Menü

Personenbeförderungsschein: Erweiterte Fahrerlaubnis für Taxi & Co.

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was ist ein P-Schein?

Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?
Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?

Der Personenbeförderungsschein – kurz: “P-Schein” – ist zwingende Voraussetzung, um im Bereich der Fahrgastbeförderung tätig zu sein. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Bescheinigung, die etwa Taxifahrer, Mitarbeiter privater Fahrdienste oder Krankentransportfahrer zusätzlich zur eigentlich Fahrerlaubnis erwerben müssen. Geschieht dies nicht, so drohen empfindliche Strafen. Der Personenbeförderungsschein ist damit keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern ist nur in Verbindung mit einer bereits vorhandenen, gültigen Fahrerlaubnis zulässig.

Die Rechtsgrundlage zum P-Schein findet sich in Paragraph 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Benötigen Sie fürs Taxi einen P-Schein? Muss hierzu eine eigene Prüfung abgelegt werden? Mit welchen Kosten ist die aufbauende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verbunden? Und welche Strafen können Taxifahrern drohen, die ohne gültigen Personenbeförderungsschein erwischt werden? Dies und vieles mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Personenbeförderungsschein

Wozu dient der Personenbeförderungsschein?

Beim P-Schein handelt es sich um eine zusätzliche Bescheinigung, die der Gesetzgeber bei der Fahrgastbeförderung vorschreibt. Taxifahrer müssen diese zum Beispiel zusätzlich zum Führerschein erwerben.

Welche Unterlagen werden für den P-Schein benötigt?

Die geforderten Unterlagen und Nachweise, welche Sie für einen Personenbeförderungsschein benötigen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Drohen bei der gewerblichen Personenbeförderung ohne P-Schein Sanktionen?

Ja, der Bußgeldkatalog sieht Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten vor. Was dabei im Einzelnen droht, zeigt diese Tabelle.

Spezifische Ratgeber zum Thema Personenbeförderungsschein

Taxi, Mietwagen, Krankenwagen: Wann benötigen Sie einen P-Schein?

Busfahrer benötigen keinen zusätzlichen Führerschein für die Personenbeförderung.
Busfahrer benötigen keinen zusätzlichen Führerschein für die Personenbeförderung.

Keine Sorge: Wollen Sie nur im privaten Bereich Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen – etwa auch im Rahmen einer Mitfahrgelegenheit – müssen Sie den Personenbeförderungsschein nicht privat machen. Die Bestimmungen hinsichtlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung betreffen vor allem gewerbliche Fahrer. Hierunter fallen jedoch nicht nur Taxifahrer – auch wenn diese vermutlich die größte Gruppe der Personenbeförderungsbranche bilden.

Neben Taxifahrern müssen auch die Fahrer in folgenden Vehikeln und Tätigkeitsfeldern einen P-Schein besitzen:

  • Fahrer von Krankentransporten, sofern diese gewerblichen Nutzen haben – also eine geldwerte Gegenleistung von den Fahrgästen (oder deren Versicherung ) verlangt wird.
  • andere Fahrer in der Fahrgastbeförderung, wie z. B. Mietwagenfahrer, Limousinenfahrer und andere gewerbliche Chauffeure u.ä.

Die folgenden Berufsgruppen hingegen stellen eine Ausnahme dar. Die Fahrer der genannten Tätigkeitsfelder bedürfen des Personenbeförderungsscheins nicht:

  • Fahrer von Krankenwagen militärischer und staatlicher Einrichtungen wie z. B. der Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei sowie Fahrer von Krankenwagen ausländischer staatlicher Institutionen (bei Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts)
  • Fahrer von Krankenwagen von Katastrophenschutz, Feuerwehr oder anderen, staatlich anerkannten Rettungsdiensten
  • Führerscheininhaber der Fahrerlaubnisklasse D bzw. D1, die Kraftfahrzeuge zu diesem Zwecke führen – allerdings sind hierbei Taxen ausgenommen
Besitzer der Fahrerlaubnis D bzw. D1 (Omnibus) sind bereits zur Fahrgastbeförderung befugt. Diese Erlaubnis erstreckt sich jedoch nicht automatisch auch auf Taxis und Mietwagen. Ein Busfahrer darf damit nicht einfach so in seiner Freizeit zusätzlich als Taxifahrer fungieren, um sich ein Zubrot zu verdienen. Die Erlaubnis zur Personenbeförderung erstreckt sich hier lediglich auf Dienstfahrzeuge und andere Kfz außer Taxen. Ähnliches gilt im Übrigen auch für Straßenbahnfahrer.

Wie erhalten Sie den Personenbeförderungensschein?

Taxifahrer und andere Fahrgastführer sind besondere Vertrauenspersonen, denen sich die Fahrgäste anvertrauen. Dadurch tragen die Fahrer eine besondere Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Fahrgäste. Aus diesem Grunde müssen die Anwärter auf den P-Schein auch entsprechende Voraussetzungen erfüllen, die diesen Vertrauensvorschuss rechtfertigen und gewährleisten können.

Eine Fahrerlaubnis ist Voraussetzung

Der P-Schein (Taxischein): Die Vorausetzungen sind streng.
Der P-Schein (Taxischein): Die Vorausetzungen sind streng.

Grundlegend muss jeder, der einen Personenbeförderungsschein machen möchte, bereits Inhaber einer gültigen und in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis sein (§ 48 Absatz 4 Nr. 1 FeV). Hierbei sind auch entsprechende Zulassungen aus einem anderen EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat zulässig (Europäischer Wirtschaftsraum). Dabei gilt eine Einschränkung auf die Führerscheinklasse B (oder gleichwertige ausländische Fahrerlaubnis), die der Anwärter seit mindestens zwei Jahren besitzen muss bzw. innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre besessen hat (§ 48 Absatz 4 Nr. 5 FeV). Soll der P-Schein für den Krankenstransport erworben werden, genügt ggf. auch ein Jahr.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist damit nicht eigenständig gültig, sondern kann nur in Verbindung mit einer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B Bestand haben.

Auch das Mindestalter muss erfüllt werden

Darüber hinaus muss der Anwärter auf den Personenbeförderungsschein mindestens 21 Jahre alt sein – eine Ausnahme gilt hier nur für Fahrer von Krankenkraftwagen, die bereits ab 19 Jahren einen Personenbeförderungsschein erwerben dürfen (§ 48 Absatz 4 Nr. 2 FeV). Allerdings ist dieser dann auch nur beschränkt auf Krankentransporte und kann nicht auf Taxen und andere Kfz ausgeweitet werden.

Persönliche Eignung (Führungszeugnis)

Unerlässliche Voraussetzung für Personen, die in der Personenbeförderung tätig werden wollen, ist die persönliche Eignung für diese besondere Verantwortung. Einen entsprechenden Nachweis darüber müssen die Bewerber durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erbringen (§ 48 Absatz 4 Nr. 2a FeV). Hierin sind sämtliche Vorstrafen aufgelistet bzw. wird die Eintragungsfreiheit bei fehlenden Vorstrafen bescheinigt.

Das Führungszeugnis können die P-Schein-Bewerber beim Bundeszentralregister des Bundesamts für Justiz in Bonn beantragen. Nach der Ausfertigung wird das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt, bei der das Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Eignung vorgelegt werden muss. Auf Antrag des Antragstellers kann das Zeugnis zuvor an ein Amtsgericht im Einzugsgebiet des Bewerbers versandt werden, damit dieser hierin vorab Einsicht erhalten kann – unter Aufsicht. Auf diesem Wege sollen Manipulationen an oder rechtsmissbräuchlicher Umgang mit dem offiziellen Dokument unterbunden werden.

Sind Eintragungen im Führungszeugnis vorhanden, kann Ihnen der Personenbeförderungsschein verwehrt bleiben.

Den Antrag auf Ausfertigung eines Führungszeugnisses können Sie jederzeit auch online stellen bei der Internetpräsenz des Bundesamts für Justiz in Bonn. Für den Antrag benötigen Sie:

  • das Antragsformular, allerdings genügt auch ein formloses Schreiben mit den folgenden Angaben: Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit und Meldeanschrift
  • Kopie, Scan des Personalausweises bzw. Passes (bei Antrag vor Ort das Originaldokument) – Vorder- und Rückseite!
  • Überweisung, Abbuchungsauftrag oder anderweitige Zahlung der Gebühren für die Ausstellung des Führungszeugnisses in Höhe von 13 Euro

Psychische und physische Eignung (Gesundheitszeugnis)

Neben den genannten Voraussetzungen müssen Sie, wenn Sie den P-Schein erwerben möchten, nicht nur die persönliche, sondern auch die geistige und körperliche Eignung nachweisen (§ 48 Absatz 4 Nr. 3 FeV). In einem ärztlichen Gutachten müssen Sie sowohl Ihre gesundheitliche Eignung auf den Prüfstand stellen lassen als auch psychische Aspekte, die für die Fahrgastbeförderung von großer Bedeutung sind, wie z. B. Belastbarkeit, Orientierungssinn, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit.

Ebenso wie alle Inhaber der Fahrerlaubnisklasse C oder D sowie der dazugehörigen Unterteilungen müssen regelmäßig ein Gesundheitszeugnis vorlegen und dies alle fünf Jahre erneut nachweisen. Ähnlich verhält es sich hier auch beim P-Schein. Sind psychische oder körperliche Defizite beim P-Schein-Bewerber zu erkennen, kann ihm die Behörde den Erwerb untersagen. Gesundheitliche Probleme, die verhindern können, dass Sie den Personenbeförderungsschein erhalten, sind zum Beispiel (s. Anlage 5 der FeV):

Sie benötigen keinen Personenbeförderungsschein, wenn Sie privat Personen mitnehmen.
Sie benötigen keinen Personenbeförderungsschein, wenn Sie privat Personen mitnehmen.
  • Herz- und Gefäßkrankheiten – Ausnahme bei erfolgreicher Behandlung (Herzschrittmacher, Stents usf.), angeborenem Herzfehler
  • Diabetes mellitus (“Zucker”) – Ausnahme bei erfolgreicher medikamentöser Kontrollierbarkeit der Blutzuckerwerte
  • Krankheiten des Nervensystems – Ausnahme bei angeborenen Schäden und behandelten Hirnschädigungen
  • Epilepsie – Ausnahme bei geringem Anfallrisiko (mindestens 5 Jahre ohne Therapie keinen Anfall gehabt)
  • psychische Störungen (organische Psychosen, Schizophrenie, Manie und/oder Depressionen)
  • Abhängigkeit von Alkohol, anderen Drogen oder psychoaktiven Arzneimitteln
  • Störung des Gleichgewichtssinns (Störung des vegetativen Nervensystems)

Den Nachweis über die Sehfähigkeit (ggf. auch mit korrigierender Brille) müssen Sie in einem separaten Sehtest erneut erteilen. Die Bescheinigungen dürfen hier, wie auch in allen anderen Bereichen, in der Regel nicht älter sein als ein Jahr.

Für Fahrer von Krankentransporten gilt darüber hinaus, dass Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren müssen.

Personenbeförderungsschein – Wo Sie ihn beantragen können: Bei der örtlichen Führerscheinstellen können Sie den P-Schein beantragen. Auch die notwendigen Formulare finden Sie in der für Sie zuständigen Behörde.

Erst wenn Sie alle notwendigen Belege besitzen, können Sie den Personenbeförderungsschein beantragen. Hiernach prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag. In dieser Zeit können Sie sich der größten Herausforderung stellen, die Sie für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung bestehen müssen.

Wichtigste Voraussetzung für alle, die den P-Schein erwerben möchten, ist nämlich die Absolvierung und das Bestehen der sogenannten Ortskundeprüfung (§ 48 Absatz 4 Nr. 7 FeV).

Zusammenfassung – Diese Nachweise und Dokumente benötigen Sie für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:

  • gültige Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens zwei Jahren (Krankenwagen ein Jahr)
  • Mindestalter 21 Jahre (Krankwagen 19 Jahre)
  • Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Sehtest
  • Ortskundeprüfung
  • für Krankentransport: Erste-Hilfe-Kurs

P-Schein-Ausbildung: Kein Personenbeförderungsschein ohne Prüfung der Ortskunde

Um den Taxischein zu machen, müssen Sie in einer Ortskundeprüfung nachweisen, dass Sie sich in Ihrem Einsatzgebiet auch ohne Karte, Navigationsgerät & Co. gut zurechtfinden. Für Taxifahrer sind dabei besonders touristische und kundenbasierte Ziele der Stadt und der näheren Umgebung von Bedeutung. Diese finden Sie in aller Regel in einem umfangreichen Katalog, der eigens für die Ortskundeprüfung zu jedem Einsatzgebiet entworfen wurde. Hierin sind oftmals 1.000 mögliche Zielpunkte und Sehenswürdigkeiten enthalten – oder mehr. In der Prüfung können folgende potentielle Ziele abgefragt – mit Lokalisierung auf der Stadtkarte:

Für den P-Schein ist die Prüfung der Ortskenntnisse obligatorisch.
Für den P-Schein ist die Prüfung der Ortskenntnisse obligatorisch.
  • Einzelne Straßen und Plätze
  • Gerichte
  • Behörden und Polizeistationen
  • Krankenhäuser
  • Altersheime
  • Hotels
  • Botschaften
  • Sehenswürdigkeiten
  • Theater
  • Museen

Sie müssen in der Ortskundeprüfung dabei auch nachweisen, dass Sie ausreichend Kenntnisse von Ihrem Einzugsgebiet besitzen, um bei einem plötzlichen Verkehrshindernis schnell eine kurze Alternativroute zum anvisierten Ziel zu finden. Für jedes neue Einsatzgebiet müssen Sie dabei eine erneute P-Schein-Prüfung zur Ortskunde ablegen.

Für die Ortskundeprüfung können Sie sich erst dann anmelden, wenn Sie die notwendigen Belege und den Antrag auf den P-Schein bereits vollständig eingereicht haben.

Was kostet ein Personenbeförderungsschein? Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kosten für den Antrag auf Erteilung von einem Personenbeförderungsschein: ungefähr 40 Euro
  • Kosten für die Erteilung des Führungszeugnisses: 13 Euro
  • ärztliches Gesundheitszeugnis (wird nicht von den Krankenkassen übernommen): ungefähr 80 bis 140 Euro
  • Gesundheitszeugnis in der Nachprüfung für die Fahrerlaubnisverlängerung: ungefähr 70 Euro
  • Ortskundeprüfung: ungefähr 50 Euro

Wie lange ist der P-Schein gültig?

Ebenso wie bei den Klassen C, D und den Abstufungen müssen Sie die zur Fahrgastbeförderung erworbene Fahrerlaubnis in regelmäßigen Abständen verlängern. Denn: Der Personenbeförderungsschein ist nur fünf Jahre lang gültig. Hiernach müssen Sie erneut die folgenden Nachweise erbringen, um den P-Schein verlängern zu lassen:

  • aktuelles Gesundheitszeugnis
  • aktueller Sehtest

Voraussetzung für die Verlängerung ist zudem, dass es in den ersten fünf Jahren keine Vorkommnisse gab, die gegen die persönliche Eignung des Fahrers sprechen und der besonderen Verantwortung der Fahrgastbeförderung entgegenstehen. Das können etwa Betrugsvorwürfe sein oder nachträglich erfolgte Anzeigen und Verurteilungen wegen Straftatbeständen. Bei Verstößen und Nicht(-mehr-)erfüllung der genannten Voraussetzungen, kann die Behörde den Personenbeförderungsschein auch bereits vor Ablauf der Frist entziehen.

Wenn Sie nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums von fünf Jahren keinen neuen P-Schein beantragen, ist nicht nur das Ausweisdokument selbst abgelaufen, sondern auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung selbst erloschen. Sie können die Verlängerung des P-Scheins jedoch auch noch ein paar Jahre nach Ablauf beantragen. Gegebenenfalls ist bei zu großem Zeitfenster die Ortskundeprüfung zu erneuern.

Gewerbliche Fahrgastbeförderung ohne P-Schein – Welche Strafe droht?

Der folgenden Tabelle können Sie die den P-Schein betreffenden Tatbestände entnehmen, wie sie sich im Bußgeldkatalog finden. Im Übrigen müssen auch die Halter von Fahrzeugen eine Strafe fürchten, wenn Sie etwa einen Fahrer ohne Personenbeförderungsschein mit dem Taxi fahren lassen.

VergehenBuß­geldPunk­te
P-Schein nicht mitge­führt und den­noch Personen befördert10 €
Personenbeför­derungsschein auf Verlangen nicht ausge­händigt/vorgelegt10 €
P-Schein nicht umgehend abgegeben nach Entzug der Fahrer­laubnis25 €
Fahrgastbe­förderung durch einen Fahrer ohne Ortskunde­nachweis zugelassen35 €
Fahrgastbe­förderung ohne entsprech­ende Fahrerlaubnis75 €1
Fahrgastbe­förderung durch einen Fahrer ohne entsprechende Fahrer­laubnis zugelassen75 €1

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (165 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Personenbeförderungsschein: Erweiterte Fahrerlaubnis für Taxi & Co.
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

159 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Dieter
    Am 2. Juni 2018 um 21:25

    Ich bin in der Schülerbeförderung tätig und wollte wissen warum nun unsere Neuen Kollegen alle einen P-Schein ohne Ortskundenachweis beantragen müssen. Wir mussten einen Sehtest, Hörtest,plus einen Drogentest und ein Polizeiliches
    Führungszeugnis abgeben,und lestes Jahr auch das erweiterte Führungszeugnis nachreichen.
    Hat sich da was geändert.?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 12:06

      Hallo Dieter,

      laut der Zwölften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (vom 24.05.2017) müssen Mietwagen- und Krankentransport-Fahrer keine Ortskundeprüfung mehr ablegen. Nur Taxiführer sind noch dazu verpflichtet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Kerry
    Am 31. Mai 2018 um 16:08

    Hallo,
    Mein Mann arbeitet HB seit vielen Jahren als Taxifahrer. Den P- Schein muss er nächstes Jahr erneuern, da ja die 5 Jahre wieder rum sind. Bekommt er den auch wenn er einen Punkt in Flensburg hat?
    Gruß Kerry

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2018 um 14:11

      Hallo Kerry,

      es ist richtig, dass Punkte im Fahreignungsregister Auswirkungen auf die Verlängerung des P-Scheins haben. Allerdings gibt es hier keine klare Grenze. In der Regel wird es ab drei Punkten mit dem Personenbeförderungsschein problematisch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sebastian
    Am 31. Mai 2018 um 1:12

    Guten Abend,

    ich habe eine Frage zum FzF. Ich möchte in H. (ca.10.000 EW) als Shuttle Fahrer zum Flughafen M. arbeiten. Dazu brauche ich den kleinen P-Schein, richtig? Kann ein Antrag auf “Entfallen” der Ortskundeprüfung gestellt werden? Der Antrag (also wo die nächstgelegene Führerscheinstelle ist) hat mehr als 50.000 Einwohner. Ist das relevant? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

    Vielen Dank!
    Sebastian N.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 10:29

      Hallo Sebastian,

      in der Regel sollte in Ihrem Landkreis die Ortskundeprüfung nur für Taxifahrer nötig sein. Alle nötigen Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jennifer
    Am 23. Mai 2018 um 19:10

    Hallo,
    Ich mache mich als Alltagsbegleiterin selbständig.
    Dabei kann es vorkommen das wir unsere Kunden mit dem eigenen Pkw zum Arzt oder ins Cafe begleiten.
    Laut IHK soll ich den Taxi und den P-schein machen. Für meine Mitarbeiter bräuchte ich dann nur noch eine Genehmigung beim Straßenverkehrsamt einholen damit sie auch Kunden in ihrem Pkw mit nehmen dürfen.
    Das deckt sich aber gar nicht mit den Dingen die ich im Netz finde.
    Bin etwas ratlos.
    Habt ihr verlässliche Infos?
    Liebe Grüße
    Jennifer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:40

      Hallo Jennifer,

      die Informationen, die wir haben, sind im obigen Ratgeber dargestellt. Im Regelfall wird ein P-Schein nötig, wenn Personen entgeltlich befördert werden, was ja im Großen und Ganzen auf Sie und Ihre Arbeit zutrifft. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich noch einmal mit der IHK auseinandersetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Karin
    Am 23. Mai 2018 um 6:33

    Hallo,
    ich beantrage die Anerkennung §45b SGB XI. Die zuständige Stelle schreibt: “für die Anerkennung als Fahrdienst wird zusätzlich die Vorlage einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung gemäß der Fahrgastverordnung” verlangt. Bedeutet das, dass ich den P-Schein zur Beförderung von einzelnen Senioren in meinem Pkw benötige, oder gibt es noch andere Fahrgastbeförderungsscheine?
    Ich wünsche einen schönen Tag

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:02

      Hallo Karin,

      hier ist mit großer Wahrscheinlichkeit vom P-Schein die Rede. Dieser wird im Regelfall immer dann benötigt, wenn Personen gegen Geld befördert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Klaus L.
    Am 17. Mai 2018 um 10:40

    Hallo,

    muss ich als Busfahrer (D1 und D) beim Transport von Personen mit einen Traktor und Anhänger (Von der Behörde ist der Zug und die festgelegte Strecke genehmigt) einen P-Schein haben (gewerbliche Fahrt)? Zweite Frage ist. Ein Kollege hat keinen Bus- Schein, nur den Traktor- Führerschein. Darf er in Verbindung mit einen P-Schein o.g. Zug fahren (gewerbliche Fahrt) oder muss er dazu den Bus-Schein ablegen? Vorab vielen Dank.

