Schweizer Verkehrsvorschriften, die Sie kennen sollten
“Via Sicura” soll Verkehrstote verhindern
Geblitzt in der Schweiz? Das kann teuer werden. Der Bussgeldkatalog Schweiz sieht sehr hohe Bussgelder für die verschiedenen Verstöße gegen das Verkehrsrecht vor. Gerade seit der Einführung des “Via Sicura”-Programms fallen insbesondere die Sanktionen aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz hart ins Gewicht.
Hierbei auffällig ist nicht nur um die finanzielle Belastung durch Bussgelder, sondern auch die strafrechtliche Relevanz, die die Schweizer den Geschwindigkeitsüberschreitungen beimessen: Der Strafbestand “Raser” kann zu einer Freiheitsstrafe aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit führen.
Das Bussgeld in diesem Fall wird ebenfalls in einer Gerichtsverhandlung ermittelt und kann mehrere 1000 Euro betragen. Ein lebenslängliches Fahrverbot kann ebenfalls verhängt werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsregeln in der Schweiz
Wie hoch fallen die Bussen bei Verkehrsverstössen in der Schweiz aus?
Das kann pauschal nicht bestimmt werden. Einen Überblick zu möglichen Sanktionen finden Sie in der Tabelle.
Sind Radarwarner in der Schweiz erlaubt?
Nein, in der Schweiz dürfen Radarwarner nicht verwendet werden.
Welche Promillegrenze gibt es in der Schweiz?
Die Schweizer Promillegrenze liegt allgemein bei 0,5. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Spezifische Ratgeber zu den Verkehrsregeln in der Schweiz
In der Schweiz gelten für Fahranfänger oder sogenannte "Neulenker" andere Regeln. Welche das sind und welche Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln warten, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Verkehrszeichen regeln auch in der Schweiz den Verkehr und sind entsprechend zu beachten. Missachten Sie die Schilde rund Vorschriften, drohen Sanktionen. Welche Unterschiede es zu deutschen Verkehrsschilder gibt erfahren Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...
Wer in die Schweiz fährt, möchte dort sicherlich nicht geblitzt werden. Daher sollte sich jeder an die dortigen Tempolimits halten. Manche verwenden aber Radarwarner, um den Kontrollen zu entgehen. Diese sind in der Schweiz allerdings verboten. Was es hierüber noch zu wissen gibt, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Sie sind in der Schweiz zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen ein Blitzer in der Schweiz für Sie hat und welches Bußgeld Sie zu erwarten haben. Außerdem gibt es Informationen z. B. zu den verschiedenen Messmethoden und zum Toleranzabzug. » Weiterlesen...
Wer in die Schweiz fährt, sollte hierüber informiert sein: Wie hoch ist die Promillegrenze in der Schweiz? Welche Sanktionen drohen bei Alkohol am Steuer? Wie läuft die Kontrolle ab? Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Wer zum Skiurlaub in die Schweiz fährt, wird sich fragen, wie es eigentlich mit der Winterreifenpflicht in der Schweiz aussieht. Sind sie wie in Deutschland vorgeschrieben? Und müssen Sie eigentlich Schneeketten dabeihaben? Erfahren Sie hier mehr. » Weiterlesen...
Wer in der Schweiz mit dem Auto unterwegs ist und z. B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung überführt wird, ist oft mit der Frage konfrontiert, ob ein Fahrverbot in der Schweiz auch in Deutschland gültig ist. Erfahren Sie hier mehr dazu! » Weiterlesen...
Vielen Deutschen ist das Schweizer Mautsystem unverständlich. In diesem Ratgeber informieren wir daher über die Autobahnvignette der Schweiz, die streckenbezogene Lkw-Maut und auch darüber, was passiert, wenn Sie ohne Vignette in der Schweiz fahren. » Weiterlesen...
Auch wenn Autobahnen gerne dazu verleiten, das Gaspedal etwas tiefer durchzudrücken, sollten hierbei wie auch innerorts die Höchstgeschwindigkeiten beachtet werden. Die Schweiz sieht bei einem Verstoß hohe Bussen vor und auch eine Missachtung der Vignettenpflicht kommt Verkehrssünder teuer zu stehen. Alles weitere dazu hier! » Weiterlesen...
Die Schweiz sorgt mit hohen Bussen für Sicherheit auf den Straßen. Um solchen empfindlichen Sanktionen vorzubeugen, ist es unter anderem wichtig, sich vorab mit dem geltenden Recht hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeiten vertraut zu machen. Das und mehr zur Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz finden Sie hier. » Weiterlesen...
Für die Frage, ob ein schweizerisches Bussgeld von einem deutschen Verkehrssünder bezahlt werden muss, spielt die Verjährung eine entscheidende Rolle. Ist eine Busse nämlich erst einmal verjährt, kann sie auch nicht mehr vollstreckt werden. Alles zum Thema zu diesem heiklen Geduldsspiel erfahren Sie hier! » Weiterlesen...
Erhält nach einem freudigen Schweizurlaub ein deutscher Autofahrer einen schweizerischen Bussgeldbescheid, herrscht oft Unsicherheit. Ist ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckbar? Stehen im zweifel irgendwann Polizeibeamte vor der Tür und fordern das Geld ein? Erfahren Sie hier, wie die Rechtslage ist. » Weiterlesen...
Viele Deutsche glauben, dass sie einen Strafzettel aus der Schweiz nicht bezahlen müssen, wenn sie erst wieder in ihrem Heimatland sind. Immerhin ist der Verstoß ja außerhalb des Heimatlandes geschehen. Aber stimmt das oder liegen hier einige einem Irrglauben auf? Droht eine Vollstreckung durch deutsche Behörden? Dieser Artikel klärt auf. » Weiterlesen...
Die Schweiz ahndet Verkehrsdelikte mit hohen Bussen. Daher fragt sich manch ein Deutscher, der im Urlaub mit dem schweizer Verkehrsrecht in Konflikt geraten ist, ob er das verhängte Bussgeld bezahlen muss oder er, in sein Heimatland zurückgekehrt, vor der Vollstreckungsmacht der Schweiz sicher ist. Lesen Sie hier nach! » Weiterlesen...
Die Schweiz ist aufgrund ihrer räumlichen Nähe und der Landschaft ein beliebtes Reiseziel vieler Deutsche. Doch Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht werden in der Schweiz hart geahndet. Zum Teil werden Delikte als Strafsachen behandelt. Mehr dazu hier! » Weiterlesen...
Auch in der Schweiz ist es regelwidrig, eine durchgezogene Sicherheitslinie zu überfahren. Doch je nachdem, ob dieser Verstoß innerorts oder außerorts geschieht, erwarten Verkehrssünder ganz unterschiedliche Sanktionen. Was Schweizer Autofahrer bei einem derartigen Linienverstoß erwartet, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Auszug aus dem Bussgeldkatalog der Schweiz
Beschreibung
Bussgeld
Geschwindigkeitsüberschreitung 1 - 5 km/h
20 - 40 CHF
Geschwindigkeitsüberschreitung 6 - 10 km/h
60 - 120 CHF
Geschwindigkeitsüberschreitung 11 - 15 km/h
120 - 250 CHF
Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille)
ab 600 CHF
Rotlichtverstoß
250 CHF
Handy am Steuer
100 CHF
Nicht angeschnallt
65 CHF
Via Sicura
In der Schweiz geblitzt?
Auch Deutsche, die auf Schweizer Straßen unterwegs sind, müssen sich natürlich an die Schweizer Verkehrsregeln halten. Sie können auch als “Raser” verurteilt werden. Was es mit dem “Via Sicura”-Programm im Einzelnen auf sich hat und wie Sie einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz vermeiden, das erfahren Sie im Folgenden. Auch zur Schwerlastabgabe in der Schweiz haben wir für Sie die wichtigen Informationen zusammengestellt.
“Via Sicura” ist ein Programm zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf den Schweizer Straßen. Es wurde im Jahr 2012 vom Parlament verabschiedet und sieht vor, dass durch ein Zusammenspiel der verschiedensten Maßnahmen die Anzahl der Verkehrstoten in der Schweiz um rund ein Viertel gesenkt wird. Die verkehrspolitischen Maßnahmen des Via Sicura-Projekts betreffen dabei beispielsweise die Bereiche der Prävention von Unfällen und riskantem Fahrverhalten, aber auch die strenge Reglementierung von Verstößen wie der einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Der Bussgeldkatalog der Schweiz sieht beispielsweise vor, dass bei Rasern das Auto als “Tatwaffe” eingezogen werden kann, oder dass bei Fahrern, die durch Alkohol am Steuer auffällig wurden, sogenannte “Alko-Locks” die Möglichkeit, das Auto im alkoholisiertem Zustand zu zünden, zu unterbinden. Auch ein Fahrverbot kann verhängt werden – im schlimmsten Fall kann es lebenslänglich gelten. Ein in der Schweiz verhängtes Fahrverbot gilt jedoch in Deutschland nicht zwangsläufig.
