A1-Führerschein: die Führerscheinklasse für junge Motorradfahrer

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Die Fahrerlaubnis für alle, die Motorrad fahren wollen und unter 18 Jahre alt sind

Der A1-Führerschein ist oftmals der Einstieg in die Motorrad-Fahrerlaubnisklassen.
Der A1-Führerschein ist oftmals der Einstieg in die Motorrad-Fahrerlaubnisklassen.

Wer ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A1 oder einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196. Am 19. Januar 2013 wurde eine neue Bestimmung zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft gesetzt. Dabei änderten sich auch Regelungen bezüglich der Führerscheinklasse A1.

Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt. Der Vorgänger, also die Klasse AM (auf die jedoch nicht aufgebaut werden kann), berechtigt zum Fahren von einem Roller. Mit dem Mindestalter von 16 Jahren jedoch kann auch die Klasse A1 absolviert werden. Damit dürfen Jugendliche bereits ein Leichtkraftrad fahren, aber auch ein Mofa. Denn die Klasse AM ist in der Klasse A1 enthalten. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Praxisprüfung wird sofort die Probezeit von zwei Jahren gestartet. Alle Voraussetzungen und Kosten der Klasse A1 lesen Sie nun hier im Detail.

Seit 1. 1. 2020 dürfen Sie mit einem B-Führerschein nach einigen Übungsstunden und Eintragung der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder fahren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum 125ccm-Motorrad.

FAQ: A1-Führerschein

Für welche Fahrzeuge gilt Klasse A1?

Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren.

Welches Mindestalter gilt?

Der Führerschein darf mit 16 Jahren ausgestellt werden. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich.

Wie setzt sich die Ausbildung zusammen?

Wie viele Stunden die theoretische und die praktische Ausbildung mindestens umfassen müssen, erfahren Sie hier.

Führerschein A1: Was darf ich fahren?

Der A1-Motorradführerschein bestimmt folgende Fahrzeugtypen:

  • Krafträder
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg sein.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen laut 125 ccm-Führerschein symmetrisch angeordnete Räder vorweisen. Sie dürfen einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzen, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt, oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h übersteigen. Die Leistung darf bei maximal 15 kW liegen.

Aufgrund dieser Bestimmungen ist der Führerschein A1 die “kleine” Motorradfahrerlaubnis. Der Leichtkraftrad-Führerschein lässt sich folgendermaßen einordnen: AM, A1, A2 und A. Die Führerscheinklasse AM bestimmt Mofas und Roller. Sie gehört allerdings nicht zum Stufenmodell der A-Führerscheine, weshalb der AM-Schein nicht für eine Erweiterung etwa auf A1 genutzt werden kann. Die Klasse A2 definiert Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und die Klasse A deklariert alle Krafträder über diesem Wert. Bei allen Wertangaben ist ein Beiwagen bereits eingeschlossen.

Im Video: Motorradfahren mit der Führerscheinerweiterung B196 möglich!

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Ersetzt die Erweiterung B196 den Motorradführerschein? Die wichtigsten Infos hier!

Führerscheinklasse A1: Motorrad-Typen

Die umgangssprachlich genannte Motorrad-Klasse A1 beinhaltet zwei Typen von Fahrzeugen: Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Die Krafträder dürfen einen maximalen Hubraum von 125 ccm vorweisen. Aus diesem Grund wird diese Führerscheinklasse auch 125er Führerschein genannt. Seit Januar 2013 ist eine Neuerung hinzugekommen. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Motorrads muss maximal 0,1 kW/kg betragen. Dabei wird als Gewicht die Summe des Leergewichts definiert.

Beispiel: Wiegt das Motorrad 100 kg (Leergewicht) darf die Leistung maximal 10 kW betragen.

Sollte Ihr Motorrad jedoch vor dem Stichtag der Änderung, also vor Januar 2013, zugelassen worden sein, gilt diese Regelung nicht.

Die alte Führerscheinklasse A1

Der 125 ccm-Führerschein gilt für Leichtkrafträder der Klasse A1.
Der 125 ccm-Führerschein gilt für Leichtkrafträder der Klasse A1.

Die Fahrerlaubnisklassen für Motorräder wurden im Laufe der Jahre oft geändert. Vor dem Jahr 1980 galt zum Führen eines Leichtkraftrades der Führerschein der Klasse 3 oder 4.

