Mofa-Führerschein: Alle wichtigen Infos

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Die Fahrerlaubnis fürs Mofa ermöglicht Selbstständigkeit

Ein Mofaführerschein kann Freiheit und Unabhängigkeit für Jugendliche bedeuten.
Ein Mofaführerschein kann Freiheit und Unabhängigkeit für Jugendliche bedeuten.

Ein Mofa-Führerschein ermöglicht gerade Jugendlichen in eher ländlichen Gebieten ein gewisses Maß an Unabhängigkeit: Der Fahrplan des öffentlichen Personalnahverkehrs bestimmt nicht mehr über ihre Freizeitaktivitäten. Auch die Eltern fühlen sich entlastet, wenn sie ihre Sprösslinge nicht mehr ständig abholen müssen, weil die Kinder mit ihrem Mofa selbstständig unterwegs sind.

Die Voraussetzung für diese Unabhängigkeit ist natürlich der Erwerb einer Fahrerlaubnis für das Mofa, also ein Führerschein der ehemaligen Klasse M (heute: Mofa-Prüfbescheinigung). Alle wichtigen Informationen zum Mofa-Führerschein, z. B. die Frage nach den Kosten für den Mofa-Führerschein, nach Mindestalter und Prüfungsinhalten, wollen wir Ihnen im Folgenden beantworten.

FAQ: Mofa-Führerschein

Wird fürs Mofa ein Führerschein benötigt?

Eine eigene Führerscheinklasse sieht das Gesetz für Mofas nicht vor. Stattdessen müssen Sie in einem Mofa-Kurs eine sogenannte Prüfbescheinigung erwerben.

Ab wann kann die Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden?

Das Mindestalter fürs Mofafahren liegt bei 15 Jahren. Sie können die Ausbildung zum Mofa-Führerschein allerdings schon etwas früher beginnen.

Wer kann auf einen Mofa-Kurs verzichten?

Auf eine Prüfbescheinigung können Personen verzichten, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden. Darüber hinaus ist die Berechtigung zum Führen eines Mofas in jeder Fahrerlaubnis beinhaltet.

Vom Mofa aufs Motorrad umsteigen? Hier finden Sie Infos zu den Motorrad-Führerscheinklassen:

Mofa-Führerschein mit 15 Jahren?

Jugendliche dürfen bereits mit 15 Jahren ihren Mofa-Führerschein erwerben, der Beginn der Ausbildung ist bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres möglich. Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen die Anwärter zwei Ausbildungsmodule absolvieren: die praktische und die theoretische Ausbildung. Anschließend müssen sie ihr Wissen in der theoretischen Prüfung unter Beweis stellen; zu diesem Zeitpunkt darf der 15. Geburtstag der Anwärter nicht mehr als 3 Monate in der Zukunft liegen! Theoretisch kann also der Mofa-Führerschein mit 14 Jahren absolviert werden, aber eben nicht gleich mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres.

Ist das Prüfergebnis positiv, steht der Erteilung der Fahrerlaubnis nichts mehr im Weg. Eine praktische Prüfung – wie z. B. beim Führerschein der Klasse B unbedingt erforderlich – ist beim Mofa-Führerschein nicht Bestandteil des Führerscheinerwerbs.

Wer übrigens bereits einen Führerschein besitzt, muss nicht unbedingt den Mofa-Führerschein zusätzlich erwerben. Denn ein Führerschein der Klasse B, und die Führerscheinklassen A, A1 und A2 (also alle Arten vom Motorradführerschein) berechtigen bereits zum Führen eines Mofas, da sie diese Fahrzeugklasse einschließen. Und wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, darf das Mofa ohne Führerschein führen. Denn dann waren Sie am 1. April 1980 – an diesem Tag wurde der Mofa-Führerschein eingeführt – bereits 15 Jahre alt und hätten nach den bei Ihrer Geburt geltenden Regeln auch ohne den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu diesem Zeitpunkt Mofa fahren können. Um das Geburtsdatum nachzuweisen, müssen Mofafahrer in diesem Fall lediglich einen Personalausweis oder einen ähnlichen Lichtbildausweis mit sich führen.

