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Bussgeldkatalog der Schweiz: Verkehrsregeln und Sanktionen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Schweizer Verkehrsvorschriften, die Sie kennen sollten

"Via Sicura" soll Verkehrstote verhindern
“Via Sicura” soll Verkehrstote verhindern

Geblitzt in der Schweiz? Das kann teuer werden. Der Bussgeldkatalog Schweiz sieht sehr hohe Bussgelder für die verschiedenen Verstöße gegen das Verkehrsrecht vor. Gerade seit der Einführung des “Via Sicura”-Programms fallen insbesondere die Sanktionen aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz hart ins Gewicht.

Hierbei auffällig ist nicht nur um die finanzielle Belastung durch Bussgelder, sondern auch die strafrechtliche Relevanz, die die Schweizer den Geschwindigkeitsüberschreitungen beimessen: Der Strafbestand “Raser” kann zu einer Freiheitsstrafe aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit führen.

Das Bussgeld in diesem Fall wird ebenfalls in einer Gerichtsverhandlung ermittelt und kann mehrere 1000 Euro betragen. Ein lebenslängliches Fahrverbot kann ebenfalls verhängt werden.

FAQ: Verkehrsregeln in der Schweiz

Wie hoch fallen die Bussen bei Verkehrsverstössen in der Schweiz aus?

Das kann pauschal nicht bestimmt werden. Einen Überblick zu möglichen Sanktionen finden Sie in der Tabelle.

Sind Radarwarner in der Schweiz erlaubt?

Nein, in der Schweiz dürfen Radarwarner nicht verwendet werden.

Welche Promillegrenze gibt es in der Schweiz?

Die Schweizer Promillegrenze liegt allgemein bei 0,5. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Spezifische Ratgeber zu den Verkehrsregeln in der Schweiz

Auszug aus dem Bussgeldkatalog der Schweiz

Beschrei­bungBuss­geld
Geschwindigkeits­überschreitung 1 - 5 km/h20 - 40 CHF
Geschwindigkeits­überschreitung 6 - 10 km/h60 - 120 CHF
Geschwindigkeits­überschreitung 11 - 15 km/h120 - 250 CHF
Trunkenheits­fahrt (ab 0,5 Promille)ab 600 CHF
Rotlicht­verstoß250 CHF
Handy am Steuer100 CHF
Nicht ange­schnallt65 CHF

Via Sicura

In der Schweiz geblitzt?
In der Schweiz geblitzt?

Auch Deutsche, die auf Schweizer Straßen unterwegs sind, müssen sich natürlich an die Schweizer Verkehrsregeln halten. Sie können auch als “Raser” verurteilt werden. Was es mit dem “Via Sicura”-Programm im Einzelnen auf sich hat und wie Sie einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz vermeiden, das erfahren Sie im Folgenden. Auch zur Schwerlastabgabe in der Schweiz haben wir für Sie die wichtigen Informationen zusammengestellt.

“Via Sicura” ist ein Programm zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf den Schweizer Straßen. Es wurde im Jahr 2012 vom Parlament verabschiedet und sieht vor, dass  durch ein Zusammenspiel der verschiedensten Maßnahmen die Anzahl der Verkehrstoten in der Schweiz um rund ein Viertel gesenkt wird. Die verkehrspolitischen Maßnahmen des Via Sicura-Projekts betreffen dabei beispielsweise die Bereiche der Prävention von Unfällen und riskantem Fahrverhalten, aber auch die strenge Reglementierung von Verstößen wie der einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Der Bussgeldkatalog der Schweiz sieht beispielsweise vor, dass bei Rasern das Auto als “Tatwaffe” eingezogen werden kann, oder dass bei Fahrern, die durch Alkohol am Steuer auffällig wurden, sogenannte “Alko-Locks” die Möglichkeit, das Auto im alkoholisiertem Zustand zu zünden, zu unterbinden. Auch ein Fahrverbot kann verhängt werden – im schlimmsten Fall kann es lebenslänglich gelten. Ein in der Schweiz verhängtes Fahrverbot gilt jedoch in Deutschland nicht zwangsläufig.

