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Fahrverbot in der Schweiz: Auch in Deutschland gültig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Fahrverbot in der Schweiz als Buße für Widerhandlungen

Fahrverbot: Eine mögliche Buße in der Schweiz.
Fahrverbot: Eine mögliche Buße in der Schweiz.

Wer als deutscher Staatsbürger privat oder geschäftlich im Ausland unterwegs ist, muss sich jeweils an die örtlichen Verkehrsvorschriften halten. Die Unkenntnis der Regeln ist keine Entschuldigung, kann aber gelegentlich zu ungewollten Verstößen führen.

In der Regel handelt es sich aber um ganz gewöhnliche und bekannte Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel um Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wenn man nun aber in der Schweiz einer solchen Handlung überführt wurde, droht dann ein Fahrverbot im Ausland? Und welche Folgen hat dies in Deutschland?

Im folgenden Ratgeber soll es um die Frage gehen, wann ein Fahrverbot in der Schweiz verhängt wird und wie lange dieses gilt. Zudem wird eine Frage behandelt, die viele Deutsche umtreibt: Ist ein Fahrverbot in der Schweiz auch in Deutschland gültig?

FAQ: Fahrverbot in der Schweiz

Wann wird in der Schweiz ein Fahrverbot verhängt?

In der Schweiz müssen Sie bereits mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie eine sogenannte leichte Widerhandlung begehen. Ein Fahrverbot von mindestens einem Monat wird in der Regel dann verhängt, wenn während der letzten zwei Jahre schon einmal eine Administrativmaßnahme gegen Sie erfolgte. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Wie lange dauert ein Fahrverbot in der Schweiz?

Das hängt davon ab, wie schwer der zugrundeliegende Verstoß war. Darüber hinaus wird die Dauer des Fahrverbots auch durch vergangene Verkehrsvergehen bestimmt. Unter Umständen kann es auf unbestimmte Zeit festgelegt werden.

Gilt ein Fahrverbot aus der Schweiz auch in Deutschland?

Nein. Die Behörden in der Schweiz können nur ein Fahrverbot verhängen, welches innerhalb der Landesgrenzen und in Liechtenstein gilt. Daher wird ein ausländischer Führerschein in der Regel auch nicht beschlagnahmt, sondern nur mit einem Vermerk versehen, wenn ein Fahrverbot gegen Sie verhängt wird.

Wann wird ein Fahrverbot in der Schweiz als Buße verhängt?

Wie auch in Deutschland werden in der Schweiz für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Sanktionen verhängt. Die sogenannten Widerhandlungen werden nach Schwere in drei Kategorien eingeteilt:

  • leicht
  • mittelschwer
  • schwer

Es gibt jedoch im Bußgeldkatalog in der Schweiz, in dem die jeweiligen Folgen definiert sind, keine endgültigen Festlegungen: Sanktionen werden im Einzelfall festgelegt.

Vorgeschrieben sind aber Mindestsanktionen für die verschiedenen Kategorien. Neben Geldbußen werden dabei auch sogenannte Administrativmaßnahmen verhängt. Hierunter fällt zum Beispiel das Fahrverbot, in der Schweiz „Entzug des Führerausweises“ genannt. Im Folgenden werden die einzelnen Kategorien in Bezug auf das Fahrverbot näher beleuchtet.

Wenn Sie im Urlaub zu schnell fahren, können Sie in der Schweiz ein Fahrverbot bekommen.
Wenn Sie im Urlaub zu schnell fahren, können Sie in der Schweiz ein Fahrverbot bekommen.

Fahrverbot als Buße in der Schweiz: Die drei Kategorien

Eine leichte Widerhandlung charakterisiert sich dadurch, dass zwar die Verkehrsregeln verletzt wurden, dadurch aber nur eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen wurde. Auch ein leichter Alkoholverstoß ohne weitere Ordnungswidrigkeiten zählt hierunter.

