Wegen Corona den TÜV überziehen? Diese Regelungen gelten derzeit

News von Gitte H.

Veröffentlichungsdatum: 7. April 2020

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Dürfen Sie in Zeiten von Corona den TÜV-Termin überziehen?
Dürfen Sie in Zeiten von Corona den TÜV-Termin überziehen?

Die Corona-Epidemie bestimmt seit Wochen den Alltag vieler Deutscher. So manche Tätigkeiten, die sonst als Selbstverständlichkeit galten, dürfen derzeit nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang eigentlich mit der Einhaltung des HU-Termins? Dürfen Sie diesen weiterhin wahrnehmen? Haben die Prüfstellen noch geöffnet? Und was droht, wenn Sie während der Corona-Krise den TÜV-Termin überziehen? Wir verraten es Ihnen.

Die Durchführung der Hauptuntersuchung ist weiterhin möglich

Viele Betriebe mussten in den vergangenen Wochen auf Anweisung der Bundes- oder Landesregierung schließen. Kfz-Werkstätten dürfen allerdings weiterhin geöffnet bleiben, denn sie gelten als systemrelevant – immerhin brauchen die Menschen nach wie vor funktionierende Autos. Auch die großen Prüfstellen wie TÜV, DEKRA und GTÜ bieten weiterhin ihre Dienste an.

Dazu gehört unter anderem die Hauptuntersuchung. Denn diese diene nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der Sicherheit im Straßenverkehr und sei damit wichtig für die Aufrechterhaltung des Systems, wie der Verband der TÜV e. V. schreibt. Als Kfz-Besitzer besteht für Sie also nach wie vor die Möglichkeit, die HU bei Ihrem Fahrzeug durchführen zu lassen.

Doch das ist manchmal gar nicht so einfach. Denn während Sie bei einigen Prüfstellen derzeit ungewöhnlich schnell einen Termin bekommen, kann bei anderen das genaue Gegenteil herrschen. Was passiert also, wenn Sie in Zeiten von Corona den TÜV überziehen?

BMVI gibt Empfehlungen für Ausnahmegenehmigungen heraus

Das BMVI empfiehlt, die Überziehung der HU während der Corona-Krise erst nach 4 Monaten zu ahnden statt nach 2.
Das BMVI empfiehlt, die Überziehung der HU während der Corona-Krise erst nach 4 Monaten zu ahnden statt nach 2.

Dass es teilweise an Prüfkapazitäten mangelt, hat verschiedene Gründe: Manche Kfz-Werkstätten entscheiden von sich aus zu schließen, um Angestellte und Kunden nicht zu gefährden. Hinzu kommen Kurzarbeit, ein erhöhter Krankenstand und die Tatsache, dass derzeit keine neuen Sachverständigen für die Durchführung der HU ausgebildet werden können, weil die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes für die Teilnehmer nicht möglich ist.

Das BMVI ist sich dieser Problematik bewusst und empfiehlt deshalb den einzelnen Landesregierungen eine gewisse Kulanz in Hinsicht auf die Hauptuntersuchungen während der Dauer der Corona-Krise. Den TÜV zu überziehen, sollte von den Polizeibehörden erst geahndet werden, wenn der Termin um wenigstens vier Monate überschritten ist und nicht wie üblicherweise bereits ab zwei Monaten.

Mit welchen Bußgeldern Sie bei einer Überziehung des HU-Termins rechnen müssen, können Sie unserem TÜV-Ratgeber entnehmen.

Bislang ist unklar, ob und welche der Bundesländer dem Vorschlag des BMVI folgen und die Regeln lockern werden. Generell bleibt die Empfehlung, den HU-Termin trotzdem einzuhalten, soweit dies den Kfz-Haltern möglich ist, denn die Überprüfung auf Mängel am Fahrzeug dient letzten Endes der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Führen Sie Ihr Kfz beim TÜV vor, sollten Sie natürlich auch hier auf die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen achten. Nähere Informationen dazu finden Sie im folgenden Video des TÜV Nord:

Aktuelle News zu den Entwicklungen in der Corona-Pandemie finden Sie auf unser Infektionsschutz-Newsseite.

Im Video: Wie lange dürfen Sie den TÜV generell überziehen?

Video: TÜV abgelaufen
Erfahren Sie, wie lange Sie den TÜV-Termin überziehen dürfen.

Bildnachweise: Fotolia.com/© Sashkin, istockphoto.com/© kadmy

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (68 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

10 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Peter
    Am 4. Januar 2022 um 9:13

    Hallo, habe meinen TÜV Termin im dritten Monat überschritten. Habe jetzt eine Ordnungswidrigkeit in höhe von 15€ bekommen.
    Meine Frage wenn ich am nächsten Tag wieder angehalten werde muss ich wieder 15€ bezahlen?
    Beste Grüße

  2. Heinz K
    Am 4. November 2021 um 18:27

    Frage
    Wenn ich ein Auto das ausschließlich auf einem Privatgrundstück steht und nicht in den öffentlichen Verkehr kommt, muß ich da einen gültigen TÜV-Stempel haben?

  3. Andy
    Am 15. Juni 2021 um 12:12

    Ist es richitg, dass man bei Überziehung von 4 Monaten in Niedersachsen bei der HU-Prüfung und vom Ordnungsamt Bussgelder bekommt?

  4. Andy
    Am 15. Juni 2021 um 12:10

    Gilt die Coronaregelung, dass man – umständebedingt- die HU schadlos bis zu 4 Monate überziehen darf, auch für Niedesachsen ? HU des KFZ Dez. 2020 )
    DANKE
    Freundl Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juni 2021 um 15:25

      Hallo Andy,

      eine feste Regel hierzu gab es nicht, lediglich eine Empfehlung zu Beginn der Pandemie. Die Behörden dürfen Verstöße grundsätzlich ahnden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ralf
    Am 15. Februar 2021 um 15:05

    Hallo Barbara,
    solange ihr in Polen seid braucht ihr Kein TüV. Sobald ihr aber auf deutschen Boden seid müsst ihr die nächstmögliche TüV Stadtion aufsuchen.

  6. Barbara
    Am 12. Januar 2021 um 18:17

    wir sind seit Dezember im Polen, Rückfahrt durch quarantene in Deutschlan nicht denkbar ist. Ist corona-bedingt eine Überziehung erlaubt?

  7. Juergen
    Am 6. Oktober 2020 um 19:55

    Hallo,hatte heute Werkstatttermin für Motorrad.
    Reifenwechsel und TÜV.TÜV war etwas drüber 7/20
    Prüfer hat 60,80 Euro in Rechnung gestellt.
    Ist das in Ordnung?

    Dankeschön

  8. Eduard
    Am 28. April 2020 um 19:20

    Bitte senden Sie mir verbindlich eine Bestätigung dass corona-bedingt eine 4monatige Überziehung erlaubt ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Mai 2020 um 16:41

      Hallo Eduard,

      eine solche verbindliche Bestätigung können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar