Menü

Fahren ohne gültigen TÜV – Bußgeld, Regeln beim Unfall und mehr

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Fahren ohne TÜV ist nicht erlaubt – aber für eine gewisse Zeit geduldet

Nicht vergessen: Etwa alle zwei Jahre geht es zur HU. Auf das Fahren ohne gültige TÜV-Plakette steht ein Bußgeld und nach gewisser Zeit auch ein Punkt.
Nicht vergessen: Etwa alle zwei Jahre geht es zur HU. Auf das Fahren ohne gültige TÜV-Plakette steht ein Bußgeld und nach gewisser Zeit auch ein Punkt.

Die Hauptuntersuchung (umgangssprachlich auch HU oder TÜV genannt) gehört zur (meist) zweijährlichen Routine eines jeden Kfz-Halters. In einer dafür lizenzierten Werkstatt wird das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit und seine Umwelttauglichkeit geprüft. Wer besteht, darf weiterfahren. Wo Mängel festgestellt werden, müssen diese schnellstmöglich behoben werden.

Haben Sie den nächsten Termin für die HU verpasst, stellen Sie sich vermutlich Fragen wie die folgenden: Wie lange darf man ohne TÜV fahren? Mit welcher Strafe für das Fahren ohne TÜV muss ich ihm Ernstfall rechnen? Gibt es Ausnahmen? Was, wenn ich dann einen Unfall habe?

Antworten auf diese Fragen und noch mehr finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne TÜV

Ist das Fahren ohne TÜV erlaubt?

Nein, wer mit seinem PKW unterwegs ist, ohne dass dieser bei der erforderlichen Hauptuntersuchung (HU) war, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Welche Sanktionen drohen denn, wenn ich ohne TÜV fahre?

Es drohen Bußgelder von 15 bis 75 Euro sowie max. 1 Punkt. Die exakten Bußgelder und ggf. Punkte können Sie unserer Tabelle hier entnehmen.

Wann darf ich ausnahmsweise doch ohne TÜV fahren?

Wir haben die wichtigsten Ausnahmesituationen im Beitrag für Sie zusammengefasst.

Video: Die wichtigsten Infos zum überzogenen TÜV in 3 Minuten

Video: TÜV abgelaufen
In diesem Video erfahren Sie, wie lange Sie den TÜV überziehen dürfen!

Fahren ohne TÜV: 1 Monat, 2 Monate, 3 Monate …

Wie lange dürfen Sie ohne TÜV fahren? Erlaubt ist dies per se natürlich nicht. Dennoch müssen Sie, wenn die Gültigkeit der HU-Plakette seit einem Monat abgelaufen ist, noch mit keiner Sanktion gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Werden Sie bei der Überziehung der HU von einem Monat ertappt, erhalten Sie regelmäßig lediglich eine Verwarnung, müssen jedoch noch keine Bußgelder zahlen. Ebenso wird das Fahren ohne TÜV beim Motorrad, Moped o. Ä. behandelt.

Anders liegt der Fall, wenn es sich bei Ihrem Kfz um ein Nutzfahrzeug handelt, für das eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Die Sanktionen beim Fahren ohne TÜV für bestimmte Anhänger, Lkw und Busse ist weitaus strenger.
Ohne TÜV fahren: Eine Strafe im juristischen Sinne gibt es nicht, da es sich nicht um eine Straftat handelt.
Ohne TÜV fahren: Eine Strafe im juristischen Sinne gibt es nicht, da es sich nicht um eine Straftat handelt.

Sollten leichte Mängel auffallen, bekommen Sie von der Werkstatt in aller Regel die gültige Plakette und die Aufforderung, die Mängel zu beheben. Stellt der Gutachter erhebliche Schäden fest, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wird keine Plakette erteilt. Stattdessen muss das Fahrzeug zur Reparatur gebracht und anschließend abermals zur Überprüfung vorgeführt werden. Für das Fahren ohne TÜV, aber mit Mängelliste, haben Sie anschließend noch einen Monat Zeit. Sanktionen für das noch immer unerlaubte Fahren ohne Plakette können dennoch auf Sie zukommen.

