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Fahrverbot hinauszögern – Wie ist das möglich?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ob im Alltag oder Job: Ein Fahrverbot belastet Betroffene oft schwer

Fahrverbot: Wie lange Ersttäter es hinauszögern können, verrät dieser Ratgeber.
Fahrverbot: Wie lange Ersttäter es hinauszögern können, verrät dieser Ratgeber.

Ein Fahrverbot dauert in der Regel ein bis drei Monate und wird bei gewissen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt. Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden im Jahr 2016 451.687 Fahrverbote in Deutschland ausgesprochen.

Einen Monat oder noch länger nicht Auto oder Lkw fahren zu dürfen, ist für viele Betroffene ein schweres Los. Schließlich müssen die Kinder in den Kindergarten oder die Schulde gebracht und Einkäufe erledigt werden. Besonders hart trifft das Fahrverbot vor allem Menschen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.

Viele Betroffene fragen sich in einer solchen Situation, ob sie das Fahrverbot irgendwie hinauszögern können. Kann ein Anwalt helfen? Auf diese Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber ein.

FAQ: Fahrverbot hinauszögern

Lässt sich das Fahrverbot hinauszögern?

Ja, das Fahrverbot lässt sich tatsächlich hinauszögern. Ersttäter bspw. können sich in den nächsten vier Monaten einen Zeitpunkt zur Abgabe Ihres Führerscheins aussuchen.

Verzögert ein Einspruch das Fahrverbot?

Ein Einspruch verzögert die Rechtskraft des Bußgeldbescheides und damit auch ein etwaiges Fahrverbot. Scheitert Ihr Einspruch allerdings, kann das u. U. sehr teuer werden. Befragen Sie im Zweifel einen Verkehrsrechtsanwalt.

Wann muss ich den Einspruch einlegen?

Wollen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, bleibt Ihnen dafür eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung.

Besondere Regelung für Ersttäter: Fahrverbot vier Monate aufschieben

Können Sie durch einen Einspruch das Fahrverbot hinauszögern?
Können Sie durch einen Einspruch das Fahrverbot hinauszögern?

Wer wann seinen Führerschein abgeben muss, hängt davon ab, ob diejenige Person in der Vergangenheit schon einmal auffällig geworden ist. Fahrer, die zum ersten Mal eine Zeit lang auf ihren Führerschein verzichten müssen sowie Personen, denen in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erteilt wurde, profitieren von einer Sonderregelung.

Sie können das Fahrverbot etwas hinauszögern. Sie haben nämlich die Möglichkeit, ihren Führerschein innerhalb der kommenden vier Monate abzugeben. So ist es häufig möglich, die führerscheinfreie Zeit zumindest zum Teil beispielsweise in den Urlaub zu legen.

Wiederholungstäter, also Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Fahrverbot absitzen mussten, haben diese Freiheit nicht. Sie können das Fahrverbot nicht hinauszögern, sondern müssen den Führerschein nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung in der Regel sofort abgeben.

Können Sie ein Fahrverbot aufschieben, indem Sie Einspruch einlegen?

Viele Betroffene fragen sich, ob sie vielleicht ein Fahrverbot hinauszögern können, indem sie Einspruch einlegen. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang Folgendes: Ein Einspruch sorgt dafür, dass die Rechtskraft der Entscheidung erst später eintritt. Damit ist die Abgabe des Führerscheins erst später nötig.

Beachten Sie jedoch, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in einem Verfahren vor Gericht enden kann, welches mit entsprechenden Kosten einhergeht. Aus diesem Grund sollten Sie zunächst einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen. Dieser kann Sie zum Vorgehen beraten.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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1 Kommentar

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  1. Marlene
    Am 16. August 2019 um 10:17

    Hallo Redaktion,

    wie beantrage ich, dass das Fahrverbot erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tritt (4 Wochen Fachverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung als Ersttäter)?

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