Die Prüfbescheinigung gilt als Mofa-Führerschein

Wenn Sie die Verkehrszeichen kennen und die Prüfung bestehen, können den Mofaführerschein bereits mit 15 Jahren erlangen.
Wenn Sie die Verkehrszeichen kennen und die Prüfung bestehen, können Sie den Mofaführerschein bereits mit 15 Jahren erlangen.

Genau genommen ist ein Mofa-Führerschein kein regulärer Führerschein. Denn zum Führen eines Mofas berechtigt die Bescheinigung zur bestandenen Prüfung zwar; es muss im Anschluss an die Prüfung aber kein richtiger Führerschein beantragt werden.

Mit entsprechender Prüfbescheinigung darf ein Mofa geführt werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann. Außerdem darf dessen Hubraum nur eine Größe von höchstens 50 ccm besitzen. Wer unsicher ist, welche Eigenschaften sein Fahrzeug hat, findet diese Angaben in den Zulassungspapieren.

Theoriestunden als Prüfungsvorbereitung

Gesetzlich verpflichtend ist die Teilnahme an sechs mal 90 Minuten Theorie, bevor die Anwärter sich dann zur Prüfung für den ehemaligen M-Führerschein anmelden dürfen. Die sechs Theoriestunden sind thematisch gegliedert und befassen sich jeweils mit unterschiedlichen Feldern, die für das Steuern eines Mofas relevant sind. So erlernen die Fahrschüler systematisch, wie sie ihr Mofa laut StVO und Verkehrsrecht steuern müssen, oder wie sie sich in Gefahrensituationen verhalten müssen, um Unfälle zu vermeiden. Auch das Thema “technische Manipulationen am Mofa” ist Bestandteil des Lehrplans.

Achtung: Sie dürfen bei höchstens einer theoretischen Vorbereitungsstunde fehlen, sonst werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen!

Die einzelnen Teilnehmer haben in den Theoriestunden immer die Gelegenheit, bei Unverständnis der Inhalte nachzufragen, und sollten zwecks der optimalen Vorbereitung auf die Prüfung auch davon Gebrauch machen. So kann der Schulungsleiter auf individuelle Wünsche seiner Schützlinge eingehen. Da in sehr kleinen Gruppen unterrichtet wird, ist ausreichend Zeit, um auf die einzelnen Fahrschüler einzugehen. Auch in den praktischen Fahrstunden gibt es natürlich die Möglichkeit der individuellen Förderung von einzelnen Fahrschülern; auch hier achten die Fahrschulen darauf, die Gruppen überschaubar groß zu gestalten. Maximal 20 Teilnehmer dürfen in einer Gruppe sein, in den praktischen Stunden höchstens vier.

Die praktische Ausbildung für den Mofa-Führerschein

Bei der Prüfung für den Mofa-Führerschein müssen Sie verschiedene Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Bei der Prüfung für den Mofa-Führerschein müssen Sie verschiedene Kenntnisse unter Beweis stellen.

Der Mofa-Führerschein erfordert nur wenige praktische Fahrstunden; die genaue Anzahl hängt davon ab, ob diese im Einzelunterricht oder im Gruppenunterricht genommen werden und ob individueller Mehrbedarf zur Übung besteht. Ob Einzel- oder Gruppenunterricht gewählt wird, schlägt sich letztendlich auch in den Kosten für den Mofa-Führerschein nieder.

Insgesamt ist die praktische Ausbildung beim Mofa jedoch nicht umfangreich und in wenigen praktischen Stunden abgeschlossen. Die Lerninhalte in der praktischen Ausbildung für den Mofa-Führerschein bestehen unter anderem aus:

Die Prüfung vor der Erteilung des Mofa-Führerscheins

Die Anmeldung zur Führerscheinprüfung bei einer Prüforganisation wie dem TÜV wird meist von der Fahrschule vorgenommen. Achten Sie darauf, beim Prüfungstermin alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben; meistens benötigen Sie eine Ausbildungsbescheinigung Ihrer Fahrschule, denn Sie dürfen die Prüfung nicht ohne den vorherigen Besuch der theoretischen und praktischen Übungsstunden absolvieren. Wer sich die Prüfungsinhalte lediglich autodidaktisch aneignet, wird nicht zur Prüfung zugelassen! Ein Erste-Hilfe-Kurs ist jedoch, anders als beispielsweise beim Erwerb eines PKW-Führerscheins, für den Mofa-Führerschein nicht vorgeschrieben.

