Bussgeldkatalog der Schweiz: Verkehrsregeln und Sanktionen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Update vom 1. Mai 2024: Seit heute können Bußgelder aus Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden! Ab welcher Summe das möglich ist, erfahren Sie in unserer News: “Bußgelder aus der Schweiz: Vollstreckung in Deutschland nun möglich!“.

Schweizer Verkehrsvorschriften, die Sie kennen sollten

"Via Sicura" soll Verkehrstote verhindern
“Via Sicura” soll Verkehrstote verhindern

Geblitzt in der Schweiz? Das kann teuer werden. Der Bussgeldkatalog Schweiz sieht sehr hohe Bussgelder für die verschiedenen Verstöße gegen das Verkehrsrecht vor. Gerade seit der Einführung des “Via Sicura”-Programms fallen insbesondere die Sanktionen aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz hart ins Gewicht.

Hierbei auffällig ist nicht nur um die finanzielle Belastung durch Bussgelder, sondern auch die strafrechtliche Relevanz, die die Schweizer den Geschwindigkeitsüberschreitungen beimessen: Der Strafbestand “Raser” kann zu einer Freiheitsstrafe aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit führen.

Das Bussgeld in diesem Fall wird ebenfalls in einer Gerichtsverhandlung ermittelt und kann mehrere 1000 Euro betragen. Ein lebenslängliches Fahrverbot kann ebenfalls verhängt werden.

FAQ: Verkehrsregeln in der Schweiz

Wie hoch fallen die Bussen bei Verkehrsverstössen in der Schweiz aus?

Das kann pauschal nicht bestimmt werden. Einen Überblick zu möglichen Sanktionen finden Sie in der Tabelle.

Sind Radarwarner in der Schweiz erlaubt?

Nein, in der Schweiz dürfen Radarwarner nicht verwendet werden.

Welche Promillegrenze gibt es in der Schweiz?

Die Schweizer Promillegrenze liegt allgemein bei 0,5. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Spezifische Ratgeber zu den Verkehrsregeln in der Schweiz

Auszug aus dem Bussgeldkatalog der Schweiz

Beschrei­bungBuss­geld
Geschwindigkeits­überschreitung 1 - 5 km/h20 - 40 CHF
Geschwindigkeits­überschreitung 6 - 10 km/h60 - 120 CHF
Geschwindigkeits­überschreitung 11 - 15 km/h120 - 250 CHF
Trunkenheits­fahrt (ab 0,5 Promille)ab 600 CHF
Rotlicht­verstoß250 CHF
Handy am Steuer100 CHF
Nicht ange­schnallt65 CHF

Via Sicura

In der Schweiz geblitzt?
In der Schweiz geblitzt?

Auch Deutsche, die auf Schweizer Straßen unterwegs sind, müssen sich natürlich an die Schweizer Verkehrsregeln halten. Sie können auch als “Raser” verurteilt werden. Was es mit dem “Via Sicura”-Programm im Einzelnen auf sich hat und wie Sie einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz vermeiden, das erfahren Sie im Folgenden. Auch zur Schwerlastabgabe in der Schweiz haben wir für Sie die wichtigen Informationen zusammengestellt.

“Via Sicura” ist ein Programm zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf den Schweizer Straßen. Es wurde im Jahr 2012 vom Parlament verabschiedet und sieht vor, dass  durch ein Zusammenspiel der verschiedensten Maßnahmen die Anzahl der Verkehrstoten in der Schweiz um rund ein Viertel gesenkt wird. Die verkehrspolitischen Maßnahmen des Via Sicura-Projekts betreffen dabei beispielsweise die Bereiche der Prävention von Unfällen und riskantem Fahrverhalten, aber auch die strenge Reglementierung von Verstößen wie der einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Der Bussgeldkatalog der Schweiz sieht beispielsweise vor, dass bei Rasern das Auto als “Tatwaffe” eingezogen werden kann, oder dass bei Fahrern, die durch Alkohol am Steuer auffällig wurden, sogenannte “Alko-Locks” die Möglichkeit, das Auto im alkoholisiertem Zustand zu zünden, zu unterbinden. Auch ein Fahrverbot kann verhängt werden – im schlimmsten Fall kann es lebenslänglich gelten. Ein in der Schweiz verhängtes Fahrverbot gilt jedoch in Deutschland nicht zwangsläufig.

Geschwindigkeitslimits in der Schweiz

Wie schnell darf man in der Schweiz fahren? Wer in der Schweiz geblitzt wurde – oder dies vermeiden will – der sollte einen Blick in den Bussgeldkatalog Schweiz werfen. Dort finden sich die Informationen zu den “Geschwindigkeitsbussen”, die auf den Schweizer Straßen gültig sind.

Wie schnell man in der Schweiz fahren darf, das hängt von der Straßenkategorie, auf der man sich befindet, ab. Diese Geschwindigkeitslimits gelten jedoch nicht immer – bitte achten Sie immer auf Ausnahmen, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz zu vermeiden:

  • Auf Autobahnen in der Schweiz ist meist eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h erlaubt
  • Auf Autostraßen dürfen Sie 100 km/h fahren, in Tunneln sind es 80 km/h
  • Außerorts sind 80 km/h erlaubt, bis sie eine Autobahn befahren
  • Innerorts liegt die erlaubte Geschwindigkeit in der Regel bei 30 km/h oder 50 km/h

Ab wann ist man “Raser” und welche Konsequenzen drohen?

