Menü

Mofa-Führerschein: Alle wichtigen Infos

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Die Fahrerlaubnis fürs Mofa ermöglicht Selbstständigkeit

Ein Mofaführerschein kann Freiheit und Unabhängigkeit für Jugendliche bedeuten.
Ein Mofaführerschein kann Freiheit und Unabhängigkeit für Jugendliche bedeuten.

Ein Mofa-Führerschein ermöglicht gerade Jugendlichen in eher ländlichen Gebieten ein gewisses Maß an Unabhängigkeit: Der Fahrplan des öffentlichen Personalnahverkehrs bestimmt nicht mehr über ihre Freizeitaktivitäten. Auch die Eltern fühlen sich entlastet, wenn sie ihre Sprösslinge nicht mehr ständig abholen müssen, weil die Kinder mit ihrem Mofa selbstständig unterwegs sind.

Die Voraussetzung für diese Unabhängigkeit ist natürlich der Erwerb einer Fahrerlaubnis für das Mofa, also ein Führerschein der ehemaligen Klasse M (heute: Mofa-Prüfbescheinigung). Alle wichtigen Informationen zum Mofa-Führerschein, z. B. die Frage nach den Kosten für den Mofa-Führerschein, nach Mindestalter und Prüfungsinhalten, wollen wir Ihnen im Folgenden beantworten.

FAQ: Mofa-Führerschein

Wird fürs Mofa ein Führerschein benötigt?

Eine eigene Führerscheinklasse sieht das Gesetz für Mofas nicht vor. Stattdessen müssen Sie in einem Mofa-Kurs eine sogenannte Prüfbescheinigung erwerben.

Ab wann kann die Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden?

Das Mindestalter fürs Mofafahren liegt bei 15 Jahren. Sie können die Ausbildung zum Mofa-Führerschein allerdings schon etwas früher beginnen.

Wer kann auf einen Mofa-Kurs verzichten?

Auf eine Prüfbescheinigung können Personen verzichten, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden. Darüber hinaus ist die Berechtigung zum Führen eines Mofas in jeder Fahrerlaubnis beinhaltet.

Vom Mofa aufs Motorrad umsteigen? Hier finden Sie Infos zu den Motorrad-Führerscheinklassen:

Mofa-Führerschein mit 15 Jahren?

Jugendliche dürfen bereits mit 15 Jahren ihren Mofa-Führerschein erwerben, der Beginn der Ausbildung ist bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres möglich. Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen die Anwärter zwei Ausbildungsmodule absolvieren: die praktische und die theoretische Ausbildung. Anschließend müssen sie ihr Wissen in der theoretischen Prüfung unter Beweis stellen; zu diesem Zeitpunkt darf der 15. Geburtstag der Anwärter nicht mehr als 3 Monate in der Zukunft liegen! Theoretisch kann also der Mofa-Führerschein mit 14 Jahren absolviert werden, aber eben nicht gleich mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres.

Ist das Prüfergebnis positiv, steht der Erteilung der Fahrerlaubnis nichts mehr im Weg. Eine praktische Prüfung – wie z. B. beim Führerschein der Klasse B unbedingt erforderlich – ist beim Mofa-Führerschein nicht Bestandteil des Führerscheinerwerbs.

Wer übrigens bereits einen Führerschein besitzt, muss nicht unbedingt den Mofa-Führerschein zusätzlich erwerben. Denn ein Führerschein der Klasse B, und die Führerscheinklassen A, A1 und A2 (also alle Arten vom Motorradführerschein) berechtigen bereits zum Führen eines Mofas, da sie diese Fahrzeugklasse einschließen. Und wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, darf das Mofa ohne Führerschein führen. Denn dann waren Sie am 1. April 1980 – an diesem Tag wurde der Mofa-Führerschein eingeführt – bereits 15 Jahre alt und hätten nach den bei Ihrer Geburt geltenden Regeln auch ohne den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu diesem Zeitpunkt Mofa fahren können. Um das Geburtsdatum nachzuweisen, müssen Mofafahrer in diesem Fall lediglich einen Personalausweis oder einen ähnlichen Lichtbildausweis mit sich führen.

