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Unfall mit Alkohol am Steuer: Welche Konsequenzen drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Trunkenheit am Steuer mit Unfall ist kein Kavaliersdelikt

Ein Unfall mit Alkohol am Steuer resultiert nicht nur aus einer überhöhten Risikobereitschaft.
Ein Unfall mit Alkohol am Steuer resultiert nicht nur aus einer überhöhten Risikobereitschaft.

Kaum eine Feier kommt ohne das obligatorische Anstoßen mit Sekt oder einem anderen alkoholischen Getränk aus. Viele Führerscheinbesitzer fühlen sich nach ein paar Gläschen noch fahrtüchtig, setzen sich ins Auto und rechnen gar nicht damit, dass der Alkoholeinfluss viel früher seine Wirkung zeigt als gedacht.

So ist es schnell geschehen, dass Sie einen Autounfall mit Alkohol bauen.

Die Frage ist nun: „Habe ich eine Straftat begangen?“ Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn die Polizei nach einem Unfall prüft, wie viel Promille ich hatte? Ist meine Fahrerlaubnis ist Gefahr? Der folgende Ratgeber klärt diese und noch weitere Fragen, zum Beispiel wie hoch die zu erwartende Geldstrafe ist, wie viele Punkte in Flensburg zur Debatte stehen und ab wann eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) im Raum steht.

FAQ: Alkoholbedingter Unfall

Welche Gefahren bringt Alkohol am Steuer mit sich?

Wer Alkohol trinkt, denkt und reagiert langsamer und büßt ein Teil seines räumlichen Vorstellungsvermögens und seine Koordinationsfähigkeit ein – sprich sämtliche im Straßenverkehr erforderlichen Fähigkeiten sind beeinträchtigt. Der Alkoholkonsument wird zur Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Gilt Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Bis zu 0,5 Promille gilt es als Ordnungswidrigkeit – sofern der Fahrer in diesem Zustand keinen Unfall oder Schlangenlinien fährt . Dann gilt es schon ab 0,3 Promille als Straftat. Spätestens ab 1,1 Promille muss sich der Autofahrer vor dem Strafgericht verantworten.

Welche Konsequenzen hat eine Alkoholfahrt mit Unfall?

Eine solche Straftat zieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich. In der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen, deren Wiedererteilung erst nach einer bestandenen MPU erfolgt. Geschädigte können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Warum kann Alkohol einen Unfall begünstigen?

Egal, ob Sie sich nach einer durchzechten Nacht hinters Steuer klemmen oder noch beim Fahren das ein oder andere Bier zu sich nehmen – durch dieses Verhalten gefährden Sie nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das Ihrer Mitfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer.

Grund hierfür sind die Auswirkungen des Alkohols auf Ihren Körpern. Neben den berauschenden Folgen, kommt es nämlich noch zu zahlreichen anderen Effekten:

Alkohol am Steuer mit Unfall: Die möglichen Konsequenzen sind enorm und nicht zu verharmlosen.
Alkohol am Steuer mit Unfall: Die möglichen Konsequenzen sind enorm und nicht zu verharmlosen.
  • einer erhöhten Sensitivität auf Lichteinstrahlung
  • unscharfem Sehen
  • einer selektiven Wahrnehmung aufgrund eines Tunnelblicks
  • einer deutlich längeren Reaktionszeit
  • erhöhter Risikobereitschaft

All diese Faktoren können dazu führen, dass Sie einen Unfall bauen. Wer betrunken Auto fährt, landet so schneller als gedacht an einem Baum, im Graben oder stößt lediglich beim Ausparken mit einem anderen Kfz zusammen.

Neben einem Sachschaden können so auch schnell Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Nach einem Verkehrsunfall mit Alkohol können daher Themen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld relevant werden.

Betrunken einen Unfall gebaut – diese Strafe droht

Haben Sie einen Autounfall unter Alkoholeinfluss verursacht, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Schließlich haben Sie den Verkehr gefährdet und waren womöglich gar nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu steuern.