Schaffen Sie es nicht, die Mängel innerhalb eines Monats zu beseitigen, muss die HU noch einmal angesetzt und durchgeführt werden. Auch die Kosten müssen Sie abermals in vollem Umfang zahlen.

Keine „Strafe“: Ohne TÜV zu fahren, ist eine Ordnungswidrigkeit

Für das Fahren ohne TÜV ist keine Strafe im juristischen Sinne zu erwarten. Es handelt sich hierbei um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird. Welche Sanktionen dabei auf Sie zukommen könnten, wenn Sie nach mehreren Monaten ohne gültigen HU-Stempel ertappt werden, das erfahren Sie aus der nachstehenden Bußgeldtabelle:

Tat­be­standBuß­geldPunk­te in Flens­burgFahr­ver­bot
Sie fah­ren ei­nen Pkw und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen
... um 2 bis 4 Mo­na­te15 €--
... um 4 bis 8 Mo­na­te25 €--
... um mehr als 8 Mo­na­te60 €1-
Sie fah­ren ein Kfz, für das ei­ne Si­cher­heits­prü­fung vor­ge­schrie­ben ist, und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen
... um bis zu 2 Mo­na­te15 €--
... um 2 bis 4 Mo­na­te25 €--
... um 4 bis 8 Mo­na­te60 €1-
... um mehr als 8 Mo­na­te75 €1-

So kann Ihnen das Fahren ohne TÜV Punkte und Kosten von bis zu 75 Euro einbringen. Darüber hinaus wird Ihnen mit dem jeweiligen Bußgeld regelmäßig auch eine vertiefe Hauptuntersuchung angeordnet, die meist etwas teurer ist.

TÜV-Plakette richtig lesen: Jahr und Monat sind auf dem Kennzeichen vermerkt. So gehen Sie den Strafen aus dem Weg.
TÜV-Plakette richtig lesen: Jahr und Monat sind auf dem Kennzeichen vermerkt. So gehen Sie den Strafen aus dem Weg.

Ein Auto fahren ohne TÜV in der Probezeit

Werden Sie als Fahranfänger in Ihrer zweijährigen Probezeit dabei ertappt, wie Sie ohne TÜV unterwegs sind, müssen Sie noch keine Probezeitmaßnahmen befürchten. Auch wenn Sie die HU mehr als acht Monate überziehen, handelt es sich dabei „nur“ um einen sogenannten B-Verstoß, der Ihnen noch keine Probezeitmaßnahmen wie die Verlängerung der Probezeit oder die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar einbringt (Ausnahme: Es stellt bereits den zweiten B-Verstoß dar).

Wie jeder andere Fahrer auch haben auch die Führerscheinneulinge mit Konsequenzen gemäß der oben aufgeführten Bußgeldtabelle zu rechnen: ein Punkt in Flensburg und 60 Euro.

Gibt es Ausnahmen von diesen Regelungen?

In einigen Fällen ist (begrenzt) eine Fahrt auch ohne TÜV möglich. Die gefragtesten Situationen haben wir im Folgenden zusammengefasst:

  • Fahren ohne TÜV – zum TÜV: Generell heißt es, dass die direkte Fahrt zur Werkstatt im Zulassungsbezirk erlaubt ist. Allerdings ist es nicht vollständig ausgeschlossen, auch auf der Fahrt zum TÜV noch immer ein Bußgeld auferlegt zu bekommen. Haben Sie die Terminbestätigung für die Hauptuntersuchung bereit, könnten Sie evtl. auf die Kulanz des Beamten hoffen.
  • Ohne TÜV zur Werkstatt fahren: Die Regelung ist hier ähnlich wie bei der Fahrt zum TÜV: Ein Bußgeld ist nicht ausgeschlossen, die direkte Fahrt zur Werkstatt ist in der Regel aber geduldet. Auch hier lohnt es sich, einen entsprechenden Nachweis bereitzuhalten.
  • Rote Kennzeichen: Sogenannte rote Überführungskennzeichen dürfen ausschließlich von Werkstätten oder (Gebrauchtwagen-)Händlern genutzt werden, da sie nur für den gewerblichen Bereich vorgesehen sind. Diese Kennzeichen können Sie sich auch nicht ausleihen, da lediglich der Gewerbetreibende, auf den die Schilder registriert sind, diese im Rahmen seines Geschäftsbetriebs verwenden darf. Sie müssten daher den Händler bitten, Ihr neu erworbenes Kfz beim TÜV vorzustellen. Ihm ist das Fahren ohne TÜV dann im Regelfall gestattet.
  • Das Auto zum TÜV fahren – ohne Kennzeichen: Dies ist nicht erlaubt. Sie sollten sich zuvor um eine Kurzzulassung (“Kurzzeitkennzeichen”) bemühen. Zwar wird Ihnen eine solche normalerweise nur mit einem gültigen HU-Nachweis erteilt, der direkte Weg zum TÜV wird Ihnen aber häufig ausnahmsweise gestattet.
Unfall beim Fahren ohne TÜV gebaut? Unter Umständen kann die Versicherung sich das Geld von Ihnen zurückholen.
Unfall beim Fahren ohne TÜV gebaut? Unter Umständen kann die Versicherung sich das Geld von Ihnen zurückholen.

Fahren ohne TÜV, Versicherung und Zulassung

Grundlage für die eben erwähnten Regelungen ist Abs. 4 § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Das Fahren ohne TÜV, Zulassung und Versicherung ist demnach nicht gestattet.

Sind Sie ohne gültige HU-Plakette unterwegs, dafür aber mit Zulassung, ist Ihre Versicherung noch immer aktiv. Geraten Sie in einen Unfall, übernimmt die Assekuranz den Schaden. Sollte sich jedoch im Nachhinein herausstellen, dass aufgrund der fehlenden Hauptuntersuchung der Unfall vermeidbar gewesen wäre, könnte Ihre Versicherung Ihnen noch immer die Kosten in Rechnung stellen.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (212 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Fahren ohne gültigen TÜV – Bußgeld, Regeln beim Unfall und mehr
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

31 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Willi B
    Am 4. Januar 2023 um 11:10

    Bei meinem Traktor Typ Deutz, ist der TÜV im Dezember 2022 abgelaufen. Zur Zeit ist der Trator aber nicht Fahrbereit, da die Betriebsbremse noch eingebaut werden muss, ansonsten gibt es keine weiteren Mängel. Meine Frage: Muss ich jetzt mit Bußgeld rechnen?

  2. Astrid
    Am 5. November 2021 um 16:55

    Hallo! Unser Auto steht im Moment auf der Straße geparkt. Steuern und Versicherungen werden brav bezahlt. Tüv ist abgelaufen. Darf ich trotzdem auf der öffentliche Straße parken oder ist das verboten?

  3. Hans-Jürgen G
    Am 3. August 2021 um 19:31

    Fahrzeug stand zur TÜV Abnahme im öffentlichen Verkehrsraum. Er wurde per Huckepack dort hin gebracht und abgestellt. 12h später erfolgte die Abnahme durch den TÜV. Davor erfolgte die Kontrolle durch die Polizei. Was kam war natürlich die Strafe. 60,00€ und ein Punkt. Lohnt sich ein Wiederspruch,
    mit fr. Grüßen
    H.J. G

  4. Jan de S
    Am 30. Mai 2021 um 8:25

    Guten Tag, ich wohne teilweise in den Niederlande und Deutschland. Mein Motorrad ist zugelassen in Deutschland. Jetzt habe ich mein Motorrad hier in Holland. Im Juni soll ich zu TUV fahren, aber wass mache ich weil ich jetzt wegen die Pandemie nicht nach Deutschland fahren darf.
    Ich habe ein niederlandischen Paspoort und darf jetzt nicht uber die Grenze oder ist zu TUV fahren ein ausnahme Fall.

