Fahrverbot: Ab wann droht es? - Bußgeldverfahren 2023
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Fahrverbot – Ab wann es droht und angetreten werden muss

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 3. Mai 2023

Fahrverbot: Ab wann wird es verhängt

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.
Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.

Es kann jedem einmal passieren, der Blitzer löst aus oder die Ampel schaltet auf Rot.
Verkehrsverstöße sind nicht selten und werden in Deutschland durch ein Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder in schweren Fällen auch mit einem Führerscheinentzug geahndet. Aber wann werden welche Strafen ausgesprochen? Ab wann müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen?

Im nachfolgenden Ratgeber wollen wir Antworten anbieten und Tipps geben, wie sich Fahrer bei einem verhängten Fahrverbot verhalten können.

In Deutschland ist ein Fahrverbot laut § 44 Strafgesetzbuch (StGB) eine Nebenstrafe, die neben der Hauptstrafe von Geld- oder Freiheitstrafe verhängt werden kann. Die Dauer eines Fahrverbots kann zwischen einem und drei Monaten liegen und beinhaltet das Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs. Fahren Autofahrer dennoch während dieser Zeit, machen sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei welchen Verstößen droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann bei ganz unterschiedlichen Zuwiderhandlungen drohen. Einige Beispiele finden Sie hier. Verstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert werden, ziehen meist ein Fahrverbot nach sich.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts?

Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren. Für Wiederholungstäter gibt es allerdings bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Ab wann droht ein Fahrverbot außerorts?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts droht ein Fahrverbot von 1 Monat ab 41 km/h viel. Wiederholungstäter müssen aber schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Das hängt von der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ab.

Kann ich ein Fahrverbot verschieben?

Sind Sie ein sog. Ersttäter, dürfen Sie sich innerhalb der nächsten vier Monate aussuchen, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Spezifische Ratgeber zum Thema “Ab wann droht ein Fahrverbot?”

Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Ab wann ein Fahrverbot gilt und wann dieses endet, hängt vom begangenen Verstoß ab. Ab wievielen Punkten ein Fahrverbot genau verhängt wird, ist unterschiedlich. Wird der Führerschein verspätet abgegeben, verlängert sich die Dauer des Verbotes.

Welches Bußgeld hat ein Fahrverbot zur Folge?

Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.
Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.

Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Wie sieht das eigentlich bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrverbot aus? Ab wieviel Punkten muss das Auto stehen gelassen werden?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder bei Alkohol- und Drogendelikten kann es zu einem Fahrverbot kommen. Ab wann dieses jedoch ausgesprochen wird, hängt auch von der Schwere des Verstoßes ab.

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Es kann aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr durch ein Strafgericht oder in Folge eines Bußgeldbescheides festgelegt werden. Ist das Urteil rechtskräftig oder der Bußgeldbescheid zugestellt, wird das Fahrverbot wirksam.

Der aktuelle Bußgeldkatalog legt fest, ab wann ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Allerdings gibt es keine festen Regeln welches Bußgeld ein Fahrverbot nach sich zieht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung spielt es zum Beispiel auch eine Rolle, ob dies innerorts oder außerorts festgestellt wurde. Bußgelder ab 60 Euro bedeuten meist einen Punkt in Flensburg, aber auch nur dann, wenn die Ordnungswidrigkeit unmittelbar die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet hat.

So gibt es außerorts bei einer Überschreitung von 26 bis 60 km/h ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h sind das schon zwei Monate und bei mehr als 71 km/h dann drei Monate. Innerorts wird dies noch etwas verschärfter gehandhabt. Hier kann ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden.

Im aktuellen Bußgeldkatalog wird bezüglich der Strafen mit einem Fahrverbot Folgendes aufgeführt:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
  • 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei Alkohol- oder Drogenvergehen sieht dies folgendermaßen aus:

  • wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: erhält 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Bei Verstößen mit zwei Punkten wird grundsätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts & außerorts?

Als Wiederholungstäter müssen Sie sowohl innerorts als auch außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Beim erstmaligen Verstoß sind andere Grenzwerte zu beachten.

  • Sie erhalten innerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschreiten.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wie bereits erwähnt, ist die Schwere des Vergehens maßgeblich, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird. Jedoch können noch weitere Umstände die Strafe und den Antritt dieser beeinflussen. So wird zum Beispiel berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob der Fahrer in den letzten Jahren diesbezüglich auffällig war.

