Menü

Fahranfänger in Italien: Diese besonderen Verkehrsregeln gelten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

In den ersten drei Jahren ist in Italien Vorsicht angesagt

In den Urlaub als Fahranfänger: Italien hält spezielle Vorschriften bereit.
In den Urlaub als Fahranfänger: Italien hält spezielle Vorschriften bereit.

Dass auch Fahranfänger mit dem eigenen Auto in den Urlaub fahren oder sich vor Ort einen Mietwagen nehmen wollen, ist an sich nichts Ungewöhnliches.

Besondere Verkehrsregeln müssen Führerscheinneulinge dann mitunter nicht nur in Deutschland beherzigen, sondern auch im jeweiligen Urlaubsland. So müssen Fahranfänger auch in Italien einige bestimmte Vorschriften beachten, die speziell für sie gelten.

Der folgende Ratgeber erläutert, welche Regelungen Italienurlauber, die ihren Führerschein noch nicht allzu lange besitzen, ernst nehmen sollten und worin diese sich eventuell zu Vorschriften in Deutschland unterscheiden.

FAQ: Fahranfänger in Italien

Hat Italien besondere Verkehrsregeln für Fahranfänger?

Ja, alle Fahrer unter 21 Jahren und jene, die den Führerschein kürzer als drei Jahre innehaben, müssen bestimmte Regelungen beachten.

Müssen sich Fahranfänger in Italien an geringere Geschwindigkeiten halten?

Ja, auf der Autobahn dürfen Fahranfänger höchstens 100 km/h, auf Schnellstraßen maximal 90 km/h fahren.

Gilt eine bestimmte Alkoholgrenze für Fahranfänger in Italien?

Ja, sowohl Fahranfänger als auch Fahrer unter 21 Fahren müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten.

Italien: Für Fahranfänger und junge Fahrer gelten andere Vorschriften

Urlauber, deren Führerschein nicht älter als drei Jahre ist, zählen in Italien als Fahranfänger. Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren die gleichen Regelungen wie für Führerscheinneulinge gelten.

Als Fahranfänger gelten in Italien alle, die den Führerschein noch keine 3 Jahre haben.
Als Fahranfänger gelten in Italien alle, die den Führerschein noch keine 3 Jahre haben.

Gesetzlich regelt das der „Codice della Strada“ (Kodex der Straße). Sowohl unter Artikel 117 als auch in Artikel 186/bis werden die Bestimmungen für Fahranfänger in Italien definiert.

Festgelegt wird beispielsweise, welche Promillegrenze gilt, dass in Italien Fahranfänger eine bestimmte Geschwindigkeit fahren müssen und dass auch die Leistung des Fahrzeugs eingeschränkt ist.

So müssen auch Urlauber demnach folgende Punkte beachten, wenn sie in Italien als Fahranfänger unterwegs sind:

  • Regelungen der Probezeit sind für drei Jahre nach dem Erhalt des Führerscheins zu beachten
  • Regelungen der Probezeit gelten für Kraftfahrer unter 21 Jahre
  • Erlaubte Geschwindigkeiten auf Autobahnen und Schnellstraßen sind eingeschränkt
  • Es gilt ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr
  • Die Fahrzeugleistung darf im ersten Jahr nach Erhalt des Führerscheins 55 kW/t nicht überschreiten

Tempolimits und Alkoholverbot für Fahranfänger in Italien

In Italien gilt für Fahranfänger eine bestimmte Geschwindigkeit.
In Italien gilt für Fahranfänger eine bestimmte Geschwindigkeit.

Der Artikel 117 des Codice bestimmt, dass Fahranfänger in Italien auf der Autobahn mit maximal 100 km/h unterwegs sein dürfen, auf Schnellstraßen sind sogar nur 90 km/h erlaubt. Das bedeutet, dass, egal was die Verkehrszeichen an höheren Geschwindigkeiten erlauben, Fahrer, die als Fahranfänger gelten, trotzdem nicht so schnell sein dürfen.

Darüber hinaus ist auch definiert, dass die Leistung des Fahrzeugs 55 kW/t im ersten Jahr nach der Ausstellung der Fahrerlaubnis nicht überschreiten darf. Das wird dann wichtig, wenn Fahranfänger nach Italien mit dem eigenen Auto reisen wollen oder wenn es darum geht eines auszuleihen. In beiden Fällen kann es dann sein, dass Anfänger die Fahrzeuge in Italien nicht führen dürfen.

Bezüglich der gültigen Promillegrenze ist in Italien dann Artikel 186/bis des Codice von Bedeutung. In diesem ist dann festgelegt, dass Fahranfänger und Fahrer unter 21 hinterm Steuer absolut keinen Alkohol im Körper haben dürfen. Für sie gilt eine Null-Promille-Grenze. Bußgelder von bis zu 658 Euro sowie der drohende Einzug des Fahrzeugs ab 1,5 Promille sollten Fahrer schon vorher davon abhalten, sich betrunken hinters Steuer zu setzen. Allerdings sollte in diesem Punkt die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer auch im Urlaub an erster Stelle stehen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (95 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Fahranfänger in Italien: Diese besonderen Verkehrsregeln gelten
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

7 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. mario
    Am 24. Oktober 2023 um 20:53

    kann ich meinem führerschein klasse 3 ..1985 gemacht in italien jedes motorrad fahren….ohne einschränkung der ps und ccm ??

  2. Wieser h
    Am 16. September 2022 um 13:39

    welche Autos kann jemand in Begleitung eines Führerschein Besitzers fahren wenn er das Foglio Rosa hat. Gibt es Besgrenzungen. Ps oder CC.
    In Italien

  3. Italiano
    Am 5. Juni 2022 um 15:38

    Hallo Zusammen,
    Hat man als fahranfänger mit einem deutschen Führerschein im Ausland Beschränkung z.b wie viele ps man fahren kann?
    Vielen Dank,
    Italiano.

  4. Emre
    Am 6. September 2021 um 10:50

    Also darf ich als Schweizer Fahranfänger nach Italien reisen mit meinem Auto (132KW) ? und gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen ( Auf der Autobahn maximal 100) auch für mich?

  5. MK
    Am 8. August 2020 um 9:45

    Die Tatsache, dass Fahranfänger nur Autos unter 70kw bzw. 50kw/t fahren dürfen, gilt nur für Fahrer, die ihren Führerschein in Italien gemacht haben. Nicht für Ausländische Fahranfänger!

  6. Fabio
    Am 24. Juli 2020 um 18:44

    In dem Gesetz steht allerdings auch folgendes:

    „Der Inhaber eines *italienischen* Führerscheins der gegen die Bestimmungen der Abs. 2 und 2-bis verstößt (…)“ (Art. 117)

    Bedeutet dies, dass die Regelungen im Bezug auf Geschwindigkeit und Leistung nicht für Deutsche gelten?

  7. G.
    Am 21. Juni 2020 um 14:02

    Gute Seite!

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.