
Winterreifenpflicht in Deutschland: Das steckt wirklich dahinter
Fahrzeuge gegen den Schnee rüsten: Eine Pflicht für alle Kfz-Führer?

In Deutschland ist die Winterreifenpflicht situativ, das heißt, die Fahrbahnbeschaffenheit entscheidet.
Der Wintereinbruch ist für viele Menschen in Deutschland ein schönes Ereignis. Zwar werden die Tage immer kürzer und die Temperaturen sinken kontinuierlich, dafür steigt die Chance auf Schnee und damit auf wunderschöne Landschafts- und Stadtbilder. Verkehrsteilnehmer sind darüber aber seltener wirklich erfreut.
So berichtet das Statistik-Portal Statista zwar, dass die Verkehrsunfälle mit Personenschaden durch Schnee und Glatteis von 9537 an der Zahl im Jahr 2013 auf 3499 im Jahr 2014 abgesunken sind – das lag aber vor allem an der milden Witterung in diesem Jahr. Schon im Winter 2015 gab es wieder 4974 solcher Straßenverkehrsunfälle. Kalte Temperaturen sorgen immer für gefährliche Witterungsverhältnisse und folglich für eine hohe Unfallgefahr, weshalb viele Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten.
Doch gelten Winterreifen als absolute Pflicht in Deutschland? Ab wann müssen bzw. sollten diese verwendet werden? Welche Winterreifen sind überhaupt akzeptabel und sicher? Erfüllen M+S-Reifen heute noch die Winterreifenpflicht? In diesem Ratgeber wird allen wichtigen Fragen zur Winterreifenpflicht auf den Grund gegangen. Hier erfahren Sie nicht nur, wie Winterreifen in Bezug auf die einzelnen Fahrzeugtypen geregelt sind (LKW, Motorräder, Anhänger usw.).
Es wird auch darüber gesprochen, welche Rolle eine mögliche Winterreifenpflicht in Bezug auf die Versicherung und Mithaftung bei Unfällen spielt. Weiterhin wird aufgeführt, ob im nahen Ausland solche Pflichten vorkommen, wann Bußgelder drohen und welchen Einfluss eine Reifenpanne haben kann.
Inhaltsverzeichnis:
- 1 Fahrzeuge gegen den Schnee rüsten: Eine Pflicht für alle Kfz-Führer?
- 1.1 Die Winterreifenpflicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung)
- 1.2 Vorschriften für die einzelnen Fahrzeugvarianten
- 1.3 Probleme mit der Versicherung und der Winterreifenpflicht
- 1.4 Sanktionen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog
- 1.5 Die Pflicht im europäischen Ausland
- 1.6 Die besondere Situation der Reifenpanne
- 1.7 Sind Sommerreifen grundsätzlich verboten?
Die Winterreifenpflicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung)
Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). Dabei war es bis Ende 2017 noch ausreichend, dass Winterreifen mit M+S gekennzeichnet waren.
Seit Januar 2018 gilt: Neu hergestellte Winterreifen efüllen nur noch die Winterreifenpflicht, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen können. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag. Das soll die Verbraucher entlasten, die so nicht sofort Geld in neue Winterreifen stecken müssen.
Für wen und ab wann sind Winterreifen Pflicht
Die Frage, ab wann die Winterreifenpflicht gilt, wurde mit den oben genannten Fakten im Grunde schon beantwortet. Zwar hält sich im Volksmund die O-bis-O-Regel fest (also von Oktober bis Ostern); es gibt jedoch für die Winterreifenpflicht keinen offiziellen Zeitraum, der vom Gesetzgeber genannt wird. Denn diese ist von den Witterungsbedingungen abhängig, nicht von der Jahreszeit.

Beeinflusst wird die Winterreifenpflicht durch die StVO. Darin sind die genauen Wetterbedingungen gelistet, die Winterreifen erfordern.
Auch sollten zum Thema Winterreifen die folgenden Aspekte jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein:
- Kommt es zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, weil bei winterlicher Witterung die falsche Bereifung genutzt wird, wird der Fahrer zur Rechenschaft gezogen – nicht der Halter.
- Es muss zwischen Winterreifen mit der Bezeichnung M+S und diesen mit einem Alpine-Symbol unterschieden werden. Nur im Fall letzterer Markierung haben die jeweiligen Reifen spezielle Wintertests absolviert.
- Die Lebensdauer dieser speziellen Bereifung ist begrenzt. Der ADAC empfiehlt, Winterreifen nicht länger als 6 Jahre zu verwenden. Durch die Materialermüdung büßen diese zu viele ihrer Stärken ein.
