Menü

Unfall mit Alkohol am Steuer: Welche Konsequenzen drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Trunkenheit am Steuer mit Unfall ist kein Kavaliersdelikt

Ein Unfall mit Alkohol am Steuer resultiert nicht nur aus einer überhöhten Risikobereitschaft.
Ein Unfall mit Alkohol am Steuer resultiert nicht nur aus einer überhöhten Risikobereitschaft.

Kaum eine Feier kommt ohne das obligatorische Anstoßen mit Sekt oder einem anderen alkoholischen Getränk aus. Viele Führerscheinbesitzer fühlen sich nach ein paar Gläschen noch fahrtüchtig, setzen sich ins Auto und rechnen gar nicht damit, dass der Alkoholeinfluss viel früher seine Wirkung zeigt als gedacht.

So ist es schnell geschehen, dass Sie einen Autounfall mit Alkohol bauen.

Die Frage ist nun: „Habe ich eine Straftat begangen?“ Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn die Polizei nach einem Unfall prüft, wie viel Promille ich hatte? Ist meine Fahrerlaubnis ist Gefahr? Der folgende Ratgeber klärt diese und noch weitere Fragen, zum Beispiel wie hoch die zu erwartende Geldstrafe ist, wie viele Punkte in Flensburg zur Debatte stehen und ab wann eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) im Raum steht.

FAQ: Alkoholbedingter Unfall

Welche Gefahren bringt Alkohol am Steuer mit sich?

Wer Alkohol trinkt, denkt und reagiert langsamer und büßt ein Teil seines räumlichen Vorstellungsvermögens und seine Koordinationsfähigkeit ein – sprich sämtliche im Straßenverkehr erforderlichen Fähigkeiten sind beeinträchtigt. Der Alkoholkonsument wird zur Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Gilt Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Bis zu 0,5 Promille gilt es als Ordnungswidrigkeit – sofern der Fahrer in diesem Zustand keinen Unfall oder Schlangenlinien fährt . Dann gilt es schon ab 0,3 Promille als Straftat. Spätestens ab 1,1 Promille muss sich der Autofahrer vor dem Strafgericht verantworten.

Welche Konsequenzen hat eine Alkoholfahrt mit Unfall?

Eine solche Straftat zieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich. In der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen, deren Wiedererteilung erst nach einer bestandenen MPU erfolgt. Geschädigte können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt

Video: Alkohol am Steuer
Video: Was droht, wenn Sie alkoholisiert Auto fahren?

Warum kann Alkohol einen Unfall begünstigen?

Egal, ob Sie sich nach einer durchzechten Nacht hinters Steuer klemmen oder noch beim Fahren das ein oder andere Bier zu sich nehmen – durch dieses Verhalten gefährden Sie nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das Ihrer Mitfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer.

Grund hierfür sind die Auswirkungen des Alkohols auf Ihren Körpern. Neben den berauschenden Folgen, kommt es nämlich noch zu zahlreichen anderen Effekten:

Alkohol am Steuer mit Unfall: Die möglichen Konsequenzen sind enorm und nicht zu verharmlosen.
Alkohol am Steuer mit Unfall: Die möglichen Konsequenzen sind enorm und nicht zu verharmlosen.
  • einer erhöhten Sensitivität auf Lichteinstrahlung
  • unscharfem Sehen
  • einer selektiven Wahrnehmung aufgrund eines Tunnelblicks
  • einer deutlich längeren Reaktionszeit
  • erhöhter Risikobereitschaft

All diese Faktoren können dazu führen, dass Sie einen Unfall bauen. Wer betrunken Auto fährt, landet so schneller als gedacht an einem Baum, im Graben oder stößt lediglich beim Ausparken mit einem anderen Kfz zusammen.

Neben einem Sachschaden können so auch schnell Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Nach einem Verkehrsunfall mit Alkohol können daher Themen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld relevant werden.

Betrunken einen Unfall gebaut – diese Strafe droht

Haben Sie einen Autounfall unter Alkoholeinfluss verursacht, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Schließlich haben Sie den Verkehr gefährdet und waren womöglich gar nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu steuern.

