Fahranfänger: brauchen in Frankreich einen Aufkleber
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
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Fahranfänger dürfen in Frankreich ohne Kennzeichnung nicht fahren
Nach einer bestandenen Prüfung ist es nicht selten, dass der Führerschein auf Probe ausgestellt wird. Da das nicht nur in Deutschland so gehandhabt wird, sollten sich Fahranfänger vor einem Urlaub ausführlich darüber informieren, ob sie am Reiseziel eine Probezeit und damit auch besonderen Vorschriften unterliegen. So sind Fahranfänger in Frankreich zum Beispiel verpflichtet, sich auf besondere Weise als eben solche kenntlich zu machen.
Welche weiteren Vorgaben in Frankreich zu beachten sind, wie lange hier die Probezeit angelegt ist und mit welchen Sanktionen Fahranfänger eventuell rechnen müssen, wenn sie die Regelungen zur Kennzeichnung nicht befolgen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahranfänger in Frankreich
Ja, in den ersten drei Jahren gelten teilweise andere Regelungen für Fahranfänger.
Nein, in Frankreich ist die zulässige Geschwindigkeit für Fahranfänger auf 100 km/h für Schnellstraßen und auf 110 km/h für Autobahnen reduziert.
Ja, in den ersten drei Jahren ist die Promillegrenze auf 0,2 gesenkt.
Drei Jahre auf Probe: Fahranfänger in Frankreich
Die französischen Verkehrsregeln im sogenannten „Code de la Route“ (Regeln der Straße) legen fest, dass Kraftfahrer nach bestandener Prüfung den Führerschein für drei Jahre auf Probe erhalten. Fahranfänger müssen in Frankreich also drei Jahre lang bestimmte Regelungen befolgen. Dies gilt unabhängig vom Alter für alle Führerscheinneulinge.
Eine Ausnahme besteht, wenn französische Fahranfänger ab 17 begleitet fahren. Dann beträgt die Probezeit nur zwei Jahre. Wichtig ist hier, dass dies nicht für das deutsche begleitete Fahren gilt.
Deutsche Fahrer müssen in Frankreich einen gültigen EU-Führerschein ab 18 besitzen. Sind sie jünger, ist das Fahren auch in Begleitung nicht zulässig. Im Klartext heißt das, dass für alle deutschen Fahranfänger in Frankreich die dreijährige Probezeit zu beachten ist.
Diese Probezeit bringt also verschärfte Vorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr mit sich. So gilt in Frankreich eine Promillegrenze für Fahranfänger, die deutlich unter den allgemeinen Bestimmungen angesiedelt ist. Führerscheinneulinge dürfen maximal 0,2 Promille aufweisen.
Darüber hinaus ist die erlaubte Geschwindigkeit auf der Autobahn auf 110 km/h reduziert. Sind Fahranfänger in Frankreich auf Schnellstraßen unterwegs, sind es maximal 100 km/h. Diese Vorschriften gelten in den ersten drei Jahren nach Erhalt des Führerscheins und sind auch dann zu befolgen, wenn französische Verkehrszeichen höhere Geschwindigkeiten erlauben.
Warum ist ein Aufkleber Pflicht?
Wie erwähnt, müssen sich Fahranfänger in Frankreich gemäß Code de la Route als solche ausweisen. Das geschieht in der Grande Nation durch einen Aufkleber. Dieser muss für zwei bzw. drei Jahre hinten am Fahrzeug angebracht sein. Das rote „A“ bedeutet „Apprenti“, was mit „Auszubildender“ oder „Lehrling“ übersetzt werden kann.
Ist diese Kennzeichnung nicht vorhanden, müssen Fahranfänger in Frankreich ein Bußgeld von 22 Euro zahlen. Dies gilt für Fahrzeuge, die in Frankreich zugelassen sind, sowie für Fahrer, die dort gemeldet sind. Regelungen für ausländische Fahrer sind nicht eindeutig formuliert. Allerdings sollten sich deutsche Urlauber dennoch bei der französischen Botschaft oder den Automobilclubs informieren, ob sie einen Aufkleber benötigen oder nicht.
Überblick zu den speziellen Vorschriften für Fahranfänger in Frankreich
Zusammengefasst sollten deutsche Führerscheinneulinge in Frankreich also folgende Regelungen immer beachten:
Verkehrsregel | Vorgaben für Fahranfänger |
---|---|
Promillegrenze | 0,2 |
Geschwindigkeit | Autobahn: 110 km/h, Schnellstraße: 100 km/h |
Kennzeichnung des Fahrzeugs | Für in Frankreich gemeldete Fahrzeuge bzw. Fahrer, durch einen Aufkleber (rotes A) |
Probezeit | 3 Jahre |
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