Ersttäter haben beispielsweise auch die Möglichkeit, nach Wirksamkeit des Fahrverbotes einen Monat der nächsten vier Monate auszuwählen und in diesem das Fahrverbot abzuleisten. Das Antrittsdatum kann eigenständig ausgewählt werden.

Haben sich Autofahrer in den letzten zwei Jahren vor dem neuen Vergehen etwas zu Schulden kommen lassen, gilt diese Vier-Monats-Regel nicht. Hier wird das Fahrverbot ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids wirksam. Ab wann das Fahrverbot und das Bußgeld wirksam werden, ist im Urteil oder im Bescheid aufgeführt. Auch wird den Betroffenen mitgeteilt, wann sie das Fahrverbot antreten müssen.

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132 Kommentare

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  1. A. Baumann sagt:

    Aufgrund eines Alkoholdeliktes über 1,6 Promille wurde der Führerschein im August sofort einbehalten. Inzwischen (Oktober) wurde eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von 7 Monaten verhängt. Der Strafbefehl wurde angenommen, Rechtskraft nicht bestritten. Laut Schreiben tritt die Rechtskraft nach 14 Tagen ein. Bisher ist aber keine Zahlungsaufforderung und kein Schreiben über die Rechtskraft eingegangen. Problem : Ab wann zählt die 7 Monats Fahrverbotsfrist – ab Rechtskraftschreiben oder ab Tattag (da Führerschein da ja schon einbehalten wurde) ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo A. Baumann,

      wenn der Führerschein direkt einbehalten wurde, sollte dies bereits zur Frist dazugehören.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Fatma sagt:

    Hallo Redaktion,

    ich wurde im August 2017 nach Abzug der Toleranz mit 25km/h zu schnell geblitzt. Habe einen Monat drauf meinen Bußgeldbescheid mit 70€ und einem Punkt bekommen.
    Am 15. November wurde ich mit dem Firmenwagen in der 70er Zone mit 100 geblitzt. Bis jetzt kein Bescheid, keine Post.
    Bei meinem Pech wurde ich gestern am 07.12. in der 100er Zone mit 150 geblitzt, nachdem ich überholt hatte. Da dies erst gestern passiert ist, keine Post/kein Bescheid.
    Kann ich mit einem Fahrverbot rechnen? Bzw. mit was sollte ich rechnen?
    Wenn ich demnächst meinen Bescheid vom 15.11. bekomme, zähle ich dann als Wiederholungstäter? Da ich am 07.12. “eigentlich” noch keine Kenntnis zu dem am 15.11. hatte?

    Danke vorab

  3. Yaso sagt:

    Mein Führerschein wurde entzogen. Das gericht entschied 5monate sperrfrist. Hab mit Alkohol einen Unfall gebaut. Aber die Richterin hat nichts von Mpu gesagt. Was muss ich nun machen

  4. Szilagyi B. sagt:

    Hallo,
    Wenn ich nur einen ausländischen Wohnsitz habe, aber ein Fahrverbot von Deutschland bekommen, was ich tun soll?

  5. Nikolas k. sagt:

    Hallo,
    Ich bin vor 3 Wochen in einem anderen Bundesland mit 80 in einer 50iger mit dem firmenwagen geblitzt worden.
    Problem ist, ich war noch in der Probezeit.

    Letzte Woche wurde ich nun 130 in einer 100er (wieder mit dem firmenwagen) geblitzt worden. Zu dem zeitpunkt wäre ich eigentlich aus der probezeit rausgewesen.

    Kann ich da irgendwie noch sauber rauskommen? wenn nicht, was droht mir?

    Hab noch keinen Bescheid bekommen.

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nikolas k.,

      für die erste Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten Sie in der Regel 1 Punkt, 100 Euro Bußgeld, ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

      Indem Sie innerhalb von einem Jahr zum zweiten Mal mit über 25 km/h zu viel gefahren sind, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen mit einem Fahrverbot rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  6. Andreas sagt:

    hallo,
    war blöderweise in österreich mit 1,5 promille erwischt worden.
    was passiert nun in österreich? muss ich jetzt in deushcland auch den schein abgeben?
    gruss