Geschwindigkeitslimits in der Schweiz
Wie schnell darf man in der Schweiz fahren? Wer in der Schweiz geblitzt wurde – oder dies vermeiden will – der sollte einen Blick in den Bussgeldkatalog Schweiz werfen. Dort finden sich die Informationen zu den “Geschwindigkeitsbussen”, die auf den Schweizer Straßen gültig sind.
Wie schnell man in der Schweiz fahren darf, das hängt von der Straßenkategorie, auf der man sich befindet, ab. Diese Geschwindigkeitslimits gelten jedoch nicht immer – bitte achten Sie immer auf Ausnahmen, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz zu vermeiden:
Auf Autobahnen in der Schweiz ist meist eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h erlaubt
Auf Autostraßen dürfen Sie 100 km/h fahren, in Tunneln sind es 80 km/h
Außerorts sind 80 km/h erlaubt, bis sie eine Autobahn befahren
Innerorts liegt die erlaubte Geschwindigkeit in der Regel bei 30 km/h oder 50 km/h
Ab wann ist man “Raser” und welche Konsequenzen drohen?
Wer zu schnell in der Schweiz unterwegs ist, der kann als “Raser” eingeordnet werden und macht sich damit sogar strafbar. Laut Bussgeldkatalog Schweiz ist eine Entziehung des Autos oder sogar eine Gefängnisstrafe eine mögliche Sanktion für eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer glaubt, dass Deutsche, die in der Schweiz geblitzt werden, einer derartigen Strafe nicht rechnen müssen, der irrt.
Es müssen sich auch immer wieder Deutsche, die in der Schweiz geblitzt wurden durch eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen sind, einer Gerichtsverhandlung stellen. Der Strafrahmen für eine Freiheitsstrafe für Raser beträgt zwischen einem und vier Jahren! Dazu kommt ein Bussgeld in der Höhe von mehreren tausend Euro und der Entzug des eigenen Autos. Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Strafverschärfend können sich jedoch Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Deutschland begangen wurden, auswirken.
Für “Raser” in der Schweiz kann die Strafe äußerst hoch ausfallen, weswegen hier besondere Umsicht geboten ist. Als Raser gilt man in der Schweiz…
Innerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h
Außerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h
Auf Autobahnen: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h
Vignettenpflicht und Schwerlastabgabe in der Schweiz
Schwerlastabgabe Schweiz
Seit 1985 müssen alle Fahrzeuge eine Maut in der Schweiz bezahlen. Für PKW, Motorräder und andere Fahrzeuge bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt eine Vignettenpflicht auf den Nationalstraßen (Autobahn und Autostraße). Für kantonale Autobahnen muss allerdings keine Vignette gelöst werden. Wer ohne Vignette unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 200 Franken rechnen.
Insbesondere für Fahrer, die mit einem LKW in der Schweiz unterwegs sind, fällt eine Schwerverkehrsabgabe (auch Schwerlastabgabe genannt) an. Der “Bussenkatalog” Schweiz sieht vor, dass alle Fahrzeuge, welche mehr als 3,5 t wiegen und sich am gewerblichen Transport beteiligen, eine Straßenbenutzungsgebühr zahlen müssen. Schließlich belasten schwere Fahrzeuge den Straßenbelag viel stärker als leichte PKW.
Bei der Berechnung der Schwerlastabgabe sind Gewicht, Emissionsstufe und gefahrene Kilometer maßgeblich.
Parken in der Schweiz
Selbstverständlich muss man sich auch als Deutscher an die Schweizer Verkehrsregeln und die dortige StVO halten. Das beinhaltet auch das korrekte Parken. In der Schweiz gibt es kaum kostenlose Parkplätze; fast immer muss ein Ticket gelöst werden. Der Bussgeldkatalog in der Schweiz unterscheidet zwischen verschiedenen Parkzonen, in denen unterschiedliche Parkvorschriften gelten.
Gelbe Zone: Privatparkplätze für Kunden oder Angestellte einer Firma
Weiße Zone: Kostenpflichtige Parkplätze
Blaue Zone: Hier darf man mit einer blauen Parkscheibe von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr je eine Stunde parken. Wer über Nacht in einer blauen Zone parken will, benötigt dafür einen extra Parkschein, der etwa 50 Euro kostet.
Lichtpflicht – auch am Tag!
In der Schweiz besteht auch am Tag eine Lichtpflicht für alle motorisierten Fahrzeuge außer für Motorräder oder Motorfahrzeuge, die vor 1970 zum Verkehr zugelassen wurde.Entweder die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter müssen während einer Fahrt immer aktiviert sein. Damit einher geht eine Erhöhung des Kraftstoffverbrauches um etwa 0,2 % – 2 %. Allerdings können durch die gute Sichtbarkeit der Fahrzeuge sehr viele Unfälle vermieden werden – dadurch rechnet sich der geringfügig erhöhte Kraftstoffverbrauch. Um das Einschalten des Tagfahrlichts nicht zu vergessen, können Sie in der Kfz-Werkstatt an die Zündung die Einschaltemechanik des Lichts koppeln lassen.
Sobald es beispielsweise aufgrund Dämmerung oder Witterung dunkler wird, muss zusätzlich zum Tagfahrlicht das Abblendlicht eingeschaltet werden. Auch in Tunneln genügt das Tagfahrlicht alleine nicht.
Navigationsgeräte in der Schweiz
Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. (Quelle: Art. 71 (1) Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)
Die Schweizer Behörden können ein Navi am Fenster je nach Kanton schwer bestrafen. Dabei geht es nicht nur darum, das Gerät während der Fahrt zu benutzen. Auch die richtige Montage an der Windschutzscheibe ist wichtig. Wer sein Navigationsgerät in der Mitte des Fensters platziert, kann bis zu 800 Franken, also etwa 760 Euro Busse inklusive Verwaltungsgebühren zahlen. Das Gesetz schreibt vor, dass das Sichtfeld des Fahrers frei sein muss. Die einzigen Ausnahmen bilden ausdrücklich zugelassene Gegenstände wie zum Beispiel die Autobahn-Vignette, der Innenspiegel und die Sonnenblende.
Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig
Zudem sind Radarwarner in der Schweiz verboten. Die Strafen hierbei umfassen sogar eine Haftstrafe bei besonders schweren Delikten. Außerdem können die Behörden das Gerät einziehen und vernichten. Das betrifft vor allem diejenigen Geräte, welche im Rahmen ihrer zusätzlichen Funktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Damit sind auch POI-Funktionen (Points of Interest) gemeint.
Bussgeldbescheid aus der Schweiz
Wer in der Schweiz geblitzt wurde, oder aufgrund eines anderen Vergehens aus dem Bussgeldkatalog Schweiz einen Bussgeldbescheid erwartet, der fragt sich sicher, ob er diesen überhaupt bezahlen muss. Die Schweiz ist nicht in der EU, was in diesem Fall die Konsequenz hat, dass die deutschen Behörden den Schweizer Behörden bei der Vollstreckung eines Bussgeldbescheids nicht immer behilflich sind. Wenn Sie beispielsweise in der Schweiz geblitzt wurden und lediglich Ihr Kennzeichen abfotografiert wurde – nicht aber ein Bild von der Frontscheibe, wodurch der Fahrer erkennbar wäre – müssen Sie keine Verfolgung des Vergehens über die Ländergrenzen hinaus befürchten.
Unter bestimmten Bedingungen kooperieren Deutschland und die Schweiz bei der Verfolgung von Bussgeldern jedoch über die Ländergrenzen hinweg; die vertragliche Grundlage hierfür ist der deutsch-schweizerische Polizeivertrag aus dem Jahr 1999.
Insbesondere bei höheren Bussgeldern haben die Schweizer Behörden ein großes Interesse an der Verfolgung des Vergehens. Einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz sollten Sie also nicht einfach ignorieren. Gerade bei der Wiedereinreise in die Schweiz mit dem Auto können längst vergessene Bussgelder doch noch eingetrieben werden. Jedoch müssen Sie nicht befürchten, dass die Verkehrsordnungswidrigkeiten aus der Schweiz auch Punkte auf Ihrem Flensburger Konto verursachen. Auch ein Fahrverbot, dass Sie sich in der Schweiz eingehandelt haben, gilt zunächst nur dort.
Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.
das lässt sich nicht sagen, was die Konsequenzen sein werden. Ab 21 km/h außerhalb kommt es zur Anzeige. Ein Gericht wird entscheiden müssen, welche Sanktion angemessen ist. Den Führerschein werden Sie vermutlich behalten dürfen, erst bei der zweiten Widerhandlung wird dieser entzogen.
ich war heute in der Schweiz und habe beim überqueren von Tramlinien nicht gesehen, dass bei den roten Blinkleuchten auch Schranken waren (die Strecke war mir unbekannt). Ich habe es rot blinken gesehen und in beide Richtungen geschaut, ob eine Tram kommt. Da keine Tram kam, wollte ich noch drüber fahren. In dem Moment gingen auf beiden Seiten die Schranken runter und ich konnte nicht mehr von den Schienen runter. Es kamen dann aus beiden Richtungen je eine Tram. Für die beiden Tramfahrer war es kein Problem. Eine von beiden kam zu mir und sagte mir, dass sie die Schranke hochgehen lassen und ich dann rausfahren kann. Währenddessen hat mich ein Autofahrer gefilmt. Kann der mich jetzt anzeigen? Wenn ja, welche Busse kommt da auf mich zu?
die Bußgelder und Strafen der Schweiz richten sich nach dem dortigen Bußgeldkatalog – für das Missachten der Warnblinkanlage drohen 250 Schweizer Franken.
Ich wurde 2016 innerorts mit 20 km zuviel geblitzt.
Wegen Frontaler Sonnenstrahlen konnte ich die Verkehrsschilder nicht erkennen. So kam meine Geschwindigkeitsüberschreitung zu Stande.
Ich bin 21 Jahre alt noch in der Ausbildung. Jetzt muss ich angeben wer gefahren ist und den Brief zurückschicken.
Sollte ich einen Anwalt um Rat fragen?
Die wollen im durchschnitt 300 Euro.
Oder sollte ich Lieber den Brief ausfüllen und zurück schicken?
Wie hoch wird circa die Busse sein?
Im Internet steht es können bis zu 2400 Franken anfallen.
das Bußgeld ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts variabel. Wir können leider keine Rechtsberatung anbieten, in diesem Fall müssten Sie einen Anwalt konsultieren.
ich war letztens in der Schweiz mit einen Firmenwagen. Habe da nur mal kurz in der weißen Zone geparkt und auch gleich mal nen Strafzettel über 40 CHF bekommen.
Jetzt überlege ich ob ich hierzu den Strafzettel wirklich bezahlen muss, oder ob es wegen Geringfügigkeit zu keiner Eintreibung kommt, da es ja auch keinen Beweis für den Fahrer gibt.
Von sinnvoll möchte ich da nicht reden, aber würde mich einfach mal interessieren ob es möglich ist das man ungeschoren da raus kommt.
Hallo,
Wurde in der Schweiz schon zweimal (Motorrad) angehalten.
Einmal Kind auf Zebrastreifen daneben eine Schulklasse mit Verkehrslehrer. Nur der hatte ein Leuchtweste an und somit meine komplette Aufmerksamkeit auf sich gezogen, so dass ich erst im Letzten Moment gebremst habe……
Beim zweiten Mal auf einer Passtrecke vor einer Baustellenampel stehenden Verkehr überholt um die PoolePosition einzunehmen :-), hatte nicht mal einen Fahrzeugschein dabei. Beides Mal nix bezahlen müssen. Es gibt sie noch vereinzelt: Die Menschen untern den Eidgenössischen Polizisten die auch mal fünfe gerade sein lassen……..
Ich fahre aber einfach trotzdem nicht mehr hin. Denn wie schnell kann einen ein schneller Dreh am Quirl da ein Vermögen kosten. Da lass ich meine Euro doch lieber dort wo ich wirklich willkommen bin…….
dieses Portal beschäftigt sich mit dem Bußgeldkatalog in Deutschland. Grundsätzlich treten Sie ein mögliches Fahrverbot in dem Land an, in welchem Sie den Verstoß begangen haben. Sofern keine Sonderabkommen greifen, müssen Sie Ihren Führerschein nicht in der Schweiz abgeben – das Fahrverbot sollte nur auf österreichischem Boden gelten.
was genau Sie erwartet, liegt im Ermessen der Behörden. Es können sowohl ein Bußgeld, ein Fahrverbot, ein Entzug der Fahrerlaubnis als auch eine strafrechtliche Anzeige drohen.
Hallo ich war am 31.10.15 in zürich *Urlaub* machen da wurde ich von der Polizei angehalten weil ich nachts in eine strasse reingefahren bin wo einfahrt verbot war und habe dabei eine stehende bahn links überholt. Polizei hat mich angehalten personalien genommen = 730 chf strafe eine riesenfrechheit meiner seits habe ich gestern per einschreiben bekommen. Ich geh nicht mehr in die Schweiz nur das einzigiste problem ist bekomme ich irgendwie ein Schufa eintrag falls das zu den Inkasso nach Deutschland kommt und ich nicht bezahle? Da es ja dann bei Kreditvergabe zu problemen geben könnte
Grüezi Cengiz, wenn dein Vergehen so viel kostet, war es wohl berechtigt (mit Gefährdung)! Verbotenerweise in eine Strasse einfahren würde lediglich 100.-Fr. kosten. Du solltest Deine Fahrkünste und Deine Meinung dazu noch einmal kritisch hinterfragen.
Fahr anständig!
Bei geringeren Verstößen (Übertretungen – wie in Ihrem Fall) wird in der Schweiz in der Regel zunächst das sog. Ordnungsbußenverfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein anonymisiertes, vereinfachtes und verfahrenskostenfreies Verfahren. In diesem wird zunächst nur der Halter angeschrieben, ohne dass es auf die Ermittlung des konkreten Fahrers ankommt. Wird das Bußgeld innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen gezahlt, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und die Unterlagen werden vernichtet. Der Halter kann sich diesem Fall das Bußgeld vom Fahrer erstatten lassen.
Erfolgt keine Zahlung, so wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahren hat dann die Ermittlung des Fahrers zu erfolgen. Hierbei leistet die deutsche Polizei auf Anfrage auch Amtshilfe. Wird der Fahrer ermittelt, so richtet sich das weitere Verfahren gegen ihn. Die Durchführung des Ordnungsbußenverfahrens gegen den Fahrer ist dann nicht mehr möglich. Das ordentliche Verfahren ist regelmäßig mit Verfahrenskosten in erheblichem Umfang verbunden.
Zum 01.01.2014 wurde die Halterhaftung eingeführt. Kann der Fahrzeugführer mit verhältnismäßigem Aufwand nicht ermittelt werden, so ist die Busse vom Halter zu bezahlen. Es sei denn, dieser kann im Strafverfahren glaubhaft machen, dass das Fahrzeug gegen seinen Willen benutzt worden ist.
Derzeit besteht für die Schweizer Behörden aber noch keine Möglichkeit, nicht bezahlte Bußgelder in Deutschland zu vollstrecken. Darüber hinaus gibt es keinen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Zwar sieht der 2002 in Kraft getretene Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag grundsätzlich auch die Vollstreckung von Geldbußen (ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro) vor, doch sind diese Bestimmungen über die Geldbußeneintreibung bislang noch nicht in Kraft gesetzt. Wann und ob dies erfolgen wird, ist derzeit ungewiss.
Derzeit müssen die im Bußgeldbescheid benannte Person und der Halter des betreffenden Fahrzeuges bei Nichtbezahlung der Geldbuße mit Problemen bei der Wiedereinreise in die Schweiz rechnen. Auch nach dem Ende 2008 erfolgten Schengen-Beitritt der Schweiz können trotz grundsätzlichen Wegfalls der Personenkontrollen an der Grenze Stichkontrollen durchgeführt werden. Schwierigkeiten kann es auch während eines Aufenthaltes in der Schweiz geben (z.B. werden im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrer von ausländischen Kfz routinemäßig auf nicht bezahlte Bußgelder überprüft). Die Personalien des Adressaten und das Kfz-Kennzeichen werden nämlich bei Nichtbezahlung im Bußenschuldnerregister eingetragen, das bei Verkehrskontrollen oder an den Grenzen abgefragt werden kann.
