Personenbeförderungsschein: Erweiterte Fahrerlaubnis für Taxi & Co.

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was ist ein P-Schein?

Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?
Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?

Der Personenbeförderungsschein – kurz: “P-Schein” – ist zwingende Voraussetzung, um im Bereich der Fahrgastbeförderung tätig zu sein. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Bescheinigung, die etwa Taxifahrer, Mitarbeiter privater Fahrdienste oder Krankentransportfahrer zusätzlich zur eigentlich Fahrerlaubnis erwerben müssen. Geschieht dies nicht, so drohen empfindliche Strafen. Der Personenbeförderungsschein ist damit keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern ist nur in Verbindung mit einer bereits vorhandenen, gültigen Fahrerlaubnis zulässig.

Die Rechtsgrundlage zum P-Schein findet sich in Paragraph 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Benötigen Sie fürs Taxi einen P-Schein? Muss hierzu eine eigene Prüfung abgelegt werden? Mit welchen Kosten ist die aufbauende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verbunden? Und welche Strafen können Taxifahrern drohen, die ohne gültigen Personenbeförderungsschein erwischt werden? Dies und vieles mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Personenbeförderungsschein

Wozu dient der Personenbeförderungsschein?

Beim P-Schein handelt es sich um eine zusätzliche Bescheinigung, die der Gesetzgeber bei der Fahrgastbeförderung vorschreibt. Taxifahrer müssen diese zum Beispiel zusätzlich zum Führerschein erwerben.

Welche Unterlagen werden für den P-Schein benötigt?

Die geforderten Unterlagen und Nachweise, welche Sie für einen Personenbeförderungsschein benötigen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Drohen bei der gewerblichen Personenbeförderung ohne P-Schein Sanktionen?

Ja, der Bußgeldkatalog sieht Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten vor. Was dabei im Einzelnen droht, zeigt diese Tabelle.

Spezifische Ratgeber zum Thema Personenbeförderungsschein

Taxi, Mietwagen, Krankenwagen: Wann benötigen Sie einen P-Schein?

Busfahrer benötigen keinen zusätzlichen Führerschein für die Personenbeförderung.
Busfahrer benötigen keinen zusätzlichen Führerschein für die Personenbeförderung.

Keine Sorge: Wollen Sie nur im privaten Bereich Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen – etwa auch im Rahmen einer Mitfahrgelegenheit – müssen Sie den Personenbeförderungsschein nicht privat machen. Die Bestimmungen hinsichtlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung betreffen vor allem gewerbliche Fahrer. Hierunter fallen jedoch nicht nur Taxifahrer – auch wenn diese vermutlich die größte Gruppe der Personenbeförderungsbranche bilden.

Neben Taxifahrern müssen auch die Fahrer in folgenden Vehikeln und Tätigkeitsfeldern einen P-Schein besitzen:

  • Fahrer von Krankentransporten, sofern diese gewerblichen Nutzen haben – also eine geldwerte Gegenleistung von den Fahrgästen (oder deren Versicherung ) verlangt wird.
  • andere Fahrer in der Fahrgastbeförderung, wie z. B. Mietwagenfahrer, Limousinenfahrer und andere gewerbliche Chauffeure u.ä.

Die folgenden Berufsgruppen hingegen stellen eine Ausnahme dar. Die Fahrer der genannten Tätigkeitsfelder bedürfen des Personenbeförderungsscheins nicht:

  • Fahrer von Krankenwagen militärischer und staatlicher Einrichtungen wie z. B. der Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei sowie Fahrer von Krankenwagen ausländischer staatlicher Institutionen (bei Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts)
  • Fahrer von Krankenwagen von Katastrophenschutz, Feuerwehr oder anderen, staatlich anerkannten Rettungsdiensten
  • Führerscheininhaber der Fahrerlaubnisklasse D bzw. D1, die Kraftfahrzeuge zu diesem Zwecke führen – allerdings sind hierbei Taxen ausgenommen
Besitzer der Fahrerlaubnis D bzw. D1 (Omnibus) sind bereits zur Fahrgastbeförderung befugt. Diese Erlaubnis erstreckt sich jedoch nicht automatisch auch auf Taxis und Mietwagen. Ein Busfahrer darf damit nicht einfach so in seiner Freizeit zusätzlich als Taxifahrer fungieren, um sich ein Zubrot zu verdienen. Die Erlaubnis zur Personenbeförderung erstreckt sich hier lediglich auf Dienstfahrzeuge und andere Kfz außer Taxen. Ähnliches gilt im Übrigen auch für Straßenbahnfahrer.

Wie erhalten Sie den Personenbeförderungensschein?

Taxifahrer und andere Fahrgastführer sind besondere Vertrauenspersonen, denen sich die Fahrgäste anvertrauen. Dadurch tragen die Fahrer eine besondere Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Fahrgäste. Aus diesem Grunde müssen die Anwärter auf den P-Schein auch entsprechende Voraussetzungen erfüllen, die diesen Vertrauensvorschuss rechtfertigen und gewährleisten können.

Eine Fahrerlaubnis ist Voraussetzung

Der P-Schein (Taxischein): Die Vorausetzungen sind streng.
Der P-Schein (Taxischein): Die Vorausetzungen sind streng.

Grundlegend muss jeder, der einen Personenbeförderungsschein machen möchte, bereits Inhaber einer gültigen und in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis sein (§ 48 Absatz 4 Nr. 1 FeV). Hierbei sind auch entsprechende Zulassungen aus einem anderen EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat zulässig (Europäischer Wirtschaftsraum). Dabei gilt eine Einschränkung auf die Führerscheinklasse B (oder gleichwertige ausländische Fahrerlaubnis), die der Anwärter seit mindestens zwei Jahren besitzen muss bzw. innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre besessen hat (§ 48 Absatz 4 Nr. 5 FeV). Soll der P-Schein für den Krankenstransport erworben werden, genügt ggf. auch ein Jahr.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist damit nicht eigenständig gültig, sondern kann nur in Verbindung mit einer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B Bestand haben.

Auch das Mindestalter muss erfüllt werden

Darüber hinaus muss der Anwärter auf den Personenbeförderungsschein mindestens 21 Jahre alt sein – eine Ausnahme gilt hier nur für Fahrer von Krankenkraftwagen, die bereits ab 19 Jahren einen Personenbeförderungsschein erwerben dürfen (§ 48 Absatz 4 Nr. 2 FeV). Allerdings ist dieser dann auch nur beschränkt auf Krankentransporte und kann nicht auf Taxen und andere Kfz ausgeweitet werden.

Persönliche Eignung (Führungszeugnis)

Unerlässliche Voraussetzung für Personen, die in der Personenbeförderung tätig werden wollen, ist die persönliche Eignung für diese besondere Verantwortung. Einen entsprechenden Nachweis darüber müssen die Bewerber durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erbringen (§ 48 Absatz 4 Nr. 2a FeV). Hierin sind sämtliche Vorstrafen aufgelistet bzw. wird die Eintragungsfreiheit bei fehlenden Vorstrafen bescheinigt.

Das Führungszeugnis können die P-Schein-Bewerber beim Bundeszentralregister des Bundesamts für Justiz in Bonn beantragen. Nach der Ausfertigung wird das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt, bei der das Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Eignung vorgelegt werden muss. Auf Antrag des Antragstellers kann das Zeugnis zuvor an ein Amtsgericht im Einzugsgebiet des Bewerbers versandt werden, damit dieser hierin vorab Einsicht erhalten kann – unter Aufsicht. Auf diesem Wege sollen Manipulationen an oder rechtsmissbräuchlicher Umgang mit dem offiziellen Dokument unterbunden werden.

Sind Eintragungen im Führungszeugnis vorhanden, kann Ihnen der Personenbeförderungsschein verwehrt bleiben.

Den Antrag auf Ausfertigung eines Führungszeugnisses können Sie jederzeit auch online stellen bei der Internetpräsenz des Bundesamts für Justiz in Bonn. Für den Antrag benötigen Sie:

  • das Antragsformular, allerdings genügt auch ein formloses Schreiben mit den folgenden Angaben: Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit und Meldeanschrift
  • Kopie, Scan des Personalausweises bzw. Passes (bei Antrag vor Ort das Originaldokument) – Vorder- und Rückseite!
  • Überweisung, Abbuchungsauftrag oder anderweitige Zahlung der Gebühren für die Ausstellung des Führungszeugnisses in Höhe von 13 Euro

Psychische und physische Eignung (Gesundheitszeugnis)

Neben den genannten Voraussetzungen müssen Sie, wenn Sie den P-Schein erwerben möchten, nicht nur die persönliche, sondern auch die geistige und körperliche Eignung nachweisen (§ 48 Absatz 4 Nr. 3 FeV). In einem ärztlichen Gutachten müssen Sie sowohl Ihre gesundheitliche Eignung auf den Prüfstand stellen lassen als auch psychische Aspekte, die für die Fahrgastbeförderung von großer Bedeutung sind, wie z. B. Belastbarkeit, Orientierungssinn, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit.

Ebenso wie alle Inhaber der Fahrerlaubnisklasse C oder D sowie der dazugehörigen Unterteilungen müssen regelmäßig ein Gesundheitszeugnis vorlegen und dies alle fünf Jahre erneut nachweisen. Ähnlich verhält es sich hier auch beim P-Schein. Sind psychische oder körperliche Defizite beim P-Schein-Bewerber zu erkennen, kann ihm die Behörde den Erwerb untersagen. Gesundheitliche Probleme, die verhindern können, dass Sie den Personenbeförderungsschein erhalten, sind zum Beispiel (s. Anlage 5 der FeV):

Sie benötigen keinen Personenbeförderungsschein, wenn Sie privat Personen mitnehmen.
Sie benötigen keinen Personenbeförderungsschein, wenn Sie privat Personen mitnehmen.
  • Herz- und Gefäßkrankheiten – Ausnahme bei erfolgreicher Behandlung (Herzschrittmacher, Stents usf.), angeborenem Herzfehler
  • Diabetes mellitus (“Zucker”) – Ausnahme bei erfolgreicher medikamentöser Kontrollierbarkeit der Blutzuckerwerte
  • Krankheiten des Nervensystems – Ausnahme bei angeborenen Schäden und behandelten Hirnschädigungen
  • Epilepsie – Ausnahme bei geringem Anfallrisiko (mindestens 5 Jahre ohne Therapie keinen Anfall gehabt)
  • psychische Störungen (organische Psychosen, Schizophrenie, Manie und/oder Depressionen)
  • Abhängigkeit von Alkohol, anderen Drogen oder psychoaktiven Arzneimitteln
  • Störung des Gleichgewichtssinns (Störung des vegetativen Nervensystems)

Den Nachweis über die Sehfähigkeit (ggf. auch mit korrigierender Brille) müssen Sie in einem separaten Sehtest erneut erteilen. Die Bescheinigungen dürfen hier, wie auch in allen anderen Bereichen, in der Regel nicht älter sein als ein Jahr.

Für Fahrer von Krankentransporten gilt darüber hinaus, dass Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren müssen.

Personenbeförderungsschein – Wo Sie ihn beantragen können: Bei der örtlichen Führerscheinstellen können Sie den P-Schein beantragen. Auch die notwendigen Formulare finden Sie in der für Sie zuständigen Behörde.

Erst wenn Sie alle notwendigen Belege besitzen, können Sie den Personenbeförderungsschein beantragen. Hiernach prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag. In dieser Zeit können Sie sich der größten Herausforderung stellen, die Sie für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung bestehen müssen.

Wichtigste Voraussetzung für alle, die den P-Schein erwerben möchten, ist nämlich die Absolvierung und das Bestehen der sogenannten Ortskundeprüfung (§ 48 Absatz 4 Nr. 7 FeV).

