Fahranfänger in der Schweiz: Die Regelungen
Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024
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FAQ: Fahranfänger in der Schweiz
In der Schweiz gibt es den Führerschein auf Probe für drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie jedoch ein Weiterbildungskurs besuchen, damit Ihnen der tatsächliche Führerschein überreicht wird. Fahrerinnen und Fahrer in der Probezeit, die seit weniger als zwei Jahren in Besitz ihres Führerscheins sind, werden in der Schweiz als „Neulenker“ bezeichnet.
Missachten Fahranfänger in der Schweiz die Verkehrsregeln, gelten härtere Sanktionen, als für erfahrene Fahrerinnen und Fahrer. Die genauen Folgen entnehmen Sie der Tabelle, oder der beispielhaften Auflistung unten.
Deutsche Fahrerinnen und Fahrer, die sich noch in Probezeit befinden, werden auch in der Schweiz als solche behandelt. Egal ob es sich um spezielle Höchstgeschwindigkeiten oder Promillegrenzen für Neulinge handelt, müssen sich deutsche Fahranfänger in der Schweiz, sowie im gesamten Ausland, an die dort jeweils geltenden Regelungen halten.
Tabelle: Regelungen für Fahranfänger in der Schweiz
Innerorts zu schnell | Außerorts zu schnell | Autobahn zu schnell | Konsequenz |
---|---|---|---|
15 km/h | Bis 20 km/h | Bis 25 km/h | nur Bußgeld |
16 - 20 km/h | 21 - 25 km/h | 26 - 30 km/h | Verwarnung |
21 - 24 km/h | 26 - 29 km/h | 31 - 34 km/h | mind. 1 Monat Führerscheinentzug |
ab 25 km/h | ab 30 km/h | ab 35 km/h | mind. 3 Monate Führerscheinentzug |
Inhaltsverzeichnis:
Die Probezeit und der „Führerausweis“ in der Schweiz
Wie in den meisten europäischen Ländern, gelten auch in der Schweiz andere Verkehrsregeln für neue Fahrerinnen und Fahrer. Daher ist die Probezeit in der Schweiz für den Führerschein, der dort auch „Führerausweis” genannt wird, auch etwas anders. Wie lange ist man Neulenker in der Schweiz?
Seit 2005 verläuft die Führerscheinausbildung in zwei Phasen. Nach dem Bestehen der Theorie und praktischen Prüfung bekommen die sogenannten „Neulenker“ den Führerschein für drei Jahre auf Probe, bevor sie als „Junglenker“ gelten. Innerhalb eines Jahres muss ein einmaliger weiterer Kurs besucht werden (WAB 2.0).
Im Grunde lassen sich die Unterschiede für Fahranfänger in der Schweiz in drei Aspekte zusammenfassen:
- Keine Toleranz bei Alkohol: Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille
- Verkehrsverstöße haben höhere und schärfere Konsequenzen zur Folge
- Die Selbstbeteiligung bei der Autoversicherung ist höher
Da sich diese jungen Fahrerinnen und Fahrer zunächst unerfahren im Straßenverkehr bewegen, wird es als notwendig angesehen, ein Fehlverhalten härter zu sanktionieren. Zur Abschreckung, Lernwirkung oder Schadensbegrenzung – in jedem Fall sind die Konsequenzen für sie etwas schwerwiegender als für Erfahrene.
Diese Konsequenzen erwarten Sie nach einem Verstoß
Was passiert nach einem Verkehrsverstoß? Das gilt für Fahranfänger in der Schweiz:
- Geblitzt in der Probezeit in der Schweiz: Bei bis zu 15 km/h zu schnell innerorts bzw. 20 km/h zu schnell außerorts, wird auch in der Probezeit lediglich ein Bußgeld fällig. Waren Sie schneller, folgt eine Verwarnung und ab 21 km/h zu schnell innerorts erfolgt bereits der Entzug des Führerscheins und damit ein Fahrverbot. Die genauen Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz können Sie der Tabelle entnehmen.
- Bei Rot geblitzt während der Probezeit in der Schweiz: Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kann das bei erstmaligem Verstoß nur eine Verlängerung der Probezeit und ein Bußgeld zur Folge haben. Unter Umständen wird aber auch ein psychologisches Verkehrsgutachten angeordnet oder die Fahrerlaubnis annulliert.
- Alkohol am Steuer während der Probezeit in der Schweiz: Es gilt eine 0,0 Promillegrenze. Bei dem ersten Verstoß wird der Führerschein auf Probe um ein Jahr verlängert, beim zweiten Mal Fahren unter Alkoholeinfluss in der Schweiz wird er entzogen.
- Ein Unfall in der Probezeit in der Schweiz: Da „Neulenker“ aufgrund fehlender Erfahrung öfter dazu neigen, in Verkehrsunfälle verwickelt zu sein, ist die Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung für das Auto gesetzlich geregelt. Fahranfänger in der Schweiz bzw. unter 25-Jährige zahlen deshalb 1000 Schweizer Franken Selbstbeteiligung bei einem Unfall.