Vorschriften für die einzelnen Fahrzeugvarianten
Wie bereits erwähnt, ist die Winterreifenpflicht immer geltendes Gesetz, wenn die Witterungsbedingungen den in der StVO genannten Umständen entsprechen – das gilt so für alle Kraftfahrzeuge, aber auch ähnliche Konstruktionen. Dazu zählen unter anderem:
- PKW
- LKW
- Anhänger
Für einige dieser Fahrzeugarten werden im Folgenden die Besonderheiten in Bezug auf die Winterreifenpflicht aufgeführt.

Winterreifen als Pflicht: PKW, LKW und andere Kraftfahrzeugarten sind davon betroffen.
Unter oder über 3,5 Tonnen? Das gilt für LKW
Für alle LKW, die im Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen liegen, gestaltet sich die Winterreifenpflicht identisch zu jener, der auch PKW unterliegen. Alle Achsen müssen in diesem Fall mit für LKW geeigneten Winterreifen ausgestattet werden. Anders sieht es aus, wenn das Schwergewicht von einem Kraftfahrzeug mit seinem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt. Hier gilt die Winterreifenpflicht ausschließlich für die Antriebsachse und muss so auch eingehalten werden.
Was die Profiltiefe betrifft, ähneln die Lastkraftwagen wieder sehr den Personenkraftwagen. Der Gesetzgeber gibt sich auch hier mit 1,6 Millimetern zufrieden. Automobilexperten empfehlen jedoch durchaus eine Tiefe von sechs bis acht Millimetern. Ein tieferes Profil sorgt auch hier für mehr Haftung und bessere Fahreigenschaften auf winterlichen Straßen.
Regelungen für Motorräder
Das Gesetz der Winterreifenpflicht machte lange Zeit auch vor Motorrädern nicht halt. Zeigt sich der Winter von seiner kalten und auch nassen Seite, durften Motorradfahrer vor 2017 nicht mehr mit Sommerreifen durch die Gegend düsen. Etwas komplizierter gestaltet es sich bei dieser Fahrzeugart mit der Winterbereifung auch aus den folgenden Gründen:
- Für motorisierte Zweiräder werden vergleichsweise wenig Winterräder angeboten, nicht zuletzt wegen geringer Nachfrage.
- Auch Winterreifen für Motorräder müssen ab sofort das Alpine-Symbol aufweisen. Andernfalls erfüllen Sie nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Motorradfahrer müssen sich in jedem Fall des deutlich erhöhten Risikos bewusst sein, dem sie mit einem Zweirad entgegensehen. Solche sogenannten Einspurfahrzeuge sind auf einen bestimmten Reibungswert angewiesen, schon aus fahrdynamischen Gründen. Herrschen winterliche Witterungsverhältnisse wird die notwendige Mindestreibung schnell unterschritten und die Unfallgefahr steigt drastisch – vor allem bei schweren Maschinen mit Sommerreifen. Dennoch gilt eineWinterreifenpflicht bei einspurigen Fahrzeugen nicht mehr.
Winterreifen als Pflicht nach StVO – Auch für Anhänger?
Die Winterreifenpflicht gilt so nicht für Anhänger – so lautete auch die Mitteilung im offiziellen Schreiben der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 29. November 2010. Auch anhand der Straßenverkehrsordnung lässt sich diese Schlussfolgerung ziehen.
Dort ist bezüglich der Winterreifenpflicht von Kraftfahrzeugen die Rede – Anhänger fallen nicht in diese Kategorie und bilden eine eigene Fahrzeugklasse. Je nach Art des Anhängers können Verkehrsteilnehmer also selbst entscheiden, welche Reifenart sie für richtig halten.
Der Sonderfall Mietwagen
Auch im europäischen Ausland herrscht oft eine situative Winterreifenpflicht (mehr dazu im entsprechenden Abschnitt weiter unten im Ratgeber). Gerade für Winterurlauber, die sich einen Mietwagen leisten, ist das ein wichtiges Thema. Und es stellt sich die Frage: Werden Winterreifen von den Leihfirmen immer gestellt oder ist das unterschiedlich geregelt?
Viele Autovermieter in Deutschland und Europa statten ihre Fahrzeuge tatsächlich mit der nötigen Bereifung aus. Gesetzlich sind diese aber häufig nicht dazu verpflichtet – hier unterliegt der Fahrer der Winterreifenpflicht, welcher er nachkommen muss. Sollten Sie also ohne Winterreifen im Mietwagen erwischt werden, wird Ihnen auch die Verantwortung für das Bußgeld auferlegt. Es folgen einige wertvolle Tipps:

Das Gesetz schreibt Winterreifen vor, wenn Glatteis oder Schnee die Fahrbahn unsicher macht.