Prüfungsgebühren nicht vergessen

Den Personalausweis müssen Sie zur Überprüfung Ihrer Identität ebenfalls vorweisen. Auch notwendig vor der Teilnahme an der Fahrprüfung ist die Entrichtung der Prüfgebühren sowie die Kosten für die Ausstellung der Prüfbescheinigung. Die Prüfungsgebühren betragen etwa 15 Euro, die Erteilung des Mofa-Führerscheins kostet noch einmal acht Euro. Die Kosten für die Mofa-Prüfbescheinigung müssen erst nach der bestandenen Prüfung bezahlt werden, also nur einmal. Die Prüfungsgebühren dagegen müssen für jeden Prüfungsversuch erneut entrichtet werden.

Damit ausreichend Zeit für die Prüfung Ihrer Unterlagen ist, seien Sie bereits einige Minuten vor dem Beginn der Prüfung vor Ort. Dies gilt insbesondere, falls Sie mit den dortigen Räumlichkeiten nicht vertraut sind und noch den Prüfraum finden müssen.

Welche Fragen kommen dran?

Die Prüfbescheinigung für das Mofa ist für viele die erste Fahrerlaubnis.
Die Prüfbescheinigung für das Mofa ist für viele die erste Fahrerlaubnis.

Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, die an einem PC oder auf einem Touchpad beantwortet werden. Da die Fragen aus einem im Vorfeld bekannten Fragenkatalog ausgewählt werden, können die Fahrschüler sich zur Prüfungsvorbereitung mit der Art der Fragen vertraut machen und die korrekten Antworten einüben.

Auch Übungsmaterial für den PC ist erhältlich; mit diesem können Sie die Prüfungssituation inszenieren, um sich mit dem Ablauf vertraut zu machen, und so bestens vorbereitet in die Prüfung gehen zu können. Offene Fragen beantwortet Ihr Fahrlehrer sicher gern. Er wird Sie auch mit dem Ablauf der Prüfung vertraut machen und Ihnen Tipps für das Vorgehen geben.

Das Ergebnis erhält der Prüfling sofort

Die Fragen aus der Prüfung werden unterschiedlich gewertet; natürlich sind jene Fragen am wichtigsten für das Endergebnis, deren falsche Beantwortung die verhängnisvollsten Fehler nach sich ziehen. Wer insgesamt mehr als sieben Fehlerpunkte gesammelt hat, hat die Prüfung leider nicht bestanden und erhält zunächst keinen Mofa-Führerschein. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 20 Minuten bis 30 Minuten; nachdem Sie den Test noch einmal auf Flüchtigkeitsfehler überprüft haben, geben Sie ihn mit einigen Klicks einfach ab. Da die Prüfung zum Mofa-Führerschein vollständig elektronisch erfolgt, erhalten die Teilnehmer sofort ihr Testergebnis.

Den Führerschein fürs Mofa nicht bestanden – was tun?

Wer die Prüfung zum Mofa-Führerschein nicht beim ersten Versuch besteht, darf sie wiederholen. Deswegen ist ein negatives Prüfergebnis kein Grund zum Verzweifeln! Vielmehr sollten die Gründe für das Nicht-Bestehen reflektiert werden: War es fehlende oder nachlässige Prüfungsvorbereitung? Oder grundlegende Verständnisprobleme? Ausgehend von der Analyse der Mängel hinsichtlich der Prüfungsvorbereitung ist es dann angebracht, den Stoff gezielt zu wiederholen, möglichst auch mit vielfältigem Übungsmaterial und der professionellen Hilfe des Fahrlehrers. Anschließend heißt es, sich erneut zur Führerscheinprüfung anzumelden, um sie beim zweiten Versuch zu bestehen. Bei der erneuten Prüfung zum Mofa-Führerschein müssen Sie die Prüfungsgebühr von etwa 15 Euro noch einmal bezahlen.

Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung erhalten die Fahrschüler sofort eine Bescheinigung, der landläufig unter dem Namen “Mofa-Führerschein” bekannt ist. Dieses Papier gibt es seit 1980. Sie müssen dieses bei einer Fahrt mit dem Mofa stets mitführen, da sonst die Ordnungswidrigkeit “Fahren ohne Führerschein” vorliegt. Der Mofa-Führerschein ist unbefristet gültig und muss nicht verlängert werden. Die Fahrerlaubnis schließt jedoch keine weitere Führerscheinklasse mit ein – lediglich Mofas dürfen mit der Prüfbescheinigung geführt werden.

Mit dem Mofa fahren lernen – Welche Kosten fallen an?

Die Prüfbescheinigung zieht Kosten von etwa 100 Euro nach sich.
Die Prüfbescheinigung zieht Kosten von etwa 100 Euro nach sich.

Was kostet der Mofa-Führerschein? Eine Prognose zur Höhe der Kosten ist schwer zu stellen, denn der Gesamtbetrag ist von verschiedenen Parametern abhängig. Die Anzahl der benötigten Stunden sowie die Entscheidung für oder gegen Gruppenunterricht in den praktischen Stunden bestimmt darüber, wie hoch der Preis ist. Auch bieten die Fahrschulen in Deutschland sehr unterschiedliche Konditionen an, und so unterscheidet sich gerade die Anmeldegebühr regional sehr stark.

Generell ist die Fahrerlaubnis jedoch relativ günstig, da meist nicht allzu viele Stunden bis zur Erteilung nötig sind. Mit Kosten von etwa 100 Euro sollten Sie prinzipiell rechnen. Eine Anfrage bei der örtlichen Fahrschule erzeugt vollständige Klarheit über die Kosten. Möglicherweise bietet es sich an, bei der Fahrschule ein sogenanntes “Komplettpaket” zu buchen; in diesem ist die Anmeldegebühr sowie die Prüfungsgebühr für den Erstversuch und die benötigten Übungsstunden bereits enthalten. Da keine praktische Prüfung zur Erteilung des Mofa-Führerscheins notwendig ist, fallen hierfür keine Kosten an.

Argumente um die Eltern zu überreden

Viele Jugendliche können es kaum erwarten, einen Mofa-Führerschein zu erhalten. Verlockend ist die Aussicht auf die damit einhergehende Freiheit und Unabhängigkeit! Da Minderjährige eine Erlaubnis von ihren Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung zur Fahrschule vorzeigen müssen und meist auch die Kosten nicht selbstständig stemmen können, ist das Einverständnis der Eltern zur Anmeldung notwendig. Folgende Punkte könnten die Eltern vielleicht überzeugen:

  • Die Ausbildung für den Mofa-Führerschein ist nicht sehr zeitintensiv und auch neben schulischen Verpflichtungen gut in den Alltag integrierbar.
  • Laut der gesetzlichen Verordnungen zu den Inhalten des Kurses ist das Erlernen von “verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten” ein wesentliches Ziel der Ausbildung. Das Erlernen der Verkehrsregeln ist sinnvoll, um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein. Zudem stellt der Mofa-Führerschein so eine gute Vorbereitung auf den möglicherweise später angestrebten PKW-Führerschein dar.
  • Der Erwerb bereitet die Fahrschüler auch auf den Umgang mit Prüfungssituationen vor; die Fähigkeit, mit Prüfungsangst umzugehen, ist im späteren Leben häufig notwendig.
  • Auch eine gewissenhafte Prüfungsvorbereitung wird durch die eigenständige Einübung der Prüfungsinhalte antrainiert.
  • Die Ausstellung der Bescheinigung ist letztendlich eine Anerkennung für die Leistung der Fahrschüler und stärkt deren Selbstbewusstsein.
  • Außerdem ist der Erwerb eines Mofa-Führerscheins der beste Schutz davor, ein Mofa ohne Fahrerlaubnis, also illegal zu fahren. Ein solcher jugendlicher Übermut könnte zu gravierenden Unfällen führen. Desweiteren können die rechtlichen Folgen weitaus drastischer sein als der Erhalt von einem Bußgeldbescheid: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!
  • Wenn die Kinder selbstständig mit dem Mofa unterwegs sein können, ersparen die Eltern sich die eine oder andere Abholtour mit dem Auto – so werden sie entlastet von einer unliebsamen Aufgabe.