Den meisten Autofahrern ist bekannt, dass in Deutschland eine 0,5-Promille-Grenze herrscht. Diese bedeutet nicht, dass Sie nicht auch schon bei weniger Alkohol im Blut belangt werden können. Haben Sie mit 0,3 Promille alkoholisiert einen Unfall verursacht, drohen Ihnen der Vermerk von drei Punkten im Fahreignungsregister sowie der Führerscheinentzug. Damit ist der Sanktionskatalog jedoch noch nicht vollends ausgeschöpft. Hinzu kommt zudem eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Das Strafgesetzbuch (StGB) führt aus, wie hoch die zu erwartende Freiheitsstrafe dafür ausfallen kann, dass Sie unter Alkohol einen Unfall gebaut haben.

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 315c StGB)

Das Strafmaß für Alkohol am Steuer finde ich:

Unfall mit Alkohol am Steuer – Kommt es immer zur Anordnung einer MPU?

Vor der im Volksmund als „Idiotentest“ verschrienen medizinisch-psychologischen Untersuchung fürchten sich viele Verkehrssünder, kursieren doch immer wieder Gerüchte, dass diese nur schwer zu bestehen sei. Wer einen Unfall durch Alkohol am Steuer verursacht hat, bangt deshalb nicht nur um seinen Führerschein wegen einem Fahrverbot.

Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer droht eine Strafe.
Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer droht eine Strafe.

Wann eine MPU angeordnet wird, hängt in der Regel mit der Alkoholkonzentration zusammen. Häufig wird ab 1,6 Promille die Wiedererlangung vom Führerschein an ein erfolgreiches Bestehen dieser Untersuchung gebunden.

Wenn Sie jedoch einen Unfall mit Alkohol gebaut haben, kann Ihnen auch schon bei niedrigeren Werten eine MPU zur Überprüfung Ihrer Fahreignung aufgebrummt werden, da Sie auffällig wurden.

Bevor Sie Ihren Führerschein dann neu beantragen, müssen Sie eine bestimmte Sperrfrist berücksichtigen. Wenn Sie einen Unfall betrunken bauen, ist diese Strafe die wohl schmerzhafteste für die meisten Autofahrer.

Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt

Video: Alkohol am Steuer
Video: Was droht, wenn Sie alkoholisiert Auto fahren?

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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111 Kommentare

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  1. Peter
    Am 10. Januar 2019 um 2:53

    Ein Kollege von mir hat einen Unfall gebaut.
    Folgende Daten:
    -Er ist 28 Jahre alt
    -Hat erst ein Jahr Probezeit um
    -Unfall auf der Autobahn
    -Sein Auto total schaden
    -LKW musste Voll-Bremsung machen, ganz leicht an der Front beschädigt
    -1 Leitpfosten und 6 m Betonschutz beschädigt
    -Blutprobe ergab 1,24 Promille
    -Führerschein wurde eingezogen
    Was für Folgen wird er erwarten?

  2. Maria
    Am 9. Dezember 2018 um 18:07

    Ein Freund von mir hat einen Unfall gebaut mit 0,55 Promille. Nur er sass im Auto und es wurde niemand verletzt. Es war das erste mal mit alkohol am Steuer und er hat seit 5 Jahren seinen Führerschein und hat sich noch nichts zu Schulden kommen lassen. Er hat den Unfall aber nicht gemeldet und hat sich aus Schock schlafen gelegt. Das Auto gehörte allerdings seinem Kumpel, die haben es aber unter sich aus gemacht mit den Unfallkosten, der Kumpel erstattet auch keine Anzeige und ist ihm nicht Böse. Die Polizei weiss es bisher aber noch nicht dass er der Täter war und ermittelt.
    Wie würde die Strafe ausfallen? Wie würde die Strafe ausfallen wenn er sich in den ersten 24 Stunden selber meldet?

  3. Anna
    Am 14. November 2018 um 1:14

    Hallo, ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall mit Rsetalkohol. Mein Fahrzeug ist auf gerader Strecke plötzlich ins Schleudern gekommen. Dabei wurde kein anderer Verkehrsteilnehmer mit in den Unfall verwickelt. Ich bin lediglich in einen Grünstreifen geschleudert. Der Atemalkoholtest ergab 0,44. Ich hatte vorher locker 9 Stunden geschlafen. Nun die Frage ist der blutalkohol höher oder niedriger ?

