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TÜV überziehen – Keinesfalls erlaubt oder völlig in Ordnung?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Den TÜV gibt es nicht ohne Grund

Während der Corona-Krise den TÜV überziehen: Wird dies weiterhin geahndet oder bestehen Ausnahmeregelungen? Informationen dazu finden Sie unserem Artikel “Wegen Corona den TÜV überziehen? Diese Regelungen gelten derzeit”.

Mit dem Pkw den TÜV überziehen: Ohne „Strafe“ kommen Sie einen Monat lang davon, aber Sie sollten aus Sicherheitsgründen davon absehen.
Mit dem Pkw den TÜV überziehen: Ohne „Strafe“ kommen Sie einen Monat lang davon, aber Sie sollten aus Sicherheitsgründen davon absehen.

Ein Defekt am Fahrzeug muss nicht immer sofort zu einer Gefahr werden. Ein oberflächlicher Blechschaden wird in den seltensten Fällen die Verkehrssicherheit gefährden. Ist aber etwa ein Teil der Beleuchtung kaputt, kann das schnell ganz anders aussehen – auch wenn der Defekt auf den ersten Blick recht unbedeutend wirkt. Bei anderen Punkten, die bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft werden, erschließt sich dem Fahrer das Gefahrenpotenzial möglicherweise schneller: Steht das Lenkrad in der richtigen Stellung? Ist die Bremsanlage dicht? Sind die Felgen unbeschädigt?

All diese Punkte werden mitunter bei der Hauptuntersuchung geprüft. Da ein defektes Auto nicht nur für Sie selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen kann, ist eine umfassende Untersuchung im Zweijahrestakt vorgeschrieben. Wenn Sie die HU überziehen, müssen Sie demzufolge mit Konsequenzen rechnen. Wie teuer es sein kann, den TÜV zu überziehen, erklären wir im Ratgeber.

FAQ: TÜV überziehen

Wann muss ich das nächste Mal zum TÜV?

Den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung (HU) können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Wie Sie dabei vorgehen müssen, zeigt diese Grafik.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie den TÜV-Termin überziehen?

Abhängig davon, wie lange Sie den Termin beim TÜV überziehen, kann sich das Bußgeld auf 15 bis 60 Euro belaufen. Eine genaue Aufschlüsslung bietet diese Tabelle.

Wie lange darf ich den TÜV überziehen?

Auch wenn für Pkw-Besitzer erst nach zwei Monaten Sanktionen drohen, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Termin fristgerecht einhalten.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Überziehen der Hauptuntersuchung

Tat­be­standBuß­geldPunk­te in Flens­burgFahr­ver­bot
Sie fah­ren ei­nen Pkw und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen
... um 2 bis 4 Mo­na­te15 €--
... um 4 bis 8 Mo­na­te25 €--
... um mehr als 8 Mo­na­te60 €1-
Sie fah­ren ein Kfz, für das ei­ne Si­cher­heits­prü­fung vor­ge­schrie­ben ist, und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen
... um bis zu 2 Mo­na­te15 €--
... um 2 bis 4 Mo­na­te25 €--
... um 4 bis 8 Mo­na­te60 €1-
... um mehr als 8 Mo­na­te75 €1-

Bußgeldrechner: TÜV überziehen

Video: Das Wichtigste zum überzogenen TÜV in 3 Minuten

Video: TÜV abgelaufen
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Wann muss das Fahrzeug zum TÜV?

Das TÜV-Überziehen mit einem Anhänger, für den eine Sicherheitsprüfung nötig ist, bringt bereits ab dem ersten Monat ein Bußgeld mit sich.
Das TÜV-Überziehen mit einem Anhänger, für den eine Sicherheitsprüfung nötig ist, bringt bereits ab dem ersten Monat ein Bußgeld mit sich.

