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Taxischein erwerben: Welche Voraussetzungen gelten?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 19. September 2023

Was benötigen Sie, um den Taxischein zu machen?

"Wie kann ich den fürs Taxi benötigten Führerschein machen?" Antworten erhalten Sie hier.
“Wie kann ich den fürs Taxi benötigten Führerschein machen?” Antworten erhalten Sie hier.

Für den gewerblichen Transport von Personen, etwa mit einem Taxi, benötigen betroffene Fahrer regelmäßig einen sogenannten Personenbeförderungsschein. Der umgangssprachlich auch oft nur “Taxischein” genannte Zusatznachweis berechtigt die Inhaber dazu, Personen gegen ein Entgelt von A nach B zu befördern.

Doch welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um den Taxiführerschein zu erwerben? Gibt es besondere Prüfungsmodalitäten? Was für Unterlagen braucht man für den Taxischein? Und wie lange ist der P-Schein eigentlich gültig?

Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Taxischein und wie Sie diesen erwerben können.

FAQ: Taxischein

Wie bekomme ich einen Taxischein?

Der Taxischein wird auch Personenbeförderungsschein genannt und ist ein zusätzlicher Nachweis, der bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden kann. Die Fahrschule müssen Sie nicht erneut besuchen, aber eine Ortskundeprüfung ablegen.

Wer kann den Taxischein erhalten?

Sie können nur Taxifahrer werden, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren in Besitz eines Führerscheins der Klasse B, mindestens 21 Jahre alt und persönlich, körperlich und geistig dafür geeignet sind.

Wie lange ist der Taxischein gültig?

Der Taxischein ist fünf Jahre gültig. Wird ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug angeordnet, wirkt sich dies auf den Taxischein aus.

Taxischein: Allgemeine Voraussetzungen für den P-Schein-Erwerb

Ob nun für Mietwagen, Krankentransport oder Taxi: Einen zusätzlichen Führerschein zu machen, der zur gewerblichen Personenbeförderung berechtigt, ist in den meisten Fällen unumgänglich. Allerdings ist für den Erhalt von einem Taxischein nicht Voraussetzung, noch einmal die Fahrschule zu besuchen. Stattdessen kann der zusätzliche Nachweis in der Regel bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

Mit dem eigentlichen Antrag sind jedoch unterschiedliche Dokumente und Nachweise vorzulegen, die Bedingung für eine Bewilligung des Taxischeins sind. Fragen Sie sich: “Was brauche ich alles für den Taxischein-Erwerb?” Da die Beförderung von Personen mit einer größeren Verantwortung für den Fahrer einhergeht, bedarf es dabei vor allem zahlreicher Bescheinigungen, die Auskunft über die Eignung des Betroffenen geben. Neben einem Reaktionstest sind für den Taxischein etwa auch die Beantragung von einem Führungszeugnis sowie die Teilnahme an unterschiedlichen ärztlichen Untersuchungen erforderlich.

Im Folgenden eine Auflistung der wichtigsten Bescheinigungen und Voraussetzungen, die vorhanden bzw. erfüllt sein müssen, wenn Sie Taxifahrer werden wollen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Personalausweis/Pass
  • aktuelles Lichtbild
  • gültiger Führerschein der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren)
  • ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen
  • Bescheinigung über die persönliche Eignung (Führungszeugnis)
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Funktions- und Leistungstest
  • Nachweis über die Absolvierung der Ortskundeprüfung

Um einen Taxischein zu erhalten, müssen Sie bereits seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Der Taxischein ist nach Ausstellung nur in Verbindung mit dem B-Führerschein gültig.

Sind Sie im Übrigen noch nicht im Besitz eines neuen EU-Kartenführerscheins, erfolgt mit dem Begehren, den Taxischein zu erwerben, zugleich auch der Antrag auf Umschreibung des alten in einen neuen Führerschein. Dafür können dann auch zusätzliche Kosten entstehen.