Die Prüfbescheinigung gilt als Mofa-Führerschein

Wenn Sie die Verkehrszeichen kennen und die Prüfung bestehen, können den Mofaführerschein bereits mit 15 Jahren erlangen.
Wenn Sie die Verkehrszeichen kennen und die Prüfung bestehen, können Sie den Mofaführerschein bereits mit 15 Jahren erlangen.

Genau genommen ist ein Mofa-Führerschein kein regulärer Führerschein. Denn zum Führen eines Mofas berechtigt die Bescheinigung zur bestandenen Prüfung zwar; es muss im Anschluss an die Prüfung aber kein richtiger Führerschein beantragt werden.

Mit entsprechender Prüfbescheinigung darf ein Mofa geführt werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann. Außerdem darf dessen Hubraum nur eine Größe von höchstens 50 ccm besitzen. Wer unsicher ist, welche Eigenschaften sein Fahrzeug hat, findet diese Angaben in den Zulassungspapieren.

Theoriestunden als Prüfungsvorbereitung

Gesetzlich verpflichtend ist die Teilnahme an sechs mal 90 Minuten Theorie, bevor die Anwärter sich dann zur Prüfung für den ehemaligen M-Führerschein anmelden dürfen. Die sechs Theoriestunden sind thematisch gegliedert und befassen sich jeweils mit unterschiedlichen Feldern, die für das Steuern eines Mofas relevant sind. So erlernen die Fahrschüler systematisch, wie sie ihr Mofa laut StVO und Verkehrsrecht steuern müssen, oder wie sie sich in Gefahrensituationen verhalten müssen, um Unfälle zu vermeiden. Auch das Thema “technische Manipulationen am Mofa” ist Bestandteil des Lehrplans.

Achtung: Sie dürfen bei höchstens einer theoretischen Vorbereitungsstunde fehlen, sonst werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen!

Die einzelnen Teilnehmer haben in den Theoriestunden immer die Gelegenheit, bei Unverständnis der Inhalte nachzufragen, und sollten zwecks der optimalen Vorbereitung auf die Prüfung auch davon Gebrauch machen. So kann der Schulungsleiter auf individuelle Wünsche seiner Schützlinge eingehen. Da in sehr kleinen Gruppen unterrichtet wird, ist ausreichend Zeit, um auf die einzelnen Fahrschüler einzugehen. Auch in den praktischen Fahrstunden gibt es natürlich die Möglichkeit der individuellen Förderung von einzelnen Fahrschülern; auch hier achten die Fahrschulen darauf, die Gruppen überschaubar groß zu gestalten. Maximal 20 Teilnehmer dürfen in einer Gruppe sein, in den praktischen Stunden höchstens vier.

Die praktische Ausbildung für den Mofa-Führerschein

Bei der Prüfung für den Mofa-Führerschein müssen Sie verschiedene Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Bei der Prüfung für den Mofa-Führerschein müssen Sie verschiedene Kenntnisse unter Beweis stellen.

Der Mofa-Führerschein erfordert nur wenige praktische Fahrstunden; die genaue Anzahl hängt davon ab, ob diese im Einzelunterricht oder im Gruppenunterricht genommen werden und ob individueller Mehrbedarf zur Übung besteht. Ob Einzel- oder Gruppenunterricht gewählt wird, schlägt sich letztendlich auch in den Kosten für den Mofa-Führerschein nieder.