Wer zu schnell in der Schweiz unterwegs ist, der kann als “Raser” eingeordnet werden und macht sich damit sogar strafbar. Laut Bussgeldkatalog Schweiz ist eine Entziehung des Autos oder sogar eine Gefängnisstrafe eine mögliche Sanktion für eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer glaubt, dass Deutsche, die in der Schweiz geblitzt werden, einer derartigen Strafe nicht rechnen müssen, der irrt.

Es müssen sich auch immer wieder Deutsche, die in der Schweiz geblitzt wurden durch eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen sind, einer Gerichtsverhandlung stellen. Der Strafrahmen für eine Freiheitsstrafe für Raser beträgt zwischen einem und vier Jahren! Dazu kommt ein Bussgeld in der Höhe von mehreren tausend Euro und der Entzug des eigenen Autos. Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Strafverschärfend können sich jedoch Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Deutschland begangen wurden, auswirken.

Für “Raser” in der Schweiz kann die Strafe äußerst hoch ausfallen, weswegen hier besondere Umsicht geboten ist. Als Raser gilt man in der Schweiz…

  • Innerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h
  • Außerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h
  • Auf Autobahnen: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h

Vignettenpflicht und Schwerlastabgabe in der Schweiz

Schwerlastabgabe Schweiz
Schwerlastabgabe Schweiz

Seit 1985 müssen alle Fahrzeuge eine Maut in der Schweiz bezahlen. Für PKW, Motorräder und andere Fahrzeuge bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt eine Vignettenpflicht auf den Nationalstraßen (Autobahn und Autostraße). Für kantonale Autobahnen muss allerdings keine Vignette gelöst werden. Wer ohne Vignette unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 200 Franken rechnen.

Insbesondere für Fahrer, die mit einem LKW in der Schweiz unterwegs sind, fällt eine Schwerverkehrsabgabe (auch Schwerlastabgabe genannt) an. Der “Bussenkatalog” Schweiz sieht vor, dass alle Fahrzeuge, welche mehr als 3,5 t wiegen und sich am gewerblichen Transport beteiligen, eine Straßenbenutzungsgebühr zahlen müssen. Schließlich belasten schwere Fahrzeuge den Straßenbelag viel stärker als leichte PKW.

Bei der Berechnung der Schwerlastabgabe sind Gewicht, Emissionsstufe und gefahrene Kilometer maßgeblich.

Parken in der Schweiz

Selbstverständlich muss man sich auch als Deutscher an die Schweizer Verkehrsregeln und die dortige StVO halten. Das beinhaltet auch das korrekte Parken. In der Schweiz gibt es kaum kostenlose Parkplätze; fast immer muss ein Ticket gelöst werden. Der Bussgeldkatalog in der Schweiz unterscheidet zwischen verschiedenen Parkzonen, in denen unterschiedliche Parkvorschriften gelten.

  • Gelbe Zone: Privatparkplätze für Kunden oder Angestellte einer Firma
  • Weiße Zone: Kostenpflichtige Parkplätze
  • Blaue Zone: Hier darf man mit einer blauen Parkscheibe von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr je eine Stunde parken. Wer über Nacht in einer blauen Zone parken will, benötigt dafür einen extra Parkschein, der etwa 50 Euro kostet.

Lichtpflicht – auch am Tag!

In der Schweiz besteht auch am Tag eine Lichtpflicht für alle motorisierten Fahrzeuge außer für Motorräder oder Motorfahrzeuge, die vor 1970 zum Verkehr zugelassen wurde. Entweder die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter müssen während einer Fahrt immer aktiviert sein. Damit einher geht eine Erhöhung des Kraftstoffverbrauches um etwa 0,2 % – 2 %.  Allerdings können durch die gute Sichtbarkeit der Fahrzeuge sehr viele Unfälle vermieden werden – dadurch rechnet sich der geringfügig erhöhte Kraftstoffverbrauch. Um das Einschalten des Tagfahrlichts nicht zu vergessen, können Sie in der Kfz-Werkstatt an die Zündung die Einschaltemechanik des Lichts koppeln lassen.

Sobald es beispielsweise aufgrund Dämmerung oder Witterung dunkler wird, muss zusätzlich zum Tagfahrlicht das Abblendlicht eingeschaltet werden. Auch in Tunneln genügt das Tagfahrlicht alleine nicht.

Navigationsgeräte in der Schweiz

Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. (Quelle: Art. 71 (1) Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)

Die Schweizer Behörden können ein Navi am Fenster je nach Kanton schwer bestrafen. Dabei geht es nicht nur darum, das Gerät während der Fahrt zu benutzen. Auch die richtige Montage an der Windschutzscheibe ist wichtig. Wer sein Navigationsgerät in der Mitte des Fensters platziert, kann bis zu 800 Franken, also etwa 760 Euro Busse inklusive Verwaltungsgebühren zahlen. Das Gesetz schreibt vor, dass das Sichtfeld des Fahrers frei sein muss. Die einzigen Ausnahmen bilden ausdrücklich zugelassene Gegenstände wie zum Beispiel die Autobahn-Vignette, der Innenspiegel und die Sonnenblende.

Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig
Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig

Zudem sind Radarwarner in der Schweiz verboten. Die Strafen hierbei umfassen sogar eine Haftstrafe bei besonders schweren Delikten. Außerdem können die Behörden das Gerät einziehen und vernichten. Das betrifft vor allem diejenigen Geräte, welche im Rahmen ihrer zusätzlichen Funktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Damit sind auch POI-Funktionen (Points of Interest) gemeint.

