Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Trotz Fahrverbot im Ausland unterwegs sein: Geht das?

Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.
Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.

Ist ein deutsches Fahrverbot im Ausland gültig? Darf ich in Deutschland noch fahren, wenn gegen mich ein Fahrverbot im Ausland ausgesprochen wurde? Ab wann droht überhaupt ein Führerscheinentzug im Ausland?

Jeder Autofahrer, der seinen Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit verloren hat, kennt diese Fragen. Meist stellen sie sich, wenn ein Urlaub anliegt oder der Betroffene beruflich Ländergrenzen überqueren muss.

Wann ein Fahrverbot im Ausland gültig ist und wie es mit dem Führerscheinentzug im Ausland aussieht, soll im Folgenden Ratgeber näher betrachtet werden. Die Gesetze des jeweiligen Landes bezüglich der Fahrerlaubnis sind auf jeden Fall zu beachten, damit es nicht zu erheblichen Strafen kommt.

FAQ: Fahrverbot im Ausland

Kann mir im Ausland der Führerschein entzogen werden?

Der Führerschein kann im Ausland in Verwahrung genommen, aber die Fahrerlaubnis nicht dauerhaft entzogen werden, da dies deutschen Behörden vorbehalten ist.

Gilt ein im Ausland verhängtes Fahrverbot auch in Deutschland?

Derzeit können Fahrverbote nicht nach Deutschland übertragen werden. Sie dürfen nur in dem jeweiligen Land nicht Auto fahren. Wurde der Führerschein im jeweiligen Land allerdings eingezogen, besitzen Sie keine gültigen Papiere und dürfen somit auch in Deutschland nicht fahren.

Darf ich ohne meinen Führerschein nach Deutschland zurückfahren?

Wurde der Führerschein im Ausland in Verwahrung genommen, sollten Sie nicht ohne das Dokument nach Deutschland fahren, da dort ggf. Sanktionen (z. B. Bußgeld) drohen können.

Fährt ein Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis, kann dies sowohl in Deutschland als auch im Ausland Konsequenzen haben. Doch für wen gilt ein deutsches Fahrverbot auch im Ausland? Oder ist ein Fahrverbot im Ausland auch in Deutschland gültig?

Kann ein Führerscheinentzug im Ausland drohen?

Zum Führerscheinentzug im Ausland haben viele Fragen. Grundsätzlich: Ein Führerscheinentzug im Ausland kann einen deutschen Autofahrer üblicherweise nicht treffen. Wird er wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol und Drogen kontrolliert, kann ihm zwar der Führerschein abgenommen werden, jedoch droht kein Führerscheinentzug im Ausland. Hier wird der Führerschein lediglich in Verwahrung genommen, denn nur deutsche Behörden können die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen.

Für eine Verwahrung muss jedoch das Vergehen hinreichend nachweisbar sein. Kann die Behörde vor Ort dies, wird der Führerschein abgenommen. Nach einer solchen Verwahrung, ist das Fahren im Ausland oft kompliziert. Wie in Deutschland ist es in den meisten Ländern in der Regel verboten, ohne gültige Papiere ein Fahrzeug zu führen. In diesen Fällen wird dann ein Fahrverbot für das Land ausgesprochen und dies im Dokument vermerkt, jedoch der Führerschein im Ausland nicht dauerhaft einbehalten.

Doch Achtung: Ein Fahrverbot im Ausland hat oft ein Nachspiel im Inland. Bei einem Fahrverbot zu fahren, auch im Ausland, kann teuer werden. Auch wenn ein Fahrverbot im Ausland nicht in Deutschland gültig ist, sollten Autofahrer vorsichtig sein. Ist der Führerschein abgenommen und fährt der Betroffene dennoch weiter, auch zurück nach Deutschland, kann er wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden.

Wie wirkt sich ein deutsches Fahrverbot im Ausland aus?

Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz kann auch teuer werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz kann auch teuer werden.