    Grusse, Jan de S

  5. Manfred
    Am 7. März 2021 um 21:51

    Wir fahren z.Z. den Zweitwagen eines Arbeitskollegen meiner Frau, der unseren Golf reparieren wollte, weil er ein kleines, tropfendes Problemchen an der Ölablassschraube hat oder hatte.
    Nun ist bei diesem geliehenen Wagen seit Februar der TÜV abgelaufen, offizoell ist Halter die Frau des Arbeitskollegen. Wir haben die beiden verständigt und auf diesen verpassten Termin hingewiesen, als Antwort kam sinngemäss sowas wie ‘ja, kanns ein, interessiert mich aber nicht wirklich’.

    Wenn ichs selber Halter wäre, hätte ich mir die Frage erspart, denn was die Ordnungswidrigkeit kostet, ist ja hinlänglich bekannt. Die Frage ist eben diese: wie – oder ob überhaupt – können wir als momentane Fahrer für dieses Vergehen belangt werden, oder eght das Ticket ausschliesslich an den Halter?

    Würde mich mächtig über eine zeitnahe Antwort freuen

    Manfred

    • Lars
      Am 21. August 2021 um 8:55

      Moin. Vielleicht ein paar Monate zu spät, aber sei‘s drum. Die Ordnungswidrigkeit begeht der Fahrer des Autos. Dieser bekommt daher auch das Knöllchen.

  6. Memo
    Am 16. September 2020 um 9:21

    Hallo,

    Ich war nach dem mein Tüv/Hu abgelaufen war beim Tüv und die haben mir 2 Monate zeit gegeben um einige Mängel zu beheben damit ich bei der zweiten Untersuchung dann den neuen TÜV/HU Siegel bekomme.

    In diesen 2 Monaten habe ich einen Strafzettel von einer Politesse erhalten wegen diesem Abgelaufenen Tüv Siegel.

    Als ich es der Stadt mitgeteilt habe kam folgende Antwort:

    Sehr geehrter Herr….,

    eine Rücknahme der Verwarnung ist nicht möglich, da der Tatbestand richtig erfasst wurde. Die Hauptuntersuchungsplakette wurde bislang nicht erteilt, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Der Termin zur Nachuntersuchung bei der Prüfstelle ist für die Ordnungswidrigkeit unerheblich.

    Was ist nun richtig?

  7. Günther
    Am 31. August 2020 um 2:34

    @ Eddy

    Das ist Unfug.

    Die Regelung der sog. “Rückdatierung” ist bereits seit 2012 wieder abgeschafft. Noch nicht gemerkt?

    Inzwischen erhält man die Plakette genau für 2 volle Jahre zum gleichen Monat, in dem das Fahrzeug vorgeführt wird. Man kann also in der Tat die entsprechenden Monate “einsparen”, wenn man überzieht und später zur HU fährt. Allerdings belaufen sich die Kosten für die “vertiefte Untersuchung” dann eben um 20 Prozent höher. Der Zuschlag gilt jedoch nur für die HU und nicht für ASU und anderes.

    Zudem läuft man ab dem 3. Monat Gefahr, ein Bußgeld zu bekommen.

    Das ist u. a. in der obigen Tabelle “Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen … um 2 bis 4 Mo­na­te, Bußgeld 15 €” entsprechend aufgeführt.

    Dies bedeutet demnach, dass ich die HU maximal 2 Monate bußgeldfrei überziehen kann und entsprechend zu dem Monat die Plakette für 2 Jahre erhalte, in dem ich das Fahrzeug vorführe.

    Gefahrlos ist damit das “Einsparen” von einem, spitz auf Knopf auch von zwei Monaten möglich.

  8. Eddy
    Am 17. Mai 2020 um 23:30

    @hansy

    In deinem Beispiel ist es egal ob du im März oder April zur Hauptuntersuchung fährst, da deine neue Plakette in jedem Fall eine 03/2022 bekommen würde.
    Früher war es möglich, Monate einzusparen in dem man einfach 1-2 Monate später zur HU gefahren ist, wurde aber inzwischen geändert.

