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Unfall mit Alkohol am Steuer gebaut? Das erwartet Sie.

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2023

Trunkenheit am Steuer mit Unfall ist kein Kavaliersdelikt

Ein Unfall mit Alkohol am Steuer resultiert nicht nur aus einer überhöhten Risikobereitschaft.
Ein Unfall mit Alkohol am Steuer resultiert nicht nur aus einer überhöhten Risikobereitschaft.

Kaum eine Feier kommt ohne das obligatorische Anstoßen mit Sekt oder einem anderen alkoholischen Getränk aus. Viele Führerscheinbesitzer fühlen sich nach ein paar Gläschen noch fahrtüchtig, setzen sich ins Auto und rechnen gar nicht damit, dass der Alkoholeinfluss viel früher seine Wirkung zeigt als gedacht.

So ist es schnell geschehen, dass Sie einen Autounfall mit Alkohol bauen.

Die Frage ist nun: „Habe ich eine Straftat begangen?“ Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn die Polizei nach einem Unfall prüft, wie viel Promille ich hatte? Ist meine Fahrerlaubnis ist Gefahr? Der folgende Ratgeber klärt diese und noch weitere Fragen, zum Beispiel wie hoch die zu erwartende Geldstrafe ist, wie viele Punkte in Flensburg zur Debatte stehen und ab wann eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) im Raum steht.

FAQ: Alkoholbedingter Unfall

Welche Gefahren bringt Alkohol am Steuer mit sich?

Wer Alkohol trinkt, denkt und reagiert langsamer und büßt ein Teil seines räumlichen Vorstellungsvermögens und seine Koordinationsfähigkeit ein – sprich sämtliche im Straßenverkehr erforderlichen Fähigkeiten sind beeinträchtigt. Der Alkoholkonsument wird zur Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Gilt Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Bis zu 0,5 Promille gilt es als Ordnungswidrigkeit – sofern der Fahrer in diesem Zustand keinen Unfall oder Schlangenlinien fährt . Dann gilt es schon ab 0,3 Promille als Straftat. Spätestens ab 1,1 Promille muss sich der Autofahrer vor dem Strafgericht verantworten.

Welche Konsequenzen hat eine Alkoholfahrt mit Unfall?

Eine solche Straftat zieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich. In der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen, deren Wiedererteilung erst nach einer bestandenen MPU erfolgt. Geschädigte können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Warum kann Alkohol einen Unfall begünstigen?

Egal, ob Sie sich nach einer durchzechten Nacht hinters Steuer klemmen oder noch beim Fahren das ein oder andere Bier zu sich nehmen – durch dieses Verhalten gefährden Sie nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das Ihrer Mitfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer.

Grund hierfür sind die Auswirkungen des Alkohols auf Ihren Körpern. Neben den berauschenden Folgen, kommt es nämlich noch zu zahlreichen anderen Effekten:

Alkohol am Steuer mit Unfall: Die möglichen Konsequenzen sind enorm und nicht zu verharmlosen.
Alkohol am Steuer mit Unfall: Die möglichen Konsequenzen sind enorm und nicht zu verharmlosen.
  • einer erhöhten Sensitivität auf Lichteinstrahlung
  • unscharfem Sehen
  • einer selektiven Wahrnehmung aufgrund eines Tunnelblicks
  • einer deutlich längeren Reaktionszeit
  • erhöhter Risikobereitschaft

All diese Faktoren können dazu führen, dass Sie einen Unfall bauen. Wer betrunken Auto fährt, landet so schneller als gedacht an einem Baum, im Graben oder stößt lediglich beim Ausparken mit einem anderen Kfz zusammen.

Neben einem Sachschaden können so auch schnell Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Nach einem Verkehrsunfall mit Alkohol können daher Themen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld relevant werden.

Betrunken einen Unfall gebaut – diese Strafe droht

Haben Sie einen Autounfall unter Alkoholeinfluss verursacht, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Schließlich haben Sie den Verkehr gefährdet und waren womöglich gar nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu steuern.