Wer seine Fahrerlaubnis in Deutschland abgeben musste, sollte im europäischen Ausland bei Fahrten vorsichtig sein. Nach einem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug sollte Sie im Ausland auf die jeweilig gültigen Gesetze achten. Denn trotz einem Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann hohe Bußgelder bzw. eventuell auch Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge haben.

Denn bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug in Deutschland ist es möglich, dass auch im Ausland das Führen eines Fahrzeugs verboten ist. Denn liegen die Papiere nicht vor, bedeutet dies in der Regel ein Fahrverbot im betreffenden Ausland und kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis gelten. Je nach Land fallen hier die Sanktionen unterschiedlich aus. Darüber hinaus kann nach dem jeweiligen Bußgeldkatalogen auch wegen „Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins“ Verfahren anstehen.

So muss in Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien mit mehreren Tausend Euro und eventuell auch einer Haftstrafe gerechnet werden. Aber auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich, der Schweiz, Dänemark, Polen und Slowenien würden zunächst hohe Bußgelder aufgrund fehlender Ausweispapiere anfallen. Aber auch hier können Freiheitsstrafen drohen, wenn dieses Fahren ohne Fahrerlaubnis dann einen Straftatbestand erfüllt.

Im nicht europäischen Ausland ist das Fahren trotz Fahrverbots ebenfalls mitunter ein schwieriges Thema. Reisende sollten sich auch hier vor Fahrten immer über die geltenden Gesetze informieren. In einigen Ländern kann durchaus ein Fahrverbot für Ausländer, wenn diese keine gültigen Papiere mitführen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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194 Kommentare

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  1. Crissy
    Am 2. März 2018 um 23:29

    Hallo, eine Frage an euch!
    Ein Bekannter, Deutscher, wurde im Jan.2017 in Tschechien nach einer Hochzeitsfeier im Auto angehalten und auf THC und Amphetamine pos. getestet. Test wurde eine Woche danach bezahlt. Das wars. Nach einem Jahr kommt jetzt eine polizeil. Vorladung von dort zur Abgabe einer Erklärung.
    Was soll man davon halten? Was wird im schlimmsten Fall jetzt geschehen? Und das nach 1 Jahr?
    Über eine Rückinfo wären wir dankbar. Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2018 um 11:34

      Hallo Crissy,

      über das Vorgehen in Tschechien haben wir leider keine detaillierten Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Kate
    Am 1. März 2018 um 12:42

    Hallo,

    ein Bekannter vor mir (Österreicher mit österr. Fahrerlaubnis) geriet vor kurzem in Bayern in eine Verkehrskontrolle und wurde dabei zum Urintest aufgefordert. Dieser verlief positiv auf THC. Dann musste er den Bluttest machen, dessen Ergebnisse sind noch ausständig. Meine Frage lautet: wie geht es jetzt weiter? Wenn der THC Wert bei unter 2 ng/ml liegt, ist in Bayern der Grenzwert ja nicht überschritten – kann er nur aufgrund eines positiven Urintests zur Zahlung der Ordnungswidrigkeit (EUR 500) verpflichtet werden? Was ist, wenn er bei positivem Bluttest keine MPU etc. macht – wird ihm dann in Österreich die Fahrerlaubnis entzogen oder gilt nur ein Fahrverbot für 1 Mon. nur in Deutschland?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 17:01

      Hallo Kate,

      grundsätzlich wird beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Ein Fahrverbot gilt zunächst nur in dem Land, in welchem es erlassen wurde. Österreich und Deutschland tauschen sich aber häufig über Verstöße aus, weshalb dies auch Folgen in Österreich haben kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. ffff
    Am 28. Februar 2018 um 18:07

    Hallo Bußgeld-Team,

    wohne seit 2 Jahren in Deutschland. Bin weiterhin in Österreich angestellt, arbeite aber physisch in DE (Expat).
    Nun habe ich nachdem ich zum dritten mal zu schnell (+20km/h) erwischt wurde, einen Brief erhalten mit der Bitte meinen Führerschein (österreichischen) für einen Monat abzugeben.
    Meine Frage: Darf ein deutsches Amt meinen österreichischen Führerschein einziehen, und wenn ja, wann schicken Sie den Führerschein zu den österreichischen Behörden zurück? Das Fahrverbot gilt doch nur in DE. Dementsprechend müsste ich doch trotzdem in Urlaub (Osteuropa) fahren können in dieser Zeit?