Geschwindigkeitslimits in der Schweiz

Wie schnell darf man in der Schweiz fahren? Wer in der Schweiz geblitzt wurde – oder dies vermeiden will – der sollte einen Blick in den Bussgeldkatalog Schweiz werfen. Dort finden sich die Informationen zu den “Geschwindigkeitsbussen”, die auf den Schweizer Straßen gültig sind.

Wie schnell man in der Schweiz fahren darf, das hängt von der Straßenkategorie, auf der man sich befindet, ab. Diese Geschwindigkeitslimits gelten jedoch nicht immer – bitte achten Sie immer auf Ausnahmen, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz zu vermeiden:

  • Auf Autobahnen in der Schweiz ist meist eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h erlaubt
  • Auf Autostraßen dürfen Sie 100 km/h fahren, in Tunneln sind es 80 km/h
  • Außerorts sind 80 km/h erlaubt, bis sie eine Autobahn befahren
  • Innerorts liegt die erlaubte Geschwindigkeit in der Regel bei 30 km/h oder 50 km/h

Ab wann ist man “Raser” und welche Konsequenzen drohen?

Wer zu schnell in der Schweiz unterwegs ist, der kann als “Raser” eingeordnet werden und macht sich damit sogar strafbar. Laut Bussgeldkatalog Schweiz ist eine Entziehung des Autos oder sogar eine Gefängnisstrafe eine mögliche Sanktion für eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer glaubt, dass Deutsche, die in der Schweiz geblitzt werden, einer derartigen Strafe nicht rechnen müssen, der irrt.

Es müssen sich auch immer wieder Deutsche, die in der Schweiz geblitzt wurden durch eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen sind, einer Gerichtsverhandlung stellen. Der Strafrahmen für eine Freiheitsstrafe für Raser beträgt zwischen einem und vier Jahren! Dazu kommt ein Bussgeld in der Höhe von mehreren tausend Euro und der Entzug des eigenen Autos. Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Strafverschärfend können sich jedoch Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Deutschland begangen wurden, auswirken.

Für “Raser” in der Schweiz kann die Strafe äußerst hoch ausfallen, weswegen hier besondere Umsicht geboten ist. Als Raser gilt man in der Schweiz…

  • Innerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h
  • Außerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h
  • Auf Autobahnen: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h

Vignettenpflicht und Schwerlastabgabe in der Schweiz

Schwerlastabgabe Schweiz
Schwerlastabgabe Schweiz

Seit 1985 müssen alle Fahrzeuge eine Maut in der Schweiz bezahlen. Für PKW, Motorräder und andere Fahrzeuge bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt eine Vignettenpflicht auf den Nationalstraßen (Autobahn und Autostraße). Für kantonale Autobahnen muss allerdings keine Vignette gelöst werden. Wer ohne Vignette unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 200 Franken rechnen.

Insbesondere für Fahrer, die mit einem LKW in der Schweiz unterwegs sind, fällt eine Schwerverkehrsabgabe (auch Schwerlastabgabe genannt) an. Der “Bussenkatalog” Schweiz sieht vor, dass alle Fahrzeuge, welche mehr als 3,5 t wiegen und sich am gewerblichen Transport beteiligen, eine Straßenbenutzungsgebühr zahlen müssen. Schließlich belasten schwere Fahrzeuge den Straßenbelag viel stärker als leichte PKW.

Bei der Berechnung der Schwerlastabgabe sind Gewicht, Emissionsstufe und gefahrene Kilometer maßgeblich.

Parken in der Schweiz

Selbstverständlich muss man sich auch als Deutscher an die Schweizer Verkehrsregeln und die dortige StVO halten. Das beinhaltet auch das korrekte Parken. In der Schweiz gibt es kaum kostenlose Parkplätze; fast immer muss ein Ticket gelöst werden. Der Bussgeldkatalog in der Schweiz unterscheidet zwischen verschiedenen Parkzonen, in denen unterschiedliche Parkvorschriften gelten.

  • Gelbe Zone: Privatparkplätze für Kunden oder Angestellte einer Firma
  • Weiße Zone: Kostenpflichtige Parkplätze
  • Blaue Zone: Hier darf man mit einer blauen Parkscheibe von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr je eine Stunde parken. Wer über Nacht in einer blauen Zone parken will, benötigt dafür einen extra Parkschein, der etwa 50 Euro kostet.

