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TÜV überziehen: Ist eine Rückdatierung die Folge?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei versäumter Frist wird der TÜV zurückdatiert: richtig oder falsch?

Findet eine Rückdatierung der Hauptuntersuchung (HU) statt, wenn Sie den Termin verpasst haben?
Findet eine Rückdatierung der Hauptuntersuchung (HU) statt, wenn Sie den Termin verpasst haben?

Es existieren unzählige Faktoren, welche die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden können. Dazu gehört beispielsweise das Fehlverhalten von Kraftfahrern oder die Beschaffenheit der jeweiligen Straße. Doch auch Mängel an Kraftfahrzeugen können Verkehrsunfälle begünstigen. Um dem entgegenzuwirken, müssen alle zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Kfz regelmäßig zur sogenannten Hauptuntersuchung (HU), die umgangssprachlich auch als „TÜV“ bezeichnet wird.

Kraftfahrer, die den TÜV-Termin versäumen und dennoch mit dem betroffenen Fahrzeug unterwegs sind, müssen sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Doch sind dies die einzigen Konsequenzen, die in einem solchen Fall drohen? Oder erwartet Fahrer, die den TÜV überziehen, eine Rückdatierung auf das eigentliche Prüfdatum, sodass die nächste HU früher stattfindet? Im Ratgeber erfahren Sie es!

FAQ: Rückdatierung des TÜV-Termins

Wird der TÜV noch zurückdatiert?

Seit 2012 gibt es keine Rückdatierung mehr bei der Hauptuntersuchung. Zuvor wurde die TÜV-Plakette auf das ursprüngliche Prüfdatum zurückdatiert. Fahrer, die den TÜV z. B. um fünf Monate überzogen hatten, mussten auch fünf Monate früher zur nächsten HU.

In welchen Abständen sind Hauptuntersuchungen vorgeschrieben?

Die erste TÜV-Untersuchung findet in der Regel drei Jahre, nachdem das Kraftfahrzeug erstmalig zugelassen wurde, statt. Anschließend gelten ein Turnus von zwei Jahren für Pkw und ein Abstand von einem Jahr für Busse und Lkw.

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen?

Zwar droht, wenn Sie den TÜV überziehen, keine Rückdatierung, dafür kommen jedoch Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu. Je nachdem, wie viele Monate Sie schon ohne gültige TÜV-Plakette fahren, fallen die Sanktionen normalerweise strenger aus. In welchem Rahmen sie sich in der Regel bewegen, können Sie hier nachlesen.

Video – Wichtige Facts zum überzogenen TÜV in nur 3 Minuten

Video: TÜV abgelaufen
Was passiert, wenn Sie den TÜV zu lange überziehen?

Verpasste Hauptuntersuchung: Findet eine Rückdatierung statt?

Seit 2012 wird der TÜV nicht mehr zurückdatiert.
Seit 2012 wird der TÜV nicht mehr zurückdatiert.

In der Vergangenheit verhielt es sich tatsächlich so, dass bei einem versäumten HU-Termin eine Rückdatierung vorgenommen wurde. Kraftfahrer, die zum Beispiel erst sechs Monate nach der Frist vorstellig wurden, mussten auch sechs Monate früher wieder mit ihrem Fahrzeug zur Untersuchung erscheinen. Anstatt für 24 Monate wurde die TÜV-Plakette aufgrund der Rückdatierung dann nur für 18 Monate erteilt.

Doch müssen Sie auch in der heutigen Zeit, wenn Sie den TÜV überziehen, mit einer Rückdatierung rechnen? Dem ist glücklicherweise seit dem Jahr 2012 nicht mehr so. Unabhängig davon, wie viel Zeit seit Ihrem eigentlichen TÜV-Termin vergangen ist, startet der neue Turnus mit dem Datum, an dem die neue Plakette ausgegeben wurde. Die gerade beschriebenen Vorschriften zur TÜV-Rückdatierung wurden also aufgehoben.

TÜV überzogen: Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor?

Damit wäre zumindest geklärt, dass Fahrer, die den TÜV überziehen, keine Rückdatierung mehr befürchten müssen. Gänzlich ungestraft kommen sie allerdings dennoch nicht davon. Schließlich ist es nicht erlaubt, ein Kfz ohne gültige TÜV-Plakette durch den Verkehr zu manövrieren. Im Folgenden haben wir Ihnen daher zusammengefasst, welche Ahndungen gemäß Bußgeldkatalog möglich sind, wenn Sie die Hauptuntersuchung immer weiter vor sich herschieben:

  • 2 bis 4 Monate: 15 Euro
  • 4 bis 8 Monate: 25 Euro
  • 8 Monate und länger: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bedenken Sie also: Wenn Sie den TÜV überziehen, ist eine Rückdatierung zwar mittlerweile nicht mehr möglich; dies befreit Sie allerdings nicht von den entsprechenden Sanktionen, die auf das Fahren ohne gültige TÜV-Plakette folgen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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