Die ausstehende Buße zuzüglich etwaiger Versäumnisgebühren ist dann regelmäßig an Ort und Stelle zu entrichten. Ist im Rahmen des Bescheides oder einer darauf folgenden Mahnung die Umwandlung der Geldbuße in eine Ersatzhaftstrafe angedroht, muss unter Umständen mit der Verhaftung auf Schweizer Staatsgebiet gerechnet werden. Ausstehende Bußgelder können in der Schweiz bis zu fünf Jahre ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides vollstreckt werden (bei Übertretungen drei Jahre, bei Vergehen fünf Jahre). Hinsichtlich der angefallenen Gebühren richtet sich die Verjährung nach dem kantonalen Recht, in der Regel beträgt die Vollstreckungsverjährung hier im jeweiligen Kanton zehn Jahre.
Angesichts der drastischen Strafdrohungen sollten gerade bei häufigen Fahrten in bzw. durch die Schweiz dort verhängte Bußgelder fristgerecht bezahlt werden.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleiben
Bin vor drei Wochen 2 km zu schnell aus Schaffhausen rausgefahren. “Bussengeld” 37,– Euro. Ärgere mich und zahle zähneknirschend weil ich vor Jahren schlechte Erfahrungen mit einem Inkasso Büro machte. Damals wurden aus 40 DM am Ende 250 Euro. In die Schweiz fahre ich nicht mehr.
ich bin am 06.06.2015 innerorts in der Schweiz mit sage und schreibe 1-5 km/h zu schnell gefahren. laut dem Bescheid den ich am 11.11.2015 jetzt bekommen habe, darf ich 40 CHF plus 100 CHF(bearbeitung) bzw. Strafe bezahlen. Wie ich nun aus dem Schreiben erlesen kann darf ich “Opposition”einlegen…..bis 16.11.2015 ( Eingangsstempel)
1.warum geben die nicht die tatsächliche gefahrene KM/H innerorts an ?
z.B. innerorts sind 50 KM/H erlaubt, gefahrenen KM/H ? wieviel ?
2. wenn ich das richtig hier lese ? haben die Schweiz keine rechtliche Handhabe mir hier in Deutschland den Bescheid zu vollstrecken ?
Hallo Wolfgang,
Schweizerische Bußgeldbescheide können in Deutschland nur schwer vollstreckt werden, dennoch ist es möglich (Artikel 37 Abs. 1 deutsch-schweizerischer Polizeivertrag). Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. muss der Bußgeldbescheid mindestens 70 CHF betragen, der Verkehrssünder ausreichend rechtlich angehört worden und nach deutschem Recht identifizierbar sein etc.
Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen der Vollstreckungsfrist (2 Jahre) und der Verjährungsfrist (3 Jahre). Entscheidend ist jeweils der Tag der Rechtskraft.
Bestehen Ihrerseits detailliertere Fragen, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt, der sich mit dem Schweizer Verkehrsrecht auskennt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin vor 2 Wochen im Bernardino-Tunnel Richtung Bellinzona geblitzt worden. Erlaubt war 80 km/h und nach Toleranzabzug bin ich 6km/h zu schnell gewesen und soll nun 100,-SFR zahlen, der Bußgeldbescheid war nach einer Woche da!
Das ist ja wohl ein schlechter Scherz, oder?
Sowas nenne ich klassische Urlauberabzocke!!!
Ist diese Gebühr rechtens, was passiert wenn ich nicht zahle?
Vielen Dank für eure Antwort
die Höhe der Bußgeldbescheide richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Die Schweiz hat mit Deutschland kein Abkommen zur Vollstreckung von Bußgeldern. Allerdings können die Schweizer Behören das Strafgeld bei Ihrem nächsten Besuch in der Schweiz einfordern. Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Bußgeld über ein deutschen Inkassounternehmen eingetrieben wird.
Bin oberhalb von Meiningen-Brienz geblitzt worden. Habe in der Dunkelheit weder ein Schild gesehen noch einen Hinweis das es sich um eine Geschlossene Ortschaft handelt. Laut Schreiben war ich 11 Km zu schnell und soll 238.85 bezahlen. Was passiert wenn ich das nicht überweise ? In der Schweiz wird man uns sicher nicht mehr sehen. Was könnten die Konsequenzen sein ?
da die Schweiz nicht in der EU ist und auch kein Abkommen mit Deutschland geschlossen hat, sind Schweizer Bußgelder in der Regel nicht in Deutschland vollstreckbar. Allerdings können die Schweizer Behörden das Bußgeld verlangen, wenn Sie erneut in die Schweiz einreisen. In manchem Fällen wird das Bußgeld durch deutsche Inkassounternehmen angefordert.
Hallo, letztes Jahr im Dez. ist mein Mann mit meinem Wagen in der Schweiz geblitzt worden. (insg. 17khm zu schnell in einem Tunnel). Nun bekam ich erst vor 2 Wochen per Einschreiben mittgeteilt das ich (als Fahrzeughalterin) umgerechnet 500 € bezahlen soll!! Nach dem ersten Schriftwechsel, wollen die dass ich sage wer gefahren ist. Nun meine Frage: Muss ich sagen wer gefahren ist? Und welche Konsequenzen hätte das für meinen Mann? Wird die Geldstrafe evtl. noch höher gesetzt?
Danke im Voraus
in der Schweiz gilt auch eine Fahrerhaftung. Inwiefern hier auch ein Zeugnisverweigerungsrecht gilt, kann Ihnen sicherlich ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt erklären. Er müsste das Bußgeld zahlen. Dies kann außerdem noch weiter wachsen und sich bis zu einer Gefängnisstrafe erhöhen. Sollten Sie in den nächsten zwei Jahren wieder in die Schweiz fahren wollen, sollten Sie über die Zahlung nachdenken, da es hier wieder eingetrieben werden kann.
Hallo :-)
ich bin ebenfalls in der Schweiz geblitzt worden.
zuerst waren 120 erlaubt dann 300-500m weiter war auf einmal 100. Da ich keine Vollbremsung auf Autobahnen mache habe ich erstmal meinen Tempomat unterbrochen und wärend dessen gelitzt worden :-(
also ca. noch 20 /24 zuviel.
1. ergoogelt habe ich eine Strafe von 250,-€ – kommt das hin ?
2. haben die auch Tolerazen die die abziehen ?
3. wie lange dauert es in der Regel bis der Strafzettel nach Deutschland kommt. Bis jetzt habe ich nichts erhalten.
Geblitzt wurde ich am 26.07.2015……..
Ab wann kann ich aufatmen ?
Gruß und Danke schon mal …..
ja, die Strafe beläuft sich etwa auf 260 Euro. Es gibt Toleranzen; in der Regel liegen diese bei 5 bis 7 km/h. Die Verjährung kann etwa zwei bis drei Jahre andauern.
Anfang Mai dieses Jahres war ich in Zürich. Heute kam per Einschreiben / Rückschein ein Strafbefehl vom Stadtrichteramt Zürich. Wegen 5km innerorts zu schnell wären 40 Franken fällig. Beweisfoto oder Zeuge wurde nicht genannt / beigefügt. Ich frage mich, weshalb die Schweizer Behörden gleich mit dem Vorschlaghammer…. (Strafbefehl vom Richteramt) kommen, statt erstmal einen Standard Brief zu schreiben. Apropos Hammer – zu den 40 Franken hauten sie 90 Franken Auslagen drauf. Zahlen tue ich nix. Urlaub in der Schweiz? Mein Lebtag nicht mehr.
deutsche Verkehrsteilnehmer sind etwas “verwöhnt”, was Bußgelder angeht. Nicht nur in der Schweiz, auch in Österreich, in den Niederlanden etc. sind die Bußgelder so hoch. Aus diesem Grund können das viele Deutsche nicht glauben. Aufgrund des nach Art. 37 Abs. 1 deutsch-schweizerischen Polizeivertrags vom 27.04.1999 dürfen diese Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden.
Hallo, können Sie etwas erzählen über die Rechtgültigkeit von Strafbefehlsgebühren?
Wir haben gerade einen Strafbefehlsgebühren empfangen für 26km zuviel auf der Autobahn:
Busse: CHF 400
Strafbefehlsgebühr: CHF 500 (Kanton Aargau)
Polizeikosten: CHF 30,50
Da wir mit Kreditkarte schon CHF 800 gleich zahlen mussen, sollen wir noch CHF 130,50 extra überweisen.
Die Gebühren finden wir so extrem, ist das überall so?
Danke!
Die Strafbefehlsgebühr existiert seit 2011 mit der Einführung in die Strafprozessordnung. Sie soll ein Schnellverfahren darstellen, um die Verfahrenskosten gering zu halten. Diese Gebühren sind also legitim. In den Nachbarländern von Deutschland gibt es vergleichsweise höhere Bußgelder, weshalb deutsche Verkehrsteilnehmer diese Höhen nicht gewöhnt sind. In den Kommentaren finden Sie teilweise noch andere Fahrer, die gleiche Erfahrungen gemacht haben.