  4. Denis
    Am 5. November 2018 um 21:52

    Guten Tag ,als aller erste , von mir war das scheise !!!! Wurde von der Arbeit gekündigt , zu dem sehr viele Rechnungen offen . Keine neue Arbeit gefunden ..habe Familie mit einer kleinen Tochter , mit Frau gestritten , wegen den ganzen Umständen . Habe dan vor Wut und Angst natürhrlich getrunken .. habe dan einen Unfall gemacht , bin ausgestiegen habe den Unfall zu gegeben und bin einfach wieder in den Auto eingestiegen und weggefahren ,ca 2 km weit , habe das Auto da geparkt und irgendwie hat mich der geschädigte wieder gefunden , meinte zu mir wieso ich weg gefahren bin .. weil ich von allem Angst hatte , habe ich gesagt ich bin nicht am Steuer gewessen es war mein Auto wo ich hinten drine saß, ich selbst bin nicht gefahren .. worauf er Polizei gerufen hat .. bei der Polizei habe ich auch gesagt wie zu den das ich nicht am Steuer war , Polizei meinte zu mir wer gefahren ist , ich meinte ein Freund aber Namen werde ich nicht nennen !! Ich würde mit genommen Auto wurde beschlagnahmt. Bei mir kamm ein Wert von 1,67 raus . 5 min später wurde bei mir Blut abgenommen , weis nicht was bei der Blut Ergebnisse raus kommen .. ich weis bis heute nicht was ich machen soll !! 4 Tage ist das schon her ….. bitte hilft mir …

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 16:57

      Hallo Denis,

      wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Axel
    Am 12. Oktober 2018 um 21:45

    Hallo bin von der Polizei angehalten musste posten 0,5 angezeigt muss dann zu Revier fahren und in andere gäret zeig 0,25*2 haben gemacht ich weiß nicht warum. Blut haben die nicht abgenommen. Hab auch meine Führerschein gleich bekomme und ich dürfte gehen. Was erwartet mich jetzt???

  6. S.
    Am 30. September 2018 um 16:17

    Mit 1.01 Promille im graben gelandet, kein Sachschaden entstanden keine verletzen, Führerschein wurde mir abgenommen und Blut auch, womit muss ich rechnen und wie lange dauert es bis ich was höre.

  7. Toni
    Am 4. September 2018 um 11:58

    Hallo, ich hatte vor einer Woche einen Verkehrsunfall AAK 0,4 habe drei Bier getrunken bin erst Täter. Verletzt wurden nur meine Beifahrer haben aber keinen Schadensersatz gestellt.Blutalkohl ist noch nicht da.

    Was kann mich erwarten.

  8. Lisa
    Am 27. August 2018 um 15:07

    Hallo,

    Ich hatte gestern einen Unfall. Die Polizei hat auf dem Revier mir Blut abgenommen. Und ich kann im voraus sagen das ich viel getrunken habe ( promilleanzahl unbekannt) und auch Drogen zu mir genommen habe. Es ist niemand zu Schaden gekommen. Was wird mich erwarten?

  9. Liliane
    Am 11. August 2018 um 18:06

    Hallo,
    ich bin gestern mit 2,7 Promille gegen einen Straßenschild gefahren. Keine Verletzte, mein Auto natürlich Schrott.
    Mit welchen Folgen muss ich rechnen? Aus beruflichen Gründen bin ich auf das Auto angewiesen.
    Danke im voraus

  10. David K.
    Am 4. Juli 2018 um 15:42

    Hallo ich hatte gestern 1.02 Promille und bin gegen eine Leitplanke gefahren bin aber noch in der probezeit womit muss ich rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:53

      Hallo David K.,

      neben den üblichen Strafen kann es außerdem zur Anordnung einer MPU kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Kay
    Am 28. Juni 2018 um 18:40

    hallo zusammen, hatte vor genau 4 Wochen einen Auffahrunfall mit 0,5 AAK, BAK ergab nach Blutabnahmen 1,04! Führerschein wurde einbehalten und der polizist meinte zu mir ich solle mich auf 1 Monat Fahrverbot einstellen. bis heute kam bis auf einen Beschluss vom Staatsanwalt, in dem stand dass mir der Führerschein wegen relativer Ausfallerscheinungen vorerst entzogen würde, keine post! bin Ersttäter und würde gerne in etwa wissen mit welcher strafe ich rechnen muss!?