Lichtpflicht – auch am Tag!

In der Schweiz besteht auch am Tag eine Lichtpflicht für alle motorisierten Fahrzeuge außer für Motorräder oder Motorfahrzeuge, die vor 1970 zum Verkehr zugelassen wurde. Entweder die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter müssen während einer Fahrt immer aktiviert sein. Damit einher geht eine Erhöhung des Kraftstoffverbrauches um etwa 0,2 % – 2 %.  Allerdings können durch die gute Sichtbarkeit der Fahrzeuge sehr viele Unfälle vermieden werden – dadurch rechnet sich der geringfügig erhöhte Kraftstoffverbrauch. Um das Einschalten des Tagfahrlichts nicht zu vergessen, können Sie in der Kfz-Werkstatt an die Zündung die Einschaltemechanik des Lichts koppeln lassen.

Sobald es beispielsweise aufgrund Dämmerung oder Witterung dunkler wird, muss zusätzlich zum Tagfahrlicht das Abblendlicht eingeschaltet werden. Auch in Tunneln genügt das Tagfahrlicht alleine nicht.

Navigationsgeräte in der Schweiz

Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. (Quelle: Art. 71 (1) Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)

Die Schweizer Behörden können ein Navi am Fenster je nach Kanton schwer bestrafen. Dabei geht es nicht nur darum, das Gerät während der Fahrt zu benutzen. Auch die richtige Montage an der Windschutzscheibe ist wichtig. Wer sein Navigationsgerät in der Mitte des Fensters platziert, kann bis zu 800 Franken, also etwa 760 Euro Busse inklusive Verwaltungsgebühren zahlen. Das Gesetz schreibt vor, dass das Sichtfeld des Fahrers frei sein muss. Die einzigen Ausnahmen bilden ausdrücklich zugelassene Gegenstände wie zum Beispiel die Autobahn-Vignette, der Innenspiegel und die Sonnenblende.

Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig
Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig

Zudem sind Radarwarner in der Schweiz verboten. Die Strafen hierbei umfassen sogar eine Haftstrafe bei besonders schweren Delikten. Außerdem können die Behörden das Gerät einziehen und vernichten. Das betrifft vor allem diejenigen Geräte, welche im Rahmen ihrer zusätzlichen Funktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Damit sind auch POI-Funktionen (Points of Interest) gemeint.

Bussgeldbescheid aus der Schweiz

Wer in der Schweiz geblitzt wurde, oder aufgrund eines anderen Vergehens aus dem Bussgeldkatalog Schweiz einen Bussgeldbescheid erwartet, der fragt sich sicher, ob er diesen überhaupt bezahlen muss. Die Schweiz ist nicht in der EU, was in diesem Fall die Konsequenz hat, dass die deutschen Behörden den Schweizer Behörden bei der Vollstreckung eines Bussgeldbescheids nicht immer behilflich sind. Wenn Sie beispielsweise in der Schweiz geblitzt wurden und lediglich Ihr Kennzeichen abfotografiert wurde – nicht aber ein Bild von der Frontscheibe, wodurch der Fahrer erkennbar wäre – müssen Sie keine Verfolgung des Vergehens über die Ländergrenzen hinaus befürchten.

Unter bestimmten Bedingungen kooperieren Deutschland und die Schweiz bei der Verfolgung von Bussgeldern jedoch über die Ländergrenzen hinweg; die vertragliche Grundlage hierfür ist der deutsch-schweizerische Polizeivertrag aus dem Jahr 1999.

Insbesondere bei höheren Bussgeldern haben die Schweizer Behörden ein großes Interesse an der Verfolgung des Vergehens. Einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz sollten Sie also nicht einfach ignorieren. Gerade bei der Wiedereinreise in die Schweiz mit dem Auto können längst vergessene Bussgelder doch noch eingetrieben werden. Jedoch müssen Sie nicht befürchten, dass die Verkehrsordnungswidrigkeiten aus der Schweiz auch Punkte auf Ihrem Flensburger Konto verursachen. Auch ein Fahrverbot, dass Sie sich in der Schweiz eingehandelt haben, gilt zunächst nur dort.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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151 Kommentare

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  1. Gökhan
    Am 11. November 2015 um 16:03

    Bin vor drei Wochen 2 km zu schnell aus Schaffhausen rausgefahren. “Bussengeld” 37,– Euro. Ärgere mich und zahle zähneknirschend weil ich vor Jahren schlechte Erfahrungen mit einem Inkasso Büro machte. Damals wurden aus 40 DM am Ende 250 Euro. In die Schweiz fahre ich nicht mehr.