Als Minderjähriger ein Mofa kaufen?

Der Führerschein für das Mofa kann Sie auf eine spätere PKW-Fahrerlaubnis vorbereiten.
Der Führerschein für das Mofa kann Sie auf eine spätere PKW-Fahrerlaubnis vorbereiten.

Wenn der Mofa-Führerschein nach der bestandenen Prüfung schließlich endlich erteilt wurde, wächst der Wunsch nach einem eigenen Mofa. Abgesehen davon, dass die Kosten für ein Mofa üblicherweise das Taschengeld eines Jugendlichen doch etwas überschreiten, benötigen Minderjährige – da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind – die Zustimmung ihrer Eltern, wenn sie ein Mofa kaufen wollen. Als Geschäftspartner für die gesetzliche Versicherung des Fahrzeugs müssen ebenfalls die Eltern einspringen, solange ihr Kind nicht volljährig ist.

Bei einem Fahrverbot Mofa fahren ist womöglich erlaubt

Wie bereits erwähnt, ist der Mofa-Führerschein streng genommen gar kein richtiger Führerschein. Wer also aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach geltendem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot erhalten hat, und seinen Führerschein für eine bestimmte Dauer abgeben muss, der darf zwar kein Auto, aber unter Umständen weiterhin Mofa fahren. Die Bescheinigung muss nicht immer bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgegeben werden. Ein Richter kann im Einzelfall entscheiden, für welche Fahrzeuge das Fahrverbot verhängt wird. Wenn Ihnen die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h genügt, könnten Sie in Zeiten eines Fahrverbots so trotzdem motorisiert mit dem Mofa Ihre Termine wahrnehmen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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207 Kommentare

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  1. Laura
    Am 23. Juli 2018 um 15:01

    Hi,
    Ich habe heute meine Prüfung für den Mofa bestanden. Ich bin 15 Jahre und fahre einen gedrosselten Motorroller. Jetzt meine Frage: Darf ich jemanden mit dem Roller mitnehmen?
    Würde mich über eine Antwort freuen:)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 15:42

      Hallo Laura,

      wenn die Bauart des Rollers dies zulässt, ist dies in der Regel möglich. Fragen Sie ggf. bei TÜV oder Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Tino
    Am 19. Juli 2018 um 9:28

    Ich bin 23 Jahre alt und habe bislang noch keinen FS besessen. 2014 habe ich den Antrag auf Klasse A2 und B gestellt, aufgrund meiner Vorgeschichte wurde eine MPU angeordnet (Betäubungsmittel), die leider negativ ausfiel. Mein Antrag wurde somit abgelehnt. Ich hatte schon mal eine Mofa, hab die Prüfbescheinigung verloren und möchte mir nun eine neue ausstellen lassen. Der TÜV weigert sich aufgrund meiner Eintragungen im KBA und sagt ich muss vorher zur MPU? Ist das richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 9:52

      Hallo Tino,

      ja, das ist durchaus rechtens.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Max
    Am 9. Juli 2018 um 23:00

    Hallo
    Ich habe eine Frage :)

    Brauch ich zum fahren einer mofa einen füherschein/ Fahrerlaubnis
    Was kostet es wenn ich ohne fahre und wie oft darf ich maximal erwischt werden gruß Max

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 10:11

      Hallo Max,

      nein, um ein Mofa zu führen, benötigen Sie kein Führerschein in dem Sinne, sondern eine Prüfbescheinigung. Haben Sie diese nicht und werden beim Fahren erwischt, dann droht im Regelfall ein Verwarngeld von zehn Euro. Es existiert keine Obergrenze, wie oft man ohne Prüfbescheinigung fahren werden darf. Trotz des relativ geringen Verwarngeldes sei hiervon jedoch abgeraten; denn sind Sie schon mehrfach über die Jahre auffällig geworden, dann könnte Ihnen unter Umständen später die Teilnahme an einer Fahrschule versagt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Z.,Alfred
    Am 30. Juni 2018 um 10:23