Den meisten Autofahrern ist bekannt, dass in Deutschland eine 0,5-Promille-Grenze herrscht. Diese bedeutet nicht, dass Sie nicht auch schon bei weniger Alkohol im Blut belangt werden können. Haben Sie mit 0,3 Promille alkoholisiert einen Unfall verursacht, drohen Ihnen der Vermerk von drei Punkten im Fahreignungsregister sowie der Führerscheinentzug. Damit ist der Sanktionskatalog jedoch noch nicht vollends ausgeschöpft. Hinzu kommt zudem eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Das Strafgesetzbuch (StGb) führt aus, wie hoch die zu erwartende Freiheitsstrafe dafür ausfallen kann, dass Sie unter Alkohol einen Unfall gebaut haben.

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 315c StGb)

Das Strafmaß für Alkohol am Steuer finde ich:

Unfall mit Alkohol am Steuer – Kommt es immer zur Anordnung einer MPU?

Vor der im Volksmund als „Idiotentest“ verschrienen medizinisch-psychologischen Untersuchung fürchten sich viele Verkehrssünder, kursieren doch immer wieder Gerüchte, dass diese nur schwer zu bestehen sei. Wer einen Unfall durch Alkohol am Steuer verursacht hat, bangt deshalb nicht nur um seinen Führerschein wegen einem Fahrverbot.

Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer droht eine Strafe.
Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer droht eine Strafe.

Wann eine MPU angeordnet wird, hängt in der Regel mit der Alkoholkonzentration zusammen. Häufig wird ab 1,6 Promille die Wiedererlangung vom Führerschein an ein erfolgreiches Bestehen dieser Untersuchung gebunden.

Wenn Sie jedoch einen Unfall mit Alkohol gebaut haben, kann Ihnen auch schon bei niedrigeren Werten eine MPU zur Überprüfung Ihrer Fahreignung aufgebrummt werden, da Sie auffällig wurden.

Bevor Sie Ihren Führerschein dann neu beantragen, müssen Sie eine bestimmte Sperrfrist berücksichtigen. Wenn Sie einen Unfall betrunken bauen, ist diese Strafe die wohl schmerzhafteste für die meisten Autofahrer.

Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt

Video: Alkohol am Steuer
Video: Was droht, wenn Sie alkoholisiert Auto fahren?

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Unfall mit Alkohol am Steuer gebaut? Das erwartet Sie.
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109 Kommentare

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  1. Marc H. sagt:

    Hallo,

    ich wurde von einpaar Tagen mit genau 0,25mg/l AAK zum ersten Mal erwischt worden, ohne Ausfallerscheinungen oder Unfall, usw. die Autoschlüssel wurde von der Polizei einbehalten, dann nach ca 4 Stunden nach einem erneuten Alkoholtest mir wieder ausgehändigt. Ein Bluttest wurde nicht durchgeführt – würde nur teuer ausfallen, meinte der Beamte. Ich bin 30 und den Führeschein hatte ich erst seit letztem März 2016 bekommen. Was kommt denn auf mich zu. Habe ich eine Möglichkeit auf eine niegrigere Strafe? oder einen Einspruch?
    Danke im Voraus

    • Marius s sagt:

      Hallo,
      Ich habe gestern morgen mit restalkohol von 1.6 promille einen Unfall gebaut, verletzt wurde niemand. Das böitergebniss ist noch nicht da.
      Es war rutschig und ich bin in einen anderen reingerutscht. Es war das erste mal mit Alkohol am Steuer.
      Mit was muss ich rechnen.
      Vor allem wie lange muss ich ohne Führerschein rechnen?