Den meisten Autofahrern ist bekannt, dass in Deutschland eine 0,5-Promille-Grenze herrscht. Diese bedeutet nicht, dass Sie nicht auch schon bei weniger Alkohol im Blut belangt werden können. Haben Sie mit 0,3 Promille alkoholisiert einen Unfall verursacht, drohen Ihnen der Vermerk von drei Punkten im Fahreignungsregister sowie der Führerscheinentzug. Damit ist der Sanktionskatalog jedoch noch nicht vollends ausgeschöpft. Hinzu kommt zudem eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Das Strafgesetzbuch (StGB) führt aus, wie hoch die zu erwartende Freiheitsstrafe dafür ausfallen kann, dass Sie unter Alkohol einen Unfall gebaut haben.

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 315c StGB)

Das Strafmaß für Alkohol am Steuer finde ich:

Unfall mit Alkohol am Steuer – Kommt es immer zur Anordnung einer MPU?

Vor der im Volksmund als „Idiotentest“ verschrienen medizinisch-psychologischen Untersuchung fürchten sich viele Verkehrssünder, kursieren doch immer wieder Gerüchte, dass diese nur schwer zu bestehen sei. Wer einen Unfall durch Alkohol am Steuer verursacht hat, bangt deshalb nicht nur um seinen Führerschein wegen einem Fahrverbot.

Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer droht eine Strafe.
Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer droht eine Strafe.

Wann eine MPU angeordnet wird, hängt in der Regel mit der Alkoholkonzentration zusammen. Häufig wird ab 1,6 Promille die Wiedererlangung vom Führerschein an ein erfolgreiches Bestehen dieser Untersuchung gebunden.

Wenn Sie jedoch einen Unfall mit Alkohol gebaut haben, kann Ihnen auch schon bei niedrigeren Werten eine MPU zur Überprüfung Ihrer Fahreignung aufgebrummt werden, da Sie auffällig wurden.

Bevor Sie Ihren Führerschein dann neu beantragen, müssen Sie eine bestimmte Sperrfrist berücksichtigen. Wenn Sie einen Unfall betrunken bauen, ist diese Strafe die wohl schmerzhafteste für die meisten Autofahrer.

Im Video: Wann kommt es zur Anordnung einer MPU?

In diesem Video erfahren Sie, wann bzw. aus welchen Gründen eine MPU angeordnet wird.
In diesem Video erfahren Sie, wann bzw. aus welchen Gründen eine MPU angeordnet wird.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (186 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Unfall mit Alkohol am Steuer: Welche Konsequenzen drohen?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

111 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Lori
    Am 21. Dezember 2017 um 16:01

    Hallo.
    Autounfall mit 2,1 promille. Es entanden sachschäden. Führerschein seit 7 jahren und wird für den beruf gebraucht. Wie hoch kann die geldstrafe ausfallen und muss man gefängnis befürchten?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 15:57

      Hallo Lori,

      vermutlich ergeht die Auflage, eine MPU vorzuweisen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  2. Birgit J.
    Am 15. Dezember 2017 um 14:17

    Hallo, ich habe diese Woche unter Alkoholeinfluss (2,9 gepustet und Blutwert etwa 2.5) einen Unfall gebaut. Die Polizei sagte mir später, dass ich Fahrerflucht begangen habe (woran ich mich leider nicht erinnern kann. Ich bin erst wieder im Krankenhaus wach geworden). Personen kamen zum Glück nicht zu schaden.
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 16:25

      Hallo Birgit,
      welche Sanktionen bei Fahrerflucht drohen, entscheidet in der Regel ein Gericht. Wir können daher keine Einschätzung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jens F
    Am 9. Dezember 2017 um 15:31