Bussgeldbescheid aus der Schweiz

Wer in der Schweiz geblitzt wurde, oder aufgrund eines anderen Vergehens aus dem Bussgeldkatalog Schweiz einen Bussgeldbescheid erwartet, der fragt sich sicher, ob er diesen überhaupt bezahlen muss. Die Schweiz ist nicht in der EU, was in diesem Fall die Konsequenz hat, dass die deutschen Behörden den Schweizer Behörden bei der Vollstreckung eines Bussgeldbescheids nicht immer behilflich sind. Wenn Sie beispielsweise in der Schweiz geblitzt wurden und lediglich Ihr Kennzeichen abfotografiert wurde – nicht aber ein Bild von der Frontscheibe, wodurch der Fahrer erkennbar wäre – müssen Sie keine Verfolgung des Vergehens über die Ländergrenzen hinaus befürchten.

Unter bestimmten Bedingungen kooperieren Deutschland und die Schweiz bei der Verfolgung von Bussgeldern jedoch über die Ländergrenzen hinweg; die vertragliche Grundlage hierfür ist der deutsch-schweizerische Polizeivertrag aus dem Jahr 1999.

Insbesondere bei höheren Bussgeldern haben die Schweizer Behörden ein großes Interesse an der Verfolgung des Vergehens. Einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz sollten Sie also nicht einfach ignorieren. Gerade bei der Wiedereinreise in die Schweiz mit dem Auto können längst vergessene Bussgelder doch noch eingetrieben werden. Jedoch müssen Sie nicht befürchten, dass die Verkehrsordnungswidrigkeiten aus der Schweiz auch Punkte auf Ihrem Flensburger Konto verursachen. Auch ein Fahrverbot, dass Sie sich in der Schweiz eingehandelt haben, gilt zunächst nur dort.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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151 Kommentare

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  1. Enibas
    Am 27. März 2017 um 20:23

    Mein Mann ist als Deutscher ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz erwischt worden.
    Was passiert in diesem Fall?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 8:55

      Hallo,

      es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Fabian
    Am 19. März 2017 um 8:42

    Hallo,

    wurde in der Schweiz in einem Tunnel mit 83kmh geblitzt und hatte keine Vignette. Ich bin nicht Halter des Fahrzeuges. Mit was muss ich Rechnen?

    mfg.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:13

      Hallo Fabian,

      haben Sie keine Vignette trotz Mautpflicht, fällt ein Bußgeld von 200 CHF an. Wie hoch die Sanktion für die Geschwindigkeitsüberschreitung ausfällt, hängt davon ab, welche Geschwindigkeit im Tunnel erlaubt war. Zunächst wird der Halter des Fahrzeugs angeschrieben. Dieser wird dann dazu aufgefordert, den Fahrer zu benennen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Björn
    Am 8. März 2017 um 16:56

    Hallo,
    ich bin 150km/h auf eine “freigegebene Autobahn Strecke” in der Nähe von Bern geblitzt worden. Nun habe ich gelesen, dass es nicht wie in Deutschland geregelt ist, sondern dass man auf der Schweizer Autobahn maximal 120km/h fahren darf. Mit was habe ich jetzt zu rechnen? Und falls es zur Tagessätzen kommen sollte, woher weiß das Gericht eigentlich wieviel ich verdiene?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 10:15

      Hallo Björn,

      es ist korrekt, die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt in der Schweiz bei 120 km/h. Ab 25 km/h kommt es in der Regel zur Anzeige. Wenn Sie keine Angaben zum Einkommen machen, kann das Gericht die Einkommensverhältnisse auch schätzen, um die Tagessätze zu ermitteln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Mario
    Am 17. Februar 2017 um 15:56

    Hallo,
    ich hatte heute einen Verkehrsunfall in der Schweiz. Ich bin innerorts aufgefahren, weil ich zu spät reagiert habe. Ich war weder zu schnell, noch hatte ich zu wenig Abstand. Ich habe nur zu spät gemerkt, dass das Auto vor mir am Zebrastreifen hielt. Es war lediglich Blechschaden, zur Sicherheit habe ich allerdings die Polizei gerufen. (Hätte ich nicht tun sollen…) Ich bin Grenzgänger in der Schweiz und war mit meinem schweizer Geschäftsauto unterwegs. Der Blechschaden wird also von der Versicherung meines Arbeitgebers übernommen. Die Polizeibeamten wollten allerdings sofort eine Kaution von 1300,- CHF von mir. Außerdem wollten sie wissen, wieviel meine Frau und ich zusammen verdienen, ob wir Schulden haben usw. Mir wurde dann erklärt, dass ein Verfahren gegen mich eröffnet wird und ich auch mit einem Fahrverbot rechnen muss. Ist das wirklich so?? Ich fand schon die Kaution eine Frechheit und wegen so etwas ein Fahrverbot?? Wie hoch kann bei so einem Vergehen die Geldstrafe ausfallen? Sollte ich jetzt schon einen Anwalt aufsuchen oder abwarten, bis ich etwas schriftliches aus der Schweiz bekommen habe?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:09

      Hallo Mario,

      in der Schweiz ist dieses Vorgehen durchaus üblich, wenn der Betroffene kein Schweizer ist. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Philipp B.
    Am 20. Januar 2017 um 21:11

    Guten Tag,

    ich bin heute über eine Ampel gefahren (in Zürich) die bei mir grün war (ich war das 4. Auto) und als ich zusammen mit dem Pkw hinter mir über die Kreuzung fahre werde ich gefühlt 5 mal weiß geblitzt.

    Muss ich mit einer Strafe rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 15:09

      Hallo Philipp B.,
      da uns nicht alle Umstände des Vorfalls bekannt sind, können wir Ihnen unmöglich eine Antwort darauf geben. Wenn die Ampel grün war, sollte an und für sich keine Strafe auf Sie zukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. marcel
    Am 4. Januar 2017 um 1:41

    Hallo,

    ich wurde vor 2 Tagen Richtung Heimat im Tunnel mit Ca 125 km/h bei erlaubten 80km/h geblitzt.
    Ich bin nicht Fahrzeughalter! Und kein SCHWEIZER!!