- Um später nicht einen unnötigen Rechtsstreit ausfechten oder hohe Geldbußgen bezahlen zu müssen, sollten Sie schon früh den Kontakt zum Vermieter suchen und klären, ob er Winterreifen bereitstellt.
- Rechnen Sie mit einem eventuellen, zusätzlichen Entgelt. Dieses wird in Bezug auf Mietwagen und Winterreifen oft berechnet (auf eine kostenfreie Bereitstellung kann durch die Vertragsfreiheit nicht bestanden werden)
- Erhalten Sie von vornerein, ohne vorherige Bestellung bzw. Absprache darüber, einen Mietwagen, der komplett mit Winterreifen ausgestattet ist, dürfen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.
- Grundsätzlich sollten Sie die Mietverträge immer genau lesen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
- Gibt es einen Aufpreis zur Winterbereifung, wird dieser oft an der Dauer des Mietverhältnisses festgemacht.
Auch ohne Motor: Fahrrad fahren im Winter
Da es sich beim Fahrrad auch nicht um ein Kraftfahrzeug handelt, besteht auch hier keine Winterreifenpflicht. Fahrradliebhaber, die auch im Winter nicht auf den Drahtesel verzichten sowie schnell und sicher unterwegs sein wollen, können ihr Bike jedoch aufwerten. Dafür haben sie unterschiedliche Möglichkeiten. So empfiehlt der pressedienst-fahrrad beispielsweise gut profilierte Touren- oder auch Trekkingreifen. Diese würden für Gelegenheitsradfahrer schon ausreichen, um damit gut durch den Winter zu kommen.
Die Betonung liegt dabei grundsätzlich auf der Breite der Reifen, denn diese bietet auch im Winter eine bessere Bodenhaftung, wenn sie größer ausfällt. Für Vielfahrer können sich hier auch schon teurere Spezialreifen aus dem Fachhandel lohnen. Einige davon verfügen über Spikes aus Hartmetall (kleine Spitzen bzw. Stifte, die ins Gummi eingearbeitet wurden) und eine spezielle Gummimischung. Die Metallteilchen bohren sich sozusagen in den eisüberzogenen Untergrund und gewährleisten so eine sichere Haftung sowie eine effektive Übertragung des Antriebs.
Weitere Ausnahmen
Sind LKW und Busse nur insofern von der Winterreifenpflicht betroffen, dass eine entsprechende Bereifung nur an den Antriebsachsen vorgeschrieben ist, so sind Nutzfahrzeuge aus dem Bereich der Landwirtschaft völlig von der Vorschrift ausgeschlossen. Der Gesetzgeber bedenkt dabei Folgendes:

Ab wann ist die Winterreifenpflicht in Deutschland gültig? Einen Zeitraum gibt es offiziell nicht, das Wetter entscheidet.
Fahrzeuge dieser Art weisen zwar für gewöhnlich keine Winterbereifung auf, die vorhandenen Reifen besitzen jedoch einen so grobstolligen Reifenaufbau (auch im Hinblick auf das Profil), dass sie als geeignet für winterlichen Betrieb angesehen werden. Jedoch muss hier unterschieden werden: Dieses besondere Privileg wird nicht auf Geländewagen oder Quads mit grobstolligen Sommerreifen übertragen. Wollen Sie also beispielsweise im Winterurlaub ein Quad mieten, achten Sie auf die Wetterlage und besprechen Sie rechtzeitig das Thema Winterbereifung mit dem Vermieter.
Probleme mit der Versicherung und der Winterreifenpflicht
Generell sollten Verkehrsteilnehmer im Winter immer auf dem Laufenden bleiben, was die aktuelle Wetterlage betrifft. Denn diese bestimmt alleinig darüber, ob die Winterreifenpflicht gilt oder nicht. Und die Einhaltung dieser Pflicht beeinflusst auch direkt, ob die Kfz-Versicherung die vollen Leistungen bereitstellt.
Kommt es bei winterlicher Witterung zu einem Unfall mit Sommerreifen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung den Fall mit Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit untersucht. Kann die Verdächtigung nicht abgewendet werden, stehen dem Betroffenen Kürzungen oder ein kompletter Wegfall der Versicherungsleistungen bevor. Das gilt auch für Teil- und Vollkaskoversicherungen mit Bezug auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt aus diesem Grund:
- Im Fall von Kaskoversicherungen sollten nur Tarife abgeschlossen werden, die Kürzungen in Bezug auf grobe Fahrlässigkeit ausschließen.