Die zu erwartende Sanktion ist im Normalfall eine Verwarnung – falls nicht in den letzten zwei Jahren eine andere sogenannte Administrativmaßnahme verhängt wurde. In diesem Fall ist ein Fahrverbot von mindestens einem Monat die Folge.

Eine mittelschwere Widerhandlung liegt dann vor, wenn durch sie die Sicherheit anderer gefährdet oder eine solche Gefährdung in Kauf genommen wird. Zudem gilt es als mittelschwere Ordnungswidrigkeit, wenn man zusätzlich zu einem leichten Alkoholverstoß eine andere leichte Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln begeht. Auch das Fahren ohne Führerschein und das Fahren eines gestohlenen Fahrzeugs fallen in diese Kategorie.

Die Folge ist in jedem Fall ein Fahrverbot in der Schweiz für mindestens einen Monat, auch bei „unbelastetem fahrerischem Leumund“, das heißt ohne vorhergehende Verstöße.

Als schwere Handlung gegen die Verkehrsregeln wird deren grobe Verletzung angesehen, wenn dadurch eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer entsteht oder in Kauf genommen wird. Hierunter wird auch die Fahrerflucht nach der Verletzung oder Tötung eines Menschen geführt. Als schwer wird zudem das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Arzneimitteleinfluss angesehen sowie das Widersetzen gegen eine Blutprobe oder eine andere angeordnete Untersuchung. Auch das Fahren trotz Fahrverbots wird hier eingeordnet.

Die Sanktion ist ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten. Allerdings gibt es hier eine verschärfte Sanktion für übermäßige Übertretungen der Vorschriften, wenn eine besonders hohe Gefährdung anderer bestand sowie Vorsatz festgestellt wird. Dies ist zum Beispiel auch bei illegalen Autorennen der Fall. Es wird ein Fahrverbot von mindestens zwei Jahren verhängt.

Das Fahrverbot in der Schweiz erhöht sich bei Wiederholungstätern deutlich.
Das Fahrverbot in der Schweiz erhöht sich bei Wiederholungstätern deutlich.

Fahrverbot in der Schweiz: Verschärfung durch die Kaskade

Die Regelung zum Fahrverbot in der Schweiz ist aber deutlich strenger als in Deutschland. Denn zusätzlich greift ein sogenanntes Kaskadensystem. Das bedeutet konkret, dass es für Wiederholungstaten eine stufenweise Steigerung der Mindestsanktionen gibt.

Dies war oben schon bei den leichten Verstößen zu sehen: Dort ergeht ein Fahrverbot erst, wenn es sich um eine innerhalb von zwei Jahren wiederholte Ordnungswidrigkeit handelt. Wie sieht es nun bei den mittelschweren und schweren Handlungen aus?

In der mittleren Kategorie gilt grundsätzlich eine Mindestsanktion von einem Monat Fahrverbot in der Schweiz. Die Steigerung hängt zum einen von der Zahl der Wiederholungen und zum anderen von der Schwere der zuvor begangenen Ordnungswidrigkeiten ab. Folgende erweiterte Mindestfahrverbote gibt es nach dem Kaskadensystem:

  • vier Monate: bei einem Fahrverbot nach einer schweren oder mittelschweren Widerhandlung in den letzten zwei Jahren
  • neun Monate: bei zwei Fahrverboten in den letzten zwei Jahren wegen mindestens mittelschwerer Verstöße
  • 15 Monate: bei zwei Fahrverboten in den letzten zwei Jahren wegen schwerer Verstöße
  • unbestimmte Zeit (mindestens zwei Jahre): bei drei Fahrverboten in den letzten zehn Jahren

Bei schweren Widerhandlungen sieht es im Wiederholungsfall folgendermaßen aus:

  • sechs Monate: bei einem mittelschweren Fahrverbot in den letzten fünf Jahren
  • zwölf Monate: bei zwei mittelschwer bedingten Fahrverboten oder einem Fahrverbot wegen schwerer Zuwiderhandlung in den letzten fünf Jahren.
  • unbestimmte Zeit (mindestens zwei Jahre): bei zwei Entzügen nach schweren oder drei Entzügen nach mittelschweren Ordnungswidrigkeiten in den letzten zehn Jahren

Es ist deutlich zu sehen, dass sich das Fahrverbot in der Schweiz bei wiederholten Zuwiderhandlungen kaskadenartig erhöht, woraus sich eine klare erzieherische Absicht ablesen lässt.

