AM-Führerschein: Kosten & Voraussetzung für den Rollerführerschein

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Führerschein AM: Das hat sich geändert

Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.
Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.

Am 19. Januar 2013 änderten sich die Führerscheinklassen in Deutschland. Eine neue Bestimmung, die sogenannte 3. EG-Richtlinie, wurde eingeführt, um die Fahrerlaubnisklassen und den Führerschein an andere europäische Länder anzugleichen. Dabei durchlebte die ehemalige Führerscheinklasse S die größte Veränderung aufgrund der neuen Gesetzgebung. Aus den ehemaligen Klassen M und S wurde die heutige Führerscheinklasse AM.

Alles Wichtige, zur Erlangung der Klasse AM, den Fahrzeugen, die Sie damit führen dürfen und wo Sie diese Fahrerlaubnis bereits im Alter von 15 Jahren erlangen können, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Führerscheinklasse AM

Für welche Fahrzeuge wird die Klasse AM benötigt?

Eine Übersicht zu den Fahrzeugen, die Sie mit dem Führerschein AM führen dürfen, finden Sie hier.

Ab wann wird Klasse AM erteilt?

Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.

Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten?

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Nationale und europäische Führerscheinklassen

Im Zusammenhang mit den EU-Richtlinien wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht, um auch in anderen EU-Ländern Gültigkeit zu besitzen. Dennoch steht es jedem Land frei, eigene, sogenannte nationale Fahrerlaubnisklassen zu etablieren. Zwischen 2005 und 2013 war die Führerscheinklasse S solch eine nationale Klasse. Das bedeutet, dass zwar jeder in Deutschland ein Leichtkraftrad wie beispielsweise einen Roller mit dem entsprechenden Führerschein fahren durfte, jedoch diese Erlaubnis in anderen Ländern unter Umständen nicht anerkannt wurde.

Vorläufer zum Rollerführerschein: Die ehemalige Führerscheinklasse S

Jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klasse S besaß, durfte Leichtmobile und Quads führen, die einem Auto ähnelten. Diese Fahrzeuge durften folgende Merkmale vorweisen:

  • Gewicht: maximal 350 kg
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Hubraum bei Ottomotoren: höchstens 50 ccm
  • Leistung bei Diesel- oder Elektromotoren: maximal 4 kW

Wer 16 Jahre alt war, durfte die ehemalige Führerscheinklasse S erwerben und somit einen Roller fahren. Außerdem durfte er dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bedienen. Das waren zum Beispiel Quads, Trikes und Microcars. Damit durfte nicht auf der Autobahn gefahren werden. Wer die Führerscheinklasse B besaß, konnte gleichzeitig Fahrzeuge der Klasse S führen.

Die Führerscheinklasse S stand sehr in der Kritik, da gerade die sogenannten Trikes sehr gefährlich sind. Trikes sind offene und motorisierte Straßenfahrzeuge, welche ein Vorderrad und zwei Hinterräder besitzen. Aufgrund der vorgeschriebenen Gewichtsgrenze verbauten viele Hersteller weniger Teile für die Sicherheit, um das Gewicht an der Stelle zu sparen. Der ADAC testete einige der Leichtmobile und warnte vor erheblichen Mängeln sowie daraus resultierenden Sicherheitslücken. Die deutsche Wochenzeitschrift Stern nannte sie „Kinder-Killer“. Aus diesem Grund wurde die Führerscheinklasse grundlegend überarbeitet.

Führerschein fürs Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa. Auch für das Führen von einem Fahrrad mit Hilfsmotor wird kein Führerschein benötigt.

Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt. Am Ende der Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung abgelegen. Die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Mofa mitgeführt werden. Wer diese vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro in Kauf nehmen. Eine Ausnahmeregel gibt es jedoch für die Mitnahme der Prüfbescheinigung, wenn Sie ein gewisses Alter aufweisen.

Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen. Natürlich müssen Sie einen Ausweis mitnehmen, um Ihr Alter für die Behörden zu verifizieren.

