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Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2023

Trotz Fahrverbot im Ausland unterwegs sein: Geht das?

Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.
Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.

Ist ein deutsches Fahrverbot im Ausland gültig? Darf ich in Deutschland noch fahren, wenn gegen mich ein Fahrverbot im Ausland ausgesprochen wurde? Ab wann droht überhaupt ein Führerscheinentzug im Ausland?

Jeder Autofahrer, der seinen Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit verloren hat, kennt diese Fragen. Meist stellen sie sich, wenn ein Urlaub anliegt oder der Betroffene beruflich Ländergrenzen überqueren muss.

Wann ein Fahrverbot im Ausland gültig ist und wie es mit dem Führerscheinentzug im Ausland aussieht, soll im Folgenden Ratgeber näher betrachtet werden. Die Gesetze des jeweiligen Landes bezüglich der Fahrerlaubnis sind auf jeden Fall zu beachten, damit es nicht zu erheblichen Strafen kommt.

FAQ: Fahrverbot im Ausland

Kann mir im Ausland der Führerschein entzogen werden?

Der Führerschein kann im Ausland in Verwahrung genommen, aber die Fahrerlaubnis nicht dauerhaft entzogen werden, da dies deutschen Behörden vorbehalten ist.

Gilt ein im Ausland verhängtes Fahrverbot auch in Deutschland?

Derzeit können Fahrverbote nicht nach Deutschland übertragen werden. Sie dürfen nur in dem jeweiligen Land nicht Auto fahren. Wurde der Führerschein im jeweiligen Land allerdings eingezogen, besitzen Sie keine gültigen Papiere und dürfen somit auch in Deutschland nicht fahren.

Darf ich ohne meinen Führerschein nach Deutschland zurückfahren?

Wurde der Führerschein im Ausland in Verwahrung genommen, sollten Sie nicht ohne das Dokument nach Deutschland fahren, da dort ggf. Sanktionen (z. B. Bußgeld) drohen können.

Fährt ein Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis, kann dies sowohl in Deutschland als auch im Ausland Konsequenzen haben. Doch für wen gilt ein deutsches Fahrverbot auch im Ausland? Oder ist ein Fahrverbot im Ausland auch in Deutschland gültig?

Kann ein Führerscheinentzug im Ausland drohen?

Zum Führerscheinentzug im Ausland haben viele Fragen. Grundsätzlich: Ein Führerscheinentzug im Ausland kann einen deutschen Autofahrer üblicherweise nicht treffen. Wird er wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol und Drogen kontrolliert, kann ihm zwar der Führerschein abgenommen werden, jedoch droht kein Führerscheinentzug im Ausland. Hier wird der Führerschein lediglich in Verwahrung genommen, denn nur deutsche Behörden können die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen.

Für eine Verwahrung muss jedoch das Vergehen hinreichend nachweisbar sein. Kann die Behörde vor Ort dies, wird der Führerschein abgenommen. Nach einer solchen Verwahrung, ist das Fahren im Ausland oft kompliziert. Wie in Deutschland ist es in den meisten Ländern in der Regel verboten, ohne gültige Papiere ein Fahrzeug zu führen. In diesen Fällen wird dann ein Fahrverbot für das Land ausgesprochen und dies im Dokument vermerkt, jedoch der Führerschein im Ausland nicht dauerhaft einbehalten.

Doch Achtung: Ein Fahrverbot im Ausland hat oft ein Nachspiel im Inland. Bei einem Fahrverbot zu fahren, auch im Ausland, kann teuer werden. Auch wenn ein Fahrverbot im Ausland nicht in Deutschland gültig ist, sollten Autofahrer vorsichtig sein. Ist der Führerschein abgenommen und fährt der Betroffene dennoch weiter, auch zurück nach Deutschland, kann er wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden.

Wie wirkt sich ein deutsches Fahrverbot im Ausland aus?

Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz kann auch teuer werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz kann auch teuer werden.

Wer seine Fahrerlaubnis in Deutschland abgeben musste, sollte im europäischen Ausland bei Fahrten vorsichtig sein. Nach einem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug sollte Sie im Ausland auf die jeweilig gültigen Gesetze achten. Denn trotz einem Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann hohe Bußgelder bzw. eventuell auch Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge haben.

Denn bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug in Deutschland ist es möglich, dass auch im Ausland das Führen eines Fahrzeugs verboten ist. Denn liegen die Papiere nicht vor, bedeutet dies in der Regel ein Fahrverbot im betreffenden Ausland und kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis gelten. Je nach Land fallen hier die Sanktionen unterschiedlich aus. Darüber hinaus kann nach dem jeweiligen Bußgeldkatalogen auch wegen „Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins“ Verfahren anstehen.

So muss in Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien mit mehreren Tausend Euro und eventuell auch einer Haftstrafe gerechnet werden. Aber auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich, der Schweiz, Dänemark, Polen und Slowenien würden zunächst hohe Bußgelder aufgrund fehlender Ausweispapiere anfallen. Aber auch hier können Freiheitsstrafen drohen, wenn dieses Fahren ohne Fahrerlaubnis dann einen Straftatbestand erfüllt.

Im nicht europäischen Ausland ist das Fahren trotz Fahrverbots ebenfalls mitunter ein schwieriges Thema. Reisende sollten sich auch hier vor Fahrten immer über die geltenden Gesetze informieren. In einigen Ländern kann durchaus ein Fahrverbot für Ausländer, wenn diese keine gültigen Papiere mitführen.

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Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?
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188 Kommentare

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  1. Egzon sagt:

    Hallo

    Ich bin schweizer und war auf Besuch in Deutschland unterwegs. Ich habe die 100er Taffel auf der Autobahn nicht gesehen und davor war es unbegrenzt. Ich wurde mit 150km/h geblitzt. Was erwartet mich konkret? Wird mir der Führerschein in der Schweiz abgezogen? Kommen weitere Strafen als die 160euro auf mich zu? Ich habe keine ahnung und bitte dringend um eine Antwort. Vielen Dank im Voraus und lG Egzon

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Egzon,

      Sie werden Sich auf eine hohe Geldstrafe, Punkte im deutschen Verkehrsregister und auch ein Fahrverbot einstellen müssen – Fahrverbot heißt, dass Sie nur kurzzeitig gesperrt sein werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist jedoch unwahrscheinlich. Selbst wenn Ihnen ein Fahrverbot in Deutschland verhangen würde, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf Ihre Erlaubnisse in der Schweiz – Sie sollten also trotz Geldstrafe und Fahrverbot weiterhin in der Schweiz fahren dürfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  2. Tamara L. sagt:

    Ich habe schon sehr lange meinen Führerschein,bin Õsterreicherin und habe auch einen õsterreichischen Führerschein.Letztens hab ich an 2 Tagen meine Schwiegertochter nach Hause nach Deutschland gefahren.Wurde an einem Tag 3 mal innerorts geblitzt.Und am 2 ten Tag noch einmal.Kann man mir jetzt in Deutschland den Führerschein entziehen?Und gilt das auch für Õsterreich?Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tamara,

      in der Tat kann ein Fahrverbot in Deutschland erfolgen – dieses gilt jedoch nur auf deutschem Boden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Fred K. sagt:

    Habe in Tschechien schon mal mein Führerschein gemacht. Muss ich den füherschein nochmal machen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Fred,

      haben Sie einen gültigen tschechischen Führerschein, dürfen Sie in der Regel mit diesem in Deutschland fahren, solange dort keine Sperrfrist gegen Sie verhängt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Thomas sagt:

    Hallo,
    Ich bin Luxemburger, habe einen luxemburgischen FS und bin wohnhaft in Deutschland,arbeite aber in Luxemburg.
    Ich wurde jetzt vor kurzem geblitzt,das erste Mal überhaupt. War außerorts 59km/h zu schnell.
    Mit was muß ich rechnen?
    Einen FS Entzug ist ja nicht zu befürchten,da ich den FS beruflich benötige, außer vielleicht ein Eintrag?
    Ich danke Ihnen im voraus
    Thomas

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thomas,

      in der Regel dürfen deutsche Behörden einen ausländischen Führerschein nicht dauerhaft einziehen. Allerdings wird ein Vermerk auf dem Führerschein angebracht, dem zu entnehmen ist, von wann bis wann das Fahrverbot in Detschland gültig ist. In diesem Zeitraum dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug führen. Nur weil Sie den Führerschein beruflich benötigen, heißt das noch nicht automatisch, dass Sie das Fahrverbot umgehen können. Möchten Sie gegen das Fahrverbot vorgehen, müssen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Sie hierzu beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Thomas sagt:

    Hallo
    Ich erhalte laut Bußgeldkatalog wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland ein Fahrverbot. Ich habe sowohl in Deutschland als auch in Luxembourg einen Wohnsitz. Bislang habe ich nur den Deutschen Führerschein.
    Kann ich den in Luxembourg (bevor ich ihn in D abgeben muss), registrieren und dort nach der Abgabe in Deutschland einen Ersatz erhalten, mit dem ich wenigstens außerhalb Deutschlands legal fahren kann?

  6. Dieter P. sagt:

    Können Sie mich darüber informieren, in welchen EU – Land muss der Bürger, der ein Alkoholdelikt (über 1,6 Promille) begangen hat eine MPU wie in Deutschland über sich ergehen lassen. Oder: In welchen EU – Land kommmt dieser Bürger vor ein Gericht und wird mit einer Strafe sanktioniert (ohne MPU)?
    D.P.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dieter,

      das Fahren unter Alkoholeinfluss wird in jedem Land unterschiedlich sanktioniert. Über eine ausführliche Auflistung hierüber verfügen wir leider nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Dieter sagt:

    Müssen Autofahrer, die mit Alkohol am Steuer (über 1,6 Promille) in anderen EU – Ländern (z. B. Frankreich, Spanien, Italien
    o. a. EU – Länder) erwischt wurden auch eine MPU – Püfung oder ähnliches ablegen, oder sind dafür die Gerichte zuständig?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dieter,

      in den Ländern der EU gelten unterschiedliche Regelungen. Eine ausführliche Liste hierzu liegt uns leider nicht vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Niklas sagt:

    Hallo,
    Ich(deutscher) war letzte Woche in *** mit Freunden. Ein Fahrer und der Rest hat getrunken. Nun stand das Auto an einer Tankstelle und ich habe es lediglich einen Meter vor gefahren und dabei ein Schild gerammt. Kein Sachschaden. Trotzdem wurde die holländische Polizei gerufen und sie haben mich mitgenommen. Die haben es so dargestellt als wäre ich gefahren. Giebt es da überhaupt eine Grenze ab wann es „fahren“ ist ? Dann sollte mir der Führerschein abgenommen werden ich habe aber nur eine Ausnahme Bescheinigung vom stv Amt weil ich meinen Führerschein verloren habe. Diese wurde aber nicht eingezogen. Ein Fahrverbot wurde aber ausgepreochen. Darf ich jetzt in Deutschland auch nicht fahren? Und welche Strafe erwartet mich ? Hatte 804 Mikrogramm pro liter Luft also ca 1.8 Promille.
    Danke im Voraus !

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Niklas,

      wir kennen uns leider nicht im Detail mit der niederländischen Rechtssprechung aus. Grundsätzlich sollten Sie jedoch von strengeren Strafen als hierzulande ausgehen.

      Sie werden in jedem Fall für die Trunkenheitsfahrt und die Sachbeschädigung sanktioniert. In der Regel gelten die Fahrverbote immer nur für das Land, in welchem Sie ausgesprochen werden; da der Führerschein (oder in Ihrem Fall, die Übergangsbescheinigung) jedoch einbehalten werden kann, könnten Sie in Deutschland dahingehend Probleme bekommen, als das Sie ohne Papiere unterwegs sind. Der komplette Entzug der Fahrerlaubnis kann nur in Deutschland erfolgen. Generell gibt es in solchen Fällen keine pauschalen Aussagen, da dies auch immer Sache der bearbeitenden Behörden ist.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  9. Rodolfo sagt:

    Ich habe seit 2007 in Deutschland gewohnt.
    Ich hatte erst mal spanische Führeschein aber habe ich nach 2 Jahren (2009) ein Deutsche Führerschein bekommen und die Spanische Führeschein zurück gegeben.
    In Oktober 2016 wurde ich mit 1,91 promille Alkohol im Blut aufgehalten= 10 Monaten Sperrfrist und muss MPU machen.

    Seit März 2017 bin ich aber zurück nach Spanien gegangen. Ich habe mein Haus in Deutschland verkauft und habe neues in Spanien gekauft. Seit dann arbeite ich hier und planne nicht zurück nach Deutschland gehen.

    Trotzdem, wollte ich mich über MPU informiert und habe Strassenverkehrsamt kontaktiert.
    Haben mir gesagt das den Führerschein nicht mehr in Deutschland beantragen kann wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne. Ich durfe die Fahrerlaubnisbehörde in Spanien kontaktieren. Sowas habe Ich gemacht, aber in Spanien wurde ich informiert dass :
    “Ein Mitgliedsstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedsstaates eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist”

    Was soll ich machen nach ich mich in Deutschland abgemelden bin? Muss Ich zurück in eine falsche Adresse anmelden und ein MPU machen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rodolfo,

      da Sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland besitzen, wird sich das Ablegen einer MPU in Deutschland als schwierig erweisen. Da solche grenzübergreifenden Formalitäten meist sehr komplex sind und sich die Behörden wegen der Zuständigkeit oft nicht einig sind, können wir leider keine pauschalen Hilfestellungen geben. Unter Umständen empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht um Rat zu bitten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Bruno sagt:

    Hallo, ich bin deutscher mit Wohn-und Firmensitz in D und bin Schweizer mit Schweizer Pass mit Wohnsitz in CH und habe den deutschen Führerschein vor Jahren in der Schweiz abgegeben um den Schweizer Führerschein zu bekommen. Nun wurde mir in der Schweiz wegen sehr hoher Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerausweis entzogen und habe in der Schweiz und Lichtenstein Fahrverbot. Frage: Darf ich mit meinen deutschen Autos in Deutschland fahren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bruno,

      besitzen Sie kein gültiges Dokument über die Fahrerlaubnis, dürfen Sie auch in Deutschland nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Willi sagt:

    Hallo ich habe einen österreichischen Führerschein Wohnsitz in der Schweiz kein Wohnsitz mehr in österreich. Ich habe nun meinen Führerschein verloren. Was mache ich jetzt wo melde ich mich bzw. Wo beantrage ich einen neuen Führerschein?
    Lg & Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Willi,

      in der Regel sollte die Behörde an dem Ort zuständig sein, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Deniz sagt:

    Hallo
    İch bin verzweifelt. Mein couseng aus der Türkei wurde hier in Deutschland geblitzt er muss sein führerschein für 2 Monate abgeben. Allerdings ist er student und im Moment macht er eine länger Reise durch ganz Europa und USA. Es ist unmöglich dass ich ihn jetzt permanent erreiche. Er hat im Studentenwohnheim gelebt was er jetzt aber für mehrere Monate geküngigt hat.
    Was gilt jetzt?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Deniz,

      leider ist uns Ihre genaue Frag nicht klar. Das Fahrverbot gilt uneingeschränkt, egal wie die persönlichen Umstände sind. Außerdem gilt das Fahrverbot auch für andere Länder.

      Wenn Ihr Cousin der Aufforderung der Führerscheinabgabe nicht nachkommt, kann eine Geldstrafe die Folge sein. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Cousin zu erreichen, dann können Sie sich mit der zuständigen Behörde auseinander setzen und versuchen, die Sache so zu klären.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Marius F. sagt:

    Guten Tag

    undzwar bin ich Deutscher auch mit Wohnsitz in Deutschland aber ebenso in der Schweiz ich habe meinen Führerschein in der Schweiz gemacht und wurde Positiv auf THC getestet musste meinen Führerschein abgeben bekam ihn nach ca 1 Monat wieder weil ich unter dem wert war nun musste ich eine MPU machen bei der MPU bekam ich das Ergebnis das ich nicht fahrtauglich bin und mir somit der Führerschein auf unbestimmte zeit enzogen wird und ich verschieden Auflagen bekommen habe und diesem wieder zu bekommen nun meine Frage ich habe die B Aufenthaltsbewilligung kann ich meinen Führerschein nicht einfach neu in Deutschland machen und mit diesem dann auch in der Schweiz fahren und diesen auch wieder in einen Schweizer Führerschein umschreiben lassen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marius,

      da Sie ein Fahrverbot in der Schweiz haben, ist davon auszugehen, dass Sie dort auch nicht mit einem deutschen Führerschein fahren dürfen. Um Klarheit über Ihre konkrete Situation zu bekommen, fragen Sie bitte bei den zuständigen Behörden in der Schweiz nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Leif sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe meinen Wohnsitz in Luxembourg, besitzte einen Luxemburgischen Führerschein, und wurde in Deutschland geblitzt (überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 51km/h). Neben einer Geldbuße ist auch ein Fahrverbot für 1 Monat angeordnet worden (4-Monatsfrist wurde gewährt).
    Muss ich meinen Führerschein an die deutsche Behörde schicken? Gilt das Fahrverbot nur in Deutschland?
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Leif,

      das Fahrverbot gilt nur für Deutschland. Wenn der Führerschein nicht entzogen ist, können Sie in Luxemburg weiterfahren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. sigi sagt:

    Ich wohne in Österreich, bin aber Deutscher und habe auch einen deutschen Führerschein.
    Nun muss ich den Führerschein für 1 Monat abgeben, da ich ausserhalb geschlossener Ortschaft bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km um 47 km zu schnell war (127 kmh).
    Darf ich in Österreich noch fahren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sigi,

      können Sie im Ausland keinen gültigen Führerschein vorlegen, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Schlimmer kommt es, wenn die dortigen Behörden erfahren, dass Sie in Deutschland ein Fahrverbot absitzen. In diesem Fall kann Ihnen unter Umständen auch im Ausland das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden – mit den entsprechenden Folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Sultan sagt:

    Hi liebes Bussgeldkatalog Team,

    erst einmal von meiner seite super tolles Feedback an eure tolle InetSeite!! Gefällt mir super, dass ihr damit allen Menschen mit diversen Verkehrsdelikten weiterhelft.

    Mein Problem:
    Ich wurde in der TÜRKEI mit 0,55 Promille erwischt (Grenze: 0,5 Promille). Ich bin im Besitz einer DEUTSCHEN Fahrerlaubnis. Diese wurde in der Türkei entzogen bzw. ich habe 6 Monate Fahrverbot auferlegt bekommen.

    Frage:
    Gilt dieses Fahrverbot NUR in der Türkei oder AUCH in Deutschland? Es wäre super wenn ich in Deutschland weiterhin fahren darf ……..
    Wenn das Fahrverbot hierzulande nicht gilt, was muss ich tun damit ich den deutschen Behörden einen Nachweis vorlegen kann?

    Vielen Lieben Dank und LG,

    Sultan

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sultan,

      danke für das Lob! In der Regel darf nur das Land, welches die Fahrerlaubnis ausgestellt hat, diese auch entziehen. Sie sollten hierzulande jedoch weiterhin fahren dürfen. Da Sie ja offensichtlich im Moment nicht im Besitz Ihres Führerscheins sind, müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Nicht-Mitführens rechnen. Sie können sich diesbezüglich auch bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  17. Bruno sagt:

    Hallo,

    Ich habe einen Führerscheinentzug von 4 Monaten in Portugal, mein Führerschein ist portugiesisch. Kann ich trotzdem in Deutschland fahren? Was wenn ich in portugal und in Deutschland ein Führerscheinentzug bekommen würde?

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bruno,

      es ist von Land zu Land unterschiedlich, wie solche Fälle gehandhabt werden. In Deutschland gilt: Wenn im Ausstellungsland des Führerscheins ein Fahrverbot besteht, dann darf dieser nicht hierzulande benutzt werden. Sie dürfen also nicht mit ihrem portugiesischem Führerschein fahren. Wir kennen uns nicht im Detail mit den Gesetzten in Portugal aus, aber Sie können davon ausgehen, dass diese ähnlich sind.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  18. Heinrich T. sagt:

    Guten Tag,

    sie schreiben:
    “Im nicht europäischen Ausland ist das Fahren trotz Fahrverbots mitunter ein schwieriges Thema. Reisende sollten sich vorher über die geltenden Gesetze informieren.”

    Ich verbringen meinen Urlaub in Südafrika und bin mir nicht sicher ob ich dort fahren kann ohne eine größere Strafe zu befürchten. Woher bekomme ich diese Information?

    Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe und Ihren Zeitaufwand.

    Viele Grüße,
    H Thor

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Heinrich T.,

      in Südafrika sollten sie einen internationalen Führerschein zusätzlich zu ihrem deutschen Führerschein mitführen. Detaillierte Informationen erhalten Sie z.B. bei der Botschaft des Landes, in das Sie verreisen wollen.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  19. Robert sagt:

    Hallo ich habe ein Fahrverbot von einem Monat hier in Deutschland mit deutschem Führerschein und fahre nach Polen (zwangsurlaub). Darf ich in Polen ein Kfz Bewegen? Ich habe gelesen, dass das Fahrverbot ja nur für das Land gilt wo er abgegeeben werden muss. Somit wäre dann in Polen das fahren wieder legal und für die Dokumentenpflicht könnte man doch eine Fotokopie plus den Bescheid vom Fahrverbot als Nachweis mitnehmen. Mfg Robert

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Robert,

      das kommt auf das Land an. In Polen verhält es sich in der Regel so, dass trotz eines Fahrverbotes in Deutschland gefahren werden darf – das Nicht-Mitführen des Führerscheins würde dann sanktioniert werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  20. Christina sagt:

    Guten Tag,
    der holländische Führerschein von meinem Freund (Holländer mit deutschem Wohnsitz) wurde im Februar 2017 wegen THC entzogen. Er hat sofort mit MPU angefangen. Bei dem 1. Absistenznachweis ist er durchgefallen weil statt 6 Monaten (wie im Vertrag steht) die letzten 9 Monate kontrolliert wurden.
    Statt mit Haaren versucht er es jetzt mit Urin. Diese 6 Monaten laufen jetzt bis Mai.
    Gestern sind wir drauf gestossen dass man mit EU Führerschein um den MPU kommen kann?!
    Er hat seit ca. einem Jahr eine Mietwohnung in Holland weil er dort arbeitet, ist aber in Dland angemeldet.
    Meine Frage: Kann er sich in Holland anmelden und EU Führerschein beantragen und damit legal in Dland Auto fahren?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  21. Florian sagt:

    Hallo,

    ich wurde im Dezember 2016 (ich war zu dieser Zeit auch in der Schweiz wohnhaft) in der Schweiz nach Alkohol kontrolliert und mit 1,4 Promille positiv getestet. Meinen deutschen Führerschein konnten die schweizer Behörden rechtlich nicht einkassieren. Ich wurde in der Schweiz verurteilt und habe ein Fahrverbot erhalten.
    Im Mai 2017 bin ich wieder nach Deutschland gezogen. Ich habe im Dezember Post vom Landratsamt bekommen, dass diese einen Hinweis der schweizer Behörden bekommen hätten, dass ich eine Alkoholfahrt in der Schweiz hatte.
    Ich wurde aufgefordert eine MPU zu machen, obwohl ich in der Schweiz bereits verurteilt wurde.
    Ist dies rechtlich haltbar? Muss ich nun auch in Deutschland eine MPU machen, obwohl dies mein erster Verstoß war?

    Ich bedanke mich für eine kurze Antwort.

    Florian

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Florian,

      in der Regel kann die Behörde bei Zweifeln an der Fahreignung eine MPU verlangen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Eric W sagt:

    Hallo,

    Mein freund wurde in München positiv mit THC gefunden bei eine Polizei kontrolle. Er hat ein Bußgeld in höhe 1500EUR gezahlt. Vor ein paar monate hat er ein brief bekommen das er sein Führerschein in die Bayerische Zentral Bußgeldstelle abgeben sollte. Immer noch, hat er Das nicht gemacht und ein zweites brief kam an, Das sein Führerschein kostenpflichtig beschlagnahmt wird wenn er wieder über Die Deutsche grenze geht. Er lebt in Amsterdam, Kann er immer noch weiter fahren? kann er ein Holländisches Führerschein machen und normal weiterfahren?

    Danke sehr,

    Eric W

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Eric,

      der Führerschein Ihres Freundes ist nun ungültig. Sollten sich die Behörden untereinander austauschen, kann dies auch zu Problemen in den Niederlanden führen. Ihr Freund kann den Führerschein nicht einfach in den Niederlanden machen, wenn gegen ihn in Deutschland eine Sperrzeit verhängt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Robin sagt:

    Guten Tag,

    habe versehentlich Ende November an einer roten Ampel umgedreht. Leider bin ich hierbei geblitzt worden (Rotlichtphase 2.44sek.) Nun liegt mir ein Busgeldbescheid & ein Fahrverbot von einem Monat vor.

    Meine Frage nun: Muss ich mir um meinen (mittlerweile schweizerischen) Führerschein sorgen machen? bzw. ist die deutsche Behörde berechtigt das Fahrverbot auszuschreiben und meinen Führerschein einzuziehen? (auch in der Schweiz)
    Im Bescheid steht außerdem, dass ich bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides 2 Punkte eingetragen bekomme? Das ist doch mit meinem Schweizer Führerschein gar nicht möglich??

    Die Schweiz ist ja kein Mitgliedsstaat der EU. Deswegen meine ich, dass das nicht möglich sei & ich lediglich die mir verhängte Buße zu bezahlen habe?

    Zu meiner Person: Erst/ Hauptwohnsitz: Schweiz, 2. Wohnsitz DE. Führerschein in Deutschland gemacht allerdings gegen einen Schweizer Führerschein ‘getauscht’. Kein Grenzgänger

    Beste Grüße

    Robin

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Robin,

      laut § 16c bis SVG wird in der Schweiz auch nach Widerhandlungen im Ausland der Führerschein entzogen. Sie haben recht, dass die deutschen Behörden nicht hierzu berechtigt sind, doch dies wird dann von den örtlichen Behörden in der Schweiz übernommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Gustav sagt:

    Hallo,

    mir droht demnächst ein Fahrverbot von 4 Wochen. Im Sommer werde ich für 3 wochen in den USA unterwegs sein. Darf Ich in den USA ein KFZ führen oder erstreckt sich das Fahrverbot auch für die USA?

    MFG Gustav. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Gustav,

      wenn Sie ein Fahrverbot bekommen, müssen Sie in der Regel den Führerschein abgeben und können somit nicht mehr mit dem Auto fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Baris sagt:

    Hallo zusammen,

    ich war im September 2017 in der Türkei in Gaziantep im Urlaub. Am 14.09.2017 wurde mein Führerschein wegen Alkohol durch die Polizei eingezogen + habe ich eine Geldstrafe bekommen und diese am nächsten Tag direkt in der Behörde Türkei/Gaziantep bezahlt. Der Führerschein wurde für 6 Monate eingezogen.

    Meine Frage ist:
    Wird mein Führerschein an die Führerscheinstelle im Wohnsitz verschickt, wenn ja, wann? Oder wie erhalte ich mein Führerschein wieder? Gilt das Fahrverbot nur in der Türkei oder auch in Deutschland? Darf die Türkei mein deutschen Führerschein ? Darf ich in Deutschland Auto fahren oder nicht? Darf ich einen Ersatzführerschein beantragen lassen?

    Was muss ich tun? Bitte um Unterstützung. Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Baris,

      nur eine deutsche Behörde kann Ihren Führerschein dauerhaft einziehen. Die türkischen Behörden sollten das Dokument in der Regel zurück nach Deutschland schicken. Auf dem Führerschein sollte dann vermerkt sein, wie lange Ihr Fahrverbot in der Türkei dauert. In der Regel gilt ein im Ausland erteiltes Fahrverbot nur in dem jeweiligen Land. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. David sagt:

    Hallo,
    Ich wurde vor einigen Wochen im Urlaub in Portugal beim Fahren unter Alkoholeinfluss angehalten und mir wurde gesagt, ich muss meinen Führerschein dort hin schicken, es gibt ein Fahrverbot und eine Geldbuße zahlen.
    Wenn ich das gemacht habe, muss ich mit Konsequenzen in Deutschland wie MPU rechnen ?
    Mfg

  27. Norbert sagt:

    Guten Tag,

    die Autovermietung, bei der ich vor etwa 3 Wochen ein Auto angemietet hatte, teilte mir mit, dass ich auf der Autobahn zu dicht aufgefahren sei. Ich fahre seit 30 Jahren unfallfrei und habe in diesen Jahren zwei Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Ich fahre grundsätzlich nicht dicht auf und bin davon überzeugt, dass der Sicherheitsabstand von einem ausscherenden Fahrzeug verursacht worden ist. Ich lebe in Fernost und habe in Deutschland keinen Wohnsitz. Meinen Führerschein brauche ich nicht, da ich nicht selber fahre. Wie will der deutsche Staat meine Fahrerlaubnis entziehen? Soll ich den Führerschein bei der deutschen Botschaft abgeben oder wie wird hier im Normalfall vorgegangen?

    Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.

    VG
    Norbert

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Norbert,

      in der Regel wird der Führerschein per Post eingeschickt. Fragen Sie aber am besten direkt bei der zuständigen Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. ffff sagt:

    Hallo Bußgeld-Team,

    wohne seit 2 Jahren in Deutschland. Bin weiterhin in Österreich angestellt, arbeite aber physisch in DE (Expat).
    Nun habe ich nachdem ich zum dritten mal zu schnell (+20km/h) erwischt wurde, einen Brief erhalten mit der Bitte meinen Führerschein (österreichischen) für einen Monat abzugeben.
    Meine Frage: Darf ein deutsches Amt meinen österreichischen Führerschein einziehen, und wenn ja, wann schicken Sie den Führerschein zu den österreichischen Behörden zurück? Das Fahrverbot gilt doch nur in DE. Dementsprechend müsste ich doch trotzdem in Urlaub (Osteuropa) fahren können in dieser Zeit?

    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo ffff,

      das Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Hierfür müssen Sie den Führerschein für diese Zeit bei den deutschen Behörden abgeben. Dies führt in der Regel dazu, dass Sie mangels nachweisbarer Fahrerlaubnis auch nicht außerhalb des Landes fahren können. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Kate sagt:

    Hallo,

    ein Bekannter vor mir (Österreicher mit österr. Fahrerlaubnis) geriet vor kurzem in Bayern in eine Verkehrskontrolle und wurde dabei zum Urintest aufgefordert. Dieser verlief positiv auf THC. Dann musste er den Bluttest machen, dessen Ergebnisse sind noch ausständig. Meine Frage lautet: wie geht es jetzt weiter? Wenn der THC Wert bei unter 2 ng/ml liegt, ist in Bayern der Grenzwert ja nicht überschritten – kann er nur aufgrund eines positiven Urintests zur Zahlung der Ordnungswidrigkeit (EUR 500) verpflichtet werden? Was ist, wenn er bei positivem Bluttest keine MPU etc. macht – wird ihm dann in Österreich die Fahrerlaubnis entzogen oder gilt nur ein Fahrverbot für 1 Mon. nur in Deutschland?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kate,

      grundsätzlich wird beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Ein Fahrverbot gilt zunächst nur in dem Land, in welchem es erlassen wurde. Österreich und Deutschland tauschen sich aber häufig über Verstöße aus, weshalb dies auch Folgen in Österreich haben kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Crissy sagt:

    Hallo, eine Frage an euch!
    Ein Bekannter, Deutscher, wurde im Jan.2017 in Tschechien nach einer Hochzeitsfeier im Auto angehalten und auf THC und Amphetamine pos. getestet. Test wurde eine Woche danach bezahlt. Das wars. Nach einem Jahr kommt jetzt eine polizeil. Vorladung von dort zur Abgabe einer Erklärung.
    Was soll man davon halten? Was wird im schlimmsten Fall jetzt geschehen? Und das nach 1 Jahr?
    Über eine Rückinfo wären wir dankbar. Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Crissy,

      über das Vorgehen in Tschechien haben wir leider keine detaillierten Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  31. Nicole sagt:

    Hallo, ich bin deutsche mit deutschem Führerschein,mir wurde in Österreich der Schein mit 1,56 Promille abgenommen. Welche Konsequenzen habe ich in Deutschland zu erwarten und wie soll ich mich jetzt erstmal verhalten?

  32. Akif sagt:

    Guten Tag,

    ich lebe in Deutschland und habe deutsche Führerschein.mir ist jmnd in Belgien reingefahren und hat mein Auto geschrottet.das problem war ich hatte 0.29mgL das müsste 0.58 promille sein denke ich.an den unfall hatte ich keine schuld. ich musste mein führerschein für 3 Std.abgeben kein problem.seit dem das sind 5 wochen her hab ich nichts bekommen .ich habe nur Angst dass deutsche Behörden mir peobleme machen bußgeld führerschein etc.. was erwartet mich?
    danke schon mal für Antwort.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Akif,

      das ist pauschal nicht zu beantworten, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  33. Stefan sagt:

    Hallo,bin italiener,wohne in österreich und habe meinen italienischen führerschein,in österreich umgeschrieben,also einen österreichischen führerschein.bin mit einem italienischen auto,von einem freund,in italien zu schnell unterwegs gewesen.strafe hat er per post bekommen und muss jetzt schriftlich angeben,wer gefahren ist. Bekomm ich jetzt fahrverbot in italien und österreich/strafe? Danke für die Antwort

  34. Lukas sagt:

    Guten Tag!
    Ich wohne in Österreich und habe soeben einen Bußgeldbescheid inkl. Fahrverbot für einen Monat bekommen, da ich in Deutschland zu schnell unterwegs war.
    Gilt dieses Fahrverbot nun ausschließlich in Deutschland (und ich kann den FS behalten und in Österreich weiterfahren), oder muss ich den Führerschein nun wirklich für einen Monat abgeben und nach Bayern einschicken?

    Bitte um baldige Auskunft, herzlichen Dank!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Lukas,

      das Fahrverbot gilt nur für Deutschland. Wir dürfen darüber hinaus keine Rechtsberatung erteilen; erkundigen Sie sich daher bitte bei einem Anwalt für Verkehrsrecht über Ihr weiteres Vorgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  35. Georg sagt:

    Hallo,ich bin deutscher mit deutscher Führerschein ,mir wurde der Führerschein entzogen in Rumänien wegen fahren ohne betriebfahrerlaubnis ,die haben mein Führerschein dort behalten seit einem Jahr,bis der Gericht entscheidet die Strafe! Was passiert mir in Deutschland,darf ich fahren ? Oder wie lange dürfen die mein Führerschein dort behalten ? Ich werde dort auf jeden Fall bestraft, was kommt auf mich zu in Deutschland ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Georg,

      ausländische Fahrverbote gelten normalerweise lediglich national. Wenn Sie allerdings in Deutschland fahren wollen, müssen SieIhre Führerscheindokumente dabei haben. Werden Sie ohne kontrolliert, fällt in der Regel ein Bußgeld von 10 Euro an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  36. Adam sagt:

    Hallo
    Ich komme aus Polen. Lebe in Deutschland seit 18 Jahren, aber noch ein polnisches Führerschein weil es in der EU gültig ist . Vor 4 Wochen wurde ich in Polen von der Polizei angehalten, habe die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 50km/h Innenorts überschritten und dadurch wurde der Führerschein für 3 Monate eingezogen. Darf ich in Deutschland fahren trotzdem einen Fahrverbot in Polen?
    Grusse

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Adam,

      wurde in Ihrem Heimatland ein Fahrverbot erteilt, dürfen Sie auch in Deutschland nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  37. kati sagt:

    Hallo, ich bin Deutsche / Wohnsitz Österreich. Habe vor 20 Jahren mein Führerschein abgeben müssen in Deutschland. Kann ich hier in Österreich mein Führerschein wiedererteilen lassen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kati,

      die nötigen Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde an Ihrem Wohnsitz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  38. Sascha sagt:

    Hallo,
    ich lebe in Spanien, und habe dort vor 4 Monaten meinen Führerschein abgenommen bekommen, wegen Alkohol. Den Führerschein habe ich schon zurückbekommen, mein Fahrverbot gilt nur für Spanien die kommenden 4 Monate. Meine Frage ist, da auf dem Führerschein kein Vermerk angebracht ist, ob die spanische Ploizei bei einer Kontrolle in deren System erkennen kann, das ich für Spanien ein Fahrverbot habe mit meinen deutschen Führerschein.

    Ich weiß nicht ob so eine Frage schonmal beantwortet wurde, hier sind ja reichlich Anfragen, falls ja, reicht ein Link zu der Antwort.

    Vielen Dank,

    Sascha

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sascha,

      solche Informationen werden gemeinhin im System gespeichert und sind somit bei einer Verkehrskontrolle abrufbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  39. Erwin sagt:

    Hallo,

    mein Schwager lebt in Polen und besitzt einen polnischen Führerschein. Bei einer Fahrt in Deutschland hat er ein Tempolimit übersehen und wurde in einer 80er-Zone mit 132 km/h geblitzt. Daraufhin kam ein Bussgeldbescheid über 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Kann er in Polen weiterhin fahren ? Ist der Zeitraum für das Fahrverbot in Deutschland flexibel, d.h. hat er Mitspracherecht bei der Festlegung des Zeitraums ?

    Vielen Dank für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Erwin,

      in der Regel gilt das Fahrverbot nur für das Land, in dem es verhängt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  40. Stephan sagt:

    Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger, habe einen deutschen Führerschein und lebe in Österreich. Nun muss ich wegen 45km zu viel in D meinen Führerschein abgeben. Kann ich auch den deutschen FS mit einem Siegel für Fahrten in D sperren lassen oder behalten die ihn dann für 4 Wochen?
    Herzlichen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Stephan,

      der ausstellende Staat darf den Führerschein im Regelfall einbehalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  41. Tanja sagt:

    Hallo. Mir wurde letztes Jahr im November mein Führerschein eingezogen, wegen Alkohol am Steuer. Eine gerichtsverhandlung (Strafe etc) hat noch nicht statt gefunden. Nun lebe ich seit Dezember in Schottland. Kann ich hier meinen Führerschein einfach neu machen ohne anzugeben dass ich schon mal einen besessen habe?
    Liebe Grüsse, tanja

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tanja,

      in der Regel können Sie nur dann einen Führerschein im EU-Ausland erwerben, wenn Sie dort seit mindestens 185 Tagen Ihren Hauptwohnsitz haben und wenn in Deutschland keine Sperrzeit gegen Sie läuft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  42. Heinz E. sagt:

    habe 2007 meinen Schweizer Fuehrerausweis in Norwegischen Ausweis umgetauscht und wurde kurz nach Umtausch wegen Alkohol am Steuer in Norwegen der Fuehrerschein mit Fahrverbot in Norwegen entzogen. Habe aber in der Schweiz den Fuehrerschein wieder gemacht. Kann ich 2018 in Norwegen wieder fahren, resp. wie lange dauert das Fahrverbot?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Heinz,

      aus der Ferne und ohne nähere Angaben können wir nicht beurteilen, wie lange Ihr Fahrverbot währt und ob Sie wieder in Norwegen fahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  43. Art sagt:

    Hallo Redaktion,
    ich bin ungarischer Staatsbürger, lebe in Deutschland. Mir wurde in April mein deutscher FS in Ungarn wegen Alkohol am Steuer entzogen worden. Bußgeld und die Länge des Fahrverbots steht noch aus. Wie kann ich von den ungarischen Behörden mein FS wiedererlangen?
    Beste Grüße, Art

  44. Bernhard L. sagt:

    Hallo,
    ich bin Österreicher mit Wohnsitz seit drei Jahren in Deutschland.
    1. Wird mir bei einem Führerscheinentzug in Österreich mein (österreichischer) Führerschein direkt abgenommen und die Weiterfahrt verweigert?
    2. Ist es bei Führerscheinentzug in Österreich erlaubt, in Deutschland zu fahren?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Bernhard L.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernhard,

      zu 1.) Dies ist durchaus möglich. Zu 2.) Haben Sie keine Fahrerlaubnis mehr, dürfen Sie auch nicht in Deutschland fahren. Zunächst können Sie bei einer Kontrolle keinen Führerschein vorlegen. Die deutschen und österreichischen Behörden betreiben außerdem einen regen Informationsaustausch. Werden Ihre Informationen dann abgefragt, kann es dazu kommen, dass die deutschen Behörden davon erfahren, dass Sie keine Fahrerlaubnis besitzen – mit entsprechenden Konsequenzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  45. Denis sagt:

    Hallo.
    Habe vor 10 Jahren meinen Führerschein in Deutschland gemacht und bin nach Österreich gezogen. Nach verlorenem Führerschein mit verlustanzeige beibdir Polizei und angeforderter karteikarte aus deutschland haben mir dienlsterrwichischen Behörden einen österreichischen Führerschein erstellt.
    Jedoch wurde mir der für 8 Monate wegen alkoholisiertem lenken entnommen.
    Wir möchten aber zurück nach Deutschland ziehen und mich interessiert wie die Situation in Deutschland wäre. Kann ich mir einen neuen ausstellen lassen? Wenn ja wie würde das am besten ablaufen?
    Oder gelten die 8 monatige Sperre auch in DE?
    Vielen Dank vorab!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Denis,

      in der Regel sollten Sie nur dann einen Führerschein in Deutschland bekommen, wenn im Ausland keine Sperrzeit gegen Sie verhängt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  46. Josephin sagt:

    Hallo,
    Ich gebe im Juni meinen Führerschein für einen Monat ab. Von Juni bis August bin ich in Spanien. Gilt mein Fahrverbot auch dort? Danke schonmal

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Josephin,

      auch in Spanien müssen Sie einen gültigen Führerschein vorlegen können. Bekommen die dortigen Behörden heraus, dass Sie nicht fahren dürfen, drohen entsprechende Sanktionen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  47. Lisa sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage. Meine beste Freundin hat ihren Führerschein nicht mal ein Monat und darf damit nicht nach Holland und sie hat es total vergessen und wurden auf den Rückweg angehalten. Aber da waren sie schon in Deutschland. Kann ihr der Führerschein entzogen werden oder was kommt da auf sie zu?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Lisa,

      wurde Ihre Freundin in Deutschland angehalten und haben die niederländischen Behörden keine Informationen darüber, dass sie im Land gefahren ist, sollten keine Konsequenzen zu erwarten sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  48. Dario sagt:

    Hallo

    Mir wurde Ende Dezember 2017 der Führerschein in Österreich entzogen(Deutscher Führerschein) da ich in meinem Auto auf dem Beifahrersitz geschlafen hatte und ca 1,8 Promille hatte

    Mir wurde gesagt dieser wird auf Deutschland geschickt und ich könne mit Konsequenzen rechnen

    Nun ca 6 Monate später ist noch kein Schein da und ich habe noch nichts gehört!
    Nun wollte ich fragen wo ich hier am besten in Österreich einmal nachfragen könnte wo denn mein Schein bleibt

    Und mit was für Konsequenzen sollte ich eigentlich rechnen?

    Schon einmal Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dario,

      um Ihren Führerschein wieder zu bekommen, müssen Sie erst einen Antrag für die Neuerteilung des Führerscheins stellen. Dies tun Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  49. Barbara sagt:

    Hallo

    Mir wurde wegen geschwindigkeitsueberschreitung in Polen mein Deutscher fuehrerschein einbehalten. Ich habe ein 3 monatiges fahrverbot in Polen. Darf ich in Deutschland weiter autofahren?

    Viele Gruesse

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Barbara,

      wenn Ihr Führerschein eingehalten wurde, dürfen Sie nicht weiter Auto fahren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  50. Niki sagt:

    Hallo, mein Freund ist in Österreich bei einer 80’er Zone 50 km/h zu schnell gefahren, nun hat er eine Strafe in Höhe von 334€ + 2 Wochen Fahrverbot in Österreich erhalten. Er selbst ist Schweizer, fährt aber an den Wochenenden zu mir nach Österreich. Was kann passieren, wenn er das Fahrverbot nicht einhaltet und trotzdem in Österreich fährt? Wie kann man draufkommen, dass er in Österreich war?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Niki,

      wenn er das Fahrverbot nicht einhält und beispielsweise kontrolliert wird, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die konkreten Folgen abzuklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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