Den TÜV überziehen – wie lange ist das möglich? Stellen Sie sich so eine Frage, müssen Sie zunächst einmal wissen, wann der nächste Termin für Ihr Fahrzeug fällig ist. Das erfahren Sie anhand der Plakette, die bei der letzten bestandenen HU am hinteren Kennzeichenschild Ihres Fahrzeugs angebracht wurde. Sie sollten hin und wieder, wenn Sie die Hauptuntersuchung nicht aus Versehen überziehen wollen, einen Blick auf diese Plakette werfen oder sich gleich notieren, wann Sie wieder zum TÜV müssen.

Die TÜV-Plakette ist einfach zu lesen, wenn Sie das Grundprinzip einmal verstanden haben. In der Mitte befindet sich eine Zahl, die das Jahr angibt, in dem Sie zur nächsten Untersuchung müssen, also beispielsweise 20 für das Jahr 2020. Um das Zentrum der Plakette sind die Zahlen 1 bis 12 gegen den Uhrzeigersinn angeordnet. In welchem Monat die nächste HU stattfinden soll, finden Sie anhand der Zahl heraus, die ganz oben steht, beispielsweise steht 6 für Juni.

Die Plakette weist zudem jedes Jahr eine andere Farbe auf. Das macht es für die Polizei leichter, schnell herauszufinden, ob Sie den TÜV bereits überziehen. Ihr Auto würde in so einem Fall beispielsweise in einer mobilen Kontrolle auf den nächsten Parkplatz ausgeleitet werden. Haben Sie nämlich die Hauptuntersuchung überzogen, kann das Kosten in Form eines Bußgeldes mit sich bringen.

Den gleichen Zweck wie die unterschiedlichen Farben haben auch die Striche auf der Plakette. Diese markieren immer die Ziffern 1, 12 und 11. Anhand ihrer Stellung können Beamte, die mit ihrem Fahrzeug hinter Ihnen fahren, leicht erkennen, dass Sie beispielsweise 2 Monate den TÜV überziehen. Anhand der folgenden Grafik können Sie dieses System noch einmal nachvollziehen:

TÜV überziehen: Die Infografik zeigt, wie Sie die TÜV-Plakette richtig lesen
TÜV überziehen: Die Infografik zeigt, wie Sie die TÜV-Plakette richtig lesen

TÜV überziehen: Bußgeld und Punkte können folgen

Die Hauptuntersuchung mit dem Pkw zu überziehen, muss nicht immer absichtlich passieren. Dennoch drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn Ihre Plakette abgelaufen ist. Diese sind in ihrer Höhe davon abhängig, mit welchen Fahrzeug Sie unterwegs sind: Den TÜV zu überziehen, wird bei Lkw, Bussen und bestimmten Anhängern härter geahndet als bei Pkw.

Das TÜV-Überziehen kann Mehrkosten durch eine Erhöhung der HU-Gebühren mit sich bringen.
Das TÜV-Überziehen kann Mehrkosten durch eine Erhöhung der HU-Gebühren mit sich bringen.

Das liegt daran, dass für diese Fahrzeuge eine zusätzliche Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Diese ist verpflichtend für Kfz, die als Nutzfahrzeuge betrieben werden, sowie für deren Anhänger. Geprüft werden besonders sicherheitsrelevante Fahrzeugteile, etwa die Brems- und Lenkanlagen und die Verbindungseinrichtungen.

Den TÜV zu überziehen, ist 1 Monat für Pkw-Fahrer möglich. Werden Sie in so einem Fall von der Polizei angehalten, erhalten Sie in der Regel eine Verwarnung, müssen allerdings noch kein Bußgeld zahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie den TÜV mit einem Anhänger überziehen, für den eine Sicherheitsprüfung nötig ist bzw. mit einem Lkw oder Kraftomnibus unterwegs sind: Dann müssen Sie im gleichen Zeitraum bereits ein Bußgeld von 15 Euro zahlen.

3 Monate den TÜV zu überziehen, kostet entweder 15 oder 25 Euro – abhängig ist das wiederum von der Notwendigkeit einer Sicherheitsprüfung. Das Bußgeld wird höher, je länger Sie den TÜV überziehen. 2 Monate sind vielleicht noch nicht allzu teuer, aber bei mehr als 8 Monaten kommt zusätzlich noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Das gilt allerdings nur für Pkw-Fahrer – benötigt Ihr Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung, bekommen Sie den Punkt schon bei einer Überziehung um mehr als 4 Monate.

