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Fahrverbot: Ab wann es droht und angetreten werden muss

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Ab wann wird es verhängt

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.
Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.

Es kann jedem einmal passieren, der Blitzer löst aus oder die Ampel schaltet auf Rot.
Verkehrsverstöße sind nicht selten und werden in Deutschland durch ein Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder in schweren Fällen auch mit einem Führerscheinentzug geahndet. Aber wann werden welche Strafen ausgesprochen? Ab wann müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen?

Im nachfolgenden Ratgeber wollen wir Antworten anbieten und Tipps geben, wie sich Fahrer bei einem verhängten Fahrverbot verhalten können.

In Deutschland ist ein Fahrverbot laut § 44 Strafgesetzbuch (StGB) eine Nebenstrafe, die neben der Hauptstrafe von Geld- oder Freiheitstrafe verhängt werden kann. Die Dauer eines Fahrverbots kann zwischen einem und drei Monaten liegen und beinhaltet das Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs. Fahren Autofahrer dennoch während dieser Zeit, machen sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei welchen Verstößen droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann bei ganz unterschiedlichen Zuwiderhandlungen drohen. Einige Beispiele finden Sie hier. Verstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert werden, ziehen meist ein Fahrverbot nach sich.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts?

Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren. Für Wiederholungstäter gibt es allerdings bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Ab wann droht ein Fahrverbot außerorts?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts droht ein Fahrverbot von 1 Monat ab 41 km/h viel. Wiederholungstäter müssen aber schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Das hängt von der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ab.

Kann ich ein Fahrverbot verschieben?

Sind Sie ein sog. Ersttäter, dürfen Sie sich innerhalb der nächsten vier Monate aussuchen, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Spezifische Ratgeber zum Thema “Ab wann droht ein Fahrverbot?”

Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Ab wann ein Fahrverbot gilt und wann dieses endet, hängt vom begangenen Verstoß ab. Ab wievielen Punkten ein Fahrverbot genau verhängt wird, ist unterschiedlich. Wird der Führerschein verspätet abgegeben, verlängert sich die Dauer des Verbotes.

Welches Bußgeld hat ein Fahrverbot zur Folge?

Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.
Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.

Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Wie sieht das eigentlich bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrverbot aus? Ab wieviel Punkten muss das Auto stehen gelassen werden?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder bei Alkohol- und Drogendelikten kann es zu einem Fahrverbot kommen. Ab wann dieses jedoch ausgesprochen wird, hängt auch von der Schwere des Verstoßes ab.

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Es kann aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr durch ein Strafgericht oder in Folge eines Bußgeldbescheides festgelegt werden. Ist das Urteil rechtskräftig oder der Bußgeldbescheid zugestellt, wird das Fahrverbot wirksam.

Der aktuelle Bußgeldkatalog legt fest, ab wann ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Allerdings gibt es keine festen Regeln welches Bußgeld ein Fahrverbot nach sich zieht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung spielt es zum Beispiel auch eine Rolle, ob dies innerorts oder außerorts festgestellt wurde. Bußgelder ab 60 Euro bedeuten meist einen Punkt in Flensburg, aber auch nur dann, wenn die Ordnungswidrigkeit unmittelbar die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet hat.

So gibt es außerorts bei einer Überschreitung von 26 bis 60 km/h ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h sind das schon zwei Monate und bei mehr als 71 km/h dann drei Monate. Innerorts wird dies noch etwas verschärfter gehandhabt. Hier kann ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden.

Im aktuellen Bußgeldkatalog wird bezüglich der Strafen mit einem Fahrverbot Folgendes aufgeführt:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
  • 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei Alkohol- oder Drogenvergehen sieht dies folgendermaßen aus:

  • wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: erhält 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Bei Verstößen mit zwei Punkten wird grundsätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts & außerorts?

Als Wiederholungstäter müssen Sie sowohl innerorts als auch außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Beim erstmaligen Verstoß sind andere Grenzwerte zu beachten.

  • Sie erhalten innerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschreiten.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wie bereits erwähnt, ist die Schwere des Vergehens maßgeblich, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird. Jedoch können noch weitere Umstände die Strafe und den Antritt dieser beeinflussen. So wird zum Beispiel berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob der Fahrer in den letzten Jahren diesbezüglich auffällig war.