Insgesamt ist die praktische Ausbildung beim Mofa jedoch nicht umfangreich und in wenigen praktischen Stunden abgeschlossen. Die Lerninhalte in der praktischen Ausbildung für den Mofa-Führerschein bestehen unter anderem aus:

Die Prüfung vor der Erteilung des Mofa-Führerscheins

Die Anmeldung zur Führerscheinprüfung bei einer Prüforganisation wie dem TÜV wird meist von der Fahrschule vorgenommen. Achten Sie darauf, beim Prüfungstermin alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben; meistens benötigen Sie eine Ausbildungsbescheinigung Ihrer Fahrschule, denn Sie dürfen die Prüfung nicht ohne den vorherigen Besuch der theoretischen und praktischen Übungsstunden absolvieren. Wer sich die Prüfungsinhalte lediglich autodidaktisch aneignet, wird nicht zur Prüfung zugelassen! Ein Erste-Hilfe-Kurs ist jedoch, anders als beispielsweise beim Erwerb eines PKW-Führerscheins, für den Mofa-Führerschein nicht vorgeschrieben.

Prüfungsgebühren nicht vergessen

Den Personalausweis müssen Sie zur Überprüfung Ihrer Identität ebenfalls vorweisen. Auch notwendig vor der Teilnahme an der Fahrprüfung ist die Entrichtung der Prüfgebühren sowie die Kosten für die Ausstellung der Prüfbescheinigung. Die Prüfungsgebühren betragen etwa 15 Euro, die Erteilung des Mofa-Führerscheins kostet noch einmal acht Euro. Die Kosten für die Mofa-Prüfbescheinigung müssen erst nach der bestandenen Prüfung bezahlt werden, also nur einmal. Die Prüfungsgebühren dagegen müssen für jeden Prüfungsversuch erneut entrichtet werden.

Damit ausreichend Zeit für die Prüfung Ihrer Unterlagen ist, seien Sie bereits einige Minuten vor dem Beginn der Prüfung vor Ort. Dies gilt insbesondere, falls Sie mit den dortigen Räumlichkeiten nicht vertraut sind und noch den Prüfraum finden müssen.

Welche Fragen kommen dran?

Die Prüfbescheinigung für das Mofa ist für viele die erste Fahrerlaubnis.
Die Prüfbescheinigung für das Mofa ist für viele die erste Fahrerlaubnis.

Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, die an einem PC oder auf einem Touchpad beantwortet werden. Da die Fragen aus einem im Vorfeld bekannten Fragenkatalog ausgewählt werden, können die Fahrschüler sich zur Prüfungsvorbereitung mit der Art der Fragen vertraut machen und die korrekten Antworten einüben.

Auch Übungsmaterial für den PC ist erhältlich; mit diesem können Sie die Prüfungssituation inszenieren, um sich mit dem Ablauf vertraut zu machen, und so bestens vorbereitet in die Prüfung gehen zu können. Offene Fragen beantwortet Ihr Fahrlehrer sicher gern. Er wird Sie auch mit dem Ablauf der Prüfung vertraut machen und Ihnen Tipps für das Vorgehen geben.

Das Ergebnis erhält der Prüfling sofort

Die Fragen aus der Prüfung werden unterschiedlich gewertet; natürlich sind jene Fragen am wichtigsten für das Endergebnis, deren falsche Beantwortung die verhängnisvollsten Fehler nach sich ziehen. Wer insgesamt mehr als sieben Fehlerpunkte gesammelt hat, hat die Prüfung leider nicht bestanden und erhält zunächst keinen Mofa-Führerschein. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 20 Minuten bis 30 Minuten; nachdem Sie den Test noch einmal auf Flüchtigkeitsfehler überprüft haben, geben Sie ihn mit einigen Klicks einfach ab. Da die Prüfung zum Mofa-Führerschein vollständig elektronisch erfolgt, erhalten die Teilnehmer sofort ihr Testergebnis.

Den Führerschein fürs Mofa nicht bestanden – was tun?

