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Personenbeförderungsschein: Erweiterte Fahrerlaubnis für Taxi & Co.

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was ist ein P-Schein?

Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?
Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?

Der Personenbeförderungsschein – kurz: “P-Schein” – ist zwingende Voraussetzung, um im Bereich der Fahrgastbeförderung tätig zu sein. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Bescheinigung, die etwa Taxifahrer, Mitarbeiter privater Fahrdienste oder Krankentransportfahrer zusätzlich zur eigentlich Fahrerlaubnis erwerben müssen. Geschieht dies nicht, so drohen empfindliche Strafen. Der Personenbeförderungsschein ist damit keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern ist nur in Verbindung mit einer bereits vorhandenen, gültigen Fahrerlaubnis zulässig.

Die Rechtsgrundlage zum P-Schein findet sich in Paragraph 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Benötigen Sie fürs Taxi einen P-Schein? Muss hierzu eine eigene Prüfung abgelegt werden? Mit welchen Kosten ist die aufbauende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verbunden? Und welche Strafen können Taxifahrern drohen, die ohne gültigen Personenbeförderungsschein erwischt werden? Dies und vieles mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Personenbeförderungsschein

Wozu dient der Personenbeförderungsschein?

Beim P-Schein handelt es sich um eine zusätzliche Bescheinigung, die der Gesetzgeber bei der Fahrgastbeförderung vorschreibt. Taxifahrer müssen diese zum Beispiel zusätzlich zum Führerschein erwerben.

Welche Unterlagen werden für den P-Schein benötigt?

Die geforderten Unterlagen und Nachweise, welche Sie für einen Personenbeförderungsschein benötigen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Drohen bei der gewerblichen Personenbeförderung ohne P-Schein Sanktionen?

Ja, der Bußgeldkatalog sieht Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten vor. Was dabei im Einzelnen droht, zeigt diese Tabelle.

Spezifische Ratgeber zum Thema Personenbeförderungsschein

Taxi, Mietwagen, Krankenwagen: Wann benötigen Sie einen P-Schein?

Busfahrer benötigen keinen zusätzlichen Führerschein für die Personenbeförderung.
Busfahrer benötigen keinen zusätzlichen Führerschein für die Personenbeförderung.

Keine Sorge: Wollen Sie nur im privaten Bereich Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen – etwa auch im Rahmen einer Mitfahrgelegenheit – müssen Sie den Personenbeförderungsschein nicht privat machen. Die Bestimmungen hinsichtlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung betreffen vor allem gewerbliche Fahrer. Hierunter fallen jedoch nicht nur Taxifahrer – auch wenn diese vermutlich die größte Gruppe der Personenbeförderungsbranche bilden.

Neben Taxifahrern müssen auch die Fahrer in folgenden Vehikeln und Tätigkeitsfeldern einen P-Schein besitzen:

  • Fahrer von Krankentransporten, sofern diese gewerblichen Nutzen haben – also eine geldwerte Gegenleistung von den Fahrgästen (oder deren Versicherung ) verlangt wird.
  • andere Fahrer in der Fahrgastbeförderung, wie z. B. Mietwagenfahrer, Limousinenfahrer und andere gewerbliche Chauffeure u.ä.

Die folgenden Berufsgruppen hingegen stellen eine Ausnahme dar. Die Fahrer der genannten Tätigkeitsfelder bedürfen des Personenbeförderungsscheins nicht:

  • Fahrer von Krankenwagen militärischer und staatlicher Einrichtungen wie z. B. der Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei sowie Fahrer von Krankenwagen ausländischer staatlicher Institutionen (bei Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts)
  • Fahrer von Krankenwagen von Katastrophenschutz, Feuerwehr oder anderen, staatlich anerkannten Rettungsdiensten
  • Führerscheininhaber der Fahrerlaubnisklasse D bzw. D1, die Kraftfahrzeuge zu diesem Zwecke führen – allerdings sind hierbei Taxen ausgenommen
Besitzer der Fahrerlaubnis D bzw. D1 (Omnibus) sind bereits zur Fahrgastbeförderung befugt. Diese Erlaubnis erstreckt sich jedoch nicht automatisch auch auf Taxis und Mietwagen. Ein Busfahrer darf damit nicht einfach so in seiner Freizeit zusätzlich als Taxifahrer fungieren, um sich ein Zubrot zu verdienen. Die Erlaubnis zur Personenbeförderung erstreckt sich hier lediglich auf Dienstfahrzeuge und andere Kfz außer Taxen. Ähnliches gilt im Übrigen auch für Straßenbahnfahrer.

Wie erhalten Sie den Personenbeförderungensschein?

Taxifahrer und andere Fahrgastführer sind besondere Vertrauenspersonen, denen sich die Fahrgäste anvertrauen. Dadurch tragen die Fahrer eine besondere Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Fahrgäste. Aus diesem Grunde müssen die Anwärter auf den P-Schein auch entsprechende Voraussetzungen erfüllen, die diesen Vertrauensvorschuss rechtfertigen und gewährleisten können.

Eine Fahrerlaubnis ist Voraussetzung

Der P-Schein (Taxischein): Die Vorausetzungen sind streng.
Der P-Schein (Taxischein): Die Vorausetzungen sind streng.

Grundlegend muss jeder, der einen Personenbeförderungsschein machen möchte, bereits Inhaber einer gültigen und in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis sein (§ 48 Absatz 4 Nr. 1 FeV). Hierbei sind auch entsprechende Zulassungen aus einem anderen EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat zulässig (Europäischer Wirtschaftsraum). Dabei gilt eine Einschränkung auf die Führerscheinklasse B (oder gleichwertige ausländische Fahrerlaubnis), die der Anwärter seit mindestens zwei Jahren besitzen muss bzw. innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre besessen hat (§ 48 Absatz 4 Nr. 5 FeV). Soll der P-Schein für den Krankenstransport erworben werden, genügt ggf. auch ein Jahr.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist damit nicht eigenständig gültig, sondern kann nur in Verbindung mit einer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B Bestand haben.

Auch das Mindestalter muss erfüllt werden

Darüber hinaus muss der Anwärter auf den Personenbeförderungsschein mindestens 21 Jahre alt sein – eine Ausnahme gilt hier nur für Fahrer von Krankenkraftwagen, die bereits ab 19 Jahren einen Personenbeförderungsschein erwerben dürfen (§ 48 Absatz 4 Nr. 2 FeV). Allerdings ist dieser dann auch nur beschränkt auf Krankentransporte und kann nicht auf Taxen und andere Kfz ausgeweitet werden.

Persönliche Eignung (Führungszeugnis)

Unerlässliche Voraussetzung für Personen, die in der Personenbeförderung tätig werden wollen, ist die persönliche Eignung für diese besondere Verantwortung. Einen entsprechenden Nachweis darüber müssen die Bewerber durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erbringen (§ 48 Absatz 4 Nr. 2a FeV). Hierin sind sämtliche Vorstrafen aufgelistet bzw. wird die Eintragungsfreiheit bei fehlenden Vorstrafen bescheinigt.

Das Führungszeugnis können die P-Schein-Bewerber beim Bundeszentralregister des Bundesamts für Justiz in Bonn beantragen. Nach der Ausfertigung wird das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt, bei der das Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Eignung vorgelegt werden muss. Auf Antrag des Antragstellers kann das Zeugnis zuvor an ein Amtsgericht im Einzugsgebiet des Bewerbers versandt werden, damit dieser hierin vorab Einsicht erhalten kann – unter Aufsicht. Auf diesem Wege sollen Manipulationen an oder rechtsmissbräuchlicher Umgang mit dem offiziellen Dokument unterbunden werden.

Sind Eintragungen im Führungszeugnis vorhanden, kann Ihnen der Personenbeförderungsschein verwehrt bleiben.