    Was für eine Toleranz wird denn abgezogen?
    Und mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    LG

    Marcel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2017 um 9:42

      Hallo marcel,

      auch in der Schweiz wird eine Toleranz abgezogen. Dort spricht man vom „Sicherheitsabzug“. Dieser ist von der Art des Geräts zur Geschwindigkeitskontrolle und der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig. In der Schweizer StVO können Sie die ausführlichen Informationen dazu nachlesen.

      Bei höheren Geschwinigkeitsüberschreitungen (über 20 km/h) wird die Strafe individuell nach Tagessätzen ermittelt, die sich am Einkommen des Fahrers orientiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2017 um 9:30

      Hallo Marcel,

      das ist abhängig davon, ob es sich um eine Landstraße oder eine Autobahn handelte. Im ersten Fall wären es 60 und im zweiten Fall 30 Tagessätze. Die Höhe der Toleranz ist abhängig von der Messmethode – sie kann zwischen fünf und neun Prozent liegen. Bei der Angabe der Tagessätze sind wir von fünf Prozent ausgegangen. Sicher ist zumindest, dass die Behörden die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Anzeige bringen. Die genaue Höhe der Geldstrafe, wird also ein Richter festlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Natascha
    Am 2. Januar 2017 um 17:37

    Hallo,
    ich, Deutsche aber wohnhaft in der Schweiz, hatte seit Oktober 2013 einen schweizer Führerschein auf Probe ( habe meinen deutschen Führerschein im Juli 2011 in Deutschland erworben und die Probezeit von 2 Jahren ohne jeglichen Verstoss überstanden) und dieser wurde mir nun entzogen da ich zweimal innerhalb von 2 Jahren die Geschwindigkeiten überschritten hatte (einmal 20km/h innerorts zuviel, einmal 15km/h innerorts zuviel). Habe eine sehr saftige Geldstrafe erhalten und mein Führerschein wurde nicht nur entzogen sondern nichtig gemacht! D.h. ich muss nun (nach Ablauf eines Jahres) den Führerschein komplett neu erwerben; Fahrstunden nehmen, Theorieprüfung etc.
    Ist das ein gängiges Vorhaben in der Schweiz ?? Darf ich in Deutschland Auto fahren; gilt dieses Verbot nur in der Schweiz? Kann ich meinen deutschen Führerschein wieder zurückerhalten ? (Musste ich beim Wechsel auf den schweizer Führerschein ja wieder zurück nach Deutschland senden). Wieso wird einem in der Schweiz 3 Jahre Probezeit aufgedrückt wenn man bereits die 2 Jahre Probezeit in Deutschland hinter sich gebracht hat?
    Vielen Dank für Antworten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2017 um 10:48

      Hallo Natascha,

      in der Schweiz ist eine dreijährige Probezeit samt zweier Weiterbildungskurse Pflicht. Wenn Ihnen nun die Fahrerlaubnis in der Schweiz entzogen worden ist, müssen Sie einen neuen Führerschein in der Schweiz machen, um dort wieder fahren zu dürfen. Theoretisch können Sie Ihre deutsche Fahrerlaubnis zurückerhalten. Dazu sollten Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen. Mit diesen dürfen Sie allerdings nicht in der Schweiz fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Armin
    Am 16. Dezember 2016 um 14:27

    Hallo,

    ich bin im November auf der Autobahn im Schweizer Kanton Tessin geblitzt worden. Bei erlaubten 100km/h war ich nach Abzug der Toleranz 32km/h zu schnell. Das bisherigen Schreiben diente scheinbar nur der Fahrerermittlung und es ist kein Geldbetrag erwähnt. Nach bisheriger Rechereche scheint die Strafe 600CHF zu sein doch klar ersichtlich ist das nirgends.

    Sind die Gebühren richtig und wie hoch sind in etwa die Bearbeitungsgebühren?
    Kommt es häufig vor dass diese Gebühren über ein Inkassounternehmen eingetrieben werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 16:09

      Hallo Armin,
      bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz richtet sich das zu zahlende Bußgeld normalerweise nach dem Einkommen des betroffenen Fahrers; es existiert demnach kein allgemein gültiger Betrag. Die Bearbeitungsgebühren können ebenfalls variieren. Zu Ihrer letzten Frage können wir Ihnen leider keine Auskunft geben, da uns die Häufigkeit dieses Vorgehens nicht bekannt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Günter
    Am 16. November 2016 um 14:53

    kann man als deutscher in der schweiz lebend bei aufforderung zur einmonatigen abgabe des führerscheines wegen zu schnellen fahrens den abgabetermin mitbestimmen????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2016 um 9:52

      Hallo Günther,

      wann das Fahrverbot in der Schweiz anzutreten ist, sollte auf Ihrem Bußgeldbescheid stehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Karl-Heinz
    Am 3. September 2016 um 10:55

    Ist es richtig das in der Schweiz nach Fahrzeugtypen ein Bußgeld ausgestellt wird bzw. ausgestellt werden kann.?
    Ein Fall wurde mir erzählt:
    ein Mercedes und ein Lada standen beide im Parkverbot bzw hatten die Parkzeit ( beide gleichen Zeitraum) überschritten. Der Besitzer des Mercedes musste viel mehr bezahlen als der Lada.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:25

      Hallo Karl-Heinz,

      ein solches Vorgehen ist uns nicht bekannt und wird in der Regel auch nicht praktiziert. Warum es zu einem erhöhten Bussgeld gekommen ist, können wir ohne Kenntnis das Sachlage nicht erläutern. Weitere Aussagen hierzu können wir nicht treffen, da uns keinerlei Informationen vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Marrit
    Am 2. September 2016 um 16:32

    Hallo,

    Was ist richtig. Ich finde auf verschiedene websites dass man ab 25 km zu schnell auf den Autobahn in der Schweiz kein bussgeld sondern Tagessatze bekommt.