  9. Klaas
    Am 16. April 2020 um 12:18

    Hallo,

    im obigen Artikel empfehlen Sie bei Fahrten zum TÜV bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen, ein rotes Überführungskennzeichen. Das ist falsch! Rote Kennzeichen dürfen ausschließlich nur von gewerblichen Kfz- Händlern genutzt werden. Für Privatpersonen welche ein Kennzeichen benötigen um ein Fahrzeug zu überführen, Probe zu fahren oder zum TÜV vorstellig werden möchten, gibt es Kurzzeitkennzeichen ( Kennzeichen mit rechtsseitig angeordneten Feld ) . Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen dürfen auch nur für die drei genannten Zwecke genutzt werden. Also nicht zum Einkaufen fahren oder in den Urlaub

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. September 2020 um 14:19

      Hallo Klaas,
      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. hansy
    Am 16. März 2020 um 17:21

    – heist das 03 2020 das ab dem 1 märz mein tüv abgelaufen ist oder erst ab dem 1 april?
    wer weiss das verbindlich?

  11. Willi
    Am 20. Dezember 2019 um 2:11

    Hallo, um welcher Kfz. handelt es sich, wo eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, wie ist das definiert?………vielen Dank………Mfg

  12. Karlheinz
    Am 20. November 2019 um 15:29

    Also demnach darf ich einen restaurierten Oldtimer nicht mit dem roten Kennzeichen zum fahren, weil ich ja keine Plakette habe?
    Oder wie ?

    • Lars
      Am 21. August 2021 um 8:48

      Nein, es sei denn, es handelt sich um eine Probefahrt oder eine Fahrt zur HU oder Zulassungsstelle. Ein rotes Kennzeichen bekommt man auch nicht einfach so. Wenn Du eins hast, solltest Du Dich besser mal informieren, was Du damit darfst

  13. Saša
    Am 15. Oktober 2019 um 22:17

    hallo ich bin aus tuv 9 monate daga ich fahre zum workshop damen check up, wie viel kostet das? danke

  14. Istvan
    Am 13. September 2019 um 22:06

    Grussi. Darf man b einem Auto ohne Tuv , mit rote Plaketten in/nach Ausland fahren. VG

  15. Achim H.
    Am 10. September 2019 um 14:29

    Hallo,
    mein Motorrad steht nach einem Unfall, seit längerer Zeit, in der Fachwerkstatt eines Bekannten, der das Fahrzeug reparieren wird und dann zur HU vorstellt, die abgelaufen ist. Das Fahrzeug ist angemeldet und versichert. Das möchte ich auch nicht ändern, da der zeitliche Aufwand bei einer Wiederanmeldung sehr groß ist.
    Da ich zwei Motorräder habe, besteht auch kein zeitlicher Druck, dass das Motorrad schnell fertig werden muss.
    Muss ich das Fahrzeug stillegen, weil es ohne HU in der Werkstatt steht?

    Vielen Dank
    Achim H.

    • Lars
      Am 21. August 2021 um 8:44

      Nein. Kannst Du auch 10 Jahre angemeldet stehen lassen. Musst halt trotzdem Steuern und Versicherung bezahlen.

  16. wannacry
    Am 7. September 2019 um 20:13

    Hallo,
    die Angaben vom Bußgeldkatalog betreffen das Fahren ohne TÜV. Wie ist es, wenn man nicht fährt und den TÜV überschreitet? Ich wollte mein Auto neu aufbauen und habe krankheitsbedingt den TÜV über ein Jahr überschritten und überlege nun, ob ich das Fahrzeug zumindest vorübergehend stilllege, muss also mit den abgelaufenen Papieren zum Amt ….

  17. Idrizi
    Am 3. September 2019 um 19:42

    TÜV seit 10 Monaten abgelaufen.. Habe Bußgeld bekommen. Möchte Donnerstag zum TÜV fahren darf ich das.

  18. Hans
    Am 25. August 2019 um 21:42

    Habe den TÜV bei einem einachsigen Anhänger um 12 Monate überzogen.
    Gibt es dafür Punkte wenn ich auf der Fahrt zur Wekstatt um den TÜV nachzuholen bei einer Kontrolle Bußgeld bzw. Punkte ?