Beim TÜV-Überziehen können Gebühren anfallen: Verspäten Sie sich um mehr als 2 Monate, wird in der Regel eine vertiefte HU durchgeführt. Ihr Fahrzeug wird dabei noch genauer geprüft, weil Sie den TÜV überzogen haben. Zusätzliche Gebühren in Höhe von 20 Prozent der HU-Gebühren werden im Zuge dessen üblicherweise erhoben.

Was kann passieren, wenn Sie den TÜV überziehen?

Ein Unfall ist sicherlich nie eine angenehme Erfahrung. Die Hauptuntersuchung, die regelmäßig stattfinden sollte, dient dazu, zumindest zu verhindern, dass ein Verkehrsunfall wegen grober Sicherheitsmängel am Fahrzeug verursacht wird. Wenn Sie den TÜV überziehen, kann Ihre Versicherung Sie in Regress nehmen, wenn der Unfall durch technische Mängel verursacht wurde. Dazu muss sie allerdings nachweisen, dass die rechtzeitige HU diesen Unfall verhindert hätte.

Können Sie den TÜV überziehen, wenn ein Saisonkennzeichen an Ihrem Fahrzeug angebracht ist? Gewissermaßen ja. Liegt der Termin zur Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraums, müssen Sie den TÜV nicht in diesem Monat aufsuchen, sondern im ersten Monat des Betriebszeitraums.

Den TÜV zu überziehen, kann die Probezeit beeinflussen: Gehen Sie länger als 8 Monate nach dem festgesetzten Monat nicht zur HU, handeln Sie sich einen B-Verstoß ein.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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36 Kommentare

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  1. Mahmood Al
    Am 26. Dezember 2023 um 20:52

    Guten Tag ich habe einen Auto gekauft wo der TÜV seit März 23 abgelaufen ist und ich habe jetzt von diese Busgeld mit dem Punkt gehört.
    Wer bekommt jetzt diese Strafe ich oder der Verkäufer. Ich kann doch nichts dafür wenn der Vorbesitzer es nicht eingehalten hat oder?
    Kann mir jemand es erklären weil ich überall gesucht habe und darüber nichts gefunden. Ich will doch mein Führerschein behalten?
    Was soll ich jetzt tun? Reicht es wenn ich es nachweisen dass ich das Auto gekauft habe?
    Danke im Voraus
    Mahmood

  2. volker
    Am 8. Oktober 2023 um 18:52

    Hallo,
    mein Motorrad hat seit August 2021 keinen Tüv mehr. Brauche ich nun eine neue Betriebserlaubnis oder kann ich einfach zum Tüv fahren?
    Beste Grüße
    Volker

  3. Marco
    Am 17. August 2023 um 17:31

    Hallo, was passiert wenn mein TÜV 6 Jahre abgelaufen ist. 1 Punkt und 75€ Bußgeld?

  4. Manuela R
    Am 23. Juni 2023 um 16:40

    Hallo. Mein TÜV ist 3/23 abgelaufen. Ich war im Mai zur hu und mein Auto ist durchgefallen. Von da an hatte ich 4 Wochen Zeit die Mängel zu beheben,was ich auch getan habe. Auto hat zur Nachprüfung TÜV bekommen. Jetzt habe ich in der 4 wöchigen Frist 2 Bußgeldbescheid in Höhe von 15€ bekommen. Muss ich beide bezahlen oder nur den ersten?

    • susan D
      Am 7. Juli 2023 um 20:13

      Hallo, Manuela, das Problem hatte ich vor zwei Jahren in Bayern : Plakette 2/2021; zum TÜV am 30.04.2021, also am letzten Tag. ASU und damit HU nicht bestanden, 1 Monat Nachfrist bis 31.05.2021. Am 18.05.2021 Knöllchen (15 EUR TÜV überzogen). Stadt angeschrieben, Sachverhalt geschildert und drauf hingewiesen, daß ich noch in der Nachprüffrist bin. Antwort: Nach erfolgter und bestandener Nachprüfung diese bitte vorlegen. Habe ich getan – am 09.06.2021 Verfahren eingestellt. Mein Rat. Widerspruch einlegen !

