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Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Trotz Fahrverbot im Ausland unterwegs sein: Geht das?

Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.
Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann Bußgelder nach sich ziehen.

Ist ein deutsches Fahrverbot im Ausland gültig? Darf ich in Deutschland noch fahren, wenn gegen mich ein Fahrverbot im Ausland ausgesprochen wurde? Ab wann droht überhaupt ein Führerscheinentzug im Ausland?

Jeder Autofahrer, der seinen Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit verloren hat, kennt diese Fragen. Meist stellen sie sich, wenn ein Urlaub anliegt oder der Betroffene beruflich Ländergrenzen überqueren muss.

Wann ein Fahrverbot im Ausland gültig ist und wie es mit dem Führerscheinentzug im Ausland aussieht, soll im Folgenden Ratgeber näher betrachtet werden. Die Gesetze des jeweiligen Landes bezüglich der Fahrerlaubnis sind auf jeden Fall zu beachten, damit es nicht zu erheblichen Strafen kommt.

FAQ: Fahrverbot im Ausland

Kann mir im Ausland der Führerschein entzogen werden?

Der Führerschein kann im Ausland in Verwahrung genommen, aber die Fahrerlaubnis nicht dauerhaft entzogen werden, da dies deutschen Behörden vorbehalten ist.

Gilt ein im Ausland verhängtes Fahrverbot auch in Deutschland?

Derzeit können Fahrverbote nicht nach Deutschland übertragen werden. Sie dürfen nur in dem jeweiligen Land nicht Auto fahren. Wurde der Führerschein im jeweiligen Land allerdings eingezogen, besitzen Sie keine gültigen Papiere und dürfen somit auch in Deutschland nicht fahren.

Darf ich ohne meinen Führerschein nach Deutschland zurückfahren?

Wurde der Führerschein im Ausland in Verwahrung genommen, sollten Sie nicht ohne das Dokument nach Deutschland fahren, da dort ggf. Sanktionen (z. B. Bußgeld) drohen können.

Fährt ein Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis, kann dies sowohl in Deutschland als auch im Ausland Konsequenzen haben. Doch für wen gilt ein deutsches Fahrverbot auch im Ausland? Oder ist ein Fahrverbot im Ausland auch in Deutschland gültig?

Kann ein Führerscheinentzug im Ausland drohen?

Zum Führerscheinentzug im Ausland haben viele Fragen. Grundsätzlich: Ein Führerscheinentzug im Ausland kann einen deutschen Autofahrer üblicherweise nicht treffen. Wird er wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol und Drogen kontrolliert, kann ihm zwar der Führerschein abgenommen werden, jedoch droht kein Führerscheinentzug im Ausland. Hier wird der Führerschein lediglich in Verwahrung genommen, denn nur deutsche Behörden können die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen.

Für eine Verwahrung muss jedoch das Vergehen hinreichend nachweisbar sein. Kann die Behörde vor Ort dies, wird der Führerschein abgenommen. Nach einer solchen Verwahrung, ist das Fahren im Ausland oft kompliziert. Wie in Deutschland ist es in den meisten Ländern in der Regel verboten, ohne gültige Papiere ein Fahrzeug zu führen. In diesen Fällen wird dann ein Fahrverbot für das Land ausgesprochen und dies im Dokument vermerkt, jedoch der Führerschein im Ausland nicht dauerhaft einbehalten.

Doch Achtung: Ein Fahrverbot im Ausland hat oft ein Nachspiel im Inland. Bei einem Fahrverbot zu fahren, auch im Ausland, kann teuer werden. Auch wenn ein Fahrverbot im Ausland nicht in Deutschland gültig ist, sollten Autofahrer vorsichtig sein. Ist der Führerschein abgenommen und fährt der Betroffene dennoch weiter, auch zurück nach Deutschland, kann er wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden.

Wie wirkt sich ein deutsches Fahrverbot im Ausland aus?

Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz kann auch teuer werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz kann auch teuer werden.

Wer seine Fahrerlaubnis in Deutschland abgeben musste, sollte im europäischen Ausland bei Fahrten vorsichtig sein. Nach einem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug sollte Sie im Ausland auf die jeweilig gültigen Gesetze achten. Denn trotz einem Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann hohe Bußgelder bzw. eventuell auch Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge haben.