  2. Wolfgang
    Am 11. November 2015 um 15:39

    ich bin am 06.06.2015 innerorts in der Schweiz mit sage und schreibe 1-5 km/h zu schnell gefahren. laut dem Bescheid den ich am 11.11.2015 jetzt bekommen habe, darf ich 40 CHF plus 100 CHF(bearbeitung) bzw. Strafe bezahlen. Wie ich nun aus dem Schreiben erlesen kann darf ich “Opposition”einlegen…..bis 16.11.2015 ( Eingangsstempel)

    1.warum geben die nicht die tatsächliche gefahrene KM/H innerorts an ?

    z.B. innerorts sind 50 KM/H erlaubt, gefahrenen KM/H ? wieviel ?

    2. wenn ich das richtig hier lese ? haben die Schweiz keine rechtliche Handhabe mir hier in Deutschland den Bescheid zu vollstrecken ?

    3. die Verjährungsfrist liegt bei 2 bz.3 jahren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 14:56

      Hallo Wolfgang,
      Schweizerische Bußgeldbescheide können in Deutschland nur schwer vollstreckt werden, dennoch ist es möglich (Artikel 37 Abs. 1 deutsch-schweizerischer Polizeivertrag). Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. muss der Bußgeldbescheid mindestens 70 CHF betragen, der Verkehrssünder ausreichend rechtlich angehört worden und nach deutschem Recht identifizierbar sein etc.
      Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen der Vollstreckungsfrist (2 Jahre) und der Verjährungsfrist (3 Jahre). Entscheidend ist jeweils der Tag der Rechtskraft.
      Bestehen Ihrerseits detailliertere Fragen, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt, der sich mit dem Schweizer Verkehrsrecht auskennt.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Iris
    Am 24. Oktober 2015 um 17:44

    Hallo, ich bin vor 2 Wochen im Bernardino-Tunnel Richtung Bellinzona geblitzt worden. Erlaubt war 80 km/h und nach Toleranzabzug bin ich 6km/h zu schnell gewesen und soll nun 100,-SFR zahlen, der Bußgeldbescheid war nach einer Woche da!
    Das ist ja wohl ein schlechter Scherz, oder?
    Sowas nenne ich klassische Urlauberabzocke!!!
    Ist diese Gebühr rechtens, was passiert wenn ich nicht zahle?
    Vielen Dank für eure Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 10:07

      Hallo Iris,

      die Höhe der Bußgeldbescheide richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Die Schweiz hat mit Deutschland kein Abkommen zur Vollstreckung von Bußgeldern. Allerdings können die Schweizer Behören das Strafgeld bei Ihrem nächsten Besuch in der Schweiz einfordern. Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Bußgeld über ein deutschen Inkassounternehmen eingetrieben wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Ocke
    Am 21. Oktober 2015 um 16:35

    Bin oberhalb von Meiningen-Brienz geblitzt worden. Habe in der Dunkelheit weder ein Schild gesehen noch einen Hinweis das es sich um eine Geschlossene Ortschaft handelt. Laut Schreiben war ich 11 Km zu schnell und soll 238.85 bezahlen. Was passiert wenn ich das nicht überweise ? In der Schweiz wird man uns sicher nicht mehr sehen. Was könnten die Konsequenzen sein ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 11:24

      Hallo Ocke,

      da die Schweiz nicht in der EU ist und auch kein Abkommen mit Deutschland geschlossen hat, sind Schweizer Bußgelder in der Regel nicht in Deutschland vollstreckbar. Allerdings können die Schweizer Behörden das Bußgeld verlangen, wenn Sie erneut in die Schweiz einreisen. In manchem Fällen wird das Bußgeld durch deutsche Inkassounternehmen angefordert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Diana1
    Am 12. Oktober 2015 um 12:25

