Mofa-Führerschein: Alle wichtigen Infos

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Die Fahrerlaubnis fürs Mofa ermöglicht Selbstständigkeit

Ein Mofaführerschein kann Freiheit und Unabhängigkeit für Jugendliche bedeuten.
Ein Mofaführerschein kann Freiheit und Unabhängigkeit für Jugendliche bedeuten.

Ein Mofa-Führerschein ermöglicht gerade Jugendlichen in eher ländlichen Gebieten ein gewisses Maß an Unabhängigkeit: Der Fahrplan des öffentlichen Personalnahverkehrs bestimmt nicht mehr über ihre Freizeitaktivitäten. Auch die Eltern fühlen sich entlastet, wenn sie ihre Sprösslinge nicht mehr ständig abholen müssen, weil die Kinder mit ihrem Mofa selbstständig unterwegs sind.

Die Voraussetzung für diese Unabhängigkeit ist natürlich der Erwerb einer Fahrerlaubnis für das Mofa, also ein Führerschein der ehemaligen Klasse M (heute: Mofa-Prüfbescheinigung). Alle wichtigen Informationen zum Mofa-Führerschein, z. B. die Frage nach den Kosten für den Mofa-Führerschein, nach Mindestalter und Prüfungsinhalten, wollen wir Ihnen im Folgenden beantworten.

FAQ: Mofa-Führerschein

Wird fürs Mofa ein Führerschein benötigt?

Eine eigene Führerscheinklasse sieht das Gesetz für Mofas nicht vor. Stattdessen müssen Sie in einem Mofa-Kurs eine sogenannte Prüfbescheinigung erwerben.

Ab wann kann die Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden?

Das Mindestalter fürs Mofafahren liegt bei 15 Jahren. Sie können die Ausbildung zum Mofa-Führerschein allerdings schon etwas früher beginnen.

Wer kann auf einen Mofa-Kurs verzichten?

Auf eine Prüfbescheinigung können Personen verzichten, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden. Darüber hinaus ist die Berechtigung zum Führen eines Mofas in jeder Fahrerlaubnis beinhaltet.

Vom Mofa aufs Motorrad umsteigen? Hier finden Sie Infos zu den Motorrad-Führerscheinklassen:

Mofa-Führerschein mit 15 Jahren?

Jugendliche dürfen bereits mit 15 Jahren ihren Mofa-Führerschein erwerben, der Beginn der Ausbildung ist bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres möglich. Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen die Anwärter zwei Ausbildungsmodule absolvieren: die praktische und die theoretische Ausbildung. Anschließend müssen sie ihr Wissen in der theoretischen Prüfung unter Beweis stellen; zu diesem Zeitpunkt darf der 15. Geburtstag der Anwärter nicht mehr als 3 Monate in der Zukunft liegen! Theoretisch kann also der Mofa-Führerschein mit 14 Jahren absolviert werden, aber eben nicht gleich mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres.

Ist das Prüfergebnis positiv, steht der Erteilung der Fahrerlaubnis nichts mehr im Weg. Eine praktische Prüfung – wie z. B. beim Führerschein der Klasse B unbedingt erforderlich – ist beim Mofa-Führerschein nicht Bestandteil des Führerscheinerwerbs.

Wer übrigens bereits einen Führerschein besitzt, muss nicht unbedingt den Mofa-Führerschein zusätzlich erwerben. Denn ein Führerschein der Klasse B, und die Führerscheinklassen A, A1 und A2 (also alle Arten vom Motorradführerschein) berechtigen bereits zum Führen eines Mofas, da sie diese Fahrzeugklasse einschließen. Und wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, darf das Mofa ohne Führerschein führen. Denn dann waren Sie am 1. April 1980 – an diesem Tag wurde der Mofa-Führerschein eingeführt – bereits 15 Jahre alt und hätten nach den bei Ihrer Geburt geltenden Regeln auch ohne den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu diesem Zeitpunkt Mofa fahren können. Um das Geburtsdatum nachzuweisen, müssen Mofafahrer in diesem Fall lediglich einen Personalausweis oder einen ähnlichen Lichtbildausweis mit sich führen.

Die Prüfbescheinigung gilt als Mofa-Führerschein

Wenn Sie die Verkehrszeichen kennen und die Prüfung bestehen, können den Mofaführerschein bereits mit 15 Jahren erlangen.
Wenn Sie die Verkehrszeichen kennen und die Prüfung bestehen, können Sie den Mofaführerschein bereits mit 15 Jahren erlangen.

Genau genommen ist ein Mofa-Führerschein kein regulärer Führerschein. Denn zum Führen eines Mofas berechtigt die Bescheinigung zur bestandenen Prüfung zwar; es muss im Anschluss an die Prüfung aber kein richtiger Führerschein beantragt werden.

Mit entsprechender Prüfbescheinigung darf ein Mofa geführt werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann. Außerdem darf dessen Hubraum nur eine Größe von höchstens 50 ccm besitzen. Wer unsicher ist, welche Eigenschaften sein Fahrzeug hat, findet diese Angaben in den Zulassungspapieren.