Ersttäter haben beispielsweise auch die Möglichkeit, nach Wirksamkeit des Fahrverbotes einen Monat der nächsten vier Monate auszuwählen und in diesem das Fahrverbot abzuleisten. Das Antrittsdatum kann eigenständig ausgewählt werden.

Haben sich Autofahrer in den letzten zwei Jahren vor dem neuen Vergehen etwas zu Schulden kommen lassen, gilt diese Vier-Monats-Regel nicht. Hier wird das Fahrverbot ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids wirksam. Ab wann das Fahrverbot und das Bußgeld wirksam werden, ist im Urteil oder im Bescheid aufgeführt. Auch wird den Betroffenen mitgeteilt, wann sie das Fahrverbot antreten müssen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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132 Kommentare

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  1. Chrissi
    Am 2. August 2018 um 11:59

    Hallo wurde vor 2 monaten mit handy am steuer erwischt. Strafe gezahlt und punkt erhalten. Heute wurde ich erneut erwischt mein handy war aus und ich hab es nur aus der hosentasche in die mittelkonsole gelegt und es wurde gesehen. Für die polizisten kein unterschied ob es an war oder nicht. Mit welcher strafe muss ich rechnen?

  2. Bea
    Am 2. Juni 2018 um 21:40

    Hallo, ich bin letzte Woche in eine Laserkontrolle mit 99 km/h statt 70 km/h außerorts erwischt worden. Bin dann heute mit knapp über 80 km/h bei zulässigen 70 km/h nochmal vom Blitzer geblitzt worden. Es war der gleiche Tag, wo der Bußgeldbescheid vom vorigen Mal im Briefkasten war. Muss ich mit einem.Fahrverbot rechnen? Ich bin die letzten Jahre nicht auffällig gewesen.

  3. Susanne S.
    Am 23. Mai 2018 um 6:00

    Ich würde am 29.10.2014 geblitzt – 1 Punkt. Dann am 3.6.2015 – 1 Punkt -> 1 Monat Fahrverbot ( Führerschein im Dezember 2015 abgegeben )
    Am 1.9.2017 war ich auf der Autobahn 23 km/h zu schnell – 1 Punkt und am 8.5.2018 innerorts 28km/h zu schnell !
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 9:58

      Hallo Suanne S.,

      für Ihre letzte Geschwindigkeitsüberschreitung werden im Regelfall ein Punkt und 100 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren verhängt. Mitunter ist es möglich, dass Sie aufgrund Ihrer vorherigen Überschreitungen als “beharrlich” eingestuft werden – dann würde die Strafe etwas strenger ausfallen. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Milad
    Am 19. Mai 2018 um 11:12

    Hallo,

    ich bin letztens von der Polizei angehalten wurden, wegen Handy am Steuer und zu schnell fahren.

    Kann ich wegen beide Verstöße bestraft werden?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:26

      Hallo Milad,

      ein doppeltes Bußgeld droht Ihnen nicht, denn laut Gesetz ist bei zwei gleichzeitigen Ordnungswidrigkeiten lediglich das höhere Bußgeld zu zahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Michaela
    Am 11. April 2018 um 11:20

    Hallo,

    mir wurde am 02.04.2018 der Führerschein von der Polizei abgenommen aufgrund 0,9 Promille BAK. Die Herausgabe erfolgte freiwillig. Bis heute habe ich keine Nachricht von der Polizei / Gericht erhalten. Wie lange darf die Polizei den Führerschein behalten? Im Falle eines Fahrverbots von beispielsweise einem Monat, läuft die Frist dann schon ab dem Tag der Abnahme, also 02.04.?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:48

      Hallo Michaela,

      wie lange die Behörden den Führerschein einbehalten, hängt vom Einzelfall ab, weshalb sich keine pauschale Antwort geben lässt. Bei Ihnen könnte es dazu kommen, dass Ihnen eine Straftat gemäß § 315c oder 316 StVG vorgeworfen wird. Dann ist mit mehr als nur einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. J.R.
    Am 9. April 2018 um 5:42

    Baustelle 60…. wurde vermutlich mit 105/106 geblitzt… noch keinen Bescheid erhalten… eben passiert… was habe ich mit 106/107 km/h zu erwarten? 1 Monat laufen?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2018 um 16:00

      Hallo J.R.,

      in der Regel wird bei ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Vasil
    Am 7. April 2018 um 10:44

    Hallo.
    Wie ist das Gesetz für Ausländer?
    Wenn ich ein Monats-Verbot habe ist es nur für Deutschland oder? Mein Führerschein ist Deutsche. Falls bin ich Urlaub beispiel in diese Zeit in Ausland