    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 15:33

      Hallo ffff,

      das Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Hierfür müssen Sie den Führerschein für diese Zeit bei den deutschen Behörden abgeben. Dies führt in der Regel dazu, dass Sie mangels nachweisbarer Fahrerlaubnis auch nicht außerhalb des Landes fahren können. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Norbert
    Am 15. Februar 2018 um 18:41

    Guten Tag,

    die Autovermietung, bei der ich vor etwa 3 Wochen ein Auto angemietet hatte, teilte mir mit, dass ich auf der Autobahn zu dicht aufgefahren sei. Ich fahre seit 30 Jahren unfallfrei und habe in diesen Jahren zwei Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Ich fahre grundsätzlich nicht dicht auf und bin davon überzeugt, dass der Sicherheitsabstand von einem ausscherenden Fahrzeug verursacht worden ist. Ich lebe in Fernost und habe in Deutschland keinen Wohnsitz. Meinen Führerschein brauche ich nicht, da ich nicht selber fahre. Wie will der deutsche Staat meine Fahrerlaubnis entziehen? Soll ich den Führerschein bei der deutschen Botschaft abgeben oder wie wird hier im Normalfall vorgegangen?

    Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.

    VG
    Norbert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 15:32

      Hallo Norbert,

      in der Regel wird der Führerschein per Post eingeschickt. Fragen Sie aber am besten direkt bei der zuständigen Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. David
    Am 15. Februar 2018 um 13:31

    Hallo,
    Ich wurde vor einigen Wochen im Urlaub in Portugal beim Fahren unter Alkoholeinfluss angehalten und mir wurde gesagt, ich muss meinen Führerschein dort hin schicken, es gibt ein Fahrverbot und eine Geldbuße zahlen.
    Wenn ich das gemacht habe, muss ich mit Konsequenzen in Deutschland wie MPU rechnen ?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. März 2018 um 15:21

      Hallo David,

      nein, Sie müssen nicht mit Konsequenzen in Deutschland rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Baris
    Am 30. Januar 2018 um 17:37

    Hallo zusammen,

    ich war im September 2017 in der Türkei in Gaziantep im Urlaub. Am 14.09.2017 wurde mein Führerschein wegen Alkohol durch die Polizei eingezogen + habe ich eine Geldstrafe bekommen und diese am nächsten Tag direkt in der Behörde Türkei/Gaziantep bezahlt. Der Führerschein wurde für 6 Monate eingezogen.

    Meine Frage ist:
    Wird mein Führerschein an die Führerscheinstelle im Wohnsitz verschickt, wenn ja, wann? Oder wie erhalte ich mein Führerschein wieder? Gilt das Fahrverbot nur in der Türkei oder auch in Deutschland? Darf die Türkei mein deutschen Führerschein ? Darf ich in Deutschland Auto fahren oder nicht? Darf ich einen Ersatzführerschein beantragen lassen?

    Was muss ich tun? Bitte um Unterstützung. Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 16:20

      Hallo Baris,

      nur eine deutsche Behörde kann Ihren Führerschein dauerhaft einziehen. Die türkischen Behörden sollten das Dokument in der Regel zurück nach Deutschland schicken. Auf dem Führerschein sollte dann vermerkt sein, wie lange Ihr Fahrverbot in der Türkei dauert. In der Regel gilt ein im Ausland erteiltes Fahrverbot nur in dem jeweiligen Land. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Gustav
    Am 29. Januar 2018 um 16:41

    Hallo,

    mir droht demnächst ein Fahrverbot von 4 Wochen. Im Sommer werde ich für 3 wochen in den USA unterwegs sein. Darf Ich in den USA ein KFZ führen oder erstreckt sich das Fahrverbot auch für die USA?

    MFG Gustav. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:11

      Hallo Gustav,

      wenn Sie ein Fahrverbot bekommen, müssen Sie in der Regel den Führerschein abgeben und können somit nicht mehr mit dem Auto fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Robin
    Am 22. Januar 2018 um 12:45

    Guten Tag,

    habe versehentlich Ende November an einer roten Ampel umgedreht. Leider bin ich hierbei geblitzt worden (Rotlichtphase 2.44sek.) Nun liegt mir ein Busgeldbescheid & ein Fahrverbot von einem Monat vor.

    Meine Frage nun: Muss ich mir um meinen (mittlerweile schweizerischen) Führerschein sorgen machen? bzw. ist die deutsche Behörde berechtigt das Fahrverbot auszuschreiben und meinen Führerschein einzuziehen? (auch in der Schweiz)
    Im Bescheid steht außerdem, dass ich bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides 2 Punkte eingetragen bekomme? Das ist doch mit meinem Schweizer Führerschein gar nicht möglich??

    Die Schweiz ist ja kein Mitgliedsstaat der EU. Deswegen meine ich, dass das nicht möglich sei & ich lediglich die mir verhängte Buße zu bezahlen habe?

    Zu meiner Person: Erst/ Hauptwohnsitz: Schweiz, 2. Wohnsitz DE. Führerschein in Deutschland gemacht allerdings gegen einen Schweizer Führerschein ‘getauscht’. Kein Grenzgänger

    Beste Grüße

    Robin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:18

      Hallo Robin,

      laut § 16c bis SVG wird in der Schweiz auch nach Widerhandlungen im Ausland der Führerschein entzogen. Sie haben recht, dass die deutschen Behörden nicht hierzu berechtigt sind, doch dies wird dann von den örtlichen Behörden in der Schweiz übernommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Eric W
    Am 18. Januar 2018 um 19:50

    Hallo,

    Mein freund wurde in München positiv mit THC gefunden bei eine Polizei kontrolle. Er hat ein Bußgeld in höhe 1500EUR gezahlt. Vor ein paar monate hat er ein brief bekommen das er sein Führerschein in die Bayerische Zentral Bußgeldstelle abgeben sollte. Immer noch, hat er Das nicht gemacht und ein zweites brief kam an, Das sein Führerschein kostenpflichtig beschlagnahmt wird wenn er wieder über Die Deutsche grenze geht. Er lebt in Amsterdam, Kann er immer noch weiter fahren? kann er ein Holländisches Führerschein machen und normal weiterfahren?

    Danke sehr,

    Eric W

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:12

      Hallo Eric,

      der Führerschein Ihres Freundes ist nun ungültig. Sollten sich die Behörden untereinander austauschen, kann dies auch zu Problemen in den Niederlanden führen. Ihr Freund kann den Führerschein nicht einfach in den Niederlanden machen, wenn gegen ihn in Deutschland eine Sperrzeit verhängt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Florian
    Am 12. Januar 2018 um 9:50

    Hallo,

    ich wurde im Dezember 2016 (ich war zu dieser Zeit auch in der Schweiz wohnhaft) in der Schweiz nach Alkohol kontrolliert und mit 1,4 Promille positiv getestet. Meinen deutschen Führerschein konnten die schweizer Behörden rechtlich nicht einkassieren. Ich wurde in der Schweiz verurteilt und habe ein Fahrverbot erhalten.
    Im Mai 2017 bin ich wieder nach Deutschland gezogen. Ich habe im Dezember Post vom Landratsamt bekommen, dass diese einen Hinweis der schweizer Behörden bekommen hätten, dass ich eine Alkoholfahrt in der Schweiz hatte.
    Ich wurde aufgefordert eine MPU zu machen, obwohl ich in der Schweiz bereits verurteilt wurde.
    Ist dies rechtlich haltbar? Muss ich nun auch in Deutschland eine MPU machen, obwohl dies mein erster Verstoß war?

    Ich bedanke mich für eine kurze Antwort.

    Florian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 14:19

      Hallo Florian,

      in der Regel kann die Behörde bei Zweifeln an der Fahreignung eine MPU verlangen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Christina
    Am 10. Januar 2018 um 11:58

    Guten Tag,
    der holländische Führerschein von meinem Freund (Holländer mit deutschem Wohnsitz) wurde im Februar 2017 wegen THC entzogen. Er hat sofort mit MPU angefangen. Bei dem 1. Absistenznachweis ist er durchgefallen weil statt 6 Monaten (wie im Vertrag steht) die letzten 9 Monate kontrolliert wurden.
    Statt mit Haaren versucht er es jetzt mit Urin. Diese 6 Monaten laufen jetzt bis Mai.
    Gestern sind wir drauf gestossen dass man mit EU Führerschein um den MPU kommen kann?!
    Er hat seit ca. einem Jahr eine Mietwohnung in Holland weil er dort arbeitet, ist aber in Dland angemeldet.
    Meine Frage: Kann er sich in Holland anmelden und EU Führerschein beantragen und damit legal in Dland Auto fahren?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  12. Robert
    Am 3. Januar 2018 um 16:57

    Hallo ich habe ein Fahrverbot von einem Monat hier in Deutschland mit deutschem Führerschein und fahre nach Polen (zwangsurlaub). Darf ich in Polen ein Kfz Bewegen? Ich habe gelesen, dass das Fahrverbot ja nur für das Land gilt wo er abgegeeben werden muss. Somit wäre dann in Polen das fahren wieder legal und für die Dokumentenpflicht könnte man doch eine Fotokopie plus den Bescheid vom Fahrverbot als Nachweis mitnehmen. Mfg Robert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 11:15

      Hallo Robert,

      das kommt auf das Land an. In Polen verhält es sich in der Regel so, dass trotz eines Fahrverbotes in Deutschland gefahren werden darf – das Nicht-Mitführen des Führerscheins würde dann sanktioniert werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Heinrich T.
    Am 21. Dezember 2017 um 2:59

    Guten Tag,

    sie schreiben:
    “Im nicht europäischen Ausland ist das Fahren trotz Fahrverbots mitunter ein schwieriges Thema. Reisende sollten sich vorher über die geltenden Gesetze informieren.”

    Ich verbringen meinen Urlaub in Südafrika und bin mir nicht sicher ob ich dort fahren kann ohne eine größere Strafe zu befürchten. Woher bekomme ich diese Information?

    Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe und Ihren Zeitaufwand.

    Viele Grüße,
    H Thor

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 15:25

      Hallo Heinrich T.,

      in Südafrika sollten sie einen internationalen Führerschein zusätzlich zu ihrem deutschen Führerschein mitführen. Detaillierte Informationen erhalten Sie z.B. bei der Botschaft des Landes, in das Sie verreisen wollen.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  14. Bruno
    Am 18. Dezember 2017 um 14:50

    Hallo,

    Ich habe einen Führerscheinentzug von 4 Monaten in Portugal, mein Führerschein ist portugiesisch. Kann ich trotzdem in Deutschland fahren? Was wenn ich in portugal und in Deutschland ein Führerscheinentzug bekommen würde?