      • bussgeldkatalog.org sagt:

        Hallo Marius.

        wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Zudem erhalten die Betroffenen für gewöhnlich Punkte in Flensburg und ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wird eine Sperrfrist verhängt (mind. 6 Monate, max. 5 Jahre), nach deren Ablauf der Führerschein neu beantragt werden kann.
        Bei Alkohol am Steuer kann darüber hinaus noch eine MPU angeordnet werden.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marc H.,

      0,25 mg/L wird juristisch gewertet wie eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille. Da Sie sich in der Probezeit befinden und eine Trunkenheitsfahrt ein A-Verstoß ist, müssen Sie sich auf etwa 2 Punkte, 500 Euro Bußgeld, ein einmonatiges Fahrverbot und auch auf eine MPU einstellen. Dass Sie den Verkehr nicht gefährdet haben und dass dies Ihre erste Auffälligkeit ist, wird diese Strafe nicht abmildern. Zudem wird Ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Einspruch können Sie grundsätzlich immer erheben, da Ihnen doch eindeutig Alkohol nachgewiesen werden konnte, wird dieser voraussichtlich abgelehnt werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Janine sagt:

        Hallo ich hatte auch ein Unfall aber ich war nicht schuld mir wurde die vorfahrt genommen und ich hatte auch 1,03 promille was passiert mir jetzt???

        • bussgeldkatalog.org sagt:

          Hallo Janine,

          wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie umfassend beraten und weiß, wie in dieser Situation vorzugehen ist.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Maria b. sagt:

    Eine bekannter von mir ist 20 und ist betrunken gefahren und ihm ist ein ebenso betrunkener junge vors auto gelaufen. Er hatte an der ampel rot und der betrunkene fahrer grün. Wie hoch kann die strafe ausfallen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Maria,

      gemäß § 315c StGB gilt Folgendes: “Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sofia sagt:

    Hallo, ich hatte gestern einen Unfall und es hat sich herausgestellt das ich 1.2 Promille noch im Blut hatte. Habe aber niemand anders gefährdet da nur ich die geschädigte bin. Wie wird es da ausgehen ?
    Mfg Sofia

    • Hendrik sagt:

      Hey Sofia :)
      Mir ist letzte Woche genau das gleiche passiert… kannst du mir sagen was deine Strafe war und ob du zur MPU musstest?

      Mit freundlichem Gruß

      Hendrik

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sofia,
      ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird gewöhnlich von einer “absoluten Fahruntüchtigkeit” des Fahrers ausgegangen. In diesem Fall gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet. Welche Strafe jeweils verhängt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
      Ihr bussgeldkatalog.org-Team

  4. Philipp sagt:

    Servus !
    Ein Freund ist vor kurzem auf einer Einsatzfahrt von der Kurve angekommen und hat einen Unfall mit seinem PKW gebaut. Er hat vorher nie recht Alkohol getrunken und es war das erste mal das er „angetrunken“ mit einem Wert von 08-1.2 Promille gefahren ist. Was könnte im schlimmsten Falle auf ihn zukommen ?

  5. Marcello sagt:

    Hallo

    Ich hatte 2013 einen Unfall mit 1,61 Promille Sperrzeit 20 mon. Und eine mpu Auflage

    Jetzt Ende 2017 wollte ich mein Auto umparken da nächsten Tag der Parkschein fällig wäre und das mit 1,1 Promille laut dem atemalkohol gerät Also 0,55 ml/g

    Mit was kann ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marcello,

      Ihren Ausführungen ist leider nicht zu entnehmen, ob Sie aktuell in Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder nicht und ob es beim Umparken zu einem Unfall kam. Diese Angaben sind zwingend notwendig, um die Folgen zu bewerten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Matthias B. sagt:

    Hallo, ein Freund von mir ist 33 Jahre alt und hat mit 2 Promille einen Unfall gebaut. Das Fahrzeug des Unfallgegners gehört dem Nachbarn. Er hat sich ins Bett gelegt und wollte am nächsten Tag den Unfall melden. Allerdings wurde der Unfall gesehen und der Polizei gemeldet.Ende der Geschichte: Unfall durch Alkoholeinfluss jetzt wird ihm auch Fahrerflucht vorgeworfen. Auf welche Strafe sollte er sich einstellen und wird die Strafe auch ins Führungszeugnis eingetragen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Matthias,

