TÜV: Endrohrmessung ist ab 2018 Pflicht bei der HU
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 25. Oktober 2017
Steht die Hauptuntersuchung beim TÜV an, dann bangen Autofahrer regelmäßig um die Zulassung des eigenen Wagens. Ab nächstem Jahr wird die amtliche Prüfung um eine Maßnahme erweitert: Die Endrohrmessung ist dann für alle Fahrzeuge Pflicht. Laut dem Verkehrsministerium ist das Ziel, so Modelle mit gefälschter Abgas-Software erkennen zu können.
Manipulierte Fahrzeuge sollen endgültig von den Straßen runter
Der Diesel-Skandal hat nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für Verbraucher Konsequenzen. Entsprechende Kfz mit zu hohen Emissionswerten sollen aus dem Verkehr gezogen werden. Deshalb wird ab 2018 die Endrohrmessung ein grundsätzlicher Bestandteil bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen (HU, umgangssprachlich: TÜV) sein.
Worum geht es dabei? Bereits im Februar dieses Jahres hatte der amtierende Verkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigt, die Methode der Endrohrmessung verpflichtend für alle Pkw einführen zu wollen. Ursprünglich war dies bereits für Juli 2017 geplant, wurde nun jedoch auf den Beginn des kommenden Jahres verlegt.
Erst kürzlich meldete die KÜS, Umrüstverweigerer werden künftig keine TÜV-Plakette erhalten. Die Erweiterung der HU schließt sich dem gewissermaßen an: Auf die Art sollen alle Wagen erkannt werden, auf welchen eventuell noch die verfälschende Software läuft. Dobrindt sagte hierzu:
Mit der Endrohrmessung können wir künftig sicherer erkennen, wenn bei einem Auto die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das betrifft Defekte, aber auch bewusste Manipulationen.
Was wird jetzt anders?
Bisher galt diese Kontrollmaßnahme nicht für alle Fahrzeuge: Nur die Wagen, welche vor 2006 gebaut wurden, waren von der Endrohrmessung betroffen. Vorher hat bei Modellen jünger als Baujahr 2006 eine Abgasuntersuchung (AU) ausgereicht. Die neue Regelung betrifft sowohl Benziner als auch Diesel.
Durch die zusätzliche Untersuchung werden zwar zunächst keine extra Kosten für Verbraucher anfallen; wird jedoch ein zu hoher Ausstoß festgestellt, könnte dies bei einer Reparatur teuer werden, auch die entsprechende TÜV-Plakette würde dann nicht erteilt.
Dennoch: Es ist nicht sicher, dass die Endrohrmessung eine Fake-Software immer entdecken könnte. Denn bei dieser wird nicht auf Stickoxide getestet. Die Aufrüstung von Werkstätten mit Möglichkeiten einer solchen Stickoxid-Messung würde Jahre benötigen.
TÜV steht an – was brauche ich? Die Checkliste gibt den Überblick!
gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung | ☐ |
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) | ☐ |
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) | ☐ |
Kennzeichenschilder (falls das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist) | ☐ |
Nachweis der letzten HU (Hauptuntersuchung) | ☐ |
Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer | ☐ |
Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt | ☐ |
Kleingeld bzw. Kredit- oder EC-Karte (für die Bearbeitungsgebühren) | ☐ |
Ggf. Vollmacht und Ausweis des Fahrzeughalters | ☐ |
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