Zusammenfassung – Diese Nachweise und Dokumente benötigen Sie für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:

  • gültige Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens zwei Jahren (Krankenwagen ein Jahr)
  • Mindestalter 21 Jahre (Krankwagen 19 Jahre)
  • Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Sehtest
  • Ortskundeprüfung
  • für Krankentransport: Erste-Hilfe-Kurs

P-Schein-Ausbildung: Kein Personenbeförderungsschein ohne Prüfung der Ortskunde

Um den Taxischein zu machen, müssen Sie in einer Ortskundeprüfung nachweisen, dass Sie sich in Ihrem Einsatzgebiet auch ohne Karte, Navigationsgerät & Co. gut zurechtfinden. Für Taxifahrer sind dabei besonders touristische und kundenbasierte Ziele der Stadt und der näheren Umgebung von Bedeutung. Diese finden Sie in aller Regel in einem umfangreichen Katalog, der eigens für die Ortskundeprüfung zu jedem Einsatzgebiet entworfen wurde. Hierin sind oftmals 1.000 mögliche Zielpunkte und Sehenswürdigkeiten enthalten – oder mehr. In der Prüfung können folgende potentielle Ziele abgefragt – mit Lokalisierung auf der Stadtkarte:

Für den P-Schein ist die Prüfung der Ortskenntnisse obligatorisch.
Für den P-Schein ist die Prüfung der Ortskenntnisse obligatorisch.
  • Einzelne Straßen und Plätze
  • Gerichte
  • Behörden und Polizeistationen
  • Krankenhäuser
  • Altersheime
  • Hotels
  • Botschaften
  • Sehenswürdigkeiten
  • Theater
  • Museen

Sie müssen in der Ortskundeprüfung dabei auch nachweisen, dass Sie ausreichend Kenntnisse von Ihrem Einzugsgebiet besitzen, um bei einem plötzlichen Verkehrshindernis schnell eine kurze Alternativroute zum anvisierten Ziel zu finden. Für jedes neue Einsatzgebiet müssen Sie dabei eine erneute P-Schein-Prüfung zur Ortskunde ablegen.

Für die Ortskundeprüfung können Sie sich erst dann anmelden, wenn Sie die notwendigen Belege und den Antrag auf den P-Schein bereits vollständig eingereicht haben.

Was kostet ein Personenbeförderungsschein? Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kosten für den Antrag auf Erteilung von einem Personenbeförderungsschein: ungefähr 40 Euro
  • Kosten für die Erteilung des Führungszeugnisses: 13 Euro
  • ärztliches Gesundheitszeugnis (wird nicht von den Krankenkassen übernommen): ungefähr 80 bis 140 Euro
  • Gesundheitszeugnis in der Nachprüfung für die Fahrerlaubnisverlängerung: ungefähr 70 Euro
  • Ortskundeprüfung: ungefähr 50 Euro

Wie lange ist der P-Schein gültig?

Ebenso wie bei den Klassen C, D und den Abstufungen müssen Sie die zur Fahrgastbeförderung erworbene Fahrerlaubnis in regelmäßigen Abständen verlängern. Denn: Der Personenbeförderungsschein ist nur fünf Jahre lang gültig. Hiernach müssen Sie erneut die folgenden Nachweise erbringen, um den P-Schein verlängern zu lassen:

  • aktuelles Gesundheitszeugnis
  • aktueller Sehtest

Voraussetzung für die Verlängerung ist zudem, dass es in den ersten fünf Jahren keine Vorkommnisse gab, die gegen die persönliche Eignung des Fahrers sprechen und der besonderen Verantwortung der Fahrgastbeförderung entgegenstehen. Das können etwa Betrugsvorwürfe sein oder nachträglich erfolgte Anzeigen und Verurteilungen wegen Straftatbeständen. Bei Verstößen und Nicht(-mehr-)erfüllung der genannten Voraussetzungen, kann die Behörde den Personenbeförderungsschein auch bereits vor Ablauf der Frist entziehen.

Wenn Sie nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums von fünf Jahren keinen neuen P-Schein beantragen, ist nicht nur das Ausweisdokument selbst abgelaufen, sondern auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung selbst erloschen. Sie können die Verlängerung des P-Scheins jedoch auch noch ein paar Jahre nach Ablauf beantragen. Gegebenenfalls ist bei zu großem Zeitfenster die Ortskundeprüfung zu erneuern.

Gewerbliche Fahrgastbeförderung ohne P-Schein – Welche Strafe droht?

Der folgenden Tabelle können Sie die den P-Schein betreffenden Tatbestände entnehmen, wie sie sich im Bußgeldkatalog finden. Im Übrigen müssen auch die Halter von Fahrzeugen eine Strafe fürchten, wenn Sie etwa einen Fahrer ohne Personenbeförderungsschein mit dem Taxi fahren lassen.