Ist das Fahrverbot in der Schweiz auch in Deutschland gültig?
Ist das Fahrverbot in der Schweiz auch in Deutschland gültig?

Ist ein Fahrverbot in der Schweiz auch in Deutschland gültig?

Die Frage, die sich nun viele stellen, ist, ob die Belegung mit einem Fahrverbot in der Schweiz als Deutscher auch Auswirkungen in Deutschland hat. Konkret geht es also darum, ob Sie nach einer solchen Maßnahme der Schweizer Behörden noch auf deutschem Gebiet fahren dürfen.

Wenn Sie in der Schweiz Fahrverbot bekommen, dann hat dies eine örtliche Wirksamkeit für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Nur auf dem Gebiet dieser beiden Länder dürfen Sie für die festgesetzte Zeit nicht fahren.

Die Schweizer Behörden sind nämlich nicht befugt, ein Fahrverbot für Deutschland auszusprechen. Dies muss stets durch deutsche Stellen geschehen.

Das Fahrverbot wird bei ausländischen Fahrerlaubnissen in der Regel so vollzogen, dass das Dokument nicht eingezogen wird, sondern ein Vermerk auf dem Führerschein aufgebracht wird. Zusätzlich erfolgt ein Registereintrag in der Schweiz.

Das Fahrverbot in der Schweiz gilt also tatsächlich nur dort (und in Liechtenstein), hat aber keine Auswirkungen darauf, ob Sie in Deutschland fahren dürfen. Zu beachten ist nur, dass Sie mit einem Fahrverbot in der Schweiz natürlich auch nicht auf Schweizer Boden bis zur Grenze fahren können, um wieder auf deutsches Gebiet zu gelangen.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass Verstöße Schweizer Bürger im Ausland nicht auf die gleiche Weise gehandhabt werden. So gilt für die Eidgenossen auch ein ausländisches Fahrverbot in der Schweiz, als wenn es dort verhängt worden wäre – sofern die dortigen Behörden davon in Kenntnis gesetzt werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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11 Kommentare

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  1. Gerald
    Am 19. Januar 2024 um 20:28

    Hallo,
    ich hatte vor ein paar Jahren glaub 3oder4 in der Schweiz ein 3 Monate Fahrverbot und eine höhere Geldstrafe bekommen,die Geldstrafe habe ich an die Schweizer Behörden überwiesen jedoch beim Fahrverbot habe ich mich nicht in dem mir vorgeschriebenen Zeitraum bei den Schweizer Behörden gemeldet.
    Droht mir nachträglich noch eine Strafe wenn ich in die Schweiz reise?
    MfG Gerald

  2. Klaus L
    Am 8. Dezember 2022 um 12:52

    Hallo

    Ich bin Deutscher Staatsbürger habe aber einen Schweizer Führerschein ( musste den Deutschen umschreiben lassen)
    Nun habe ich in der Schweiz ein Fahrverbot.
    Gilt dies auch in Deutschland?

    Beste Grüsse

    Klaus

  3. Erika E
    Am 13. November 2020 um 20:44

    Habe fahrverbot in Deutschland ,jetzt habe vahrverbot auch in Schweiz ,was passiert mit mein Führerschein ? Ich lebe in Schweiz und mein Führerschein ist Deutsche
    Wird meine Führerschein in Deutschland geschickt ?