    MfG

    Klaus L.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 10:37

      Hallo Klaus L.,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, sind Sie als Inhaber des D- und D1- Führerscheins bereits zur Fahrgastbeförderung befugt – Taxen und Mietwagen ausgenommen. Im Falle Ihres Kollegens ist der Traktor-Führerschein im Regelfall nicht ausreichend. Ob jedoch ein zusätzlicher P-Führerschein vonnöten ist, ist fraglich – dieser wird meist nur dann benötigt, wenn Geld für die Beförderung genommen wird. Details können Sie auch bei einer Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. JK
    Am 17. Mai 2018 um 9:48

    Hallo,

    wird für folgenden Fall ein P-Schein benötigt?

    Der Fahrer ist im Grunde genommen ein Foto-Trainer und bietet einen Workshop an. Um an die geeigneten Lokations zu kommen nimmt er Teilnehmer des Workshops im eigenen PKW mit.

    Kann man eine Einverständniserklärung und Haftungsbeschränkung wie:

    – fährt im Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen_____________________ auf eigene Gefahr mit und verzichtet – außer von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegenüber Fahrer/in und Halter/in – auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
    – Bei Erhebung einer Nebenklage verzichtet der/die Mitfahrer/in gegenüber Fahrer/in und Halter/in auf die Erstattung von Nebenklagekosten, soweit diese nicht durch eine Rechtschutzversicherung zu übernehmen sind.

    ausstellen und von den Teilnehmern unterzeichnen lassen, macht das Sinn bzw. hat das überhaupt Zweck?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 9:39

      Hallo JK,

      ein P-Schein wird im Regelfall immer dann benötigt, wenn die Fahrt gewerblicher Natur ist – also wenn dafür Geld genommen wird. Deshalb sollte in Ihrem Fall ein P-Führerschein nicht nötig sein. Eine solche Einverständniserklärung zielt ja eher auf den Verzicht von Schadensersatzleistungen im Falle eines Unfalles ab – ob dies im Zweifelsfall als rechtskräftig akzeptiert wird, ist fraglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Ulrich
    Am 4. Mai 2018 um 9:18

    Wir arbeiten in einem Altenheim. Unser Sozialer Dienst möchte gerne mit unseren Bewohnern ein paar Ausflüge gestalten.
    Wir haben einen Ford Transit mit Sitzgelegenheit für 9 Personen. Darf unsere Angestellte ohne Personenbeförderungsschein unseren Transit fahren mit Bewohnern.?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Mai 2018 um 16:07

      Hallo Ulrich,
      ein Personenbefüörderungsschein benötigen Sie immer dann, wenn Sie gewerblich Menschen befördern. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie ggf. mit der zuständigen Behörde klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Marco T.
    Am 2. Mai 2018 um 13:22

    Hi,

    ich habe eine Kurze Frage:

    Ich bin Selbstständiger Veranstaltungstechniker und führe Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern etc. durch.
    Jetzt hat mich ein guter Kunde gefragt, da ich einen Neunsitzer besitze, ob wir für ihre Firmenfeier einen Shuttleservice einrichten können.
    Mit dem Antrag und den Ärztlichen Untersuchungen bin ich ja einverstanden, was ist aber mit der Ortskundeprüfung?
    Es geht ja nur darum, die Leute von der Feier nachhause zu fahren.

    Was müsste ich genau dafür beantragen ?

    Vielen Dank im Vorraus.

    MfG

    Marco

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:33

      Hallo Marco T.,

      für gewerbliche Beförderungen benötigen Sie in der Regel den P-Schein, den es normalerweise nur mit der Ortskundeprüfung gibt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Andreas
    Am 2. Mai 2018 um 11:12

    Ich wohne im Land Brandenburg. Ich möchte jetzt einen Personenbeförderungsschein beantragen. Wie ich gelesen habe, bei der Führerscheinstelle. Ich brauche den P-Schein, um in Berlin bei einer bekannten Mietwagen Firma als Fahrer zu arbeiten.
    Der P- Schein ist nur in Verbindung mit Ortskundenachweis gültig. Mein Problem ist: Berlin Brandenburg, wo beantrage ich was? Mein Wohnsitz ist in Brandenburg Stadtgrenze zu Berlin.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:23