    Danke im vorraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 16:17

      Hallo Kay,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt laut § 315c StGB Folgendes: “Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Zusätzlich kann mit drei Punkten in Flensburg sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. David h.
    Am 23. Juni 2018 um 2:43

    Habe I’m maerz dummerweise fuer 500meter entfernung auf parkplatz einen auf fahr unfall, das Gegner auto und ich sind gleich zeitig ausgeparkt, ich weiss alk am Steuer geht nicht, es war nur sehr kalt. Polizei Nahm mir den schein gleich ab, verstehe ich auch. Hatte nach polizeibericht 2,14 but Alkohol, beim pusten 1,74. Bekomm ich mein schein wieder? War dumm gelaufen haette laufen koennen. Was kommt auf mich zu. Bin Familie a gewesen auf den schein. Habe straftat zu gegeben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:56

      Hallo David h.,

      Sie werden vermutlich eine MPU absolvieren müssen, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. özgür
    Am 18. Juni 2018 um 15:25

    Hallo!

    Ich habe da ene Frage,

    ein guter Freund hat auf dem Nachhauseweg alkoholisiert einen Unfall verursacht und ist gegen eine Laterne gefahren. Dummerweise hat er Fahrerflucht begangen. Die wurde natürlich darüber informiert und war dann auch schließlich vor Ort. Er hatte 1,1 Promille im Pusttest, die Blutwerte sind noch nicht da. Es ist sogar sehr gut möglich, dass er THC im Blut hat, da er um 17:00 gekifft hatte (Er ist Regelmäßiger konsumierer) (Unfall um 03:00 Morgens).

    Welche Folgen kommen auf Ihn zu?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 8:03

      Hallo Özgür,
      da es sich hierbei um eine Straftat handelt, entscheidet ein Richter über das Strafmaß. Hierbei fließen verschiedenste Umstände in die Urteilsfindung ein. Daher ist eine pauschale Antwort nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Johan
    Am 14. Juni 2018 um 11:33

    Guten Tag,
    Ich hatte gestern einen Unfall mit meinem Auto bin zu schnell in die Kurve gefahren hatte einen Blutwerte von 1,12 Promille was kommt auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 13:54

      Hallo Johan,

      welche Sanktionen Sie bekommen, hängt unter Umständen auch davon ab, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden und ob eine Gefahr vorlag. Mit unserem Bußgeldrechner für Alkohol können Sie prüfen, mit welchen Konsequenzen Sie zu rechnen haben: https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. Symona
    Am 10. Juni 2018 um 4:17

    Freund von mir hat verkehrsunfall verursacht er war schuld aber der andere Teil nehmer war betrunken 1,6 pro mille. Wer kriegt in dieser Situation die schuld?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 8:16

      Hallo Symona,
      grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass beide Beteiligten eine Teilschuld am Unfall erhalten. Pauschal lässt sich dies allerdings nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Alex V.
    Am 4. Juni 2018 um 21:08

    Hallo, ich hatte Anfang April einen eher schweren Autounfall. Ich bin mit knapp 120 km/h in einer 70er Zone gegen ein Baum gefahren, der aufgrunddessen auch auf meinen Wagen fiel. Ich war nicht angeschnallt und war mit 0,9 Promille unterwegs, wie die Polizei später feststellte. Ich hatte ein schweres Schädel – Hirntrauma, weswegen ich auch in ein Krankenhaus eingeflogen werden musste. Dies ist allerdings schon 2 Monate her und die Polizei hat sich noch nicht gemeldet. Womit kann ich im schlimmsten Fall Rechnen.

