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Sicherheitslinie überfahren: Welche Busse droht in der Schweiz?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Vom geringfügigen Verstoß zur Verkehrsstraftat

Sicherheitslinie überfahren: Nicht nur in Deutschland, auch in der Schweiz ist das verboten.
Sicherheitslinie überfahren: Nicht nur in Deutschland, auch in der Schweiz ist das verboten.

Sie ist weiß, ohne Unterbrechungen und passt sich dem Verlauf ihrer grauen, asphaltierten Umgebung an: die Sicherheitslinie. Dieser simple Strich erfüllt dabei eine wichtige Funktion, dient er doch dazu, auf der Fahrbahn die entgegengesetzten Fahrstreifen oder bestimmte Bereiche voneinander abzutrennen.

Ohne die weiße Ader, welche die Straßen der Schweiz durchzieht, würde so manch ein Autofahrer sicher schnell die Orientierung verlieren. Daher droht beim widerrechtlichen Überfahren der Sicherheitslinie in der Schweiz eine hohe Busse oder gar Strafe, wenn die Polizei diesen Verstoß feststellt.

Dieser Ratgeber informiert Sie darüber, was das Überfahren der Sicherheitslinie innerorts kostet und welche Konsequenzen folgen, wenn sogar eine doppelte Sicherheitslinie überfahren wird.

FAQ: Überfahren der Sicherheitslinie in der Schweiz

Ist es erlaubt, in der Schweiz die Sicherheitslinie zu überfahren?

Nein, auch in der Schweiz ist dies in der Regel verboten.

In welchen Ausnahmefällen darf ich in der Schweiz die Sicherheitslinie überfahren?

Wenn die Linie nicht zu erkennen ist oder zwingende Gründe vorliegen, diese zu überfahren, z. B. um einem Unfall auszuweichen.

Was droht mir, wenn ich in der Schweiz die Sicherheitslinie überfahre?

Als Rad- oder Motorradfahrer begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Busse von 40 CHF rechnen. Pkw-Fahrern hingegen droht eine Geldstrafe.

Überfahren einer Sicherheitslinie: Das gilt in der Schweiz

Ähnlich wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz die sogenannte Sicherheitslinie, die zu überfahren verboten ist. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, in denen es erlaubt ist, die durchgezogene Sicherheitslinie zu überfahren, ohne eine Busse zu riskieren:

  • Die Sicherheitslinie darf überfahren werden, wenn sie vom Fahrzeugführer trotz gehöriger Aufmerksamkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist.
  • Ein Überholen durch Überfahren der Sicherheitslinie zieht keine Busse nach sich, wenn zwingende Gründe vorliegen und der Fahrer dabei die nötige Vorsicht walten lässt. Dies ist insbesondere beim Ausweichen eines Unfalls üblich.
Die gesetzliche Grundlage, die es verbietet eine solche Sperrlinie zu überfahren, findet, sich in Artikel 73, Absatz 6, Bestimmung a der Signalisationsverordnung (SSV). Dort ist festgeschrieben, dass eine Sicherheitslinie zu überfahren in der Schweiz verboten ist.

Bestimmung c enthält ergänzend dazu die Vorschrift, auch eine doppelte Sicherheitslinie nicht zu überfahren. Mit einer Busse bzw. Strafe werden Zuwiderhandlungen dieser Maßregel geahndet.


Zusätzlich schreibt auch das Straßenverkehrsgesetz (SVG) in Artikel 34, Absatz 2 vor, dass Fahrzeuge auf Straßen mit Sicherheitslinien immer rechts neben dieser Linie, welche als Fahrstreifenbegrenzung dient, fahren müssen.

Sicherheitslinie überfahren: Welche Busse sieht die Schweiz vor?

In der Schweiz gibt eine Busse oder eine Geldstrafe, wenn eine Sicherheitslinie überfahren wird.
In der Schweiz gibt eine Busse oder eine Geldstrafe, wenn eine Sicherheitslinie überfahren wird.

Grundsätzlich ist hinsichtlich der Verkehrsverstöße in der Schweiz immer zu unterscheiden, ob es sich um einfache Regelverletzungen, also Handlungen laut Ordnungswidrigkeitenrecht, handelt oder eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vorliegt.

Die erstgenannte Gruppe ist in der Ordnungsbussenverordnung enthalten, während Handlungen der zweiten Kategorie in einem strafrechtlichen Verfahren behandelt werden.

