Fahrverbot: Ab wann es droht und angetreten werden muss

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Ab wann wird es verhängt

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.
Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.

Es kann jedem einmal passieren, der Blitzer löst aus oder die Ampel schaltet auf Rot.
Verkehrsverstöße sind nicht selten und werden in Deutschland durch ein Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder in schweren Fällen auch mit einem Führerscheinentzug geahndet. Aber wann werden welche Strafen ausgesprochen? Ab wann müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen?

Im nachfolgenden Ratgeber wollen wir Antworten anbieten und Tipps geben, wie sich Fahrer bei einem verhängten Fahrverbot verhalten können.

In Deutschland ist ein Fahrverbot laut § 44 Strafgesetzbuch (StGB) eine Nebenstrafe, die neben der Hauptstrafe von Geld- oder Freiheitstrafe verhängt werden kann. Die Dauer eines Fahrverbots kann zwischen einem und drei Monaten liegen und beinhaltet das Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs. Fahren Autofahrer dennoch während dieser Zeit, machen sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei welchen Verstößen droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann bei ganz unterschiedlichen Zuwiderhandlungen drohen. Einige Beispiele finden Sie hier. Verstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert werden, ziehen meist ein Fahrverbot nach sich.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts?

Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren. Für Wiederholungstäter gibt es allerdings bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Ab wann droht ein Fahrverbot außerorts?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts droht ein Fahrverbot von 1 Monat ab 41 km/h viel. Wiederholungstäter müssen aber schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Das hängt von der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ab.

Kann ich ein Fahrverbot verschieben?

Sind Sie ein sog. Ersttäter, dürfen Sie sich innerhalb der nächsten vier Monate aussuchen, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Spezifische Ratgeber zum Thema “Ab wann droht ein Fahrverbot?”

Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Ab wann ein Fahrverbot gilt und wann dieses endet, hängt vom begangenen Verstoß ab. Ab wievielen Punkten ein Fahrverbot genau verhängt wird, ist unterschiedlich. Wird der Führerschein verspätet abgegeben, verlängert sich die Dauer des Verbotes.

Welches Bußgeld hat ein Fahrverbot zur Folge?

Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.
Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.

Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Wie sieht das eigentlich bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrverbot aus? Ab wieviel Punkten muss das Auto stehen gelassen werden?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder bei Alkohol- und Drogendelikten kann es zu einem Fahrverbot kommen. Ab wann dieses jedoch ausgesprochen wird, hängt auch von der Schwere des Verstoßes ab.

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Es kann aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr durch ein Strafgericht oder in Folge eines Bußgeldbescheides festgelegt werden. Ist das Urteil rechtskräftig oder der Bußgeldbescheid zugestellt, wird das Fahrverbot wirksam.

Der aktuelle Bußgeldkatalog legt fest, ab wann ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Allerdings gibt es keine festen Regeln welches Bußgeld ein Fahrverbot nach sich zieht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung spielt es zum Beispiel auch eine Rolle, ob dies innerorts oder außerorts festgestellt wurde. Bußgelder ab 60 Euro bedeuten meist einen Punkt in Flensburg, aber auch nur dann, wenn die Ordnungswidrigkeit unmittelbar die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet hat.

So gibt es außerorts bei einer Überschreitung von 26 bis 60 km/h ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h sind das schon zwei Monate und bei mehr als 71 km/h dann drei Monate. Innerorts wird dies noch etwas verschärfter gehandhabt. Hier kann ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden.

Im aktuellen Bußgeldkatalog wird bezüglich der Strafen mit einem Fahrverbot Folgendes aufgeführt:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
  • 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei Alkohol- oder Drogenvergehen sieht dies folgendermaßen aus:

  • wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: erhält 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Bei Verstößen mit zwei Punkten wird grundsätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts & außerorts?

Als Wiederholungstäter müssen Sie sowohl innerorts als auch außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Beim erstmaligen Verstoß sind andere Grenzwerte zu beachten.

  • Sie erhalten innerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschreiten.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wie bereits erwähnt, ist die Schwere des Vergehens maßgeblich, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird. Jedoch können noch weitere Umstände die Strafe und den Antritt dieser beeinflussen. So wird zum Beispiel berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob der Fahrer in den letzten Jahren diesbezüglich auffällig war.

Ersttäter haben beispielsweise auch die Möglichkeit, nach Wirksamkeit des Fahrverbotes einen Monat der nächsten vier Monate auszuwählen und in diesem das Fahrverbot abzuleisten. Das Antrittsdatum kann eigenständig ausgewählt werden.

Haben sich Autofahrer in den letzten zwei Jahren vor dem neuen Vergehen etwas zu Schulden kommen lassen, gilt diese Vier-Monats-Regel nicht. Hier wird das Fahrverbot ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids wirksam. Ab wann das Fahrverbot und das Bußgeld wirksam werden, ist im Urteil oder im Bescheid aufgeführt. Auch wird den Betroffenen mitgeteilt, wann sie das Fahrverbot antreten müssen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (171 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

132 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Caro
    Am 21. November 2017 um 11:49

    Bin letztes mal auf der Landstraße vielleicht mit einer Geschwindigkeit von 140 geblitzt, bin aber noch in der Probezeit jetzt habe ich Angst meinen Führerschein zu verlieren, sonst fahre ich nicht so schnell eher langsam aber wollte mal mein Auto testen. Was kommt jetzt auf mich zu?

  2. Thomas
    Am 15. November 2017 um 9:35

    Hallo Redaktion,

    ich bin vor 6 Wochen außerorts (Autobahn) mit 28 km/h zu schnell geblitzt und vor 3 Wochen mit 27 km/h innerorts geblitzt worden. Die zugestellten Bußgeldbescheide geben Geldstrafen mit jeweils einem Punkt als Hinweis. Die Bescheide sind noch nichts rechtskräftig. Droht mir ein Fahrverbot wegen Wiederholung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 9:41

      Hallo Thomas,

      eine Wiederholung ergibt sich erst, wenn der erste Bußgeldbescheid zum Zeitpunkt der wiederholten Geschwindigkeitsübertretung bereits rechtskräftig war.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Kate
    Am 28. September 2017 um 19:48

    Hallo zusammen,

    ich habe vier Punkte und wurde mit 149 km/h bei einer 80 km/h erlaubten Autobahn geblitzt. Also, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.

    Damit werde ich 6 Punkte haben. Anfang Dezember soll eigentlich ein Punkt verfallen. Hat 6 Punkte Einfluss darauf dass der Punkt nicht verfällt?

    Übrigens, muss ich die Ermahnungsgebühren für 6 Punkte von Flensburg bezahlen?

    vielen Dank im Voraus
    Kate

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 9:40

      Hallo Kate,

      seit der Reform des Punktesystems verfällt jeder Punkt gesondert. Haben Sie sechs Punkte, werden Sie kostenpflichtig ermahnt. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/punkte-flensburg/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Constanze
    Am 21. September 2017 um 15:03

    Hallo.
    Ich sorge mich um den Führerschein meines Freundes. Sein Sohn hat seit September 2016 seinen Führerschein. Bei dessen Auto ist mein Freund der Halter beim Verkehrsamt. Sein Sohn ist mittlerweile schon 3 Mal geblitzt worden (immer so 15€/20€) und hat ein Ticket wegen Parken auf dem Fußweg erhalten. Jedesmal wird das Ticket kommentarlos bezahlt. Da mein Freund seinen Führerschein für seinen Beruf als Gärtner braucht, möchte ich wissen, ob er vielleicht irgendwann zur MPU muss oder eine andere Strafe kriegen kann. Der Sohn wurde nie als Fahrer bei den Verstößen angegeben, weil er sich ja noch in der Probezeit befindet.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:48

      Hallo Constanze,

      bei wiederholt vorkommenden Verstößen kann die zuständige Behörde höhere Sanktionen anordnen. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Nicole
    Am 2. September 2017 um 22:19

    Hallo ich habe mal eine Frage und zwar geht es darum habe heute ein Brief bekommen wegen bußgeld weil ich länger über als eine Sekunde über rot gefahren bin!!
    Meine Frage ist nun da ich auf mein Führerschein angewiesen bin und den durch die Arbeit brauche irgendwas machen da ich auch ein Kind zuhause habe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 16:01

