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Nach einem Aufbauseminar erneut geblitzt: Was passiert nun?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei Verkehrsverstößen in der Probezeit drohen zusätzliche Maßnahmen

Was passiert, wenn man nach dem Aufbauseminar erneut geblitzt wird?
Was passiert, wenn man nach dem Aufbauseminar erneut geblitzt wird?

Nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis müssen Fahranfänger in Deutschland zunächst einmal eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Verstoßen sie während dieser Zeit gegen die Verkehrsregeln, erwarten sie neben den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Maßnahmen, zu denen unter anderem das Aufbauseminar zählt. Es wird bei einem A-Verstoß bzw. zwei B-Verstößen angeordnet.

In dem Seminar selbst findet ein Austausch über die jeweils begangenen Zuwider­handlungen der teilnehmenden Fahranfänger statt. Im Anschluss daran werden Lösungsvorschläge besprochen, die künftig für ein besseres Verhalten im Verkehr sorgen sollen. Dennoch gibt es immer wieder Führerscheinneulinge, die nach einem Aufbauseminar abermals geblitzt werden. Doch welche Konsequenzen kann das haben?

FAQ: Nach dem Aufbauseminar geblitzt worden

Welche Konsequenzen hat es, nach dem Aufbauseminar nochmal geblitzt zu werden?

Wer nach einem Aufbauseminar schon wieder geblitzt wird, muss sich zunächst einmal auf die Sanktionen einstellen, die der Bußgeldkatalog für die jeweils begangene Geschwin‌digkeitsüberschreitung vorsieht. Ob anschließend noch probezeitrelevante Maßnahmen hinzukommen, ist abhängig davon, um wie viele km/h Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben.

Was geschieht, wenn Sie nach dem Aufbauseminar geblitzt wurden und über 21 km/h zu viel auf dem Tacho hatten?

Wurden Sie nach einem Aufbauseminar erneut geblitzt und waren 21 km/h oder mehr zu schnell, haben Sie sich damit den zweiten A-Verstoß in der Probezeit eingehandelt. Dementsprechend erwartet Sie eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird Ihnen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie nach dem Aufbauseminar geblitzt wurden und unter 21 km/h zu sch‌nell waren?

Wenn Sie nach einem Aufbauseminar geblitzt wurden, dabei aber maximal 20 km/h zu sch‌nell waren, kommen keine speziellen Maßnahmen in der Probezeit auf Sie zu. Das Ganze ist in einem solchen Fall normalerweise mit einem Buß‌geld erledigt.

Welche besonderen Maßnahmen werden in der Probezeit fällig?

TatbestandKonsequenzen
1. A-Verstoß in der ProbezeitProbezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar
A-Verstoß, der in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehtBesonderes Aufbauseminar
2. A-Verstoß in der ProbezeitVerwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
3. A-Verstoß in der ProbezeitFahrerlaubnisentzug
1. B-Verstoßkeine Probezeitmaßnahmen
2. B-VerstoßProbezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar
3. B-Verstoß in der Probezeitkeine Probezeitmaßnahmen
4. B-Verstoß in der ProbezeitVerwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
5. B-Verstoß in der Probezeitkeine Probezeitmaßnahmen
6. B-Verstoß in der ProbezeitFahrerlaubnisentzug

Bußgeldrechner: Geblitzt in der Probezeit

Geblitzt nach dem Aufbauseminar in der Probezeit: Was nun?

Geblitzt in der Probezeit nach dem Aufbauseminar: Welche Folgen das hat, ist abhängig davon, wie viele km/h Sie zu schnell waren.
Geblitzt in der Probezeit nach dem Aufbau­seminar: Welche Folgen das hat, ist abhängig davon, wie viele km/h Sie zu schnell waren.

Obwohl sich das Fahrverhalten von Fahranfängern nach einem Aufbauseminar eigentlich bessern sollte, kommt es dennoch immer wieder vor, dass einige junge Fahrer erneut auffällig werden und abermals gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. Wurden Sie als frischgebackener Autofahrer nach dem Aufbauseminar erneut geblitzt, müssen Sie logischerweise mit Konsequenzen rechnen.

Welche das genau sind, richtet sich stets danach, um wie viele km/h Sie die erlaubte Maximalgeschwindigkeit überschritten haben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie wurden nach einem Aufbauseminar geblitzt in der Probezeit und waren 21 km/h oder mehr zu schnell. Diese Regelmissachtung gilt daher als zweiter A-Verstoß, der neben einer schriftlichen Verwarnung außerdem die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung mit sich bringt.
  2. Sie wurden in der Probezeit geblitzt, also nach dem Aufbauseminar, und waren dabei höchstens 20 km/h schneller unterwegs als erlaubt. In diesem Fall werden keine probezeitrelevanten Maßnahmen fällig. Sie müssen sich daher lediglich auf die entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen.

Achtung: Wurden Sie nach einem Aufbauseminar sogar 2-mal geblitzt und hatten beide Male 21 km/h oder mehr zu viel auf dem Tacho, haben Sie sich damit insgesamt drei A-Verstöße geleistet. Sie müssen sich also darauf einstellen, dass Ihnen der gerade erst erworbene Führerschein wieder entzogen wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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