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:08

      Hallo Vasil,

      das temporäre Fahrverbot ist auf das Land beschränkt, in welchem es verhängt wurde. Dennoch ist Ihr Führerschein währenddessen ja verwahrt, was durchaus zu Problemen führen kann, wenn Sie dennoch im Ausland fahren wollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Charly
    Am 21. März 2018 um 22:34

    Hallo
    Ich habe meinen Führerschein erst neu Mai17 gemacht.ich bin stabil substituiert auf 4 ml Methadon nachweislich ohne beigebrauch
    Da mir bei der Fahrerlaubnis Behörde niemand eine konkrete Antwort geben könnte habe ich mein Führerschein beantragen auch nichts von meiner Substitution erwähnt.
    Was ist wenn ich aufgehalten werde und positiv auf Methadon bin .? Ist der Schein dann weg?
    Mein Artzt sagt bis 4ml darf ich Auto fahren .
    Ich arbeite such ganz normal .aber habe trotzdem immer Angst falls ich mal aufgehalten werde.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:22

      Hallo Charly,

      insofern es sich um eine ärztliche Anordnung handelt und Ihr Arzt selbst bestätigt, dass eine bestimmte Menge in Ordnung ist, sollten Sie auf der sicheren Seite sein – Gesetz dem Fall, dass Sie sich an die vorgeschriebene Dosierung halten. Kontaktieren Sie sich diesbezüglich am Besten noch einmal Ihren behandelnden Arzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Dietmar P.
    Am 20. März 2018 um 12:15

    Hallo
    Ich wurde in einer 30iger zone geblitzt. Ich war ca 15 kmh zu schnell. Leider wird auf dem Foto auch erkennbar sein,das ich ein Handy in der Hand hatte. Was wird mich erwarten? Ich bin zwar in der Vergangenheit schon des öfteren geblitzt wurden(meistens immer um die 15kmh zu schnell) aber ohne Punkt. Und mit Handy noch nie.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:10

      Hallo Dietmar P.,

      in der Regel werden sowohl die Bußen für den Geschwindigkeitsverstoß als auch das Handy fällig, falls keine Tateinheit vorliegt. Ein Fahrverbot droht in der Regel nicht aufgrund eines Verstoßes von 15 km/h/Handy.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Faso
    Am 18. März 2018 um 20:42

    Einen wunderschönen guten Abend.
    Mir ist heute etwas dummes passiert ich habe mit einem 7,5 Tonner, 3,65m hoch in einer schmalen Straße einen Baum gestriffen und dabei einige Äste abgerissen. Aufgrund der schmalen Straße habe ich mich jedoch ca 100-150 Meter vom Unfallort entfernt. Wegen einer Blasenschwäche habe ich direkt eine Toilette aufgesucht. Nach ca 20 min bin ich zum Lkw gegangen wo schon die Polizei da war. Ohne das mich die Beamten fragen konnten habe ich die Tat gestanden. Die jedoch warfen mir eine Tat der Fahrerflucht vor.
    Meine Frage ist was sind jetzt meine Konsequenzen? Mit welchen Strafen muss ich rechnen?

  11. Christoph
    Am 24. Januar 2018 um 18:39

    Hallo,
    Wurde Anfang des Jahres auf der Autobahn in einer Baustelle geblitzt mit ca. 120 kmh, 80 waren erlaubt, was kommt da auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 17:57

      Hallo Christoph,

      in der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro, einem Punkt in Flensburg und evtl. einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. Karl, m.
    Am 22. Januar 2018 um 19:59

    Hallo, I hb fahrverbot bis 9.2.18 wegen Geschwindigkeit Überschreitung, also 1 Mo insgesamt. Am 21.1,laut 🚔 ich mein Auto gefahren bin, wegen Trunkheit, momentan kein ✉ bekommen. Wahr ist, dass meine Freundin gefahren ist. Aber, ja, das soll ich bei dem Richter erklären. Was Fuer eine Konsequenzen es gibt? Also Sperrung meine ich. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 16:53

      Hallo Karl m.,

      wenn Ihre Freundin gefahren ist, hängt die Sanktion von der Menge des Alkohols und davon ab, ob sie das erste Mal unter Alkoholeinfluss gefahren ist und ob eine Gefährdung vorlag. Das Fahren trotz Fahrverbot wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. paul
    Am 22. Januar 2018 um 19:49