Wer die Prüfung zum Mofa-Führerschein nicht beim ersten Versuch besteht, darf sie wiederholen. Deswegen ist ein negatives Prüfergebnis kein Grund zum Verzweifeln! Vielmehr sollten die Gründe für das Nicht-Bestehen reflektiert werden: War es fehlende oder nachlässige Prüfungsvorbereitung? Oder grundlegende Verständnisprobleme? Ausgehend von der Analyse der Mängel hinsichtlich der Prüfungsvorbereitung ist es dann angebracht, den Stoff gezielt zu wiederholen, möglichst auch mit vielfältigem Übungsmaterial und der professionellen Hilfe des Fahrlehrers. Anschließend heißt es, sich erneut zur Führerscheinprüfung anzumelden, um sie beim zweiten Versuch zu bestehen. Bei der erneuten Prüfung zum Mofa-Führerschein müssen Sie die Prüfungsgebühr von etwa 15 Euro noch einmal bezahlen.

Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung erhalten die Fahrschüler sofort eine Bescheinigung, der landläufig unter dem Namen “Mofa-Führerschein” bekannt ist. Dieses Papier gibt es seit 1980. Sie müssen dieses bei einer Fahrt mit dem Mofa stets mitführen, da sonst die Ordnungswidrigkeit “Fahren ohne Führerschein” vorliegt. Der Mofa-Führerschein ist unbefristet gültig und muss nicht verlängert werden. Die Fahrerlaubnis schließt jedoch keine weitere Führerscheinklasse mit ein – lediglich Mofas dürfen mit der Prüfbescheinigung geführt werden.

Mit dem Mofa fahren lernen – Welche Kosten fallen an?

Die Prüfbescheinigung zieht Kosten von etwa 100 Euro nach sich.
Die Prüfbescheinigung zieht Kosten von etwa 100 Euro nach sich.

Was kostet der Mofa-Führerschein? Eine Prognose zur Höhe der Kosten ist schwer zu stellen, denn der Gesamtbetrag ist von verschiedenen Parametern abhängig. Die Anzahl der benötigten Stunden sowie die Entscheidung für oder gegen Gruppenunterricht in den praktischen Stunden bestimmt darüber, wie hoch der Preis ist. Auch bieten die Fahrschulen in Deutschland sehr unterschiedliche Konditionen an, und so unterscheidet sich gerade die Anmeldegebühr regional sehr stark.

Generell ist die Fahrerlaubnis jedoch relativ günstig, da meist nicht allzu viele Stunden bis zur Erteilung nötig sind. Mit Kosten von etwa 100 Euro sollten Sie prinzipiell rechnen. Eine Anfrage bei der örtlichen Fahrschule erzeugt vollständige Klarheit über die Kosten. Möglicherweise bietet es sich an, bei der Fahrschule ein sogenanntes “Komplettpaket” zu buchen; in diesem ist die Anmeldegebühr sowie die Prüfungsgebühr für den Erstversuch und die benötigten Übungsstunden bereits enthalten. Da keine praktische Prüfung zur Erteilung des Mofa-Führerscheins notwendig ist, fallen hierfür keine Kosten an.

Argumente um die Eltern zu überreden

Viele Jugendliche können es kaum erwarten, einen Mofa-Führerschein zu erhalten. Verlockend ist die Aussicht auf die damit einhergehende Freiheit und Unabhängigkeit! Da Minderjährige eine Erlaubnis von ihren Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung zur Fahrschule vorzeigen müssen und meist auch die Kosten nicht selbstständig stemmen können, ist das Einverständnis der Eltern zur Anmeldung notwendig. Folgende Punkte könnten die Eltern vielleicht überzeugen:

  • Die Ausbildung für den Mofa-Führerschein ist nicht sehr zeitintensiv und auch neben schulischen Verpflichtungen gut in den Alltag integrierbar.
  • Laut der gesetzlichen Verordnungen zu den Inhalten des Kurses ist das Erlernen von “verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten” ein wesentliches Ziel der Ausbildung. Das Erlernen der Verkehrsregeln ist sinnvoll, um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein. Zudem stellt der Mofa-Führerschein so eine gute Vorbereitung auf den möglicherweise später angestrebten PKW-Führerschein dar.
  • Der Erwerb bereitet die Fahrschüler auch auf den Umgang mit Prüfungssituationen vor; die Fähigkeit, mit Prüfungsangst umzugehen, ist im späteren Leben häufig notwendig.
  • Auch eine gewissenhafte Prüfungsvorbereitung wird durch die eigenständige Einübung der Prüfungsinhalte antrainiert.
  • Die Ausstellung der Bescheinigung ist letztendlich eine Anerkennung für die Leistung der Fahrschüler und stärkt deren Selbstbewusstsein.
  • Außerdem ist der Erwerb eines Mofa-Führerscheins der beste Schutz davor, ein Mofa ohne Fahrerlaubnis, also illegal zu fahren. Ein solcher jugendlicher Übermut könnte zu gravierenden Unfällen führen. Desweiteren können die rechtlichen Folgen weitaus drastischer sein als der Erhalt von einem Bußgeldbescheid: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!
  • Wenn die Kinder selbstständig mit dem Mofa unterwegs sein können, ersparen die Eltern sich die eine oder andere Abholtour mit dem Auto – so werden sie entlastet von einer unliebsamen Aufgabe.

Als Minderjähriger ein Mofa kaufen?

Der Führerschein für das Mofa kann Sie auf eine spätere PKW-Fahrerlaubnis vorbereiten.
Der Führerschein für das Mofa kann Sie auf eine spätere PKW-Fahrerlaubnis vorbereiten.

Wenn der Mofa-Führerschein nach der bestandenen Prüfung schließlich endlich erteilt wurde, wächst der Wunsch nach einem eigenen Mofa. Abgesehen davon, dass die Kosten für ein Mofa üblicherweise das Taschengeld eines Jugendlichen doch etwas überschreiten, benötigen Minderjährige – da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind – die Zustimmung ihrer Eltern, wenn sie ein Mofa kaufen wollen. Als Geschäftspartner für die gesetzliche Versicherung des Fahrzeugs müssen ebenfalls die Eltern einspringen, solange ihr Kind nicht volljährig ist.

Bei einem Fahrverbot Mofa fahren ist womöglich erlaubt

Wie bereits erwähnt, ist der Mofa-Führerschein streng genommen gar kein richtiger Führerschein. Wer also aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach geltendem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot erhalten hat, und seinen Führerschein für eine bestimmte Dauer abgeben muss, der darf zwar kein Auto, aber unter Umständen weiterhin Mofa fahren. Die Bescheinigung muss nicht immer bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgegeben werden. Ein Richter kann im Einzelfall entscheiden, für welche Fahrzeuge das Fahrverbot verhängt wird. Wenn Ihnen die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h genügt, könnten Sie in Zeiten eines Fahrverbots so trotzdem motorisiert mit dem Mofa Ihre Termine wahrnehmen.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (71 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Mofa-Führerschein: Alle wichtigen Infos
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

206 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Jan127
    Am 22. Juni 2016 um 15:24

    Hallo,

    ich habe heute meine Mofa Prüfung bestanden. Allerdings habe ich den Mitarbeiter wegen seines Akzents nicht verstanden, und um nachzufragen war ich wahrscheinlich zu nervös. Nach Beendigung habe ich dann einen Zettel bekommen, auf dem steht, dass ich bestanden habe. Drunter eine Tabelle mit Themen, Anzahl der Fragen und Fehlern.

