Fahranfänger in der Schweiz: Die Regelungen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Fahranfänger in der Schweiz

Wie lange gilt die Probezeit beim Autofahren in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es den Führerschein auf Probe für drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie jedoch ein Weiterbildungskurs besuchen, damit Ihnen der tatsächliche Führerschein überreicht wird. Fahrerinnen und Fahrer in der Probezeit, die seit weniger als zwei Jahren in Besitz ihres Führerscheins sind, werden in der Schweiz als „Neulenker“ bezeichnet.

Was gilt bei einem Verkehrsverstoß für Fahranfänger in der Schweiz?

Missachten Fahranfänger in der Schweiz die Verkehrsregeln, gelten härtere Sanktionen, als für erfahrene Fahrerinnen und Fahrer. Die genauen Folgen entnehmen Sie der Tabelle, oder der beispielhaften Auflistung unten.

Welche Regeln gibt es für deutsche Fahranfänger in der Schweiz?

Deutsche Fahrerinnen und Fahrer, die sich noch in Probezeit befinden, werden auch in der Schweiz als solche behandelt. Egal ob es sich um spezielle Höchstgeschwindigkeiten oder Promillegrenzen für Neulinge handelt, müssen sich deutsche Fahranfänger in der Schweiz, sowie im gesamten Ausland, an die dort jeweils geltenden Regelungen halten.

Tabelle: Regelungen für Fahranfänger in der Schweiz

In­ner­orts zu schnellAußerorts zu schnellAutobahn zu schnellKonsequenz
15 km/hBis 20 km/hBis 25 km/hnur Bußgeld
16 - 20 km/h21 - 25 km/h26 - 30 km/hVerwarnung
21 - 24 km/h26 - 29 km/h31 - 34 km/hmind. 1 Monat Führerscheinentzug
ab 25 km/hab 30 km/hab 35 km/hmind. 3 Monate Führerscheinentzug

Die Probezeit und der „Führerausweis“ in der Schweiz

Wie in den meisten europäischen Ländern, gelten auch in der Schweiz andere Verkehrsregeln für neue Fahrerinnen und Fahrer. Daher ist die Probezeit in der Schweiz für den Führerschein, der dort auch „Führerausweis” genannt wird, auch etwas anders. Wie lange ist man Neulenker in der Schweiz?

Welche Regeln gelten in der Probezeit in der Schweiz für den Führerschein?
Welche Regeln gelten in der Probezeit in der Schweiz für den Führerschein?

Seit 2005 verläuft die Führerscheinausbildung in zwei Phasen. Nach dem Bestehen der Theorie und praktischen Prüfung bekommen die sogenannten „Neulenker“ den Führerschein für drei Jahre auf Probe, bevor sie als „Junglenker“ gelten. Innerhalb eines Jahres muss ein einmaliger weiterer Kurs besucht werden (WAB 2.0).

Im Grunde lassen sich die Unterschiede für Fahranfänger in der Schweiz in drei Aspekte zusammenfassen:

  1. Keine Toleranz bei Alkohol: Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille
  2. Verkehrsverstöße haben höhere und schärfere Konsequenzen zur Folge
  3. Die Selbstbeteiligung bei der Autoversicherung ist höher

Da sich diese jungen Fahrerinnen und Fahrer zunächst unerfahren im Straßenverkehr bewegen, wird es als notwendig angesehen, ein Fehlverhalten härter zu sanktionieren. Zur Abschreckung, Lernwirkung oder Schadensbegrenzung – in jedem Fall sind die Konsequenzen für sie etwas schwerwiegender als für Erfahrene.

Diese Konsequenzen erwarten Sie nach einem Verstoß

Der Verstoß von einem Fahranfänger in der Schweiz kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen
Der Verstoß von einem Fahranfänger in der Schweiz kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen

Was passiert nach einem Verkehrsverstoß? Das gilt für Fahranfänger in der Schweiz:

  • Geblitzt in der Probezeit in der Schweiz: Bei bis zu 15 km/h zu schnell innerorts bzw. 20 km/h zu schnell außerorts, wird auch in der Probezeit lediglich ein Bußgeld fällig. Waren Sie schneller, folgt eine Verwarnung und ab 21 km/h zu schnell innerorts erfolgt bereits der Entzug des Führerscheins und damit ein Fahrverbot. Die genauen Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz können Sie der Tabelle entnehmen.
  • Bei Rot geblitzt während der Probezeit in der Schweiz: Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kann das bei erstmaligem Verstoß nur eine Verlängerung der Probezeit und ein Bußgeld zur Folge haben. Unter Umständen wird aber auch ein psychologisches Verkehrsgutachten angeordnet oder die Fahrerlaubnis annulliert.
  • Alkohol am Steuer während der Probezeit in der Schweiz: Es gilt eine 0,0 Promillegrenze. Bei dem ersten Verstoß wird der Führerschein auf Probe um ein Jahr verlängert, beim zweiten Mal Fahren unter Alkoholeinfluss in der Schweiz wird er entzogen.
  • Ein Unfall in der Probezeit in der Schweiz: Da „Neulenker“ aufgrund fehlender Erfahrung öfter dazu neigen, in Verkehrsunfälle verwickelt zu sein, ist die Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung für das Auto gesetzlich geregelt. Fahranfänger in der Schweiz bzw. unter 25-Jährige zahlen deshalb 1000 Schweizer Franken Selbstbeteiligung bei einem Unfall.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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