    Hallo, letztes Jahr im Dez. ist mein Mann mit meinem Wagen in der Schweiz geblitzt worden. (insg. 17khm zu schnell in einem Tunnel). Nun bekam ich erst vor 2 Wochen per Einschreiben mittgeteilt das ich (als Fahrzeughalterin) umgerechnet 500 € bezahlen soll!! Nach dem ersten Schriftwechsel, wollen die dass ich sage wer gefahren ist. Nun meine Frage: Muss ich sagen wer gefahren ist? Und welche Konsequenzen hätte das für meinen Mann? Wird die Geldstrafe evtl. noch höher gesetzt?
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Oktober 2015 um 10:00

      Hallo Diana,

      in der Schweiz gilt auch eine Fahrerhaftung. Inwiefern hier auch ein Zeugnisverweigerungsrecht gilt, kann Ihnen sicherlich ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt erklären. Er müsste das Bußgeld zahlen. Dies kann außerdem noch weiter wachsen und sich bis zu einer Gefängnisstrafe erhöhen. Sollten Sie in den nächsten zwei Jahren wieder in die Schweiz fahren wollen, sollten Sie über die Zahlung nachdenken, da es hier wieder eingetrieben werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. häussler-picariello
    Am 5. Oktober 2015 um 13:28

    Hallo :-)
    ich bin ebenfalls in der Schweiz geblitzt worden.
    zuerst waren 120 erlaubt dann 300-500m weiter war auf einmal 100. Da ich keine Vollbremsung auf Autobahnen mache habe ich erstmal meinen Tempomat unterbrochen und wärend dessen gelitzt worden :-(
    also ca. noch 20 /24 zuviel.
    1. ergoogelt habe ich eine Strafe von 250,-€ – kommt das hin ?
    2. haben die auch Tolerazen die die abziehen ?
    3. wie lange dauert es in der Regel bis der Strafzettel nach Deutschland kommt. Bis jetzt habe ich nichts erhalten.
    Geblitzt wurde ich am 26.07.2015……..
    Ab wann kann ich aufatmen ?
    Gruß und Danke schon mal …..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2015 um 11:26

      Hallo,

      ja, die Strafe beläuft sich etwa auf 260 Euro. Es gibt Toleranzen; in der Regel liegen diese bei 5 bis 7 km/h. Die Verjährung kann etwa zwei bis drei Jahre andauern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Thomas
    Am 30. September 2015 um 12:48

    Anfang Mai dieses Jahres war ich in Zürich. Heute kam per Einschreiben / Rückschein ein Strafbefehl vom Stadtrichteramt Zürich. Wegen 5km innerorts zu schnell wären 40 Franken fällig. Beweisfoto oder Zeuge wurde nicht genannt / beigefügt. Ich frage mich, weshalb die Schweizer Behörden gleich mit dem Vorschlaghammer…. (Strafbefehl vom Richteramt) kommen, statt erstmal einen Standard Brief zu schreiben. Apropos Hammer – zu den 40 Franken hauten sie 90 Franken Auslagen drauf. Zahlen tue ich nix. Urlaub in der Schweiz? Mein Lebtag nicht mehr.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2015 um 9:01

      Hallo Thomas,

      deutsche Verkehrsteilnehmer sind etwas “verwöhnt”, was Bußgelder angeht. Nicht nur in der Schweiz, auch in Österreich, in den Niederlanden etc. sind die Bußgelder so hoch. Aus diesem Grund können das viele Deutsche nicht glauben. Aufgrund des nach Art. 37 Abs. 1 deutsch-schweizerischen Polizeivertrags vom 27.04.1999 dürfen diese Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Manon
    Am 16. September 2015 um 19:46

    Hallo, können Sie etwas erzählen über die Rechtgültigkeit von Strafbefehlsgebühren?
    Wir haben gerade einen Strafbefehlsgebühren empfangen für 26km zuviel auf der Autobahn:
    Busse: CHF 400
    Strafbefehlsgebühr: CHF 500 (Kanton Aargau)
    Polizeikosten: CHF 30,50

    Da wir mit Kreditkarte schon CHF 800 gleich zahlen mussen, sollen wir noch CHF 130,50 extra überweisen.

