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Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Trotz Fahrverbot im Ausland unterwegs sein: Geht das?

Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.
Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.

Ist ein deutsches Fahrverbot im Ausland gültig? Darf ich in Deutschland noch fahren, wenn gegen mich ein Fahrverbot im Ausland ausgesprochen wurde? Ab wann droht überhaupt ein Führerscheinentzug im Ausland?

Jeder Autofahrer, der seinen Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit verloren hat, kennt diese Fragen. Meist stellen sie sich, wenn ein Urlaub anliegt oder der Betroffene beruflich Ländergrenzen überqueren muss.

Wann ein Fahrverbot im Ausland gültig ist und wie es mit dem Führerscheinentzug im Ausland aussieht, soll im Folgenden Ratgeber näher betrachtet werden. Die Gesetze des jeweiligen Landes bezüglich der Fahrerlaubnis sind auf jeden Fall zu beachten, damit es nicht zu erheblichen Strafen kommt.

FAQ: Fahrverbot im Ausland

Kann mir im Ausland der Führerschein entzogen werden?

Der Führerschein kann im Ausland in Verwahrung genommen, aber die Fahrerlaubnis nicht dauerhaft entzogen werden, da dies deutschen Behörden vorbehalten ist.

Gilt ein im Ausland verhängtes Fahrverbot auch in Deutschland?

Derzeit können Fahrverbote nicht nach Deutschland übertragen werden. Sie dürfen nur in dem jeweiligen Land nicht Auto fahren. Wurde der Führerschein im jeweiligen Land allerdings eingezogen, besitzen Sie keine gültigen Papiere und dürfen somit auch in Deutschland nicht fahren.

Darf ich ohne meinen Führerschein nach Deutschland zurückfahren?

Wurde der Führerschein im Ausland in Verwahrung genommen, sollten Sie nicht ohne das Dokument nach Deutschland fahren, da dort ggf. Sanktionen (z. B. Bußgeld) drohen können.

Fährt ein Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis, kann dies sowohl in Deutschland als auch im Ausland Konsequenzen haben. Doch für wen gilt ein deutsches Fahrverbot auch im Ausland? Oder ist ein Fahrverbot im Ausland auch in Deutschland gültig?

Kann ein Führerscheinentzug im Ausland drohen?

Zum Führerscheinentzug im Ausland haben viele Fragen. Grundsätzlich: Ein Führerscheinentzug im Ausland kann einen deutschen Autofahrer üblicherweise nicht treffen. Wird er wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol und Drogen kontrolliert, kann ihm zwar der Führerschein abgenommen werden, jedoch droht kein Führerscheinentzug im Ausland. Hier wird der Führerschein lediglich in Verwahrung genommen, denn nur deutsche Behörden können die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen.

Für eine Verwahrung muss jedoch das Vergehen hinreichend nachweisbar sein. Kann die Behörde vor Ort dies, wird der Führerschein abgenommen. Nach einer solchen Verwahrung, ist das Fahren im Ausland oft kompliziert. Wie in Deutschland ist es in den meisten Ländern in der Regel verboten, ohne gültige Papiere ein Fahrzeug zu führen. In diesen Fällen wird dann ein Fahrverbot für das Land ausgesprochen und dies im Dokument vermerkt, jedoch der Führerschein im Ausland nicht dauerhaft einbehalten.

Doch Achtung: Ein Fahrverbot im Ausland hat oft ein Nachspiel im Inland. Bei einem Fahrverbot zu fahren, auch im Ausland, kann teuer werden. Auch wenn ein Fahrverbot im Ausland nicht in Deutschland gültig ist, sollten Autofahrer vorsichtig sein. Ist der Führerschein abgenommen und fährt der Betroffene dennoch weiter, auch zurück nach Deutschland, kann er wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden.

Wie wirkt sich ein deutsches Fahrverbot im Ausland aus?

Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz kann auch teuer werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz kann auch teuer werden.