    Hallo,
    ich muß den FS für 1 Monat abgeben. Wie wird die Zeit berechnet? 4 Wochen? 1 Monat? 30 (31) Tage? Oder ist es besser den FS im Februar (28 Tg.) abzugeben?
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:34

      Hallo Paul,

      das Fahrverbot wird nach Kalendermonaten berechnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Andreas
    Am 8. Januar 2018 um 13:31

    hallo,
    ich wurde in österreich blöderweise mit alkohol aufgehalten. hatte ca. 1,5. was passiert nun in deutschland? geben die österreicher das weiter, oder wie läuft das.
    gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 12:44

      Hallo Andreas,

      Sie müssen zwar das Bußgeld zahlen, Punkte bekommen Sie aber in Deutschland nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Andreas
    Am 3. Januar 2018 um 10:16

    hallo,
    war blöderweise in österreich mit 1,5 promille erwischt worden.
    was passiert nun in österreich? muss ich jetzt in deushcland auch den schein abgeben?
    gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Januar 2018 um 18:11

      Hallo Andreas,

      ab 1,2 Promille müssen Sie mit einem teuren Bußgeld rechnen, das zwischen 1.200 und 4.400 Euro betragen kann. Darüber hinaus erhalten Sie vermutlich ein befristetes Fahrverbot für Österreich. Während die Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden können, haben die dort begangenen Delikte keinen Einfluss auf Ihr Punktekonto oder Ihre Fahreignung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Nikolas k.
    Am 31. Dezember 2017 um 21:12

    Hallo,
    Ich bin vor 3 Wochen in einem anderen Bundesland mit 80 in einer 50iger mit dem firmenwagen geblitzt worden.
    Problem ist, ich war noch in der Probezeit.

    Letzte Woche wurde ich nun 130 in einer 100er (wieder mit dem firmenwagen) geblitzt worden. Zu dem zeitpunkt wäre ich eigentlich aus der probezeit rausgewesen.

    Kann ich da irgendwie noch sauber rauskommen? wenn nicht, was droht mir?

    Hab noch keinen Bescheid bekommen.

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 17:43

      Hallo Nikolas k.,

      für die erste Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten Sie in der Regel 1 Punkt, 100 Euro Bußgeld, ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

      Indem Sie innerhalb von einem Jahr zum zweiten Mal mit über 25 km/h zu viel gefahren sind, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen mit einem Fahrverbot rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. Szilagyi B.
    Am 22. Dezember 2017 um 9:50

    Hallo,
    Wenn ich nur einen ausländischen Wohnsitz habe, aber ein Fahrverbot von Deutschland bekommen, was ich tun soll?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:25

      Hallo Szilagyi B.,

      in Deutschland dürfen Sie für die Zeit des Fahrverbots kein Fahrzeug mehr bewegen.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

      • Hallo...
        Am 8. Mai 2018 um 12:21

        ich war neulich mit Fahrrad unterwegs und stand am Fahrbahnrand als die Polizei dazu kam.Sie forderten mich auf zu schieben aber dem bin ich nicht nachgekommen.
        Was passiert mir nun dafür?

  18. Yaso
    Am 10. Dezember 2017 um 2:54

    Mein Führerschein wurde entzogen. Das gericht entschied 5monate sperrfrist. Hab mit Alkohol einen Unfall gebaut. Aber die Richterin hat nichts von Mpu gesagt. Was muss ich nun machen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2017 um 17:32

      Hallo Yaso,

      wenn das Gericht Ihnen keine MPU anordnet, dann müssen Sie diese nicht machen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. Fatma
    Am 8. Dezember 2017 um 11:43

    Hallo Redaktion,

    ich wurde im August 2017 nach Abzug der Toleranz mit 25km/h zu schnell geblitzt. Habe einen Monat drauf meinen Bußgeldbescheid mit 70€ und einem Punkt bekommen.
    Am 15. November wurde ich mit dem Firmenwagen in der 70er Zone mit 100 geblitzt. Bis jetzt kein Bescheid, keine Post.
    Bei meinem Pech wurde ich gestern am 07.12. in der 100er Zone mit 150 geblitzt, nachdem ich überholt hatte. Da dies erst gestern passiert ist, keine Post/kein Bescheid.
    Kann ich mit einem Fahrverbot rechnen? Bzw. mit was sollte ich rechnen?
    Wenn ich demnächst meinen Bescheid vom 15.11. bekomme, zähle ich dann als Wiederholungstäter? Da ich am 07.12. “eigentlich” noch keine Kenntnis zu dem am 15.11. hatte?