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas,

      ab 1,2 Promille müssen Sie mit einem teuren Bußgeld rechnen, das zwischen 1.200 und 4.400 Euro betragen kann. Darüber hinaus erhalten Sie vermutlich ein befristetes Fahrverbot für Österreich. Während die Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden können, haben die dort begangenen Delikte keinen Einfluss auf Ihr Punktekonto oder Ihre Fahreignung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Andreas sagt:

    hallo,
    ich wurde in österreich blöderweise mit alkohol aufgehalten. hatte ca. 1,5. was passiert nun in deutschland? geben die österreicher das weiter, oder wie läuft das.
    gruss

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas,

      Sie müssen zwar das Bußgeld zahlen, Punkte bekommen Sie aber in Deutschland nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. paul sagt:

    Hallo,
    ich muß den FS für 1 Monat abgeben. Wie wird die Zeit berechnet? 4 Wochen? 1 Monat? 30 (31) Tage? Oder ist es besser den FS im Februar (28 Tg.) abzugeben?
    Gruß

  9. Karl, m. sagt:

    Hallo, I hb fahrverbot bis 9.2.18 wegen Geschwindigkeit Überschreitung, also 1 Mo insgesamt. Am 21.1,laut 🚔 ich mein Auto gefahren bin, wegen Trunkheit, momentan kein ✉ bekommen. Wahr ist, dass meine Freundin gefahren ist. Aber, ja, das soll ich bei dem Richter erklären. Was Fuer eine Konsequenzen es gibt? Also Sperrung meine ich. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Karl m.,

      wenn Ihre Freundin gefahren ist, hängt die Sanktion von der Menge des Alkohols und davon ab, ob sie das erste Mal unter Alkoholeinfluss gefahren ist und ob eine Gefährdung vorlag. Das Fahren trotz Fahrverbot wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Christoph sagt:

    Hallo,
    Wurde Anfang des Jahres auf der Autobahn in einer Baustelle geblitzt mit ca. 120 kmh, 80 waren erlaubt, was kommt da auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christoph,

      in der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro, einem Punkt in Flensburg und evtl. einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. Faso sagt:

    Einen wunderschönen guten Abend.
    Mir ist heute etwas dummes passiert ich habe mit einem 7,5 Tonner, 3,65m hoch in einer schmalen Straße einen Baum gestriffen und dabei einige Äste abgerissen. Aufgrund der schmalen Straße habe ich mich jedoch ca 100-150 Meter vom Unfallort entfernt. Wegen einer Blasenschwäche habe ich direkt eine Toilette aufgesucht. Nach ca 20 min bin ich zum Lkw gegangen wo schon die Polizei da war. Ohne das mich die Beamten fragen konnten habe ich die Tat gestanden. Die jedoch warfen mir eine Tat der Fahrerflucht vor.
    Meine Frage ist was sind jetzt meine Konsequenzen? Mit welchen Strafen muss ich rechnen?

  12. Dietmar P. sagt:

    Hallo
    Ich wurde in einer 30iger zone geblitzt. Ich war ca 15 kmh zu schnell. Leider wird auf dem Foto auch erkennbar sein,das ich ein Handy in der Hand hatte. Was wird mich erwarten? Ich bin zwar in der Vergangenheit schon des öfteren geblitzt wurden(meistens immer um die 15kmh zu schnell) aber ohne Punkt. Und mit Handy noch nie.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dietmar P.,

      in der Regel werden sowohl die Bußen für den Geschwindigkeitsverstoß als auch das Handy fällig, falls keine Tateinheit vorliegt. Ein Fahrverbot droht in der Regel nicht aufgrund eines Verstoßes von 15 km/h/Handy.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Charly sagt:

    Hallo
    Ich habe meinen Führerschein erst neu Mai17 gemacht.ich bin stabil substituiert auf 4 ml Methadon nachweislich ohne beigebrauch
    Da mir bei der Fahrerlaubnis Behörde niemand eine konkrete Antwort geben könnte habe ich mein Führerschein beantragen auch nichts von meiner Substitution erwähnt.
    Was ist wenn ich aufgehalten werde und positiv auf Methadon bin .? Ist der Schein dann weg?
    Mein Artzt sagt bis 4ml darf ich Auto fahren .
    Ich arbeite such ganz normal .aber habe trotzdem immer Angst falls ich mal aufgehalten werde.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Charly,

      insofern es sich um eine ärztliche Anordnung handelt und Ihr Arzt selbst bestätigt, dass eine bestimmte Menge in Ordnung ist, sollten Sie auf der sicheren Seite sein – Gesetz dem Fall, dass Sie sich an die vorgeschriebene Dosierung halten. Kontaktieren Sie sich diesbezüglich am Besten noch einmal Ihren behandelnden Arzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Vasil sagt:

    Hallo.
    Wie ist das Gesetz für Ausländer?
    Wenn ich ein Monats-Verbot habe ist es nur für Deutschland oder? Mein Führerschein ist Deutsche. Falls bin ich Urlaub beispiel in diese Zeit in Ausland

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Vasil,

      das temporäre Fahrverbot ist auf das Land beschränkt, in welchem es verhängt wurde. Dennoch ist Ihr Führerschein währenddessen ja verwahrt, was durchaus zu Problemen führen kann, wenn Sie dennoch im Ausland fahren wollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. J.R. sagt:

    Baustelle 60…. wurde vermutlich mit 105/106 geblitzt… noch keinen Bescheid erhalten… eben passiert… was habe ich mit 106/107 km/h zu erwarten? 1 Monat laufen?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo J.R.,

      in der Regel wird bei ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Michaela sagt:

    Hallo,

    mir wurde am 02.04.2018 der Führerschein von der Polizei abgenommen aufgrund 0,9 Promille BAK. Die Herausgabe erfolgte freiwillig. Bis heute habe ich keine Nachricht von der Polizei / Gericht erhalten. Wie lange darf die Polizei den Führerschein behalten? Im Falle eines Fahrverbots von beispielsweise einem Monat, läuft die Frist dann schon ab dem Tag der Abnahme, also 02.04.?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michaela,

      wie lange die Behörden den Führerschein einbehalten, hängt vom Einzelfall ab, weshalb sich keine pauschale Antwort geben lässt. Bei Ihnen könnte es dazu kommen, dass Ihnen eine Straftat gemäß § 315c oder 316 StVG vorgeworfen wird. Dann ist mit mehr als nur einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Milad sagt:

    Hallo,

    ich bin letztens von der Polizei angehalten wurden, wegen Handy am Steuer und zu schnell fahren.

    Kann ich wegen beide Verstöße bestraft werden?

    LG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Milad,

      ein doppeltes Bußgeld droht Ihnen nicht, denn laut Gesetz ist bei zwei gleichzeitigen Ordnungswidrigkeiten lediglich das höhere Bußgeld zu zahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Susanne S. sagt:

    Ich würde am 29.10.2014 geblitzt – 1 Punkt. Dann am 3.6.2015 – 1 Punkt -> 1 Monat Fahrverbot ( Führerschein im Dezember 2015 abgegeben )
    Am 1.9.2017 war ich auf der Autobahn 23 km/h zu schnell – 1 Punkt und am 8.5.2018 innerorts 28km/h zu schnell !
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Suanne S.,

      für Ihre letzte Geschwindigkeitsüberschreitung werden im Regelfall ein Punkt und 100 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren verhängt. Mitunter ist es möglich, dass Sie aufgrund Ihrer vorherigen Überschreitungen als “beharrlich” eingestuft werden – dann würde die Strafe etwas strenger ausfallen. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Bea sagt:

    Hallo, ich bin letzte Woche in eine Laserkontrolle mit 99 km/h statt 70 km/h außerorts erwischt worden. Bin dann heute mit knapp über 80 km/h bei zulässigen 70 km/h nochmal vom Blitzer geblitzt worden. Es war der gleiche Tag, wo der Bußgeldbescheid vom vorigen Mal im Briefkasten war. Muss ich mit einem.Fahrverbot rechnen? Ich bin die letzten Jahre nicht auffällig gewesen.

  20. Chrissi sagt:

    Hallo wurde vor 2 monaten mit handy am steuer erwischt. Strafe gezahlt und punkt erhalten. Heute wurde ich erneut erwischt mein handy war aus und ich hab es nur aus der hosentasche in die mittelkonsole gelegt und es wurde gesehen. Für die polizisten kein unterschied ob es an war oder nicht. Mit welcher strafe muss ich rechnen?

  21. Nadinie sagt:

    Hallo,
    Ich wurde mit 34 km/h zu schnell innerorts geblitzt.
    84 statt 50 km/h.
    Habe mir vorher nie was zu Schulden kommen lassen.
    Muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen?
    Habe auch gehört, dass es einen Unterschied macht, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat und die habe ich.

