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Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2023

Trotz Fahrverbot im Ausland unterwegs sein: Geht das?

Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.
Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.

Ist ein deutsches Fahrverbot im Ausland gültig? Darf ich in Deutschland noch fahren, wenn gegen mich ein Fahrverbot im Ausland ausgesprochen wurde? Ab wann droht überhaupt ein Führerscheinentzug im Ausland?

Jeder Autofahrer, der seinen Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit verloren hat, kennt diese Fragen. Meist stellen sie sich, wenn ein Urlaub anliegt oder der Betroffene beruflich Ländergrenzen überqueren muss.

Wann ein Fahrverbot im Ausland gültig ist und wie es mit dem Führerscheinentzug im Ausland aussieht, soll im Folgenden Ratgeber näher betrachtet werden. Die Gesetze des jeweiligen Landes bezüglich der Fahrerlaubnis sind auf jeden Fall zu beachten, damit es nicht zu erheblichen Strafen kommt.

FAQ: Fahrverbot im Ausland

Kann mir im Ausland der Führerschein entzogen werden?

Der Führerschein kann im Ausland in Verwahrung genommen, aber die Fahrerlaubnis nicht dauerhaft entzogen werden, da dies deutschen Behörden vorbehalten ist.

Gilt ein im Ausland verhängtes Fahrverbot auch in Deutschland?

Derzeit können Fahrverbote nicht nach Deutschland übertragen werden. Sie dürfen nur in dem jeweiligen Land nicht Auto fahren. Wurde der Führerschein im jeweiligen Land allerdings eingezogen, besitzen Sie keine gültigen Papiere und dürfen somit auch in Deutschland nicht fahren.

Darf ich ohne meinen Führerschein nach Deutschland zurückfahren?

Wurde der Führerschein im Ausland in Verwahrung genommen, sollten Sie nicht ohne das Dokument nach Deutschland fahren, da dort ggf. Sanktionen (z. B. Bußgeld) drohen können.

Fährt ein Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis, kann dies sowohl in Deutschland als auch im Ausland Konsequenzen haben. Doch für wen gilt ein deutsches Fahrverbot auch im Ausland? Oder ist ein Fahrverbot im Ausland auch in Deutschland gültig?

Kann ein Führerscheinentzug im Ausland drohen?

Zum Führerscheinentzug im Ausland haben viele Fragen. Grundsätzlich: Ein Führerscheinentzug im Ausland kann einen deutschen Autofahrer üblicherweise nicht treffen. Wird er wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol und Drogen kontrolliert, kann ihm zwar der Führerschein abgenommen werden, jedoch droht kein Führerscheinentzug im Ausland. Hier wird der Führerschein lediglich in Verwahrung genommen, denn nur deutsche Behörden können die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen.

Für eine Verwahrung muss jedoch das Vergehen hinreichend nachweisbar sein. Kann die Behörde vor Ort dies, wird der Führerschein abgenommen. Nach einer solchen Verwahrung, ist das Fahren im Ausland oft kompliziert. Wie in Deutschland ist es in den meisten Ländern in der Regel verboten, ohne gültige Papiere ein Fahrzeug zu führen. In diesen Fällen wird dann ein Fahrverbot für das Land ausgesprochen und dies im Dokument vermerkt, jedoch der Führerschein im Ausland nicht dauerhaft einbehalten.

Doch Achtung: Ein Fahrverbot im Ausland hat oft ein Nachspiel im Inland. Bei einem Fahrverbot zu fahren, auch im Ausland, kann teuer werden. Auch wenn ein Fahrverbot im Ausland nicht in Deutschland gültig ist, sollten Autofahrer vorsichtig sein. Ist der Führerschein abgenommen und fährt der Betroffene dennoch weiter, auch zurück nach Deutschland, kann er wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden.

Wie wirkt sich ein deutsches Fahrverbot im Ausland aus?

Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz kann auch teuer werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz kann auch teuer werden.

Wer seine Fahrerlaubnis in Deutschland abgeben musste, sollte im europäischen Ausland bei Fahrten vorsichtig sein. Nach einem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug sollte Sie im Ausland auf die jeweilig gültigen Gesetze achten. Denn trotz einem Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann hohe Bußgelder bzw. eventuell auch Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge haben.

Denn bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug in Deutschland ist es möglich, dass auch im Ausland das Führen eines Fahrzeugs verboten ist. Denn liegen die Papiere nicht vor, bedeutet dies in der Regel ein Fahrverbot im betreffenden Ausland und kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis gelten. Je nach Land fallen hier die Sanktionen unterschiedlich aus. Darüber hinaus kann nach dem jeweiligen Bußgeldkatalogen auch wegen „Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins“ Verfahren anstehen.

So muss in Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien mit mehreren Tausend Euro und eventuell auch einer Haftstrafe gerechnet werden. Aber auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich, der Schweiz, Dänemark, Polen und Slowenien würden zunächst hohe Bußgelder aufgrund fehlender Ausweispapiere anfallen. Aber auch hier können Freiheitsstrafen drohen, wenn dieses Fahren ohne Fahrerlaubnis dann einen Straftatbestand erfüllt.