  5. WG
    Am 11. August 2022 um 18:29

    Hallo,
    bei meinem Fahrzeug ist die HU ca. 3 Monate überfällig.
    Ich hatte das schlicht und ergreifen übersehen.
    Nun bekomme ich (ein Termin war erst innerhalb von 14 Tagen zu bekommen) beinahe täglich einen Bußgeldbescheid
    ans Fahrzeug. Es ist aber doch richtig das es sich um ein Einmalvergehen handelt und ich auch somit nur einen
    Bußgeldbescheid zahlen muss und bei allen anderen darauf verweisen kann?!

    Danke!

  6. Olli
    Am 31. Januar 2022 um 18:57

    Hallo zusammen,ich habe gehört das angeblich der TÜV-Prüfer automatisch dem Straßenverkehrsamt mitteilt das der TÜV überzogen wurde. Ist das Richtig? Angeblich soll es jemanden so ergangen sein der sein PKW um mehr als 6 Monate TÜV überzogen hatte und dessen Freund ebenfalls der seinen Wohnwagen um mehr als 12 Monate ohne TÜV auf seinem Privatgrundstück stehen hatte.

  7. H Udo
    Am 9. November 2021 um 9:47

    Wenn ich die Prüfungen um 2Monate überziehe :Beispiel, ich hätte im Januar TÜV und fahre im März zur Untersuchung wird den die Prüfplakette auf Januar zurückversetzt?

  8. Torsten
    Am 1. Oktober 2021 um 20:20

    Im Juli war mein TÜV abgelaufen. Ich habe bei meiner Werkstatt am 23. September angerufen und die haben mir einen Termin für den 1.10 gegeben. Der TÜV hat mir ein Strafe in Höhe von 15€ auferlegt. Die Werkstatt konnte mir keinen früheren Termin anbieten. Muss ich das trotzdem bezahlen?

  9. Joni
    Am 23. September 2021 um 9:37

    Habe mein Tüv 3 Monate überzogen und bekam von der einen Stadt 15 € Strafe da jedoch dass Fahrzeug in einem anderen Landkreis angemeldet ist bekam ich ZUSÄTZLICH zu den 15€ von der anderen Stadt 45€ Strafe dürfen die das? ich dachte man muss immer egal wo 15€ bezahlen.. Würde mich schnell auf einer Antwort freuen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2021 um 11:53

      Hallo Joni,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Dennoch sollte das Bußgeld in diesem Fall die 15€ nicht überschreiten. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde oder ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ulrich K
    Am 14. September 2021 um 14:25

    Hallo eine allgemeine Frage, wenn ein Wohnwagen seit 3 Jahren keinen TÜV mehr hat, aber zugelassen und versichert ist, und dieser überführt werden soll auf eigener Achse (anderes Bundesland. Könnte die Üolizei bei Kontrolle, den Wohnwagen stilllegen obwohl alles in Ordnung ist außer TÜV?
    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2021 um 11:27

      Hallo Ulrich K.,

      allgemein ist bei Überziehung um 8 Monate oder mehr ein Bußgeld von 75€ und ein Punkt in Flensburg fällig. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. jörg W
    Am 22. Juni 2021 um 16:35

    Cabrio Saisonkennzeichen 03-10
    Tüv ist fällig 06/21 was kostet mich der Spass wenn ich erst zur nächsten Saison also märz 22 zum Tüv fahre ??

