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Sommerreifen im Winter: Kann eine Strafe dafür drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Auto für die kalte Jahreszeit fit machen

Sommerreifen im Winter: Kann ein Bußgeld dafür drohen?
Sommerreifen im Winter: Kann ein Bußgeld dafür drohen?

Oft geht es schneller, als es Autofahrern lieb ist. Die warme Jahreszeit neigt sich dem Ende zu und die Tage sind durch dauerhaften, kalten Niederschlag gekennzeichnet. Schnell folgt der erste Bodenfrost und der Winter steht vor der Tür. Spätestens jetzt sollten Autofahrer ihr Gefährt für die kalte Jahreszeit fit machen.

Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich dabei Jahr für Jahr, ob Winterreifen in jedem Fall notwendig sind. Darf man mit Sommerreifen im Winter überhaupt nicht fahren? Wann wird ein Bußgeld fällig?

In diesem Ratgeber finden Sie die Antworten und erfahren außerdem, wie der gewöhnliche Ablauf bei einem Unfall (bezüglich Vollkasko usw.) mit Sommerreifen im Winter aussieht und was diese Art der Bereifung im Vergleich zu Winterreifen ausmacht.

Bußgelder für falsche Bereifung bei Schnee, Eis, Glätte oder Matsch im Winter

TatbestandBußgeldPunkte
Mit Reifen gefahren, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst waren60 €1
...mit Behinderung80 €1
...mit Gefährdung100 €1

FAQ: Sommerreifen im Winter

Dürfen Kraftfahrer im Winter gar nicht mit Sommerreifen fahren?

Aber § 2 Abs. 3 StVO regelt, dass Kraftfahrer nur dann bei Eis, Glätte und Schnee mit ihrem Fahrzeug fahren dürfen, wenn es die entsprechende Bereifung aufweist. Die Winterreifenpflicht gilt als nur bei entsprechenden winterlichen Verhältnissen.

Was passiert, wenn ich trotz winterlicher Witterung mit Sommerreifen fahre?

Das ist zum einen sehr gefährlich, weil Sommerreifen bei Kälte, Eis und Schnee nicht so gut auf der Fahrbahn haften und einen längeren Bremsweg erfordern. Andererseits riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie mit Sommerreifen unterwegs sind.

Hat das Fahren mit Sommerreifen im Winter Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?

Ja. Wenn das Fahren mit Sommerreifen im Winter als grobe Fahrlässigkeit eingestuft wird, kann die Versicherung ihre Leistungen unter Umständen verweigern.

Winterreifen je nach Situation

Sommerreifen im Winter sind bei winterlichen Wetterverhältnissen nicht mehr zulässig.
Sommerreifen im Winter sind bei winterlichen Wetterverhältnissen nicht mehr zulässig.

Einige Verkehrsteilnehmer denken, dass in der kältesten Jahreszeit eine dauerhafte Winterreifenpflicht herrscht. Demnach müssten im Winter konstant die entsprechenden Reifen genutzt werden. Das stimmt so aber nicht ganz. Denn die vorherrschende Jahreszeit oder das Wetter der vergangenen Tage sind hierfür nicht entscheidend. Erst winterliche Straßenverhältnisse, wie etwa Glatteis oder Schnee, machen Winterreifen (M+S-Reifen) zur absoluten Pflicht. Passende Räder finden Fahrer in einem Winterreifen-Test.

Doch auch bei solchen Wetterverhältnissen müssen Fahrzeuge nicht in jedem Fall mit den speziellen Reifen bestückt sein. So ist es erlaubt, selbst im tiefsten Schneesturm mit Sommerreifen zu parken. Wer sein Fahrzeug im Winter sowieso stehen lässt, kann ebenfalls auf die gesonderte Bereifung verzichten und muss keine Strafe für Sommerreifen im Winter erwarten.

Auch sollte es keine Probleme bereiten, das eigene Auto mit Sommerreifen im Winter zum TÜV zu bringen – zumindest, solange auf der Fahrt dorthin kein Winterwetter vorherrscht. Bei der eigentlichen Hauptuntersuchung nimmt das Fahrzeug dann nicht am fließenden Verkehr teil. Somit kann nicht gegen § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstoßen werden. Darin wird die Nutzung von M+S-Reifen direkt an das Fahren bei Winterverhältnissen gekoppelt.

Der richtige Zeitpunkt für den Wechsel der Sommerreifen ist nicht immer leicht zu finden. Der ADAC macht hier die Empfehlung der sogenannten O-bis-O-Regel. Das bedeutet:

Von Oktober bis zum ersten Wochenende nach Ostern werden Winterreifen als notwendig erachtet. Wer sich an diese Regel hält, muss nicht ständig auf den Wetterbericht achten und kann auch nicht vom ersten Schnee überrascht werden.