Diese Prüfbescheinigungspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn der Fahrer des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis. Nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung

Das Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. So kann also jeder ab 15 Jahren ein Fahrrad mit Hilfsmotor bzw. ein Mofa fahren. Die theoretische Prüfung in der Fahrschule darf drei Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.

Jedoch regelt die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) eine Ausnahme, welche das Mindestalter betrifft.

Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa […] mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (§10 Absatz 4 FeV)

Die Führerscheinklasse AM

Gemäß der 3. EG-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr. Er wurde gemäß den europäischen Bestimmungen mit anderen EU-Ländern vereinheitlicht. Das “A” in der Bezeichnung der Führerscheinklasse weist darauf hin, dass die Klasse nun gemäß europäischer Richtlinien angepasst wurde.

Welche Fahrzeuge beinhaltet der AM-Führerschein?

Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.
Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.

Folgende Fahrzeuge sind in AM enthalten:

  • Krafträder
  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Diese vier Fahrzeugtypen werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung noch weiter definiert.

Krafträder

Unter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Als Beispiel sind hier Fahrräder mit Hilfsmotoren zu nennen.

Zweirädrige Krafträder

Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden.

Dreirädrige Krafträder

Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm groß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt. Handelt es sich um einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Als Beispiel seien hier die Minitrikes zu nennen.

Vierrädrige Krafträder
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.

Die letzte Gruppe der Fahrzeugtypen, welche im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert werden, sind die Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Die Masse der Batterien spielt bei diesem Wert keine Rolle.

Zu diesem Fahrzeugtyp zählen beispielsweise Minicars.

Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein

Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:

  • Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
  • Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
  • Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
  • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
  • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt

*Die Gewichtsgrenze gilt nicht bei Fahrzeugen mit zwei Sitzen oder drei Rädern.

Wann können Sie für einen Roller den Führerschein erhalten?

Der Führerschein der Klasse AM kann entweder direkt in einer Fahrschule erworben oder durch eine andere Fahrerlaubnisklasse erlangt werden.

Rollerführerschein mit 15 Jahren

Die erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb vom Mopedführerschein. Das Mindestalter hierfür beträgt seit dem 28.07.2021 15 Jahre (hier geht es zu den Ausnahmen). Folgende Stunden müssen in der Fahrschule absolviert werden:

Theoretischer Unterricht14 Doppelstunden
Theoretische Prüfung30 Fragen
Praktischer UnterrichtNicht vorgeschrieben
Dauer der Fahrprüfung30 Minuten

Der theoretische Unterricht für “Roller” unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein. Sie dürfen maximal 10 Fehlerpunkte erreichen.

Die Anzahl der Stunden im praktischen Unterricht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird. Ob nun weitere Unterrichtsstunden genommen werden müssen, weiß der Fahrlehrer am besten. Dieser entscheidet das individuell. Sonderfahrten, so wie sie vom Pkw-Führerschein bekannt sind (bspw. Nacht- oder Autobahnfahrten), gibt es jedoch nicht.

Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein. Die Fahrprüfung findet überwiegend innerorts statt.

Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit. Der Besitz vom Motoroller-Führerschein wird nicht auf eine nachfolgende Probezeit angerechnet.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Bilanz des Pilotprojekts: Mopedführerschein mit 15 Jahren

Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.
Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.

Bevor die Gesetzesänderung am 28.07.2021 in Kraft trat, hatten einige Bundesländer den Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren in einem Pilotprojekt getestet.

In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen war für 15-Jährige das Fahren von einem Moped mit entsprechendem Führerschein schon vor den bundeseinheitlichen Regelungen gestattet. Dies war in der dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt. Sie trat am 1. Mai 2013 in Kraft und sollte ursprünglich am 30. April 2018 enden. Der Versuch wurde jedoch um zwei weitere Jahre bis Ende April 2020 verlängert.

Die Verordnung besagte, dass die fünf Bundesländer in einem Pilotprojekt das Mindestalter für den Rollerführerschein auf 15 Jahre senken durften. Laut der EU-Verordnung ist es den Mitgliedsstaaten in Europa erlaubt, dass sie das Mindestalter entweder auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben können. Deutschland entschied sich für 15 Jahre und prüfte damit eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Absenkung des Alters aus Gründen der Sicherheit nicht zu empfehlen ist.