      Hallo Nicole,

      in seltenen Ausnahmefällen kann auch von einem Fahrverbot gegen Entrichtung einer höheren Geldbuße abgesehen werden. Diese Möglichkeit haben jedoch in aller Regel nur Personen, die bezüglich des Fahrverbots als Ersttäter gelten, bisher keinen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto haben und bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Bitte wenden Sie sich zur Prüfung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Anika S.
    Am 18. Juli 2017 um 18:23

    Hallo,

    ich lese oft Fälle, bei denen das Bußgeld möglichst erhöht werden soll, um keine Punkte zu bekommen.
    Geht es denn auch andersrum?
    Kann man auch ein längeres Fahrverbot oder mehr Punkte anbieten gegen eine mildere Geldstrafe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:22

      Hallo Anika S.,

      grundsätzlich kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden, da dies von Fall zu Fall variiert. Das Abmildern der Geldstrafe ist jedoch eher unüblich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dazu nähere Auskünfte erteilen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:20

      Hallo Anika,

      uns ist nicht bekannt, dass eine solche Umwandlung in ein längeres Fahrverbot möglich wäre. Fällt das Bußgeld zu hoch aus, können Betroffene dafür eine Ratenzahlung vereinbaren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Flo
    Am 13. Juli 2017 um 21:09

    Hallo,

    Wurde am 13.05.17 mit 32 kmh zu schnell auf der Autobahn geblitzt und am 09.06.17 mit 31kmh zu schnell außerhalb geblitzt. Jeweils 1 Punkt. Bekomme ich ein Fahrverbot?

    Oben in einem Kommentar von ‚chris‘ sieht der Bußgeldkatalog kein Fahrverbot vor, da bei ihm zum Zeitpunkt des Kommentars noch kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid ergangen war. Mein erster bescheid kam erst am 8.7.17, ein anhörungsbogen zum anderen Delikt erst am 12.7.17…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 12:25

      Hallo Flo,

      wenn der erste Verstoß noch nicht rechtskräftig war, sollte auch die Wiederholungstäterregel nicht greifen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Zeronixe 36
    Am 27. Juni 2017 um 22:35

    Ich bin gerade in der Probezeit und heute ist mir ein Unfall passiert wo ich zu 100% weiss das die Strasser frei war als ich vom Parkplatz raus gefahren bin.ich war noch nicht ganz mit der Schnauze draussen und es krachte.meine Beifahrerseite Kotflügel eingedrückt..sie gibt mir die schuld.ich Polizei angerufen die kamen aber nicht.was passiert jetzt mit meinem Führerschein :( habe Angst ihn abgeben zu müssen..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 10:55

      Hallo,

      es bleibt abzuwarten, welcher Verstoß Ihnen zur Last gelegt wird. Handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Hans W.
    Am 21. Juni 2017 um 13:37

    Wurde mit 44 kmh zu viel auf der Autobahn gemessen.Keine Gefährdung des Verkehrs. Autobahn war leer. Noch keine Punkte. Strafe 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ein Schild mit 80 und Strassenschäden angezeigt wo gar keine Strassenschäden waren. Wie geht das. Kann ich Einspruch einlegen. Gruss Hans.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 8:43

      Hallo Hans,

      es steht Ihnen frei, innerhalb der Frist von zwei Wochen einen Einspruch einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Charlotte
    Am 15. Juni 2017 um 13:59

    Hallo,

    ich hatte Anfang 2016 ein Bußgeldbescheid mit Führerscheinentzug (drei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb der letzten zwölf Monate). Das meinen Führerschein habe ich im Mai 2016 für vier Wochen abgegeben. Nun habe bin wieder geblitzt worden mit 124 km/h (Toleranz schon berücksichtigt) außerhalb geschlossener Ortschaften, muss ich mit einem weiteren Fahrverbot rechnen?