    Nun wollte ich wissen, wie es nun weiter geht. WIrd mir meine Prüfbescheinigung zugeschickt, oder darf ich bereits mit diesem Zettel fahren? – Auf dem Zettel ist kein Passbild.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jan127

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juni 2016 um 8:53

      Hallo Jan,

      diesbezüglich wäre es besser, wenn sie sich trotzdem nochmal bei Ihrer Fahrschule oder dem Mitarbeiter genauer erkunden und nachfragen, was er Ihnen am Ende der Prüfung mitgeteilt hat. Denn ein gültiger Führerschein ist bei der Fahrt notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Carmen
    Am 18. Juni 2016 um 18:43

    Hallo,
    Meine Mutter ist vor 1965 geboren und darf ja 25ccm fahren .. Jetzt zur meine Frage wir haben eine 50ccm die wir drosseln werden auf 25ccm aber dieser roller ist ja ein 2 sitzer darf meine Mutter jemanden mit hinten drauf nehmen oder müssen wir den Sitz Kasten komplett umbauen damit das eine One wird ?
    Und die Pedale für den 2 sitzer auch weg nehmen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2016 um 9:25

      Hallo Carmen,

      der Drossel-Vorgang ist nur dann in Ordnung, wenn dieser vom TÜV abgesegnet und in den Papieren vermerkt wird. Schreibt die Führerscheinklasse Ihrer Mutter einen Einsitzer vor, darf sie auch nicht mit einem Zweisitzer fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tommy
        Am 20. Juli 2016 um 15:40

        Wenn ich hier mal zwischen greifen darf?
        Das Fahrzeug wird auf 25 km/h gedrosselt, nicht auf 25ccm. Im Gutachten eines Drosselsatz stehen die erforderlichen Maßnahmen zur Umrüstung drin. Darin steht bei den mir bekannten Umrüstsetzen immer drin, das der zweite Sitzplatz z.B. durch eine Tasche oder eine feste Abdeckung un nutzbar gemacht werden muss. Die Taschen gibt es meistens bei dem Drosslungssätzen dabei.
        Je nach Fahrzeug ist es weiterhin erforderlich die hinteren Fußrasten für den Co-Piloten zu demontieren.
        Ein Mofa (25 km/h) darf immer nur von einer Person benutzt werden. Denkbare Ausnahme bieten hier vielleicht 25km/h PKWs, aber das auch wieder was ganz anderes.

        Gruß
        Tommy

  3. Jens
    Am 17. Juni 2016 um 21:19

    Hallo ich hatte noch nie ein führerschein bin aber trotzdem Auto gefahren nun muss ich eine mpu machen dies kann ich mir nicht leisten kann ich denn trotzdem die mofa prüfbescheinigun ablegen es ist ja kein führerschein ?
    Und wenn ich eine mofa prüfbescheinigun habe darf ich dann ein mofa auto fahren also was 25 KMH FÄHRT vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2016 um 9:12

      Hallo Jens,

      da die Prüfbescheinigung kein Führerschein ist, können Sie diese auch ohne MPU erwerben. Damit können Sie Krankenfahrstühle bis 15 km/h fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. alena
    Am 4. Juni 2016 um 20:54

    Darf ich mit meiner bestanden theorieprüfung für das Auto, schon einen Roller fahren oder erst nach der praktischen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 8:42

      Hallo Alena,

      die in der Fahrzeugklasse enthaltenen Fahrzeuge dürfen, wenn kein weiterer Führerschein oder eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt, erst nach dem Bestehen beider Prüfungen und wenn der Führerschein ausgehändigt wurde, gefahren werden. Andernfalls handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Markus
    Am 31. Mai 2016 um 16:00

    Hallo,
    mein Sohn ist jetzt 16 geworden und hat einen Mofaführerschein.
    Darf er meinen Junior mit 6 Jahren auf dem Mofa mitnehmen?
    Darf er generell wenn ich ihm einen 45er Roller auf 25km/h drosseln lasse
    jemanden mitnehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Juni 2016 um 9:45

      Hallo Markus,

      die ist erlaubt, solange ein besonderer Sitz angebracht wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. klaus
    Am 30. Mai 2016 um 20:07

    Darf ich mit einem Führerschein der Klasse L ein Mofa Fahren ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Juni 2016 um 8:47