  12. Franz
    Am 17. Mai 2021 um 11:28

    Guten Tag ,Ichhab einen Eicher Mammut ( 54 Jahre alter Traktor ) mit Saison Kennzeichen 10 – 4 . Mit diesem Traktor war ichIm Sept. 2020 beim TÜV. Der Tüv Sachverständige hat den Traktor nur besichtigt ,aber die Überprüfung Abgelelehnt . Grund ,Ich hab die sog. 2 Notsitze auf ein nicht eingetragenes Podest mit Sicherheitsgurte aufgebaut. Das Podest ragt 0,94 m Über die Ackerschiene nach Hinten u. ist mit Blinker ,Rücklichter,Rückstrahler ausgerüstet .Dieses Podest ist mit dem Traktor fest verbunden u. 2018 vom TÜV abgenommen worden. Somit ist der Tüv 6 Monate abgelaufen
    HILFE RUF !!!

  13. staudacher
    Am 1. März 2021 um 21:03

    darf man den tüv überziehen beim pkw und wie lange

  14. Emre
    Am 16. Februar 2021 um 21:41

    Hallo
    bei einer SATTTELZUGMASCHINE ist
    1 Monat Tüv HU Überzogen 15€ oder erst ab 3 Monate 15€

  15. Andreas
    Am 1. Dezember 2020 um 13:03

    Kürzlich stand eine Politesse neben dem Fahrzeug, dass mein Onkel mit ablaufender HU nach seinem Tod, meiner Mutter vermachte. Die Politesse teilte mit, sie wolle nur darauf aufmerksam machen, ab dem kommenden Monat würde Bußgeld wegen Überziehung fällig und ging weiter. Ich war noch am Monatseende 10/2020 zu der die Plakette noch gültig war bei Dekra. Es gab einige Mängel, die zu beseitigen mir bis zum 30.11.2020 Zeit mitgeteilt wurde. Da die Wohnung meines Onkels schnellstmöglich ausgeräumt werden sollte und mir sonst selbst kein Fahrzeug zur Verfügung stand, habe ich das dafür genutzt und bin nicht gleich zur Werkstatt. Auch teilte jeder aus meinem Umfeld was anderes dazu mit, ob es sich noch lohnen würde diese Dinge machen zu lassen und was man so alles selbst machen könne oder nicht. Das verwirrte mich udn war mit dem vorgenannten zusammen wohl etwas viel auf einmal für mich. Meine eigentliche Hoffnung, der Bruder einer Freundin, selbst KFZ-Mechaniker mit eigener kleiner Werkstatt, wollte aus Zeitmangel nichts machen, denn er käme mit seinen eigenen Fahrzeugen nicht hinterher. Schließlich war mir irgendwann klar, was ich wohl selbst schaffen kann und was nicht und ging zu einer Werkstatt, die einen guten Ruf besitzt und wo ich früher schon gute erfahrungen machte, als ich noch ein eigenes Auto hatte. Allerdings teilte man dort mit, der nächstmögliche Termin sei am 02.12. des kommenden Monats, was 2 Tage nach meinem Ablauf der 30 Tage zur 2. Vorführung bei Dekra war, bzw. ist. Ich ging nach Dekra in Krefeld, wo ich den Fall schilderte, in der Hoffnung eien Verbesserung der Lage herbeiführen zu können. Dort diskutierte man lediglich untereinander, wann der Computer umgstellt worden sei, wegen einer Verlängerung vorführen zu können, weil es ja wegen des 2. Logdown statt einem nun 2 Monate geben würde, da man vorführen könne. Es stellte sich heraus, ich war 2 Tage zu früh dort, um unter diese Lok-down-Gesetzgebung zu fallen. Als hätte ich bei Wektstätten nicht dennoch die gleiche Problematik wie diejenigen, die zwei Tag später dort waren. Aber das sei so im Computer vorgegeben, da könne man nichts machen. Als ich fragte, ob ich alles bis auf das was in der Werkstatt gemacht werden muss zuvor machen würde und dann ohne das von der Werkstatt innerhalb der 30 Tage vorführen würde meinte man nur, dann würde er durchfallen. Ich fand das schon etwas ignorant mir gegenüber und bin letztlich mit einem schlechteren Gefühl von DEKRA Krefeld weg, als ich hingegangen war. So habe schon keine große Lust mehr noch mal zu Dekra zu fahren, so wenig mir zugewandt man sich dort verhalten