Theoriestunden als Prüfungsvorbereitung

Gesetzlich verpflichtend ist die Teilnahme an sechs mal 90 Minuten Theorie, bevor die Anwärter sich dann zur Prüfung für den ehemaligen M-Führerschein anmelden dürfen. Die sechs Theoriestunden sind thematisch gegliedert und befassen sich jeweils mit unterschiedlichen Feldern, die für das Steuern eines Mofas relevant sind. So erlernen die Fahrschüler systematisch, wie sie ihr Mofa laut StVO und Verkehrsrecht steuern müssen, oder wie sie sich in Gefahrensituationen verhalten müssen, um Unfälle zu vermeiden. Auch das Thema “technische Manipulationen am Mofa” ist Bestandteil des Lehrplans.

Achtung: Sie dürfen bei höchstens einer theoretischen Vorbereitungsstunde fehlen, sonst werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen!

Die einzelnen Teilnehmer haben in den Theoriestunden immer die Gelegenheit, bei Unverständnis der Inhalte nachzufragen, und sollten zwecks der optimalen Vorbereitung auf die Prüfung auch davon Gebrauch machen. So kann der Schulungsleiter auf individuelle Wünsche seiner Schützlinge eingehen. Da in sehr kleinen Gruppen unterrichtet wird, ist ausreichend Zeit, um auf die einzelnen Fahrschüler einzugehen. Auch in den praktischen Fahrstunden gibt es natürlich die Möglichkeit der individuellen Förderung von einzelnen Fahrschülern; auch hier achten die Fahrschulen darauf, die Gruppen überschaubar groß zu gestalten. Maximal 20 Teilnehmer dürfen in einer Gruppe sein, in den praktischen Stunden höchstens vier.

Die praktische Ausbildung für den Mofa-Führerschein

Bei der Prüfung für den Mofa-Führerschein müssen Sie verschiedene Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Bei der Prüfung für den Mofa-Führerschein müssen Sie verschiedene Kenntnisse unter Beweis stellen.

Der Mofa-Führerschein erfordert nur wenige praktische Fahrstunden; die genaue Anzahl hängt davon ab, ob diese im Einzelunterricht oder im Gruppenunterricht genommen werden und ob individueller Mehrbedarf zur Übung besteht. Ob Einzel- oder Gruppenunterricht gewählt wird, schlägt sich letztendlich auch in den Kosten für den Mofa-Führerschein nieder.

Insgesamt ist die praktische Ausbildung beim Mofa jedoch nicht umfangreich und in wenigen praktischen Stunden abgeschlossen. Die Lerninhalte in der praktischen Ausbildung für den Mofa-Führerschein bestehen unter anderem aus:

Die Prüfung vor der Erteilung des Mofa-Führerscheins

Die Anmeldung zur Führerscheinprüfung bei einer Prüforganisation wie dem TÜV wird meist von der Fahrschule vorgenommen. Achten Sie darauf, beim Prüfungstermin alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben; meistens benötigen Sie eine Ausbildungsbescheinigung Ihrer Fahrschule, denn Sie dürfen die Prüfung nicht ohne den vorherigen Besuch der theoretischen und praktischen Übungsstunden absolvieren. Wer sich die Prüfungsinhalte lediglich autodidaktisch aneignet, wird nicht zur Prüfung zugelassen! Ein Erste-Hilfe-Kurs ist jedoch, anders als beispielsweise beim Erwerb eines PKW-Führerscheins, für den Mofa-Führerschein nicht vorgeschrieben.

Prüfungsgebühren nicht vergessen

Den Personalausweis müssen Sie zur Überprüfung Ihrer Identität ebenfalls vorweisen. Auch notwendig vor der Teilnahme an der Fahrprüfung ist die Entrichtung der Prüfgebühren sowie die Kosten für die Ausstellung der Prüfbescheinigung. Die Prüfungsgebühren betragen etwa 15 Euro, die Erteilung des Mofa-Führerscheins kostet noch einmal acht Euro. Die Kosten für die Mofa-Prüfbescheinigung müssen erst nach der bestandenen Prüfung bezahlt werden, also nur einmal. Die Prüfungsgebühren dagegen müssen für jeden Prüfungsversuch erneut entrichtet werden.

Damit ausreichend Zeit für die Prüfung Ihrer Unterlagen ist, seien Sie bereits einige Minuten vor dem Beginn der Prüfung vor Ort. Dies gilt insbesondere, falls Sie mit den dortigen Räumlichkeiten nicht vertraut sind und noch den Prüfraum finden müssen.

Welche Fragen kommen dran?

Die Prüfbescheinigung für das Mofa ist für viele die erste Fahrerlaubnis.
Die Prüfbescheinigung für das Mofa ist für viele die erste Fahrerlaubnis.

Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, die an einem PC oder auf einem Touchpad beantwortet werden. Da die Fragen aus einem im Vorfeld bekannten Fragenkatalog ausgewählt werden, können die Fahrschüler sich zur Prüfungsvorbereitung mit der Art der Fragen vertraut machen und die korrekten Antworten einüben.

