keine Probezeitmaßnahmen |
4. B-Verstoß in der Probezeit | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
5. B-Verstoß in der Probezeit | keine Probezeitmaßnahmen |
6. B-Verstoß in der Probezeit | Fahrerlaubnisentzug |
Bußgeldrechner: Geblitzt in der Probezeit
Geblitzt nach dem Aufbauseminar in der Probezeit: Was nun?
Obwohl sich das Fahrverhalten von Fahranfängern nach einem Aufbauseminar eigentlich bessern sollte, kommt es dennoch immer wieder vor, dass einige junge Fahrer erneut auffällig werden und abermals gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. Wurden Sie als frischgebackener Autofahrer nach dem Aufbauseminar erneut geblitzt, müssen Sie logischerweise mit Konsequenzen rechnen.
Welche das genau sind, richtet sich stets danach, um wie viele km/h Sie die erlaubte Maximalgeschwindigkeit überschritten haben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie wurden nach einem Aufbauseminar geblitzt in der Probezeit und waren 21 km/h oder mehr zu schnell. Diese Regelmissachtung gilt daher als zweiter A-Verstoß, der neben einer schriftlichen Verwarnung außerdem die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung mit sich bringt.
- Sie wurden in der Probezeit geblitzt, also nach dem Aufbauseminar, und waren dabei höchstens 20 km/h schneller unterwegs als erlaubt. In diesem Fall werden keine probezeitrelevanten Maßnahmen fällig. Sie müssen sich daher lediglich auf die entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen.
Achtung: Wurden Sie nach einem Aufbauseminar sogar 2-mal geblitzt und hatten beide Male 21 km/h oder mehr zu viel auf dem Tacho, haben Sie sich damit insgesamt drei A-Verstöße geleistet. Sie müssen sich also darauf einstellen, dass Ihnen der gerade erst erworbene Führerschein wieder entzogen wird.