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Fahrverbot: Ab wann es droht und angetreten werden muss

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Ab wann wird es verhängt

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.
Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.

Es kann jedem einmal passieren, der Blitzer löst aus oder die Ampel schaltet auf Rot.
Verkehrsverstöße sind nicht selten und werden in Deutschland durch ein Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder in schweren Fällen auch mit einem Führerscheinentzug geahndet. Aber wann werden welche Strafen ausgesprochen? Ab wann müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen?

Im nachfolgenden Ratgeber wollen wir Antworten anbieten und Tipps geben, wie sich Fahrer bei einem verhängten Fahrverbot verhalten können.

In Deutschland ist ein Fahrverbot laut § 44 Strafgesetzbuch (StGB) eine Nebenstrafe, die neben der Hauptstrafe von Geld- oder Freiheitstrafe verhängt werden kann. Die Dauer eines Fahrverbots kann zwischen einem und drei Monaten liegen und beinhaltet das Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs. Fahren Autofahrer dennoch während dieser Zeit, machen sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei welchen Verstößen droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann bei ganz unterschiedlichen Zuwiderhandlungen drohen. Einige Beispiele finden Sie hier. Verstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert werden, ziehen meist ein Fahrverbot nach sich.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts?

Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren. Für Wiederholungstäter gibt es allerdings bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Ab wann droht ein Fahrverbot außerorts?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts droht ein Fahrverbot von 1 Monat ab 41 km/h viel. Wiederholungstäter müssen aber schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Das hängt von der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ab.

Kann ich ein Fahrverbot verschieben?

Sind Sie ein sog. Ersttäter, dürfen Sie sich innerhalb der nächsten vier Monate aussuchen, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Spezifische Ratgeber zum Thema “Ab wann droht ein Fahrverbot?”

Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Ab wann ein Fahrverbot gilt und wann dieses endet, hängt vom begangenen Verstoß ab. Ab wievielen Punkten ein Fahrverbot genau verhängt wird, ist unterschiedlich. Wird der Führerschein verspätet abgegeben, verlängert sich die Dauer des Verbotes.

Welches Bußgeld hat ein Fahrverbot zur Folge?

Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.
Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.

Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Wie sieht das eigentlich bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrverbot aus? Ab wieviel Punkten muss das Auto stehen gelassen werden?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder bei Alkohol- und Drogendelikten kann es zu einem Fahrverbot kommen. Ab wann dieses jedoch ausgesprochen wird, hängt auch von der Schwere des Verstoßes ab.

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Es kann aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr durch ein Strafgericht oder in Folge eines Bußgeldbescheides festgelegt werden. Ist das Urteil rechtskräftig oder der Bußgeldbescheid zugestellt, wird das Fahrverbot wirksam.

Der aktuelle Bußgeldkatalog legt fest, ab wann ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Allerdings gibt es keine festen Regeln welches Bußgeld ein Fahrverbot nach sich zieht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung spielt es zum Beispiel auch eine Rolle, ob dies innerorts oder außerorts festgestellt wurde. Bußgelder ab 60 Euro bedeuten meist einen Punkt in Flensburg, aber auch nur dann, wenn die Ordnungswidrigkeit unmittelbar die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet hat.

So gibt es außerorts bei einer Überschreitung von 26 bis 60 km/h ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h sind das schon zwei Monate und bei mehr als 71 km/h dann drei Monate. Innerorts wird dies noch etwas verschärfter gehandhabt. Hier kann ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden.

Im aktuellen Bußgeldkatalog wird bezüglich der Strafen mit einem Fahrverbot Folgendes aufgeführt:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
  • 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei Alkohol- oder Drogenvergehen sieht dies folgendermaßen aus:

  • wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: erhält 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Bei Verstößen mit zwei Punkten wird grundsätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts & außerorts?

Als Wiederholungstäter müssen Sie sowohl innerorts als auch außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Beim erstmaligen Verstoß sind andere Grenzwerte zu beachten.

  • Sie erhalten innerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschreiten.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wie bereits erwähnt, ist die Schwere des Vergehens maßgeblich, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird. Jedoch können noch weitere Umstände die Strafe und den Antritt dieser beeinflussen. So wird zum Beispiel berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob der Fahrer in den letzten Jahren diesbezüglich auffällig war.