    Die Gebühren finden wir so extrem, ist das überall so?
    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2015 um 10:11

      Hallo Manon,

      Die Strafbefehlsgebühr existiert seit 2011 mit der Einführung in die Strafprozessordnung. Sie soll ein Schnellverfahren darstellen, um die Verfahrenskosten gering zu halten. Diese Gebühren sind also legitim. In den Nachbarländern von Deutschland gibt es vergleichsweise höhere Bußgelder, weshalb deutsche Verkehrsteilnehmer diese Höhen nicht gewöhnt sind. In den Kommentaren finden Sie teilweise noch andere Fahrer, die gleiche Erfahrungen gemacht haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Steffi N.
    Am 12. September 2015 um 11:38

    Hallo, ich bin gestern , wie Silke, aus Schaffhausen um die 110km gefahren. Weiß Jemand mit was ich rechnen muss und ob es vollstreckbar ist in Deutschland.
    Herzlichen Dank!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 10:26

      Hallo Steffi,

      die Höhe der Strafe hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Die Vollstreckbarkeit kann nicht ausgeschlossen werden: Die Schweiz gehört nicht zu EU, dies bedeutet, dass deutsche Behörden nicht immer bei der Vollstreckung behilflich sind. Dennoch kann das Bußgeld etwa über ein deutsches Inkassounternehmen eingetrieben werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie bei einer erneuten Einreise in die Schweiz in den nächsten drei Jahren mit einer Eintreibung rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Pilot
    Am 9. September 2015 um 11:06

    ich war vor kurzem in der Schweiz und zwar mit den Motorrad auf Durchreise in Richtung Frankreich, von Italien aus.

    Meinem Navigationsgerät habe ich “gesagt”, dass es KEINE Autobahn nehmen soll, da ich mir keine Vignette für die Durchreisen kaufen wollte.(gerade mal 50km).
    Dummerweise hat mich das Navigationsgerät doch auf eine Autobahn-Auffahrt gelotst und ich konnte , da Nachfolgeverkehr war, nicht einfach “wieder abfahren”. Das Schild mit dem Hinweis war auch erst recht spät sichtbar, praktisch kurz nach Beginn der Auffahrt, nach einem Kreisverkehr. Echt doof.
    Nun musste ich auf der Autobahn fahren, aber ich bin mir nicht sicher , ob in der Schweiz einen Vignettenüberprüfung elektronisch erfasst wird.

    Gibt es vereinzelt auf AB´s Kontrollstationen z.B. per Überkopf-Station, oder erfolgt dies nur per Kontrolle durch Polizei oder entsprechend befugte Personen auf AB´s ??

    Kontrolliert wurde ich nicht auf der AB.

    • Rob
      Am 17. September 2015 um 15:02

      Es gibt keine elektronische Vignettenprüfung, stattdessen wird stichprobenartig bei der Ausfahrt kontrolliert oder durch mobile Fahrzeuge. Also wenn Du nicht kontrolliert wurdest hast Du nix zu befürchten.

      • pilot31
        Am 22. September 2015 um 2:09

        Danke für die Antworten !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 13:03

      Hallo Pilot,
      darüber können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Befragen Sie zu den Vorgaben der Vignettenüberprüfung bitte einen, auf das Schweizer Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Pascal S.
    Am 25. August 2015 um 1:13

    Wo bitte ist die Tabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts? Warum fehlt diese?
    Bin außerorts 1 km/h (!!!) zu schnell gefahren (81 statt 80 km/h) und die verlangen einen “Bussenbetrag” in Höhe von 40,00 €! Mit Verlaub: Wie kaltblütig die Schweizer ihre Gäste abzocken ist phänomenal.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2015 um 9:14

      Hallo Pascal,

      diese Tabelle fehlt, weil die Regeln in der Schweiz nicht einheitlich sind. Dort gibt es in jeder Region verschiedene Bußgelder. In Deutschland gibt es vergleichsweise die niedrigsten Bußgelder. In den Nachbarländern ist es kostenintensiver.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hans Mèller
        Am 22. April 2016 um 14:21

        Stimmt nicht. Die Regeln sind seit Jahren einheitlich. 1km/h zu schnell war nach Abzug der Toleranz. Heisst also in Wirklichkeit ist man ziemlich sicher schneller gefahren.
        Rest Google Bussenkatalog Schweiz und Google x Euro in CHF
        Ausserorts somit ca. 40 CHF, also ca. 36€ plus Bearbeitungsgebühren, die eventuell wegen Ausland enstehen.