Auch Übungsmaterial für den PC ist erhältlich; mit diesem können Sie die Prüfungssituation inszenieren, um sich mit dem Ablauf vertraut zu machen, und so bestens vorbereitet in die Prüfung gehen zu können. Offene Fragen beantwortet Ihr Fahrlehrer sicher gern. Er wird Sie auch mit dem Ablauf der Prüfung vertraut machen und Ihnen Tipps für das Vorgehen geben.

Das Ergebnis erhält der Prüfling sofort

Die Fragen aus der Prüfung werden unterschiedlich gewertet; natürlich sind jene Fragen am wichtigsten für das Endergebnis, deren falsche Beantwortung die verhängnisvollsten Fehler nach sich ziehen. Wer insgesamt mehr als sieben Fehlerpunkte gesammelt hat, hat die Prüfung leider nicht bestanden und erhält zunächst keinen Mofa-Führerschein. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 20 Minuten bis 30 Minuten; nachdem Sie den Test noch einmal auf Flüchtigkeitsfehler überprüft haben, geben Sie ihn mit einigen Klicks einfach ab. Da die Prüfung zum Mofa-Führerschein vollständig elektronisch erfolgt, erhalten die Teilnehmer sofort ihr Testergebnis.

Den Führerschein fürs Mofa nicht bestanden – was tun?

Wer die Prüfung zum Mofa-Führerschein nicht beim ersten Versuch besteht, darf sie wiederholen. Deswegen ist ein negatives Prüfergebnis kein Grund zum Verzweifeln! Vielmehr sollten die Gründe für das Nicht-Bestehen reflektiert werden: War es fehlende oder nachlässige Prüfungsvorbereitung? Oder grundlegende Verständnisprobleme? Ausgehend von der Analyse der Mängel hinsichtlich der Prüfungsvorbereitung ist es dann angebracht, den Stoff gezielt zu wiederholen, möglichst auch mit vielfältigem Übungsmaterial und der professionellen Hilfe des Fahrlehrers. Anschließend heißt es, sich erneut zur Führerscheinprüfung anzumelden, um sie beim zweiten Versuch zu bestehen. Bei der erneuten Prüfung zum Mofa-Führerschein müssen Sie die Prüfungsgebühr von etwa 15 Euro noch einmal bezahlen.

Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung erhalten die Fahrschüler sofort eine Bescheinigung, der landläufig unter dem Namen “Mofa-Führerschein” bekannt ist. Dieses Papier gibt es seit 1980. Sie müssen dieses bei einer Fahrt mit dem Mofa stets mitführen, da sonst die Ordnungswidrigkeit “Fahren ohne Führerschein” vorliegt. Der Mofa-Führerschein ist unbefristet gültig und muss nicht verlängert werden. Die Fahrerlaubnis schließt jedoch keine weitere Führerscheinklasse mit ein – lediglich Mofas dürfen mit der Prüfbescheinigung geführt werden.

Mit dem Mofa fahren lernen – Welche Kosten fallen an?

Die Prüfbescheinigung zieht Kosten von etwa 100 Euro nach sich.
Die Prüfbescheinigung zieht Kosten von etwa 100 Euro nach sich.

Was kostet der Mofa-Führerschein? Eine Prognose zur Höhe der Kosten ist schwer zu stellen, denn der Gesamtbetrag ist von verschiedenen Parametern abhängig. Die Anzahl der benötigten Stunden sowie die Entscheidung für oder gegen Gruppenunterricht in den praktischen Stunden bestimmt darüber, wie hoch der Preis ist. Auch bieten die Fahrschulen in Deutschland sehr unterschiedliche Konditionen an, und so unterscheidet sich gerade die Anmeldegebühr regional sehr stark.

Generell ist die Fahrerlaubnis jedoch relativ günstig, da meist nicht allzu viele Stunden bis zur Erteilung nötig sind. Mit Kosten von etwa 100 Euro sollten Sie prinzipiell rechnen. Eine Anfrage bei der örtlichen Fahrschule erzeugt vollständige Klarheit über die Kosten. Möglicherweise bietet es sich an, bei der Fahrschule ein sogenanntes “Komplettpaket” zu buchen; in diesem ist die Anmeldegebühr sowie die Prüfungsgebühr für den Erstversuch und die benötigten Übungsstunden bereits enthalten. Da keine praktische Prüfung zur Erteilung des Mofa-Führerscheins notwendig ist, fallen hierfür keine Kosten an.