Den Antrag auf Ausfertigung eines Führungszeugnisses können Sie jederzeit auch online stellen bei der Internetpräsenz des Bundesamts für Justiz in Bonn. Für den Antrag benötigen Sie:

  • das Antragsformular, allerdings genügt auch ein formloses Schreiben mit den folgenden Angaben: Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit und Meldeanschrift
  • Kopie, Scan des Personalausweises bzw. Passes (bei Antrag vor Ort das Originaldokument) – Vorder- und Rückseite!
  • Überweisung, Abbuchungsauftrag oder anderweitige Zahlung der Gebühren für die Ausstellung des Führungszeugnisses in Höhe von 13 Euro

Psychische und physische Eignung (Gesundheitszeugnis)

Neben den genannten Voraussetzungen müssen Sie, wenn Sie den P-Schein erwerben möchten, nicht nur die persönliche, sondern auch die geistige und körperliche Eignung nachweisen (§ 48 Absatz 4 Nr. 3 FeV). In einem ärztlichen Gutachten müssen Sie sowohl Ihre gesundheitliche Eignung auf den Prüfstand stellen lassen als auch psychische Aspekte, die für die Fahrgastbeförderung von großer Bedeutung sind, wie z. B. Belastbarkeit, Orientierungssinn, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit.

Ebenso wie alle Inhaber der Fahrerlaubnisklasse C oder D sowie der dazugehörigen Unterteilungen müssen regelmäßig ein Gesundheitszeugnis vorlegen und dies alle fünf Jahre erneut nachweisen. Ähnlich verhält es sich hier auch beim P-Schein. Sind psychische oder körperliche Defizite beim P-Schein-Bewerber zu erkennen, kann ihm die Behörde den Erwerb untersagen. Gesundheitliche Probleme, die verhindern können, dass Sie den Personenbeförderungsschein erhalten, sind zum Beispiel (s. Anlage 5 der FeV):

Sie benötigen keinen Personenbeförderungsschein, wenn Sie privat Personen mitnehmen.
Sie benötigen keinen Personenbeförderungsschein, wenn Sie privat Personen mitnehmen.
  • Herz- und Gefäßkrankheiten – Ausnahme bei erfolgreicher Behandlung (Herzschrittmacher, Stents usf.), angeborenem Herzfehler
  • Diabetes mellitus (“Zucker”) – Ausnahme bei erfolgreicher medikamentöser Kontrollierbarkeit der Blutzuckerwerte
  • Krankheiten des Nervensystems – Ausnahme bei angeborenen Schäden und behandelten Hirnschädigungen
  • Epilepsie – Ausnahme bei geringem Anfallrisiko (mindestens 5 Jahre ohne Therapie keinen Anfall gehabt)
  • psychische Störungen (organische Psychosen, Schizophrenie, Manie und/oder Depressionen)
  • Abhängigkeit von Alkohol, anderen Drogen oder psychoaktiven Arzneimitteln
  • Störung des Gleichgewichtssinns (Störung des vegetativen Nervensystems)

Den Nachweis über die Sehfähigkeit (ggf. auch mit korrigierender Brille) müssen Sie in einem separaten Sehtest erneut erteilen. Die Bescheinigungen dürfen hier, wie auch in allen anderen Bereichen, in der Regel nicht älter sein als ein Jahr.

Für Fahrer von Krankentransporten gilt darüber hinaus, dass Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren müssen.

Personenbeförderungsschein – Wo Sie ihn beantragen können: Bei der örtlichen Führerscheinstellen können Sie den P-Schein beantragen. Auch die notwendigen Formulare finden Sie in der für Sie zuständigen Behörde.

Erst wenn Sie alle notwendigen Belege besitzen, können Sie den Personenbeförderungsschein beantragen. Hiernach prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag. In dieser Zeit können Sie sich der größten Herausforderung stellen, die Sie für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung bestehen müssen.

Wichtigste Voraussetzung für alle, die den P-Schein erwerben möchten, ist nämlich die Absolvierung und das Bestehen der sogenannten Ortskundeprüfung (§ 48 Absatz 4 Nr. 7 FeV).

Zusammenfassung – Diese Nachweise und Dokumente benötigen Sie für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:

  • gültige Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens zwei Jahren (Krankenwagen ein Jahr)
  • Mindestalter 21 Jahre (Krankwagen 19 Jahre)
  • Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Sehtest
  • Ortskundeprüfung
  • für Krankentransport: Erste-Hilfe-Kurs

P-Schein-Ausbildung: Kein Personenbeförderungsschein ohne Prüfung der Ortskunde

Um den Taxischein zu machen, müssen Sie in einer Ortskundeprüfung nachweisen, dass Sie sich in Ihrem Einsatzgebiet auch ohne Karte, Navigationsgerät & Co. gut zurechtfinden. Für Taxifahrer sind dabei besonders touristische und kundenbasierte Ziele der Stadt und der näheren Umgebung von Bedeutung. Diese finden Sie in aller Regel in einem umfangreichen Katalog, der eigens für die Ortskundeprüfung zu jedem Einsatzgebiet entworfen wurde. Hierin sind oftmals 1.000 mögliche Zielpunkte und Sehenswürdigkeiten enthalten – oder mehr. In der Prüfung können folgende potentielle Ziele abgefragt – mit Lokalisierung auf der Stadtkarte:

Für den P-Schein ist die Prüfung der Ortskenntnisse obligatorisch.
Für den P-Schein ist die Prüfung der Ortskenntnisse obligatorisch.
  • Einzelne Straßen und Plätze
  • Gerichte
  • Behörden und Polizeistationen
  • Krankenhäuser
  • Altersheime
  • Hotels
  • Botschaften
  • Sehenswürdigkeiten
  • Theater
  • Museen

Sie müssen in der Ortskundeprüfung dabei auch nachweisen, dass Sie ausreichend Kenntnisse von Ihrem Einzugsgebiet besitzen, um bei einem plötzlichen Verkehrshindernis schnell eine kurze Alternativroute zum anvisierten Ziel zu finden. Für jedes neue Einsatzgebiet müssen Sie dabei eine erneute P-Schein-Prüfung zur Ortskunde ablegen.

Für die Ortskundeprüfung können Sie sich erst dann anmelden, wenn Sie die notwendigen Belege und den Antrag auf den P-Schein bereits vollständig eingereicht haben.

Was kostet ein Personenbeförderungsschein? Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kosten für den Antrag auf Erteilung von einem Personenbeförderungsschein: ungefähr 40 Euro
  • Kosten für die Erteilung des Führungszeugnisses: 13 Euro
  • ärztliches Gesundheitszeugnis (wird nicht von den Krankenkassen übernommen): ungefähr 80 bis 140 Euro
  • Gesundheitszeugnis in der Nachprüfung für die Fahrerlaubnisverlängerung: ungefähr 70 Euro
  • Ortskundeprüfung: ungefähr 50 Euro

Wie lange ist der P-Schein gültig?

Ebenso wie bei den Klassen C, D und den Abstufungen müssen Sie die zur Fahrgastbeförderung erworbene Fahrerlaubnis in regelmäßigen Abständen verlängern. Denn: Der Personenbeförderungsschein ist nur fünf Jahre lang gültig. Hiernach müssen Sie erneut die folgenden Nachweise erbringen, um den P-Schein verlängern zu lassen:

  • aktuelles Gesundheitszeugnis
  • aktueller Sehtest

Voraussetzung für die Verlängerung ist zudem, dass es in den ersten fünf Jahren keine Vorkommnisse gab, die gegen die persönliche Eignung des Fahrers sprechen und der besonderen Verantwortung der Fahrgastbeförderung entgegenstehen. Das können etwa Betrugsvorwürfe sein oder nachträglich erfolgte Anzeigen und Verurteilungen wegen Straftatbeständen. Bei Verstößen und Nicht(-mehr-)erfüllung der genannten Voraussetzungen, kann die Behörde den Personenbeförderungsschein auch bereits vor Ablauf der Frist entziehen.

Wenn Sie nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums von fünf Jahren keinen neuen P-Schein beantragen, ist nicht nur das Ausweisdokument selbst abgelaufen, sondern auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung selbst erloschen. Sie können die Verlängerung des P-Scheins jedoch auch noch ein paar Jahre nach Ablauf beantragen. Gegebenenfalls ist bei zu großem Zeitfenster die Ortskundeprüfung zu erneuern.