    MfG Alexander

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2018 um 15:06

      Hallo Alexander,

      wir bitten um Verständnis, aber wir sind nicht berechtigt, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten. Wenn Sie juristischen Rat suchen, können Sie sich allerdings gerne an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Dahut
    Am 1. Juni 2018 um 16:40

    Hallo war gestern als Rettungskraft bei einem VU mit eingeklemmten Personen. Der verursacher fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit ca 100 bei erlaubten 50 und hatte einen Blut Alkohol wert von 2,5 Promille. Dabei wurde die unschuldige Fahrerin von der Straße geschleudert und in Ihrem Fahrzeug eingeklemmt. Sie ist Polytraumatisiert, man weiß nicht ob sie ohne Folgeschäden aus der Geschichte heraus kommt.
    Mit welcher strafe muss der Fahrer rechnen? Interssiert mich weil es so unglaublich verantwortungslos ist und mich nicht loslässt wie man so eingeschränkt handeln kann.
    Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:27

      Hallo Dahut,

      das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss gilt ab 1,1 Promille als Straftat. Die Strafe wird von einem Gericht festgelegt. Es gibt drei Punkte in Flensburg, es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis und es wird eine Freiheits- oder Geldstrafe festgelegt. Zudem muss ab 1,6 Promille eine MPU absolviert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Ben C.
    Am 30. Mai 2018 um 10:35

    Hallo,

    ich habe unter Alkohol einen Unfall mit dem Fahrzeug meiner Freundin gebaut,gepustet hatte ich 1,06.Bin aus der Kurve geflogen und habe mich mehrfach überschlagen,einen anderen Unfallbeteiligten gibt es nicht.Es war mein erster Verstoß unter Alkohol,mein Führerschein wurde gleich den Abend eingezogen.Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 16:30

      Hallo Ben,

      wir dürfen Ihnen leider keine juristische Beratung anbieten. Ein Anwalt kann Ihnen aber sicherlich beantworten, mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Djekson A.
    Am 30. April 2018 um 11:56

    Hallo, ich habe einen Unfall gemacht, aber ich habe getrunken, ich habe den Test gemacht und 0.3 / es war nicht meine Schuld, aber trotzdem habe ich meinen Führerschein bekommen und jetzt, als ich es zurückbekommen konnte, nahm ich es im Januar

  20. Samed
    Am 28. April 2018 um 2:39

    Hallo!

    Meine Frage wäre: Wie wird es gehandhabt, wenn man einen Unfall unter Alkoholeinfluss hat? Um konkreter zu werden. Spielt es da noch eine Rolle ob man Ausfallerscheinungen hat, wenn man unter 1.1 Promille ist. Und wie sieht es aus bei 0,3 Promille?
    Oder ist die Tatsache, dass ein Unfall geschehen ist Grund zur Annahme der Fahruntüchtigkeit?
    Was wenn ich mit 0,5 Promille in einen Verkehrsunfall verwickelt werde, ohne dabei jegliche Schuld zu tragen und ebenfalls keine Ausfallerscheinungen habe? Falle ich dann auch unter §316 StGB? Oder würde ich unter den §24a StGB fallen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:30

      Hallo Samed,

      wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihren Einzelfall genau beurteilen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. AltaT
    Am 3. April 2018 um 9:18

    Hallo zusammen,

    war am Samstag feiern und habe etwas getrunken. Bin am nächsten Tag gegen 12 Uhr losgefahren.
    Ich hatte einen Unfall, den ich aber nicht verursacht habe, sondern jemand ist in mein Auto reingefahren.

    Darauf hin habe ich sogar die Polizei gerufen. Nachdem Sie den Unfall aufgenommen haben, wollten die Beamten ein Alkoholtest machen. Dabei ergab das ich noch Restalkohol von 0,5 Promille habe.

    Die Beamten haben in dem Moment mein Führerschein eingezogen.

    Was erwartet mich? Hab ich irgendwelche Chancen?

  22. Anton
    Am 21. März 2018 um 14:15

    Hallo
    Bin 23. Führeschein mit 18 gemacht
    Deshalb keine Probezeit.
    Wurde nie aufgefallen.
    Aber zuletzt unfall gebaut ohne personenschaden aber Leitplanke hat einen schaden
    Um Blut war 0.9 alkohol

  23. Luca
    Am 12. März 2018 um 13:38

    Hallo,
    Ich habe am Samstag einen Autounfall verursacht.
    Der Atemalkoholtest zeigte 0,58 Promille an.
    Mit was ist zu rechnen?
    Der Führerschein wurde mir direkt abgenommen. Ich möchte hinzufügen, dass dies mein erstes Delikt ist und ich seit 6 Jahren den Führerschein besitze.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:02

      Hallo Luca,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Eddy
    Am 9. März 2018 um 14:28

    Hallo,

    ich hatte vor 2 Wochen einen “kleinen Unfall” mit einer Verkehrsinsel.
    Entstandener Sachschaden, ca. 300€.