    Guten tag, Ich habe mich gestern nach dem trinken ans Steuer gesetzt und ein “Freund” wollte mich aufhalten und ist mir wie verrückt hinterher gefahren über mehrere Kilometer. Irgendwann ist er neben mich hin gefahren und hat mich mit Absicht gerammt. Dann kam die Polizei. Es ist was den Unfall angeht aussage gegen aussage da mein Beifahrer sich nicht äußern möchte.
    Atemalkohol waren 1.4 Promille, jedoch habe ich kurz vorher geraucht, was ja den Wert angeblich erhöht. Dann wurde ein Blut test angeordnet, wir haben aber aufgrund des Wetters fast 1.5 std gebraucht bis wir im Krankenhaus waren.
    Daher hoffe ich darum das der Blut wert unter 1.1 Promille ist. Es wurde nur ein test gemacht. Also sie wollen es wohl nicht zurück rechnen.
    Mal angenommen der Blutwert beträgt 0.9 Promille, was würde dann auf mich zukommen? Für den Unfall kann ich ja nichts, personenschaden gab es auch keinen, nur blech.
    Gruß Jens F

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:15

      Hallo Jens,

      wird Ihnen eine Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) vorgeworfen, wird das Strafmaß vor Gericht verhandelt. Es drohen drei Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe. Ansonsten drohen beim erstmaligen Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Marcel
    Am 12. November 2017 um 18:21

    Ich habe heute morgen einen Unfall verursacht und hatte einen Atemalkoholwert von 1,49 Promille. Womit muss ich rechnen???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 14:58

      Hallo Marcel,

      ab einem Alkoholgehalt von 1,09 müssen Sie mit der Entziehung des Führerscheins, einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem bekommen Sie 3 Punkte in Flensburg. Die Höhe der Geldstrafe wird individuell berechnet. Höchstwahrscheinlich müssen Sie auch zur MPU.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  5. Matthias B.
    Am 6. November 2017 um 17:10

    Hallo, ein Freund von mir ist 33 Jahre alt und hat mit 2 Promille einen Unfall gebaut. Das Fahrzeug des Unfallgegners gehört dem Nachbarn. Er hat sich ins Bett gelegt und wollte am nächsten Tag den Unfall melden. Allerdings wurde der Unfall gesehen und der Polizei gemeldet.Ende der Geschichte: Unfall durch Alkoholeinfluss jetzt wird ihm auch Fahrerflucht vorgeworfen. Auf welche Strafe sollte er sich einstellen und wird die Strafe auch ins Führungszeugnis eingetragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:35

      Hallo Matthias,

      Ihr Freund hat mehrere Straftaten auf einmal begangen. Das Strafmaß wird vor Gericht ermittelt. Im Bundeszentralregister werden sämtliche rechtskräftige Verurteilungen vermerkt. Im polizeilichen Führungszeugnis werden vor allem Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von 91 oder mehr Tagessätzen aufgenommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Marcello
    Am 11. Oktober 2017 um 23:38

    Hallo

    Ich hatte 2013 einen Unfall mit 1,61 Promille Sperrzeit 20 mon. Und eine mpu Auflage

    Jetzt Ende 2017 wollte ich mein Auto umparken da nächsten Tag der Parkschein fällig wäre und das mit 1,1 Promille laut dem atemalkohol gerät Also 0,55 ml/g

    Mit was kann ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:33

      Hallo Marcello,

      Ihren Ausführungen ist leider nicht zu entnehmen, ob Sie aktuell in Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder nicht und ob es beim Umparken zu einem Unfall kam. Diese Angaben sind zwingend notwendig, um die Folgen zu bewerten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Philipp
    Am 8. Oktober 2017 um 17:50

    Servus !
    Ein Freund ist vor kurzem auf einer Einsatzfahrt von der Kurve angekommen und hat einen Unfall mit seinem PKW gebaut. Er hat vorher nie recht Alkohol getrunken und es war das erste mal das er „angetrunken“ mit einem Wert von 08-1.2 Promille gefahren ist. Was könnte im schlimmsten Falle auf ihn zukommen ?

