Menü

Wegen Corona den TÜV überziehen? Diese Regelungen gelten derzeit

News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 7. April 2020

Dürfen Sie in Zeiten von Corona den TÜV-Termin überziehen?
Dürfen Sie in Zeiten von Corona den TÜV-Termin überziehen?

Die Corona-Epidemie bestimmt seit Wochen den Alltag vieler Deutscher. So manche Tätigkeiten, die sonst als Selbstverständlichkeit galten, dürfen derzeit nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang eigentlich mit der Einhaltung des HU-Termins? Dürfen Sie diesen weiterhin wahrnehmen? Haben die Prüfstellen noch geöffnet? Und was droht, wenn Sie während der Corona-Krise den TÜV-Termin überziehen? Wir verraten es Ihnen.

Die Durchführung der Hauptuntersuchung ist weiterhin möglich

Viele Betriebe mussten in den vergangenen Wochen auf Anweisung der Bundes- oder Landesregierung schließen. Kfz-Werkstätten dürfen allerdings weiterhin geöffnet bleiben, denn sie gelten als systemrelevant – immerhin brauchen die Menschen nach wie vor funktionierende Autos. Auch die großen Prüfstellen wie TÜV, DEKRA und GTÜ bieten weiterhin ihre Dienste an.

Dazu gehört unter anderem die Hauptuntersuchung. Denn diese diene nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der Sicherheit im Straßenverkehr und sei damit wichtig für die Aufrechterhaltung des Systems, wie der Verband der TÜV e. V. schreibt. Als Kfz-Besitzer besteht für Sie also nach wie vor die Möglichkeit, die HU bei Ihrem Fahrzeug durchführen zu lassen.

Doch das ist manchmal gar nicht so einfach. Denn während Sie bei einigen Prüfstellen derzeit ungewöhnlich schnell einen Termin bekommen, kann bei anderen das genaue Gegenteil herrschen. Was passiert also, wenn Sie in Zeiten von Corona den TÜV überziehen?

BMVI gibt Empfehlungen für Ausnahmegenehmigungen heraus

Das BMVI empfiehlt, die Überziehung der HU während der Corona-Krise erst nach 4 Monaten zu ahnden statt nach 2.
Das BMVI empfiehlt, die Überziehung der HU während der Corona-Krise erst nach 4 Monaten zu ahnden statt nach 2.

Dass es teilweise an Prüfkapazitäten mangelt, hat verschiedene Gründe: Manche Kfz-Werkstätten entscheiden von sich aus zu schließen, um Angestellte und Kunden nicht zu gefährden. Hinzu kommen Kurzarbeit, ein erhöhter Krankenstand und die Tatsache, dass derzeit keine neuen Sachverständigen für die Durchführung der HU ausgebildet werden können, weil die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes für die Teilnehmer nicht möglich ist.

Das BMVI ist sich dieser Problematik bewusst und empfiehlt deshalb den einzelnen Landesregierungen eine gewisse Kulanz in Hinsicht auf die Hauptuntersuchungen während der Dauer der Corona-Krise. Den TÜV zu überziehen, sollte von den Polizeibehörden erst geahndet werden, wenn der Termin um wenigstens vier Monate überschritten ist und nicht wie üblicherweise bereits ab zwei Monaten.

Mit welchen Bußgeldern Sie bei einer Überziehung des HU-Termins rechnen müssen, können Sie unserem TÜV-Ratgeber entnehmen.

Bislang ist unklar, ob und welche der Bundesländer dem Vorschlag des BMVI folgen und die Regeln lockern werden. Generell bleibt die Empfehlung, den HU-Termin trotzdem einzuhalten, soweit dies den Kfz-Haltern möglich ist, denn die Überprüfung auf Mängel am Fahrzeug dient letzten Endes der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Führen Sie Ihr Kfz beim TÜV vor, sollten Sie natürlich auch hier auf die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen achten. Nähere Informationen dazu finden Sie im folgenden Video des TÜV Nord:

Aktuelle News zu den Entwicklungen in der Corona-Pandemie finden Sie auf unser Infektionsschutz-Newsseite.

Im Video: Wie lange dürfen Sie den TÜV generell überziehen?

Video: TÜV abgelaufen
Erfahren Sie, wie lange Sie den TÜV-Termin überziehen dürfen.

Bildnachweise: Fotolia.com/© Sashkin, istockphoto.com/© kadmy

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (68 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Wegen Corona den TÜV überziehen? Diese Regelungen gelten derzeit
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

10 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Eduard sagt:

    Bitte senden Sie mir verbindlich eine Bestätigung dass corona-bedingt eine 4monatige Überziehung erlaubt ist.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Eduard,

      eine solche verbindliche Bestätigung können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Juergen sagt:

    Hallo,hatte heute Werkstatttermin für Motorrad.
    Reifenwechsel und TÜV.TÜV war etwas drüber 7/20
    Prüfer hat 60,80 Euro in Rechnung gestellt.
    Ist das in Ordnung?

    Dankeschön

  3. Barbara sagt:

    wir sind seit Dezember im Polen, Rückfahrt durch quarantene in Deutschlan nicht denkbar ist. Ist corona-bedingt eine Überziehung erlaubt?

  4. Ralf sagt:

    Hallo Barbara,
    solange ihr in Polen seid braucht ihr Kein TüV. Sobald ihr aber auf deutschen Boden seid müsst ihr die nächstmögliche TüV Stadtion aufsuchen.

  5. Andy sagt:

    Gilt die Coronaregelung, dass man – umständebedingt- die HU schadlos bis zu 4 Monate überziehen darf, auch für Niedesachsen ? HU des KFZ Dez. 2020 )
    DANKE
    Freundl Gruß

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andy,

      eine feste Regel hierzu gab es nicht, lediglich eine Empfehlung zu Beginn der Pandemie. Die Behörden dürfen Verstöße grundsätzlich ahnden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Andy sagt:

    Ist es richitg, dass man bei Überziehung von 4 Monaten in Niedersachsen bei der HU-Prüfung und vom Ordnungsamt Bussgelder bekommt?

  7. Heinz K sagt:

    Frage
    Wenn ich ein Auto das ausschließlich auf einem Privatgrundstück steht und nicht in den öffentlichen Verkehr kommt, muß ich da einen gültigen TÜV-Stempel haben?

  8. Peter sagt:

    Hallo, habe meinen TÜV Termin im dritten Monat überschritten. Habe jetzt eine Ordnungswidrigkeit in höhe von 15€ bekommen.
    Meine Frage wenn ich am nächsten Tag wieder angehalten werde muss ich wieder 15€ bezahlen?
    Beste Grüße

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.