Geregelt ist dies in Artikel 90 Absatz 1 und 2 SVG. Demnach werden leichte Vergehen mit Bussen sanktioniert und grobe Verletzungen der Verkehrsregelen ziehen Freiheits- oder Geldstrafe nach sich.

Entfällt nun also eine Strafe oder eine Busse auf das Überfahren der Sicherheitslinie? Diese Frage lässt sich nur zweigeteilt beantworten. Denn beide Fälle sind möglich. Eine Sperrlinie zu überfahren, kann eine Strafe ebenso nach sich ziehen wie eine Busse. Entscheidend ist, wer diese Regelverletzung verantworten muss.

Der Ordnungsbussenkatalog nennt in Ziffer 618 für Rad- und Motorfahrräder eine Busse, wenn eine Sicherheitslinie innerorts überfahren wird. Diese bemisst sich auf 40 Schweizer Franken (CHF).

Anders verhält es sich nun aber für Pkw-Fahrer bei einer Missachtung der Fahrbahnbegrenzung innerorts oder außerorts. Da diese Konstelalltion nicht in der Ordnungsbussenverordnung enthalten ist, kommt es hier zu einem Strafbefehlsverfahren, ähnlich wie es in Deutschland beispielsweise bei der absoluten Fahruntüchtigkeit geschieht.

Eine einfache Linie inner- bzw. außerorts oder eine doppelte Sicherheitslinie zu überfahren, zieht eine Strafe nach sich, die durch richterlichen Beschluss festgelegt wird. Die Beträge bemessen sich an der Gefährlichkeit des verbotenen Fahrmanövers für den Schweizer Verkehr. Üblich ist bei geringer Gefährdung durch ein derartiges verbotenes Überholen mit dem Auto eine Geldstrafe von ca. 350 CHF. Allerdings müssen zu dieser Summe zusätzlich die Verfahrenskosten addiert werden, die sich ebenfalls um die 300 CHF belaufen können.

Sicherheitslinie überfahren: Droht ein Ausweisentzug, also eine Entziehung vom Führerschein? Dies wird im Zuge des Verfahrens bestimmt. Die Dauer ist abhängig von der Zuordnung in eine der drei Kategorien der leichten, mittelschweren oder schweren Zuwiderhandlung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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84 Kommentare

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  1. Eugen
    Am 21. Januar 2023 um 13:34

    Guten Tag

    Ich stand als erster an der roten Ampel um Rechts abzubiegen.
    Die Ampel geradeaus war Grün und ich wechselte die Spur um geradeaus zu fahren. Dabei überfuhr ich die Linie von der Fahrbahn nach Rechts mit rotem Ampelsignal und wurde dabei geblitzt.

    Nun bekam ich eine Busse für das übertreten der Roten Ampel mit der Busse von 250,- CHF

    Sollte ich Einspruch einreichen mit der Begründung, dass ich lediglich die Spur gewechselt hatte? Ergebe sich eine geringere Busse bei dem geänderten Sachverhalt?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung

    Freundliche Grüsse
    Eugen

  2. sonja
    Am 31. August 2022 um 8:32

    Mir ist heute von rechts aus der Kolone ein Auto ohne Blinker vor die Nase gefahren, da ich mit 50km auf nasser Strasse unterwegs wahr, hätte ich keine Chance gehabt zu bremsen und währe im voll in die Seite gekrackt. Ich bin über die durchzogene Linie in den Gegenverkehr gefahren und wieder zurück um ihm auszuweichen und keinen Unfall zu verursache. Nun meinen die einen, dass ich das nicht hätte machen dürfen, ich hätte den Unfall zulassen müssen. Ich wäre voll in die Fahrertüre gekracht, da dass Auto die Fahrbahn blockierte. Wie hätte ich mich richtig verhalten müssen?

    Müsste ich meinen Ausweis abgeben, da ich die Kollision vermieden habe? Voll überfordert..
    Danke!

  3. Leoni
    Am 12. April 2022 um 13:23

    Hallo

    Ich konnte auf der Autobahn nicht einspuren, da mich keiner reingelassen hat. Ich bin über den Pannenstreifen und musste überholen. 30 kmh zuviel gefahren und wurde geblitzt. Was erwartet mich nach Abzug des Blitzers und Tachos? Danke

  4. Sola
    Am 16. September 2020 um 14:00

    Grüezi
    Mein Partner hat gleich 4 Sicherheitslinien mit seinem Fahrzeug an einer Kreuzung überquert. Eine davon in gelb für Fahrräder. Dazu kommt, dass er am Vorabend eine Schlaftablette eingenommen hat. Ausweis wurde gleich entzogen. Mit wie lange darf er in etwa mit dem Führerausweis Entzug rechnen?