    Hallo !
    Bin Geboren 1938
    Darf Ich einen E-Roller mit Höchstgeschwindigkeit 45 KmH ohne Führerschein fahren ?
    m.f.G. A.Zimmer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:34

      Hallo Z.,Alfred,

      wenden Sie sich bitte an die Zulassungs- bzw. Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Alex
    Am 4. Mai 2018 um 23:15

    Ich bin 15 und möchte einen Mofa Führerschein machen der dann 25 km/h fährt. Im September werde ich 16, kann bzw. Muss ich dann einen anderen Führerschein machen um dann 45 km/h fahren zu dürfen oder gilt mein Führerschein den ich jetzt mit 15 mache und dann mein roller einfach schneller fährt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 11:29

      Hallo Alex,

      der “Mofa-Führerschein” (eigentlich nur eine Prüfbescheinigung, kein Führerschein im eigentlichen Sinne) berechtigt Sie nur zum Fahren von Fahrzeugen, deren Höchstgeschwindigkeit 25 km/h beträgt. Für schnellere Fahrzeuge (maximal 45 km/h) benötigen Sie den Führerschein der Klasse AM, der aber erst ab 16 Jahren gemacht werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Sabine G.
    Am 28. März 2018 um 12:58

    Hallo,
    habe eine Tochter 15 Jahre die ihren Mofaführerschein macht eine zweisitzige Vespa mit Fußablage bekommt, darf Sie ihre Schwester die neun Jahre alt ist mit hinten drauf nehmen, ist mir trotz einiger Kommentare immer noch nicht klar.

    Gruß Sabine

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 15:54

      Hallo Sabine,

      laut Auskunft des Bundesverkehrsministeriums ist offenbar die Mitnahme einer Person erlaubt, sofern das Fahrzeug den Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung für eine Mofaprüfbescheinigung entspricht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Niklas
    Am 9. März 2018 um 9:00

    Mein Mofa ist Baujahr 1973 und läuft serienmäßig 30-35 km/h. Bekomme ich Probleme mit der Polizei oder ist es OK weil es Bauart bedingt ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:25

      Hallo Niklas,

      die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt zum Fahren von einspurigen Fahrrädern mit Hilfsmotor bis 25 km/h. Darüber hinaus bräuchten Sie bereits die Klasse AM.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sven
        Am 22. Januar 2023 um 21:13

        Es wird immer so viel über die Mofa gesprochen man darf nur 25 kmh fahren nicht mehr aber wieso darf man mit dem am 45 kmh füraschein 60 kmh Samson fahren das wehre ja auch strafbar so wie die alten 50 ccm roller die noch 50 stadt 45 kmh laufen

  8. Denise
    Am 17. Januar 2018 um 17:49

    Hallo ,
    Ich habe eine Mofaprüfbescheinigung und wollte fragen ob ich damit einen Fiat Panda Baujahr 1998 gedrosselt auf 25kmh (ist auch eingetragen) fahren darf ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 17:37

      Hallo Denise,

      unter die Mofa-Prüfbescheinigung fallen nur zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h oder anerkannte Mobiliätshilfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Oliver
    Am 27. Dezember 2017 um 0:24

    Hallo,
    darf ich mit dem Mofaführerschein eine Piaggio Ape fahren? Wenn diese auf 25kmh gedrosselt ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 12:56

      Hallo Oliver,

      Sie dürfen alle Krafträder fahren, die nicht schneller als 25 km/h fahren und einen Hubraum bis 50 ccm besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Tekin
    Am 12. September 2017 um 9:23

    Hallo

    Ich hab mein Mofa-Führerschein mit 15 gemacht. Nun bin ich 16 Jahre alt. Die Frage ist jetzt dürfte ich mehr als 25kmh fahren da ich schon 16 bin??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 9:44

      Hallo Tekin,

      schnellere Kleinkrafträder dürfen Sie erst dann führen, wenn Sie einen entsprechenden Führerschein gemacht haben (Klasse AM/A1). Hierzu reicht die Prüfbescheinigung nicht aus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Thomas
    Am 10. September 2017 um 17:28

    Darf ich mit meiner Brüfbescheinigung den ich 1988 gemacht hatte,
    Ein 25kmh Auto fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:12