    Sie schreiben an Yusuf dass er mit 30 km zu schnell eine Busse von 400 CHF bekommt.

    Was ist richtig?

    Mfg
    Marrit

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:48

      Hallo Marrit,

      unseren Informatonen zufolge werden die Tagessätze erst ab einer Überschreitung von 35 km/h auf der Autobahn eingesetzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Yusuf
    Am 24. August 2016 um 18:23

    Hallo,
    Hab ein schreiben aus der Schweiz bekommen. Erlaubt 80 kmh , gefahren 114 kmh , Toleranz 4 kmh , zu schnell 30 kmh , auf der Autobahn.
    Meine frage:
    Wieviel strafe muss ich zahlen,
    Bekomme ich fahrverbot,
    Bekomme ich punkte…

    Mfg Yusuf

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2016 um 9:23

      Hallo Yusuf,

      mit 30 km/h zu viel auf der Schweizer Autobahn handelt es sich um eine einfache Verletzung von Verkehrsregeln. Die Busse liegt bei 400 CHF. Sie erhalten eine Verwarnung. Ein Ausweisentzug sollte nicht erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Roger G.
    Am 28. Juli 2016 um 15:04

    Guten Tag,

    wie ist es eigentlich umgekehrt?
    Waren am Wochenende in Konstanz. Beim zurückfahren sind wir an einem Lichtsignal falsch eingespurt. Eigentlich hätten wir links abbiegen sollen, waren aber auf der Spur für geradeaus. Als es Grün wurde (die Spur zum Linkasabiegen) sind wir losgefahren. Es hatte zweimal geblitzt weil die Spur auf der wir standen noch Rot war plus sind wir über eine Sicherheitslinie gefahren. Was wird das ungefähr kosten? Wir Wohnen in der Schweiz, das Auto hat schweizer Kennzeichen.

    Herzliche Grüsse

    Roger

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. August 2016 um 10:16

      Hallo Roger,
      die Strafe richtet sich in der Regel danach, wie lange die Ampel schon auf Rot stand. Unter einer Sekunde wären es 90 Euro und ein Punkt in Flensburg, länger als eine Sekunde würde 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot bedeuten. Je nachdem, ob es außerdem zu einer Gefährdung kam, kann sich das Bußgeld noch erhöhen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • M. B.
        Am 16. Juli 2017 um 14:39

        Es gilt aber noch zu bedenken, dass für in der Schweiz wohnhafte Autofahrer keine Punkte in Flensburg vergeben werden können. Ein Grund aufzuatmen ist dies allerdings nicht, da sobald es für ein Verkehrsdelikt Punkte geben würde, der Fall dann nach Schweizer Recht (!) behandelt wird!

        In dem spezifischen Fall würde das bedeuten:

        Rotsignal überfahren:
        Mind. 250 CHF Ordnungsbusse, je nach Schweregrad des Einzelfalles können aber auch wegen grober Verkehrsregelverletzung eine hohe Geld-, oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren plus Führerausweisentzug verhängt werden (Art. 90 Ziff. 2 SVG).

        Überfahren der Sicherheitslinie:
        Hier kommt es zwangsläufig zur Anzeige (PKW). Je nach Schweregrad gibt es auch hier eine Busse plus Verfahrenskosten, dazu, soweit ich weiss mind. 1 Monat Führerausweisentzug, bis hin zur groben Verkehrsregelverletzung (siehe oben).

        mfg

  14. Julian
    Am 26. Juli 2016 um 11:32

    Hallo liebes Bussgeldkatalog.org Team,

    ich wohne in Deutschland, arbeite aber in der Schweiz und wurde mit dem Schweizer Geschäftswagen auf der Autobahn mit 28kmh (nach abzug) zu schnell geblitzt ( mein Chef hat den Brief mit der überschreitung erhalten und musste angeben wer der Fahrer war) nun warte ich schon seit 1,5 Monaten auf ein Schreiben, bedeutet das, dass es eine Anzeige gegeben hat ? Auf was für eine Strafe kann ich mich gefasst machen ?

    Viele Grüsse

    Julian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juli 2016 um 8:55

      Hallo Julian,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h außerorts droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 80 EUR, zudem 1 Punkt im Fahreignungsregister. Sollte es in Ihrem Fall bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr gekommen sein, so droht zudem ein einmonatiges Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Thea
    Am 25. Juli 2016 um 17:14

    Ich habe von der Gemeinde Urdorf einen Ordnungsbussen-Zettel bekommen. Zurück in Deutschland wollte ich die Strafe zahlen da fällt mir auf das es keinen Hinweis auf eine Iban gibt. Auch keine Telefonnummer zum nachfragen oder andere Infos dazu im Internet. Soll ich einfach auf die Mahnung warten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juli 2016 um 8:28

      Hallo Thea,

      dies ist allgemein sehr ungewöhnlich. Sie können sich notfalls bei jeder möglichen Kontaktadresse erkundigen. auch wenn es sich hierbei um eine Mailadresse handelt. Name oder Absender können Sie, um sicherzugehen notfalls auch im Internet suchen, damit Sie den richtigen Ansprechpartner finden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Ralf
    Am 22. Juli 2016 um 18:07

    Hallo, bin diese Woche mit dem Motorrad in der Schweiz geblitzt worden. Schätze ich bin 125 km/h bei erlaubten 80 km/h gefahren. Was erwartet mich jetzt?