    Herzlichen Dank für die Antwort

  5. Leo
    Am 7. Oktober 2019 um 10:06

    Gibt es für das Überfahren einer einfachen Sicherheitslinie ohne Gefährdung einen Eintrag ins Strafregister?

  6. Herbert
    Am 15. April 2019 um 7:23

    Guten Tag,

    Schön, dass sich jemand die Mühe macht Fragen zu beantworten!
    Richterlichen Beschluss was heisst das?
    Kommt es auf die Tages-Laune des Polizisten an?
    Und oder auch die des Richters?
    Werden alte Verstösse hervor geholt?
    Was wird da alles berücksichtigt usw.
    Es tönt alles so relativ je nach Lust und Laune?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

  7. Chris
    Am 13. Februar 2019 um 15:00

    Hallo

    Ich habe auf der Autobahn eine tempräre orange farbene Sicherheitslinie beim Spurwechsel überfahren. Polizei hat mich angehalten und gesagt es wäre keine Gefährung 3. Personen und ich bekomme Brieflichen Bescheid. Was bedeutet das fpr mich? Das ist6 in der Schweiz passiert.
    Danke im voraus

  8. Dardan
    Am 2. Februar 2019 um 22:30

    Hallo

    Hab heute Abend im raum St.Gallen unbewusst beim rausfahren einer Tankstelle eine Sicherheitslinie befahrn.

    Was kommt auf mich zu ?

  9. Strafbefehl
    Am 28. Januar 2019 um 16:12

    Hallo

    Die Autobahn wird von 2 Spuren zu 3 Spuren (die 3 Spur ist eine Autobahneinfahrt bzw. wird/bleibt dann eine Spur) ich habe dann beim Spurwechsel (von der mittleren Spur auf die aussere rechte Spur) die Sicherheitslinie überfahren. Die durchgezogene linie hätte ca. nach 2m aufgehört.
    Jetzt habe ich einen Strafbefehl mit CHF 300 Busse und CHF 330 Gebühren.

    Lohnt es sich Einsprache erheben?

    Besten Dank im Voraus.

    Freundliche Grüsse

  10. Fitore d.
    Am 31. Oktober 2018 um 23:50

    Hallo und zwar wurde ich gerade eben von der polizei angehalten. Linkswahr fahrverbot das heisst voolle linie man durfte nur rechts fahren aber es wahren keine fahrzeuge dort es wahr ruhig und hab gedacht weil es schneller ging :-(
    Was steht mir bevor von der stadtsanwaltschaft?wie hoch ist die busse?wird mir mein ausweiss genommen?
    Danke im voraus

  11. G.
    Am 25. September 2018 um 10:35

    Guten Tag

    ich habe auf einer Autobahnverzweigung (Limmataler Kreuz) eine Sperrfläche überfahren um noch die richtige Verzweigung zu kriegen im letzten Moment. Ich war Richtung Zürich unterwegs und musste Richtung Sankt Gallen fahren. Womit muss ich rechnen? Andere Fahrer habe ich nicht gefährdet. Ausweisentzug?

    Beste Grüsse

  12. Filipa
    Am 6. August 2018 um 9:59

    Guten Tag

    Ich stand gestern in Zürich bei einem roten Lichtsignal und habe dann aber gemerkt dass ich falsch bin und habe die Spur gewechselt, d.h. die Sicherheitslinie überfahren und wurde geblitzt. Da ich noch in der Probezeit bin weiss ich nicht was passieren kann. Wie hoch kann die Busse werden und wird mir mein Fahrausweis entzogen?

    Vielen Dank schon im Voraus und Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 11:54

      Hallo Filipa,

      die Antworten sind dem oben stehenden Text zu entnehmen: “Eine einfache Linie inner- bzw. außerorts oder eine doppelte Sicherheitslinie zu überfahren, zieht eine Strafe nach sich, die durch richterlichen Beschluss festgelegt wird. Die Beträge bemessen sich an der Gefährlichkeit des verbotenen Fahrmanövers für den Schweizer Verkehr. Üblich ist bei geringer Gefährdung durch ein derartiges verbotenes Überholen mit dem Auto eine Geldstrafe von ca. 350 CHF. Allerdings müssen zu dieser Summe zusätzlich die Verfahrenskosten addiert werden, die sich ebenfalls um die 300 CHF belaufen können.” Ob der Fahrausweis entzogen wird, legt der Richter fest.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Matthew
    Am 31. Juli 2018 um 23:46