Argumente um die Eltern zu überreden

Viele Jugendliche können es kaum erwarten, einen Mofa-Führerschein zu erhalten. Verlockend ist die Aussicht auf die damit einhergehende Freiheit und Unabhängigkeit! Da Minderjährige eine Erlaubnis von ihren Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung zur Fahrschule vorzeigen müssen und meist auch die Kosten nicht selbstständig stemmen können, ist das Einverständnis der Eltern zur Anmeldung notwendig. Folgende Punkte könnten die Eltern vielleicht überzeugen:

  • Die Ausbildung für den Mofa-Führerschein ist nicht sehr zeitintensiv und auch neben schulischen Verpflichtungen gut in den Alltag integrierbar.
  • Laut der gesetzlichen Verordnungen zu den Inhalten des Kurses ist das Erlernen von “verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten” ein wesentliches Ziel der Ausbildung. Das Erlernen der Verkehrsregeln ist sinnvoll, um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein. Zudem stellt der Mofa-Führerschein so eine gute Vorbereitung auf den möglicherweise später angestrebten PKW-Führerschein dar.
  • Der Erwerb bereitet die Fahrschüler auch auf den Umgang mit Prüfungssituationen vor; die Fähigkeit, mit Prüfungsangst umzugehen, ist im späteren Leben häufig notwendig.
  • Auch eine gewissenhafte Prüfungsvorbereitung wird durch die eigenständige Einübung der Prüfungsinhalte antrainiert.
  • Die Ausstellung der Bescheinigung ist letztendlich eine Anerkennung für die Leistung der Fahrschüler und stärkt deren Selbstbewusstsein.
  • Außerdem ist der Erwerb eines Mofa-Führerscheins der beste Schutz davor, ein Mofa ohne Fahrerlaubnis, also illegal zu fahren. Ein solcher jugendlicher Übermut könnte zu gravierenden Unfällen führen. Desweiteren können die rechtlichen Folgen weitaus drastischer sein als der Erhalt von einem Bußgeldbescheid: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!
  • Wenn die Kinder selbstständig mit dem Mofa unterwegs sein können, ersparen die Eltern sich die eine oder andere Abholtour mit dem Auto – so werden sie entlastet von einer unliebsamen Aufgabe.

Als Minderjähriger ein Mofa kaufen?

Der Führerschein für das Mofa kann Sie auf eine spätere PKW-Fahrerlaubnis vorbereiten.
Der Führerschein für das Mofa kann Sie auf eine spätere PKW-Fahrerlaubnis vorbereiten.

Wenn der Mofa-Führerschein nach der bestandenen Prüfung schließlich endlich erteilt wurde, wächst der Wunsch nach einem eigenen Mofa. Abgesehen davon, dass die Kosten für ein Mofa üblicherweise das Taschengeld eines Jugendlichen doch etwas überschreiten, benötigen Minderjährige – da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind – die Zustimmung ihrer Eltern, wenn sie ein Mofa kaufen wollen. Als Geschäftspartner für die gesetzliche Versicherung des Fahrzeugs müssen ebenfalls die Eltern einspringen, solange ihr Kind nicht volljährig ist.

Bei einem Fahrverbot Mofa fahren ist womöglich erlaubt

Wie bereits erwähnt, ist der Mofa-Führerschein streng genommen gar kein richtiger Führerschein. Wer also aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach geltendem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot erhalten hat, und seinen Führerschein für eine bestimmte Dauer abgeben muss, der darf zwar kein Auto, aber unter Umständen weiterhin Mofa fahren. Die Bescheinigung muss nicht immer bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgegeben werden. Ein Richter kann im Einzelfall entscheiden, für welche Fahrzeuge das Fahrverbot verhängt wird. Wenn Ihnen die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h genügt, könnten Sie in Zeiten eines Fahrverbots so trotzdem motorisiert mit dem Mofa Ihre Termine wahrnehmen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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207 Kommentare

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  1. Thorsten
    Am 28. März 2017 um 12:53

    Hallo Team Bussgeldkatalog,

    auch wenn das Thema hier schon einige Male diskutiert wurde, ist es für mich nicht abschliessend geklärt.

    Es geht um das Thema Sozius bei einem gedrosselten Roller auf 25km/h.

    Es gab eine entsprechende Gesetzesänderung, dass diese Roller nicht mehr zwingend “einsitzig” sein müssen, also Installation einer Tasche und Entfernung der Fuss-Stützen, bei zweisitzigen
    Seitdem stellt § 4 Absatz 1 Nr. 1b Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h der Klasse L1e (…) Mofas gleich, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist. Damit berechtigt die Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen von auf 25 km/h gedrosselten AM-Rollern und deren dreirädrigen Ablegern. Ein zusätzlicher Umbau auf „einsitzig“ ist nicht mehr erforderlich.

    Was bedeutet dies nun für das Thema Sozius ?
    Darf man nun mit einer Prüfbescheinigung, einen Sozius mitnehmen, oder ist hier mindestens die Führerscheinklasse AM und somit das Alter 15 notwendig ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 13:18

      Hallo Thorsten,

      Sie haben recht, in der 11. ÄndVO FeV wurde das Wort “einsitzig” gestrichen. Demnach wurde die Definition des Mofas am 28.12.2016 geändert. Sollte das Mofa einen zweiten Sitz zur Verfügung haben, sollte das Mitnehmen eines Sozius möglich sein. Der Transport auf dem Gepäckträger oder ähnlichem ist aber auch weiterhin nicht erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Thorsten
        Am 29. Mai 2017 um 7:47

        Also ist für die Mitnahme eines Sozius, mit einer Prüfbescheinigung und im Alter von 15 mitnehmen ?
        Oder ist die Führerscheinklasse AM und somit das Alter 16 notwendig ?