Denn bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug in Deutschland ist es möglich, dass auch im Ausland das Führen eines Fahrzeugs verboten ist. Denn liegen die Papiere nicht vor, bedeutet dies in der Regel ein Fahrverbot im betreffenden Ausland und kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis gelten. Je nach Land fallen hier die Sanktionen unterschiedlich aus. Darüber hinaus kann nach dem jeweiligen Bußgeldkatalogen auch wegen „Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins“ Verfahren anstehen.

So muss in Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien mit mehreren Tausend Euro und eventuell auch einer Haftstrafe gerechnet werden. Aber auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich, der Schweiz, Dänemark, Polen und Slowenien würden zunächst hohe Bußgelder aufgrund fehlender Ausweispapiere anfallen. Aber auch hier können Freiheitsstrafen drohen, wenn dieses Fahren ohne Fahrerlaubnis dann einen Straftatbestand erfüllt.

Im nicht europäischen Ausland ist das Fahren trotz Fahrverbots ebenfalls mitunter ein schwieriges Thema. Reisende sollten sich auch hier vor Fahrten immer über die geltenden Gesetze informieren. In einigen Ländern kann durchaus ein Fahrverbot für Ausländer, wenn diese keine gültigen Papiere mitführen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?
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192 Kommentare

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  1. Leif
    Am 16. November 2017 um 9:31

    Guten Tag,
    Ich habe meinen Wohnsitz in Luxembourg, besitzte einen Luxemburgischen Führerschein, und wurde in Deutschland geblitzt (überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 51km/h). Neben einer Geldbuße ist auch ein Fahrverbot für 1 Monat angeordnet worden (4-Monatsfrist wurde gewährt).
    Muss ich meinen Führerschein an die deutsche Behörde schicken? Gilt das Fahrverbot nur in Deutschland?
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 18:08

      Hallo Leif,

      das Fahrverbot gilt nur für Deutschland. Wenn der Führerschein nicht entzogen ist, können Sie in Luxemburg weiterfahren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Marius F.
    Am 10. November 2017 um 12:32

    Guten Tag

    undzwar bin ich Deutscher auch mit Wohnsitz in Deutschland aber ebenso in der Schweiz ich habe meinen Führerschein in der Schweiz gemacht und wurde Positiv auf THC getestet musste meinen Führerschein abgeben bekam ihn nach ca 1 Monat wieder weil ich unter dem wert war nun musste ich eine MPU machen bei der MPU bekam ich das Ergebnis das ich nicht fahrtauglich bin und mir somit der Führerschein auf unbestimmte zeit enzogen wird und ich verschieden Auflagen bekommen habe und diesem wieder zu bekommen nun meine Frage ich habe die B Aufenthaltsbewilligung kann ich meinen Führerschein nicht einfach neu in Deutschland machen und mit diesem dann auch in der Schweiz fahren und diesen auch wieder in einen Schweizer Führerschein umschreiben lassen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 10:38

      Hallo Marius,

      da Sie ein Fahrverbot in der Schweiz haben, ist davon auszugehen, dass Sie dort auch nicht mit einem deutschen Führerschein fahren dürfen. Um Klarheit über Ihre konkrete Situation zu bekommen, fragen Sie bitte bei den zuständigen Behörden in der Schweiz nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Deniz
    Am 9. November 2017 um 4:17

    Hallo
    İch bin verzweifelt. Mein couseng aus der Türkei wurde hier in Deutschland geblitzt er muss sein führerschein für 2 Monate abgeben. Allerdings ist er student und im Moment macht er eine länger Reise durch ganz Europa und USA. Es ist unmöglich dass ich ihn jetzt permanent erreiche. Er hat im Studentenwohnheim gelebt was er jetzt aber für mehrere Monate geküngigt hat.
    Was gilt jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:07

      Hallo Deniz,

      leider ist uns Ihre genaue Frag nicht klar. Das Fahrverbot gilt uneingeschränkt, egal wie die persönlichen Umstände sind. Außerdem gilt das Fahrverbot auch für andere Länder.