    • marcel
      Am 4. Januar 2017 um 1:33

      Hallo Ralf,

      was musstest du denn jetzt an Strafe bezahlen?

      LG

      Marcel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 9:52

      Hallo Ralf,

      mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Sie demnächst ein Bußgeldbescheid über den Postweg erreichen. Am besten warten Sie diesen ab, um das genaue Bußgeld zu erfahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Leo
    Am 23. Juni 2016 um 22:22

    Bin in der Schweiz (aus Italien kommend) a.d. Autobahn A2 geblitzt worden…es war eine Starrkasten, ganz hoch auf ein Mauer stehend, noch nicht mal in Sichtfeld… also geblitzt von hinten…erlaubt waren 100 km/h, ich hatte 122 km/h, nach Abzug von Toleranz (6km), es waren doch 16 km zu viel. Dafür muss ich CHF 180 zahlen…Es dauerte ca. 3 Wochen, bis ich den Bussgeldbescheid bekommen habe.
    Ich werde es bezahlen…am Ende, kann es nur teuer(er) werden…Das Geld kann man anderswo vernünftig einsetzen…Fazit: ich sehe kein Grund mehr jetzt in dieser überteuertes Land noch nicht mal durchzufahren, geschweige noch dorthin Urlaub zu machen…habe eigentlich seit über 10 J. nicht mehr gemacht…gelegentlich fahre ich durch, aber diese Abzocke kann man sich nicht mehr gefallen lassen…

  18. Idi
    Am 19. Juni 2016 um 1:30

    Hallo, ich komme aus deutschland und wurde in der schweiz mit mein auto geblitz, erlaubt war 120km/h ich bin 190km/h gefahren also 70 zu schnell mit tolleraz und alles. Meine frage ist was erwartet mich jetzt ? Führerschein entzug ? Oder können die aus der schweiz nicht verlangen das ich mein führerschein abgeben muss ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2016 um 9:05

      Hallo Idi,

      ein mögliches Fahrverbot gilt für Sie nur in der Schweiz. In jedem Fall erwartet Sie ein sehr hohes Bußgeld, die Behörden in der Schweiz sind bei Geschwindigkeitsverstößen sehr viel strikter als ihre deutschen Kollegen. Am besten warten Sie den Bußgeldbescheid ab, dann wissen Sie genaueres.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Jakob
    Am 30. Mai 2016 um 15:52

    Hallo

    Letzte Woche wurde ich in der Schweiz im Kanton St.Gallen innerorts mit 18 km/h (Toleranz von 5km/h bereits abgezogen) geblitzt. Wie hoch wir die Busse ca. sein? Können Sie mir einen Richtwert sagen?

    Gruss Jakob

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Juni 2016 um 9:39

      Hallo Jakob,

      das lässt sich schwer beantworten, denn in der Regel wird in St.Gallen bei einer Geschwindigkeitsübtretung von 18 km/h zuviel (innerorts) eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Bis 15 km/h beträgt die Buße bereits 250 CHF. Die Geldstrafe wird also entsprechend höher ausfallen, wie hoch genau, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Üblich sind aber ca. 400 CHF. Darüber hinaus erfolgt eine Verwarnung, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis nicht entzogen war bzw. keine andere Administrativmaßnahme verfügt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Shabani
    Am 30. Mai 2016 um 14:25

    Ich wurde in der Schweiz auf Autobahn (Lausanne – Genf) wo 120 erlaubt ist mit 200 km/h geblitzt hat jemand eine ahnung was da jetzt kommt kann. Fahrverbot, Autobeschlag nahmt, Bußgeld oder ist bei jemand vielleicht mal nichts gekommen also wo geblitzt worden ist und nicht gekommen ist ?

    • Leon
      Am 11. April 2023 um 18:20

      na ja, ab einer Übertretung von 80 kmh auf Autobahnen gilt man zu Recvht als RASER. Konsequenz: Nis zu 5 Jahren Gefängnis, mind. 2 Jahre, mehrere tausend CHF Bussgelt, Beschlagnahmung des Pkw und Führetscheinentzug.

    • Giuseppe R
      Am 20. Januar 2022 um 23:15

      Hallo ich bin in Bellinzona Autobahn 36 km/h zu schnell gefahren. Was kann mich passiert? Danke von die info

    • marcel
      Am 4. Januar 2017 um 1:26

      Hallo Shabani,

      Weißt du schon was du bezahlen musst?

      LG
      Marcel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Juni 2016 um 9:46

      Hallo Shabani,

      ab 80 km/h zuviel auf der Autobahn drohen mindestens zwei Jahre Fahrerlaubnisentzug. Das Bußgeld beträgt ab 50 km/h mindestens 30 Tagessätzen Geldstrafe. Knapp unter 80 km/h gibt es drei Monate Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. sl
    Am 1. März 2016 um 17:52

    wer sich an die regeln hält, bezahlt gar nichts!!!

  22. Teo(schweiz)
    Am 28. Februar 2016 um 1:56

    hallo

    Heute war die Polizei bei mir und haben mir gesagt das ich mit 110 km/h in der 80 Zone geblitzt worden bin(beim überholen).

    Hab meinen ausweis noch auf probe, muss ich den jetzt abgeben? oder verliere ich ihn für ein paar Monate?