        Dieser Punkt ist in meinen Augen nirgendwo eindeutig definiert !

        • bussgeldkatalog.org
          Am 31. Mai 2017 um 9:05

          Hallo Thorsten,

          wenn das Mofa nicht mehr einsitzig sein muss, bedeutet dies, dass Sie auch einen Sozius mitnehmen dürfen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Niklas
    Am 7. März 2017 um 22:28

    Hallo,

    Mein Mofa läuft laut Tacho 30 statt 25 km/h.
    Ist aber eine komplett originale Hercules m2.
    Ist das noch OK?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 11:42

      Hallo Niklas,

      die Herkules m2 gilt als Mofa. Mit entsprechender Prüfbescheinigung sollten Sie es fahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Baum123
    Am 5. März 2017 um 10:25

    Hallo
    sollte man die theroretische Prüfung 3 Monate vor seinem Geburtstag bestanden haben, darf man dann gleich fahren oder erst ab dem 15 Geburtstag?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 9:34

      Hallo,

      das erforderliche Mindestalter für das Führen eines Mofas beträgt 15 Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Daniel
    Am 28. Februar 2017 um 16:19

    Darf ich als Mofa-Fahrer jemanden mitnehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 10:53

      Hallo Daniel,

      nein das ist nicht zulässig. Per Definition ist ein Mofa ein Einsitzer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Alic
    Am 28. Februar 2017 um 15:47

    Hallo
    Ich hab ein suzuki (J)
    So krankenfahrstuhl 0102
    25kmh k11/2.20 50
    2liegeplätze
    Leergewicht kg 350kg 1000kg
    Darf ich dieses auto mit prüfbescheinigung m
    Fahren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 11:04

      Hallo Alic,

      das Führen eines 25er-Pkw als Krankenfahrstuhl ist nur zulässig, wenn Sie eine entsprechende Prüfbescheinigung besitzen, das Fahrzeug vor dem 30. Juni 1999 erstmals zugelassen wurde und Sie als Fahrer gebrechlich oder behindert sind. Im Zweifel sollten Sie bei der Führerscheinstelle prüfen lassen, ob dieser Voraussetzungen durch Sie erfüllt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Lea
    Am 16. Februar 2017 um 18:22

    Hallo, ich habe in der Fahrschule gehört das man seit dem 1 Januar 2017 jemanden bei einem gedrosselten Roller mit Führerschein M mitnehmen darf. Ich habe aber im Internet noch nichts davon gelesen. Darf ich das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 9:44

      Hallo Lea,

      meinen Sie die Führerscheinklasse AM? In diesem Fall dürfen Sie hinten eine Person mitnehmen, sofern der Roller dafür ausgelegt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Martins
    Am 14. Februar 2017 um 21:20

    Hallo. Meine Freundin ist 1966 geboren.sie hat einen Thailändischen Auto Führerschein.Die umschreibung mit Prüfung und Fahrstunden ist ihr zu teuer.Darf sie mit dem Thailändischen Führerschein Mofa fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 11:20

      Hallo Martins,

      Ihre Frau benötigt zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung. Diese können Sie vergleichsweise günstig bei einer Fahrschule erwerben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Patrick
    Am 29. Januar 2017 um 11:27

    Hallo. Ist bei einem Mofa die PS Zahl (mit Mofaschein) begrenzt?
    Oder kommt es nur auf die Höchstgeschwindigkeit von 25km/h an und 50ccm an.
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 10:01

      Hallo Patrick,

      bei einem Mofa kommt es in der Regel vornehmlich auf die Höchstgeschwindigkeit und den Hubraum an. Die PS werden üblicherweise nicht überprüft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Werner
    Am 24. Januar 2017 um 16:39

    Mir wurde der Führerschein wegen Alkoholgenuss entzogen. Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt, dass ich ein Mofa 25kmh
    führen darf. Kann ich auch ein Mofa -Auto bis 25 km fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2017 um 10:49

      Hallo Werner,

      beim sogenannten 25er-Auto handelt es sich um einen Krankenfahrstuhl. Um für diesen Führen zu dürfen bedarf es einiger Voraussetzungen, welche Sie voraussichtlich nicht erfüllen dürften. Sie müssten nämlich behindert oder gebrechlich sein. Näheres erfahren Sie im entsprechenden Artikel zu den Krankenfahrstühlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Hendrik.d
    Am 16. Januar 2017 um 20:34

    hallo erstmal ,
    ich bin 14 einhalb und werde den Mofa Führerschein (AM) bald machen.
    jetzt wollte ich mir eine Hercules prima 5 kaufen.
    Dürfte ich sie fahren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 10:13

      Hallo Hendrik,

      Sie dürfen mit einer Mofaprüfbescheinigung die Hercules Prima fahren, vorausgesetzt sie ist bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h. Der Hubraum des Mofas sollte außerdem maximal 50 ccm besitzen. Beim Hercules prima 5s ist das gegeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Lehle
    Am 12. Januar 2017 um 22:37

    Führerschein/Fahrerlaubnis
    Klasse M: Kleinkrafträder

    Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig sind, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, wie sie ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
    Roller Klasse M

    Mit der Klasse M beginnt die Mobilität für den jungen Erwachsenen. Zwar auf 50 bzw. 45 km/h beschränkt, aber dafür auch wesentlich billiger und einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1. Wer hauptsächlich innerorts fährt, für den ist die Klasse M die ideale Wahl.