Hallo, ich bin gestern , wie Silke, aus Schaffhausen um die 110km gefahren. Weiß Jemand mit was ich rechnen muss und ob es vollstreckbar ist in Deutschland.
Herzlichen Dank!!
die Höhe der Strafe hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Die Vollstreckbarkeit kann nicht ausgeschlossen werden: Die Schweiz gehört nicht zu EU, dies bedeutet, dass deutsche Behörden nicht immer bei der Vollstreckung behilflich sind. Dennoch kann das Bußgeld etwa über ein deutsches Inkassounternehmen eingetrieben werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie bei einer erneuten Einreise in die Schweiz in den nächsten drei Jahren mit einer Eintreibung rechnen.
ich war vor kurzem in der Schweiz und zwar mit den Motorrad auf Durchreise in Richtung Frankreich, von Italien aus.
Meinem Navigationsgerät habe ich “gesagt”, dass es KEINE Autobahn nehmen soll, da ich mir keine Vignette für die Durchreisen kaufen wollte.(gerade mal 50km).
Dummerweise hat mich das Navigationsgerät doch auf eine Autobahn-Auffahrt gelotst und ich konnte , da Nachfolgeverkehr war, nicht einfach “wieder abfahren”. Das Schild mit dem Hinweis war auch erst recht spät sichtbar, praktisch kurz nach Beginn der Auffahrt, nach einem Kreisverkehr. Echt doof.
Nun musste ich auf der Autobahn fahren, aber ich bin mir nicht sicher , ob in der Schweiz einen Vignettenüberprüfung elektronisch erfasst wird.
Gibt es vereinzelt auf AB´s Kontrollstationen z.B. per Überkopf-Station, oder erfolgt dies nur per Kontrolle durch Polizei oder entsprechend befugte Personen auf AB´s ??
Es gibt keine elektronische Vignettenprüfung, stattdessen wird stichprobenartig bei der Ausfahrt kontrolliert oder durch mobile Fahrzeuge. Also wenn Du nicht kontrolliert wurdest hast Du nix zu befürchten.
Hallo Pilot,
darüber können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Befragen Sie zu den Vorgaben der Vignettenüberprüfung bitte einen, auf das Schweizer Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wo bitte ist die Tabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts? Warum fehlt diese?
Bin außerorts 1 km/h (!!!) zu schnell gefahren (81 statt 80 km/h) und die verlangen einen “Bussenbetrag” in Höhe von 40,00 €! Mit Verlaub: Wie kaltblütig die Schweizer ihre Gäste abzocken ist phänomenal.
diese Tabelle fehlt, weil die Regeln in der Schweiz nicht einheitlich sind. Dort gibt es in jeder Region verschiedene Bußgelder. In Deutschland gibt es vergleichsweise die niedrigsten Bußgelder. In den Nachbarländern ist es kostenintensiver.
Stimmt nicht. Die Regeln sind seit Jahren einheitlich. 1km/h zu schnell war nach Abzug der Toleranz. Heisst also in Wirklichkeit ist man ziemlich sicher schneller gefahren.
Rest Google Bussenkatalog Schweiz und Google x Euro in CHF
Ausserorts somit ca. 40 CHF, also ca. 36€ plus Bearbeitungsgebühren, die eventuell wegen Ausland enstehen.
Ich bin letzte Woche nachts durch Schaffhausen gefahren, da die Autobahn Schaffhausen/Singen gesperrt war.
Als ich aus Schaffhausen rausgefahren bin (Straße neben der Autobahn) habe ich auf circa 110 km/h beschleunigt.
Weiß zufällig jemand wieviel auf dieser Strecke erlaubt ist und wie teuer es ggfs für mich wird?
auch ich bin auf der Schweizer Autobahn 120 km/h bei Luzern gefahren, leider waren nur 80 km/h erlaubt (Schild nicht gesehen). Wie hoch wird die Strafe (inkl. Bearbeitung etc. ) ungefähr ausfallen . Ich fahre sonst nie durch die Schweiz. Falls ich nicht bezahle, ist die Strafe nach 3 Jahren wirklich erlassen? Wie lange dauert es, bis man einen Strafzettel zugesendet bekommt?
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn von mehr als 25 km/h kommt es in der Schweiz zur Anzeige. Die genaue Höhe der Strafzahlung liegt dann im Ermessen des jeweiligen Richters, kann aber schnell bei mehr als 1.000 Euro liegen. Das Strafverfahren nimmt jedoch einige Zeit in Anspruch. Genaue Angaben zur Dauer können daher getroffen werden.
Da die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist und kein bilaterales Abkommen zur Eintreibung von Bußgeldern mit Deutschland existiert, hat die Schweiz derzeit noch keine rechtliche Handhabe, was sich aber jederzeit ändern könnte. Da ein Bescheid bis zu drei Jahre vollstreckbar ist, kann Ihnen in diesen drei Jahren auch die Einreise in die Schweiz verweigert werden.
Sobald Ihnen die Anzeige zugegangen, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.
Hallo zusammen,
bin auf der Schweizer Autobahn in einer Baustelle ca.100 km/h gefahren, vorgeschrieben waren 80 km/h .Frage iw ehoch wird das Bussgeld angesetzt und muss ich das bezahlen ?
Sie müssen mit einem Bußgeld zwischen 150 und 300 Euro rechnen. In der Regel dürfen die deutschen Behörden dieses Bußgeld nicht in Deutschland vollstrecken. Sollten Sie jedoch innerhalb der nächsten drei Jahre wieder in die Schweiz fahren wollen, können hohe Maßnahmen folgen, da Sie dann wieder auf dem Gebiet der schweizerischen Gesetze sind.
Wenn ihr die Bettelbriefe aus der Schweiz nicht bezahlt passiert null und nach 2 Jahren werdet ihr auch aus der Fahndung gelöscht, Fahrverbot oder Punkte kanns für deutsche erst recht nicht geben.
Also +30 und eine Blitzerapp und keine Probleme in der Schweiz!
wenn ein deutscher Staatsbürger jedoch vor hat, innerhalb dieser drei(!) Jahre wieder in die Schweiz zu fahren, befindet er sich auf schweizerischen Rechtsgebiet und die Behörden können diese Bußgelder vollstrecken. Ein Fahrverbot kann auch ausgesprochen werden; dies gilt jedoch für die Schweiz und nicht für Deutschland.
Hallo, bin vor einem Jahr 21 km/h zu schnell gefahren sollte knapp 700 chf zahlen, habe ich nicht. Vor kurzem kam dan ein Brief einer Inkasso aus der Schweiz, diese habe ich auch ignoriert. Gestern bekam ich wieder einen Brief der gleichen Inkasso nun aber dem deutschen Ableger. Ich habe gedacht das die Strafe in Deutschland nicht vollstreckbar ist. Nun zur meiner Frage: Dürfen die das darf eine deutsche Firma. Geldstrafen für den Schweizer Staat eintreiben ? Was kann passieren wenn ich es weiterhin ignoriere?
Kannst du mir evtl. sagen was dann passiert ist mit dem deutschen inkasso auftreiber hast di bezahlt. Wird das evtl. dann auch in der Schufa eingetragen habe namlich auch so ein fall.
da die Schweiz nicht Teil der EU ist, wird ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz nicht durch die deutschen Behörden vollstreckt. Ein Inkassounternehmen ist nicht staatlich gebunden und darf das durchaus. Im geschilderten Fall sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt konsultieren.
wer sich an die regeln hält, bezahlt gar nichts!!!
hallo
Heute war die Polizei bei mir und haben mir gesagt das ich mit 110 km/h in der 80 Zone geblitzt worden bin(beim überholen).
Hab meinen ausweis noch auf probe, muss ich den jetzt abgeben? oder verliere ich ihn für ein paar Monate?