Im nicht europäischen Ausland ist das Fahren trotz Fahrverbots ebenfalls mitunter ein schwieriges Thema. Reisende sollten sich auch hier vor Fahrten immer über die geltenden Gesetze informieren. In einigen Ländern kann durchaus ein Fahrverbot für Ausländer, wenn diese keine gültigen Papiere mitführen.

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Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?
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188 Kommentare

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  1. Dini sagt:

    Hallo, bin Berufskraftfahrer war heute in Italien unterwegs musste einen Wohnwagen überholen da er immer wieder eine Vollbremsung machte und auf den Standstreifen fuhr. Leider wahr es im Überholverbot und ich wurde gleich zur Kasse gebeten 350€ es schlimmste ist das Sie mir meinen Führerschein einbehalten haben. Wie bekomme ich den wieder ? Gibt es jetzt Konsequenzen auch von deutscher Seite? Darf ich mit dem italienischen Zettel noch fahren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dini,

      sofern Sie in Deutschland ohne das Dokument fahren, droht Ihnen ein Bußgeld von 10 Euro. Sie können in der Regel bei den italienischen Behörden erwirken, dass lediglich ein Vermerk auf Ihren Führerschein angebracht wird, aus welchem das Fahrverbot in Italien hervorgeht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Tobias sagt:

    Hallo, bin deutscher Staatsbürger aber wohne seit 2014 in Tschechien. Habe einen FS aus Tschechien sowie auch den tschechischen Bürgerpass mit Wohnsitz in Tschechien. Wurde in Deutschland mit einem deutschen Firmenwagen mit 31km/h zu viel geblitzt und soll jetzt meinen FS in Deutschland für 1 Monat abgeben. Muss ich diesen jetzt wirklich in Deutschland abgeben obwohl ich in Tschechien wohne und diesen ja auch dort für meinen Job benötige ?!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tobias,

      Sie haben die Möglichkeit, lediglich einen Aufkleber auf Ihren Führerschein platzieren zu lassen, welcher das Fahrverbot in Deutschland verdeutlicht. Auf diesem Weg können Sie mit Ihrem Führerschein weiterhin in Tschechien fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Thomas sagt:

    Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger und habe auch einen deutschen Führerschein. Nun wurde ich in Österreich bei einer Polizeikontrolle angehalten, 0,55 Promille. Die Polizisten meinten es wird ein Bußgeld in Höhe von 500-800€ auf mich zukommen, ob es Punkte in Flensburg gibt konnten sie mir nicht sagen (fatal, da ich erst 19 hin und nach deutschem Recht kein Alkohol am Steuer haben darf, aber ich bin ja in Österreich). Womit kann ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thomas,

      in der Regel haben Verstöße im Ausland keinen Einfluss auf das deutsche Punktekonto.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. bussgeldkatalog.org sagt:

    Hallo Panzer,

    dies steht nicht zu erwarten.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. bussgeldkatalog.org sagt:

    Hallo,

    dies wird von der entsprechenden Behörde entschieden.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Juerg sagt:

    Hallo,
    ich wurde in Deutschland geblitzt und habe nun dafür 1 Monat Fahrverbot gekriegt. Da ich aus der Schweiz komme ist nun die Situation das ich meinen Führerschein an die Bussgeldstelle einsenden müsste. Meine Problem ist nun, wenn ich meinen Originalen Führerausweis einsende, mache ich mich ja strafbar laut Schweizerischem Gesetz, wenn ich dann Fahre ohne Ausweis in dieser Zeit wo mein Führerschein per Post unterwegs ist nach Deutschland.
    Oder was passiert wenn der Eingeschriebene Brief verloren geht? Wir schreiben das Jahr 2017, kann so etwas nicht in elektronischer Form abgehandelt werden?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Juerg,

      in der Regel wird ein Aufkleber auf Ihrem Führerschein angebracht, der über das Fahrverbot Auskunft gibt. Dies ist nur möglich, wenn die zuständige Behörde den Führerschein auch kurzfristig in den Händen halten kann. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Jürgen sagt:

    Hallo, in bin Deutscher Stadtbürgen und bekam gestern 18.08.2017 vom Gericht den Bescheid Fahrerlaubnis Vorläufige entzogen und die Beschlagnahmung des Führerscheins. § 111a Abs. III StPO

    Ich lebe mehrere Monate in Thailand bei der Abgabe des Deutschen Führerschein in Deutschland kann ich in Thailand nicht mehr mit meinen International Führerschein der nur in Verbindung mit meinem Deutschen Führerschein Steht fahren. Ich brauche deshalb den Original Führerschein für Thailand deshalb meine Frage an Sie

    Muß ich den Führerschein abgeben oder kann ich auch einen Eintrag in den Führerschein bekommen für Deutschland, aber dann den Führerschein behalten für das Ausland.

    und noch eine frage, in welchem EU Land kann ich bei einem Fahrverbot (Fahrerlaubnis Vorläufig entzogen) mit meinen Deutschen Führerschein weiter fahren. Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      in der Tat ist es in dieser Situation möglich, lediglich einen Eintrag vornehmen zu lassen. In diesem Fall können Sie in anderen Ländern weiterfahren, da ein Fahrverbot grundsätzlich nur in dem Land gilt, in welchem es ausgesprochen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Ertugrul sagt:

    Hallo,

    Mir wurde gestern in der Türkei der Führerschein für 6 Monate entzogen wegen 0,5 Promille. Die Polizei meinte dass ich nach 6 Monaten meinen Führerschein beim Konsulat abholen kann. Meine Frage wäre ob ich jetzt auch in Deutschland Fahrverbot habe ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ertugrul,

      ein Entzug der Fahrerlaubnis ist nur möglich, wenn Sie einen türkischen Führerschein besitzen. In diesem Fall gilt der Entzug ebenfalls in Deutschland. Haben Sie hingegen eine deutsche Fahrerlaubnis, haben Sie wahrscheinlich in der Türkei ein Fahrverbot bekommen. Dieses gilt in der Regel nicht hierzulande.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. DaniP sagt:

    Hallo
    Ich bin Österreichischer Stadtsbürger und wohne 2 Jahre in der Schweiz.Habe nach eine halben Jahr den Österreichischen FS um schreiben lassen auf einen Schweizer FS( Österreischische FS wurde zurück geschickt nach Österreich). Vor ca.1 Monat wurde mir der Schweizer FS entzogen an der Grenze entzogen. Fahren unter Drogeneinfluss. THC Wert war zu hoch und Amphitamin haben sie auch im Blut gefunden der Wert von Amphitamin war aber nicht zu hoch. Und nun zu meiner Frage: Kann ich mir den Österreichischen FS wieder holen wenn ich retour gehe( nach Österreich) oder muss ich da auch mit einer Strafverfolgung rechnen?? Weil umtauschen bzw. umschreiben ist ja nicht möglich weil ich da ja den Schweizer FS benötigen würde. Und Schweizer Untersuchung würde mich mehr als 5000 CHF kosten was mir zu viel ist. Bitte um Rat.
    Besten Dank
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo DaniP,

      in der Regel können Sie nicht einfach wieder eine Ausstellung des Führerscheins in Österreich beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Milan sagt:

    Servus eine Frage an euch.

    Ich habe meinen deutschen Führerschein angeben müssen und muss eine MPU machen. (Einfluss von Betäubungsmittel). Habe jedoch nie die MPU gemacht. Leben jetzt im Ausland (nicht in der EU) .
    Meine Frage ist also ich habe keinen Führerschein aber eine Kopie davon. Bekomme keinen ausländischen schein ohne dass deutsche original. Gilt mein Fahrverbot hier ? Hier gibt es weder eine MPU höchstens nur 6 Monate Fahrverbot? MFG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Milan,

      wie sich die Situation im EU-Ausland verhält, können wir leider nicht beantworten. Sie werden sich mit der zuständigen Behörde im Ausland in Verbindung setzen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Tito sagt:

    Hallo habe eine Eu führeschein dies würde mir etzogen habe aber die einbehalten und als vermisst gemeldet ,wohne jetzt in der Schweiz (genf) und weil ich über eine jahre hier wohne muss ich die umtauschem wann ich fahren will kann ich das machen oder werde ich probleme kriegen weil in der andere Eu ländern darf ich fahren selbst ohne umtauschen zu müssen oder oder kriegen die behörden hier auskünft darüber…?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tito,

      unter Umständen müssen die Behörden in der Schweiz mit den deutschen Kollegen Kontakt aufnehmen. Kommt dabei heraus, dass Sie den Führerschein noch besitzen, obwohl Sie ihn hätten abgeben müssen, könnten Sanktionen durchaus die Folge sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Denise sagt:

    Hallo!

    Mein Freund ist im April nach Deutschland gefahren (wohnt aber in Österreich). Bei der ersten Verkehrskontrolle hat alles gepasst. Kurze Zeit später gab es die zweite Kontrolle. Die Polizei meinte der Führerschein sei gefälscht. Es ist ein bulgarischer Führerschein und es gab in den ganzen 5 Jahren keine Probleme. Sein Führerschein wurde genommen und es folgte eine Strafe. Was könnte passieren wenn er diese Strafe jetzt nicht bezahlen kann? Für sein Beruf braucht er den Führerschein. Wird in Österreich die Situation auch überprüft?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Denise,

      das kommt darauf an, ob Ihr Freund Bulgare ist und in Österreich gewohnt hat oder ob er lediglich einen Führerschein in Bulgarien absolviert hat. In Deutschland gilt die Regel, dass für deutsche Bürger bspw. der ausländische Führerschein nur dann anerkannt wird, wenn die betroffene Person mindestens sechs Monate dort gelebt hat – somit soll der Führerscheintourismus eingedemmt werden.
      Wenn der Führerschein rechtens ausgestellt wurde und keine Fälschung ist, dann weisen Sie die zuständigen Behörden unbedingt darauf hin. Da Bulgarien Teil der EU ist, dürfte er eigentlich problemlos fahren dürfen.

      Kann er die Strafe nicht direkt bezahlen, gibt es meist die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die deutsche und österreichische Justiz zusammenarbeiten. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

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