Nach diesem Jahr wurde die Fahrerlaubnisklasse 1b eingeführt. Das “b” bedeutete “beschränkt”. Die Klasse 1 erlaubte das Bedienen von Motorrädern. Die Klasse 1b beschränkte also diese Erlaubnis. Wer das 16. Lebensjahr vollendete, durfte ein Leichtkraftrad mit maximal 80 ccm Hubraum und einer Höchstleistung von 6000 u/min fahren. Außerdem war die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h reduziert.

Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gerieten zur damaligen Zeit in Verruf, da sie eine hohe Lautstärke und kaum Sicherheitsvorkehrungen besaßen. Aus diesem Grund sollten diese Regelungen einen Gewinn an Sicherheit versprechen. Jedoch produzierten europäische, amerikanische und vor allem japanische Hersteller vermehrt Leichtkrafträder mit 100 ccm oder sogar 125 ccm, sodass im Februar 1996 der entsprechende Abschnitt in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert wurde und der 125 ccm-Führerschein zu seinem umgangssprachlichen Namen kam. Ab dem 14. Februar 1996 wurde der Wert des maximalen Hubraums auf 125 ccm erhöht. Des Weiteren erhöhte sich ab diesem Datum die erlaubte Leistung der Leichtkrafträder auf 11 kW.

Für 16- und 17-Jährige galt bis 2013 eine Begrenzung von maximal 80 km/h. Diese fiel jedoch mit der neuen EU-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 erschien, weg.

Wer also noch einen Führerschein der Klasse 3*, 4, 1b oder 1 besitzt, ist berechtigt mit Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu fahren. Außerdem fiel die Begrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Besitzer vom A1-Führerschein weg. Diese dürfen nun auch schnellere Modelle fahren.

* A1 mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 (nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Anhänger bis 750 kg)

Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013, müssen Sie das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachten. Und auch wer den A1-Führerschein vor dem Stichtag erlangt hat, muss keine Rücksicht auf die Regelung nehmen.

Wer seinen alten Führerschein umtauscht und vorher die Klassen 3, 4 oder 1b besaß, bekommt die Klasse A1 im Führerschein vermerkt.

Voraussetzungen für den 125er Führerschein

Der A1-Führerschein ist mit Kosten verbunden, die meist mehrere hundert Euro betragen.
Der A1-Führerschein ist mit Kosten verbunden, die meist mehrere hundert Euro betragen.

Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis. Wer Leichtkrafträder bedienen möchte wie beispielsweise ein Motorrad, muss den A1-Führerschein in einer Fahrschule absolvieren.

Eine weitere Möglichkeit besteht seit Anfang 2020: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen. Dann dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren, also 125er-Leichtkrafträder, ohne eine Prüfung abzulegen.

Aber Achtung: Mit der Eintragung B196 können Sie nicht beispielsweise auf A2 erweitern. Sie sind mit der Schlüsselzahl 196 nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1, die sich durch eine weitere praktische Prüfung nach zwei Jahren auf A2 erweitern lässt.

Theorie- und Praxisstunden für den A1-Führerschein

Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen. Dieser enthält 12 Sonderfahrten à 45 Minuten, welche sich wie folgt unterteilen:

  • 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten

Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richtet sich nach den Erfahrungen des Teilnehmers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt des Prüflings ein. Außerdem ist es üblich, Übungsstunden auf einem Platz durchzuführen, welche das Handling mit dem Leichtkraftrad trainieren sollen.

Sind alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, folgt die Praxisprüfung. Nach der erfolgreichen Teilnahme wird der 125 ccm-Führerschein ausgestellt.

Die Theorieprüfung

Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden. Sollte dies passieren, kommt der Prüfling zwar nur auf 10 Fehlerpunkte bei der A1-Prüfung, jedoch muss er die Theorieprüfung für den A1-Führerschein wiederholen.

Wird der vorhandene Führerschein erweitert, also macht ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen gleichzeitig, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Davon dürfen nur maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden. Ab 7 Punkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Praxisprüfung

Die praktische Prüfung beim 125 ccm-Führerschein dauert 45 Minuten. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein. Auch eine Fahrt auf der Autobahn und Kraftfahrstraße ist möglich.

Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag, welchen Sie dann erneut beantragen müssen.

Notwendige Unterlagen für die Führerscheinklasse A1

Was sind die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse A1?
Was sind die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse A1?