      Hallo Klaus,

      nein, der AM-Schein ist nicht im Führerschein Klasse L eingeschlossen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. joachim
    Am 24. Mai 2016 um 17:40

    hallo,nein es ist nicht schlimm,ein mofa was mit 25 kmh eingetragen ist sollte nicht mehr als 5kmh drüber laufen,
    sprich wenn dein mofa 30 kmh läuft ist es noch im bereich aber so wie der drüber geht und die holen dich raus und stellen fest daß der schneller ist,wirds teuer,also nichts verbauen,umbauen oder sonstiges machen am bock,dann hast du immer freunde
    gruß

  8. Jörg
    Am 23. Mai 2016 um 0:27

    Hallo darf Ich mit Meiner Mofaprüfbescheinigung ausgestellt am 31.05.2006 einer Krankenfahrstuhl Benziner mit 300kg Lehr Gewicht 25Kmh eingetragen in Papieren Baujahr. 1998 fahren? Bin 43 Jahre

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2016 um 9:12

      Hallo Jörg,

      in der Regel dürfen Sie mit der Mofaprüfbescheinigung den von Ihnen benannten Krankenfahrstuhl fahren. Diese Prüfbescheinigung umfasst auch ältere Modelle mit Verbrennungsmotor. Sollten Sie weitere Fragen diesbezüglich haben, kann Ihnen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitere Informationen geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Ben
    Am 9. Mai 2016 um 22:04

    Hallo…
    Ich wollte wissen ob man nun z.B. Eine Simson KR51/1 mit den Mofa Führerschein fahren darf.
    Ich bin mir nämlich noch etwas in unklaren bin, daher das sie halt schneller als 25 km/h fährt.
    Auf eine Antwort würde ich mich bedanken, daher das ich minderjährig bin und überlege den Mofa Führerschein zu machen.
    MfG: Ben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 10:10

      Hallo Ben,

      Sie benötigen mindestens den Führerschein AM.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ewald V.
    Am 27. April 2016 um 6:41

    Guten Tag wie ist das genau fahre jetzt über 15 Jahre Mofa gibt es da was das ich auch 50er Roller fahren darf oder muss ich alles komplett neu machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:45

      Hallo Ewald,

      dafür benötigen Sie einen AM-Führerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Niklas
    Am 25. April 2016 um 12:51

    Darf man mit dem Mofaführerächen auch Motoroller mit 50 ccm Hubraum fahren, bei denen die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h runtergedrosselt ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:19

      Hallo Niklas,

      dies ist möglich, wenn das Kleinkraftrad tatsächlich auf die geringere Höchstgeschwindigkeit gedrosselt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Oliver
    Am 15. April 2016 um 21:12

    Hallo ich hab seit 2008 meine Mofa prüfbescheinung. Ist das jetzt am und muss ich da was beantragen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 9:34

      Hallo Oliver,

      die Klassen S und M wurden 2013 zur Führerscheinklasse AM vereint. Wenn Sie einen vollwertigen Schein der Klasse M besitzen, gilt dieser heute automatisch als AM-Führerschein. Ansonsten wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Stefan
    Am 4. April 2016 um 13:22

    Hallo weiter oben habe ich gelesen das wenn man ein Fahrverbot hat trotzdem mit einem mofa fahren kann.
    Ich habe mein Führerschein seit 2005 abgegeben und muss eine MPU machen wenn ich Ihn wieder haben will. Kann ich jetzt auch ohne meinen Führerschein mit einem mofa in die Arbeit Fahren???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2016 um 8:39

      Hallo Stefan,

      generell gilt bei einem Fahrverbot, dass dies allgemein gilt und so lange die MPU nicht absolviert wurde weiter läuft. Ob Sie tatsächlich Ihr Mofa fahren können oder es für Sie eine Ausnahmeregelung gibt, sollten Sie sich bei der jeweiligen Behörde erkundigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Tomchen
    Am 31. März 2016 um 0:18

    Er schrieb Mofaführerscheind, und den gibt es nicht !
    Hier greift bei einer Mofaprüfbescheinigung die bauartbedingte Fahrradregel ein : Einspurig, nicht mehrspurig.
    Nein er darf es nicht , für das das Fahren eines Dreiradrollers benötit er AM und nicht die Mofaprüfbescheinigung, wonach er gefragt hat !