Wer seine Fahrerlaubnis in Deutschland abgeben musste, sollte im europäischen Ausland bei Fahrten vorsichtig sein. Nach einem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug sollte Sie im Ausland auf die jeweilig gültigen Gesetze achten. Denn trotz einem Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann hohe Bußgelder bzw. eventuell auch Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge haben.

Denn bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug in Deutschland ist es möglich, dass auch im Ausland das Führen eines Fahrzeugs verboten ist. Denn liegen die Papiere nicht vor, bedeutet dies in der Regel ein Fahrverbot im betreffenden Ausland und kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis gelten. Je nach Land fallen hier die Sanktionen unterschiedlich aus. Darüber hinaus kann nach dem jeweiligen Bußgeldkatalogen auch wegen „Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins“ Verfahren anstehen.

So muss in Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien mit mehreren Tausend Euro und eventuell auch einer Haftstrafe gerechnet werden. Aber auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich, der Schweiz, Dänemark, Polen und Slowenien würden zunächst hohe Bußgelder aufgrund fehlender Ausweispapiere anfallen. Aber auch hier können Freiheitsstrafen drohen, wenn dieses Fahren ohne Fahrerlaubnis dann einen Straftatbestand erfüllt.

Im nicht europäischen Ausland ist das Fahren trotz Fahrverbots ebenfalls mitunter ein schwieriges Thema. Reisende sollten sich auch hier vor Fahrten immer über die geltenden Gesetze informieren. In einigen Ländern kann durchaus ein Fahrverbot für Ausländer, wenn diese keine gültigen Papiere mitführen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?
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192 Kommentare

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  1. Bernhard L.
    Am 6. Juni 2018 um 15:11

    Hallo,
    ich bin Österreicher mit Wohnsitz seit drei Jahren in Deutschland.
    1. Wird mir bei einem Führerscheinentzug in Österreich mein (österreichischer) Führerschein direkt abgenommen und die Weiterfahrt verweigert?
    2. Ist es bei Führerscheinentzug in Österreich erlaubt, in Deutschland zu fahren?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Bernhard L.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:18

      Hallo Bernhard,

      zu 1.) Dies ist durchaus möglich. Zu 2.) Haben Sie keine Fahrerlaubnis mehr, dürfen Sie auch nicht in Deutschland fahren. Zunächst können Sie bei einer Kontrolle keinen Führerschein vorlegen. Die deutschen und österreichischen Behörden betreiben außerdem einen regen Informationsaustausch. Werden Ihre Informationen dann abgefragt, kann es dazu kommen, dass die deutschen Behörden davon erfahren, dass Sie keine Fahrerlaubnis besitzen – mit entsprechenden Konsequenzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Art
    Am 5. Juni 2018 um 0:40

    Hallo Redaktion,
    ich bin ungarischer Staatsbürger, lebe in Deutschland. Mir wurde in April mein deutscher FS in Ungarn wegen Alkohol am Steuer entzogen worden. Bußgeld und die Länge des Fahrverbots steht noch aus. Wie kann ich von den ungarischen Behörden mein FS wiedererlangen?
    Beste Grüße, Art

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:24

      Hallo Art,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für ungarisches Recht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Heinz E.
    Am 1. Juni 2018 um 16:08

    habe 2007 meinen Schweizer Fuehrerausweis in Norwegischen Ausweis umgetauscht und wurde kurz nach Umtausch wegen Alkohol am Steuer in Norwegen der Fuehrerschein mit Fahrverbot in Norwegen entzogen. Habe aber in der Schweiz den Fuehrerschein wieder gemacht. Kann ich 2018 in Norwegen wieder fahren, resp. wie lange dauert das Fahrverbot?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:24

      Hallo Heinz,

      aus der Ferne und ohne nähere Angaben können wir nicht beurteilen, wie lange Ihr Fahrverbot währt und ob Sie wieder in Norwegen fahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Tanja
    Am 31. Mai 2018 um 22:27