Ersttäter haben beispielsweise auch die Möglichkeit, nach Wirksamkeit des Fahrverbotes einen Monat der nächsten vier Monate auszuwählen und in diesem das Fahrverbot abzuleisten. Das Antrittsdatum kann eigenständig ausgewählt werden.

Haben sich Autofahrer in den letzten zwei Jahren vor dem neuen Vergehen etwas zu Schulden kommen lassen, gilt diese Vier-Monats-Regel nicht. Hier wird das Fahrverbot ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids wirksam. Ab wann das Fahrverbot und das Bußgeld wirksam werden, ist im Urteil oder im Bescheid aufgeführt. Auch wird den Betroffenen mitgeteilt, wann sie das Fahrverbot antreten müssen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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132 Kommentare

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  1. Markus
    Am 11. Juni 2017 um 9:11

    Hallo,

    ich habe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (erlaubte 100 km/h) einem Bußgeldbescheid von 135€ statt der eigentlichen 120€ erhalten.
    Wie ist das möglich?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:30

      Hallo Markus,

      wenn Sie bereits Voreinträge im Fahreignungsregister haben, kann das dazu führen, dass das Bußgeld höher ausfällt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Sonny
    Am 9. Juni 2017 um 22:04

    Hi ich wurde heute mit 42 kmh zu viel rausgefischt leider 1 kmh zu viel allerdings brauche ich mein Führerschein für meinen langen arbeitsweg würde ich auch bei 1 kmh zu viel 1 monat mein früherschein abgeben müssen voher ist mir so eine ernorme überschreitung nie passiert also vllt mal 10 kmh zu schnell sonst nix krieg ich automatisch ein Fahrverbot?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:19

      Hallo Sonny,

      die Gesetzeslage ist klar: Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41km/h fällt ein einmonatiges Fahrverbot an. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ersttäter sind. Benötigen Sie den Führerschein dringend, um zur Arbeit zu gelangen, und besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Job verlieren, können Sie mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht versuchen, das Fahrverbot zu umgehen. Genauere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/umgehen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Lennart
    Am 31. Mai 2017 um 23:04

    PS: Ich hatte noch nie zuvor ein Fahrverbot

  4. Lennart
    Am 31. Mai 2017 um 23:01

    Hallo,

    ich war letztes Jahr im August bei erlaubten 100km/h mit 133km/h unterwegs und gestern 28km/h drüber, ebenfalls außerorts.
    Bedeutet das nun in jedem Fall ein Fahrverbot für mich? Falls ja, kann ich es mir innerhalb von 4 Monaten aussuchen? Falls ja, geht es auch z.B. vom 15. das einen bis zum 15. des nächsten Monats oder immer nur vom 01.-30. ?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:03

      Hallo Lennart,

      sind Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mehr als 25 km/h zu schnell gefahren, wird ein (zusätzliches) einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Das sollte bei Ihnen also der Fall sein. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, haben Sie als Ersttäter die Möglichkeit, das Fahrverbot in einem der kommenden vier Monate anzutreten. Das Antrittsdatum kann dabei frei gewählt werden, es muss also nicht der Monatserste sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Gianni
    Am 19. März 2017 um 14:25

    Hallo,
    Ich wurde heute morgen von der zivilpolizei auf einer autobahn angehalten weil ich zu schnell war!
    Etwa 145 km/h bei erlaubten 100km/h vorher war nie was gewesen ausser mal geblitzt worden mit 10 km/h zu schnell!
    Leider war das nicht mein auto sondern ein firmwagen!
    Muss ich damit rechnen das mein chef auch post bekommt??
    Muss ich mit einem fahrverbot rechnen?
    Liebe grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 9:53

      Hallo Gianni,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 41 bis 50 km/h fallen ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat an. In der Regel sollte zunächst Ihr Chef als Halter des Firmenwagens von den Behörden angeschrieben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Marie
    Am 12. März 2017 um 6:31

    Hallo, ich wurde Anfang des Jahres mit 26 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt. Ich musste, da Wiederholungstäter eine hohe Strafe zahlen und 1 Monat meinen Führerschein abgeben. Nun wurde ich gestern in einer 50er Zone mit 30 km/h zu viel geblitzt. Was droht mir jetzt?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 9:57

      Hallo Marie,

      wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Fallen Sie noch häufiger auf, kann Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden. In einem solchen Fall kann die zuständige Behörde höhere Strafen anordnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Chris
    Am 8. März 2017 um 20:16