    Gruss Teo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Februar 2016 um 11:15

      Hallo Teo,

      das lässt sich nicht sagen, was die Konsequenzen sein werden. Ab 21 km/h außerhalb kommt es zur Anzeige. Ein Gericht wird entscheiden müssen, welche Sanktion angemessen ist. Den Führerschein werden Sie vermutlich behalten dürfen, erst bei der zweiten Widerhandlung wird dieser entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Freiburgerin
    Am 25. Februar 2016 um 13:22

    Hallo,

    ich war heute in der Schweiz und habe beim überqueren von Tramlinien nicht gesehen, dass bei den roten Blinkleuchten auch Schranken waren (die Strecke war mir unbekannt). Ich habe es rot blinken gesehen und in beide Richtungen geschaut, ob eine Tram kommt. Da keine Tram kam, wollte ich noch drüber fahren. In dem Moment gingen auf beiden Seiten die Schranken runter und ich konnte nicht mehr von den Schienen runter. Es kamen dann aus beiden Richtungen je eine Tram. Für die beiden Tramfahrer war es kein Problem. Eine von beiden kam zu mir und sagte mir, dass sie die Schranke hochgehen lassen und ich dann rausfahren kann. Währenddessen hat mich ein Autofahrer gefilmt. Kann der mich jetzt anzeigen? Wenn ja, welche Busse kommt da auf mich zu?

    Gruss,
    Freiburgerin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Februar 2016 um 10:28

      Hallo,

      die Bußgelder und Strafen der Schweiz richten sich nach dem dortigen Bußgeldkatalog – für das Missachten der Warnblinkanlage drohen 250 Schweizer Franken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Peter
    Am 17. Februar 2016 um 21:37

    hallo,

    Ich wurde 2016 innerorts mit 20 km zuviel geblitzt.
    Wegen Frontaler Sonnenstrahlen konnte ich die Verkehrsschilder nicht erkennen. So kam meine Geschwindigkeitsüberschreitung zu Stande.

    Ich bin 21 Jahre alt noch in der Ausbildung. Jetzt muss ich angeben wer gefahren ist und den Brief zurückschicken.

    Sollte ich einen Anwalt um Rat fragen?
    Die wollen im durchschnitt 300 Euro.
    Oder sollte ich Lieber den Brief ausfüllen und zurück schicken?

    Wie hoch wird circa die Busse sein?
    Im Internet steht es können bis zu 2400 Franken anfallen.

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 11:18

      Hallo Peter,

      das Bußgeld ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts variabel. Wir können leider keine Rechtsberatung anbieten, in diesem Fall müssten Sie einen Anwalt konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Daniel
    Am 21. Januar 2016 um 19:38

    Guten Tag,

    ich war letztens in der Schweiz mit einen Firmenwagen. Habe da nur mal kurz in der weißen Zone geparkt und auch gleich mal nen Strafzettel über 40 CHF bekommen.

    Jetzt überlege ich ob ich hierzu den Strafzettel wirklich bezahlen muss, oder ob es wegen Geringfügigkeit zu keiner Eintreibung kommt, da es ja auch keinen Beweis für den Fahrer gibt.

    Von sinnvoll möchte ich da nicht reden, aber würde mich einfach mal interessieren ob es möglich ist das man ungeschoren da raus kommt.

    Danke schon mal für die Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 12:55

      Hallo Daniel,

      möglich ist vieles, allerdings können Sie sich nicht darauf verlassen. Auch die schweizer Behörden haben Wege, Bußgelder in Deutschland einzutreiben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Banjo
    Am 20. Januar 2016 um 19:04

    Hallo,
    Wurde in der Schweiz schon zweimal (Motorrad) angehalten.
    Einmal Kind auf Zebrastreifen daneben eine Schulklasse mit Verkehrslehrer. Nur der hatte ein Leuchtweste an und somit meine komplette Aufmerksamkeit auf sich gezogen, so dass ich erst im Letzten Moment gebremst habe……
    Beim zweiten Mal auf einer Passtrecke vor einer Baustellenampel stehenden Verkehr überholt um die PoolePosition einzunehmen :-), hatte nicht mal einen Fahrzeugschein dabei. Beides Mal nix bezahlen müssen. Es gibt sie noch vereinzelt: Die Menschen untern den Eidgenössischen Polizisten die auch mal fünfe gerade sein lassen……..

    Ich fahre aber einfach trotzdem nicht mehr hin. Denn wie schnell kann einen ein schneller Dreh am Quirl da ein Vermögen kosten. Da lass ich meine Euro doch lieber dort wo ich wirklich willkommen bin…….

    • Johannes B
      Am 9. November 2021 um 12:17

      Da du wahrscheinlich auch noch ein lautes Motorrad fährst (?) bist du dann bei uns auch nicht willkommen.

  27. Robin
    Am 11. Januar 2016 um 22:40

    Hallo, ich habe eine frage…

    ich habe einen schweizer führerschein und wurde in österreich mit 210km/h geblitzt.

    werde ich den führerschein in der schweiz abgeben müssen wenn ja wielange oder werde ich nur ein fahrverbot in österreich bekommen???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 10:15

      Hallo Robin,

      dieses Portal beschäftigt sich mit dem Bußgeldkatalog in Deutschland. Grundsätzlich treten Sie ein mögliches Fahrverbot in dem Land an, in welchem Sie den Verstoß begangen haben. Sofern keine Sonderabkommen greifen, müssen Sie Ihren Führerschein nicht in der Schweiz abgeben – das Fahrverbot sollte nur auf österreichischem Boden gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Hannes
    Am 25. Dezember 2015 um 16:20

    Hallo ich würde gestern in der schweiz mit meinem M5 mit 290 Kmh innerorts geblitzt was erwartet mich da jetzt?