Gruss Teo
Hallo Teo,
das lässt sich nicht sagen, was die Konsequenzen sein werden. Ab 21 km/h außerhalb kommt es zur Anzeige. Ein Gericht wird entscheiden müssen, welche Sanktion angemessen ist. Den Führerschein werden Sie vermutlich behalten dürfen, erst bei der zweiten Widerhandlung wird dieser entzogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich war heute in der Schweiz und habe beim überqueren von Tramlinien nicht gesehen, dass bei den roten Blinkleuchten auch Schranken waren (die Strecke war mir unbekannt). Ich habe es rot blinken gesehen und in beide Richtungen geschaut, ob eine Tram kommt. Da keine Tram kam, wollte ich noch drüber fahren. In dem Moment gingen auf beiden Seiten die Schranken runter und ich konnte nicht mehr von den Schienen runter. Es kamen dann aus beiden Richtungen je eine Tram. Für die beiden Tramfahrer war es kein Problem. Eine von beiden kam zu mir und sagte mir, dass sie die Schranke hochgehen lassen und ich dann rausfahren kann. Währenddessen hat mich ein Autofahrer gefilmt. Kann der mich jetzt anzeigen? Wenn ja, welche Busse kommt da auf mich zu?
Gruss,
Freiburgerin
Hallo,
die Bußgelder und Strafen der Schweiz richten sich nach dem dortigen Bußgeldkatalog – für das Missachten der Warnblinkanlage drohen 250 Schweizer Franken.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo,
Ich wurde 2016 innerorts mit 20 km zuviel geblitzt.
Wegen Frontaler Sonnenstrahlen konnte ich die Verkehrsschilder nicht erkennen. So kam meine Geschwindigkeitsüberschreitung zu Stande.
Ich bin 21 Jahre alt noch in der Ausbildung. Jetzt muss ich angeben wer gefahren ist und den Brief zurückschicken.
Sollte ich einen Anwalt um Rat fragen?
Die wollen im durchschnitt 300 Euro.
Oder sollte ich Lieber den Brief ausfüllen und zurück schicken?
Wie hoch wird circa die Busse sein?
Im Internet steht es können bis zu 2400 Franken anfallen.
Freundliche Grüße
Hallo Peter,
das Bußgeld ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts variabel. Wir können leider keine Rechtsberatung anbieten, in diesem Fall müssten Sie einen Anwalt konsultieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
ich war letztens in der Schweiz mit einen Firmenwagen. Habe da nur mal kurz in der weißen Zone geparkt und auch gleich mal nen Strafzettel über 40 CHF bekommen.
Jetzt überlege ich ob ich hierzu den Strafzettel wirklich bezahlen muss, oder ob es wegen Geringfügigkeit zu keiner Eintreibung kommt, da es ja auch keinen Beweis für den Fahrer gibt.
Von sinnvoll möchte ich da nicht reden, aber würde mich einfach mal interessieren ob es möglich ist das man ungeschoren da raus kommt.
Danke schon mal für die Hilfe
Hallo Daniel,
möglich ist vieles, allerdings können Sie sich nicht darauf verlassen. Auch die schweizer Behörden haben Wege, Bußgelder in Deutschland einzutreiben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Wurde in der Schweiz schon zweimal (Motorrad) angehalten.
Einmal Kind auf Zebrastreifen daneben eine Schulklasse mit Verkehrslehrer. Nur der hatte ein Leuchtweste an und somit meine komplette Aufmerksamkeit auf sich gezogen, so dass ich erst im Letzten Moment gebremst habe……
Beim zweiten Mal auf einer Passtrecke vor einer Baustellenampel stehenden Verkehr überholt um die PoolePosition einzunehmen :-), hatte nicht mal einen Fahrzeugschein dabei. Beides Mal nix bezahlen müssen. Es gibt sie noch vereinzelt: Die Menschen untern den Eidgenössischen Polizisten die auch mal fünfe gerade sein lassen……..
Ich fahre aber einfach trotzdem nicht mehr hin. Denn wie schnell kann einen ein schneller Dreh am Quirl da ein Vermögen kosten. Da lass ich meine Euro doch lieber dort wo ich wirklich willkommen bin…….
Da du wahrscheinlich auch noch ein lautes Motorrad fährst (?) bist du dann bei uns auch nicht willkommen.
Hallo, ich habe eine frage…
ich habe einen schweizer führerschein und wurde in österreich mit 210km/h geblitzt.
werde ich den führerschein in der schweiz abgeben müssen wenn ja wielange oder werde ich nur ein fahrverbot in österreich bekommen???
Hallo Robin,
dieses Portal beschäftigt sich mit dem Bußgeldkatalog in Deutschland. Grundsätzlich treten Sie ein mögliches Fahrverbot in dem Land an, in welchem Sie den Verstoß begangen haben. Sofern keine Sonderabkommen greifen, müssen Sie Ihren Führerschein nicht in der Schweiz abgeben – das Fahrverbot sollte nur auf österreichischem Boden gelten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich würde gestern in der schweiz mit meinem M5 mit 290 Kmh innerorts geblitzt was erwartet mich da jetzt?
Mit 290 km/h innerorts geblitzt ?
Dir sollte man den Führerschein auf Lebenszeit entziehen. Solche Typen brauchen wir auf den Straßen nicht.
Hallo Hannes,
was genau Sie erwartet, liegt im Ermessen der Behörden. Es können sowohl ein Bußgeld, ein Fahrverbot, ein Entzug der Fahrerlaubnis als auch eine strafrechtliche Anzeige drohen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich war am 31.10.15 in zürich *Urlaub* machen da wurde ich von der Polizei angehalten weil ich nachts in eine strasse reingefahren bin wo einfahrt verbot war und habe dabei eine stehende bahn links überholt. Polizei hat mich angehalten personalien genommen = 730 chf strafe eine riesenfrechheit meiner seits habe ich gestern per einschreiben bekommen. Ich geh nicht mehr in die Schweiz nur das einzigiste problem ist bekomme ich irgendwie ein Schufa eintrag falls das zu den Inkasso nach Deutschland kommt und ich nicht bezahle? Da es ja dann bei Kreditvergabe zu problemen geben könnte
Grüezi Cengiz, wenn dein Vergehen so viel kostet, war es wohl berechtigt (mit Gefährdung)! Verbotenerweise in eine Strasse einfahren würde lediglich 100.-Fr. kosten. Du solltest Deine Fahrkünste und Deine Meinung dazu noch einmal kritisch hinterfragen.
Fahr anständig!
Hallo Cengiz,
in diesem speziellen Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Antwort von ADAC:
Bei geringeren Verstößen (Übertretungen – wie in Ihrem Fall) wird in der Schweiz in der Regel zunächst das sog. Ordnungsbußenverfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein anonymisiertes, vereinfachtes und verfahrenskostenfreies Verfahren. In diesem wird zunächst nur der Halter angeschrieben, ohne dass es auf die Ermittlung des konkreten Fahrers ankommt. Wird das Bußgeld innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen gezahlt, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und die Unterlagen werden vernichtet. Der Halter kann sich diesem Fall das Bußgeld vom Fahrer erstatten lassen.
Erfolgt keine Zahlung, so wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahren hat dann die Ermittlung des Fahrers zu erfolgen. Hierbei leistet die deutsche Polizei auf Anfrage auch Amtshilfe. Wird der Fahrer ermittelt, so richtet sich das weitere Verfahren gegen ihn. Die Durchführung des Ordnungsbußenverfahrens gegen den Fahrer ist dann nicht mehr möglich. Das ordentliche Verfahren ist regelmäßig mit Verfahrenskosten in erheblichem Umfang verbunden.
Zum 01.01.2014 wurde die Halterhaftung eingeführt. Kann der Fahrzeugführer mit verhältnismäßigem Aufwand nicht ermittelt werden, so ist die Busse vom Halter zu bezahlen. Es sei denn, dieser kann im Strafverfahren glaubhaft machen, dass das Fahrzeug gegen seinen Willen benutzt worden ist.
Derzeit besteht für die Schweizer Behörden aber noch keine Möglichkeit, nicht bezahlte Bußgelder in Deutschland zu vollstrecken. Darüber hinaus gibt es keinen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Zwar sieht der 2002 in Kraft getretene Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag grundsätzlich auch die Vollstreckung von Geldbußen (ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro) vor, doch sind diese Bestimmungen über die Geldbußeneintreibung bislang noch nicht in Kraft gesetzt. Wann und ob dies erfolgen wird, ist derzeit ungewiss.
Derzeit müssen die im Bußgeldbescheid benannte Person und der Halter des betreffenden Fahrzeuges bei Nichtbezahlung der Geldbuße mit Problemen bei der Wiedereinreise in die Schweiz rechnen. Auch nach dem Ende 2008 erfolgten Schengen-Beitritt der Schweiz können trotz grundsätzlichen Wegfalls der Personenkontrollen an der Grenze Stichkontrollen durchgeführt werden. Schwierigkeiten kann es auch während eines Aufenthaltes in der Schweiz geben (z.B. werden im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrer von ausländischen Kfz routinemäßig auf nicht bezahlte Bußgelder überprüft). Die Personalien des Adressaten und das Kfz-Kennzeichen werden nämlich bei Nichtbezahlung im Bußenschuldnerregister eingetragen, das bei Verkehrskontrollen oder an den Grenzen abgefragt werden kann.