  12. Silke
    Am 24. August 2015 um 13:38

    Ich bin letzte Woche nachts durch Schaffhausen gefahren, da die Autobahn Schaffhausen/Singen gesperrt war.
    Als ich aus Schaffhausen rausgefahren bin (Straße neben der Autobahn) habe ich auf circa 110 km/h beschleunigt.
    Weiß zufällig jemand wieviel auf dieser Strecke erlaubt ist und wie teuer es ggfs für mich wird?

    danke schon mal im Voraus :)

  13. Kerstin
    Am 20. August 2015 um 15:51

    auch ich bin auf der Schweizer Autobahn 120 km/h bei Luzern gefahren, leider waren nur 80 km/h erlaubt (Schild nicht gesehen). Wie hoch wird die Strafe (inkl. Bearbeitung etc. ) ungefähr ausfallen . Ich fahre sonst nie durch die Schweiz. Falls ich nicht bezahle, ist die Strafe nach 3 Jahren wirklich erlassen? Wie lange dauert es, bis man einen Strafzettel zugesendet bekommt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2015 um 11:09

      Hallo Kerstin,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn von mehr als 25 km/h kommt es in der Schweiz zur Anzeige. Die genaue Höhe der Strafzahlung liegt dann im Ermessen des jeweiligen Richters, kann aber schnell bei mehr als 1.000 Euro liegen. Das Strafverfahren nimmt jedoch einige Zeit in Anspruch. Genaue Angaben zur Dauer können daher getroffen werden.

      Da die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist und kein bilaterales Abkommen zur Eintreibung von Bußgeldern mit Deutschland existiert, hat die Schweiz derzeit noch keine rechtliche Handhabe, was sich aber jederzeit ändern könnte. Da ein Bescheid bis zu drei Jahre vollstreckbar ist, kann Ihnen in diesen drei Jahren auch die Einreise in die Schweiz verweigert werden.

      Sobald Ihnen die Anzeige zugegangen, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. gerardo
    Am 10. August 2015 um 23:00

    Hallo zusammen,
    bin auf der Schweizer Autobahn in einer Baustelle ca.100 km/h gefahren, vorgeschrieben waren 80 km/h .Frage iw ehoch wird das Bussgeld angesetzt und muss ich das bezahlen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. August 2015 um 9:20

      Hallo Gerardo,

      Sie müssen mit einem Bußgeld zwischen 150 und 300 Euro rechnen. In der Regel dürfen die deutschen Behörden dieses Bußgeld nicht in Deutschland vollstrecken. Sollten Sie jedoch innerhalb der nächsten drei Jahre wieder in die Schweiz fahren wollen, können hohe Maßnahmen folgen, da Sie dann wieder auf dem Gebiet der schweizerischen Gesetze sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. horst
    Am 2. August 2015 um 16:41

    Wenn ihr die Bettelbriefe aus der Schweiz nicht bezahlt passiert null und nach 2 Jahren werdet ihr auch aus der Fahndung gelöscht, Fahrverbot oder Punkte kanns für deutsche erst recht nicht geben.
    Also +30 und eine Blitzerapp und keine Probleme in der Schweiz!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2015 um 17:24

      Hallo Horst,

      wenn ein deutscher Staatsbürger jedoch vor hat, innerhalb dieser drei(!) Jahre wieder in die Schweiz zu fahren, befindet er sich auf schweizerischen Rechtsgebiet und die Behörden können diese Bußgelder vollstrecken. Ein Fahrverbot kann auch ausgesprochen werden; dies gilt jedoch für die Schweiz und nicht für Deutschland.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Imran
        Am 27. August 2015 um 16:18

        Hallo, bin vor einem Jahr 21 km/h zu schnell gefahren sollte knapp 700 chf zahlen, habe ich nicht. Vor kurzem kam dan ein Brief einer Inkasso aus der Schweiz, diese habe ich auch ignoriert. Gestern bekam ich wieder einen Brief der gleichen Inkasso nun aber dem deutschen Ableger. Ich habe gedacht das die Strafe in Deutschland nicht vollstreckbar ist. Nun zur meiner Frage: Dürfen die das darf eine deutsche Firma. Geldstrafen für den Schweizer Staat eintreiben ? Was kann passieren wenn ich es weiterhin ignoriere?