  19. Kopaschinski
    Am 15. August 2019 um 21:35

    ich mußte mein Fahrzeug 2x nach vorführen. In dieser Zeit habe ich ein Protokoll bekommen. 15 Euro wegen TÜV ablauf.
    Bin ich dazu verpflichtet, diese zu bezahlen?.
    Mfg O. Kopaschinski

  20. Boeckel
    Am 4. August 2019 um 18:09

    Kann es sein,dass die Erläuterung der Plaketten falsch ist ? Bei meiner Blauen Plakette ist die 8 oben ,und die schwarze Markierung auf “8 Uhr “.
    MfG Boeckel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2019 um 10:40

      Hallo Boeckel,

      die schwarze Markierung befindet sich immer über den Zahlen 11, 12 und 1.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Nico
    Am 5. Juli 2019 um 19:42

    Was seit Ihr denn für Spießer mit den dämlichen Kommentaren?

    Die Leute geben sich Mühe um Informationen zu geben.
    Es waren keine falschen Aussagen dabei.
    Es soll denjenigen helfen, die Infos benötigen und das passt.

    Wenn ihr unzufrieden mit euch selbst seit, dann lasst den Frust woanders aus!!

  22. Olaf M.
    Am 3. Juli 2019 um 1:34

    So lesen Sie die TÜV-Plakette richtig ???
    Aber nicht bei dieser Abbildung auf dieser Seite, da würde ich mich eher fragen, wo bekommt man sollche Plaketten her?
    Vielleicht aus dem eigenen Drucker?
    Ab wann wird der schwarze Balken zum Ratespiel?
    Sie war und wird immer noch identisch mit der Uhr (Stunden = Balken) gelesen, daher ist er ja auch schon aus der Entfernung ablesbar.
    Ferner handelt es sich um eine Hauptuntersuchungplakette, nich um eine TÜV-Plakette.

    Die Bezeichnung “TÜV” ist eine geschützte Marke und darf aus besagten Gründen nur von dieser Vereinigung bzw. deren Tochtergesellschaften gebraucht werden.

    Es wäre schön, wenn hier eine Korrektur der Bilder und Beschriftung erfolgen könnte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2019 um 11:25

      Hallo Olaf M.,

      wir können leider nicht sagen, was genau Sie an der Darstellung der Plaketten zu beanstanden haben.

      Der Begriff “TÜV” ist zwar eine geschützte Marke, hat sich allerdings als Synonym für die Hauptuntersuchung durchgesetzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Hanns-Stefan S.
    Am 18. Juni 2019 um 15:11

    Warum machen Sie Schleichwerbung für den Technischen-Überwachungs-Verein? Die HU wird ebenso fachgerecht von anderen Anbietern, wie zum Beispiel der DEKRA, durchgeführt. Bitte nennen Sie die Dinge beim richtigen Namen. Hauptuntersuchung!

    • Bodo L
      Am 29. Januar 2022 um 10:01

      Weil es umgangssprachlich nunmal Tüv heisst und ich in Google nicht nach Hauptuntersuchung gesucht habe. Erstellen Sie doch Ihre eigen Webseite und lassen Sie Ihren sprachlichen Ambitionen freien lauf. Danke an den Beitragsersteller, meine Frau ist mit einem Fahrzeug ohne Tüv unterwegs geweesen, weil wir es Beide übersehen hatten. Ich bin jetzt schlauer. Das es Hauptuntersuchung und nicht Tüv heisst, habe ich schon in der Fahrschule vor 30 Jahren gelernt und ich mache seither meinen Tüv bei einer Werkstatt, die weiss was ich möchte, wenn ich Tüv machen will und bisher hat das immer geklappt und ich habe einen Stempel von der Dekra erhalten. Anstatt Beiträge immer mit sinnlosen Kommentaren, ala ich weiss es besser und unterstelle den Schreiberling mal Böswilligkeit, zu versehen, sollte man vielleicht ersteinmal über die Kausalität der Erstellung eines Beitrages nachdenken.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.