  22. Henning sagt:

    Hallo,
    ich wurde im Februar dieses Jahres wg. eines Rotlichtverstoßes zu 1 Monat Fahrverbot verurteilt. Das war damals meine erste “Auffälligkeit” und ich hatte auch die Möglichkeit, gegen Verdopplung des Bußgeldes, das Fahrverbot freizukaufen – habe ich allerdings abgelehnt und es angetreten.
    Heute wurde ich wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes geblitzt: 50 waren innnerort erlaubt, 85 bin ich gefahren. Werde ich jetzt weiterhin als Ersttäter gelistet, weil es beim letzten Mal kein Geschwindigkeitsverstoß war, oder muss ich den Führerschein unmittelbar abgeben?
    Ich wohne 60km von meiner Arbeitsstätte entfernt und wüsste nicht, wie ich noch vernünftig dort erscheinen könnte (außer jeden Tag ab 10 Uhr bspw.)

  23. Tom sagt:

    Hallo, ich fuhr am 17.8.2017 außerhalb einer Ortschaft (an einer Autobahn-Baustelle) 21 km/h zu schnell (81 statt der erlaubten 60 km/h) und erhielt hierfür eine Geldstrafe von 70 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg (Bußgeldbescheid v. 2.11.2017).
    Gestern, am 21.8.2018 wurde ich auf der Satdtautobahn in Berlin (gilt es außerhalb der Ortschaft?) geblitzt mit ca. 110 km/h statt der erlaubten 80 Km/h. Mit welcher Strafe muss ich nun rechnen? Würde ein weiterer Punkt zur Verhängung eines Fahrverbotes führen?

  24. Le T. sagt:

    Hallo,
    Ich bin innerhalb von einer Woche geblitzt worden , einmal 22km/h und einmal 21km/h und einmal vermutlich über 30km/h außerhalb geschlossener Ortschaft. Die ersten beiden Verstöße habe ich schon Anhörungsbrief bekommen. Womit muss ich rechnen.
    Vielen Dank

  25. Nina sagt:

    Hallo, wenn man schon einmal vor ca 2-3 Jahren ein Fahrverbot erteilt bekommen hat und jetzt im Jahr 2018 wieder? Innerorts und 27kmh zu schnell ( 77 kmh nach toleranzabzug) mit Welchen Konsequenzen muss ich rechnen ???

  26. Mona sagt:

    Hallo, gestern war ich in einer fremden Stadt hier in Deutschland über eine rote Ampel gefahren ( welche ich nicht für voll genommen habe, da ich ich ca 20 m zuvor die Ampel ordentlich passiert habe)und bin leicht in einen Linksabbieger reingefahren. Polizei hat alles aufgenommen. Gemäß Zeugen gibt es mindestens einmal die Woche dort einen Unfall. Ich habe noch keine Punkte( in den 9,5 Jahren) verhalte mich stets korrekt im Straßenverkehr. Hab noch nie falsch geparkt oder bin noch nie von der Polizei angehalten worden. Blüht mir jetzt wirklich der Führerschein Entzug?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mona,

      was im Einzelfall auf Sie zukommt, lässt sich pauschal nicht sagen. Wird eine rote Ampel überfahren und kommt es im Anschluss zu einer Gefährdung kann ein Führerscheinentzug die Folge sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Artem sagt:

    Guten Tag ,habe ich im 2017 geblitzt ,damals 1 Punkt kassiert “keine Fahrverbot “,dann im 2018 wieder würde ich wieder geblitzt, dies mal um 32 überschritten, 1 Monat Fahrverbot !
    Und jetzt habe ich wieder um 22 km/h überschritten .
    Steht jetzt für mich wieder Fahrverbot ?
    Würde ich sehr freuen auf eine Antwort !
    MfG Artem .

  28. Alex .A sagt:

    Hier mit komme ich zu meiner frage wurde am 08/2018 von der Polizei Angehalten auf dem Roller . wurde auf Thc überprüft was natürlich positiv ausfiel bekam jetzt 12/2018 Den schreiben das Ich ein Fahrverbot bekomme Ihm Brief stand 1,7 thc wert 700.. euro Strafe Plus 1 Monat Fahrverbot plus 0.2 Punkte Ist mein erstes Vergehen . Meine frage ist nun wie folgt muss ich mit weiteren konsequenzen rechnen das es mein erstes mal war und das letzte mal den Führerschein hab ich schon zur Verwahrung gegeben. Kommt sonst noch was auf mich zu ?