Bis Ende April 2020 hatten 15-Jährige aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen noch die Möglichkeit, den Führerschein für ein Kleinkraftrad, also den Rollerführerschein, zu erwerben. Danach entschieden alle Bundesländer, diese Regelung dauerhaft einzuführen.

Nordrhein-Westfalen hatte 2020 als erstes Bundesland die neue Regelung in geltendes Recht umgewandelt, sodass Sie dort im Alter von 15 Jahren dauerhaft den Rollerführerschein erwerben konnten.

Vorbereitung auf den Rollerführerschein mit 14 Jahren

Das Mindestalter für den Rollerführerschein beträgt 15 Jahre in den genannten Bundesländern. Natürlich dürfen Bewerber bereits drei Monate vor dem 15. Geburtstag in den Bundesländern, welche die Ausnahmeregelung durchführen, eine Prüfung ablegen. Jedoch darf dann erst ab dem 15. Geburtstag Roller gefahren werden.

Klasse AM: Führerschein zusätzlich zu einer anderen Klasse

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Führerscheinklasse AM fahren dürfen, sofern eine andere gültige Fahrerlaubnis im Besitz ist. Die Führerscheinklassen A, A1, A2, B und T berechtigen auch zum Fahren eines Fahrzeugs gemäß der Klasse AM.

Wie teuer ist ein Rollerführerschein?

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. In der Regel hat der Mopedführerschein einen Preis von etwa 500 bis 800 Euro. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen. Die Mopedführerschein-Kosten sind in der Regel:

  • Fahrschulgrundgebühr
  • Lehrmittel
  • Entgelt für Vorstellung der Theorie- und Praxisprüfung
  • Sehtest
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs bzw. Erste-Hilfe-Kurs
  • Gebühren für den Führerscheinantrag
  • Passbilder
  • Gebühren für Tüv/Dekra für die Theorie- und Praxisprüfung

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Oft ist es billiger, noch eine weitere Fahrstunde vor der Praxisprüfung zu absolvieren, als nach dieser Nachholstunden zu buchen.

Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt. Beim Führerschein für einen Roller oder einem Auto macht dies jedoch keinen Sinn, da in der Fahrerlaubnisklasse B bereits AM integriert ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Außerdem müssen Sie den Personalausweis und ein Passbild mitbringen sowie den entsprechenden Antrag für die Führerscheinklasse ausfüllen.

Wie lange ist der Rollerführerschein gültig?

Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass er ein Leben lang Gültigkeit besitzt.

Infos für Besitzer des alten Führerscheins

Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde dies auf dem neuen Schein ein. Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen. Nur der Führerschein als Dokument wird umgetauscht.

Weitere häufig gestellte Fragen zum AM-Führerschein

Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?
Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben. Ich besitze ein Fahrzeug, für das eigentlich ein AM-Führerschein benötigt wird.

Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle?
Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw. Führerschein der Klasse AM benötigt.

Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?
Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren. In der Regel erlaubt die Bauart des Rollers nur das Sitzen hinter dem Fahrer, nicht davor.

Wann dürfen Kinder als Sozius mitfahren?
Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, ab dem ein Kind auf dem Roller mitfahren darf. Viel wichtiger ist hierbei, ob es auch entsprechend sicher sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, der sicherstellt, dass sie nicht mit den Füßen in die Räder geraten. Bei älteren Kindern, die ihre Füße bereits sicher auf die Soziusstützen stellen und sich festhalten können, kann auf einen Kindersitz verzichtet werden.

Kann ich mir für die Klasse AM einen internationalen Führerschein ausstellen lassen?
In einem internationalen Führerschein taucht nur die Klasse A auf, da die Klasse M nur in Deutschland existiert. Innerhalb der EU wird aber Ihr normaler EU-Führerschein der Klasse AM anerkannt. Möchten Sie in ein Land reisen, indem ein zusätzlicher internationaler Führerschein benötigt wird, sollten Sie sich vorab erkundigen, welche Fahrzeugtypen Sie mit der jeweiligen Klasse A bzw. einem Rollerführerschein dort führen dürfen.

Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?
Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen. Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h?
In diesem Fall führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis haben. Dies ist eine Straftat und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren?
Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet. Im Ausland müssen die jeweiligen nationalen Regelungen beachtet werden.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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186 Kommentare

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  1. Katharina
    Am 9. Februar 2018 um 10:28

    Hallo,
    ich habe gerade einen Artikel gelesen und dort steht dass für 50ccm Schaltmopeds genau die gleichen Regelungen wie für herkömmliche Roller gelten.
    Ich habe mir vor kurzem ein 50ccm Schaltmoped (Generic Trigger 50) gekauft und diese schafft ca. 55 km/h (original vom Händler), muss ich nun damit rechnen dass ich im Falle einer Polizeikontrolle Ärger bekomme oder gibt es eine Geschwindigkeitstoleranz.
    Vielen Dank im Vorraus.

    LG Katharina

    • Fronzel
      Am 7. März 2018 um 18:23

      Wichtig ist was die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist
      das darfst du dann fahren
      also bei mir steht 50 km/h drin fahren tut er 56
      gemacht ist nichts weder legal noch illegal
      somit für mein Verständniss alles im Lack

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:53

      Hallo Katharina,

      mit einem Führerschein der Klasse AM dürfen nur Roller bis 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm Hubraum gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Stefanie H.
    Am 31. Januar 2018 um 1:32

    Huhu
    Ich habe mit 18 den Führerschein für die klasse m gemacht nun bin ich 26.
    Leider is mein Führerschein damals beim Umzug verloren gegangen
    Würde mir jetz aber gerne wieder ein mopet mit 45km/h zulegen

    Wo bekomme ich meinen Führerschein wieder her u wenn es solange her ist würd der mir einfach ausgestellt oder muss ich da die ganze Prüfung neu machen

    U wenn i früher m hatte is das jetz einfach am oder muss man da ein komplett neuen Führerschein machen

    Lg

    • Nikolaj S.
      Am 29. April 2018 um 12:06

      Hallo Steffi,

      du kannst diese art Art von Mopeds doch auch mit einem normalen Autoführerschein fahren.

      LG. aus Niedersachsen

    • Pascal
      Am 9. April 2018 um 14:16

      Du gehst zur einer brüfstelle deiner wahl und kannst den führerschein neu anfordern. Ein 45er roller odermoped kannst du auch ohne führerschein erwerben und wenn du angehalten wirst kann die polizei nachschauen ob du einen führerschein hast oder ob du gelogen hast da du in der daten bank eingescheichert bist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 16:56

      Hallo Stefanie,

      Informationen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-verloren/. Bei einer Umschreibung werden die alten Klassen an die neuen angepasst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Thomas
    Am 27. Januar 2018 um 18:16

    Hallo!
    Habe AM,und ein Leichtkraftfahrzeug,45km/h,was von Werk aus sogar 51km/h fährt!
    Frage: Ist es tatsächlich mir erlaubt,diese 51km/h auch zu nutzen,oder muss ich sozusagen ab 45 km/h auf die Bremse treten?

    Frage2: Falls erlaubt,dürfte ich dann auch anstatt eines 45 er Aufklebers,einen mit 50/51km/h anbringen?(falls es diese gibt)

    Da ich in Grenznähe wohne,und zb viele Strassen in den Niederlanden erst mit bzw.schon 50 km/h befahren werden dürfen,wie ist es dann da?
    Mit 45er Aufkleber ,und der Tatsache das das Fahrzeug 51 km/h fährt,darf ich diese Strassen dann nutzen?

    Die Fahrschulen sagen,das praktisch alle Roller inzwischen 50 km/h fahren,und es auch erlaubt ist!
    Eigentlich müssten dann aber die Führerscheine der Klasse AM auch angepasst werden,oder nicht?

    Durch diesen Umstand könnte sich nun manches als etwas schwierig erweisen!