Der wichtigste Unterschied zwischen den Reifenarten

Im Winter mit Sommerreifen unterwegs: Eine Strafe in Form von Bußgeldern und Punkten ist möglich.
Im Winter mit Sommerreifen unterwegs: Eine Strafe in Form von Bußgeldern und Punkten ist möglich.

Winter- und Sommerreifen unterscheiden sich vor allem in zwei wichtigen Eigenschaften: Dem Reifenprofil und der Gummimischung.

Letztere ist bei Sommerreifen besonders hart, da diese im Hochsommer extremen Temperaturen standhalten müssen. Dagegen zeichnet sich Winterbereifung durch folgende Eigenschaften aus:

  • Im Profil sind viele kleine Lamellen vorhanden (Profileinschnitte, die sich beispielsweise mit Schnee oder Eis verzahnen und so der Gefahr des Rutschens entgegenwirken)
  • Starkregen ist ein Problem, da Wasser nicht so gut verdrängt werden kann
  • Im Sommer verursachen diese Reifen durch die weichere Mischung einen längeren Bremsweg, mehr Abrieb und höheren Spritverbrauch
Zur Sommerzeit lohnt sich in jedem Fall also auch der Wechsel zurück auf die passenden Reifen – sonst drohen auf Dauer höhere Kosten und eine verminderte Fahrsicherheit.

Die Strafe bei Sommerreifen im Winter

Tritt der wetterbedingte Fall ein, dass die Winterreifenpflicht gilt, aber Ihr Auto fährt mit Sommerbereifung umher, drohen Ihnen als Fahrer Sanktionen. In diesem Moment hat das Fahren mit Sommerreifen im Winter ein Bußgeld von mindestens 60 Euro zur Folge.

Bei Behinderung erhöht sich das Bußgeld auf 80, bei Gefährdung auf 100 und bei Unfallfolge auf 120 Euro. In einem solchen Fall haben Sommerreifen im Winter auch immer Punkte zur Folge. Unabhängig von dem Bußgeld wird jeweils ein Punkt in Flensburg vergeben.

Auch interessant: Wird in Deutschland die Winterreifenpflicht an die Wetterverhältnisse gekoppelt (Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte usw.), gibt es in Österreich einen vorgegebenen Zeitraum für die pflichtgemäße Nutzung der winterlichen Bereifung: Diese gilt dort vom 1. November bis 15 April.

Die Frage des Versicherungsschutzes

Mit Sommerreifen im Winter zum TÜV: Kein Problem, wenn das Wetter nicht zu winterlich ist.
Mit Sommerreifen im Winter zum TÜV: Kein Problem, wenn das Wetter nicht zu winterlich ist.

Eine auch oft gestellte Frage ist: „Wie sieht es mit Sommerreifen im Winter und dem Versicherungsschutz aus?“ Tatsächlich kann es Schwierigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft geben, wenn es bei winterlichen Verhältnissen zu einem Unfall kommt, und das betreffende Fahrzeug mit Sommerreifen unterwegs war.

Dabei muss für jeden Einzelfall im Detail geprüft werden, ob die Versicherung auch einspringt. Im schlimmsten Fall kann selbst der Geschädigte eines Unfalls eine Teilschuld zugesprochen bekommen.

Ein Unfall mit Sommerreifen im Winter kann selbst Volkasko-Versicherten Probleme bereiten und dafür sorgen, dass diese auf einem Teil ihrer Reparaturkosten sitzen bleiben. Dafür muss aber in der Regel die sogenannte grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Grob fahrlässig handelt ein Verkehrsteilnehmer, wenn er in außergewöhnlichem Maß gegen die Verkehrsgebote verstößt und naheliegende Überlegungen gar nicht erst macht. Ein Beispiel dafür: Es stürmt draußen, der Schnee türmt sich und die Temperatur liegt bei -6 Grad. Wer jetzt ohne Winterreifen losfährt, dem wird mit hoher Wahrscheinlichkeit grobe Fahrlässigkeit unterstellt.

Fahrlässigkeit in Frage stellen

Fahrlässiges Verhalten ist nicht in jedem Fall eindeutig und die Anschuldigung diesbezüglich nicht immer gerechtfertigt – das gilt auch bei Sommerreifen im Winter. Für eine genaue Erklärung ist zunächst das Wissen über einige interessante Fakten notwendig:

  • In den winterlichen Übergangszeiten schwanken die Temperaturen stark um den Gefrierpunkt herum. Dementsprechend ist tagsüber die Winterreifenpflicht selten gegeben.
  • Nur an bestimmten Orten hält sich die Kälte besonders. Dazu zählen unter anderem Brücken, da dort meist ein starker Wind herrscht. Auch die fehlende Untergrundwärme trägt zur schnelleren Vereisung der Fahrbahn bei.
  • Auch Waldabschnitte gehören zu den Gefahrengebieten. Dort erreicht weniger Sonne die Fahrbahn, was mehr Kälte und Glatteis zur Folge hat.
  • Ein kurzzeitiger Kälteeinbruch ist an vielen Orten möglich.
Mit Sommerreifen im Winter fahren: Eine Strafe (in Form eines Bußgeldes) muss es nicht in jedem Fall geben.
Mit Sommerreifen im Winter fahren: Eine Strafe (in Form eines Bußgeldes) muss es nicht in jedem Fall geben.