        • Cengiz
          Am 16. Dezember 2015 um 13:10

          Kannst du mir evtl. sagen was dann passiert ist mit dem deutschen inkasso auftreiber hast di bezahlt. Wird das evtl. dann auch in der Schufa eingetragen habe namlich auch so ein fall.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 31. August 2015 um 10:36

          Hallo Imran,

          da die Schweiz nicht Teil der EU ist, wird ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz nicht durch die deutschen Behörden vollstreckt. Ein Inkassounternehmen ist nicht staatlich gebunden und darf das durchaus. Im geschilderten Fall sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt konsultieren.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Pilot
    Am 10. Juli 2015 um 11:16

    Die Schweizer sehen mich auch nicht wieder.
    Strafen sind sicherlich wichtig, aber wie die ihre Strafen entwickelt haben, ist mir schleierhaft.

    Solange die Strafen für geringe Vergehen so exorbitant hoch sind und die Bearbeitungsgebühren extrem hoch sind, werden mich die NIE sehen. So schau auch die Landschaft ist.

  17. Niederberger
    Am 27. Juni 2015 um 10:59

    Meine Konsequenz aus dem Gehabe: ich fahre schon seit Jahren nicht mehr in die Schweiz, sondern immer drum herum. So ist der eidgenössischen Volkswirtschaft bereits ein Umsatzausfall vom >>10.000 Euro entstanden. Nur wenn der Tourismus leidet, findet ein Umdenken statt.

  18. Dixie
    Am 8. Juni 2015 um 9:35

    Hallo,

    unser Chef hat einen Bußgeldbescheid bekommen für 3 km/h zu schnell.
    40 Franken Strafe. 240 Franken “Bearbeitungsgebühr”!
    Also immer schön langsam.

  19. FREDY MORALES LIMA
    Am 18. Mai 2015 um 14:06

    ich habe eine Frage, ich war in der Schweiz fahren, und die maximal war von 80 km und ich war bis 117 km fahren, meine Frage ist, muss ich miener Fuhrerschein abgeben, ich wohne jetzt in Deutschland

    • Murat.Tkz
      Am 16. Oktober 2015 um 17:32

      ich wurde auch in der Schweiz geblitzt nach ca 4 Wochen kam das schreiben erlaubt waren auf der autobahn 120 kmh bin 133 kmh mit 6 kmh toleranz ergibt sich 127 kmh also 7 kmh zuviel laut schreiben soll ca 60 euro bussgeld bezahlen schön und gut würde ich auch bezahlen obwohl es ziemlich teuer ist aber ich hab da angerufen und gefragt wo ist bitte das Foto von mir oder von meinem Auto Kennzeichen…darauf die Antwort was denken sie denn Das der Staat Schweiz etwa sowas ohne grund zu ihnen schickt.

      Ist es wirklich so in der Schweiz das kein Foto dabei ist wenn mann geblitzt wird…!!!

      • bussgeldkatalog.org
        Am 19. Oktober 2015 um 10:32

        Hallo Murat,

        auch in Deutschland muss das Foto nicht als Beweis beiliegen. Allerdings können Sie zur zuständigen Bußgeldbehörde fahren, um dort um Einsicht zu bitten.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2015 um 10:08

      Hallo,

      auch eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die im Ausland begangen wurde, kann in Deutschland geahndet werden und mit den entsprechenden Strafen versehen werden. Dass Sie in Deutschland jedoch ein Fahrverbot erhalten, für dieses Vergehen, ist eher unwahrscheinlich; es würde dann nur für Scweizer Straßen gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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