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 16:06

      Hallo Bruno,

      es ist von Land zu Land unterschiedlich, wie solche Fälle gehandhabt werden. In Deutschland gilt: Wenn im Ausstellungsland des Führerscheins ein Fahrverbot besteht, dann darf dieser nicht hierzulande benutzt werden. Sie dürfen also nicht mit ihrem portugiesischem Führerschein fahren. Wir kennen uns nicht im Detail mit den Gesetzten in Portugal aus, aber Sie können davon ausgehen, dass diese ähnlich sind.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. Sultan
    Am 17. Dezember 2017 um 14:16

    Hi liebes Bussgeldkatalog Team,

    erst einmal von meiner seite super tolles Feedback an eure tolle InetSeite!! Gefällt mir super, dass ihr damit allen Menschen mit diversen Verkehrsdelikten weiterhelft.

    Mein Problem:
    Ich wurde in der TÜRKEI mit 0,55 Promille erwischt (Grenze: 0,5 Promille). Ich bin im Besitz einer DEUTSCHEN Fahrerlaubnis. Diese wurde in der Türkei entzogen bzw. ich habe 6 Monate Fahrverbot auferlegt bekommen.

    Frage:
    Gilt dieses Fahrverbot NUR in der Türkei oder AUCH in Deutschland? Es wäre super wenn ich in Deutschland weiterhin fahren darf ……..
    Wenn das Fahrverbot hierzulande nicht gilt, was muss ich tun damit ich den deutschen Behörden einen Nachweis vorlegen kann?

    Vielen Lieben Dank und LG,

    Sultan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 13:21

      Hallo Sultan,

      danke für das Lob! In der Regel darf nur das Land, welches die Fahrerlaubnis ausgestellt hat, diese auch entziehen. Sie sollten hierzulande jedoch weiterhin fahren dürfen. Da Sie ja offensichtlich im Moment nicht im Besitz Ihres Führerscheins sind, müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Nicht-Mitführens rechnen. Sie können sich diesbezüglich auch bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  16. sigi
    Am 12. Dezember 2017 um 22:18

    Ich wohne in Österreich, bin aber Deutscher und habe auch einen deutschen Führerschein.
    Nun muss ich den Führerschein für 1 Monat abgeben, da ich ausserhalb geschlossener Ortschaft bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km um 47 km zu schnell war (127 kmh).
    Darf ich in Österreich noch fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 13:20

      Hallo Sigi,

      können Sie im Ausland keinen gültigen Führerschein vorlegen, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Schlimmer kommt es, wenn die dortigen Behörden erfahren, dass Sie in Deutschland ein Fahrverbot absitzen. In diesem Fall kann Ihnen unter Umständen auch im Ausland das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden – mit den entsprechenden Folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Leif
    Am 16. November 2017 um 9:31

    Guten Tag,
    Ich habe meinen Wohnsitz in Luxembourg, besitzte einen Luxemburgischen Führerschein, und wurde in Deutschland geblitzt (überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 51km/h). Neben einer Geldbuße ist auch ein Fahrverbot für 1 Monat angeordnet worden (4-Monatsfrist wurde gewährt).
    Muss ich meinen Führerschein an die deutsche Behörde schicken? Gilt das Fahrverbot nur in Deutschland?
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 18:08

      Hallo Leif,

      das Fahrverbot gilt nur für Deutschland. Wenn der Führerschein nicht entzogen ist, können Sie in Luxemburg weiterfahren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  18. Marius F.
    Am 10. November 2017 um 12:32

    Guten Tag

    undzwar bin ich Deutscher auch mit Wohnsitz in Deutschland aber ebenso in der Schweiz ich habe meinen Führerschein in der Schweiz gemacht und wurde Positiv auf THC getestet musste meinen Führerschein abgeben bekam ihn nach ca 1 Monat wieder weil ich unter dem wert war nun musste ich eine MPU machen bei der MPU bekam ich das Ergebnis das ich nicht fahrtauglich bin und mir somit der Führerschein auf unbestimmte zeit enzogen wird und ich verschieden Auflagen bekommen habe und diesem wieder zu bekommen nun meine Frage ich habe die B Aufenthaltsbewilligung kann ich meinen Führerschein nicht einfach neu in Deutschland machen und mit diesem dann auch in der Schweiz fahren und diesen auch wieder in einen Schweizer Führerschein umschreiben lassen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 10:38