Gewerbliche Fahrgastbeförderung ohne P-Schein – Welche Strafe droht?

Der folgenden Tabelle können Sie die den P-Schein betreffenden Tatbestände entnehmen, wie sie sich im Bußgeldkatalog finden. Im Übrigen müssen auch die Halter von Fahrzeugen eine Strafe fürchten, wenn Sie etwa einen Fahrer ohne Personenbeförderungsschein mit dem Taxi fahren lassen.

VergehenBuß­geldPunk­te
P-Schein nicht mitge­führt und den­noch Personen befördert10 €
Personenbeför­derungsschein auf Verlangen nicht ausge­händigt/vorgelegt10 €
P-Schein nicht umgehend abgegeben nach Entzug der Fahrer­laubnis25 €
Fahrgastbe­förderung durch einen Fahrer ohne Ortskunde­nachweis zugelassen35 €
Fahrgastbe­förderung ohne entsprech­ende Fahrerlaubnis75 €1
Fahrgastbe­förderung durch einen Fahrer ohne entsprechende Fahrer­laubnis zugelassen75 €1

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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159 Kommentare

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  1. Dieter
    Am 21. Juli 2019 um 15:45

    Hi,ich bin bei der Orientierungsleistung mit dem Linienverfolgungstest / S3 beim P-Schein durchgefallen.Muss ich nochmal alles neu machen.Ich bin 60 Jahre alt.Habe sonst alles über 33 % .Was soll ich machen ? Ist für Mietwagen

  2. Laubach
    Am 18. Juli 2019 um 18:45

    ist es möglich, dass man mit 78 Jahren noch einen Personenbeförderungsschein besitzt?
    Und Krankentransporte durchführen darf?

  3. Wendy
    Am 10. Juli 2019 um 11:21

    Ich plane im Rahmen einer Jugendfreizeit eine Reise nach Österreich. Falls wir uns für eine Fahrt mit einem gemieteten Minibus (9-Sitzer) entscheiden, benötigt der Fahrer einen Personenbeförderungsschein?

  4. igo
    Am 20. Juni 2019 um 15:18

    Hi ich möchte ein p schein machen. Mein Fahrerlaubnis gerade gekriegt wegen Mpu. ist das überhaupt möglich?

  5. Dieter
    Am 8. Juni 2019 um 10:43

    Ich möchte einen 450€ Job aqls Fahrer bei einem Personaldienstleister zur Beförderung derer Angestellten annehmen. brauche ich dafür einen Personenbeförderungsschein? (max.8 Personen)

  6. Manfred
    Am 7. Juni 2019 um 14:04

    Ich arbeite in einem Handwerksbetrieb und wir fahren mit maximal 9(einschließlich Fahrer) wechselnden Fahrern von der Firma zur Baustelle .Braucht der Fahrer einen Personenbeföhrderungsschein?Es ist ein Firmenwagen.Mit freundlichen Grüßen Manni

  7. Kerstin N.
    Am 14. Mai 2019 um 21:20

    Hallo, brauche ich einen Beförderungschein, wenn ich mit 8 Personen einen Ausflug unter nehmen will?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 16:50

      Hallo Kerstin,

      für die private Beförderung von bis zu 8 Personen (Fahrer nicht mitgerechnet) ist der “normale” B-Führerschein ausreichend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Alejandro
    Am 22. April 2019 um 12:47

    Ich möchte einen p- schein beantragen, ich wohne in Barsinghausen aber meine Frage ist: wo soll ich die Ortskundeprüfung machen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Alejandro

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 13:31

      Hallo Alejandro,

      die Ortskundeprüfung kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgelegt werden. Mancherorts kann die Prüfung auch beim TÜV oder der DEKRA abgelegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Ute K.
    Am 3. Januar 2019 um 20:18

    Mein Mann wird im Juli 70 Jahre alt und darf dann keine Behinderten mehr befördern, warum nicht?