      Wenn Ihr Cousin der Aufforderung der Führerscheinabgabe nicht nachkommt, kann eine Geldstrafe die Folge sein. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Cousin zu erreichen, dann können Sie sich mit der zuständigen Behörde auseinander setzen und versuchen, die Sache so zu klären.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  4. Willi
    Am 7. November 2017 um 14:39

    Hallo ich habe einen österreichischen Führerschein Wohnsitz in der Schweiz kein Wohnsitz mehr in österreich. Ich habe nun meinen Führerschein verloren. Was mache ich jetzt wo melde ich mich bzw. Wo beantrage ich einen neuen Führerschein?
    Lg & Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:04

      Hallo Willi,

      in der Regel sollte die Behörde an dem Ort zuständig sein, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Bruno
    Am 3. November 2017 um 7:59

    Hallo, ich bin deutscher mit Wohn-und Firmensitz in D und bin Schweizer mit Schweizer Pass mit Wohnsitz in CH und habe den deutschen Führerschein vor Jahren in der Schweiz abgegeben um den Schweizer Führerschein zu bekommen. Nun wurde mir in der Schweiz wegen sehr hoher Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerausweis entzogen und habe in der Schweiz und Lichtenstein Fahrverbot. Frage: Darf ich mit meinen deutschen Autos in Deutschland fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 9:44

      Hallo Bruno,

      besitzen Sie kein gültiges Dokument über die Fahrerlaubnis, dürfen Sie auch in Deutschland nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Rodolfo
    Am 24. Oktober 2017 um 23:44

    Ich habe seit 2007 in Deutschland gewohnt.
    Ich hatte erst mal spanische Führeschein aber habe ich nach 2 Jahren (2009) ein Deutsche Führerschein bekommen und die Spanische Führeschein zurück gegeben.
    In Oktober 2016 wurde ich mit 1,91 promille Alkohol im Blut aufgehalten= 10 Monaten Sperrfrist und muss MPU machen.

    Seit März 2017 bin ich aber zurück nach Spanien gegangen. Ich habe mein Haus in Deutschland verkauft und habe neues in Spanien gekauft. Seit dann arbeite ich hier und planne nicht zurück nach Deutschland gehen.

    Trotzdem, wollte ich mich über MPU informiert und habe Strassenverkehrsamt kontaktiert.
    Haben mir gesagt das den Führerschein nicht mehr in Deutschland beantragen kann wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne. Ich durfe die Fahrerlaubnisbehörde in Spanien kontaktieren. Sowas habe Ich gemacht, aber in Spanien wurde ich informiert dass :
    “Ein Mitgliedsstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedsstaates eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist”

    Was soll ich machen nach ich mich in Deutschland abgemelden bin? Muss Ich zurück in eine falsche Adresse anmelden und ein MPU machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:59

      Hallo Rodolfo,

      da Sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland besitzen, wird sich das Ablegen einer MPU in Deutschland als schwierig erweisen. Da solche grenzübergreifenden Formalitäten meist sehr komplex sind und sich die Behörden wegen der Zuständigkeit oft nicht einig sind, können wir leider keine pauschalen Hilfestellungen geben. Unter Umständen empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht um Rat zu bitten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Niklas
    Am 17. Oktober 2017 um 0:41

    Hallo,
    Ich(deutscher) war letzte Woche in *** mit Freunden. Ein Fahrer und der Rest hat getrunken. Nun stand das Auto an einer Tankstelle und ich habe es lediglich einen Meter vor gefahren und dabei ein Schild gerammt. Kein Sachschaden. Trotzdem wurde die holländische Polizei gerufen und sie haben mich mitgenommen. Die haben es so dargestellt als wäre ich gefahren. Giebt es da überhaupt eine Grenze ab wann es „fahren“ ist ? Dann sollte mir der Führerschein abgenommen werden ich habe aber nur eine Ausnahme Bescheinigung vom stv Amt weil ich meinen Führerschein verloren habe. Diese wurde aber nicht eingezogen. Ein Fahrverbot wurde aber ausgepreochen. Darf ich jetzt in Deutschland auch nicht fahren? Und welche Strafe erwartet mich ? Hatte 804 Mikrogramm pro liter Luft also ca 1.8 Promille.
    Danke im Voraus !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:40

      Hallo Niklas,

      wir kennen uns leider nicht im Detail mit der niederländischen Rechtssprechung aus. Grundsätzlich sollten Sie jedoch von strengeren Strafen als hierzulande ausgehen.

      Sie werden in jedem Fall für die Trunkenheitsfahrt und die Sachbeschädigung sanktioniert. In der Regel gelten die Fahrverbote immer nur für das Land, in welchem Sie ausgesprochen werden; da der Führerschein (oder in Ihrem Fall, die Übergangsbescheinigung) jedoch einbehalten werden kann, könnten Sie in Deutschland dahingehend Probleme bekommen, als das Sie ohne Papiere unterwegs sind. Der komplette Entzug der Fahrerlaubnis kann nur in Deutschland erfolgen. Generell gibt es in solchen Fällen keine pauschalen Aussagen, da dies auch immer Sache der bearbeitenden Behörden ist.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  8. Dieter
    Am 10. Oktober 2017 um 10:12

    Müssen Autofahrer, die mit Alkohol am Steuer (über 1,6 Promille) in anderen EU – Ländern (z. B. Frankreich, Spanien, Italien
    o. a. EU – Länder) erwischt wurden auch eine MPU – Püfung oder ähnliches ablegen, oder sind dafür die Gerichte zuständig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:43

      Hallo Dieter,

      in den Ländern der EU gelten unterschiedliche Regelungen. Eine ausführliche Liste hierzu liegt uns leider nicht vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Dieter P.
    Am 9. Oktober 2017 um 14:59

    Können Sie mich darüber informieren, in welchen EU – Land muss der Bürger, der ein Alkoholdelikt (über 1,6 Promille) begangen hat eine MPU wie in Deutschland über sich ergehen lassen. Oder: In welchen EU – Land kommmt dieser Bürger vor ein Gericht und wird mit einer Strafe sanktioniert (ohne MPU)?
    D.P.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:15

      Hallo Dieter,

      das Fahren unter Alkoholeinfluss wird in jedem Land unterschiedlich sanktioniert. Über eine ausführliche Auflistung hierüber verfügen wir leider nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Thomas
    Am 1. Oktober 2017 um 18:49

    Hallo
    Ich erhalte laut Bußgeldkatalog wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland ein Fahrverbot. Ich habe sowohl in Deutschland als auch in Luxembourg einen Wohnsitz. Bislang habe ich nur den Deutschen Führerschein.
    Kann ich den in Luxembourg (bevor ich ihn in D abgeben muss), registrieren und dort nach der Abgabe in Deutschland einen Ersatz erhalten, mit dem ich wenigstens außerhalb Deutschlands legal fahren kann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 8:55

      Hallo Thomas,

      hierzu kann Ihnen die zuständige Behörde Auskunft erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Thomas
    Am 21. September 2017 um 19:03

    Hallo,
    Ich bin Luxemburger, habe einen luxemburgischen FS und bin wohnhaft in Deutschland,arbeite aber in Luxemburg.
    Ich wurde jetzt vor kurzem geblitzt,das erste Mal überhaupt. War außerorts 59km/h zu schnell.
    Mit was muß ich rechnen?
    Einen FS Entzug ist ja nicht zu befürchten,da ich den FS beruflich benötige, außer vielleicht ein Eintrag?
    Ich danke Ihnen im voraus
    Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:03

      Hallo Thomas,

      in der Regel dürfen deutsche Behörden einen ausländischen Führerschein nicht dauerhaft einziehen. Allerdings wird ein Vermerk auf dem Führerschein angebracht, dem zu entnehmen ist, von wann bis wann das Fahrverbot in Detschland gültig ist. In diesem Zeitraum dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug führen. Nur weil Sie den Führerschein beruflich benötigen, heißt das noch nicht automatisch, dass Sie das Fahrverbot umgehen können. Möchten Sie gegen das Fahrverbot vorgehen, müssen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Sie hierzu beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Fred K.
    Am 21. September 2017 um 17:10

    Habe in Tschechien schon mal mein Führerschein gemacht. Muss ich den füherschein nochmal machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:58