    Besitzer eines Autoführerscheins erhalten die Klasse M als “Dreingabe”.

    Mindestalter: 16 Jahre
    Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.
    Fahrzeuge
    (siehe § 6 FeV und § 76 FeV):

    Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Befristung: Die Klasse M ist unbefristet gültig.
    Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse M. Die Klasse M schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.

  12. Burkhardt
    Am 6. Januar 2017 um 2:50

    Hallo
    ich möchte mir gerne ein 25 oder 45 km/h auto gerne zulegen wollen bin am 27.04.1965 Geboren..
    und habe eine Mofaprüfbescheinigung von 1980 gemacht..
    bin schon auf unserer Polizeiwache gewesen und habe nachgefragt und sie meinten ich dürfte das Auto fahren…
    muss ich meinen alten Schein dafür Umschreiben lassen das ich den neuen leinen bekomme???
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2017 um 11:29

      Hallo Burkhardt,

      den Führerschein müssen Sie erst 2030 gegen einen EU-Führerschein umtauschen, Sie können dies aber auch schon früher machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Helmut
    Am 8. Dezember 2016 um 21:23

    Vor 2 Tagen sollte meine Tochter die theoretische Mofa-Prüfung absolvieren. Der Mofa-Kurs findet in der Schule statt und ein Lehrer hat die Lizenz es an der Schule durchzuführen. Durch starke Stauungen an diesem Morgen auf der Autobahn und in allen Nebenstraßen war es uns nicht möglich, trotz frühen Losfahrens von zu Hause, pünktlich zur Prüfung zu Erscheinen. Meine Tochter und ihre Mitschülerin konnten also nicht teilnehmen, weil wir eine halbe Stunde Verspätung hatten. Anderen ging es ebenso. Uns wurde dann gesagt, dass wir eine neue Rechnung bekämen, um erneut an der Prüfung teilzunehmen zu können. Meine Frage: Muss ich die Prüfung erneut bezahlen, obwohl meine Tochter, durch höhere Gewalt, nicht teilnehmen konnte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2016 um 11:53

      Hallo Helmut,

      hier kommt es auf den Einzelfall und auf die Regeln an, die zwischen Prüfvereinen und Fahrschulen festgelegt sind. Erkundigen Sie sich in Ihrer Fahrschule diesbezüglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. snowla
    Am 3. Dezember 2016 um 20:51

    Hallo ich bin 1960 geboren muss ich einen Mofa Führerschein machen und ein Elektromobil 30 Kmh zu fahren. Es ist ein Seniorenmobil?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 11:25

      Hallo snowla,

      Sie benötigen für das Fahrzeug über 30 km/h entweder den Führerschein der Klasse AM, wenn es unter 350 kg wiegt und eine maximale Leistung von 4 kW hat. Oder Sie benötigen den Führerschein der Klasse B, wenn das Fahrzeug schwerer ist und eine höhere Leistung aufweist. Es kann jedoch sein, dass Sie aufgrund Ihres Geburtsjahres in eine Übergangsregelung fallen und Sie keinen Führerschein benötigen. Dies kann Ihnen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, daher sollten Sie sich dort erkundigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Snowla
        Am 13. Dezember 2016 um 19:35

        Danke für die Antwort

  15. Abd
    Am 26. Oktober 2016 um 17:25

    Ich bin 14 und will einen Führerschein machen für einen Mofa was für ein Führerschein bekomme ich wie viel kann ich maximal Fahren.
    Auf jeden Mofa ist immer ungefähr 80km/h ich verstehe nicht wie das auf 40 gemacht werden soll

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2016 um 9:38

      Hallo Abd,

      Sie bekommen lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung, welche Sie zum Führen von Rollern bis 25 km/h berechtigt. Es ist im eigentlichen Sinne kein echter Führerschein. Entsprechende Fahrzeuge lassen sich im Handel erwerben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Balex
    Am 24. Oktober 2016 um 23:29

    Hallo, ich bin im Moment 15 Jahre alt (28.06.2001). Darf ich einen AM “Führerschein” machen und damit eine Piaggio Ape 50 (50ccm Version) bewegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2016 um 9:20

      Hallo Balex,

      es ist möglich, dass Sie mit 15 Jahren den AM (Moped-Führerschein) bei einer Fahrschule machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Werner S.
    Am 18. Oktober 2016 um 6:22

    Fahrzeug ohne Führerschein . 25 KM/H AUTO – Krankenfahrstuhl.
    Immer wieder treffe ich auf verschiedenen Antworten. Dasrf ich als 50 Jähriger mit meinem Mofa Prüfbescheinigung von 1982
    eine 25 KM/H Auto fahren der 1. gedrosselt und 2. als Krankenfahrstuhl in den Papieren hat ?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Oktober 2016 um 9:18