  10. Maymia
    Am 24. November 2018 um 21:52

    Hallo,
    Arbeite in einer Tagespflege und muss ab und zu auch mal als Fahrer einspringen um unsere Gäste zu holen jetzt die frage brsuche ich dafür einen P-schein???

    • Ulrike
      Am 14. Dezember 2018 um 18:53

      Hallo Zusammen,

      generell gilt, wenn ihr beruflich eine oder mehrere Personen befördert, sei es auf 450,-Euro Basis oder mehr benötigt ihr einen P-Schein.
      Ausnahmen sind, ihr gehört wie ich zum Beispiel einem Ehrenamtlichen Verein an, für Senioren- und Behinderten-Beförderung mit/ohne Rollstuhl oder Rollatoren, so läuft es wie in meinem Fall über den Verein und ich benötige keinen gesonderten P-Schein, jedoch nur wenn ich ausschließlich für den Verein mit dem dafür vorgesehenen Fahrzeug auch die Personen befördere. Maximale Anzahl der Personen die ich in dem Bus einschließlich 1 Rollstuhlfahrer befördere sind 6 Personen.
      Für alles andere würde ich ebenso einen P-Schein benötigen.

      Liebe Grüße
      Ulrike

  11. Danny
    Am 30. Oktober 2018 um 18:47

    Hallo,

    Ich habe einen Minijob als Fahrer eines Geschäftsführers angenommen. D.h. ich bin auf 450€ Basis eingestellt und fahre den Chef mit dessen Fahrzeug ab und an zum Flughafen oder zu Terminen in ganz Deutschland.
    Benötige ich dafür einen P-schein?

    LG

  12. Peter S.
    Am 29. Oktober 2018 um 12:22

    Hallo,

    ich möchte meinen P-Schein verlängern. Dieser ist vor 30 Tagen abgelaufen. Welche ärztlichen Unterlagen braucht die zuständige Führerscheinstelle? Ist der Reaktionstest auch nötig? Ich bin 41 Jahre alt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter

  13. Tipmax
    Am 26. Oktober 2018 um 10:28

    Hallo Bußgeldkatalog Team,

    es gibt Fahrer in einigen Taxiunternehmen die zwar ein P-Schein haben (nur die Ortskenntnis Prüfung fehlt) , aber trotzdem ab und an ein Taxi fahren!
    Was passiert wenn die in einer Kontrolle kommen? Mit welcher Strafe müssen die rechnen?
    Das Gesetz sagte mal das ab 50000 Einwohner eine Ortskenntnisprüfung erforderlich ist für den Erwerb eines P-Scheines, nun wurde es aufgehoben und jeder kann ein P-Schein für zb. Mietwagen erweben! Für den P-Schein für Taxi müsste allerdings noch die Ortskenntnisprüfung gemacht werden!

    Also, ein P- Schein ist vorhanden, aber ohne Ortskenntnisprüfung! Welche Strafe für den Fahrer?

    Danke im Voraus ;)

  14. Cemal B.
    Am 23. Oktober 2018 um 13:20

    Hallo,
    ich habe meinen P-Schein schon etwas länger und meinen Führerschein Klasse-B auch.
    Nun ist meine Frage, kann ich mit beiden Scheinen auch mehr als 8+1 Personen fahren ? Oder ist dafür einen größerer Führerschein nötig ?

    Mfg

  15. Jan
    Am 18. Oktober 2018 um 12:50

    Hi ich habe einen P-Schein, und ich möchte gelegentlich meine Kunden, amerikanische Touristen, die in meinem Bed & Breakfast übernachten, fahren. Ist P-Schein genug? oder brauche ich eine andere Lizenz?
    Danke, Jan

    Hi I have a P-Schein, and I would like to occasionally drive my customers, american tourists, who stay in my bed and breakfast. Is P-Schein enough? or do I need any other licence?
    Thanks, Jan

  16. Regina
    Am 15. Oktober 2018 um 15:45

    Hallo,
    ich habe einen Personenbeförderungsschein, bei dem “Mietwagen” durchgestrichen ist. Ich weiss nicht warum. Was muss ich machen, damit ich auch Mietwagen fahren darf

  17. Sggi
    Am 12. Oktober 2018 um 5:35

    Hallo ich möchte den p Schein für Schülerbeförderung beantragen muss ich dafür den Erste Hilfe Schein haben und die Ortskenntnisprüfung machen?2.kann ich mit dem Amtsärztlichen Gutachten auch mein LKW FS nachtragen lassen?