      Hallo Andreas,

      fragen Sie am besten bei einer Führerscheinstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Kristin
    Am 26. April 2018 um 20:30

    Die Mutter einer Freundin arbeitet bei einem Fahrdienst der behinderte Menschen vom “Heim” zur Werkstatt und zurück fährt.
    Angeblich hat der Arbeitgeber eine Ausnahmegenehmigung, dass kein Beförderungsschein gebraucht wird. Zumindest wird das den Mitarbeitern so vermittelt.
    Ist das wirklich so? Die Personen werden in Bussen mit 9 Personen (inkl. Fahrer) befördert.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 18:09

      Hallo Kristin,

      eine derartige Ausnahmegenehmigung ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Tolga
    Am 25. April 2018 um 12:19

    Hallo,

    muss man auch nur bei Flughafentransfer die Ortskundeprüfung machen?
    Oder gibt es da verschiedene Prüfung diesbezüglich?

    Lg
    Tolga

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:59

      Hallo Tolga,

      für die Ortskundeprüfung für den P-Schein sind DEKRA oder TÜV zuständig. Dort können Sie sich auch über eventuell zusätzlich anfallende Prüfungen informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Stefan
    Am 18. April 2018 um 9:38

    Sorry, noch eine Frage:

    wie sieht es aus bei der Bantragung des Personenbeförderungsscheines wenn man 3 Punkte im Kraftfahrtzentralregister hat?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 14:07

      Hallo Stefan,

      einen Grenzwert für Punkte beim P-Schein gibt es nicht, allerdings wird die Erteilung dadurch unwahrscheinlicher.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Stefan
    Am 18. April 2018 um 9:36

    Hallo, ich habe FS Klasse B und möchte in einem Unternehmen für Limousinenservice arbeiten, d.h. ich werde Kunden auf Ausflüge fahren, zum und vom Flughafen befördern etc. Auf keinen Fall werde ich Taxi fahren. Wie sieht es hier bzgl. der Ortskundeprüfung aus? Lt. Internet ist eine Ortskundeprüfung zum Erwerb eines Personbeförderungsscheines zwingend notwendig.

    Danke für eine schnelle Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 13:43

      Hallo Stefan,

      wenn dies für den P-Schein nötig ist, werden Sie vermutlich nicht drumrum kommen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Marc W.
    Am 15. April 2018 um 18:50

    Hallo, ich möchte bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen als Inventurhelfer. Werde aber gleichzeitig der Fahrer des Transporters sein 8 Personen + Fahrer, der Transporter wird bei einen Mietwagenunternehmen angemietet.
    Brauche ich einen P-Schein um meine Arbeitskollegen mit zu nehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:05

      Hallo Marc,

      in der Regel wird immer dann ein P-Schein benötigt, wenn Personen gewerblich transportiert werden. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Sascha
    Am 8. April 2018 um 20:15

    Ja, kann man. Die Untersuchung etc. darf aber nicht älter als 3 Monate sein.
    Mache grad den FS Klasse D, habe Untersuchung etc. vor ca. sechs Wochen eingereicht.
    Den Führerschein werde ich wohl erst in 4-6 haben.
    Arbeitgeber möchte mich aber jetzt schon auf einem 8 Sitzer haben, wozu ich nun für diese Zwischenzeit den P-Schein beantrage. Hierfür können die eingereichten Unterlagen laut Auskunft der Führerscheinstelle mit verwendet werden.

  17. Heribert J. L.
    Am 4. April 2018 um 19:49

    Wenn ich als Reiseführer eine Gruppe von 7 Personen in einem Mietwagen auf einer Reise befördere, brauche ich dann auch den Personenbeförderungsschein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 15:24

      Hallo Heribert,

      der Personenbeförderungsschein ist, wie im Text oben gesagt, im gewerblichen Bereich erforderlich. Dies scheint bei Ihnen der Fall zu sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Yvonne P.
    Am 13. März 2018 um 15:08

    Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis und wir überlegen ob wir einen Patientenfahrdienst anbieten. Das heisst, ist es erlaubt, dass wir Patienten nach einer Operation nach Hause fahren oder vor einem Termin abholen (mit Firmenwagen)? Braucht man hier einen Personenbeförderungsschein? Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 15:24