      Hallo Werner,

      Inhaber einer bis zum 31.08.2002 erworbenen Mofa Prüfbescheinigung dürfen gemäß §76 Nr.2 FeV auch weiterhin die motorisierten Krankenfahrstühle 25Km/H fahren, wie sie mit einer Prüfbescheinigung vor dem 01.09.2002 geführt werden durften.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Maik B.
    Am 7. Oktober 2016 um 12:38

    Hallo,

    ich hab mir ein E-Scooter mit 20 km/h gekauft, frage brauch ich dazu etwas wie Prüfung u.s.w nach meiner ansicht bis 20 km/h braucht man nichts und ich fine im Internet auch nichts genaues frage kann mir einer hilfen. achso ich bin 1975 geboren

    MfG

    Maik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Oktober 2016 um 15:35

      Hallo Maik,

      wenn Sie ein Zweirad fahren wollen, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strecke nicht mehr als 25 km/h beträgt, benötigen Sie dafür lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung. Dies müsste auch für Ihren E-Scooter gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Daniel.U
    Am 3. Oktober 2016 um 9:16

    Darf ich eigentlich eine Simson s 51 mit dem Mofaschein(15 jahre bin ich alt) fahren ohne sie zu drosseln? es gibt doch sonderreglungen aus der DDR?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2016 um 9:51

      Hallo Daniel,

      wer in der DDR den Mofa-Führerschein gemacht hat, darf auch heute mit einer Simson, die vor dem 28.02.1992 zugelassen wurde, bis zu 60 km/h fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Daniel
    Am 24. September 2016 um 15:33

    das ist falsch : ab 16 j. dürfen kinder bis 7j mitgenommen werden auf dafür geeignetem kindersitz .

  21. Ben
    Am 19. September 2016 um 17:39

    Darf ich mit einer Mofa “Führerschein”eine zweite Person mitnehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. September 2016 um 8:43

      Hallo Ben,

      dies ist nicht möglich. Es darf bei einem Mofa nur eine Person mitfahren, bis 25 km/h. Es gibt zwar Ausnahmen, wenn die Maschine extra für zwei Personen ausgelegt ist, allerdings ist dass auch nur im seltenen Fall möglich. Dann muss der Halter dies auch in den Papieren vermerkt haben. Denn er muss bei zwei Personen einer Beweispflicht nachkommen, dass dies zulässig ist.

      Generell dürfen somit keine zwei Personen auf einem Mofa fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Mofafan987
    Am 10. September 2016 um 13:56

    Darf man eine Kawasaki ae 50 (50ccm ca.40 km/h) mit dem M Führerschein fahren wenn man sie auf 25 km/h drosselt?:)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. September 2016 um 9:34

      Hallo Mofafan987,

      nein, die Maschine darf bauartbedingt schon nicht schneller als 25 km/h fahren. Eine private Drosselung ist hier ausgeschlossen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Fabian
    Am 28. August 2016 um 23:23

    Ich bin jetzt seit einigen wochen 14 und habe mich schon immer für motoräder interresiert! Natürlich kam da auch mal die idee den Mofa schein zumachen, also den M-schein. Doch ich möchte ebenfalls den a1 schein machen mit dem ich dann moped fahren darf (darf ich eigentlich auch normale motoräder mit 125ccm fahren oder NUR moped??). Und daher wollte ich fragen ob es möglich ist ein moped auf 25 KMH zu drosseln oder muss es unbedingt direkt ein mofa sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. August 2016 um 8:39

      Hallo Fabian,

      mit einem Führerschein der Klass A1 dürfen Sie Krafträder bis zu einem Hubraum von 125 ccm, einer Leistungsgrenze von 11 kW und einem maximalen Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg fahren. Hier inbegriffen sind Mofas und Motorräder, die den genannten Voraussetzungen entsprechen.
      Wird ein Fahrzeug in der Leistung gedrosselt, muss dies auch im Fahrzeugschein bzw. der Zulassung eingetragen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. saurier61
    Am 27. August 2016 um 16:21

    Darf man mit einer Mofaprüfbescheinigung auf einem gedrosselten Roller…25kmh.. eine Person mitnehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. August 2016 um 9:22

      Hallo Saurier61,

      nein, mit einer Prüfbescheinigung für das Mofa darf keine zweite Person befördert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Werner W.
        Am 3. April 2017 um 21:47

        Es gibt jetzt doch auch Mofas 25km/h
        die 2 Sitze haben und man somit auch 2 Personen befördern kann. Darf dann meine Tochter mit 15 Jahren einer Ihrer Freunde mitnehmen oder nicht?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. April 2017 um 10:06

          Hallo Werner,

          da seit kurzem die Definition eines Mofas verändert wurde – das Attribut “einsitzig” entfällt – können Sie auch eine zweite Person auf einem Mofa mitnehmen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Tim St.
    Am 17. August 2016 um 15:59

    Hallo,
    Ich habe mit 15 den AM-schein gemacht und habe jetzt eine Frage. Mir wurde gesagt das ich in Sachsen-Anhalt mit dem AM schein eine Simson S51 mit 50ccm und einer höchst Geschwindigkeit von 60kmh fahren darf, wenn diese vor einem bestimmten Datum gebaut wurde. Meine Simson ist im Jahr 1987 gebaut wurden. Darf ich nun damit die Simson benutzen oder wie ist das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:12