  29. Pina sagt:

    Hallo, ich wurde letztes Jahr mit 28 zu schnell geblitzt, habe daraufhin eine Seminar Anweisung erhalten die ich jetzt mache. Letzte Woche kam Post wo ich mit angeblichen 43 kmh zu schnell geblitzt worden bin, beides liegt innerhalb eines Jahres. Das schlimme ist das ich mich noch in der probezeit befinde…
    Muss ich jetzt damit rechnen das sie mir den Lappen ganz weg nehmen und ich eine mpu machen muss um ihn wieder zu bekommen?

  30. R. sagt:

    Hallo
    Ich habe da ein problem, mir wurde der rechte unterschenkel aputiert , die Führerscheinstelle
    meinte nach langen hin und her ich muss eine Fahrprobe absolvieren. Gesagt gemacht bestanden. Ich bin im besitz des alten Führerscheins , nun sagen sie ich darf nur noch
    Klasse B fahren ohne Anhänger was soll das .
    Kann mir hier einer einen Rat geben?

  31. XQ sagt:

    Hallo,

    aktuell liegt mein Punktstand auf 1.
    Aber inzwischen habe ich mehrere Bußgeldbescheid erhalten, einmal im April (um 29 km/h zu schnell, 1 Punkt, einmal im Mai, 33 km/h zu schnell, 1 Punkt) und zweimail im Juni am selben Tag innerhalb von einem Stunde je um 49 km/h zu schnell, je 2 Punkte also zu 4 Punkte), theoretisch kann es bis zu insgesamt auf 7 Punkte erreichen.

    Ich weiß nun nicht, ob ich überhaupt an dem Punktabzugseminar teilnehmen darf (falls es in einem kurzem Zeitraum all diese Bescheide per Post zugeschickt wurde dann könnte mein Punktkonto über 5.

    Welchen Vorschlag würden Sie geben?

    VIelen Dank

    Ich möchte n

  32. Emine sagt:

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit und habe 3 Blitzer Rechnungen bekommen .. einmal 10 kmh zu schnell (auserorts) und einmal 11 kmh (innerorts) und das letzte war dann 137 kmh zu schnell (Schnellstraße – 100 kmh waren erlaubt) ich habe 1 punkt bekommen und musste zu einem Aufbausemminar,

    letztens war ich auserorts mit 90 kmh unterwegs (es hat viel geregnet) ein mann fuhr vor mir mit 60 kmh und ich habe ihn überholt (auf ner übersichtlichen gerade) nach dem überholen war ich wieder auf meinem weg und vor mir war eine kurve bevor ich in die kurve fuhr verringerte ich meine Geschwindigkeit um die 70 kmh runter, dann kam mein Auto ins schleudern und es hat sich überschlagen. Ich habe niemandem verletzt, bin lediglich selber das opfer.. was für eine strafe werde ich bekommen ? bekomme ich Fahrverbot ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  33. Beata sagt:

    Ich habe am 28 Oktober ein Schreiben bekommen und eine Zeugenbefragung.
    Im Schreiben steht, dass ich die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h überschritten habe. Zulässige Geschwindigkeit war 80 km/h. Es war eine Autobahn.
    Was für eine Strafe mir droht? In dem Bußkatalog habe ich gelesen, dass es 2 Punkte und auch sogar ein Monat Fahrverbot möglich wäre. Stimmt es? Bis zu diesem Moment war ich nicht bestraft.
    Es ist noch eine Sache. Ich habe eine deutsche und ausländische Staatsangehörigkeit. Aber bis jetzt besitze ich nur einen ausländischen Führerschein. Was heißt das für das möglicherweise Fahrtverbot?
    Ich habe auch in Internet gefunden dass es eine Möglichkeit gibt die eventuelle Strafpunke übergeben? Wie es funktioniert und ist es legal?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  34. Max sagt:

    Ich wurde heute angehalten bei einer Verkehrskontrolle. Dabei hatte ich keine ladesicherung im Transporter Kasten Wagen (komplett geschlossen),..durchgeführt. mir sagte der Polizist eine Bußgeld Strafe von bis zu 100€ und mindestens 1 Punkt.. ist es soweit richtig ???