Vor dem Weg zur Fahrschule müssen gilt es, noch einige Dinge zu regeln, damit die Fahrt auf einem Motorrad beginnen kann. Wie auch beim Auto muss ein Sehtest absolviert werden. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Die Größe hierfür muss 45 mm x 35 mm betragen. Außerdem sollte das Bild im Hochformat vorhanden sein und keinen Rand aufweisen.

Auch wie beim Auto-Führerschein muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, ein sogenannter Erste-Hilfe-Kurs, absolviert werden. Natürlich dürfen Sie auch den Personalausweis nicht vergessen.

Was kostet ein 125ccm-Führerschein?

Der A1-Führerschein verursacht natürlich Kosten. Diese sind jedoch geringer als ein herkömmlicher Führerschein der Klasse B. Zuallererst müssen die Kosten für den Führerschein A1 einberechnet werden, welche noch vor der Fahrschule aufkommen. Das sind in der Regel:

  • Sehtest: etwa 6 – 7 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: etwa 15 – 30 Euro
  • Kosten für das Passbild

Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Hier lohnt es sich alle Fahrschulen in der Region zu vergleichen. Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule. Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro. Manche Fahrschulen sind bereits auf digitale Übungen übergegangen, sodass dieser Kostenpunkt manchmal komplett entfällt.

Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen. Nachdem der Unterricht beendet ist, folgen die beiden Prüfungen. Diese Kosten für den A1-Führerschein gliedern sich wie folgt:

  • Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 20 – 80 Euro
  • Gebühr für die Praxisprüfung: etwa 80 – 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 40 – 50 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: etwa 100 – 120 Euro

Die 125 ccm-Führerschein-Kosten enden jedoch nicht mit diesen Gebühren. Die Ausstellug des Führerscheins kostet bei Erstausstellung rund 30 bis 50 Euro.

Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Außerdem ist es besser, sich bestmöglich auf die Theorieprüfung vorzubereiten, um der Gefahr auf Wiederholung der Prüfung und damit verbundenen Kosten aus dem Weg zu gehen.

Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren. Für diese Führerscheinerweiterung muss ein Formular bei der Führerscheinstelle des Wohnortes ausgefüllt und abgegeben werden.

Aufsteigen vom A1-Führerschein zu A2 und A

Wer einen 125 ccm-Führerschein besitzt, braucht lediglich eine Praxisprüfung absolvieren, um mit schweren Motorrädern, also mit Fahrzeugen der Klasse A2, fahren zu können. Wer seinen A1-Führerschein zwei Jahre besitzt, muss nur noch eine praktische Prüfung bestehen, um die Klasse A2 zu erreichen. Nach wiederum zwei Jahren sind Sie berechtigt, nach einer bestandenen Praxisprüfung die Führerscheinklasse A zu erlangen.

Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können (klick mich!).

Aber Achtung: Dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, weil Sie im Besitz einer Eintragung der Schlüsselzahl 196 sind, können Sie damit nicht die Klasse A2 erlangen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schlüsselzahl und nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnis.

So kann also jeder mit dem A1-Führerschein erst einmal genügend Erfahrung sammeln, um dann später schnellere Krafträder fahren zu können. Zur nächst größeren Klasse müssen mindestens zwei Jahre vergehen.

Wer den A1-Führerschein besitzt, beginnt direkt mit der zweijährigen Probezeit.

Diese Fahrzeuge können Sie mit dem A1-Führerschein fahren

Krafträder, die Sie mit dem Führerschein A1 fahren dürfen, sind noch nicht ganz so schnell wie ihre großen "Kollegen".
Krafträder, die Sie mit dem Führerschein A1 fahren dürfen, sind noch nicht ganz so schnell wie ihre großen “Kollegen”.

Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden. Diese Klasse beinhaltet:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Mopeds und Mokicks mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

Trikes im Führerschein A1

Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, zählten bis zum Januar 2013 zur Führerscheinklasse B (Auto). Nun wurden sie jedoch auf die Motoradklassen aufgeteilt. Der Führerschein A1 berechtigt zum Fahren eines Trikes bis 15 kW. Alle Fahrzeuge über dieser Leistung dürfen nur noch mit einem Führerschein der Klasse A bedient werden.

Die Gültigkeit vom 125 ccm-Führerschein

Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen. Wer die Fahrerlaubnis erneuert, benötigt lediglich ein Passbild.