      Hallo Tim,

      nicht unbedingt das Baujahr ist zwangsläufig entscheidend, sondern der Hubraum, die Leistung und die erreichte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Diese müssen sich nach den Anforderung der Führerscheinklasse richten. Wenn eine Drosselung vorliegt, muss dies notiert sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Andrea
    Am 12. August 2016 um 18:46

    Hallo,
    Ich werde bald einen Mofa Führerschein machen, nun hätte ich da eine frage, der ich wenn ich mit der Zeit älter werde auch schneller fahren also über 25 km/h ? Und darf ich einen Roller fahren der schneller ist als 25km/h also ungefähr 60km/h fährt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. August 2016 um 9:15

      Hallo Andrea,

      die Prüfbescheinigung für das Mofa beschränkt die erlaubte Geschwindigkeit auf 25 km/h. Der jeweilige Roller darf auch nicht schneller fahren können. Für schnellere Vehikel benötigen Sie den A1-Führerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Daniel O.
        Am 2. Januar 2018 um 16:09

        Hallo,

        Wiso passt man die 25kmh nicht denn EU raum an das man ein einheitliches tempo hat dvon 50kmh wie in anderen EU ländern z.b Italien ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 22. Januar 2018 um 10:25

          Hallo Daniel O.,

          Fragen zu den konkreten Gründen der Gesetzgebungen können wir Ihnen leider nicht beantworten.

          Das Team von bussgeldkatalog.org

  27. raphael
    Am 12. August 2016 um 12:25

    ich bin 14 und möchte mit 15 einem M schein machen:
    meine frage ist ob ich eine Honda monkey(Replik) von 1988/1992 die maximal 45 km/h fährt mit 15 legal fahren darf.

    meine andere option wäre eine simon Schwalbe Schwalbe von 1978 mit ebenfalls 49ccm

    darf ich diese beiden Fahrzeuge legal mit 15 Jahren fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. August 2016 um 9:33

      Hallo raphael,

      die Mofa-Prüfbescheinigung ermöglicht ausschließlich das Fahren von Mofas, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal einen Hubraum von 50 ccm aufweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Nico
    Am 2. August 2016 um 10:35

    Ich bin jetzt 14 und möchte dem Führerschein M machen dürfte man mit dem M auch eine Simson S51 fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 9:50

      Hallo Nico,

      mit dem Führerschein M oder AM darf eine Simson S51 durchaus gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Sawel
    Am 31. Juli 2016 um 2:05

    Hallo ,

    ich hab den mofaführerschein bestanden und habe mir einen roller gekauft ( 25 jahre alt 48km/h) , irgendwie kann man den aber nicht auf 25 kmh drosseln (ich glaube weil er zu alt ist , bin mir aber nicht sicher) , kann ich den dann trz benutzen solange ich nicht schneller als 25 km/h fahre ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. August 2016 um 9:12

      Hallo Sawel,

      wenn Sie einen für Ihre Führerscheinklasse zu schnellen Roller fahren, begehen Sie die Straftat “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Dabei droht eine hohe Geldstrafe oder auch eine Freiheitstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sawel
        Am 2. August 2016 um 0:58

        der roller ist glaub ich aus der DDR zeit , und ich hab gehört dass es dann nicht so schlimm wäre wenn man so ein roller fährt ( die kann man ja nicht drosseln , glaub ich ) stimmt dass ?

        LG Sawel

        • bussgeldkatalog.org
          Am 4. August 2016 um 8:57

          Hallo Sawel,

          es gibt Übergangsregerlungen, welche auch Altfahrzeug berücksichtigen. So ist es beispielsweise möglich, mit dem AM-Führerschein eine Simson aus der DDR zu führen, obwohl diese, streng genommen, nicht der Fahrzeugklasse AM zugeordnet werden kann. Ob es auch eine Übergangsregelung für Ihr Fahrzeug gibt, sollten Sie vor Fahrtantritt prüfen. Am besten holen Sie sich im Vorfeld das OK von der Zulassungsstelle.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Tommy
    Am 20. Juli 2016 um 14:25

    Hallo,
    ich muss in absehbarer Zukunft meinen Führerschein für vier Wochen abgeben.
    Bisher habe ich noch keinen Schriftverkehr deswegen gehabt.
    Besitze eine Prüfbescheinigung zum führen von Mofas.
    Wie muss ich vorgehen, damit ich in diesen vier Wochen auch Mofas fahren darf. Muss ich dafür einen Antrag stellen?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juli 2016 um 9:41

      Hallo Tommy,

      wurden Mofas nicht explizit vom Fahrverbot ausgenommen, dürfen Sie diese auch nicht führen. Tun Sie das dennoch Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis. Sollte der Wunsch bestehen, das Mofa vom Fahrverbot auszunehmen, sollten Sie sich mit der Behörde bzw. mit einem Anwalt auseinandersetzen. Dies sind stets Einzelfallentscheidungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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