  8. Sofia
    Am 27. September 2017 um 9:08

    Hallo, ich hatte gestern einen Unfall und es hat sich herausgestellt das ich 1.2 Promille noch im Blut hatte. Habe aber niemand anders gefährdet da nur ich die geschädigte bin. Wie wird es da ausgehen ?
    Mfg Sofia

    • Hendrik
      Am 22. März 2018 um 0:08

      Hey Sofia :)
      Mir ist letzte Woche genau das gleiche passiert… kannst du mir sagen was deine Strafe war und ob du zur MPU musstest?

      Mit freundlichem Gruß

      Hendrik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 10:46

      Hallo Sofia,
      ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird gewöhnlich von einer “absoluten Fahruntüchtigkeit” des Fahrers ausgegangen. In diesem Fall gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet. Welche Strafe jeweils verhängt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
      Ihr bussgeldkatalog.org-Team

  9. Maria b.
    Am 20. September 2017 um 16:13

    Eine bekannter von mir ist 20 und ist betrunken gefahren und ihm ist ein ebenso betrunkener junge vors auto gelaufen. Er hatte an der ampel rot und der betrunkene fahrer grün. Wie hoch kann die strafe ausfallen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:19

      Hallo Maria,

      gemäß § 315c StGB gilt Folgendes: “Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Marc H.
    Am 4. September 2017 um 16:57

    Hallo,

    ich wurde von einpaar Tagen mit genau 0,25mg/l AAK zum ersten Mal erwischt worden, ohne Ausfallerscheinungen oder Unfall, usw. die Autoschlüssel wurde von der Polizei einbehalten, dann nach ca 4 Stunden nach einem erneuten Alkoholtest mir wieder ausgehändigt. Ein Bluttest wurde nicht durchgeführt – würde nur teuer ausfallen, meinte der Beamte. Ich bin 30 und den Führeschein hatte ich erst seit letztem März 2016 bekommen. Was kommt denn auf mich zu. Habe ich eine Möglichkeit auf eine niegrigere Strafe? oder einen Einspruch?
    Danke im Voraus

    • Marius s
      Am 19. März 2018 um 18:37

      Hallo,
      Ich habe gestern morgen mit restalkohol von 1.6 promille einen Unfall gebaut, verletzt wurde niemand. Das böitergebniss ist noch nicht da.
      Es war rutschig und ich bin in einen anderen reingerutscht. Es war das erste mal mit Alkohol am Steuer.
      Mit was muss ich rechnen.
      Vor allem wie lange muss ich ohne Führerschein rechnen?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 19. April 2018 um 14:00

        Hallo Marius.

        wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Zudem erhalten die Betroffenen für gewöhnlich Punkte in Flensburg und ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wird eine Sperrfrist verhängt (mind. 6 Monate, max. 5 Jahre), nach deren Ablauf der Führerschein neu beantragt werden kann.
        Bei Alkohol am Steuer kann darüber hinaus noch eine MPU angeordnet werden.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:55

      Hallo Marc H.,

      0,25 mg/L wird juristisch gewertet wie eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille. Da Sie sich in der Probezeit befinden und eine Trunkenheitsfahrt ein A-Verstoß ist, müssen Sie sich auf etwa 2 Punkte, 500 Euro Bußgeld, ein einmonatiges Fahrverbot und auch auf eine MPU einstellen. Dass Sie den Verkehr nicht gefährdet haben und dass dies Ihre erste Auffälligkeit ist, wird diese Strafe nicht abmildern. Zudem wird Ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Einspruch können Sie grundsätzlich immer erheben, da Ihnen doch eindeutig Alkohol nachgewiesen werden konnte, wird dieser voraussichtlich abgelehnt werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Janine
        Am 26. September 2018 um 19:45

        Hallo ich hatte auch ein Unfall aber ich war nicht schuld mir wurde die vorfahrt genommen und ich hatte auch 1,03 promille was passiert mir jetzt???

        • bussgeldkatalog.org
          Am 2. November 2018 um 18:45

          Hallo Janine,

          wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie umfassend beraten und weiß, wie in dieser Situation vorzugehen ist.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.