    Danke vorab

  20. A. Baumann
    Am 23. November 2017 um 15:07

    Aufgrund eines Alkoholdeliktes über 1,6 Promille wurde der Führerschein im August sofort einbehalten. Inzwischen (Oktober) wurde eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von 7 Monaten verhängt. Der Strafbefehl wurde angenommen, Rechtskraft nicht bestritten. Laut Schreiben tritt die Rechtskraft nach 14 Tagen ein. Bisher ist aber keine Zahlungsaufforderung und kein Schreiben über die Rechtskraft eingegangen. Problem : Ab wann zählt die 7 Monats Fahrverbotsfrist – ab Rechtskraftschreiben oder ab Tattag (da Führerschein da ja schon einbehalten wurde) ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 15:24

      Hallo A. Baumann,

      wenn der Führerschein direkt einbehalten wurde, sollte dies bereits zur Frist dazugehören.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Caro
    Am 21. November 2017 um 11:49

    Bin letztes mal auf der Landstraße vielleicht mit einer Geschwindigkeit von 140 geblitzt, bin aber noch in der Probezeit jetzt habe ich Angst meinen Führerschein zu verlieren, sonst fahre ich nicht so schnell eher langsam aber wollte mal mein Auto testen. Was kommt jetzt auf mich zu?

  22. Thomas
    Am 15. November 2017 um 9:35

    Hallo Redaktion,

    ich bin vor 6 Wochen außerorts (Autobahn) mit 28 km/h zu schnell geblitzt und vor 3 Wochen mit 27 km/h innerorts geblitzt worden. Die zugestellten Bußgeldbescheide geben Geldstrafen mit jeweils einem Punkt als Hinweis. Die Bescheide sind noch nichts rechtskräftig. Droht mir ein Fahrverbot wegen Wiederholung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 9:41

      Hallo Thomas,

      eine Wiederholung ergibt sich erst, wenn der erste Bußgeldbescheid zum Zeitpunkt der wiederholten Geschwindigkeitsübertretung bereits rechtskräftig war.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Kate
    Am 28. September 2017 um 19:48

    Hallo zusammen,

    ich habe vier Punkte und wurde mit 149 km/h bei einer 80 km/h erlaubten Autobahn geblitzt. Also, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.

    Damit werde ich 6 Punkte haben. Anfang Dezember soll eigentlich ein Punkt verfallen. Hat 6 Punkte Einfluss darauf dass der Punkt nicht verfällt?

    Übrigens, muss ich die Ermahnungsgebühren für 6 Punkte von Flensburg bezahlen?

    vielen Dank im Voraus
    Kate

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 9:40

      Hallo Kate,

      seit der Reform des Punktesystems verfällt jeder Punkt gesondert. Haben Sie sechs Punkte, werden Sie kostenpflichtig ermahnt. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/punkte-flensburg/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Constanze
    Am 21. September 2017 um 15:03

    Hallo.
    Ich sorge mich um den Führerschein meines Freundes. Sein Sohn hat seit September 2016 seinen Führerschein. Bei dessen Auto ist mein Freund der Halter beim Verkehrsamt. Sein Sohn ist mittlerweile schon 3 Mal geblitzt worden (immer so 15€/20€) und hat ein Ticket wegen Parken auf dem Fußweg erhalten. Jedesmal wird das Ticket kommentarlos bezahlt. Da mein Freund seinen Führerschein für seinen Beruf als Gärtner braucht, möchte ich wissen, ob er vielleicht irgendwann zur MPU muss oder eine andere Strafe kriegen kann. Der Sohn wurde nie als Fahrer bei den Verstößen angegeben, weil er sich ja noch in der Probezeit befindet.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:48

      Hallo Constanze,

      bei wiederholt vorkommenden Verstößen kann die zuständige Behörde höhere Sanktionen anordnen. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Nicole
    Am 2. September 2017 um 22:19

    Hallo ich habe mal eine Frage und zwar geht es darum habe heute ein Brief bekommen wegen bußgeld weil ich länger über als eine Sekunde über rot gefahren bin!!
    Meine Frage ist nun da ich auf mein Führerschein angewiesen bin und den durch die Arbeit brauche irgendwas machen da ich auch ein Kind zuhause habe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 16:01