      Hallo Thomas,

      sofern Sie eine Behinderungsgrad aufweise oder gebrechlich sind, dürfen Sie ein solches Fahrzeug fahren, sofern es vor 1999 zugelassen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Daniel
    Am 4. September 2017 um 22:00

    Stimmt Das Das ich durch § 4 Absatz 1 Nr. 1b mit meiner mofaprüfbescheinigung auf einem 2 sitzer mofa eine 2 person mit nehme darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:17

      Hallo Daniel,

      ja, auf zweisitzigen Modellen dürfen Sie eine zweite erwachsene Person mitnehmen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

    • Daniel
      Am 4. September 2017 um 22:18

      Bzw. 11. ÄndVO FeV

  13. Walter
    Am 3. September 2017 um 20:30

    Hallo
    Habe vor kurzem den Führerschein durch Alkohol verloren. Bin 1964 geboren. Darf ich eine Ape 50 gedrosselt auf 25 km/h fahren. Habe gehört, dass sich das Gesetz seit Dez. 2016 geändert hat .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 9:36

      Hallo Walter,

      in der Regel darf bei einem Verlust der Fahrerlaubnis Mofa gefahren werden, da es dafür ja ledigleich eine Prüfbescheinigung braucht. Dass dies auch für gedrosselte Fahrzeuge gilt, ist unwahrscheinlich – schließlich brauchen Sie dafür ja einen Führerschein, das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist mit einem hohem Bußgeld belegt. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Fahrerlaubnisbehörde nach.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. Me
    Am 27. August 2017 um 12:25

    Darf ich mit einem Mofa Führerschein eine Person hinten auf einem Roller mitnehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 12:12

      Hallo Me,

      mit einem Führerschein der Klasse AM dürfen Sie einen Sozius auf dem Roller mitnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Christian
    Am 25. August 2017 um 23:13

    Hallo *,
    bereits schon mehrfach erwähnt und besprochen. Es geht um die Mofa Prüfbscheinigung und um das Fahren eines Rollers (50 ccm) gedrosselt auf 25 km/h. Ist es nun möglich mit nur der Mofa Prüfbescheinigung diesen Roller (zugelassen für 2 Personen) mit 2 Personen zu betrieben oder nicht?
    Oder benötigt man für das Fahren mit 2 Personen der Führerschein Klasse AM?
    Somit müßte aber auch bei der Rollerbetriebserlaubnis bei der Drosselung auf 25 km/h die Personenanzahl von 2 Personen auf 1 Person geändert werden. Sonst macht das Ganze keinen Sinn!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 10:54

      Hallo Christian,

      lange Zeit galt tatsächlich, dass ein Mofa als einsitzig definiert wurde und dementsprechend kein Sozius mitgenommen werden durfte (Ausnahme: Kinder in einem entsprechenden Kindersitz). Durch die Änderung der FeV entfällt jedoch die Eisnchränkung auf einsitzige Fahrzeuge. Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Beate H.
    Am 19. August 2017 um 10:10

    hallo ich bin 57 jahre alt und besitze keinen führerschein , kann ich trotzdem einen roller fahren? ich hab mal gelesen das man wenn man vor 1965 geboren ist keine fahrerlaubnis braucht stimmt das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 14:04

      Hallo Beate,

      dies ist korrekt. Allerdings müssen Sie stets einen Personalausweis mitführen, um Ihr Geburtsjahr nachzuweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. vincent
    Am 18. August 2017 um 23:20

    Hallo, darf ich mit meinem gedrosselten Roller (25kmh) auch auf Radwegen fahren, die u.a. auch auf der anderen Verkehrsseite sind? Wenn ja, dürfte ich dann auch die Hupe als “Klingel” nutzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 15:20

      Hallo Vincent,

      dies ist nur erlaubt, wenn der Fahrradweg explizit für Roller freigegeben ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Alex
    Am 12. August 2017 um 12:09