- Bei Schäden an einem anderen Fahrzeug können auf diese Weise Versicherungsprämien gespart und sogar bereits gezahlte Leistungen zurückgefordert werden.
- Im Zweifelsfall kann sich auch ein Wechsel der Versicherung lohnen. Gut zu wissen: Eine Autoversicherung kann in der Regel bis zum 30. November des jeweiligen Jahres fristgerecht gekündigt werden.
Auch auf die Haftpflichtversicherung kann die Winterreifenpflicht große Auswirkung haben. Kommt es bei Winterwetter zu einem Unfall mit Sommerreifen, kann auch derjenige zur Mithaftung verpflichtet werden, der den Unfall nicht primär zu verschulden hat. Durch Fahrlässigkeit wird hierbei nämlich auch die Betriebsgefahr beim Führen eines Kraftfahrzeugs erhöht.
So kommt es in solchen Fällen nach einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Trier durchaus zu einer Mithaftung von 20 Prozent. Schon der klare Verstoß gegen § 2 Absatz 3a StVO führt zu einer Verschuldensvermutung seitens der Rechtsprechung.

Die Winterreifenpflicht ist nicht Deutschland allein vorbehalten: Auch andere Länder besitzen solche Vorgaben. Die Schweiz gehört jedoch nicht dazu.
Sanktionen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog
Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs sollten Sie die Wetterlage mit Blick auf die Winterreifenpflicht auch dann im Blick haben, wenn Sie beispielsweise mit dem Auto eines Freundes unterwegs sind. Denn wie bereits erwähnt, wird bei einem Verstoß gegen die Reifenregelung nicht der Halter des Fahrzeugs belangt, sondern stets der aktuelle Fahrzeugführer. Werden Sie bei Schnee oder Glatteis ohne vorgeschriebene Gummimischung erwischt, kommt es in jedem Fall zu einem Bußgeld von 60 Euro. Auch geht ein Punkt auf das Punktekonto in Flensburg ein.
Kommt es bei diesem Verstoß gegen die StVO zu einer Behinderung, erhöht sich die Geldbuße auf 80 Euro. Im Falle einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro. Das höchste Bußgeld folgt auf einen Unfall. Ganze 120 Euro beträgt in diesem Fall die Sanktion. Nur die Punkte verändern sich nicht. In jedem Fall erhält der Täter einen Flensburger Punkt.
Die Pflicht im europäischen Ausland
Nicht nur Deutschland besitzt eine gesetzlich geregelte, situative Winterreifenpflicht. Auch Österreich verpflichtet seine Verkehrsteilnehmer dazu, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zumindest M+S-Reifen durchgängig am Fahrzeug anzubringen. Hier gilt sogar offiziell ein Zeitraum: Vom 1. November bis zum 15. April müssen Fahrer die Wetterlage genau verfolgen und falls nötig, entsprechend umrüsten.
Anders sieht es unter anderem in der Schweiz aus. Auch situativ unterliegen Verkehrsteilnehmer hier nicht einer Winterreifenpflicht. Es wird ausschließlich eine generelle Empfehlung für winterliche Bereifung ausgesprochen. Fehlt diese Ausstattung und es kommt währenddessen zu einem Unfall oder einer anderen Form der Verkehrsbehinderung, können Geldbußen erteilt und auch Betroffene zur Mithaftung verpflichtet werden. Entsprechend müssen alle Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs eigenverantwortlich handeln.
Es zeigt sich: Die Winterreifenpflicht ist nicht nur für Deutschland gültig. Das Gesetz existiert so oder in abgewandelter Form auch in anderen Ländern. Damit Sie eine noch bessere Übersicht erhalten, folgt eine Tabelle, die kompakt die Regelungen einiger Nachbarländer aufzeigt.
Nation | Winterreifenpflicht | Schneeketten als Ergänzung |
---|---|---|
Belgien | Gesetzlich nicht vorgeschrieben | Erlaubt, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist |
Dänemark | Gesetzlich nicht vorgeschrieben | Erlaubt |
Frankreich | Gesetzlich nicht vorgeschrieben, Verkehrsschilder können die Verwendung von M+S-Autoreifen jedoch vorschreiben | Erlaubt, wird teilweise auch durch Verkehrsschilder verordnet, Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h |
Großbritannien | Gesetzlich nicht vorgeschrieben | Erlaubt, wenn der Fahrbahnbelag nicht zu Schaden kommt |
Italien | Auf bestimmten Abschnitten kann eine Winterbereifung vom 15. November bis 31. März situative Pflicht sein (durch Verkehrsschilder angezeigt) - einige Abschnitte verpflichten vom 15. Oktober bis 15. April auch wetterunabhängig dazu | Erlaubt, teilweise auch durch Verkehrsschilder angeordnet, Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h |
Norwegen | Gesetzlich nicht vorgeschrieben, Winterbereifung wird bei Schnee und Eis jedoch empfohlen, so auch Schneeketten an den Antriebsrädern | Erlaubt, für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht ist der Besitz sogar vorgeschrieben (die Einreise kann ohne unterbunden werden) |
Polen | Gesetzlich nicht vorgeschrieben | Erlaubt, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist |
Tschechien | Gesetzlich wie in Deutschland vorgeschrieben, kann auch durch Verkehrsschilder vorgeschrieben sein | Erlaubt, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist |

Die Winterreifenpflicht in Deutschland schließt Schneeketten nicht mit ein. Diese kommen vor allem nahe Bergen und Abhängen zum Einsatz.