Übrigens! Der Taxischein berechtigt Sie zur Personenbeförderung. Wollen Sie sich hingegen selbstständig machen, benötigen Sie weitere Genehmigungen wie etwa eine Taxikonzession und einen Unternehmerschein.

Zusätzliche Voraussetzung beim Taxischein: Prüfung der Ortskunde des Bewerbers

Langer Weg zum Taxischein: Untersuchung beim Arzt, Ortskundeprüfung und weitere Nachweise sind erforderlich.
Langer Weg zum Taxischein: Untersuchung beim Arzt, Ortskundeprüfung und weitere Nachweise sind erforderlich.

Wollen Sie einen Taxischein machen, müssen Sie neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzlich eine sogenannte Ortskundeprüfung ablegen. In dieser sollen Sie nachweisen, dass Sie sich in dem Bereich, in dem Sie sich als Taxifahrer verdingen wollen, auch tatsächlich gut auskennen. So soll gewährleistet sein, dass Sie Touristen und andere ortskundigen Personen regelmäßig auf dem besten und idealerweise kürzesten Wege bis zum Zielort befördern.

Die für den Erwerb vom Taxischein zu lösenden Prüfungsfragen richten sich dabei nach den jeweiligen örtlichen Begebenheiten und beziehen sich vor allem auf folgende Bereiche:

  • allgemeine Kartendaten (z. B. wichtige Straßen, Verbindungen, Plätze)
  • öffentliche Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Gericht, Altersheime, Botschaften)
  • kulturelle Hotspots (z. B. Museen, Galerien, Parks, Theater)
  • touristische Highlights (insbesondere Sehenswürdigkeiten)

In der abschließenden Ortskundeprüfung müssen Sie in der Regel neben der allgemeinen Kenntnis des Einsatzgebietes auch für den Notfall gewappnet sein, um den Taxischein zu erhalten. Welche Alternativroute etwa wäre möglich, wenn sich ein plötzliches Verkehrshindernis ergibt?

Wie lange ist der Taxischein gültig?

Haben Sie den Taxischein endlich erhalten, so ist die Berechtigung zur Personenbeförderung regelmäßig fünf Jahre gültig. Wie jedoch bereits angemerkt ist der Taxischein immer nur in Verbindung mit einem gültigen B-Führerschein wirksam. Damit haben Führerscheinentzug und Fahrverbot auch auf den P-Schein entsprechende Auswirkungen:

Müssen Sie wegen einer erheblichen Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot ableisten, erstreckt sich dieses auch automatisch auf den Taxischein. Sie dürfen bis zur Wiederaushändigung des Führerscheins keine Personen mit dem Taxi befördern. Dasselbe gilt, sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden sein.

Darüber hinaus kann die Führerscheinbehörde auch den Taxischein selbst wieder einziehen, wenn etwa durch irgendwelche Verstöße Zweifel an der Eignung des Fahrers für die Personenbeförderung bestehen.

Die Kosten für den Taxischein variieren je nach Bundesland und Zuständigkeitsgebiet. Sie liegen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro (allein für den Antrag). Hinzu kommen Kosten für die ärztlichen Nachweise.

Über den Autor

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Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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23 Kommentare

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  1. Ahmad W sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    dürfe ich Sie erste Dankeschön sagen, ich wohne in Willich und möchte Taxischein in neben meine Job. könnten Sie mir schreiben, dass das Taxischein Wo, Wie, zu nehmen kann. Ich habe seit drei Jahre Führschein Klass. B ohne Unfall und Außerdem habe ich Nuhr 25 Jahre Erfahrung.
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

    Ahmad A

  2. Rabee sagt:

    Guten Tag ich suche mir einen Arzt wo man sich Untersuchen lassen für Taxischein

  3. Sonja S sagt:

    Eine Frage ich habe ein P-Schein ich möchte nun Taxi fahren was kostet die Umschreibung von P-Schein zum Taxi?jetzt dürfte ich nur Mietwagen fahren
    Danke für die Antwort

  4. M.F. sagt:

    Ist es möglich Personen Beförderung Schein zu machen mit Diabetes mellitus Typ 2 um Taxi zu fahren ?

  5. Frank M. sagt:

    Ich würde mich gern berufl. neu orientieren und als Angestellter ein Taxi fahren. Ich hatte vor vielen Jahren privat einen Unfall und habe dabei ein Bein verloren. Oberschenkelprothese passt sehr gut, Führerschein hat deswegen Einschränkungen (Automatikgetriebe und Gaspedal nach links verlegen.)
    Nun meine Frage, dürfte ich mit so einer Behinderung Taxi fahren? Ich bzw. mein Bekannter der Taxifahrer sucht wollten uns diesbezüglich erstmal informieren bevor Kosten auf uns zukommen.

  6. E.A. sagt:

    Hallo, ich bin Busfahrer, da ab August 2021 keine Ortskundeprüfung mehr notwendig ist um Taxi fahren zu dürfen, könnte ich doch solange mein Busführerschein gültig ist auch Taxi fahren, oder.

  7. Stefan S sagt:

    Ist es richtig , dass seit neustem die ortskundeprüfung entfällt , wenn ein navi vorhanden ist ?

  8. Hasan G sagt:

    Führerschein takxi… ich möchte Taxi Führerschein machen ich bin 51 J al 1988 Autoführerschein

  9. Silvio H sagt:

    Ich habe eine Frage bitte. Werde ich den P-Schein mit 59 noch schaffen,ich fühle mich noch fit,aber man hat im Alter auch so manche Weh Wehchen.Danke für eine Antwort

    • Jawad A sagt:

      Ich hab eine Frage bitte beantworten Sie meine Frage ich hab meine Führerschein Klasse B seit zwei Jahre aber meine Probezeit ist schon verlängert damit kann ich mein Taxi Führerschein machen oder soll ich noch zwei Jahre warten? ich freue mich für Ihre Antworten Dankeschön.

  10. Victor h s sagt:

    Ich nehme mein iranisches Zertifikat für mehr als zwei Jahre … Wird nur die Dauer des Zertifikats in Deutschland berechnet?

  11. Herr Helmot H sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Bitte darf ich mit meinem Führerschein Klasse B als Fahrer bei Bolt und Uber arbeiten ?
    oder muss ich Taxischein haben?
    Danke
    Mfg
    Herr Helmot H

  12. ISMAIL A. sagt:

    Kann man als Taxifahrer arbeiten , wenn man 2 Jahre Probezeit Verlängerung hat.

  13. Paul sagt:

    Kann ich die “Ausblidung” (ortskunde) schon vor vollenden des 21. Lebensjahres beginnen?
    Wenn ja, wann?

  14. Said sagt:

    Wo kann ich für Ortskundeprüfung beantragen?

    • Mohammadi sagt:

      Hallo, ich möchte gern als Taxifahrer arbeiten, deshalb möchte ich eine Ortskenntnisse Prüfung ablegen.
      Mit freundlichen Grüßen

  15. Ali sagt:

    Ich habe jetzt Führerschein1 jahre und halb +1jahre fahrpraxis kann ich beginnen jetzt kurs ?
    Vielen dank gerne für eure unterstützung
    Mfg Ali

  16. Eckart S. sagt:

    Wo kann ich den Taxischein beantragen und wer führt die Ausbildung durch?

  17. Waeel sagt:

    Kann ich mit einer Gehbehinderung, Führerschein Klasse B für Automatik vorhanden, als Taxifahrer arbeiten?

  18. Ullrich L. sagt:

    sind sie sicher, dass unsere Taxifahrer heute mindestens 2/3 türkischer Herkunft, mit teilweise mangelhaften Deutsch k+Kenntnissen diese Voraussetzungen entsprechen???

  19. Shiva sagt:

    Wie sieht das mit den Sprachkenntnissen aus. Wie gut müssen die deutschen Sprachkenntnisse sein?

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