    Nach einem Bluttest wurde 0,44 Promille festgelegt.

    Mit was für einer Strafe muss ich hier rechnen?

    Dankeschön schon einmal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:52

      Hallo Eddy,

      die möglichen Strafen bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss finden Sie im obigen Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. marcin
    Am 8. März 2018 um 19:37

    Guten tag ich habe mein Führerschein seid 06.06.2017 ich hatte vor kurzem einen Autounfall mit 1.3 Promille im Blut. bin gegen einem Zaun gefahren und hatte einen Mitfahrer .. ich kann mich zwar nicht an alles genau erinnern nur das ich in der intensiv Station aufgewacht bin. dem Beifahrer ist nichts passiert

  26. Artur
    Am 28. Februar 2018 um 15:09

    Hallo,
    Ich ich habe vergangenes Jahr einen Leichten Auffahrunfall verursacht. Mit einem Alkohol wert im Blut von: 0,56. habe eine straffe von 2.500 Euro zahlen müssen.Und mir wurde eine Sperrfrist von 10 Monaten auferlegt. Habe vor ein paar Tagen meinen Führerschein neu beantragt und jetzt meine Frage ob auf mich noch eine Mpu hin zu kommen könnte ?
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 14:27

      Hallo Artur,

      dies wird im Einzelfall von der Fahrerlaubnisbehörde entschieden. Warten Sie deren Antwort ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Ahmad
    Am 13. Februar 2018 um 23:26

    Hallo
    Ich hatte vorgestern eine Unfall in Probezeit und hab unten Alkohol 0.73 was kann sein

    • Ahmad
      Am 13. Februar 2018 um 23:32

      Hallo
      Ich hatte am 11.02.18 einen Unfall auf der Bundesstraße hatte 0.73 Promille und bin gegen die Leitplanke geknallt.
      Keiner war verletzt
      Was passiert jetzt mein Auto ist von der Polizei auch beschlagnahmt worden +mein Führerschein wurde entzogen in dem Moment.

      Was passiert jetzt?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 12. März 2018 um 16:29

        Hallo Ahmad,

        in Ihrem Fall scheint bereits eine Straftat vorzuliegen. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis drohen Ihnen drei Punkte in Flensburg sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Bene
    Am 31. Januar 2018 um 17:19

    Hey Zusammen,

    ich hatte im Oktober einen Unfall auf der Autobahn ohne Personenschaden. Ich war mit 80 Km/ h unterwegs und dabei ein anderes Fahrzeug zu überholen, als dieses plötzlich vor mir ausscherte. Somit ließ sich der Unfall auch nicht vermeiden. Bei mir wurden nach dem Unfall ein Wert von 1,03 Promille festgestellt. Mein Führerschein ist seitdem weg. Ich hab einen Anwalt konsultiert und dieser hat mir nur mitgeteilt, dass der Führerschein wohl vorerst weg ist. Wann meldet sich die Staatsanwaltschaft? Zählt die Zeit bis zu einer Rückmeldung bereits für die Sperre mit ?

    Viele grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 15:00

      Hallo Bene,

      da Sie bereits einen Anwalt haben, ist es für Sie am sinnvollsten, sich mit allen rechtlichen Fragen an ihn zu wenden. Dieser hat eine genaue Kenntnis der Prozeduren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Adrian
    Am 26. Januar 2018 um 21:31

    Hallo
    Ich hatte einen Unfall an einer Ampelkreuzung ( bei rot) ohne Personenschäden aber es wurde beim ” pusten ” bei mir 0,28 festgestellt
    War das erste mal…
    Welch Blutwerte erwarte ich, kann man das grob sagen?
    Welche Strafe droht mir?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:46