      Hallo Marius,

      da Sie ein Fahrverbot in der Schweiz haben, ist davon auszugehen, dass Sie dort auch nicht mit einem deutschen Führerschein fahren dürfen. Um Klarheit über Ihre konkrete Situation zu bekommen, fragen Sie bitte bei den zuständigen Behörden in der Schweiz nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Deniz
    Am 9. November 2017 um 4:17

    Hallo
    İch bin verzweifelt. Mein couseng aus der Türkei wurde hier in Deutschland geblitzt er muss sein führerschein für 2 Monate abgeben. Allerdings ist er student und im Moment macht er eine länger Reise durch ganz Europa und USA. Es ist unmöglich dass ich ihn jetzt permanent erreiche. Er hat im Studentenwohnheim gelebt was er jetzt aber für mehrere Monate geküngigt hat.
    Was gilt jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:07

      Hallo Deniz,

      leider ist uns Ihre genaue Frag nicht klar. Das Fahrverbot gilt uneingeschränkt, egal wie die persönlichen Umstände sind. Außerdem gilt das Fahrverbot auch für andere Länder.

      Wenn Ihr Cousin der Aufforderung der Führerscheinabgabe nicht nachkommt, kann eine Geldstrafe die Folge sein. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Cousin zu erreichen, dann können Sie sich mit der zuständigen Behörde auseinander setzen und versuchen, die Sache so zu klären.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  20. Willi
    Am 7. November 2017 um 14:39

    Hallo ich habe einen österreichischen Führerschein Wohnsitz in der Schweiz kein Wohnsitz mehr in österreich. Ich habe nun meinen Führerschein verloren. Was mache ich jetzt wo melde ich mich bzw. Wo beantrage ich einen neuen Führerschein?
    Lg & Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:04

      Hallo Willi,

      in der Regel sollte die Behörde an dem Ort zuständig sein, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Bruno
    Am 3. November 2017 um 7:59

    Hallo, ich bin deutscher mit Wohn-und Firmensitz in D und bin Schweizer mit Schweizer Pass mit Wohnsitz in CH und habe den deutschen Führerschein vor Jahren in der Schweiz abgegeben um den Schweizer Führerschein zu bekommen. Nun wurde mir in der Schweiz wegen sehr hoher Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerausweis entzogen und habe in der Schweiz und Lichtenstein Fahrverbot. Frage: Darf ich mit meinen deutschen Autos in Deutschland fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 9:44

      Hallo Bruno,

      besitzen Sie kein gültiges Dokument über die Fahrerlaubnis, dürfen Sie auch in Deutschland nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Rodolfo
    Am 24. Oktober 2017 um 23:44

    Ich habe seit 2007 in Deutschland gewohnt.
    Ich hatte erst mal spanische Führeschein aber habe ich nach 2 Jahren (2009) ein Deutsche Führerschein bekommen und die Spanische Führeschein zurück gegeben.
    In Oktober 2016 wurde ich mit 1,91 promille Alkohol im Blut aufgehalten= 10 Monaten Sperrfrist und muss MPU machen.

    Seit März 2017 bin ich aber zurück nach Spanien gegangen. Ich habe mein Haus in Deutschland verkauft und habe neues in Spanien gekauft. Seit dann arbeite ich hier und planne nicht zurück nach Deutschland gehen.