    Hallo,
    Ich bin heute mit mein Englisch gekennzeichneten Motorrad angehalten worden. Mir wurde vorgeworfen das ich im Überholverbot ein Auto überholt habe OHNE die geschwindigkeits Begrenzung zu überschreiten und es war kein gefährliches Manöver.
    Ich musste 600 Schweizer Franken. Ist das richtig?
    Vielen Dank, Matt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:25

      Hallo Matthew,

      bitte wenden Sie sich an einen schweizerischen Anwalt, um die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Manuela
    Am 26. Juni 2018 um 13:14

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich fuhr gestern auf der Autobahn auf der linken Spur. Hinter mir war ein Drängler, der ziemlich nahe an mich heran fuhr. Etwas weiter vorne war auf der rechten Seite ein LKW Fahrer. Nun kam eine Baustelle und die zwei Fahrspuren wurden durch eine durchgezogenen Linie voneinander abgetrennt. Der LKW Fahrer fuhr etwas über dieser Linie, sodass ich ihn auf der linken Spur nicht hätte überholen können. Hinter mir war immer noch der penetrante Drängler, deshalb wechselte ich von links nach rechts die Fahrbahn und überquerte damit die durchgezogene Linie. Gilt denn auch das Verbot des Überquerens einer durchgezogenen Linie, wenn man von links nach rechts wechselt? Und auch in meinem Fall, kurz nachdem die durchgezogenen Linie angefangen hat, um Gefahren auszuweichen?

    Besten Dank für die Beantwortung meiner Frage im Voraus
    Manuela T.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 14:45

      Hallo Manuela,

      das Verbot sollte in der Regel auch beim Fahrstreifenwechsel gelten. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt Folgendes: Ein Überholen durch Überfahren der Sicherheitslinie zieht keine Busse nach sich, wenn zwingende Gründe vorliegen und der Fahrer dabei die nötige Vorsicht walten lässt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Christoph
    Am 9. Juni 2018 um 21:39

    Hallo zusammen, ich bin in einem Schweizer Tunnel leider auf die rechte Fahrbahn gefahren und habe dabei übersehen, dass diese durch ein rotes X in der Tunnelsignalanlage gesperrt war. Zu schnell war ich nicht, bin dennoch geblitzt worden. Bin rübergezogen, weilmir durch einen voraus fahrenden Bus die Sicht versperrt war. Was kann mir drohen ? Lg und Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 17:03

      Hallo Christoph,

      laut Bussenliste kann eine Busse in Höhe von mindestens 100 Franken drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Jonathan
    Am 9. Mai 2018 um 11:02

    Hallo
    Ich habe vor kurzem in einer langen Gerade (ausserorts, 80er Zone) ein Auto überholt. Beim Überholvorgang habe ich die Einfahrspur (nach links abbiegen) überfahren und anschliessend gleich noch eine längere Sperrfläche. Gleichzeitig bin ich sehr schnell gefahren (111 nach Abzug von 4 km/h). Diese drei Punkte werden mir vorgeworfen. Ich bin nie zuvor auffällig geworden und habe den Fahrausweis schon mehr als 10 Jahre. Was denkt ihr kommt hierbei auf mich zu? (Ich gehe mindestens von 3 Monaten Entzug und ca. CHF 2’000.- Busse aus).

    LG Jonathan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 15:13

      Hallo Jonathan,

      über die Vorgehensweise schweizerischer Behörden können wir leider keine sichere Aussagen tätigen. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Natascha
    Am 27. April 2018 um 15:03

    Ich bin mit meinem Motorrad bei Stau langsam über eine Sperrfläche gefahren. Ein Polizist hat mich dabei gesehen. Er meinte dass ich niemanden gefährdet hätte , es jedoch aber einen Brief geben wird.

    was wird mich erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:05

      Hallo Natascha,

      das Bußgeld wird im Einzelfall festgelegt. Warten Sie am besten den Bescheid ab. Eine genaue Voraussage können wir dazu nicht abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Stephanie
    Am 26. April 2018 um 17:25