Es gelten verschiedene Umtauschfristen, um zu verhindern, dass sämtliche Führerscheine zur gleichen Zeit umgeschrieben werden müssen:

Papierführerscheine: empfohlener Stichtag für Umtausch

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerscheine: empfohlener Stichtag für Umtausch

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Im Video zusammengefasst: Der Motorradführerschein und welche Klassen es gibt

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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146 Kommentare

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  1. Ray
    Am 3. Juni 2019 um 11:23

    Mein Sohn hat gerade mit 16 seinen Führerschein Leichtkraftrad gemacht. Ich würde mir gerne eine große Maschine kaufen mit 150PS und fürchte, dass er sie später auch fahren will. Darf er das schon mit 18, wenn er 2 Jahre Leichtkraftrad gefahren ist oder erst viel später und ab wann?

  2. Lipperländer
    Am 25. Mai 2019 um 13:23

    Hallo man hat doch nun schon mal den a und a1 beschränkt mit de zahlen 79.03 und 79.04. ich würd gerne auch eine 125 ccm fahren, aber mein Führerschein erlaubt mir das nicht wegen den Schlüsselzahl. Wieso kann man das nicht hier in Deutschland nicht auch so machen zumindestens nur für de a1, das man bei einer Fahrschule z.b. Vier bis sechs Fahrstunden ablegt, und dann mit der Bestätigung von der Fahrschule zum Straßen Verkehrsamt geht, und dann den a1 offen bekommt, bei unseren Nachbarn in der Schweiz geht es doch auch. Aber hier bekommt man nur gesagt es währe doch zu gefährlich. Aber mit mein Führerschein den ich habe darf ich eine Zugmaschine mit 12 Tonnen fahren, sowie mit eine Anhänger mit der gleichen Tonnen Zahl. Und ich dürfte das fahren obwohl ich so ein Gerät noch nie gefahren habe, das ist in Prinzip noch gefährlicher. Aber naja was soll man noch dazu sagen, in der Verkehrs Politik müsste noch so einige Sachen geändert werden. Ich sage nur die Mofas und die 50 ccm Mopeds in der Stadt ist es ja noch ok, aber außerhalb der geschlossenen Ortschaft, muss man mit den Dingern aufpassen, das man nicht von der Straße gedrängt wird. Ich weis wovon ich rede, und ich gehe mal davon aus das mir so einige Leute recht geben würden. Ich weis das das was ich hier schreibe zwar groß nichts bringt, aber vielleicht könnten sich die Leute die für die Verkehrs Politik zuständig sind das noch mal zu überdenken mit dem was ich da geschrieben habe. Das mit den vier bis sechs Fahrstunden. So das wars erst mal von mir und wünsche allen allzeit eine gute fahrt.

  3. Robert
    Am 10. Mai 2019 um 13:58

    Wenn man eine Mopedführerschein also KlasseAM macht und dann den A1 Führerschein haben möchte, muss man dann noch einmal bezahlen bzw. die komplette Prüfung machen? Ich bin nähmlich gerade am überlegen ob ich den Mopedführerschein mache oder ob ich noch ein Jahr warten soll.

  4. Niklas
    Am 7. Mai 2019 um 8:33

    Hallo, ich habe meinen Führerschein A1 am 30.05.17 und meinen Führerschein BF17 am 19.10.17 erhalten. Ist nun die Probezeit für beide Führerscheine am 30.05.19 beendet?

  5. Ruben
    Am 5. Mai 2019 um 0:36

    Darf man mit 16 und dem A1 Führerschein schon die volle Geschwindigkeit des vorgegeben Motorrads fahren?

  6. Dieter
    Am 30. April 2019 um 15:37

    Ich habe im Juni 1980 den Führerschein Klasse 4 gemacht und damit bis zum April 1982 eine große Zündapp KS 50 gefahren. Damals meinte unser Fahrlehrer, dass wir mit diesem Führerschein, die offenen 50iger Maschinen fahren dürfen. Heute hab ich gelernt, dass dies nicht der Fall war und wir aus unserem Dorf in dieser Zeit ohne Fahrerlaubnis unterwegs waren. Was ein Glück, dass uns nichts passiert ist. Ich kann mich aber noch an die ein oder andere Polizeikontrolle erinnern auch die Kollegen der Polizei waren anscheinend nicht vollumfänglich über die einzelnen Fahrerlaubnisse informiert. Im Nachhinein hatten wir große Glück. Damals meinte man, dass für die gerade neu aufkommenden 80iger Maschinen die Fahrerlaubnis 1b erforderlich sei und nicht für die offenen 50iger Maschinen.