hatt. Zu guter Letzt sollte ich dort noch beantworten, warum ich denn nicht früher die Werkstatt aufgesucht hätte, um den Termin zu machen. Zum einen scheint die Begründung, weshalb man aktuell statt 30 Tage 2 Monate Nachvorführzeit hat, bei dem so nachfragenden DEKRA-Mitarbeitern kein Verständnis zu besitzen. Warum soll ich mich vor sojemandem rechtfertigen? Zum anderen möchte man nicht seine lebensgeschichtlichen Wirrungen, die zu einer solchen Entscheidung geführt haben, in solch einer Situation ausbreiten. Vieleicht würde das ausgebreitet zu haben ja Verständnis hervorbringen, aber mir war nicht danach denen von der Situation einen Angehörigen in diesen Zeiten zu verlieren als Begründung zu liefern, weshalb ich nicht unmittelbar einen Werkstatttermin machte aufzutischen. Mir war es, zumindest im Gegensatz dazu, es hier mitzuteilen, in dem Moment unangenehm. Die Begegnung mit der Politesse war dann kurz darauf und ich schaute, um mich zu erkundigen daraufhin ins Internet, wo ich fand, dass Bundesverkehrsminister, Andreas Scheuer, in den Corona-Verordnungen im Frühjahr 2020 die Zeit die man Bußgeldfrei überziehen dürfe von 2 auf 4 Monaten hochgesetzt habe, was nach wie vor gültig sei. Zum einen stellt sich mir seither die Frage, ab wann ein Monat überzogen ist. Wenn eine HU bis 10/2020 geht, so meine ich doch, dass der Monat 11/2020 dann der erste Monat ohne HU sein würde. Zwei volle Monate abgelaufen wären dann doch erst mit Beginn 01/2021 nach Vor-Lock-down-Verordnungszeit eingetreten. Wenn zudem Ferkehrsminister Scheuers Aussage gilt, dann wäre das demnach nach 4 Monaten, und damit nach dem Ablauf des 02/2020, der Zeitpunkt des ersten zu erwartenden Bußgeldes ab 1. März 2021. Die Politesse wollte es hingegen ab dem 01.12.2020 mit Bußgeld belegen. Das ist schon alles sehr seltsam. Natürlich wollte ich zu keinem Zeitpunkt ein extremes Maximum an Vorteil herausholen, sondern lediglich im Sinne der Erbin, meiner Mutter, nach meinen helfenden Möglichkeiten möglichst wenig Kosten verursachen, denn sie hat auch schon genug belastendes am Hals und ist selbst im Alter des Verstorbenen. Wenn jetzt jemand meint, meine Probleme hätte mit Corona nichts zu tun, dem muss ich leider wiedersprechen. So ziemlich alles in dem Verauf dieser Dinge wurde von Corona, bzw. Corona-Lockdowns zeitlich und finanziell, sowie unterbleibender Hilfe, schleppender Abverkauf von Möbeln, mündlichen Vereinbarungen von denen unter dem finanziellen Druck von Corona keiner mehr was wissen will, sowie einer unmöglichen Handhabung einiger Vertragspartner des Verstorbenen, negativ beeinflusst. Ich würde z.B. niemals bei Vodafon einen Mobilfunkvertrag eingehen, würde ich mit meinem Ableben rechnen müssen, um meine Verwandten zu schützen. Das dann eine Werkstatt die sonst mehr als 10 Mitarbeiter hat mit nur 2 Leuten auskommen muss, setzt dem dann nur noch die Krone auf. Wäre ich 2 Tage später zu Dekra gefahren, also eigentlich nach dem Monat der letzten Gültigkeit, so wäre alles rund um das Fahrzeug kein Problem, bei ansonsten gleicher Handhabung der Dinge gewesen. Auf der einen Seite der “Starre Kasten der Bürokratie” bei DEKRA und auf der anderen keine verbindlichen Verordnungen durch Scheuer in den Kommunen, sowie einer verwunderlichen Lesart der Plakette durch die Politesse. Die menschliche Seite muss ich wohl darin sehen, dass die Politesse sich überhaupt die Mühe gegeben hat auf die abgelaufene HU aufmersam zu machen, sowie, dass die zusätzlichen Kosten wohl nicht gleich den finanziellen Ruin bedeuten. Aber wer weiß, was noch kommt.

