Bußgeld für Fahrer mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 25. Januar 2021

Wer mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, weil auch diese Art der Nutzung eines Mobiltelefons gegen § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Das hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Beschluss vom 4.12.2020 klargestellt (Az. III-1 RBs 347/20). Nach Auffassung der Richter ist es für eine Benutzung im Sinne dieser Vorschrift nicht erforderlich, dass der Fahrer das Handy in der Hand hält.
Streit um die Auslegung des Handyverbots am Steuer
In diesem zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Autofahrerin eingeräumt, dass sie ihr Handy zwischen Ohr und Schulter geklemmt und am Steuer telefoniert habe. Das war auch auf einem Blitzerfoto zu erkennen, das während der Geschwindigkeitsmessung angefertigt wurde.
Die Fahrerin sah darin aber keinen Verstoß gegen das Verbot, ein Handy während der Fahrt zu halten und zu benutzen. Schließlich habe sie es gar nicht in der Hand gehabt, sondern bereits vor Fahrtantritt zwischen Schulter und Ohr geklemmt.
§ 23 Abs 1a StVO schreibt Folgendes vor:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, dass der Kommunikation […] dient […], nur benutzen, wenn
1.) hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.) entweder
a) nur eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur kurze, […] Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
Handyverstoß im Video erklärt
„Halten“ eines Gegenstands auch ohne Hände möglich
Richter und Autofahrerin stritten also über die Frage, ob das Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer ein „Halten“ und „Benutzen“ im Sinne von § 23 Abs. 1a Nr. 1 StVO darstellt und deshalb mit einem Bußgeld geahndet werden darf.

Die Richter bejahten dies mit folgender Begründung:
- Rein sprachlich betrachtet setzt das „Halten“ eines Gegenstands nicht voraus, dass der Betroffene dabei seine Hände benutzt.
- Zweck der StVO ist die Gefahrenabwehr im Straßenverkehr durch Festlegung bestimmter Verhaltensregeln. Wer mit seinem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer sitzt, begründet damit erhebliche Gefahren. Denn das Telefon könnte herunterfallen und den Fahrer zu reflexhaften Handlungen verleiten, z. B. um zu verhindern, dass es unter den Sitz fällt. Auch dieses Risiko soll § 23 Abs. 1a StVO verhindern.
- Ein Fahrer, der sein Handy während der Fahrt zwischen Ohr und Schulter geklemmt hat, will verhindern, dass es herunterfällt und wird schon deshalb einen wesentlichen Teil seiner Aufmerksamkeit auf sein Telefon und nicht aufs Verkehrsgeschehen lenken. Auch deshalb ist diese Art der Handynutzung nicht mit einer Freisprechanlage vergleichbar. Denn bei einer solchen muss der Fahrer keine Gedanken an die Stabilität der Halterung verschwenden.
Wer also mit einem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer sitzt und telefoniert, muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Welche Sanktionen konkret drohen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € | Hier prüfen ** |
Handy im Auto am Ohr, wenn man parkt ok, fährt man aber, dann 3 Monate Fahrelaubnis weg, sann wissen die wofür ein Handy gutist……zum Taxi rufen und da drin können sie labbern bis sie schwarz weden, gilt auch für Rad und Rollerfahrer.