  7. Karsten
    Am 10. März 2019 um 13:05

    Habe seit 1990 die Fahrerlaubnis AM ,B,C1,C,BE,CE1,CE,L,T und die A und A1 jetzt Mußte ich den Führerschein tauschen weil ich 50geworden bin zwecks LKW jetzt haben sie mir die 79.03, 79.04 rein gemacht wie kann Mann das wieder rückgängig machen das ich wieder 125er fahren kann .Oder was muß ich jetzt tun damit ich wieder fahren kann denn zur Zeit kann ich es nicht durch den Zusatzschlüssel 79.03, 79.04
    Mit Frdl .Gruß Karsten

  8. Andi
    Am 27. Februar 2019 um 16:44

    Hallo,
    Habe den alten Fs .Klasse3 im April 1983 in Rheinl.Pfalz gemacht..Darf ich damit ein Leichtkraftrad 125ccm fahren?
    Habe dazu bisher keine eindeutige Aussage bekommen ( Nachfrage in Fahrschulen, Kraftfahrzeug Amt)
    Über eine adäquate Aussage würde ich mich freuen.

  9. Erik
    Am 17. Februar 2019 um 1:05

    Hallo,
    Ich wollte fragen ob, wenn man den A1 Führerschein macht und dann den A, also kein A2, man für den A Führerschein auch nur die Praxisprüfung absolvieren muss.
    Danke im Vorraus
    MFG Erik

  10. Tom
    Am 9. Februar 2019 um 11:04

    Nee Patricia, das nennt man nicht Fahren ohne Führerschein, sondern Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wichtiger Unterschied!

  11. fabian
    Am 20. Januar 2019 um 20:45

    darf man mit dem a1 ein 120ccm quad fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 12:57

      Hallo Fabian,
      die Klasse A1 gilt ausschließlich für Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Die darin eingeschlossene Klasse AM erlaubt allerdings das Führen von leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeugen, deren Leistung bei Quads auf 4 kW beschränkt ist. Zudem darf die Leermasse maximal 425 kg betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Daniel
    Am 13. Januar 2019 um 18:38

    Frage ich bin 20j und habe den a1 und in mein Führerschein ist der Code 79.05 eingetragen wollte jetzt mal wissen was das zu bedeubedeuten hat und wie viel ps ich jetzt fahren darf

  13. Manfred. G.
    Am 27. Dezember 2018 um 16:54

    Ich bin jetzt total ratlos und hoffe Sie können mir helfen!
    Ich habe einen alten Führerschein Klasse 3 seit 04.1988.
    Nun möchte ich diesen umtauschen gegen den neune Führerschein.
    Ich lese jetzt immer wieder, dass ich mit dem neuen Führerschein dann
    eine 125er fahren darf ist das korregt ? Was ist mit den Zusatzschlüssel
    79.03. und 79.04 wenn diese im neune Führerschein dann stehen. Ich weiß,
    dass man damit Trikes fahren darf, aber ich möchte wissen, ob ich damit auch
    ein 125er fahren darf!!!!

    Vielen Dank im voraus

    Manni

  14. Felix B.
    Am 15. Dezember 2018 um 21:53

    Hallo liebes Bußgeldkatalog- Team,

    Ich bin im Moment 15 Jahre alt und habe vor meinen A1 Führerschein zu machen. Jetzt frage ich mich ob ich diesen auch mit einer eigenen 11KW Elektro Maschine ablegen kann. Das Motorrad hat ja kein klassisches Getriebe und nur einen “Gang” ohne Schaltung und Kupplung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Felix

  15. Luka
    Am 19. November 2018 um 0:36

    Hallo, ich ich wollte einmal fragen ob ich mit 15 schonmal die Sachen zum lernen für den A1 führerschein haben kann also abholen bei der Fahrschule ?

    Ps. Luka, danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:26

      Hallo Luka,

      erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Thomas R.
    Am 15. November 2018 um 0:07

    Ich habe 1978 den Führerschein Klasse 3 gemacht. Nach einen Führerscheinentzug 1983 wegen Punkten musste ich nach 2 Jahren eine erneute Prüfung ablegen, seit 1985 hab ich den Roten Führerschein mit klasse 3. bei einen Tausch auf den Kartenführerschein bekomme ich nun A1 oder nicht?
    Lg
    Thomas

  17. Colin
    Am 9. November 2018 um 15:59

    Hallo Ilias,

    Ich bin leider momentan erst 13, aber will mit 15 meinen A1 Führerschein machen, um mir eine Super SOCO TS 1200R kaufen zu können, was meinst du, wie viel ich für einen A1 Führerschein zahlen muss, wenn ich mit 15 ihn anfangen möchte, um dann mit 16 offiziel fahren zu dürfen.
    Das Motorrad ist ein E-Motorrad und hat 45 km/h gedrosselt.