Die ausstehende Buße zuzüglich etwaiger Versäumnisgebühren ist dann regelmäßig an Ort und Stelle zu entrichten. Ist im Rahmen des Bescheides oder einer darauf folgenden Mahnung die Umwandlung der Geldbuße in eine Ersatzhaftstrafe angedroht, muss unter Umständen mit der Verhaftung auf Schweizer Staatsgebiet gerechnet werden. Ausstehende Bußgelder können in der Schweiz bis zu fünf Jahre ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides vollstreckt werden (bei Übertretungen drei Jahre, bei Vergehen fünf Jahre). Hinsichtlich der angefallenen Gebühren richtet sich die Verjährung nach dem kantonalen Recht, in der Regel beträgt die Vollstreckungsverjährung hier im jeweiligen Kanton zehn Jahre.
Angesichts der drastischen Strafdrohungen sollten gerade bei häufigen Fahrten in bzw. durch die Schweiz dort verhängte Bußgelder fristgerecht bezahlt werden.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
ADAC e.V.
Bin vor drei Wochen 2 km zu schnell aus Schaffhausen rausgefahren. “Bussengeld” 37,– Euro. Ärgere mich und zahle zähneknirschend weil ich vor Jahren schlechte Erfahrungen mit einem Inkasso Büro machte. Damals wurden aus 40 DM am Ende 250 Euro. In die Schweiz fahre ich nicht mehr.
ich bin am 06.06.2015 innerorts in der Schweiz mit sage und schreibe 1-5 km/h zu schnell gefahren. laut dem Bescheid den ich am 11.11.2015 jetzt bekommen habe, darf ich 40 CHF plus 100 CHF(bearbeitung) bzw. Strafe bezahlen. Wie ich nun aus dem Schreiben erlesen kann darf ich “Opposition”einlegen…..bis 16.11.2015 ( Eingangsstempel)
1.warum geben die nicht die tatsächliche gefahrene KM/H innerorts an ?
z.B. innerorts sind 50 KM/H erlaubt, gefahrenen KM/H ? wieviel ?
2. wenn ich das richtig hier lese ? haben die Schweiz keine rechtliche Handhabe mir hier in Deutschland den Bescheid zu vollstrecken ?
3. die Verjährungsfrist liegt bei 2 bz.3 jahren ?
Hallo Wolfgang,
Schweizerische Bußgeldbescheide können in Deutschland nur schwer vollstreckt werden, dennoch ist es möglich (Artikel 37 Abs. 1 deutsch-schweizerischer Polizeivertrag). Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. muss der Bußgeldbescheid mindestens 70 CHF betragen, der Verkehrssünder ausreichend rechtlich angehört worden und nach deutschem Recht identifizierbar sein etc.
Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen der Vollstreckungsfrist (2 Jahre) und der Verjährungsfrist (3 Jahre). Entscheidend ist jeweils der Tag der Rechtskraft.
Bestehen Ihrerseits detailliertere Fragen, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt, der sich mit dem Schweizer Verkehrsrecht auskennt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin vor 2 Wochen im Bernardino-Tunnel Richtung Bellinzona geblitzt worden. Erlaubt war 80 km/h und nach Toleranzabzug bin ich 6km/h zu schnell gewesen und soll nun 100,-SFR zahlen, der Bußgeldbescheid war nach einer Woche da!
Das ist ja wohl ein schlechter Scherz, oder?
Sowas nenne ich klassische Urlauberabzocke!!!
Ist diese Gebühr rechtens, was passiert wenn ich nicht zahle?
Vielen Dank für eure Antwort
Hallo Iris,
die Höhe der Bußgeldbescheide richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Die Schweiz hat mit Deutschland kein Abkommen zur Vollstreckung von Bußgeldern. Allerdings können die Schweizer Behören das Strafgeld bei Ihrem nächsten Besuch in der Schweiz einfordern. Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Bußgeld über ein deutschen Inkassounternehmen eingetrieben wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bin oberhalb von Meiningen-Brienz geblitzt worden. Habe in der Dunkelheit weder ein Schild gesehen noch einen Hinweis das es sich um eine Geschlossene Ortschaft handelt. Laut Schreiben war ich 11 Km zu schnell und soll 238.85 bezahlen. Was passiert wenn ich das nicht überweise ? In der Schweiz wird man uns sicher nicht mehr sehen. Was könnten die Konsequenzen sein ?
Hallo Ocke,
da die Schweiz nicht in der EU ist und auch kein Abkommen mit Deutschland geschlossen hat, sind Schweizer Bußgelder in der Regel nicht in Deutschland vollstreckbar. Allerdings können die Schweizer Behörden das Bußgeld verlangen, wenn Sie erneut in die Schweiz einreisen. In manchem Fällen wird das Bußgeld durch deutsche Inkassounternehmen angefordert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, letztes Jahr im Dez. ist mein Mann mit meinem Wagen in der Schweiz geblitzt worden. (insg. 17khm zu schnell in einem Tunnel). Nun bekam ich erst vor 2 Wochen per Einschreiben mittgeteilt das ich (als Fahrzeughalterin) umgerechnet 500 € bezahlen soll!! Nach dem ersten Schriftwechsel, wollen die dass ich sage wer gefahren ist. Nun meine Frage: Muss ich sagen wer gefahren ist? Und welche Konsequenzen hätte das für meinen Mann? Wird die Geldstrafe evtl. noch höher gesetzt?
Danke im Voraus
Hallo Diana,
in der Schweiz gilt auch eine Fahrerhaftung. Inwiefern hier auch ein Zeugnisverweigerungsrecht gilt, kann Ihnen sicherlich ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt erklären. Er müsste das Bußgeld zahlen. Dies kann außerdem noch weiter wachsen und sich bis zu einer Gefängnisstrafe erhöhen. Sollten Sie in den nächsten zwei Jahren wieder in die Schweiz fahren wollen, sollten Sie über die Zahlung nachdenken, da es hier wieder eingetrieben werden kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo :-)
ich bin ebenfalls in der Schweiz geblitzt worden.
zuerst waren 120 erlaubt dann 300-500m weiter war auf einmal 100. Da ich keine Vollbremsung auf Autobahnen mache habe ich erstmal meinen Tempomat unterbrochen und wärend dessen gelitzt worden :-(
also ca. noch 20 /24 zuviel.
1. ergoogelt habe ich eine Strafe von 250,-€ – kommt das hin ?
2. haben die auch Tolerazen die die abziehen ?
3. wie lange dauert es in der Regel bis der Strafzettel nach Deutschland kommt. Bis jetzt habe ich nichts erhalten.
Geblitzt wurde ich am 26.07.2015……..
Ab wann kann ich aufatmen ?
Gruß und Danke schon mal …..
Hallo,
ja, die Strafe beläuft sich etwa auf 260 Euro. Es gibt Toleranzen; in der Regel liegen diese bei 5 bis 7 km/h. Die Verjährung kann etwa zwei bis drei Jahre andauern.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Anfang Mai dieses Jahres war ich in Zürich. Heute kam per Einschreiben / Rückschein ein Strafbefehl vom Stadtrichteramt Zürich. Wegen 5km innerorts zu schnell wären 40 Franken fällig. Beweisfoto oder Zeuge wurde nicht genannt / beigefügt. Ich frage mich, weshalb die Schweizer Behörden gleich mit dem Vorschlaghammer…. (Strafbefehl vom Richteramt) kommen, statt erstmal einen Standard Brief zu schreiben. Apropos Hammer – zu den 40 Franken hauten sie 90 Franken Auslagen drauf. Zahlen tue ich nix. Urlaub in der Schweiz? Mein Lebtag nicht mehr.
Hallo Thomas,
deutsche Verkehrsteilnehmer sind etwas “verwöhnt”, was Bußgelder angeht. Nicht nur in der Schweiz, auch in Österreich, in den Niederlanden etc. sind die Bußgelder so hoch. Aus diesem Grund können das viele Deutsche nicht glauben. Aufgrund des nach Art. 37 Abs. 1 deutsch-schweizerischen Polizeivertrags vom 27.04.1999 dürfen diese Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, können Sie etwas erzählen über die Rechtgültigkeit von Strafbefehlsgebühren?