    • Seppel
      Am 24. April 2016 um 19:53

      Mit 290 km/h innerorts geblitzt ?
      Dir sollte man den Führerschein auf Lebenszeit entziehen. Solche Typen brauchen wir auf den Straßen nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Dezember 2015 um 11:16

      Hallo Hannes,

      was genau Sie erwartet, liegt im Ermessen der Behörden. Es können sowohl ein Bußgeld, ein Fahrverbot, ein Entzug der Fahrerlaubnis als auch eine strafrechtliche Anzeige drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Cengiz
    Am 17. Dezember 2015 um 19:34

    Hallo ich war am 31.10.15 in zürich *Urlaub* machen da wurde ich von der Polizei angehalten weil ich nachts in eine strasse reingefahren bin wo einfahrt verbot war und habe dabei eine stehende bahn links überholt. Polizei hat mich angehalten personalien genommen = 730 chf strafe eine riesenfrechheit meiner seits habe ich gestern per einschreiben bekommen. Ich geh nicht mehr in die Schweiz nur das einzigiste problem ist bekomme ich irgendwie ein Schufa eintrag falls das zu den Inkasso nach Deutschland kommt und ich nicht bezahle? Da es ja dann bei Kreditvergabe zu problemen geben könnte

    • Kapo ZH
      Am 29. Januar 2016 um 17:46

      Grüezi Cengiz, wenn dein Vergehen so viel kostet, war es wohl berechtigt (mit Gefährdung)! Verbotenerweise in eine Strasse einfahren würde lediglich 100.-Fr. kosten. Du solltest Deine Fahrkünste und Deine Meinung dazu noch einmal kritisch hinterfragen.
      Fahr anständig!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2015 um 12:57

      Hallo Cengiz,
      in diesem speziellen Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. wolfgang
    Am 12. November 2015 um 11:55

    Antwort von ADAC:

    Bei geringeren Verstößen (Übertretungen – wie in Ihrem Fall) wird in der Schweiz in der Regel zunächst das sog. Ordnungsbußenverfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein anonymisiertes, vereinfachtes und verfahrenskostenfreies Verfahren. In diesem wird zunächst nur der Halter angeschrieben, ohne dass es auf die Ermittlung des konkreten Fahrers ankommt. Wird das Bußgeld innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen gezahlt, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und die Unterlagen werden vernichtet. Der Halter kann sich diesem Fall das Bußgeld vom Fahrer erstatten lassen.

    Erfolgt keine Zahlung, so wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahren hat dann die Ermittlung des Fahrers zu erfolgen. Hierbei leistet die deutsche Polizei auf Anfrage auch Amtshilfe. Wird der Fahrer ermittelt, so richtet sich das weitere Verfahren gegen ihn. Die Durchführung des Ordnungsbußenverfahrens gegen den Fahrer ist dann nicht mehr möglich. Das ordentliche Verfahren ist regelmäßig mit Verfahrenskosten in erheblichem Umfang verbunden.

    Zum 01.01.2014 wurde die Halterhaftung eingeführt. Kann der Fahrzeugführer mit verhältnismäßigem Aufwand nicht ermittelt werden, so ist die Busse vom Halter zu bezahlen. Es sei denn, dieser kann im Strafverfahren glaubhaft machen, dass das Fahrzeug gegen seinen Willen benutzt worden ist.

    Derzeit besteht für die Schweizer Behörden aber noch keine Möglichkeit, nicht bezahlte Bußgelder in Deutschland zu vollstrecken. Darüber hinaus gibt es keinen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg.

    Zwar sieht der 2002 in Kraft getretene Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag grundsätzlich auch die Vollstreckung von Geldbußen (ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro) vor, doch sind diese Bestimmungen über die Geldbußeneintreibung bislang noch nicht in Kraft gesetzt. Wann und ob dies erfolgen wird, ist derzeit ungewiss.

    Derzeit müssen die im Bußgeldbescheid benannte Person und der Halter des betreffenden Fahrzeuges bei Nichtbezahlung der Geldbuße mit Problemen bei der Wiedereinreise in die Schweiz rechnen. Auch nach dem Ende 2008 erfolgten Schengen-Beitritt der Schweiz können trotz grundsätzlichen Wegfalls der Personenkontrollen an der Grenze Stichkontrollen durchgeführt werden. Schwierigkeiten kann es auch während eines Aufenthaltes in der Schweiz geben (z.B. werden im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrer von ausländischen Kfz routinemäßig auf nicht bezahlte Bußgelder überprüft). Die Personalien des Adressaten und das Kfz-Kennzeichen werden nämlich bei Nichtbezahlung im Bußenschuldnerregister eingetragen, das bei Verkehrskontrollen oder an den Grenzen abgefragt werden kann.

    Die ausstehende Buße zuzüglich etwaiger Versäumnisgebühren ist dann regelmäßig an Ort und Stelle zu entrichten. Ist im Rahmen des Bescheides oder einer darauf folgenden Mahnung die Umwandlung der Geldbuße in eine Ersatzhaftstrafe angedroht, muss unter Umständen mit der Verhaftung auf Schweizer Staatsgebiet gerechnet werden. Ausstehende Bußgelder können in der Schweiz bis zu fünf Jahre ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides vollstreckt werden (bei Übertretungen drei Jahre, bei Vergehen fünf Jahre). Hinsichtlich der angefallenen Gebühren richtet sich die Verjährung nach dem kantonalen Recht, in der Regel beträgt die Vollstreckungsverjährung hier im jeweiligen Kanton zehn Jahre.
    Angesichts der drastischen Strafdrohungen sollten gerade bei häufigen Fahrten in bzw. durch die Schweiz dort verhängte Bußgelder fristgerecht bezahlt werden.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen
    ADAC e.V.

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