      Ihr Freund hat mehrere Straftaten auf einmal begangen. Das Strafmaß wird vor Gericht ermittelt. Im Bundeszentralregister werden sämtliche rechtskräftige Verurteilungen vermerkt. Im polizeilichen Führungszeugnis werden vor allem Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von 91 oder mehr Tagessätzen aufgenommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Marcel sagt:

    Ich habe heute morgen einen Unfall verursacht und hatte einen Atemalkoholwert von 1,49 Promille. Womit muss ich rechnen???

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marcel,

      ab einem Alkoholgehalt von 1,09 müssen Sie mit der Entziehung des Führerscheins, einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem bekommen Sie 3 Punkte in Flensburg. Die Höhe der Geldstrafe wird individuell berechnet. Höchstwahrscheinlich müssen Sie auch zur MPU.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. Jens F sagt:

    Guten tag, Ich habe mich gestern nach dem trinken ans Steuer gesetzt und ein “Freund” wollte mich aufhalten und ist mir wie verrückt hinterher gefahren über mehrere Kilometer. Irgendwann ist er neben mich hin gefahren und hat mich mit Absicht gerammt. Dann kam die Polizei. Es ist was den Unfall angeht aussage gegen aussage da mein Beifahrer sich nicht äußern möchte.
    Atemalkohol waren 1.4 Promille, jedoch habe ich kurz vorher geraucht, was ja den Wert angeblich erhöht. Dann wurde ein Blut test angeordnet, wir haben aber aufgrund des Wetters fast 1.5 std gebraucht bis wir im Krankenhaus waren.
    Daher hoffe ich darum das der Blut wert unter 1.1 Promille ist. Es wurde nur ein test gemacht. Also sie wollen es wohl nicht zurück rechnen.
    Mal angenommen der Blutwert beträgt 0.9 Promille, was würde dann auf mich zukommen? Für den Unfall kann ich ja nichts, personenschaden gab es auch keinen, nur blech.
    Gruß Jens F

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jens,

      wird Ihnen eine Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) vorgeworfen, wird das Strafmaß vor Gericht verhandelt. Es drohen drei Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe. Ansonsten drohen beim erstmaligen Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Birgit J. sagt:

    Hallo, ich habe diese Woche unter Alkoholeinfluss (2,9 gepustet und Blutwert etwa 2.5) einen Unfall gebaut. Die Polizei sagte mir später, dass ich Fahrerflucht begangen habe (woran ich mich leider nicht erinnern kann. Ich bin erst wieder im Krankenhaus wach geworden). Personen kamen zum Glück nicht zu schaden.
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Birgit,
      welche Sanktionen bei Fahrerflucht drohen, entscheidet in der Regel ein Gericht. Wir können daher keine Einschätzung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Lori sagt:

    Hallo.
    Autounfall mit 2,1 promille. Es entanden sachschäden. Führerschein seit 7 jahren und wird für den beruf gebraucht. Wie hoch kann die geldstrafe ausfallen und muss man gefängnis befürchten?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Lori,

      vermutlich ergeht die Auflage, eine MPU vorzuweisen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  11. Werner S. sagt:

    ich hatte am 07.11.2017 November 16:40 Uhr einen Verkehrsunfall in [Ort entfernt].
    Ich fuhr definitiv blinkend rückwärts von dem dortigen rechten Grünstreifen Grundstückseinfahrt in die [Straße entfernt] ein, stoppte, setzte ordnungsgemäß den Blinker links und fuhr geradeaus los. Etwa 20 Meter weiter wollte ich nach links in die Grundstückseinfahrt [Adresse entfernt] einbiegen, da ich im gegenüber liegenden Hausgrundstück auf dem dortigen Parkplatz wenden wollte. Ich hatte noch einen dringenden Termin in [Adresse entfernt] wahrzunehmen.