    Guten Tag
    Ein Freund hat auf der Autobahn eine gelbe Baustellensicherheitslinie überfahren (er richtete sich nach der normalen, weissen Sicherheitslinie), bemerkte es aber und korrigierte.
    Ein paar Kilometer später, lange nach Beendigung der Baustelle und er war bereits von der Autobahn abgefahren, wurde er von einer Zivilstreife angehalten. Die Beamten meinten, er sei Angezeigt worden und sie nahmen ihm auf der Stelle den Fahrausweis weg. Mittlerweile hat er ein Schreiben erhalten, welches besagt, dass ihm der Fahrausweis für mindestes 3 Monate entzogen wird.
    Ich hätte dazu drei Fragen:
    1. Kann eine Zivilperson überhaupt eine Anzeige mit derartiger Konsequenz erstatten (sofort Fahrausweis weg)?
    2. Was kann er in Sachen Strafe erwarten?
    3. Hat er bei einem Widerspruch überhaupt eine Chance?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:48

      Hallo Stephanie,

      die Zivilstreife darf den Führerschein sofort entziehen, wenn bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Ob diese in Ihrem Fall erfüllt sind, können wir aus der Ferne nicht beurteilen.
      Die Strafe in Deutschland für das Überfahren der Fahrbahnbegrenzung ohne Unfall beträgt laut Bußgeldkatalog 10 Euro.

      Inwiefern ein Einspruch Erfolg hätte, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht abschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sibylle
    Am 25. März 2018 um 14:33

    Hallo,
    kann eine Privatperson jemanden wegen einer überfahrenen Sicherheitslinie anzeigen?
    Gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:11

      Hallo Sibylle,

      die Behörden können über einen solchen Verstoß informiert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. VS
    Am 7. März 2018 um 11:00

    Sie halten oben in ihrem Kästchen fest: “Der Ordnungsbussenkatalog nennt in Ziffer 618 für Rad- und Motorradfahrer eine Busse, wenn eine Sicherheitslinie innerorts überfahren wird. Diese bemisst sich auf 40 Schweizer Franken (CHF).”
    Das ist falsch, denn diese Ziffer ist nur für Rad- und Motorfahrrädern (Mofas!) und nicht für Motorräder.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 11:51

      Hallo VS,

      vielen Dank für den Hinweis, wir haben das entsprechend korrigiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Güni
    Am 4. März 2018 um 16:09

    Es geht hier um das Schweizer Strassengesetzt.

  22. Güni
    Am 4. März 2018 um 16:05

    Hallo
    Ich finde im Internet überhaupt keine Angabe über den Vorfall den ich hatte. Könnten Sie mir dazu mehr sagen?
    Ich fuhr eine gerade übersichtliche Strasse entlang wo ein Strassenverkehrsbus mit rechts blinkendem Blinker stand, ich fuhr im Schritttempo an stehende Bus vorbei, war sehr übersichtlich. Dann winkte mich die Polizei an die Seite und teilte mir mit das 50m vorher ein Schild mit Ueberholverbot stand.

    Ist das tatsächlich verboten und wenn ja, wie teuer wird die Busse sein. (Bin dummerweise noch auf Bewährung)

    Vielen Dank für Ihre Schnelle Antwort.

    Freundliche Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 14:33

      Hallo Güni,

      wenn ein Überholverbot besteht, ist das Überholen verboten. In diesem Fall müssten Sie die Buße zahlen, die Ihnen von der Behörde mitgeteilt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Xebo
    Am 8. Februar 2018 um 15:01

    Hello
    Habe ich in der Schweiz in zone 50 ca.71 km.h schnell gefahren .
    Bitte wie viel bussgeld bekomme ich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:22

      Hallo Xebo,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h in der Schweiz ist die Höhe des Bußgeldes nicht genau festgelegt. Sie müssen jedoch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Was die genaue Geldstrafe angeht, gilt es leider, Ihren Bescheid abwarten, da wir keine Vorhersagen treffen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Biegger L
    Am 24. Januar 2018 um 10:40

    Hallo
    Ich habe heute eine Sperzone überfahren um ein Postauto überholen ein Polizist hat mich dan aufgehallten und was für eine Busse bekomme ich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 17:10

      Hallo Biegger L,

      welche Sanktionen Sie erwarten, hängt unter anderem davon ab, wie schnell Sie gefahren sind und ob eine Gefährdung vorliegt. Deshalb können wir keine pauschale Aussage darüber machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Paco
    Am 14. Dezember 2017 um 9:49

    Guten Tag. Ich habe letzte Woche in einem Tunnel (es war weit und breit kein anderes Fahrzeug im Tunnel) eine Sicherheitslinie überfahren. Ich wurde weder in eine Kontrolle verwickelt, oder sonst was… Habe ganz gewöhnlich die Fahrt fortgesetzt. Passiert da was?