  35. mario sagt:

    hi
    mall eine frage ich wurde heute in einer 80 zone mit 120 geblitz (ohne toleranz abzug)
    muss ich jetzt meinen führerschein abgeben für 1 monat oder nicht
    ich lese als
    1 monatiges Fahrverbot

    Hinweis: Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird
    muss ich jetzt meinen fürerschein abgeben oder nicht

  36. Keilhack sagt:

    Hallo
    gilt der neue Bußgeldkatalog 2020 heute am 14.03.2020 schon. (Geschwindigkeit)
    mit freundlichen Grüßen
    Keilhack

  37. Matthias sagt:

    Hallo,
    ich wurde zu Beginn des Jahres zur einer Blutprobe mitgenommen weil ich, unter Alkoholeinfluß ein Fahrzeug geführt und ein Verkehrsschild gerammt habe. Die Untersuchung ergab 1,91Promille. Es gab zwei Zeugen dafür die sofort mein Kennzeichen fotografiert und mich daraufhin angesprochen haben. Da ich kein Mobiltelefon dabei hatte, der Unfall sich gegen 22:00 in einem Industriegebiet ereignet hat und die doch recht weit entfernte Wache im Ort abends nicht besetzt ist, bin ich nach Hause gegangen, konnte dann aber aufgegriffen werden.
    Nun wird mir jeweils eine Straftat nach §315C Abs. 1 und § 142 vorgeworfen.
    Ich hatte vorher noch niemals Kontakt mit der Polizei und höchstens wegen fehlendem Anschnallen angehalten worden.
    Mit welcher Strafe habe ich wohl zu rechnen?

  38. Jatinder sagt:

    Hi I’m in trial period but first time in my trial period i drive in fahrverbot wegen die baustelle.this fahrverbot sign was portable and write date on it.i think I was was flashed there.outside road in field what can I expect now I drive circa 60

  39. Kirstin sagt:

    Hallo,
    auf einer Bundesstrasse ( Umgehung) ich wurde mit 21 km/h zuviel geplitzt/gelasert und anschließend von der Polizei kurz aus dem Verkehr genommen zur Datenaufnahme. 50 km/h sollte man fahren – 74km/h bin ich leider gefahren. D.h. nach Abzug der Toleranz – 1 km/h zu viel und somit 1 Punkt, 80 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Hätte ich eine Chance dieses Fahrverbot durch eine höhe Geldstrafe zu umgehen? Habe gelesen, dass dies möglich wäre, da es nur 1 km/h war. Danke für die Hilfe

  40. Dilek sagt:

    Hallo ich bin aus Österreich ich habe in Deutschland Bußgeld mit 80 € bekommen und 1 Monat Fahrverbot steht da meine frage wäre gilt dieser Fahrverbot nur in deutschland?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dilek,

      ja, Fahrverbote können in aller Regel nur auf dem Gebiet des Landes durchgesetzt werden, in dem es verhängt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  41. Josef sagt:

    Ich bin im November 2019 geblitzt worden, und einen Busgeldbescheid von erhalten.
    Am 30.04.2020 habe ich den minderst Abstand nicht einghalten. 1 Punkt und 150,00 Euro Busgeld.
    Am 29.05.2020 wurde ich wieder geblitzt, wegen nicht einhaltung des Minderstabstand 4/10.
    Muss ich jetzt mit einen Fahrverbot rechnen.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

  42. MI sagt:

    Hallo. Ich bin heute in einer 30 Zone innerorts geblitzt worden.
    Ungefähr 50-55 km/h . Ich wurde bisher noch nie geblitzt und habe seit 5 Jahren meinen Führerschein.
    Ist ein Fahrverbot wirklich möglich ?😔

  43. Vani sagt:

    Guten Tag,
    Ich bin zum 2.mal in 4 Jahren geblitzt worden bei Verstößen gegen Rote Ampeln. Mit welcher Strafe muss ich rechnen bei 2.Mal?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Vani,
      geht die Bußgeldstelle nicht von Beharrlichkeit aus, drohen die regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  44. Anni sagt:

    Hallo
    Was droht mir bei, 120km/h waren auf der Autobahn und 150km/h mit Abzug bin ich gefahren.
    Danke für die schnelle Antwort

  45. Nedjo D sagt:

    Hallo,

    ich habe 4 Punkte in Flensburg gehabt.
    Wurde vor 9 Monate mit 22km/h zu viel geblitzt.
    Nun wurde ich wieder mit 23km/h außerorts geblitzt.
    Jetzt habe ich ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen ?
    Wie kann das sein, ich bin in den letzten 12 Monaten nicht mit über 26km/h zu viel geblitzt.
    Danke im Voraus.