      Hallo Yvonne P.,

      gewerblicher Personentransport erfordert in der Regel einen P-Schein.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. richter
    Am 24. Februar 2018 um 21:04

    hallo liebes bußgeldkatalog-team,
    mein wohnort ist leipzig. ich habe eine fahrerlaubnis klasse d und einen p-schein. habe die möglichkeit, in einem privatunternehmen als fahrer anzufangen und schüler zu befördern.
    leider gilt der p-schein nur bis März diesen jahres. ich wollte ihn verlängern lassen. aber wder chef des unternehmens schrieb mir, dass für die schülerbeförderung kein p-schein nötig ist. so etwas habe ich in keinem anderen bundesland erlebt. in solingen musste ich sogar den p-schein verlängern lassen, obwohl ich eine für weitere vier jahre gültige fahrerlaubnis klasse d hatte.
    würde mich über eine rechtlich gültige antwort freuen!
    vielen dank schon jetzt und freundliche Grüße
    b. richter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:06

      Hallo richter,

      sobald Personen im gewerblichen Rahmen befördert werden sollen, wird auch der P-Schein benötigt!

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. M.
    Am 24. Februar 2018 um 18:16

    An Alle. Menschen weden nicht transportiert,(gab es mal im 3.Reich) SIE WERDEN BEFÖRDERT:
    Frage: Mein P-Schein liegt 25 Jahre zurück. Bin 58 Jahre alt. Was braucht es zur wiederbelebung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 13:58

      Hallo M.,

      den P-Schein können Sie in der Regel persönlich bei der Führerscheinbehörde verlängern. Dazu sind verschiedene ärztliche Untersuchungen nötig. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Behörde, welche Anforderungen bestehen. Ist die Geltungsdauer bereits abgelaufen gewesen, werden eventuell erneute Prüfungen nötig.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Joachim
    Am 23. Februar 2018 um 20:41

    Hallo,

    ich habe vor mit einem Traktor max. 20 Km/h und einen Einachsanhänger Planwagenfahrten durch die Weinberge an zu bieten. Der Anhänger hat Platz bis 12 Personen. Brauche ich hier einen Personenbeförderungsschein und wenn ja auch ein Ortskundenachweis?

    Danke und Gruß

    Joachim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 11:38

      Hallo Joachim,

      der P-Führerschein richtet sich vor allem an gewerbliche Fahrer. Insofern Sie für diese Tätigkeit kein Geld entgegen nehmen und für den Transport dieser Personenanzahl berechtigt sind, wird in der Regel kein P-Schein nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. bussgeldkatalog.org
    Am 19. Februar 2018 um 11:41

    Hallo Kathrin,

    da wir ein deutscher Informationsservice sind, liegen uns diesbezüglich leider keine Informationen vor.

    Das Team von bussgeldkatalog.org

  23. bussgeldkatalog.org
    Am 19. Februar 2018 um 9:54

    Hallo conny,

    in der Regel sollte dies nicht der Fall sein. Ein P-Führerschein wäre dann nötig, wenn Sie dies gewerblich tun und sich regelmäßig Personen mit im Auto befinden.

    Das Team von bussgeldkatalog.org

  24. bussgeldkatalog.org
    Am 12. Februar 2018 um 12:26

    Hallo Frederik,

    Sie sollten für Ihre Aktivitäten in der Regel keinen Personenbeförderungsschein benötigen.

    Das Team von bussgeldkatalog.org

  25. bussgeldkatalog.org
    Am 6. Februar 2018 um 11:52

    Hallo Klaus,

    ein P-Schein sollte nötig sein, wenn Sie keinen Führerschein der Klasse D oder D1 besitzen. Die rechtliche Grundlage finden Sie in § 48 FeV.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Diana
    Am 6. Februar 2018 um 11:08

    Hallo
    ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst.Darf ich ohne Beförderungsschein Pflegepersonen(ein und manchmal mehrere)
    zu Ärzte,Veranstalltungen oder Einkauf fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 17:07

      Hallo Diana,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt zur Klärung dieser Frage.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  27. Gary
    Am 2. Februar 2018 um 8:52

    Definitives NEIN…!!
    RTW/KTW‘s von Arbeitsmedizinischen Diensten bzw Gesundheitsdiensten die über die betriebliche Gefahrenabwehr alarmiert werden und der Werkfeuerwehr im Sinne des BOS zugehörig sind, brauchst du keinen P-Schein….!! Die Fahrzeuge gehören zur Gefahrenabwehr und können in der Regel auch durch die zuständige Regionale Kreisleitstelle angefordert werden.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.