    Hallöchen…hab da mal ne Frage…
    Würde am 8.2.17 geblitzt mit 34 zu schnell und am 28.2. mit 30 zu schnell beides außerhalb….
    Da es so kurz hintereinander ist muss ich da mit einem Fahrverbot rechnen?
    Ist in verschiedene Bundesländer passiert…

    Vielen Dank schon mal für die Antwort im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:47

      Hallo Chris,

      für beide Verstöße ist laut Bußgeldkatalog kein Fahrverbot vorgesehen. Da für keinen der beiden Überschreitungen bisher ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid ergangen ist, folgt auch kein Fahrverbot gemäß Wiederholungstäterregel.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Timo A.
    Am 3. März 2017 um 20:56

    Ich habe letzte Woche ein Bußgeldbescheid bekommen 23 km innerorts zu schnell 80 Euro und ein Punkt heute wurde ich wieder geblitzt ich denke innerorts mit ca 20 km zu schnell mit was einer Strafe kann ich rechnen?

    • Gerald A.
      Am 6. April 2017 um 18:59

      Diesmal geht es noch ohne Fahrverbot ab, dies gibt es, wenn man innerhalb von einem Jahre zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell geblitzt wird. ABER: Wenn Du innerhalb des nächsten Jahres wieder zu schnell bist, droht wegen Beharrlichkeit ein Fahrverbot, hier hat die Behörde Ermessen, Gerald A.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 11:48

      Hallo Timo,

      auf dieser Seite finden Sie Bußgeldkataloge und Bußgeldrechner zur Geschwindigkeitsüberschreitung: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. F.R
    Am 3. März 2017 um 14:07

    Ist es möglich den Führerschein frühzeitig abzugeben?

    Folgendes Problem ich würde gefilmt Fazit 56 km/h zuschnell auf der Autobahn.
    Am 20.3 hab ich Urlaub womit ist den Fahrverbot 1 Monat überbrücken könnte die Anhörung zum bißgeldverfahren ist schon gekommen ist es möglich den Führerschein vor dem Bußgeldbescheid abzugeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 9:37

      Hallo F.R.,

      ohne eine rechtskräftige Entscheidung können Sie den Führerschein in der Regel nicht abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ines
    Am 25. Februar 2017 um 15:11

    Ich habe in dem letzten halben Jahr 3 Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen. Ich habe 3 Mal einen Punkt bekommen. Jetzt bin ich leider wieder geblitzt worden, innerhalb der Ortschaft, zulässige Geschwindigkeit 30 kmh, ich hatte 60 kmh. Muß ich jetzt mit einem Führerschein-Entzug rechnen?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Februar 2017 um 10:22

      Hallo Ines,

      bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen kann die zuständige Behörde im Einzelfall härtere Sanktionen anordnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ilka
    Am 14. Februar 2017 um 14:29

    Ich wurde letzte Woche Freitag geblitzt (etwa 140 km/h statt 120 km/h) und heute (Dienstag drauf) noch einmal an derselben Stelle (etwa 148 km/h statt 120 km/h). Im letzten Jahr hatte ich 2 Strafzettel wegen ein wenig zu schnell Fahren (einmal 10 € und einmal 15 €). Mit welcher Strafe muss ich in etwa rechnen (Punkte und Fahrverbot)? Gelte ich jetzt als “Wiederholungstäter”, weil ich an derselben Stelle geblitzt wurde?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 12:28

      Hallo Ilka,

      Sie gelten nicht als Wiederholungstäter. Sie müssen lediglich mit den üblichen Strafen rechnen. Die Wiederholungstäterregel greift erst ab 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten. Außerdem sind die letzten beiden Verstöße noch nicht rechtskräftig, weshalb sie unabhängig voneinander behandelt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Nadine Z.
    Am 5. Februar 2017 um 2:46

    Wenn man noch nie geblitz wurde. Und nun von einem feststehen Blitzer im Ort geblitz wurde. Und es zu einem Monat fahr Verbot kommt. Kann man dieses fahr Verbot irgendwie in Punkte oder Geld Strafe umwandeln.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 12:14

      Hallo Nadine,

      unter bestimmten Umständen ist es möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld zu verwandeln. Allerdings ist hierfür die Zuhilfenahme eines Anwalt erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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