      Hallo Nicole,

      in seltenen Ausnahmefällen kann auch von einem Fahrverbot gegen Entrichtung einer höheren Geldbuße abgesehen werden. Diese Möglichkeit haben jedoch in aller Regel nur Personen, die bezüglich des Fahrverbots als Ersttäter gelten, bisher keinen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto haben und bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Bitte wenden Sie sich zur Prüfung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Anika S.
    Am 18. Juli 2017 um 18:23

    Hallo,

    ich lese oft Fälle, bei denen das Bußgeld möglichst erhöht werden soll, um keine Punkte zu bekommen.
    Geht es denn auch andersrum?
    Kann man auch ein längeres Fahrverbot oder mehr Punkte anbieten gegen eine mildere Geldstrafe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:22

      Hallo Anika S.,

      grundsätzlich kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden, da dies von Fall zu Fall variiert. Das Abmildern der Geldstrafe ist jedoch eher unüblich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dazu nähere Auskünfte erteilen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:20

      Hallo Anika,

      uns ist nicht bekannt, dass eine solche Umwandlung in ein längeres Fahrverbot möglich wäre. Fällt das Bußgeld zu hoch aus, können Betroffene dafür eine Ratenzahlung vereinbaren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Flo
    Am 13. Juli 2017 um 21:09

    Hallo,

    Wurde am 13.05.17 mit 32 kmh zu schnell auf der Autobahn geblitzt und am 09.06.17 mit 31kmh zu schnell außerhalb geblitzt. Jeweils 1 Punkt. Bekomme ich ein Fahrverbot?

    Oben in einem Kommentar von ‚chris‘ sieht der Bußgeldkatalog kein Fahrverbot vor, da bei ihm zum Zeitpunkt des Kommentars noch kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid ergangen war. Mein erster bescheid kam erst am 8.7.17, ein anhörungsbogen zum anderen Delikt erst am 12.7.17…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 12:25

      Hallo Flo,

      wenn der erste Verstoß noch nicht rechtskräftig war, sollte auch die Wiederholungstäterregel nicht greifen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Zeronixe 36
    Am 27. Juni 2017 um 22:35

    Ich bin gerade in der Probezeit und heute ist mir ein Unfall passiert wo ich zu 100% weiss das die Strasser frei war als ich vom Parkplatz raus gefahren bin.ich war noch nicht ganz mit der Schnauze draussen und es krachte.meine Beifahrerseite Kotflügel eingedrückt..sie gibt mir die schuld.ich Polizei angerufen die kamen aber nicht.was passiert jetzt mit meinem Führerschein :( habe Angst ihn abgeben zu müssen..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 10:55

      Hallo,

      es bleibt abzuwarten, welcher Verstoß Ihnen zur Last gelegt wird. Handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Hans W.
    Am 21. Juni 2017 um 13:37

    Wurde mit 44 kmh zu viel auf der Autobahn gemessen.Keine Gefährdung des Verkehrs. Autobahn war leer. Noch keine Punkte. Strafe 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ein Schild mit 80 und Strassenschäden angezeigt wo gar keine Strassenschäden waren. Wie geht das. Kann ich Einspruch einlegen. Gruss Hans.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 8:43

      Hallo Hans,

      es steht Ihnen frei, innerhalb der Frist von zwei Wochen einen Einspruch einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Charlotte
    Am 15. Juni 2017 um 13:59

    Hallo,

    ich hatte Anfang 2016 ein Bußgeldbescheid mit Führerscheinentzug (drei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb der letzten zwölf Monate). Das meinen Führerschein habe ich im Mai 2016 für vier Wochen abgegeben. Nun habe bin wieder geblitzt worden mit 124 km/h (Toleranz schon berücksichtigt) außerhalb geschlossener Ortschaften, muss ich mit einem weiteren Fahrverbot rechnen?

    Vielen Dank für ihre Rückantwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:02

      Hallo Charlotte,

      stellt die Behörde bei Ihnen Beharrlichkeit fest, können strengere Sanktionen festgelegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Cojocariu
        Am 21. November 2018 um 16:02

        Hallo, ich habe Bekommt 2 mal ein Punkt und 100€ Strafe im 3 Monate,was passiert jetzt? Bekomm ich Fahrverbot oder noch nicht. Danke

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. November 2018 um 17:43

          Hallo Cojocariu,

          als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt wurden. Erst dann droht Ihnen ein Fahrverbot.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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