      Hallo Fred,

      haben Sie einen gültigen tschechischen Führerschein, dürfen Sie in der Regel mit diesem in Deutschland fahren, solange dort keine Sperrfrist gegen Sie verhängt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Tamara L.
    Am 16. September 2017 um 0:33

    Ich habe schon sehr lange meinen Führerschein,bin Õsterreicherin und habe auch einen õsterreichischen Führerschein.Letztens hab ich an 2 Tagen meine Schwiegertochter nach Hause nach Deutschland gefahren.Wurde an einem Tag 3 mal innerorts geblitzt.Und am 2 ten Tag noch einmal.Kann man mir jetzt in Deutschland den Führerschein entziehen?Und gilt das auch für Õsterreich?Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:33

      Hallo Tamara,

      in der Tat kann ein Fahrverbot in Deutschland erfolgen – dieses gilt jedoch nur auf deutschem Boden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Egzon
    Am 5. September 2017 um 20:57

    Hallo

    Ich bin schweizer und war auf Besuch in Deutschland unterwegs. Ich habe die 100er Taffel auf der Autobahn nicht gesehen und davor war es unbegrenzt. Ich wurde mit 150km/h geblitzt. Was erwartet mich konkret? Wird mir der Führerschein in der Schweiz abgezogen? Kommen weitere Strafen als die 160euro auf mich zu? Ich habe keine ahnung und bitte dringend um eine Antwort. Vielen Dank im Voraus und lG Egzon

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:38

      Hallo Egzon,

      Sie werden Sich auf eine hohe Geldstrafe, Punkte im deutschen Verkehrsregister und auch ein Fahrverbot einstellen müssen – Fahrverbot heißt, dass Sie nur kurzzeitig gesperrt sein werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist jedoch unwahrscheinlich. Selbst wenn Ihnen ein Fahrverbot in Deutschland verhangen würde, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf Ihre Erlaubnisse in der Schweiz – Sie sollten also trotz Geldstrafe und Fahrverbot weiterhin in der Schweiz fahren dürfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. Denise
    Am 4. September 2017 um 2:38

    Hallo!

    Mein Freund ist im April nach Deutschland gefahren (wohnt aber in Österreich). Bei der ersten Verkehrskontrolle hat alles gepasst. Kurze Zeit später gab es die zweite Kontrolle. Die Polizei meinte der Führerschein sei gefälscht. Es ist ein bulgarischer Führerschein und es gab in den ganzen 5 Jahren keine Probleme. Sein Führerschein wurde genommen und es folgte eine Strafe. Was könnte passieren wenn er diese Strafe jetzt nicht bezahlen kann? Für sein Beruf braucht er den Führerschein. Wird in Österreich die Situation auch überprüft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 9:23

      Hallo Denise,

      das kommt darauf an, ob Ihr Freund Bulgare ist und in Österreich gewohnt hat oder ob er lediglich einen Führerschein in Bulgarien absolviert hat. In Deutschland gilt die Regel, dass für deutsche Bürger bspw. der ausländische Führerschein nur dann anerkannt wird, wenn die betroffene Person mindestens sechs Monate dort gelebt hat – somit soll der Führerscheintourismus eingedemmt werden.
      Wenn der Führerschein rechtens ausgestellt wurde und keine Fälschung ist, dann weisen Sie die zuständigen Behörden unbedingt darauf hin. Da Bulgarien Teil der EU ist, dürfte er eigentlich problemlos fahren dürfen.

      Kann er die Strafe nicht direkt bezahlen, gibt es meist die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die deutsche und österreichische Justiz zusammenarbeiten. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  16. Tito
    Am 28. August 2017 um 14:07

    Hallo habe eine Eu führeschein dies würde mir etzogen habe aber die einbehalten und als vermisst gemeldet ,wohne jetzt in der Schweiz (genf) und weil ich über eine jahre hier wohne muss ich die umtauschem wann ich fahren will kann ich das machen oder werde ich probleme kriegen weil in der andere Eu ländern darf ich fahren selbst ohne umtauschen zu müssen oder oder kriegen die behörden hier auskünft darüber…?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 9:26

      Hallo Tito,

      unter Umständen müssen die Behörden in der Schweiz mit den deutschen Kollegen Kontakt aufnehmen. Kommt dabei heraus, dass Sie den Führerschein noch besitzen, obwohl Sie ihn hätten abgeben müssen, könnten Sanktionen durchaus die Folge sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Milan
    Am 27. August 2017 um 14:52

    Servus eine Frage an euch.