    Vielen Dank,Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:45

      Hallo Thomas,

      die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hierzulande für den Führerschein AM beträgt 45 km/h – an diese müssen Sie sich halten. Insofern sollten Sie nicht einfach den Aufkleber ändern. Sobald Sie sich auf niederländischem Boden befinden, gelten die dortigen Regelungen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  4. Ferreira
    Am 9. Januar 2018 um 19:12

    Hallo bin Portugieser hab habe Deutsch Auto Führerschein in Portugal darf ich 125 Motorrad fahren darf ich auch in Deutschland ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 10:53

      Hallo Ferreira,

      für Motorräder bis 125 ccm Hubraum brauchen Sie die Führerscheinklasse A1.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Engin B.
    Am 28. Dezember 2017 um 16:45

    Hallo Bussgeldkatalog Team

    Habe da mal eine frage, hab zwar gesucht aber keine infos gefunden, oder übersehen.
    Ich besitze einen Stablerschein den sogenanten ” Fahrausweis für Gabelstapler “.
    Kann ich damit auch eine Mofa fahren ?, sozusagen als Prüfbescheinigung für mofa ?

    lg Engin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Januar 2018 um 9:45

      Hallo Engin,

      das ist leider nicht möglich.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  6. Reini
    Am 22. Dezember 2017 um 19:04

    Hallo,
    mein Enkel ist 15 Jahre alt und wohnt in Hamburg. Er möchte den Führerschein AM in Mecklenburg-Vorpommern erwerben und in Mecklenburg-Vorpommern “Simi” fahren.
    Ist das möglich?
    Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:34

      Hallo Reini,

      ein Führerschein der Klasse AM gilt im ganzen Bundesgebiet, unabhängig des Erwerbslandes.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  7. Kristina
    Am 13. Dezember 2017 um 16:06

    Hallo,
    ich hab mal eine Frage: Der Führerschein AM gilt ja nur bis 45 km/h und schließt vierrädrige leichtkraftfahrzeuge (bis 45 km/h) mit ein.
    Welchen Führerschein brauch ich um z.b. ein Leichtkraftfahrzeug bis 60 bzw. 64km/h zu fahren, damit ich auch Bundes- und Kraftfahrstraßen nutzen kann, da ich schonmal bis 400 km weit fahren wollte. Nur mit einem LKF bis 45 km/h müsste ich umwege fahren und wäre bis zu 10 Stunden knapp reine Fahrzeit unterwegs. Gibt es sowas oder ist da der Klasse B erforderlich? Ich bin übrigends 30.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 14:56

      Hallo Kristina,
      bei vierrädrigen Fahrzeugen mit bis zu 64 km/h ist in der Regel ein Führerschein der Klasse B notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. cello
    Am 22. November 2017 um 15:42

    Bei einer Drossel auf 48PS und einer offenen Leistung von maximal 96PS lediglich ein A2 Führerschein nötig!
    Wenn A1 vorhanden ist, kostet es wahrscheinlich keine 800 Euro.

    Ist zwar schon etwas älter aber schade kann es trotzdem nicht!

  9. Kevin
    Am 2. November 2017 um 16:14

    Hallo.
    Ich hätte eine Frage: wenn man im Besitz eines Moped Führerscheins (AM) ist. Darf man da einen “Weideman” Radlader der circa 15 bis 20 Kmh schnell fährt fahren. Oder mit was darf man die überhaupt fahren?

    Und dazu darf man dann mit Auto Klasse (B) Führerschein einen Teleskop Lader z.b (Class Scorpion) fahren der 30 Kmh fährt. Wenn das ja, dann auch einen mit 40 Kmh ???