    Gruss Paco

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 15:24

      Hallo Paco,
      wenn kein Blitzer oder Polizeibeamter den Verkehrsverstoß dokumentiert hat, drohen in der Regel auch keine Sanktionen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Adi
    Am 14. November 2017 um 12:35

    Guten Tag, ich habe in der Stadt *** einen auf der Strasse haltenden Verkehrsbus, unter der nötigen Vorsicht überholt.
    Es waren weder “inseln”,noch eine linie vorhanden. Allerdings stand ca 30m vor der Bushaltestelle ein Schild überholverbot.
    Es kam zu keiner gefährdung des Verkehrs oder Fussgänger.
    Im reinen Sinne überholen im Überholverbot eines stehenden Vehikels.

    Können sie mir erläutern, was mich erwartet.

    Danke und Gruss Adrian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 12:24

      Hallo Adrian,

      in solch einem Fall würden Sie wahrscheinlich für ein Überholen trotz Überholverbotes sanktioniert werden. Dabei wird die Geldbuße anhand der Gefährdung ermessen. Wie genau diese in Ihrem Fall aussieht, können wir jedoch nicht sagen. Zum ersten liegen uns keine Details über die Ahndung in der Schweiz vor, zum zweiten kennen wir die Gegebenheit vor Ort nicht und zum dritten bleibt dies auch immer Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  27. Dennis
    Am 29. August 2017 um 19:12

    Guten Tag

    Ich habe heute in Zürich vor einer Kreuzung mit meinem Motorrad in einer Kolone eine Sicherheitslinie überfahren.
    Der Polizist meinte: Ich werde verzeigt und das ganze geht an den Richter mit möglichem Führerscheinentzug.

    Werde ich so hart bestraft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 10:14

      Hallo Dennis,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, gilt Folgendes: Ging das Überfahren der Sicherheitslinie mit einer Gefährdung einher, sind härtere Sanktionen durchaus denkbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Ilja
    Am 22. August 2017 um 19:32

    Hallo zusammen
    Ich habe heute in Basel mit Roller eine durchgezogene Linie auf einer Brücke überfahren, um Links am Stau vorbeizufahren. Hinter der Linie waren Bahngleise ( diese habe ich nicht überquert).

    Was erwartet mich da? Der Polizist konnte keine Aussage machen. Ich bin auch “”Ersttäter”.

    Gruss
    Ilja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 10:39

      Hallo Ilja,

      überfahren Rad- und Motorradfahrer innerorts eine Sicherheitslinie, fällt in der Regel eine Busse von 40 CHF an. Außerorts folgt eine Strafe, welche durch richterlichen Beschluss festgelegt wird. Die Höhe bemisst sich an der Gefährlichkeit des Fahrmanövers.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Ilja
      Am 22. August 2017 um 19:33

      Ah ich sehe. Das ist nur Deutschland.

  29. Koh samui
    Am 31. Juli 2017 um 1:32

    Ich habe heute eine doppelte sicherheitslinie überfahren und habe mein Fahrausweis erst seit 2 monaten. Kann es zu einem entzug kommen?

    • Koh samui
      Am 31. Juli 2017 um 1:34

      Und müssen meine Eltern davon erfahren? Die Verkehrskontrolle meinte, das alles wird durch meinen Eltern geregelt, was ich aber auf jeden Fall vermeiden möchte

      • bussgeldkatalog.org
        Am 7. August 2017 um 10:41

        Hallo Koh Samui,

        unseres Kenntnisstandes nach sollte es lediglich zu einer Busse kommen. Ist jedoch eine Gefährdung mit Ihrem Verstoß einhergegangen, können auch strengere Sanktionen angeordnet werden. Ist das Fahrzeug auf Ihre Eltern angemeldet, werden diese wohl informiert.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Vadim
    Am 17. Juli 2017 um 15:43

    Hallo,
    Ich habe gefahrt in Zürich ohne Fahrtenschreiber und keine BPT Zulassung (Berufsmässiger Personentransport).Habe gehabt ein polizei kontroll, was busse bekomme ich?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:30

      Hallo Vadim,

      ohne Fahrtenschreiber und Genehmigung für den Personentransport dürfen Sie nicht fahren. In einem ähnlichen Fall musste ein Betroffener eine Strafzahlung von 2150 Franken zahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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