    Ich habe meinen deutschen Führerschein angeben müssen und muss eine MPU machen. (Einfluss von Betäubungsmittel). Habe jedoch nie die MPU gemacht. Leben jetzt im Ausland (nicht in der EU) .
    Meine Frage ist also ich habe keinen Führerschein aber eine Kopie davon. Bekomme keinen ausländischen schein ohne dass deutsche original. Gilt mein Fahrverbot hier ? Hier gibt es weder eine MPU höchstens nur 6 Monate Fahrverbot? MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 12:29

      Hallo Milan,

      wie sich die Situation im EU-Ausland verhält, können wir leider nicht beantworten. Sie werden sich mit der zuständigen Behörde im Ausland in Verbindung setzen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. DaniP
    Am 22. August 2017 um 20:20

    Hallo
    Ich bin Österreichischer Stadtsbürger und wohne 2 Jahre in der Schweiz.Habe nach eine halben Jahr den Österreichischen FS um schreiben lassen auf einen Schweizer FS( Österreischische FS wurde zurück geschickt nach Österreich). Vor ca.1 Monat wurde mir der Schweizer FS entzogen an der Grenze entzogen. Fahren unter Drogeneinfluss. THC Wert war zu hoch und Amphitamin haben sie auch im Blut gefunden der Wert von Amphitamin war aber nicht zu hoch. Und nun zu meiner Frage: Kann ich mir den Österreichischen FS wieder holen wenn ich retour gehe( nach Österreich) oder muss ich da auch mit einer Strafverfolgung rechnen?? Weil umtauschen bzw. umschreiben ist ja nicht möglich weil ich da ja den Schweizer FS benötigen würde. Und Schweizer Untersuchung würde mich mehr als 5000 CHF kosten was mir zu viel ist. Bitte um Rat.
    Besten Dank
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 10:42

      Hallo DaniP,

      in der Regel können Sie nicht einfach wieder eine Ausstellung des Führerscheins in Österreich beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Ertugrul
    Am 19. August 2017 um 23:32

    Hallo,

    Mir wurde gestern in der Türkei der Führerschein für 6 Monate entzogen wegen 0,5 Promille. Die Polizei meinte dass ich nach 6 Monaten meinen Führerschein beim Konsulat abholen kann. Meine Frage wäre ob ich jetzt auch in Deutschland Fahrverbot habe ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 13:10

      Hallo Ertugrul,

      ein Entzug der Fahrerlaubnis ist nur möglich, wenn Sie einen türkischen Führerschein besitzen. In diesem Fall gilt der Entzug ebenfalls in Deutschland. Haben Sie hingegen eine deutsche Fahrerlaubnis, haben Sie wahrscheinlich in der Türkei ein Fahrverbot bekommen. Dieses gilt in der Regel nicht hierzulande.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Jürgen
    Am 19. August 2017 um 9:41

    Hallo, in bin Deutscher Stadtbürgen und bekam gestern 18.08.2017 vom Gericht den Bescheid Fahrerlaubnis Vorläufige entzogen und die Beschlagnahmung des Führerscheins. § 111a Abs. III StPO

    Ich lebe mehrere Monate in Thailand bei der Abgabe des Deutschen Führerschein in Deutschland kann ich in Thailand nicht mehr mit meinen International Führerschein der nur in Verbindung mit meinem Deutschen Führerschein Steht fahren. Ich brauche deshalb den Original Führerschein für Thailand deshalb meine Frage an Sie

    Muß ich den Führerschein abgeben oder kann ich auch einen Eintrag in den Führerschein bekommen für Deutschland, aber dann den Führerschein behalten für das Ausland.

    und noch eine frage, in welchem EU Land kann ich bei einem Fahrverbot (Fahrerlaubnis Vorläufig entzogen) mit meinen Deutschen Führerschein weiter fahren. Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 14:08

      Hallo Jürgen,

      in der Tat ist es in dieser Situation möglich, lediglich einen Eintrag vornehmen zu lassen. In diesem Fall können Sie in anderen Ländern weiterfahren, da ein Fahrverbot grundsätzlich nur in dem Land gilt, in welchem es ausgesprochen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Juerg
    Am 15. August 2017 um 7:56

    Hallo,
    ich wurde in Deutschland geblitzt und habe nun dafür 1 Monat Fahrverbot gekriegt. Da ich aus der Schweiz komme ist nun die Situation das ich meinen Führerschein an die Bussgeldstelle einsenden müsste. Meine Problem ist nun, wenn ich meinen Originalen Führerausweis einsende, mache ich mich ja strafbar laut Schweizerischem Gesetz, wenn ich dann Fahre ohne Ausweis in dieser Zeit wo mein Führerschein per Post unterwegs ist nach Deutschland.
    Oder was passiert wenn der Eingeschriebene Brief verloren geht? Wir schreiben das Jahr 2017, kann so etwas nicht in elektronischer Form abgehandelt werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 11:32

      Hallo Juerg,

      in der Regel wird ein Aufkleber auf Ihrem Führerschein angebracht, der über das Fahrverbot Auskunft gibt. Dies ist nur möglich, wenn die zuständige Behörde den Führerschein auch kurzfristig in den Händen halten kann. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. bussgeldkatalog.org
    Am 7. August 2017 um 11:38

    Hallo,

    dies wird von der entsprechenden Behörde entschieden.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. bussgeldkatalog.org
    Am 7. August 2017 um 9:48

    Hallo Panzer,

    dies steht nicht zu erwarten.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Thomas
    Am 6. August 2017 um 2:42

    Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger und habe auch einen deutschen Führerschein. Nun wurde ich in Österreich bei einer Polizeikontrolle angehalten, 0,55 Promille. Die Polizisten meinten es wird ein Bußgeld in Höhe von 500-800€ auf mich zukommen, ob es Punkte in Flensburg gibt konnten sie mir nicht sagen (fatal, da ich erst 19 hin und nach deutschem Recht kein Alkohol am Steuer haben darf, aber ich bin ja in Österreich). Womit kann ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 11:12

      Hallo Thomas,

      in der Regel haben Verstöße im Ausland keinen Einfluss auf das deutsche Punktekonto.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Tobias
    Am 3. August 2017 um 3:17

    Hallo, bin deutscher Staatsbürger aber wohne seit 2014 in Tschechien. Habe einen FS aus Tschechien sowie auch den tschechischen Bürgerpass mit Wohnsitz in Tschechien. Wurde in Deutschland mit einem deutschen Firmenwagen mit 31km/h zu viel geblitzt und soll jetzt meinen FS in Deutschland für 1 Monat abgeben. Muss ich diesen jetzt wirklich in Deutschland abgeben obwohl ich in Tschechien wohne und diesen ja auch dort für meinen Job benötige ?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 11:31

      Hallo Tobias,

      Sie haben die Möglichkeit, lediglich einen Aufkleber auf Ihren Führerschein platzieren zu lassen, welcher das Fahrverbot in Deutschland verdeutlicht. Auf diesem Weg können Sie mit Ihrem Führerschein weiterhin in Tschechien fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Dini
    Am 1. August 2017 um 21:05

    Hallo, bin Berufskraftfahrer war heute in Italien unterwegs musste einen Wohnwagen überholen da er immer wieder eine Vollbremsung machte und auf den Standstreifen fuhr. Leider wahr es im Überholverbot und ich wurde gleich zur Kasse gebeten 350€ es schlimmste ist das Sie mir meinen Führerschein einbehalten haben. Wie bekomme ich den wieder ? Gibt es jetzt Konsequenzen auch von deutscher Seite? Darf ich mit dem italienischen Zettel noch fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 10:44

      Hallo Dini,

      sofern Sie in Deutschland ohne das Dokument fahren, droht Ihnen ein Bußgeld von 10 Euro. Sie können in der Regel bei den italienischen Behörden erwirken, dass lediglich ein Vermerk auf Ihren Führerschein angebracht wird, aus welchem das Fahrverbot in Italien hervorgeht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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