    LG Colin

  18. Machulla
    Am 9. Oktober 2018 um 19:39

    Frage ich habe einen Führerschein seit 1982 was muss ich machen um ein 125 Kraft Rad fahren zu dürfen

    • Ralf E.
      Am 17. November 2018 um 16:50

      Ich habe seit Juli 1978 Führerschein Klasse 3 und dann beim Bund BCE gemacht.
      Ich möchte mir einen Roller für 2 Personen kaufen. Was darf ich fahren?
      MfG Ralf E.

  19. Tom
    Am 14. September 2018 um 10:25

    Guten Abend,
    Was sind die Folgen, wenn ich einen A1 Führerschein besitze, aber mit einem Leistungsstärkeren Motorrad (ca. 30 ps) von der Polizei angehalten werde? Und die erhöhte Leistung durch eine Messung auch festgestellt werden kann.

  20. Sinan
    Am 9. September 2018 um 22:56

    Ich habe am 29.11.1990 meine Führerschein B gemacht. Ich dürfte Roller bis 45kmh fahren.
    Ich habe kürzlich Arbeitkolege seiner Führerschein gesehen der darf Motorad 125 c fahren
    Was muss ich machen das ich auch fahren darf

  21. Trung
    Am 8. September 2018 um 23:26

    Hi, Ich würde mir auch gerne einen A1 Schein machen. Dürfte ich mit dem die HONDA CBF125 dann fahren?

  22. Borchert
    Am 6. September 2018 um 21:17

    Ich habe 1999 den Autoführerschein gemacht. Darf ich nun 125ccm fahren? Was muss ich machen damit das in meinem Führerschein steht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 11:51

      Hallo Borchert,

      für Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A1. Bei der Umschreibung der Klasse 3 erhalten Sie zwar die Klasse A1, allerdings ist diese durch die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 auf dreirädrige Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg beschränkt. Sie müssten also erneut die Fahrschule besuchen, wenn Sie ein zweirädriges Kraftrad bis 125 ccm führen möchten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Mirco
    Am 31. August 2018 um 14:28

    Hallo!

    Ich würde gerne ein E-Roller Fahren, der ist für die Stadt oft vollkommen ausreichend.
    Allerdings finde ich 45km/h zu wenig, ich bin jahrelang ein Motorroller gefahren.
    Da ich schon sehr lange Auto fahre würde ich jetzt gern wissen, was muss ich
    tun um ein A1 Füherschein zu bekommen. Zur Zeit habe ich von 1982: BE,C1E,CE,ML
    und bin 1064 geboren.

    Danke Leute!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2018 um 12:44

      Hallo Marco,

      Sie müssen eine entsprechende Ausbildung in der Fahrschule absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Zündapp driver
    Am 28. August 2018 um 8:57

    Hallo,
    ich habe seit Juni 1988 den FS Klasse 3, der würde ja nach Umschreibung den FS A1 und A mit Zusatz 79.03 und 79.04. (3 rädrige Fahrzeuge mit und ohne Anhänger) beinhalten. Wenn ich nun den A2 Schein machen möchte, kann ich ja mit vorhandenem A1 direkt die verkürzte Prüfung (40min) absolvieren. Würde in dem Fall mein A1 dafür ausreichen? Ich habe bisher nirgends gelesen, dass die Zusätze 79.03 und 79.04. hier eine Relevanz haben.
    Gruß
    Zündapp driver

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 17:44

      Hallo Zündapp Driver,

      bei solchen spezifischen Fragen sollten Sie sich an eine Fahrschule wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Mirko
    Am 26. August 2018 um 17:13

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein der Klassen 3, 4 und 5 seit 1992. Dieser entspricht u.a. auch den neuen Führerscheinklassen A1, A jedoch mit den Beschränkungen 79.03, 79.04. Welche Ausbildung bzw. Prüfungen muss ich absolvieren um die Klassen A1 bzw. A unbeschränkt eingetragen zu bekommen.

    vielen Dank

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