Wir haben gerade einen Strafbefehlsgebühren empfangen für 26km zuviel auf der Autobahn:
Busse: CHF 400
Strafbefehlsgebühr: CHF 500 (Kanton Aargau)
Polizeikosten: CHF 30,50
Da wir mit Kreditkarte schon CHF 800 gleich zahlen mussen, sollen wir noch CHF 130,50 extra überweisen.
Die Gebühren finden wir so extrem, ist das überall so?
Danke!
Hallo Manon,
Die Strafbefehlsgebühr existiert seit 2011 mit der Einführung in die Strafprozessordnung. Sie soll ein Schnellverfahren darstellen, um die Verfahrenskosten gering zu halten. Diese Gebühren sind also legitim. In den Nachbarländern von Deutschland gibt es vergleichsweise höhere Bußgelder, weshalb deutsche Verkehrsteilnehmer diese Höhen nicht gewöhnt sind. In den Kommentaren finden Sie teilweise noch andere Fahrer, die gleiche Erfahrungen gemacht haben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin gestern , wie Silke, aus Schaffhausen um die 110km gefahren. Weiß Jemand mit was ich rechnen muss und ob es vollstreckbar ist in Deutschland.
Herzlichen Dank!!
Hallo Steffi,
die Höhe der Strafe hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Die Vollstreckbarkeit kann nicht ausgeschlossen werden: Die Schweiz gehört nicht zu EU, dies bedeutet, dass deutsche Behörden nicht immer bei der Vollstreckung behilflich sind. Dennoch kann das Bußgeld etwa über ein deutsches Inkassounternehmen eingetrieben werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie bei einer erneuten Einreise in die Schweiz in den nächsten drei Jahren mit einer Eintreibung rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ich war vor kurzem in der Schweiz und zwar mit den Motorrad auf Durchreise in Richtung Frankreich, von Italien aus.
Meinem Navigationsgerät habe ich “gesagt”, dass es KEINE Autobahn nehmen soll, da ich mir keine Vignette für die Durchreisen kaufen wollte.(gerade mal 50km).
Dummerweise hat mich das Navigationsgerät doch auf eine Autobahn-Auffahrt gelotst und ich konnte , da Nachfolgeverkehr war, nicht einfach “wieder abfahren”. Das Schild mit dem Hinweis war auch erst recht spät sichtbar, praktisch kurz nach Beginn der Auffahrt, nach einem Kreisverkehr. Echt doof.
Nun musste ich auf der Autobahn fahren, aber ich bin mir nicht sicher , ob in der Schweiz einen Vignettenüberprüfung elektronisch erfasst wird.
Gibt es vereinzelt auf AB´s Kontrollstationen z.B. per Überkopf-Station, oder erfolgt dies nur per Kontrolle durch Polizei oder entsprechend befugte Personen auf AB´s ??
Kontrolliert wurde ich nicht auf der AB.
Es gibt keine elektronische Vignettenprüfung, stattdessen wird stichprobenartig bei der Ausfahrt kontrolliert oder durch mobile Fahrzeuge. Also wenn Du nicht kontrolliert wurdest hast Du nix zu befürchten.
Danke für die Antworten !
Hallo Pilot,
darüber können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Befragen Sie zu den Vorgaben der Vignettenüberprüfung bitte einen, auf das Schweizer Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wo bitte ist die Tabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts? Warum fehlt diese?
Bin außerorts 1 km/h (!!!) zu schnell gefahren (81 statt 80 km/h) und die verlangen einen “Bussenbetrag” in Höhe von 40,00 €! Mit Verlaub: Wie kaltblütig die Schweizer ihre Gäste abzocken ist phänomenal.
Hallo Pascal,
diese Tabelle fehlt, weil die Regeln in der Schweiz nicht einheitlich sind. Dort gibt es in jeder Region verschiedene Bußgelder. In Deutschland gibt es vergleichsweise die niedrigsten Bußgelder. In den Nachbarländern ist es kostenintensiver.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Stimmt nicht. Die Regeln sind seit Jahren einheitlich. 1km/h zu schnell war nach Abzug der Toleranz. Heisst also in Wirklichkeit ist man ziemlich sicher schneller gefahren.
Rest Google Bussenkatalog Schweiz und Google x Euro in CHF
Ausserorts somit ca. 40 CHF, also ca. 36€ plus Bearbeitungsgebühren, die eventuell wegen Ausland enstehen.
Ich bin letzte Woche nachts durch Schaffhausen gefahren, da die Autobahn Schaffhausen/Singen gesperrt war.
Als ich aus Schaffhausen rausgefahren bin (Straße neben der Autobahn) habe ich auf circa 110 km/h beschleunigt.
Weiß zufällig jemand wieviel auf dieser Strecke erlaubt ist und wie teuer es ggfs für mich wird?
danke schon mal im Voraus :)
auch ich bin auf der Schweizer Autobahn 120 km/h bei Luzern gefahren, leider waren nur 80 km/h erlaubt (Schild nicht gesehen). Wie hoch wird die Strafe (inkl. Bearbeitung etc. ) ungefähr ausfallen . Ich fahre sonst nie durch die Schweiz. Falls ich nicht bezahle, ist die Strafe nach 3 Jahren wirklich erlassen? Wie lange dauert es, bis man einen Strafzettel zugesendet bekommt?
Hallo Kerstin,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn von mehr als 25 km/h kommt es in der Schweiz zur Anzeige. Die genaue Höhe der Strafzahlung liegt dann im Ermessen des jeweiligen Richters, kann aber schnell bei mehr als 1.000 Euro liegen. Das Strafverfahren nimmt jedoch einige Zeit in Anspruch. Genaue Angaben zur Dauer können daher getroffen werden.
Da die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist und kein bilaterales Abkommen zur Eintreibung von Bußgeldern mit Deutschland existiert, hat die Schweiz derzeit noch keine rechtliche Handhabe, was sich aber jederzeit ändern könnte. Da ein Bescheid bis zu drei Jahre vollstreckbar ist, kann Ihnen in diesen drei Jahren auch die Einreise in die Schweiz verweigert werden.
Sobald Ihnen die Anzeige zugegangen, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.
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Hallo zusammen,
bin auf der Schweizer Autobahn in einer Baustelle ca.100 km/h gefahren, vorgeschrieben waren 80 km/h .Frage iw ehoch wird das Bussgeld angesetzt und muss ich das bezahlen ?
Hallo Gerardo,
Sie müssen mit einem Bußgeld zwischen 150 und 300 Euro rechnen. In der Regel dürfen die deutschen Behörden dieses Bußgeld nicht in Deutschland vollstrecken. Sollten Sie jedoch innerhalb der nächsten drei Jahre wieder in die Schweiz fahren wollen, können hohe Maßnahmen folgen, da Sie dann wieder auf dem Gebiet der schweizerischen Gesetze sind.
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Wenn ihr die Bettelbriefe aus der Schweiz nicht bezahlt passiert null und nach 2 Jahren werdet ihr auch aus der Fahndung gelöscht, Fahrverbot oder Punkte kanns für deutsche erst recht nicht geben.
Also +30 und eine Blitzerapp und keine Probleme in der Schweiz!
Hallo Horst,
wenn ein deutscher Staatsbürger jedoch vor hat, innerhalb dieser drei(!) Jahre wieder in die Schweiz zu fahren, befindet er sich auf schweizerischen Rechtsgebiet und die Behörden können diese Bußgelder vollstrecken. Ein Fahrverbot kann auch ausgesprochen werden; dies gilt jedoch für die Schweiz und nicht für Deutschland.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, bin vor einem Jahr 21 km/h zu schnell gefahren sollte knapp 700 chf zahlen, habe ich nicht. Vor kurzem kam dan ein Brief einer Inkasso aus der Schweiz, diese habe ich auch ignoriert. Gestern bekam ich wieder einen Brief der gleichen Inkasso nun aber dem deutschen Ableger. Ich habe gedacht das die Strafe in Deutschland nicht vollstreckbar ist. Nun zur meiner Frage: Dürfen die das darf eine deutsche Firma. Geldstrafen für den Schweizer Staat eintreiben ? Was kann passieren wenn ich es weiterhin ignoriere?
Kannst du mir evtl. sagen was dann passiert ist mit dem deutschen inkasso auftreiber hast di bezahlt. Wird das evtl. dann auch in der Schufa eingetragen habe namlich auch so ein fall.
Hallo Imran,
da die Schweiz nicht Teil der EU ist, wird ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz nicht durch die deutschen Behörden vollstreckt. Ein Inkassounternehmen ist nicht staatlich gebunden und darf das durchaus. Im geschilderten Fall sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt konsultieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org