VergehenBuß­geldPunk­te
P-Schein nicht mitge­führt und den­noch Personen befördert10 €
Personenbeför­derungsschein auf Verlangen nicht ausge­händigt/vorgelegt10 €
P-Schein nicht umgehend abgegeben nach Entzug der Fahrer­laubnis25 €
Fahrgastbe­förderung durch einen Fahrer ohne Ortskunde­nachweis zugelassen35 €
Fahrgastbe­förderung ohne entsprech­ende Fahrerlaubnis75 €1
Fahrgastbe­förderung durch einen Fahrer ohne entsprechende Fahrer­laubnis zugelassen75 €1

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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163 Kommentare

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  1. André Z
    Am 11. Januar 2021 um 12:31

    Ich befördere behinderte mitarbeiter für die Caritas.
    Bin zu diesem Zweck bei einem Busunternehmen auf 450 € Basis angemeldet. Brauch ich dafür ein P- Schein?

  2. Burak
    Am 9. November 2020 um 23:55

    Hallo Zusammen
    Ich hatte ein p Schein habe ihn abgegeben aufgrund vieler Punkte ( 7 Punkte ) jetzt am 15.1 2020 habe ich die dann abgesetzt habe dann nur noch 3 kann ich dann erneuert den p Schein beantragen oder was muss ich machen damit ich ihn wieder bekomme
    Da ich innerhalb von 6 Monaten 4 Punkte abgesetzt habe 1 aufbauseminar Rest verjährt

  3. Susi
    Am 15. Oktober 2020 um 8:48

    Hallo
    ein Bekannter von mir hat alle Unterlagen für die Verlängerung des PH Schein zusammen,

    Nur beim Sehtest war eine Kategorie nicht bestanden darum keinen bestanden Sehrest bekommen.

    Was soll er tun er braucht es für Arbeit????!!!!!

    Gibt es eine Ausnahme Regelung. !!!!

    Mit freundlichen Grüßen

  4. Susi
    Am 14. Oktober 2020 um 17:31

    Hallo

    ein Bekannter von mir muss den PH Schein verlängern hat alle Unterlagen bekommen außer beim Augenarzt hat eine Prüfung nicht geschafft auch mit Brille!!
    Somit das Gutachten nicht bestanden.

    Was kann mein Bekannter tun dann mit der den Test bekommt???? Gibt es Ausnahme Genenigung ?
    Danke

  5. Heinz-Josef
    Am 8. Oktober 2020 um 9:44

    Sind die Regeln für eine P-Schein Bundesweit einheitlich oder gibt es Ausnahmen pro Bundesland.

  6. Doris
    Am 8. Oktober 2020 um 2:36

    Hallo,
    ich würde gerne Patienten von zu Hause ins Reha-Zentrum und zurück fahren. Dafür ist ein P-Schein nötig. Aber muß ich wirklich eine Ortskundeprüfung dafür ablegen? Start und Ziel sind doch vorher planbar!?! Befind mich in Rheinland-Pfalz.
    Vielen Dank im Voraus.

  7. Raja
    Am 7. Oktober 2020 um 18:56

    Hallo, kann ich in einem anderen Kreis oder einer anderen Stadt in meiner Nähe arbeiten, wenn mir von der Gemeinde, in der ich wohne, eine P-Lizenz erteilt wurde?

  8. Anett Z
    Am 5. Oktober 2020 um 22:20

    Hallo,
    Darf ich trotz meiner hörbehinderung einen personenbeförderungsschein machen? Ich würde liebend gern behindertentransport beruflich ausüben. Ich bin beidseits mit CI versorgt.

  9. Leah H
    Am 27. September 2020 um 12:33

    Hallo,
    um bei Uber zu arbeiten, braucht man das Kleine P Schein oder der Große?
    Vielen Dank

  10. Peter
    Am 7. September 2020 um 11:24

    Ich bin Taxifahrer und bin im Juni 60 Jahre alt geworden. Habe während der Kurzarbeiteszeit vergergessen meinen P-Schein zu verlängern. Jetzt habe ich nach meinem 60. Geburtstag den Test gemacht und bin im MPU-Teil durchgefallen. Frage: Ist es üblich um einen P-Schein mit 60 zu verlängern, dass da die MPU dazugehört?