    Ich danke im voraus schon mal.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2017 um 12:30

      Hallo Kevin,

      der Führerschein der Klasse AM berechtigt für das Fahren von Mopeds bis 45 km/h bei einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3. Klasse B schließt ebenfalls nur AM ein, d. h. Krafträder bis 45 km/h. Für Zugmaschinen ist je nach Höchstgeschwindigkeit die Klasse L (bis 25 km/h) oder T (bis 60 km/h) erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Johann
    Am 18. September 2017 um 19:37

    Hallo,ich bin Jahrgang 1962, hab mich nie für einen Führerschein interessiert, bin eben Radfahrer, jetzt sagt mein Händler ich könnte ohne weiteres ein Elektrorad bis 45 km/h fahren, stimmt das? Danke für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:59

      Hallo Johann,

      dies ist in der Tat korrekt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Florian
    Am 11. September 2017 um 17:10

    Ich bin Österreicher und lebe in Deutschland. Kann ich auch den AM Führerschein in Österreich ab 15 machen und damit in Deutschland fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:18

      Hallo Florian,

      der Führerschein ist nur gültig, wenn Sie Ihn in dem Land absolvieren, in welchem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Andi
    Am 6. August 2017 um 18:25

    Hallo,
    Also ich werde im Dezember 15 und will nun warten, ob ich dann im April den Führerschein AM machen kann.
    Meine Frage ist, ob es stimmt, dass man wenn man den Führerschein AM hat und eine Simson S51 hat, dass die 60 km/h fahren darf. Das habe ich zumindest oft gehört aber ich bin mir da nicht so sicher.

    Bitte um eine Antwort :)
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 9:46

      Hallo Andi,

      dies ist nicht korrekt. Sie dürfen mit dem AM-Schein lediglich Fahrzeuge fahren, welche bauartbedingt maximal 45 km/h fahren können und einen Hubraum vom maximal 50 ccm aufweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Niclas
    Am 28. Juli 2017 um 22:55

    Hallo besitze ein Moped der Marke bauer bj.54 mit 98ccm,3Ps und einer Höchstgeschwindigkeit von 60kmh. Leergewicht 69kg . Nun meine Frage welchen führerschein brauche ich jetzt oder kann ich sie mit dem normalen Pkw führerschein diesen ich August 2016 erlangt habe fahren.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:05

      Hallo Niklas,

      mit dem Führerschein der Klasse B erhalten Sie automatisch auch die Klasse AM. Mit dieser dürfen Sie zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Stefan S.
    Am 16. Juli 2017 um 10:03

    Wegnahme meines Kommentars über Abzocke beim Rollerführerscheins

    Ich würde gerne wissen, warum mein Kommentar gelöscht wurde, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen.
    Ich bin 43 Jahre und wohne in Berlin und bewege mich z. Zt. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich würde gerne einen Führerschein der Klasse AM machen, weil ein Roller für meine Wegen definitiv ausreicht. Ihre finanzielle Richtlinie war 150-250€ je nach Bundesland, was ich auch vollkommen akzeptabel finde. Ich habe mich bei mindestens 8 Fahrschulen erkundigt und wurde bei allen unfreundlich behandelt, weil sich ein Rollerführerschein nicht rentiert. Stattdessen sagte man mir, dass der Führerschein fast mit einem Autoführerschein gleichkommt, mit allen Zusatzkosten. Denn ich bräuchte eine Motorradkombi plus Handschuhe und Stiefel. Ich kaufe mir doch nicht für 300€ so einen Anzug den ich nie wieder benutze, oder hat jemand schon einmal einen Rollerfahrer mit kompletter Ausrüstung auf einen Roller gesehen?
    Aber jemand der einen Autoführerschein besitzt und noch nie auf einen Roller saß, darf ihn fahren. Das ist doch total unlogisch und entlastet nicht den Verkehr. Warum macht man es nicht wie bei der Mofa, bis 45 ccm mit einer Fahrbescheinigung und alles darüber mit Kombi und richtiger Fahrschule, da diese auch Autobahn fahren dürfen. Es ist einfach totale Abzocke und überhaupt nicht durchdacht.
    Ich würde mich über ein Kommentar sehr freuen.