  18. A.
    Am 30. September 2018 um 6:35

    Pflegedienst bietet Fahrten zum Arzt, Einkaufen und so weiter an. Dürfen Pfleger(innen) mich ohne P-Schein zum Arzt, Einkaufen und so weiter fahren? Was ich gern hätte, da mein Vertrauen den Pfleger(innen) und nicht den Fahrer im Pflegedienst gilt. Mir wird dies von der Pflegedienstleitung verweigert, aber bei anderen Personen nicht. Was kann ich dagegen unternehmen? Mit freundlichen Grüßen und danke A.

  19. Momo
    Am 22. September 2018 um 15:31

    ich habe meinen deutschen Führerschein seit 20 Tage
    und meinen ausländischen (nicht EU) seit 6 Jahre
    kann ich P-schein beantragen?
    es handelt sich um Krankenstransport
    LG

  20. Moritz
    Am 29. August 2018 um 11:40

    Hallo Leute,

    bin in einer Behörde durch eine Dienstleister Firma als Techniker beschäftigt und die Behörde hat eine Fahrbereitschaft womit die Schef´s und Abteilungsleiter zum Flughafen zum Bahnhof oder nach hause gefahren werden. Hier wird ein Fahrer gesucht da ich Interesse hätte würde mich Interessieren ob ich dafür eine Pbs oder Ortskundenachweis brauche.

    Dankeschön im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 15:53

      Hallo Moritz,

      ein P-Schein wird immer dann benötigt, wenn gewerblich Menschen befördert werden sollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Khaled
    Am 19. August 2018 um 19:06

    Ich musste MPU machen, wegen Drogenkonsum. Ich habe es bestanden habe 1,5 Jahre nachgewiesen dass ich keine Drogen nehme. Ich würde gerne P-Schein machen um Shuttle fahren zu können ,werde ich die Erlaubnis dazu bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 11:26

      Hallo Khaled,

      wir sind keine Zulassungstelle und können hier deshalb keine eindeutige Antwort geben. Bitte wenden Sie sich an eine zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Disev
    Am 8. August 2018 um 23:52

    Ich brauche kleiner P-Schein (Mitarbeiter privater Fahrdienste). Ich habe Führungszeugnis, Meldebestätigung, Führerschein B + Artztmedizinische Bescheid. Woran soll ich die Anfrage für P Schein senden? Berlin
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 11:22

      Hallo Disev,

      wenn Sie in Berlin ansässig sind, dann wenden Sie sich bitte an ein Bürgeramt und vereinbaren einen Termin.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Siegfried B.
    Am 15. Juli 2018 um 6:57

    Durch die örtliche Nachbarschaftshilfe werden Personen- und Krankenfahrten -auch zu ca.30-40km entfernte Krankenhäuser- mit den Privat-Pkw der auf 400Euro-Basis angestellten Mitarbeiter ausgeführt.

    Die Abrechnung erfolgt an die Nachbarschaftshilfe. Die Mitarbeiter werden nach Zeitaufwand und Kilometergeld entlohnt.

    Benötigen die Mitarbeiter für die Fahrten einen Personenbefördrungsschein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 12:06

      Hallo Siegfried B.,

      da ein P-Führerschein im Regelfall für alle gewerblichen Fahren zu erwerben ist, sollte auch für dieses Geschäftsmodell ein P-Schein benötigt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Jens
    Am 13. Juli 2018 um 14:41

    Hallo, ich bin im Hotelgewerbe im Service tätig. Ab und zu kommt es vor, dass Gäste (7-8 Personen in Kleinbussen) zu Events oder in andere Locations gefahren werden, ohne dass sie dies extra bezahlen müssen. Ich habe mich aus versicherungstechnischen Gründen bis jetzt immer geweigert, ohne P-Schein die Gäste zu fahren. Der Hotelbesitzer meint aber, dass ich bei einem Unfall oder ähnlichem durch das Hotel abgesichert bin.
    Kann ich ohne P-Schein unsere Gäste shutteln, oder trage ich wenn etwas passiert dann die Verantwortung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2018 um 10:51