  11. pauli
    Am 31. August 2020 um 10:24

    Sehr hilfreich und umfassend. Danke für die zur Verfügungstellung als pdf. Nur die Bußgelder erscheinen mir sehr gering. Wie oft wird der Fahrer in einem Kleinbus kontrolliert? Was zahlt der Arbeitgeber, wenn der Fahrer ohne eine Erlaubnis § 48 FeV fährt oder den Führerschein nicht überprüft hat? In diesem Bereich gibt es viele Aushilfen und die sind schnell austauschbar. Viele Mitarbeiter kennen die Vorschriften nicht. Gibt es erst eine Verwarnung? Gibt es Strafen außer den geringen Bußgeldern. All die Test, Zeugnisse und Bescheinigungen kosten mindestens 200€ plus den Arbeitsaufwand der Beantragung, Terminorganisation und die Wartezeit des Mitarbeiters bei Ärzten und Behörden.

  12. Ewelina B.
    Am 13. August 2020 um 22:12

    hallo,
    Ich mochte im Munchen als uber fahrer arbeiten. Brauche ich Ortskundeprüfung??
    Mit Freundlichen Grussen

  13. Bernd
    Am 8. Juli 2020 um 18:55

    Guten Tag,
    Ich würde gerne im Nebenerwerb Hochzeitsfahrten mit einem Oldtimer machen. Gerne dazu auch einen Limousinen Service für einfache vorher vereinbarte Ziele anbieten. Ich brauche dazu einen Personenbeförderungsschein. Brauche ich dazu auch eine Ortskenntnisprüfung. Ich wohne in Stuttgart.
    Vielen Dank schon mal für die Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd

  14. Jens
    Am 22. Juni 2020 um 17:05

    Bei uns möchten Rettungssanitäer auf 450 Euro Basis Arbeiten ! haben die Urkunde rettungssanitäter und den D1 Führerschein ! dürfen diese Personen in Berlin einen Krankenwagen fahren ? oder müssen Sie zusätzlich noch einen P-Schein für Krankenwagen beantragen !

  15. Ali
    Am 20. Juni 2020 um 13:53

    Wann sollte ich meine Betriebsmedizin Bericht zum Amt senden befor die gültigkeit abläuft.
    Danke.

  16. Maik
    Am 29. Mai 2020 um 13:49

    Hallo, ein Freund hat Bussführerschein und ist Rentner. Hat sich einen Oldtimer Buss gekauft und will jetzt bißchen umherfahren in Europa. ….nicht gewerbliche Nutzung!
    Gibt es da Besonderheiten oder Probleme?
    Vielen Dank für Hilfe

  17. Ceto
    Am 22. Mai 2020 um 16:16

    Hallo
    P- verloren was soll ich machen??

  18. Serkan
    Am 22. Mai 2020 um 11:33

    Hallo zusammen,
    Ein Kollege hat Fahrgastbeförderungschein (p-Schein) manipuliert, möchte fragen wie/wo kann man sich wenden?

  19. Acar
    Am 21. Mai 2020 um 17:43

    Hallo, ich bin Taxifahrer wegen einem Kollegen haben wir viele Fahrgäste verloren, weil er Ortskenntnisprüfung manipuliert hat. Der hat kein Ortskenntnis sogar kann er die Adresse Nicht in Navi eingeben der Fahrgast gibt die Adresse selber ein, Was können wir machen, hat jemand eine Idee??? Viel dank
    Freundlicher Grüße

  20. Steff
    Am 8. Mai 2020 um 20:58

    Hallo zusammen,

    ich möchte nachdem ich ein Kleingewerbe angemeldet habe, meine Oldtimer und mich als Fahrer für Hochzeiten und Feiern anbieten. Benötige ich zum Fahren des Brautpaars einen P-Schein?