    Ich habe die Prüfung beim TÜV mit 0 Fehlern bestanden. Ich hab jetzt ein Zettel bekommen, wo drauf steht das ich 0 Fehler und halt die Prüfung bestanden hab. Die Bescheinigung wird mir noch zugeschickt. Meine Frage ist jetzt, ob ich jetzt mit der Bescheinigung, wo drauf steht das ich bestanden hab, schon Mofa fahren, oder Kuss ich warten bis ich die Mofaprüfbescheinigung hab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2017 um 17:05

      Hallo Alex,

      ein Mofa ohne Prüfbescheinigung zu fahren, kann ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro nach sich ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Marie
    Am 31. Juli 2017 um 23:47

    Darf ich mit einem gedrosselten Roller (25km/h) und einer Mofa Prüfbescheinigung eine 2. Person hinten drauf nehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 11:13

      Hallo Marie,

      dies ist möglich, sofern das Kfz eindeutig dafür konzipiert wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Susanne
        Am 8. August 2017 um 16:11

        Hallo, was heisst, dafür konzipiert? Reichen fussrasten, festhaltemöglichkeit und eine 60 cm sitzbank bei einem mofa aus oder müssen noch andere kriterien erfüllt sein?
        Lg

        • bussgeldkatalog.org
          Am 14. August 2017 um 10:58

          Hallo Susanne,

          aus den Papieren muss unseres Kenntnisstandes nach hervorgehen, dass es sich um ein zweisitziges Fahrzeug handelt.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Marcel
    Am 16. Juli 2017 um 12:54

    Darf ich wenn ich mit 15 einen M Führerschein habe eine Simson S51N fahren die 60 geht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:54

      Hallo Marcel,

      einen Führerschein der Klasse M gibt es nicht. Haben Sie lediglich eine Prüfbescheinigung, dürfen Sie nur Mofas fahren, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren. Außerdem darf der Hubraum nur ein Größe von höchstens 50 ccm besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Thomas
    Am 4. Juli 2017 um 13:49

    Darf ich mit einem Prüfbescheinigung { mofa } ein 25kmh bzw. Ein 45kmh Auto fahren?
    Habe den Prüfbescheinigung 1988 gemacht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:01

      Hallo Thomas,

      Sie meinen vermutlich die Fahrzeuge, welche als Krankenfahrstühle genutzt werden. Dies geht nur bei Fahrzeugen, welche auch die Voraussetzungen der Übergangsregel erfüllen. Zudem müssen Sie ein körperliches Gebrechen haben. Ansonsten benötigen Sie den AM-Führerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Lexi
    Am 2. Juli 2017 um 8:20

    Hallo,
    bin 1983 geboren, habe 1998 meine Mofa-Prüfbescheinigung erhalten. so wie ich das verstanden habe, ist das Klasse M, die 2013 zu Klasse AM geworden ist….
    Meine Frage:
    Darf ich damit (in Deutschland)ein 45kmh Auto fahren oder nicht? Muss ich den Schein erst umschreiben lassen, oder einen ganz neuen Schein machen?
    LG Lexi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:12

      Hallo Lexi,

      mit einer Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt. Außerdem darf dessen Hubraum die nur ein Größe von höchstens 50 ccm besitzen. Die Prüfbescheinigung ist nicht mit dem Führerschein der Klasse AM gleichzusetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Vater
    Am 20. Juni 2017 um 13:14

    verfasse es genauer

  24. Oliver
    Am 13. Juni 2017 um 14:49

    Hallo,
    meine frage und zwar darf ich mit der mofa prüfbescheinigung meine puch cobra 40 kmh fahren…habe gehört wenn die mofas ein bestimmtes alter haben (vor bj. 1980) dann dürfte man ske auch mit 40kmh fahren stimmt das?
    Gibt es überhaupt eine möglichkeit mit dem mofa schein 40kmh zu fahren ohne rechtliche konsequenz?
    Danke schon mal für die antwort :)
    Lg Oli

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 13:15

      Hallo Oliver,

      Mofas sind auf 25 km/h gedrosselt. Wenn Sie schneller fahren möchten, benötigen Sie den Führerschein Klasse AM.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Hans
    Am 23. Mai 2017 um 13:26

    was bedeutet führerschein “m”? mofa?motorrad?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:21

      Hallo Hans,

      genau genommen handelt es sich bei dem Führerschein der Klasse M um eine Prüfbescheinigung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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