      Hallo Jens,

      in der Regel wird immer dann ein P-Schein benötigt, wenn Personen gewerblich befördert werden. Ob Sie in Ihrem Fall einen P-Schein benötigen, kann Ihnen die zuständige Behörde mitteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Taxi H
    Am 4. Juli 2018 um 19:51

    Hallo,

    ich bin Unternehmer und habe von allen Fahrern eine Kopie des P-Scheins. Ein Fahrer hat heute einen Unfall gebaut, versicherte mir letztes Jahr, die Verlängerung gemacht zu haben. Aufgrund vieler Vorkommnisse wurde vergessen eine Kopie zu machen, von der Verlängerung, da dies soweit ein zuverlässiger und langjähriger Mitarbeiter war, besteht eine Vertrauensbasis. Heute kam raus, dass der Schein doch nicht verlängert war.

    Wie sieht hier die Sachlage aus? Mit welchen rechtlichen Schritten muss ich rechnen.

    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:05

      Hallo Taxi H,

      bitte setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Luke
    Am 30. Juni 2018 um 10:13

    Hallo,

    wie oft darf bzw. muss (wenn er überhaupt muss) der Chef den Führerschein bzw. auch den Taxi-Schein kontrollieren?
    Muss er eine Kopie der Scheine abheften die in seinem Beisein bzw. dem eines dafür beauftragten Mitarbeiters unterschreiben wird? Der Schein ist doch 5 Jahre gültig, weshalb sollte er mehrmals im Jahr der Firma vorgelegt werden müssen…

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:33

      Hallo Luke,

      wenden Sie sich zur Abklärung bitte an einen Anwalt, inwiefern dies rechtens ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Claudia K.
    Am 17. Juni 2018 um 19:48

    Hallo Bussgeldkatalog-Team,

    mein Sohn beabsichtigt nebenberuflich einen Shuttle-Service anzubieten.
    Reicht dafür der Personenbeförderungsschein aus?

    Danke für eure Antwort und

    freundliche Grüße aus dem Bergischen Land :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 15:46

      Hallo Claudia K.,

      ein P-Schein ist auf jeden Fall nötig, wenn Personen befördert werden sollen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung weiterer Voraussetzungen an die Führerscheinbehörde oder auch einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Alexander
    Am 15. Juni 2018 um 6:08

    Hallo ich habe eine frage ich fahre kein Taxi oder mitwagen oder krankenwagen ich fahre ein bulli mit 5 leute und 1 fahrer allso zu sammen 6 leute brauche ich einen p-schein. ich fahre von zu hause bis zu arbeit brauche ich da ein p-schein .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 16:41

      Hallo Alexander,

      wenn Sie die Personen nur privat befördern, brauchen Sie in der Regel keinen P-Schein.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  29. Heiko
    Am 7. Juni 2018 um 7:45

    Hallo,
    wir beabsichtigen für unsere Mitarbeiter auf einem Firmengelände (mit Zugangskontrolle und Einfahrbeschränkungen) einen Fahrdienst – abholen vom Tor und fahren zur Arbeitsstelle – einzurichten. es wird sich um Gruppen um ca 13 Personen handeln. Brauchen die Fahrer dann einen P-Schein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 15:28

      Hallo Heiko,

      in der Regel wird für alle gewerblichen Fahrten ein P-Schein benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Josi
    Am 6. Juni 2018 um 18:39

    Hallo. Ich bin als Erzieher in einem Kinderheim angestellt und fahre die 8 Kinder auch ab und zu zur Terminen oder wir machen Ausflüge. Brauch ich einen P-Schein? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:35

      Hallo Josi,

      ein P-Schein wird grundsätzlich dann benötigt, wenn Sie Personen gewerblich befördern – wenn Sie also eine Vergütung für diese Arbeit erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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