    Grüße,
    Steff

  21. Ralf W.
    Am 4. Mai 2020 um 21:13

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    im Grunde sollte der Taxiunternehmer mindestends die Kosten für die Gesundheitszeugnisse erstatten.
    Ich erhielt den Hinweis, dass diese Kosten durch den den Betrieb betreuenden arbeitsmedizinischen Dienst übernommen werden können.
    Können Sie hierzu die Ansprechpartner bei dem entsprechenden Arbeitsmedizinischen Diensten nennen.
    Ich befördere Fahrgäste in NRW.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf W.

  22. Peter
    Am 4. Mai 2020 um 17:34

    Fahre seit Jahren einen Schulbus ( 8 Kinder ) ich habe vergessen meinen P Schein zu verlängern. Er ist seit 8 Monaten abgelaufen. Bekommt man bei der Verlängerung ärger.

  23. Marcel
    Am 30. April 2020 um 13:46

    Hallo,.
    Ich bin angestellt bei einer Stiftung, ab und an muss ich Jugendherberge Gäste befördern ( unentgeltlich ).
    Brauch ich dafür ein P-Schein ? Wenn nein, gibt es da ein Paragraph, oder etwas schriftliches ?
    mfg Böhme

  24. Ali
    Am 18. April 2020 um 15:10

    Ich bin mit 276 Euro Rentner,und Ich Arbeite Taxifahrer, Nach meine P.Schein abgelaufene datumwie kann Ich meine P. Schein Verlängerungs Finanziern.

  25. Kurt
    Am 7. April 2020 um 9:18

    Wegen der Coronakrise habe ich zZ. keine Möglichkeit zur Verlängerung meines PSBScheins,
    welche Möglichkeiten gibt es?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 12:57

      Hallo Kurt,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde, wie unter den derzeitigen Bedingungen in entsprechenden Ausnahmefällen vorzugehen ist. Einheitliche Regelungen hierzu gibt es nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Andreas
    Am 28. Februar 2020 um 21:46

    Eine Frage: ich habe 2011 auf Grund vom Taxischein meinen P-Schein gemacht, aber dann als Taxifahrer aufgehört, somit den P-Schein vorerst nicht mehr benötigt und dadurch ist er 2016 abgelaufen.
    Jetzt 2020 aufgrund eines anderen Jobs könnte ich ihn wieder gebrauchen. Kann ihn jetzt nachträglich verlängern, wenn ja was benötige ich dafür und was kostet mich das? Welche Wege muss ich gehen?
    Man sagte ja bei der ersten Prüfung nach bestehen, die Ortskenntnis muss man nicht nochmal machen.
    Bitte dringend um Rückinfo.

  27. Mike
    Am 10. Februar 2020 um 21:09

    Hello Sir,
    I would like to ask you kindly.
    Sometimes I do pick up people in Germany and drive them to Vienna or Prague or drop off is in Germany and pick up is in Prague.
    Max 8persons, do I need a special P-licence in Germany?
    Thank you very much!!!
    Best Regards
    Mike

  28. Beata
    Am 28. Januar 2020 um 13:30

    Hallo, dass ich einen Personenbeförderungsschein beantragen, wenn ich nur auf ein Auge sehe. Ich besitze ein Führerschein Klasse B, den Schein benötige ich, damit ich Leute zur Arbeit fahren darf..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 13:45

      Hallo Beata,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde, um den Sachverhalt im Einzelfall klären zu lassen. Die grundlegenden Voraussetzungen für die Sehkraft können Sie der FeV-Anlage 6 Nr. 2 entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Budy
    Am 23. Dezember 2019 um 21:37

    Hallo zusammen ich hab mal ne Frage ich wollte den P-Schein beantragen hab aber eine Ablehnung bekommen weil ich drei Punkte habe ich soll mpu machen stimmt das oder hatte ich päch mit der Beabeiterin ?

  30. Leopold
    Am 9. November 2019 um 8:56

    Ich bin Österreicher, und möchte in DE (München) mit einem Vorstandsdirektor fahren, bruche ich hier einen P-Schein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. November 2019 um 16:52

      Hallo Leopold,

      wenn Sie den Vorstandsdirektor gewerblich durch München fahren, benötigen Sie einen P-Schein. Bei einer Privatfahrt ist das nicht nötig.

      Die Redaktion bussgeldkatalog.org

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