Wann wird ein Fahrverbot in Italien ausgesprochen?
Letzte Aktualisierung am: 16. September 2024
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Nach einigen Verstößen muss das Fahrzeug in Italien stehen bleiben
Italien ist immer noch eines der beliebtesten Urlaubsziele in Europa. Zahlreiche Campingplätze in den Bergen und entlang der Küsten locken Outdoor-Begeisterte und Strandurlauber gleichermaßen. Auch die guten Anbindungen an die Nachbarländer macht das Erkunden mit dem Auto oder Motorrad relativ einfach. Dass es auch in Italien Verkehrsregeln zu beachten gilt, sollte jeder wissen. Denn neben Bußgeldern, welche die Urlaubskasse schmälern, kann ein Fahrverbot in Italien auch zum jähen Ende des Urlaubs beitragen.
Der folgende Ratgeber betrachtet, bei welchen Verstößen Urlaubern in Italien ein Fahrverbot droht und wie lange ein solches dauern kann. Darüber hinaus erläutert er, ob ein italienisches Fahrverbot auch in Deutschland Bestand hat und beachten werden muss.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot in Italien
Ja, Urlauber können im Ausland ein Fahrverbot erhalten. Ein solches kann auch in Italien als Nebenstrafe bei Verkehrsverstößen drohen. Darüber hinaus kann bei bestimmten Witterungsbedingungen das Nichtvorhandensein von Winterreifen zu einem Fahrverbot in Italien führen.
Die Gründe für ein Fahrverbot können auch in Italien verschieden sein. Wann eine solche Maßnahme droht, erfahren Sie hier.
Nein. Ein Fahrverbot aus Italien ist in Deutschland nicht gültig. Es kann daher auch nicht vollstreckt werden.
Sind Fahrverbote in Italien als Sanktion möglich?
Missachten Verkehrsteilnehmer in Italien die geltenden Vorschriften, müssen sie wie in Deutschland neben Bußgeldern mit weiteren Sanktionen rechnen. Die rechtliche Grundlage findet sich auch hier in der italienischen Straßenverkehrs-Ordnung, dem „Codice della Strada“. So ist ein Fahrverbot in Italien zum einem als Maßnahme bei Verstößen gegen die Regeln möglich und zum anderen können Gemeinden bzw. Präfekturen Fahrverbote auch aufgrund von Gefahrenlagen verhängen.
Wichtig bei letzterem ist, dass Verkehrsteilenehmer ein Bußgeld und eben auch ein Fahrverbot riskieren, wenn sie diese lokalen Maßnahmen ignorieren.
In diesem Fall müssen sie ihr Fahrzeug dann zwischen zwei bis sechs Monaten stehen lassen. Das gilt, wie bei allen Fahrverboten in Italien, auch für ausländische Fahrer.
Wird ein Fahrverbot in Italien aufgrund eines Verkehrsverstoßes ausgesprochen, hängt es von dessen Schwere ab, wie lange Sie dann nicht mehr fahren dürfen. Üblicherweise haben Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholfahrten ein solches Verbot zur Folge. Was in Italien anders gehandhabt wird als in Deutschland, ist ein Handyverstoß. Erwischen Beamte Fahrer mit dem Handy am Ohr oder in der Hand, bedeutet auch das ein Fahrverbot in Italien. Dieses kann zwischen 15 Tagen und zwei Monaten liegen.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele von Verstößen, die zu einem Fahrverbot führen können:
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 41 km/h zu viel: 1 – 3 Monate
- Mittelstreifen überfahren: 6 – 24 Monate (Entziehung des Fahrzeugs für 3 Monate)
- Handyverstoß: 15 Tage – 2 Monate
- Wenden auf der Autobahn: mindestens 6 Monate
- Rückwärtsfahren auf der Autobahn: mindestens 6 Monate
- Pannenstreifen ordnungswidrig genutzt: mindestens 6 Monate
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Fahrverbot im Ermessen der Behörden
Bei Verstößen, die eine Gefährdung bedeuten oder bei denen es zu einem Unfall kam, sowie bei vorsätzlich begangenen Missachtungen kann ein Fahrverbot in Italien auch bis zu 24 Monate dauern. Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Behörden, wie lange Fahrer das Fahrzeug in Italien stehen lassen müssen.
Gut zu wissen: Da es im Jahr 2022 zehn Prozent mehr Verkehrstote gab, plant die Regierung eine Erhöhung der Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. In unserer News: “Bußgelder in Italien werden drastisch erhöht: Was Urlauber wissen müssen!“ erfahren Sie, bei welchen Verstößen künftig Fahrverbote drohen.
Was gibt es über das Fahrverbot in Italien noch zu wissen?
Einige Regelungen des „Codice della Strada“ sind für Deutsche dann von Bedeutung, wenn sie sich länger in Italien aufhalten. Das kann beispielsweise auf Dauercamper und Studenten zutreffen oder auf Fahrer, die in Italien einen Zweitwohnsitz anmelden. Die Verkehrsregeln bestimmen nämlich, dass Verkehrsteilnehmer, die länger als 60 Tage im Jahr in Italien wohnen, kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führen dürfen.
Wird dennoch gefahren, kann eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch die italienischen Behörden und ein Bußgeld von mindestens 700 Euro drohen. Für dieses Fahrzeug besteht dann ein Fahrverbot in Italien. Diese Vorgaben gelten für normale Touristen oder Ferienhausbesitzer allerdings nicht, sofern sie nicht in Italien in irgendeiner Form einen Wohnsitz anmelden.
Für Touristen kann ein Fahrverbot in Italien allerdings auch unter anderen Umständen von Bedeutung sein. Im Winter können Behörden in bestimmten Regionen eine Winterreifenpflicht erlassen, die von allen betroffenen Fahrern zu beachten ist. So kann durchaus ein Fahrverbot bestehen, wenn keine Winterreifen vorhanden sind. Andersherum, dürfen Winterreifen, die den Geschwindigkeitsindex im Fahrzeugschein unterschreiten, im Sommer nicht gefahren werden.
Ist ein italienisches Fahrverbot in Deutschland zu beachten?
Aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses zu Vollstreckung von Geldsanktionen können italienische Behörden Vollstreckungshilfe in Deutschland beantragen. Bußgelder, die inklusive aller Gebühren 70 Euro erreichen oder überschreiten, sind dann in Deutschland vollstreckbar. Auf ein Fahrverbot aus Italien trifft das jedoch nicht zu. Dieses ist nicht nach Deutschland übertragbar und nur in Italien gültig.
Das Fahrverbot wird üblicherweise im Führerschein per Aufkleber vermerkt und ist bis zum Ablauf auf dem gesamten Staatsgebiet Italiens zu beachten. Beschlagnahmen die italienischen Beamten den Führerschein aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes oder einer Straftat, schicken sie das Dokument an die deutschen Behörden. Der Führerscheininhaber muss sich diese dann nach der Rückkehr dort abholen. Das Fahren ohne den beschlagnahmten Führerschein ist untersagt und kann zu weiteren Sanktionen führen. Diese umfassen unter Umständen dann eine Freiheitsstrafe.
Auch das Fahren bei einem bestehenden Fahrverbot aus Deutschland ist in Italien keine gute Idee. Zwar ist ein deutsches Fahrverbot in Italien nicht gültig, dennoch müssen Führerscheininhaber das Dokument in Deutschland abgeben. Sie fahren dann also ohne Führerschein in Italien, was bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von 41 Euro bedeutet. 419 Euro fallen an, wenn Sie das Dokument innerhalb einer Frist nicht nachreichen bzw. bei den italienischen Behörden vorzeigen können. Letzteres Bußgeld ist aufgrund seiner Höhe dann auch in Deutschland vollstreckbar.
Richtig teuer wird es, wenn die italienischen Behörden erfahren, dass Sie den Führerschein aufgrund eines bestehenden Fahrverbots nicht vorzeigen können. In diesem Fall droht eine Geldstrafe in Höhe von 2.257 Euro. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ist möglich, wenn Fahrer innerhalb von zwei Jahren mehrmals ohne Führerschein und mit Fahrverbot erwischt werden.