  15. Tomchen
    Am 31. März 2016 um 0:13

    Wenn Du eine Mofaprüfbescheinigung meinst, dann darfst Du ggbf. nur Kleinkinder mitnehmen, alles ab dem 7. Lebensjahr hinaus gilt hier schon als Kind und nicht mehr als Kleinkind und darf daher nicht mehr mitgenommen werden.
    Laut Gesetz ist ein Sozius nur mit der Führerscheinklasse AM mit 45 km/h erlaubt. ;)

  16. Tomchen
    Am 31. März 2016 um 0:08

    Eine Simsung S51 mit 50ccm kann er bequem auch mit einem Rollerschein bewegen, sofern die Simsung bauartbedingt vor dem 01.03.1992 gebaut sind dürfen sogar eine Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h haben.
    In diesem Fall kann er den Schein für einen 45er machen, kann ihn jedoch erst ab 16 fahren, solange muss er mit 25 km/h auf einem bauartbedingtem Fahrzeug fahren, bis er das 16. Lebensjahr erreicht hat. ;)

  17. Tomchen
    Am 31. März 2016 um 0:05

    Es wird dann nicht gleich nach dem größten Führerschein gefragt, sondern dem nächstgrößerem (also dem Rollerschein mit 45 km/h und fahren ohne Fahrerlaubnis)
    A ist Motorrad und keine Mofa, man sollte auch auf die baubedingte Art des Fahrzeuges achten, für welche Geschwindigkeit das Fahrzeug zulässig wäre und welche Geschwindigkeit das Fahrzeug in dem jetzigen Zustand fährt.

    Vater hat es gut erkannt, normal muss man 2-3 km/h laut Tacho abziehen, zusätzlich kommt eine Tolleranz von 2,5 km/h hinzu, womit wir bei erlaubten 27,5 km/h (Tacho maximal 30,5) liegen.
    Um jedoch genau nachzuprüfen ob die Geschwindigkeit auch hinhaut kann ich wie Vater schon schrieb, einfach nur eine Überprüfung auf einem Teststand empfehlen.
    Jedoch zeigt ein Tacho durchaus mehr an, das ist aber sehr häufig bauartbedingt. ;)

  18. Lunalein
    Am 23. März 2016 um 11:28

    Hallo,

    meine Tochter möchte die Klasse M erwerben.
    Sie hatte nun geplant ein 1/4 Jahr vor ihrem 15. Geburtstag mit dem Schein zu beginnen. Wenn Sie nun vor erreichen Ihres Geburtstages die Prüfung besteht, wird ihr die Fahrerlaubnis nicht gleich ausgehändigt, oder? Und fahren ist eh erst ab dem 15. Geburtstag erlaubt, oder habe ich da falsche Informationen?
    Danke schon mal im Voraus für die Infos.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. März 2016 um 12:10

      Hallo Lunalein,

      Ihre Informationen sind korrekt. Erst am 15. Geburtstag bekommt Ihre Tochter die Fahrerlaubnis ausgehändigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. bussgeldkatalog.org
    Am 21. März 2016 um 10:58

    Hallo Mark,

    die Anordnung der MPU betrifft alle Fahrerlaubnisklassen. Alle müssen beantragt werden. Es findet eine Prüfung zu jedem Antrag statt.
    Für Informationen zur weiteren Vorgehensweise können Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. bussgeldkatalog.org
    Am 21. März 2016 um 10:54

    Hallo Maurice,

    ja, mit der Klasse AM dürfen Sie dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, max. 50 ccm oder max. 4 kW führen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.