    Trotzdem, wollte ich mich über MPU informiert und habe Strassenverkehrsamt kontaktiert.
    Haben mir gesagt das den Führerschein nicht mehr in Deutschland beantragen kann wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne. Ich durfe die Fahrerlaubnisbehörde in Spanien kontaktieren. Sowas habe Ich gemacht, aber in Spanien wurde ich informiert dass :
    “Ein Mitgliedsstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedsstaates eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist”

    Was soll ich machen nach ich mich in Deutschland abgemelden bin? Muss Ich zurück in eine falsche Adresse anmelden und ein MPU machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:59

      Hallo Rodolfo,

      da Sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland besitzen, wird sich das Ablegen einer MPU in Deutschland als schwierig erweisen. Da solche grenzübergreifenden Formalitäten meist sehr komplex sind und sich die Behörden wegen der Zuständigkeit oft nicht einig sind, können wir leider keine pauschalen Hilfestellungen geben. Unter Umständen empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht um Rat zu bitten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Niklas
    Am 17. Oktober 2017 um 0:41

    Hallo,
    Ich(deutscher) war letzte Woche in *** mit Freunden. Ein Fahrer und der Rest hat getrunken. Nun stand das Auto an einer Tankstelle und ich habe es lediglich einen Meter vor gefahren und dabei ein Schild gerammt. Kein Sachschaden. Trotzdem wurde die holländische Polizei gerufen und sie haben mich mitgenommen. Die haben es so dargestellt als wäre ich gefahren. Giebt es da überhaupt eine Grenze ab wann es „fahren“ ist ? Dann sollte mir der Führerschein abgenommen werden ich habe aber nur eine Ausnahme Bescheinigung vom stv Amt weil ich meinen Führerschein verloren habe. Diese wurde aber nicht eingezogen. Ein Fahrverbot wurde aber ausgepreochen. Darf ich jetzt in Deutschland auch nicht fahren? Und welche Strafe erwartet mich ? Hatte 804 Mikrogramm pro liter Luft also ca 1.8 Promille.
    Danke im Voraus !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:40

      Hallo Niklas,

      wir kennen uns leider nicht im Detail mit der niederländischen Rechtssprechung aus. Grundsätzlich sollten Sie jedoch von strengeren Strafen als hierzulande ausgehen.

      Sie werden in jedem Fall für die Trunkenheitsfahrt und die Sachbeschädigung sanktioniert. In der Regel gelten die Fahrverbote immer nur für das Land, in welchem Sie ausgesprochen werden; da der Führerschein (oder in Ihrem Fall, die Übergangsbescheinigung) jedoch einbehalten werden kann, könnten Sie in Deutschland dahingehend Probleme bekommen, als das Sie ohne Papiere unterwegs sind. Der komplette Entzug der Fahrerlaubnis kann nur in Deutschland erfolgen. Generell gibt es in solchen Fällen keine pauschalen Aussagen, da dies auch immer Sache der bearbeitenden Behörden ist.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  24. Dieter
    Am 10. Oktober 2017 um 10:12

    Müssen Autofahrer, die mit Alkohol am Steuer (über 1,6 Promille) in anderen EU – Ländern (z. B. Frankreich, Spanien, Italien
    o. a. EU – Länder) erwischt wurden auch eine MPU – Püfung oder ähnliches ablegen, oder sind dafür die Gerichte zuständig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:43

      Hallo Dieter,

      in den Ländern der EU gelten unterschiedliche Regelungen. Eine ausführliche Liste hierzu liegt uns leider nicht vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Dieter P.
    Am 9. Oktober 2017 um 14:59

    Können Sie mich darüber informieren, in welchen EU – Land muss der Bürger, der ein Alkoholdelikt (über 1,6 Promille) begangen hat eine MPU wie in Deutschland über sich ergehen lassen. Oder: In welchen EU – Land kommmt dieser Bürger vor ein Gericht und wird mit einer Strafe sanktioniert (ohne MPU)?
    D.P.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:15

      Hallo Dieter,

      das Fahren unter Alkoholeinfluss wird in jedem Land unterschiedlich sanktioniert. Über eine ausführliche Auflistung hierüber verfügen wir leider nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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