    Hallo. Mir wurde letztes Jahr im November mein Führerschein eingezogen, wegen Alkohol am Steuer. Eine gerichtsverhandlung (Strafe etc) hat noch nicht statt gefunden. Nun lebe ich seit Dezember in Schottland. Kann ich hier meinen Führerschein einfach neu machen ohne anzugeben dass ich schon mal einen besessen habe?
    Liebe Grüsse, tanja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 10:57

      Hallo Tanja,

      in der Regel können Sie nur dann einen Führerschein im EU-Ausland erwerben, wenn Sie dort seit mindestens 185 Tagen Ihren Hauptwohnsitz haben und wenn in Deutschland keine Sperrzeit gegen Sie läuft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Stephan
    Am 21. Mai 2018 um 8:54

    Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger, habe einen deutschen Führerschein und lebe in Österreich. Nun muss ich wegen 45km zu viel in D meinen Führerschein abgeben. Kann ich auch den deutschen FS mit einem Siegel für Fahrten in D sperren lassen oder behalten die ihn dann für 4 Wochen?
    Herzlichen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:03

      Hallo Stephan,

      der ausstellende Staat darf den Führerschein im Regelfall einbehalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Erwin
    Am 19. Mai 2018 um 15:50

    Hallo,

    mein Schwager lebt in Polen und besitzt einen polnischen Führerschein. Bei einer Fahrt in Deutschland hat er ein Tempolimit übersehen und wurde in einer 80er-Zone mit 132 km/h geblitzt. Daraufhin kam ein Bussgeldbescheid über 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Kann er in Polen weiterhin fahren ? Ist der Zeitraum für das Fahrverbot in Deutschland flexibel, d.h. hat er Mitspracherecht bei der Festlegung des Zeitraums ?

    Vielen Dank für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 15:46

      Hallo Erwin,

      in der Regel gilt das Fahrverbot nur für das Land, in dem es verhängt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Sascha
    Am 19. Mai 2018 um 14:52

    Hallo,
    ich lebe in Spanien, und habe dort vor 4 Monaten meinen Führerschein abgenommen bekommen, wegen Alkohol. Den Führerschein habe ich schon zurückbekommen, mein Fahrverbot gilt nur für Spanien die kommenden 4 Monate. Meine Frage ist, da auf dem Führerschein kein Vermerk angebracht ist, ob die spanische Ploizei bei einer Kontrolle in deren System erkennen kann, das ich für Spanien ein Fahrverbot habe mit meinen deutschen Führerschein.

    Ich weiß nicht ob so eine Frage schonmal beantwortet wurde, hier sind ja reichlich Anfragen, falls ja, reicht ein Link zu der Antwort.

    Vielen Dank,

    Sascha

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 15:48

      Hallo Sascha,

      solche Informationen werden gemeinhin im System gespeichert und sind somit bei einer Verkehrskontrolle abrufbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. kati
    Am 12. Mai 2018 um 21:28

    Hallo, ich bin Deutsche / Wohnsitz Österreich. Habe vor 20 Jahren mein Führerschein abgeben müssen in Deutschland. Kann ich hier in Österreich mein Führerschein wiedererteilen lassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 10:51

      Hallo Kati,

      die nötigen Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde an Ihrem Wohnsitz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Adam
    Am 25. April 2018 um 23:44

    Hallo
    Ich komme aus Polen. Lebe in Deutschland seit 18 Jahren, aber noch ein polnisches Führerschein weil es in der EU gültig ist . Vor 4 Wochen wurde ich in Polen von der Polizei angehalten, habe die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 50km/h Innenorts überschritten und dadurch wurde der Führerschein für 3 Monate eingezogen. Darf ich in Deutschland fahren trotzdem einen Fahrverbot in Polen?
    Grusse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:04

      Hallo Adam,

      wurde in Ihrem Heimatland ein Fahrverbot erteilt, dürfen Sie auch in Deutschland nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Georg
    Am 17. April 2018 um 3:08

    Hallo,ich bin deutscher mit deutscher Führerschein ,mir wurde der Führerschein entzogen in Rumänien wegen fahren ohne betriebfahrerlaubnis ,die haben mein Führerschein dort behalten seit einem Jahr,bis der Gericht entscheidet die Strafe! Was passiert mir in Deutschland,darf ich fahren ? Oder wie lange dürfen die mein Führerschein dort behalten ? Ich werde dort auf jeden Fall bestraft, was kommt auf mich zu in Deutschland ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 12:37

      Hallo Georg,

      ausländische Fahrverbote gelten normalerweise lediglich national. Wenn Sie allerdings in Deutschland fahren wollen, müssen SieIhre Führerscheindokumente dabei haben. Werden Sie ohne kontrolliert, fällt in der Regel ein Bußgeld von 10 Euro an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Lukas
    Am 12. April 2018 um 15:46

    Guten Tag!
    Ich wohne in Österreich und habe soeben einen Bußgeldbescheid inkl. Fahrverbot für einen Monat bekommen, da ich in Deutschland zu schnell unterwegs war.
    Gilt dieses Fahrverbot nun ausschließlich in Deutschland (und ich kann den FS behalten und in Österreich weiterfahren), oder muss ich den Führerschein nun wirklich für einen Monat abgeben und nach Bayern einschicken?

    Bitte um baldige Auskunft, herzlichen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:45

      Hallo Lukas,

      das Fahrverbot gilt nur für Deutschland. Wir dürfen darüber hinaus keine Rechtsberatung erteilen; erkundigen Sie sich daher bitte bei einem Anwalt für Verkehrsrecht über Ihr weiteres Vorgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Stefan
    Am 1. April 2018 um 23:16

    Hallo,bin italiener,wohne in österreich und habe meinen italienischen führerschein,in österreich umgeschrieben,also einen österreichischen führerschein.bin mit einem italienischen auto,von einem freund,in italien zu schnell unterwegs gewesen.strafe hat er per post bekommen und muss jetzt schriftlich angeben,wer gefahren ist. Bekomm ich jetzt fahrverbot in italien und österreich/strafe? Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 13:28

      Hallo Stefan,

      die Art und Höhe der Sanktion hängt vom Ausmaß des Verstoßes ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Akif
    Am 14. März 2018 um 0:55

    Guten Tag,

    ich lebe in Deutschland und habe deutsche Führerschein.mir ist jmnd in Belgien reingefahren und hat mein Auto geschrottet.das problem war ich hatte 0.29mgL das müsste 0.58 promille sein denke ich.an den unfall hatte ich keine schuld. ich musste mein führerschein für 3 Std.abgeben kein problem.seit dem das sind 5 wochen her hab ich nichts bekommen .ich habe nur Angst dass deutsche Behörden mir peobleme machen bußgeld führerschein etc.. was erwartet mich?
    danke schon mal für Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:29

      Hallo Akif,

      das ist pauschal nicht zu beantworten, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  14. Nicole
    Am 12. März 2018 um 13:53

    Hallo, ich bin deutsche mit deutschem Führerschein,mir wurde in Österreich der Schein mit 1,56 Promille abgenommen. Welche Konsequenzen habe ich in Deutschland zu erwarten und wie soll ich mich jetzt erstmal verhalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 13:50

      Hallo Nicole,

      bitte kontaktieren Sie einen Anwalt zur Klärung dieser Fragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Crissy
    Am 2. März 2018 um 23:29

    Hallo, eine Frage an euch!
    Ein Bekannter, Deutscher, wurde im Jan.2017 in Tschechien nach einer Hochzeitsfeier im Auto angehalten und auf THC und Amphetamine pos. getestet. Test wurde eine Woche danach bezahlt. Das wars. Nach einem Jahr kommt jetzt eine polizeil. Vorladung von dort zur Abgabe einer Erklärung.
    Was soll man davon halten? Was wird im schlimmsten Fall jetzt geschehen? Und das nach 1 Jahr?
    Über eine Rückinfo wären wir dankbar. Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2018 um 11:34

      Hallo Crissy,

      über das Vorgehen in Tschechien haben wir leider keine detaillierten Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Kate
    Am 1. März 2018 um 12:42

    Hallo,

    ein Bekannter vor mir (Österreicher mit österr. Fahrerlaubnis) geriet vor kurzem in Bayern in eine Verkehrskontrolle und wurde dabei zum Urintest aufgefordert. Dieser verlief positiv auf THC. Dann musste er den Bluttest machen, dessen Ergebnisse sind noch ausständig. Meine Frage lautet: wie geht es jetzt weiter? Wenn der THC Wert bei unter 2 ng/ml liegt, ist in Bayern der Grenzwert ja nicht überschritten – kann er nur aufgrund eines positiven Urintests zur Zahlung der Ordnungswidrigkeit (EUR 500) verpflichtet werden? Was ist, wenn er bei positivem Bluttest keine MPU etc. macht – wird ihm dann in Österreich die Fahrerlaubnis entzogen oder gilt nur ein Fahrverbot für 1 Mon. nur in Deutschland?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 17:01

      Hallo Kate,

      grundsätzlich wird beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Ein Fahrverbot gilt zunächst nur in dem Land, in welchem es erlassen wurde. Österreich und Deutschland tauschen sich aber häufig über Verstöße aus, weshalb dies auch Folgen in Österreich haben kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. ffff
    Am 28. Februar 2018 um 18:07

    Hallo Bußgeld-Team,

    wohne seit 2 Jahren in Deutschland. Bin weiterhin in Österreich angestellt, arbeite aber physisch in DE (Expat).
    Nun habe ich nachdem ich zum dritten mal zu schnell (+20km/h) erwischt wurde, einen Brief erhalten mit der Bitte meinen Führerschein (österreichischen) für einen Monat abzugeben.
    Meine Frage: Darf ein deutsches Amt meinen österreichischen Führerschein einziehen, und wenn ja, wann schicken Sie den Führerschein zu den österreichischen Behörden zurück? Das Fahrverbot gilt doch nur in DE. Dementsprechend müsste ich doch trotzdem in Urlaub (Osteuropa) fahren können in dieser Zeit?

    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 15:33

      Hallo ffff,

      das Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Hierfür müssen Sie den Führerschein für diese Zeit bei den deutschen Behörden abgeben. Dies führt in der Regel dazu, dass Sie mangels nachweisbarer Fahrerlaubnis auch nicht außerhalb des Landes fahren können. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Norbert
    Am 15. Februar 2018 um 18:41

    Guten Tag,

    die Autovermietung, bei der ich vor etwa 3 Wochen ein Auto angemietet hatte, teilte mir mit, dass ich auf der Autobahn zu dicht aufgefahren sei. Ich fahre seit 30 Jahren unfallfrei und habe in diesen Jahren zwei Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Ich fahre grundsätzlich nicht dicht auf und bin davon überzeugt, dass der Sicherheitsabstand von einem ausscherenden Fahrzeug verursacht worden ist. Ich lebe in Fernost und habe in Deutschland keinen Wohnsitz. Meinen Führerschein brauche ich nicht, da ich nicht selber fahre. Wie will der deutsche Staat meine Fahrerlaubnis entziehen? Soll ich den Führerschein bei der deutschen Botschaft abgeben oder wie wird hier im Normalfall vorgegangen?

    Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.

    VG
    Norbert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 15:32

      Hallo Norbert,

      in der Regel wird der Führerschein per Post eingeschickt. Fragen Sie aber am besten direkt bei der zuständigen Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. David
    Am 15. Februar 2018 um 13:31

    Hallo,
    Ich wurde vor einigen Wochen im Urlaub in Portugal beim Fahren unter Alkoholeinfluss angehalten und mir wurde gesagt, ich muss meinen Führerschein dort hin schicken, es gibt ein Fahrverbot und eine Geldbuße zahlen.
    Wenn ich das gemacht habe, muss ich mit Konsequenzen in Deutschland wie MPU rechnen ?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. März 2018 um 15:21

      Hallo David,

      nein, Sie müssen nicht mit Konsequenzen in Deutschland rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Baris
    Am 30. Januar 2018 um 17:37

    Hallo zusammen,

    ich war im September 2017 in der Türkei in Gaziantep im Urlaub. Am 14.09.2017 wurde mein Führerschein wegen Alkohol durch die Polizei eingezogen + habe ich eine Geldstrafe bekommen und diese am nächsten Tag direkt in der Behörde Türkei/Gaziantep bezahlt. Der Führerschein wurde für 6 Monate eingezogen.

    Meine Frage ist:
    Wird mein Führerschein an die Führerscheinstelle im Wohnsitz verschickt, wenn ja, wann? Oder wie erhalte ich mein Führerschein wieder? Gilt das Fahrverbot nur in der Türkei oder auch in Deutschland? Darf die Türkei mein deutschen Führerschein ? Darf ich in Deutschland Auto fahren oder nicht? Darf ich einen Ersatzführerschein beantragen lassen?

    Was muss ich tun? Bitte um Unterstützung. Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 16:20

      Hallo Baris,

      nur eine deutsche Behörde kann Ihren Führerschein dauerhaft einziehen. Die türkischen Behörden sollten das Dokument in der Regel zurück nach Deutschland schicken. Auf dem Führerschein sollte dann vermerkt sein, wie lange Ihr Fahrverbot in der Türkei dauert. In der Regel gilt ein im Ausland erteiltes Fahrverbot nur in dem jeweiligen Land. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Gustav
    Am 29. Januar 2018 um 16:41

    Hallo,

    mir droht demnächst ein Fahrverbot von 4 Wochen. Im Sommer werde ich für 3 wochen in den USA unterwegs sein. Darf Ich in den USA ein KFZ führen oder erstreckt sich das Fahrverbot auch für die USA?

    MFG Gustav. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:11

      Hallo Gustav,

      wenn Sie ein Fahrverbot bekommen, müssen Sie in der Regel den Führerschein abgeben und können somit nicht mehr mit dem Auto fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Robin
    Am 22. Januar 2018 um 12:45

    Guten Tag,

    habe versehentlich Ende November an einer roten Ampel umgedreht. Leider bin ich hierbei geblitzt worden (Rotlichtphase 2.44sek.) Nun liegt mir ein Busgeldbescheid & ein Fahrverbot von einem Monat vor.

    Meine Frage nun: Muss ich mir um meinen (mittlerweile schweizerischen) Führerschein sorgen machen? bzw. ist die deutsche Behörde berechtigt das Fahrverbot auszuschreiben und meinen Führerschein einzuziehen? (auch in der Schweiz)
    Im Bescheid steht außerdem, dass ich bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides 2 Punkte eingetragen bekomme? Das ist doch mit meinem Schweizer Führerschein gar nicht möglich??

    Die Schweiz ist ja kein Mitgliedsstaat der EU. Deswegen meine ich, dass das nicht möglich sei & ich lediglich die mir verhängte Buße zu bezahlen habe?

    Zu meiner Person: Erst/ Hauptwohnsitz: Schweiz, 2. Wohnsitz DE. Führerschein in Deutschland gemacht allerdings gegen einen Schweizer Führerschein ‘getauscht’. Kein Grenzgänger

    Beste Grüße

    Robin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:18

      Hallo Robin,

      laut § 16c bis SVG wird in der Schweiz auch nach Widerhandlungen im Ausland der Führerschein entzogen. Sie haben recht, dass die deutschen Behörden nicht hierzu berechtigt sind, doch dies wird dann von den örtlichen Behörden in der Schweiz übernommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Eric W
    Am 18. Januar 2018 um 19:50

    Hallo,

    Mein freund wurde in München positiv mit THC gefunden bei eine Polizei kontrolle. Er hat ein Bußgeld in höhe 1500EUR gezahlt. Vor ein paar monate hat er ein brief bekommen das er sein Führerschein in die Bayerische Zentral Bußgeldstelle abgeben sollte. Immer noch, hat er Das nicht gemacht und ein zweites brief kam an, Das sein Führerschein kostenpflichtig beschlagnahmt wird wenn er wieder über Die Deutsche grenze geht. Er lebt in Amsterdam, Kann er immer noch weiter fahren? kann er ein Holländisches Führerschein machen und normal weiterfahren?

    Danke sehr,

    Eric W

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:12

      Hallo Eric,

      der Führerschein Ihres Freundes ist nun ungültig. Sollten sich die Behörden untereinander austauschen, kann dies auch zu Problemen in den Niederlanden führen. Ihr Freund kann den Führerschein nicht einfach in den Niederlanden machen, wenn gegen ihn in Deutschland eine Sperrzeit verhängt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Florian
    Am 12. Januar 2018 um 9:50

    Hallo,

    ich wurde im Dezember 2016 (ich war zu dieser Zeit auch in der Schweiz wohnhaft) in der Schweiz nach Alkohol kontrolliert und mit 1,4 Promille positiv getestet. Meinen deutschen Führerschein konnten die schweizer Behörden rechtlich nicht einkassieren. Ich wurde in der Schweiz verurteilt und habe ein Fahrverbot erhalten.
    Im Mai 2017 bin ich wieder nach Deutschland gezogen. Ich habe im Dezember Post vom Landratsamt bekommen, dass diese einen Hinweis der schweizer Behörden bekommen hätten, dass ich eine Alkoholfahrt in der Schweiz hatte.
    Ich wurde aufgefordert eine MPU zu machen, obwohl ich in der Schweiz bereits verurteilt wurde.
    Ist dies rechtlich haltbar? Muss ich nun auch in Deutschland eine MPU machen, obwohl dies mein erster Verstoß war?

    Ich bedanke mich für eine kurze Antwort.

    Florian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 14:19

      Hallo Florian,

      in der Regel kann die Behörde bei Zweifeln an der Fahreignung eine MPU verlangen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Christina
    Am 10. Januar 2018 um 11:58

    Guten Tag,
    der holländische Führerschein von meinem Freund (Holländer mit deutschem Wohnsitz) wurde im Februar 2017 wegen THC entzogen. Er hat sofort mit MPU angefangen. Bei dem 1. Absistenznachweis ist er durchgefallen weil statt 6 Monaten (wie im Vertrag steht) die letzten 9 Monate kontrolliert wurden.
    Statt mit Haaren versucht er es jetzt mit Urin. Diese 6 Monaten laufen jetzt bis Mai.
    Gestern sind wir drauf gestossen dass man mit EU Führerschein um den MPU kommen kann?!
    Er hat seit ca. einem Jahr eine Mietwohnung in Holland weil er dort arbeitet, ist aber in Dland angemeldet.
    Meine Frage: Kann er sich in Holland anmelden und EU Führerschein beantragen und damit legal in Dland Auto fahren?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  26. Robert
    Am 3. Januar 2018 um 16:57

    Hallo ich habe ein Fahrverbot von einem Monat hier in Deutschland mit deutschem Führerschein und fahre nach Polen (zwangsurlaub). Darf ich in Polen ein Kfz Bewegen? Ich habe gelesen, dass das Fahrverbot ja nur für das Land gilt wo er abgegeeben werden muss. Somit wäre dann in Polen das fahren wieder legal und für die Dokumentenpflicht könnte man doch eine Fotokopie plus den Bescheid vom Fahrverbot als Nachweis mitnehmen. Mfg Robert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 11:15

      Hallo Robert,

      das kommt auf das Land an. In Polen verhält es sich in der Regel so, dass trotz eines Fahrverbotes in Deutschland gefahren werden darf – das Nicht-Mitführen des Führerscheins würde dann sanktioniert werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  27. Heinrich T.
    Am 21. Dezember 2017 um 2:59

    Guten Tag,

    sie schreiben:
    “Im nicht europäischen Ausland ist das Fahren trotz Fahrverbots mitunter ein schwieriges Thema. Reisende sollten sich vorher über die geltenden Gesetze informieren.”

    Ich verbringen meinen Urlaub in Südafrika und bin mir nicht sicher ob ich dort fahren kann ohne eine größere Strafe zu befürchten. Woher bekomme ich diese Information?

    Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe und Ihren Zeitaufwand.

    Viele Grüße,
    H Thor

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 15:25

      Hallo Heinrich T.,

      in Südafrika sollten sie einen internationalen Führerschein zusätzlich zu ihrem deutschen Führerschein mitführen. Detaillierte Informationen erhalten Sie z.B. bei der Botschaft des Landes, in das Sie verreisen wollen.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  28. Bruno
    Am 18. Dezember 2017 um 14:50

    Hallo,

    Ich habe einen Führerscheinentzug von 4 Monaten in Portugal, mein Führerschein ist portugiesisch. Kann ich trotzdem in Deutschland fahren? Was wenn ich in portugal und in Deutschland ein Führerscheinentzug bekommen würde?

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 16:06

      Hallo Bruno,

      es ist von Land zu Land unterschiedlich, wie solche Fälle gehandhabt werden. In Deutschland gilt: Wenn im Ausstellungsland des Führerscheins ein Fahrverbot besteht, dann darf dieser nicht hierzulande benutzt werden. Sie dürfen also nicht mit ihrem portugiesischem Führerschein fahren. Wir kennen uns nicht im Detail mit den Gesetzten in Portugal aus, aber Sie können davon ausgehen, dass diese ähnlich sind.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  29. Sultan
    Am 17. Dezember 2017 um 14:16

    Hi liebes Bussgeldkatalog Team,

    erst einmal von meiner seite super tolles Feedback an eure tolle InetSeite!! Gefällt mir super, dass ihr damit allen Menschen mit diversen Verkehrsdelikten weiterhelft.

    Mein Problem:
    Ich wurde in der TÜRKEI mit 0,55 Promille erwischt (Grenze: 0,5 Promille). Ich bin im Besitz einer DEUTSCHEN Fahrerlaubnis. Diese wurde in der Türkei entzogen bzw. ich habe 6 Monate Fahrverbot auferlegt bekommen.

    Frage:
    Gilt dieses Fahrverbot NUR in der Türkei oder AUCH in Deutschland? Es wäre super wenn ich in Deutschland weiterhin fahren darf ……..
    Wenn das Fahrverbot hierzulande nicht gilt, was muss ich tun damit ich den deutschen Behörden einen Nachweis vorlegen kann?

    Vielen Lieben Dank und LG,

    Sultan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 13:21

      Hallo Sultan,

      danke für das Lob! In der Regel darf nur das Land, welches die Fahrerlaubnis ausgestellt hat, diese auch entziehen. Sie sollten hierzulande jedoch weiterhin fahren dürfen. Da Sie ja offensichtlich im Moment nicht im Besitz Ihres Führerscheins sind, müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Nicht-Mitführens rechnen. Sie können sich diesbezüglich auch bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  30. sigi
    Am 12. Dezember 2017 um 22:18

    Ich wohne in Österreich, bin aber Deutscher und habe auch einen deutschen Führerschein.
    Nun muss ich den Führerschein für 1 Monat abgeben, da ich ausserhalb geschlossener Ortschaft bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km um 47 km zu schnell war (127 kmh).
    Darf ich in Österreich noch fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 13:20

      Hallo Sigi,

      können Sie im Ausland keinen gültigen Führerschein vorlegen, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Schlimmer kommt es, wenn die dortigen Behörden erfahren, dass Sie in Deutschland ein Fahrverbot absitzen. In diesem Fall kann Ihnen unter Umständen auch im Ausland das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden – mit den entsprechenden Folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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