Nach einem Unfall auf der Mannheimer Jungbuschbrücke sollte ein Betroffener, der mit Sommerreifen im Winter unterwegs war, sich laut seiner Haftpflichtversicherung mit 5000 Euro an der Schadensregulierung beteiligen. Die Versicherer argumentierten, dass die unangemessene Bereifung die Unfallgefahr grob fahrlässig erhöht habe.

Das Mannheimer Amtsgericht (AG) entschied sich jedoch anders. Zwei Tage vor dem Unfall hatten noch Temperaturen im zweistelligen Bereich geherrscht, außerdem war die Glättewarnung aufgehoben worden. Weiterhin waren zum Zeitpunkt des Unfalls die Fahrbahnen um die Brücke herum allesamt frei von Eis.

Auch versäumten die Verantwortlichen der Versicherungsgesellschaft ausreichend Beweise zu liefern – sowohl für die Straßenverhältnisse als auch für die Behauptung, dass Winterreifen den Unfall hätten verhindern können.

Sommerreifen im Winter können also erlaubt sein. Der Beispielfall zeigt aber auch, wie schnell es ohne Winterreifen sehr gefährlich werden kann. Dementsprechend sollten sich Verkehrsteilnehmer stets umsichtig und verantwortungsbewusst verhalten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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8 Kommentare

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  1. Hossain S
    Am 23. September 2022 um 12:16

    Hallo sehr geehrte Damen und Herrn
    Ich fragen Sommerreifen und Winterreifen welchem Monat wechsel. Danke.

  2. Waltraut B
    Am 28. August 2022 um 9:47

    Es ist richtig wenn mit Sommerreifen gefahren wird und es zu einem Unfall mit Menschenschaden kommt, ist die Strafe einfach zu wenig.

  3. Richie
    Am 10. April 2022 um 15:20

    Leider sind die Strafen für Sommerreifen in meinen Augen viel zu gering. Auch viele LKW Fahrer fahren mit Sommer rum. Das hilft auch klein Klugscheißer Argument das die LKW Reifen höheren Gummi Anteil haben, wenn das Profil nicht Wintertauglich ist. Einmal Schnee gehabt und LKW stellt sich quer im leichten Gebirge. Schuld ist allerdings der Gesetzgeber. Mit Pflicht auf allen Achsen Winter drauf zu haben, saftige Bussgelder wie auch für Autofahrer und einer 4mm Pflicht oder Punkten wäre dies effektiv zu lösen. Da man mit 1,6mm auf Winter keinen Grip mehr hat und bei Sommer hat man da eh schon verkackt.

  4. Tasch F
    Am 9. Februar 2021 um 13:19

    Warum diese unsinnigen Fragen. Von O bis O also Oktober bis eine Woche nach Ostern Winterreifen. Wenn man sie ni cht so oft fährt werden doch nur alt und härten aus. So kann einem mit der Versicherung auch nichts passieren. Man riskiert nichts und ist auf der sicheren Seite. Man kann auch nicht durch plötzlichen Wintereinbruch überrascht werden. Also zwei mal im Jahr Reifen wechseln und gut.

    • Vulkanier
      Am 11. Januar 2022 um 15:36

      Sehr geehrter Tasch F, gestatten Sie doch dem Autor und dem Auditorium deren Sachmeinung. Ihre pauschale Einschätzung (O/O) geht leider fehl: Winterreifen haben bei trockener Fahrbahn besonders in den Übergangs-Jahreszeiten den deutlich längeren Bremsweg. Dann sind Sie nicht mehr auf der sicheren Seite… Kommen Sie gut durch den Winter!
      Ihr Vulkanier-Logiker

  5. Berthold A
    Am 8. Februar 2021 um 15:13

    Hallo, dieser Bericht war für mich sehr hilfreich!

  6. Wilfried G
    Am 4. Januar 2021 um 11:45

    Ich bin ADAC Mitglied schon seit 30 Jahren und bin für den Bußgeldkatalog sehr dankbar. Bei den ständigen Änderungen muß man dankbar sein,
    wenn man stets auf dem Neuesten ist.

  7. Hans-Jürgen R
    Am 3. Januar 2021 um 14:54

    Dei Informationen waren sehr ausführlich und Verständlich.Haben auf jeden Fall geholfen um alles richtig zu machen.

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