    Gruß Stefan S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:39

      Hallo Stefan,

      Ihr Kommentar wurde nicht gelöscht, sondern auf dieser Seite veröffentlicht. Ist einem Kommentar keine klare Frage zu entnehmen, sondern lediglich als Aussage zu bewerten – so wie in Ihrem Fall – veröffentlichen wir den Kommentar lediglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Stefan S.
    Am 14. Juli 2017 um 12:02

    Abzocke bei Führerschein Klasse AM

    Ich wohne in Berlin und bewege mich z. Zt. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich wollte einen Rollerführerschein machen, da mir dieser, gerade in der Stadt völlig ausreicht. Ich habe bei min. 8 Fahrschulen angefragt, da Sie ja die finanzielle Richtlinie von 150,- – 250,- € angegeben haben. Die Fahrschulen waren allesamt total unfreundlich, zudem ist das Tragen von einem Motorradkombi, bis hin zu Stiefel und Handschuhe Pflicht, wie Sie sagen. Da würde mir ein Autoführerschein fast gleich kommen. Ich kaufe mir doch keine Motorradausrüstung für 300€ nur für die Fahrschule und jemand der den Autoführerschein besitzt, und nie Roller gefahren ist, darf es. Ist doch totale Abzocke. Ich finde, bis 125ccm, sollte eine Bescheinigung wie bei der Mofa reichen und alles was auf die Autobahn darf. Muss richtig geprüft werden.
    Gruß Stefan S.

  16. Lasse
    Am 13. Juli 2017 um 11:51

    Hallo bußbeldkatalog,
    Ich bin 15 Jahre habe einen am führerschein und bin im Besitz einer honda nsr 50 die auf 60 kmh gedrosselt ist und 1991 das erste mal zugelassen wurde …
    Meine Frage ist ob ich die mit dem am fahren darf mit 15 Jahren oder ob die Regelung der erstzuhlassen nur auf simson Schwalbe etc zutrifft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 10:44

      Hallo Lasse,

      maßgeblich ist hierbei die Übergangsregelung gemäß §76 Abs. 8 FeV. Diese Regelung sollte aber auf die Honda nicht anzuwenden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sabine
    Am 4. Juli 2017 um 8:16

    Hallo, mein Sohn hat mit 17 den Führerschein für Begleitendes Fahren gemacht. Darf er nun im Urlaub in Griechenland mit dem Roller 50 ccm fahren? Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:28

      Hallo Sabine,

      das Dokument für den B17 wird im Ausland nicht akzeptiert, da es sich hierbei um eine deutsche Sonderregelung handelt. Möglicherweise kann sich Ihr Sohn aber einen Führerschein für die Klasse AM ausstellen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Dennis
    Am 20. Juni 2017 um 19:29

    Hallo,
    Kann man mit dem Rollerführerschein ein quad fahren?
    Wenn ja wie viel CCM?
    Wenn ich 16 bin schneller fahren erlaubt?
    Wie viel kosten wäre es mit einem Quad?(ungefähr)
    Falls es nicht mit dem rollerführerschein geht…
    Welche fühererschein wird benötigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 10:06

      Hallo Dennis,

      bis zum 18. Geburtstag dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse AM Quads mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahren. Mehr Infos erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Quad-Führerschein“.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Moshe
    Am 10. Juni 2017 um 14:47

    Mein Enkel (15) wohnt in Sachsen und hat gerade seinen AM-Führerschein bestanden. Seine Schule befindet sich in Brandenburg, darum nun meine Frage: Darf er mit einem Microcar zur Schule fahren, oder darf er nur in Sachsen damit fahren?

    LG Moshe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:39

      Hallo Moshe,

      der Modellversuch für den AM-Führerschein ab 15 läuft in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. In diesen darf Ihr Enkel also fahren. Wer aber vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb dieser Bundesländer ein Fahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Justin
    Am 6. Juni 2017 um 16:39

    Ich bin 15 und fange bald meinen mofaführerschein an. Den Roller meines Opas soll ich bekommen und wir haben ihn drosseln lassen. Er fährt dennoch fast 50 kmh und lässt sich nicht weiter runter drosseln. Was kommt auf mich zu wenn ich Beim Fahren dieses rollers von der Polizei erwischt werde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:21

      Hallo Justin,

      wenn das Führen des Rollers nicht von Ihrer Fahrerlaubnis abgedeckt wird, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies ist eine Straftat und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Entsprechend ist davon abzuraten, ein solches Fahrzeug zu führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Emre
    Am 6. Juni 2017 um 1:46