      Hallo Adrian,

      genaue Sanktionen können wir nicht einschätzen, da dies stets von den genauen Umständen und der bearbeitenden Stelle abhängt. Sie müssen sich doch im Mindesten auf Punkte und eine hohe Geldbuße einstellen. Mitunter erhalten Sie auch ein Fahrverbot oder Ihnen wird gar die Fahrerlaubnis entzogen – wie gesagt, eine genaue Vorhersage kann jedoch nicht getroffen werden. Sie müssen wohl Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  30. Werner S.
    Am 27. Dezember 2017 um 13:54

    ich hatte am 07.11.2017 November 16:40 Uhr einen Verkehrsunfall in [Ort entfernt].
    Ich fuhr definitiv blinkend rückwärts von dem dortigen rechten Grünstreifen Grundstückseinfahrt in die [Straße entfernt] ein, stoppte, setzte ordnungsgemäß den Blinker links und fuhr geradeaus los. Etwa 20 Meter weiter wollte ich nach links in die Grundstückseinfahrt [Adresse entfernt] einbiegen, da ich im gegenüber liegenden Hausgrundstück auf dem dortigen Parkplatz wenden wollte. Ich hatte noch einen dringenden Termin in [Adresse entfernt] wahrzunehmen.

    Von hinten sah ich einen PKW /Audi Kennzeichen[entfernt] sehr schnell daher kommen, dieser konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, da seine Geschwindigkeit in der Ortschaft (50!!) ca. 80 Km/h war, deshalb wich er nach links aus und fuhr mir danach, weil ich links einfahren wollte in meine Fahrertür.

    Der Blinker zum links einbiegen in das Hofgrundstück [Adresse entfernt] war gesetzt, dort war genügend Platz um auf diesem geschlossenen Hofgrundstück bequem zu wenden. Da der Blinker links gesetzt war, darf mich der von hinten heranrasende PKW doch nicht mehr überholen?

    Der russische Fahrer [Name entfernt] holte die Polizei.

    Um 15:30 Uhr trank ich ein mir offeriertes Bier (0,5 L) weil ich einem Kollegen in der [Adresse entfernt] Ratschläge erteilte wie er sein Carport am besten aufstellt.
    Da dies so gut klappte, stellte mir dieser um 16:20 Uhr gegen meinen Willen noch ein Bier (0,5 L) hin. Normalerweise trinke ich überhaupt kein Bier.

    Ich war immer der Meinung 2 Bier könnte man trinken!?
    Weil ich noch einen Termin hatte habe ich dieses sehr schnell leer getrunken. Das war ein Fehler! Den ich sehr Bedaure.
    Ich fühlte mich im Kopf sicher. Der Unfall geschah um 16:40 Uhr.

    Beim Alkoholtest zeigte das Gerät einen Atemalkohol von 1,24 Promille an.
    Das Mundspülen wurde mir vom Polizeibeamten [Name entfernt] verweigert!
    Der Führerschein wurde einbehalten.

    Mein Kollege hatte ebenfalls zwei Bier getrunken (allerdings etwas langsamer) und musste auch den Alkoholtest durchführen. Bei diesem zeigte es 0,24 Promille an.

    Ich bestand im Krankenhaus auf eine zweite Blutprobe, diese wurde mir ebenfalls vom Polizeibeamten [Name entfernt] verweigert!

    Ergebnis meiner Blutprobe war nun 0,6 Promille, weil die Promille des zweiten Bier bis zur Blutentnahme ja noch gestiegen sind, zum Unfallzeitpunkt noch gar nicht im Blut war.

    Ich behaupte, dass ich zum Unfallzeitpunkt unter 0,3 Promille gelegen habe!
    Der Polizeibeamte [Name entfernt] versuchte mir die Schuld am Unfall willkürlich manipulativ einzureden, mit der Begründung ich hätte vor dem Abbiegen in den Rückspiegel schauen müssen.
    Nun dies tat ich doch, aber da sah ich den heranrasenden Audi, mit ca. 80 Km/h in der Ortschaft, dieser konnte wegen überhöhter Geschwindigkeit nicht mehr bremsen und wollte deshalb auf die linke Straßenseite zum Überholen ausweichen. Deshalb kam es beim Abbiegen zur Kollision.
     
    Ich machte keinerlei Schuldeingeständnis.

    Werner S.

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