    Vielen Dank für ihre Rückantwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:02

      Hallo Charlotte,

      stellt die Behörde bei Ihnen Beharrlichkeit fest, können strengere Sanktionen festgelegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Cojocariu
        Am 21. November 2018 um 16:02

        Hallo, ich habe Bekommt 2 mal ein Punkt und 100€ Strafe im 3 Monate,was passiert jetzt? Bekomm ich Fahrverbot oder noch nicht. Danke

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. November 2018 um 17:43

          Hallo Cojocariu,

          als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt wurden. Erst dann droht Ihnen ein Fahrverbot.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Markus
    Am 11. Juni 2017 um 9:11

    Hallo,

    ich habe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (erlaubte 100 km/h) einem Bußgeldbescheid von 135€ statt der eigentlichen 120€ erhalten.
    Wie ist das möglich?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:30

      Hallo Markus,

      wenn Sie bereits Voreinträge im Fahreignungsregister haben, kann das dazu führen, dass das Bußgeld höher ausfällt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Sonny
    Am 9. Juni 2017 um 22:04

    Hi ich wurde heute mit 42 kmh zu viel rausgefischt leider 1 kmh zu viel allerdings brauche ich mein Führerschein für meinen langen arbeitsweg würde ich auch bei 1 kmh zu viel 1 monat mein früherschein abgeben müssen voher ist mir so eine ernorme überschreitung nie passiert also vllt mal 10 kmh zu schnell sonst nix krieg ich automatisch ein Fahrverbot?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:19

      Hallo Sonny,

      die Gesetzeslage ist klar: Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41km/h fällt ein einmonatiges Fahrverbot an. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ersttäter sind. Benötigen Sie den Führerschein dringend, um zur Arbeit zu gelangen, und besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Job verlieren, können Sie mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht versuchen, das Fahrverbot zu umgehen. Genauere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/umgehen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Lennart
    Am 31. Mai 2017 um 23:04

    PS: Ich hatte noch nie zuvor ein Fahrverbot

  14. Lennart
    Am 31. Mai 2017 um 23:01

    Hallo,

    ich war letztes Jahr im August bei erlaubten 100km/h mit 133km/h unterwegs und gestern 28km/h drüber, ebenfalls außerorts.
    Bedeutet das nun in jedem Fall ein Fahrverbot für mich? Falls ja, kann ich es mir innerhalb von 4 Monaten aussuchen? Falls ja, geht es auch z.B. vom 15. das einen bis zum 15. des nächsten Monats oder immer nur vom 01.-30. ?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:03

      Hallo Lennart,

      sind Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mehr als 25 km/h zu schnell gefahren, wird ein (zusätzliches) einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Das sollte bei Ihnen also der Fall sein. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, haben Sie als Ersttäter die Möglichkeit, das Fahrverbot in einem der kommenden vier Monate anzutreten. Das Antrittsdatum kann dabei frei gewählt werden, es muss also nicht der Monatserste sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Gianni
    Am 19. März 2017 um 14:25

    Hallo,
    Ich wurde heute morgen von der zivilpolizei auf einer autobahn angehalten weil ich zu schnell war!
    Etwa 145 km/h bei erlaubten 100km/h vorher war nie was gewesen ausser mal geblitzt worden mit 10 km/h zu schnell!
    Leider war das nicht mein auto sondern ein firmwagen!
    Muss ich damit rechnen das mein chef auch post bekommt??
    Muss ich mit einem fahrverbot rechnen?
    Liebe grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 9:53

      Hallo Gianni,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 41 bis 50 km/h fallen ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat an. In der Regel sollte zunächst Ihr Chef als Halter des Firmenwagens von den Behörden angeschrieben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Marie
    Am 12. März 2017 um 6:31

    Hallo, ich wurde Anfang des Jahres mit 26 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt. Ich musste, da Wiederholungstäter eine hohe Strafe zahlen und 1 Monat meinen Führerschein abgeben. Nun wurde ich gestern in einer 50er Zone mit 30 km/h zu viel geblitzt. Was droht mir jetzt?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 9:57

      Hallo Marie,

      wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Fallen Sie noch häufiger auf, kann Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden. In einem solchen Fall kann die zuständige Behörde höhere Strafen anordnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Chris
    Am 8. März 2017 um 20:16