    Guten Tag

    Ich habe einen Roller 25kmh und habe die theorieprüfung für die klasse B bestanden, ich muss nur noch die praktische prüfung machen. Meine frage darf ich schon mit jetzt 25er roller fahren da ich schon die theorieprüfung habe und was passiert wenn man ohne prüfschein fährt Komme aus Baden württemberg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:36

      Hallo Emre,

      wenn Sie noch keinen gültigen Führerschein haben, dürfen Sie das Fahrzeug auch noch nicht fahren. Entsprechend würde es sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln, wenn Sie es dennoch tun. Dies wäre eine Straftat und würde das gesamte Projekt “Führerschein” gefährden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Piere84
    Am 31. Mai 2017 um 21:42

    Hallo.
    Ich habe mit 14 also 1998 in der Schule die Prüfbescheinigung also Mofa gemacht.
    Habe aber noch nie ein Mofa angemeldet und auch keinen anderen Führerschein gemacht.
    Nun würde ich gerne ein Mofa anmelden doch habe ich gesehen das die Prüfbescheinigung so beschädigt ist das kein Bild mehr vorhanden
    Ist und auch nur noch meine damalige Adresse und mein Nachname zu erkennen sind.
    Das ich damit so nicht fahren kann ist klar. Meine Frage ist:
    Meine ehemalige Schule hat keine Unterlagen mehr darüber. Besteht die Möglichkeit das es irgendwo festgehalten wurde außer
    In meiner Schule und ich ihn so neu ausstellen lassen kann?

    Schon Mal danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:00

      Hallo Pierre,

      Sie können die nächste Stelle des TÜV aufsuchen. Dort wird ein Verzeichnis über sämtliche bestandenen Mofaprüfungen geführt. Dort kann Ihnen ein neues Dokument ausgestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Nikolai
    Am 24. Mai 2017 um 11:31

    Hallo.

    Ich wurde gestern mit den Roller von der Polizei erwischt.
    Habe ein gültigen Führerschein aber der Roller ist nicht angemeldet, hatte ein abgelaufenes Kennzeichen dran.
    Und hatte mein 5 jährigen Enkelkind mit auf den Roller. Hatten beide kein Helm auf.
    Was für eine Strafe erwartet mich da?

    MfG Nikolai

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:27

      Hallo Nikolai,

      beim Fahren ohne Versicherungsschutz handelt es sich um eine Straftat, die nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Fharen Sie selbst ohne Helm, wird ein Bußgeld von 15 Euro angesetzt. Befördern Sie auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutzhelm trägt, droht ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 60 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Taner
    Am 20. Mai 2017 um 15:43

    Das ist mir alles Bahnhof hier mit den ganzen neuen Klassen. Ich habe mein Führerschein am 09.02.1994 gemacht, hatte den Rosanen Führerschein. Im Jahre Juli 2014 habe ich bei der Zulassungsstelle den neuen im Karten Format beantragt und bekommen. Da sind nun die folgenden Klassen angegebenen die ich fahren dar:
    AM/A1/A/B/C1/BE/C1E/CE/L

    Mit dem alten Führerschein durfte ich nur den 50ccm Roller fahren. Darf ich jetzt den 125ccm Roller mit 80 Km/h Höchstgeschwindigkeit fahren?

    Würde mich über eine Antwort freuen

    Gruß Taner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:07

      Hallo Taner,

      entscheidend sind hierbei die Schlüsselzahlen, welche für die jeweilige Führerscheinklasse in Ihrem Führerschein angegeben sind. Diese können die Faherlaubnis für die entsprechende Klasse einschränken. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Leon
    Am 17. Mai 2017 um 11:35

    Hallo liebes Redaktionsteam,
    ich besitze den Führerschein der Klasse AM. Ich möchte bald den Führerschein BF17 machen. Muss ich die ganze Theorie in der Fahrschule dann nochmal machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Leon

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:37

      Hallo Leon,

      wenn Sie den Führerschein erweitern, können Sie die Grundstoffstunden um die Hälfte verkürzen. Näheren können Sie bei der Fahrschule erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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