  16. jürgen
    Am 27. Mai 2020 um 5:50

    den tüf wehrent der coronakriese überziehen darf keine 4 Monate Gültigkeit haben.

  17. Dominic
    Am 6. Mai 2020 um 18:16

    Hallo,

    wie sieht es denn beim Motorrad aus, wenn ich nicht darauf angewiesen bin. Ich hatte letztes Jahr schlichtweg keine Zeit zu fahren und habe deshalb jetzt morgen einen Termin beim TÜV. Die HU ist seit 12 Monaten abgelaufen. Nach kurzer Frage wurde mir gesagt, das Datum wird nicht zurückdatiert. Wie sieht es mit Bußgeld oder der gleichen aus.

    Gruß

  18. Kirsten
    Am 30. April 2020 um 18:47

    Wenn ich bei meinem Motorrad einen Monat überziehe, steht dann auf der Plakette und Schein der überzogene Monat, dh. habe ich dadurch um einen Monat verlängert?
    Danke für Eure Antworten.
    Gruß Kirsten

  19. Martina
    Am 13. April 2020 um 11:56

    Ich habe ein Wohnmobil wo der TÜV abgelaufen ist. Es steht auf unserem Privaten Grundstück und wir werden dieses Jahr in der jetzigen Situation auch nirgedwo hinfahren. Nun haben wir uns entschlossen in dieser Zeit das Wohnmobil wieder in Schuss zu bringen. Muss ich dieses jetzt abmelden oder kann ich den TÜV zum Beispiel erst im Herbst machen lassen wenn wir die Arbeiten erledigt haben.

    Mir freundlichen Grüßen
    Martina

  20. Dagmar
    Am 6. April 2020 um 7:38

    Hallo, an meinem Fahrzeug ist seit 01.04.2020 der Tüv abgelaufen. Auf Grund von “Corona” habe ich gehört, dass ich trotzdem noch mit dem KFZ fahren darf. Können Sie mir das bestätigen? Aktuell steht das Fahrzeug auf der Strasse vor meinem Haus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2020 um 13:45

      Hallo Dagmar,

      die Prüfkapazitäten sind derzeit jedoch eingeschränkt, die derzeitigen Prüfintervalle gelten nach hiesiger Kenntnis aber weiterhin. Es bleibt abzuwarten, ob eine Einschränkung in den kommenden Monaten zu erwarten ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. karl o.
    Am 20. März 2020 um 19:36

    Hallo!
    Ich habe es aus persönlichen Gründen tatsächlich “geschafft”, die HU für mein Fahrzeug mit H-Kennzeichen, die im Mai 2019 fällig gewesen wäre, bis heute nicht vornehmen zu lassen und möchte daher fragen, ob es für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen eine über die vertiefte HU noch hinausgehende Prüfung gibt!?
    Der Wagen ist – das nur am Rand – in ganz ordnungsgemäßem Zustand und ich bin ihn seit über einem Jahr auch nicht gefahren, was ich durch den nur minimalen km-Stand-Zuwachs seit der letzten HU vielleicht einigermaßen glaubwürdig belegen kann.
    Danke und viele Grüße
    Karl O.

  22. stephan
    Am 27. Februar 2020 um 14:19

    Wie verhält es sich bei einem Saisonkennzeichen. Ich dürfte ja streng genommen nicht zur TÜV Prüfstelle fahren, in der nicht Saisonalen Zeit. Wird diese Zeit aber trotzdem zur Überlaufzeit gerechnet? Saison Kennzeichen von 3-11, TÜV wäre im Oktober fällige gewesen. Gibts dann jetzt schon ein Punkt?

  23. Friedhelm
    Am 19. Januar 2020 um 12:25

    Ich bin mit einem PKW gefahren bei dem der TÜV mehr als 8 Monate abgelaufen war. Die Polizei hat das bemerkt und eine Aufforderung zur Klärung am Fahrzeug befestigt. Das Auto ist in der gleichen Woche ohne Beanstandung über den TÜV gekommen. Ich bin nicht der Halter des PKW. Es ist ein Anhörungsbogen der Polizei mit Bußgeld und 1Punkt beim Halter ein getroffen, wer ist verantwortlich und wer bekommt den Punkt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 16:42

      Hallo Friedhelm,

      für den TÜV ist in aller Regel der Halter des Fahrzeugs zuständig. Verstöße können diesem zumeist zur Last gelegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Claudia
    Am 28. Oktober 2019 um 15:19

    Hallo,
    kein Fahrzeug MUSS zum TÜV,
    jeder kann auch zu einer anderen zugelassenen Prüfstelle fahren

  25. Rainer
    Am 11. Oktober 2019 um 2:18

    Es steht geschrieben:
    “Ver­stoß: Punk­te Buß­geld (€) Ver­warn­geld (€)
    Ü­ber­schrei­tung der Frist zur Haupt­un­ter­such­ung
    – um 2 – 4 Mo­na­te 0 15.-

  26. Kircher
    Am 2. Oktober 2019 um 18:52

    Betr.: TÜV – Plakette PKW

    Wenn der Tüv beim PKW – Fällig wird z.B. 07/19 Wieviel Monate darf ich überziehen ohne höhere Gebühren beim TÜV oder DEKRA zu bezahlen. Ich war oder bin der Meinung 07 + 2 Monate also 08 + 09 Und ab 10 zum TÜV ohne Mehrkosten
    Gruss K.

  27. egon
    Am 13. September 2019 um 10:39

    wer haftet der Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer

  28. jörg
    Am 17. August 2019 um 13:06

    vom 1 & 2 Monat “nur” ein mängelschein. es wird eindeutig gesagt, überziehen von m e h r als 2 Monaten 15 €, man bedenke aber, das bei einer überziehung um mehr als zwei Monate die HU Untersuchung teurer wird. der mängelschein kann aber eine zeitliche begrenzung zur behebung des umstandes vermerken, dann muss es gemacht werden. ansonsten gibt es ein bescheid an die zentrale bußgeldstelle.

    beispiel: Plakette zeigt an 05 / 19, bis 07 / 19 mängelschein, um mehr als 2 Monate 08 / 19 = 15 € & Sonderuntersuchung HU.

    hoffe, ich konnte euch ein wenig helfen.

  29. Karl
    Am 29. Juli 2019 um 14:44

    Beim TÜV- Überziehen zitieren Sie aus dem Bußgeldkatalog “PKW/HU überzogen um 2 bis 4 Monate … 15€”, darunter gibt es offensichtlich kein Bußgeld. Im Text heißt es “Den TÜV zu überziehen, ist 1 Monat für Pkw-Fahrer möglich. Werden Sie in so einem Fall von der Polizei angehalten, erhalten Sie in der Regel eine Verwarnung, müssen allerdings noch kein Bußgeld zahlen.” Was ist denn nun zwischen dem 1. und 2 Monat der Überziehung?

  30. Björn H.
    Am 18. Juli 2019 um 11:03

    Hallo,
    mir ist aufgefallen das die Beispielbilder falsch sind, die zahlen sind andersherum angeordnet.
    Der schwarze bereich zeigt wie auf einer Uhr den Monat an, also wenn der schwarze bereich Richtung 3 Zeigt muss auch die 3 oben stehen und nicht die 9.

    Mit freundlichen Grüßen
    Björn

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2019 um 13:44

      Hallo Björn,

      wir bedanken uns für den Hinweis. Hier ist uns in der Tat ein Fehler unterlaufen, für den wir uns entschuldigen möchten. Wir werden die Grafik so bald wie möglich korrigieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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