  4. herbert
    Am 19. Oktober 2020 um 9:45

    das gleiche ist mir auch passiert zu schnell in Deutschland ( 3 Monate Entzug und 600 Euro Buße ) und dann in der Schweiz 2 Jahre Führerausweis weg ( ohne Buße ), dafür aber Arbeitsplatz weg.

  5. Marcel
    Am 9. September 2020 um 21:35

    Hallo, ich wurde in der Schweiz unter Alkoholeinfluss und BTM angehalten. Könnte die Stage nicht Vorort bezahlen Fahrverbot. Ein halbes Jahr später bekam ich von der Deutschen Behörde Post das ich meinen Führerschein abgeben muss. Frage: ist das korrekt?

  6. Jrene
    Am 4. September 2020 um 22:01

    Ich habe eine Frage?
    Was kostet mich dss wenn ich on eine Einbahn gefahren bin habe es zispät gesrhen und umdtehen konnte ich nicht mehr.
    Danke für die antwort

  7. g+ünter
    Am 5. Juni 2020 um 14:11

    bin in der schweiz gemeldet,bin #österreicher,besitze einen #österreichischen f+ührerschein der mir in der schweiz abgenommen wurde wegen kokaintest derpositiv war.darf ich den f+ührerschein wieder holen,habe ich auch in den eu lä-ndern wie meinen heimatland #österreich fahrverbot,oder wie lä-uft das.lg.g+ünter

  8. Likeroman
    Am 25. November 2019 um 15:18

    Regierungspräsidium Karlsruhe, die ganze Bande unfähigen Auskunftspersonen sind das aller letzte dort. Ich habe mehrheitlich korrespondiert und die Leute immer und immer wieder ausgefragt, wie das abläuft mit dem Vermerk auf dem Ausweis bei dem Fahrverbot in Deutschland als Schweizer. Ich habe 1000x erklärt, dass mir in der Schweiz ein längerer Ausweisentzug droht, wenn man eine Meldung in die Schweiz macht. Die Antwort war immer die selbe, machen Sie sich keine Sorgen, wir machen keine Meldung, dass ist nicht üblich etc. oder so ein Scheiss von die Schweiz muss das anfragen, sonst kommt aus nichts. Kaum habe ich diesen Bastarden meinen Führerausweis geschickt, bekam ich 1 Woche später prompt Post von dem schweizer Strassenverkehrsamt, dass der Ausweis voraussichtlich 2 Jahre weg ist. Dabei hatte ich das 1. Mal ein Vergehen in Deutschland, kaum 200 Euro Busse bezahlt, 1 Monat Fahrverbot. Ich hoffe diese Behörden dort sind stolz und feiern sich jetzt einen ab.

    • Marco van O
      Am 13. Januar 2023 um 23:07

      Richtig so, leider gibt es immer wieder (einige wenige) Schweizer, die zum Rasen (vornehmlich auf den Autobahnen 98, 81 und 5) nach Deutschland kommen. Zuhause weiss man, dass es heftig sanktioniert wird, hier wird sich dagegen aufgeführt wie im wilden Westen. Schön, dass die Schweizer Verkehrsbehörden jetzt auch ihr Herz dafür entdeckt haben und die Zusammenarbeit unter den Nachbarländern so gut funktioniert. :-)

  9. Rosi
    Am 7. Juni 2019 um 13:39

    Hallo, ist bei einem mittelschweren Vergehen (ohne Alkohol-Beteiligung) auch immer mit einem Bußgeld zu rechnen?
    Kann dagegen Einspruch erhoben werden?

    Danke für Ihre wertvollen Beiträge.

    Grüße
    Rosi

  10. Anna
    Am 21. Mai 2019 um 21:56

    Ich habe einen Schweizer Führerschein. Ich wurde in Deutschland für das Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft. Und die Schweiz bestrafte mich auch für diese Vergehen.
    Warum werde ich in zwei Ländern für eine Sache doppelt bestraft?!

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