  46. Mi sagt:

    Hallo,
    ich wurde außerorts geblitzt mit ca. 30 km/h zu viel und hatte das Handy am Ohr.
    Was droht mir jetzt?
    Habe schon lange keine Probezeit mehr und das kam weder so schnell noch mit Handy schon einmal vor.
    Danke für eine schnelle Einschätzung.

  47. Oktay sagt:

    Guten Tag ,
    Vor 3 Wochen wurde ich auf der Autobahn mit 135 km/h in einer 100er Zone geblitzt.
    Dann wurde Ich vor 2 Tagen von der Polizei angehalten und mir wurde gesagt , das Ich 1 Punkt kriegen würde und 100 Euro Strafe.
    D.h dass ich ein einem Zeitraum von einem Monat 2 Punkte gekriegt habe. Muss Ich meinen Führerschein jetzt für einen Monat abgeben weil Ich als Widerholubgstäter zähle ? Mir wurde erzählt nein , weil es nicht die selbe Strafe ist. Hätte ich 2 Punkte in einem Monat wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen dann hätte ich meinen Führerschein abgegeben.

    Danke schonmal für die Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

  48. Zoobin sagt:

    Hallo Leute!
    Mir wurde vorgeworfen, dass ich mich als Unfallbeteligter nach einem Unfall beim Ausparken im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu habe, bevor ich den Beschädigten Wagen bei der Person oder Polizei melde.

    Die Staatsanwaltschaft hat mir eine Strafe in Höhe von 1000 Euro zu geschickt, aber das Problem ist, dass Auto, das ich von meinem Kumpel ausgeliehen hatte, es war vorher mit paar Schäden, nun ich kann es nicht beweisen, dass ich nicht war und ich bin mir sicher, dass ich nicht gemacht habe.
    Und jetzt wieß es ich nicht was ich machen soll?

    Der Besetzer vom Auto bzw. Mein Kumpel er Versicherte mir das Auto, dass die Schäden in Auto schon vorher war und auch Autohandel.

    Wäre nett, wenn ihr mir paar Tipps gibt!🙏

    Und wenn ich es anerkennt habe, dann kriege auch Punkte wie es das?

    Liebe Grüße

    Zoobin

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Zoobin,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  49. Zoobin sagt:

    Hallo Leute!
    Mir wurde vorgeworfen, dass ich mich als Unfallbeteligter nach einem Unfall beim Ausparken im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu habe, bevor ich den Beschädigten Wagen bei der Person oder Polizei melde.
    Die Staatsanwaltschaft hat mir eine Strafe in Höhe von 1000 Euro zu geschickt, aber das Problem ist, dass Auto, das ich von meinem Kumpel ausgeliehen hatte, es war vorher mit paar Schäden, nun ich kann es nicht beweisen, dass ich nicht war und ich bin mir sicher, dass ich nicht gemacht habe.
    Und jetzt wieß es ich nicht was ich machen soll?
    Der Besetzer vom Auto bzw. Mein Kumpel er Versicherte mir das Auto, dass die Schäden in Auto schon vorher war und auch Autohandel.

    Wäre nett, wenn ihr mir paar Tipps gibt!🙏

    Und wenn ich es anerkennt habe, dann kriege auch Punkte wie es das?

    Liebe Grüße

    Zoobin

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Zoobin,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  50. Ronny sagt:

    Hallo, vor ca 3-4 Monaten wurde mir mein Führerschein von den Behörden abgenommen. Aufgrund des Verdachtes von Alkohol und btm, mit wurde dann an dem Tag Blut abgenommen und der Führerschein abgenommen
    Nun hab ich Post bekommen einmal Feststellung von thc ohne mengenangabe und dann ein separaten Brief wo mir meine alkoholkonzentration von 0,6 Promille mitgeteilt wurde.
    Nun hab ich eine bussgeldanhörung erhalten in der von einer Ordnungswidrigkeit aufgrund von 0,6 Promille gesprochen wird. Warum taucht nun das thc nicht mehr auf ? Kommen btm und Alkohol immer separat oder war die Menge des thc evtll nicht hoch genug ? Sonst wäre es ja eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit? Liege ich da falsch ? Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Lg

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