Die besondere Situation der Reifenpanne
Winterreifen in Deutschland: Ab wann diese zur Pflicht werden, wissen Sie jetzt. Doch wie sieht es aus, wenn es unterwegs zu einer Reifenpanne kommt? Muss der Ersatzreifen auch winterfit sein? In diesem Fall zeigt sich der Gesetzgeber tolerant. Beim Reifenwechsel nach einer Panne dürfen durchaus auch Sommerreifen als Ersatzreifen herhalten.
Wer nach dem Wechsel mit dem Auto oder ähnlichem fährt, muss daher auch keine Sanktionen befürchten. Jedoch wird die Verwendung eines solchen Ersatzreifens als reine Notlösung angesehen.
Nicht nur gilt die Vorgabe, damit nur vorsichtig die Fahrt fortzusetzen; sobald die Gelegenheit sich eröffnet, ist der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, einen weiteren Winterreifen als Ersatz zu montieren.
Sind Sommerreifen grundsätzlich verboten?
Schnell entsteht der Eindruck, dass Sommerreifen im Winter grundsätzlich unter Strafe stehen. Hierbei muss jedoch genau differenziert werden. Jeder, der es vermeidet, bei winterlicher Witterung zu fahren, kann auch im tiefen Winter mit Sommerreifen unterwegs sein, ohne Bußgelder und Punkte befürchten zu müssen.
Gerade in Regionen, in denen das Winterwetter oft lau ausfällt, profitieren Autofahrer von dieser Regelung. Lassen Sie Ihr Auto im Winter dauerhaft stehen, oder besitzen beispielsweise einen Oldtimer, können Sie unter Umständen komplett auf Winterbereifung verzichten. Kommt es in einem lauen Winter dann doch zum plötzlichen Schneesturm, kann notfalls auch immer auch temporär auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen werden.
Sehr informationsreich und klärend.
Es ist auch in punto Winterreifen ein Wirrwarr der besonderen Sorte.Es ist wie eine Religion,man muß dran glauben!!
In meinen Augen wieder mal ein für die Reifenindustrie sorgendes Verkaufsargument.
Seit 1957 fahre ich durchgehend bis heute.Davon bis 1995 in Wuppertal,im Beruf(Hausgerätetechniker-mehrere Jahre auch Taxe)was in seiner bergischen Struktur schon alpinen Straßen (bis 23% Steigung)charakter aufweist.
Winterreifen?Für was?Es liegt in der Regel an der Fahrweise der Fahrer!!Auch Winterreifen,wie heute empfohlen,schicken dich bei Eis/Eisregen auch in der Fläche bei schlechter Fahrweise in den Graben hier in Ostfriesland oder in den Vorgarten z.B.in Wuppertal und anderswo.Da gab es mal Anfang 1973-75 Winterreifen mit Speiks,mit denen man bei trockenem Winterwetter bei einer „Vollbremsung“wie auf Nagelschuhen in sein Verderben fuhr.Ist mir mit meiner Taxe wirklich passiert.
Auch da waren 1000 Meinungen unterwegs.Ohne Erfolg!
Damals war ein Reifen mit gutem und tiefem Profil nicht nur ausreichend,die Fahrweise und Routine täglicher Fahrerrei ist da die Sicherheit an sich.Selbst in Ländern mit wirklichen Winterverhältnissen gibt es keine Pflicht.In den alpinen Ländern sind Schneeketten in gewissen Regionen Pflicht und das ist optional.
Klasse.
Wer nach diesen Ausführungen noch Fragen hat, sollte auch im Sommer kein Auto fahren…*lächel*
Es bleiben keine Fragen offen.
Ich weiß noch als mein Vater mit Speiks auf seinem Mercedes gefahren ist. Da ist der Winterreifen heutzutage kaum zu hören.
Alles sehr übersichtlich und informativ geschrieben.