Nicht verboten: Handy während der Fahrt anschließen
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Das Handy während der Fahrt zum Laden anschließen ist unter Umständen erlaubt.
Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich
Schon häufiger war das Smartphone am Steuer Thema bei Gerichtsverhandlungen. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich aber alles andere als einheitlich, da der Begriff „Benutzen“ viel Raum für Interpretation zulässt. So entschied beispielsweise das OLG Oldenburg 2015 in einem ähnlich gearteten Fall, dass eine Buße zulässig sei. Ein LKW-Fahrer hatte versucht sein Telefon mit dem Ladekabel zu verbinden. Der Beschluss wurde aber von Rechtsexperten kritisiert, da dadurch nahezu jede Berührung des Telefons ordnungswidrig sei.
Für Aufmerksamkeit sorgte auch ein Urteil aus Leverkusen, bei dem das Handy als Kratzhilfe benutzt wurde. Einen jungen Mann juckte es hinterm Ohr und er kratzte sich mit seinem Telefon. Die Polizeibeamten, welche den Vorgang beobachteten, vermuteten eine Ordnungswidrigkeit. Das Gericht aber entschied, dass wegen der Zweckentfremdung der Tatbestand nicht erfüllt sei.
Das Amtsgericht Landstuhl (Urt. v. 06.02.2017 – 2 OWi 4286 Js 12961/16) urteilte nun ähnlich. Demnach ist es zulässig, wenn Kraftfahrer das Handy während der Fahrt anschließen, solange keine eigentliche Funktion des Telefons genutzt wird.
Bußgeldkatalog: Handy während der Fahrt benutzen (galt bis 18.10.2017)
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 60 € | 1 | ||
Beim Fahrrad fahren das Handy genutzt | 25 € |
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