    Von hinten sah ich einen PKW /Audi Kennzeichen[entfernt] sehr schnell daher kommen, dieser konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, da seine Geschwindigkeit in der Ortschaft (50!!) ca. 80 Km/h war, deshalb wich er nach links aus und fuhr mir danach, weil ich links einfahren wollte in meine Fahrertür.

    Der Blinker zum links einbiegen in das Hofgrundstück [Adresse entfernt] war gesetzt, dort war genügend Platz um auf diesem geschlossenen Hofgrundstück bequem zu wenden. Da der Blinker links gesetzt war, darf mich der von hinten heranrasende PKW doch nicht mehr überholen?

    Der russische Fahrer [Name entfernt] holte die Polizei.

    Um 15:30 Uhr trank ich ein mir offeriertes Bier (0,5 L) weil ich einem Kollegen in der [Adresse entfernt] Ratschläge erteilte wie er sein Carport am besten aufstellt.
    Da dies so gut klappte, stellte mir dieser um 16:20 Uhr gegen meinen Willen noch ein Bier (0,5 L) hin. Normalerweise trinke ich überhaupt kein Bier.

    Ich war immer der Meinung 2 Bier könnte man trinken!?
    Weil ich noch einen Termin hatte habe ich dieses sehr schnell leer getrunken. Das war ein Fehler! Den ich sehr Bedaure.
    Ich fühlte mich im Kopf sicher. Der Unfall geschah um 16:40 Uhr.

    Beim Alkoholtest zeigte das Gerät einen Atemalkohol von 1,24 Promille an.
    Das Mundspülen wurde mir vom Polizeibeamten [Name entfernt] verweigert!
    Der Führerschein wurde einbehalten.

    Mein Kollege hatte ebenfalls zwei Bier getrunken (allerdings etwas langsamer) und musste auch den Alkoholtest durchführen. Bei diesem zeigte es 0,24 Promille an.

    Ich bestand im Krankenhaus auf eine zweite Blutprobe, diese wurde mir ebenfalls vom Polizeibeamten [Name entfernt] verweigert!

    Ergebnis meiner Blutprobe war nun 0,6 Promille, weil die Promille des zweiten Bier bis zur Blutentnahme ja noch gestiegen sind, zum Unfallzeitpunkt noch gar nicht im Blut war.

    Ich behaupte, dass ich zum Unfallzeitpunkt unter 0,3 Promille gelegen habe!
    Der Polizeibeamte [Name entfernt] versuchte mir die Schuld am Unfall willkürlich manipulativ einzureden, mit der Begründung ich hätte vor dem Abbiegen in den Rückspiegel schauen müssen.
    Nun dies tat ich doch, aber da sah ich den heranrasenden Audi, mit ca. 80 Km/h in der Ortschaft, dieser konnte wegen überhöhter Geschwindigkeit nicht mehr bremsen und wollte deshalb auf die linke Straßenseite zum Überholen ausweichen. Deshalb kam es beim Abbiegen zur Kollision.
     
    Ich machte keinerlei Schuldeingeständnis.

    Werner S.

  12. Adrian sagt:

    Hallo
    Ich hatte einen Unfall an einer Ampelkreuzung ( bei rot) ohne Personenschäden aber es wurde beim ” pusten ” bei mir 0,28 festgestellt
    War das erste mal…
    Welch Blutwerte erwarte ich, kann man das grob sagen?
    Welche Strafe droht mir?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Adrian,

      genaue Sanktionen können wir nicht einschätzen, da dies stets von den genauen Umständen und der bearbeitenden Stelle abhängt. Sie müssen sich doch im Mindesten auf Punkte und eine hohe Geldbuße einstellen. Mitunter erhalten Sie auch ein Fahrverbot oder Ihnen wird gar die Fahrerlaubnis entzogen – wie gesagt, eine genaue Vorhersage kann jedoch nicht getroffen werden. Sie müssen wohl Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Bene sagt:

    Hey Zusammen,

    ich hatte im Oktober einen Unfall auf der Autobahn ohne Personenschaden. Ich war mit 80 Km/ h unterwegs und dabei ein anderes Fahrzeug zu überholen, als dieses plötzlich vor mir ausscherte. Somit ließ sich der Unfall auch nicht vermeiden. Bei mir wurden nach dem Unfall ein Wert von 1,03 Promille festgestellt. Mein Führerschein ist seitdem weg. Ich hab einen Anwalt konsultiert und dieser hat mir nur mitgeteilt, dass der Führerschein wohl vorerst weg ist. Wann meldet sich die Staatsanwaltschaft? Zählt die Zeit bis zu einer Rückmeldung bereits für die Sperre mit ?

    Viele grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bene,

      da Sie bereits einen Anwalt haben, ist es für Sie am sinnvollsten, sich mit allen rechtlichen Fragen an ihn zu wenden. Dieser hat eine genaue Kenntnis der Prozeduren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Ahmad sagt:

    Hallo
    Ich hatte vorgestern eine Unfall in Probezeit und hab unten Alkohol 0.73 was kann sein

    • Ahmad sagt:

      Hallo
      Ich hatte am 11.02.18 einen Unfall auf der Bundesstraße hatte 0.73 Promille und bin gegen die Leitplanke geknallt.
      Keiner war verletzt
      Was passiert jetzt mein Auto ist von der Polizei auch beschlagnahmt worden +mein Führerschein wurde entzogen in dem Moment.

      Was passiert jetzt?

      • bussgeldkatalog.org sagt:

        Hallo Ahmad,

        in Ihrem Fall scheint bereits eine Straftat vorzuliegen. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis drohen Ihnen drei Punkte in Flensburg sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Artur sagt:

    Hallo,
    Ich ich habe vergangenes Jahr einen Leichten Auffahrunfall verursacht. Mit einem Alkohol wert im Blut von: 0,56. habe eine straffe von 2.500 Euro zahlen müssen.Und mir wurde eine Sperrfrist von 10 Monaten auferlegt. Habe vor ein paar Tagen meinen Führerschein neu beantragt und jetzt meine Frage ob auf mich noch eine Mpu hin zu kommen könnte ?
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Artur,

      dies wird im Einzelfall von der Fahrerlaubnisbehörde entschieden. Warten Sie deren Antwort ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. marcin sagt:

    Guten tag ich habe mein Führerschein seid 06.06.2017 ich hatte vor kurzem einen Autounfall mit 1.3 Promille im Blut. bin gegen einem Zaun gefahren und hatte einen Mitfahrer .. ich kann mich zwar nicht an alles genau erinnern nur das ich in der intensiv Station aufgewacht bin. dem Beifahrer ist nichts passiert

  17. Eddy sagt:

    Hallo,

    ich hatte vor 2 Wochen einen “kleinen Unfall” mit einer Verkehrsinsel.
    Entstandener Sachschaden, ca. 300€.

    Nach einem Bluttest wurde 0,44 Promille festgelegt.

    Mit was für einer Strafe muss ich hier rechnen?

    Dankeschön schon einmal

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Eddy,

      die möglichen Strafen bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss finden Sie im obigen Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Luca sagt:

    Hallo,
    Ich habe am Samstag einen Autounfall verursacht.
    Der Atemalkoholtest zeigte 0,58 Promille an.
    Mit was ist zu rechnen?
    Der Führerschein wurde mir direkt abgenommen. Ich möchte hinzufügen, dass dies mein erstes Delikt ist und ich seit 6 Jahren den Führerschein besitze.

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