    Hallöchen…hab da mal ne Frage…
    Würde am 8.2.17 geblitzt mit 34 zu schnell und am 28.2. mit 30 zu schnell beides außerhalb….
    Da es so kurz hintereinander ist muss ich da mit einem Fahrverbot rechnen?
    Ist in verschiedene Bundesländer passiert…

    Vielen Dank schon mal für die Antwort im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:47

      Hallo Chris,

      für beide Verstöße ist laut Bußgeldkatalog kein Fahrverbot vorgesehen. Da für keinen der beiden Überschreitungen bisher ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid ergangen ist, folgt auch kein Fahrverbot gemäß Wiederholungstäterregel.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Timo A.
    Am 3. März 2017 um 20:56

    Ich habe letzte Woche ein Bußgeldbescheid bekommen 23 km innerorts zu schnell 80 Euro und ein Punkt heute wurde ich wieder geblitzt ich denke innerorts mit ca 20 km zu schnell mit was einer Strafe kann ich rechnen?

    • Gerald A.
      Am 6. April 2017 um 18:59

      Diesmal geht es noch ohne Fahrverbot ab, dies gibt es, wenn man innerhalb von einem Jahre zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell geblitzt wird. ABER: Wenn Du innerhalb des nächsten Jahres wieder zu schnell bist, droht wegen Beharrlichkeit ein Fahrverbot, hier hat die Behörde Ermessen, Gerald A.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 11:48

      Hallo Timo,

      auf dieser Seite finden Sie Bußgeldkataloge und Bußgeldrechner zur Geschwindigkeitsüberschreitung: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. F.R
    Am 3. März 2017 um 14:07

    Ist es möglich den Führerschein frühzeitig abzugeben?

    Folgendes Problem ich würde gefilmt Fazit 56 km/h zuschnell auf der Autobahn.
    Am 20.3 hab ich Urlaub womit ist den Fahrverbot 1 Monat überbrücken könnte die Anhörung zum bißgeldverfahren ist schon gekommen ist es möglich den Führerschein vor dem Bußgeldbescheid abzugeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 9:37

      Hallo F.R.,

      ohne eine rechtskräftige Entscheidung können Sie den Führerschein in der Regel nicht abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Ines
    Am 25. Februar 2017 um 15:11

    Ich habe in dem letzten halben Jahr 3 Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen. Ich habe 3 Mal einen Punkt bekommen. Jetzt bin ich leider wieder geblitzt worden, innerhalb der Ortschaft, zulässige Geschwindigkeit 30 kmh, ich hatte 60 kmh. Muß ich jetzt mit einem Führerschein-Entzug rechnen?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Februar 2017 um 10:22

      Hallo Ines,

      bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen kann die zuständige Behörde im Einzelfall härtere Sanktionen anordnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Ilka
    Am 14. Februar 2017 um 14:29

    Ich wurde letzte Woche Freitag geblitzt (etwa 140 km/h statt 120 km/h) und heute (Dienstag drauf) noch einmal an derselben Stelle (etwa 148 km/h statt 120 km/h). Im letzten Jahr hatte ich 2 Strafzettel wegen ein wenig zu schnell Fahren (einmal 10 € und einmal 15 €). Mit welcher Strafe muss ich in etwa rechnen (Punkte und Fahrverbot)? Gelte ich jetzt als “Wiederholungstäter”, weil ich an derselben Stelle geblitzt wurde?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 12:28

      Hallo Ilka,

      Sie gelten nicht als Wiederholungstäter. Sie müssen lediglich mit den üblichen Strafen rechnen. Die Wiederholungstäterregel greift erst ab 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten. Außerdem sind die letzten beiden Verstöße noch nicht rechtskräftig, weshalb sie unabhängig voneinander behandelt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Nadine Z.
    Am 5. Februar 2017 um 2:46

    Wenn man noch nie geblitz wurde. Und nun von einem feststehen Blitzer im Ort geblitz wurde. Und es zu einem Monat fahr Verbot kommt. Kann man dieses fahr Verbot irgendwie in Punkte oder Geld Strafe umwandeln.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 12:14

      Hallo Nadine,

      unter bestimmten Umständen ist es möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld zu verwandeln. Allerdings ist hierfür die Zuhilfenahme eines Anwalt erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar