Schlüsselzahlen im Führerschein: Was bedeuten Sie?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie Sie Schlüsselzahlen in Führerschein und Fahrzeugschein richtig interpretieren

EU-weit gültige Schlüsselzahlen

Schlüs­sel­zahlEr­klä­rung
01Sehhilfe und/oder Augenschutz,
wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01Brille
01.02Kontaktlinsen
01.03Schutzbrille
02Hörhilfe/ Kommu­nikationshilfe
03Prothese/ Orthese der Gliedmaßen
05Fahrbeschrän­kung aus medizinischen Gründen:
05.01Nur bei Tageslicht
05.02In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts/ innerhalb der Region …
05.03Ohne Beifahrer/Sozius
05.04Beschränkt auf eine höchst­zulässige Geschwin­digkeit von nicht mehr als … km/h
05.05Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrer­laubnis ist
05.06Ohne Anhänger
05.07Nicht gültig auf Autobahnen
05.08Kein Alkohol
10Angepasste Schaltung
15Angepasste Kupplung
20Angepasste Brems­mechanismen
25Angepasste Beschleunigungs­mechanismen
30Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungs­mechanismen
35Angepasste Bedien­vorrichtungen
40Angepasste Lenkung
42Angepasste(r) Rückspiegel
43Angepasster Fahrersitz
44Anpassungen des Kraftrades:
44.01Bremsbetä­tigung vorn/ hinten mit einem Hebel
44.02(Angepasste) handbe­tätigte Bremse
44.03(Angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04Angepasste Beschleunigungs­mechanismen
44.05Angepasste Handschaltung und Handkupplung
44.06Angepasster Rückspiegel
44.07Angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45Kraftrad nur mit Beiwagen
46Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge
50Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugiden­tifizierungsnummer)
51Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
70Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU-Unterschei­dungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungs­staates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)
71Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU-Unterschei­dungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterschei­dungszeichen)
72Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motor­leistung von höchstens 11 kW (A1)*
73Nur für vierrädrige Kraft­fahrzeuge der Klasse B (B1)
74Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamt­masse von höchstens 7.500 kg (C1)*
75Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)*
76Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamt­masse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässigen Gesamt­masse der Fahrzeug­kombination 12.000 kg und die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahr­zeugs nicht übersteigen (C1E)*
77Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern

a) das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und

b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)*
78Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungs­pedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedie­nenden Kupplungs­hebel verfügen, das (der) vom Fahrer beim Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahr­zeugs sowie beim Gang­wechsel bedient werden muss
79 (...)Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifi­kationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG
79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berech­tigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungs­freien Anhängern, wobei die Ges.masse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Ges.masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Ges.masse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 ≤ 25/7 500 kg)Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
79 (L ≤ 3)Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79.01Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen
79.02Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM
79.03Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04Nur Fahrzeugkom­binationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
79.05Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
79.06Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt
80Nur für Inhaber einer Fahrer­laubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
81Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
90Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenom­mene Anpassungen verwendet werden
95Kraftfahrerin/ Kraftfahrer, die/ der Inhaberin/ Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.14)]
96Fahrzeugkom­binationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.
196Berechtigt Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B zum Fahren von 125ccm-Motorrädern in Deutschland.
Was bedeuten nur all diese geheimnisvollen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?
Was bedeuten nur all diese geheimnisvollen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?

Zunächst scheint ein Führerschein ein einfaches Dokument zu sein. Auf der Vorderseite prangt ein Foto der Person, welche bestimmte Fahrzeuge steuern darf mit einer Reihe von Angaben, die bereits von dem Personalausweis bekannt sein dürften. Und auf der Rückseite sehen Sie Symbole der einzelnen Fahrerlaubnisklassen und neben den Klassen, welche Sie steuern dürfen, finden Sie das Datum, an dem Sie diejenige Fahrerlaubnis erworben haben.

Ganz rechts jedoch, in der Spalte unter der Nummer 12, finden Sie eventuell seltsame Nummern, welche zu den einzelnen Führerscheinklassen zu gehören scheinen, deren Sinn sich jedoch nicht ohne weiteres erschließt. Und Sie fragen sich nach der Bedeutung dieser Schlüsselnummer.

Auch im Fahrzeugschein finden sich Schlüsselzahlen, die auf den ersten Blick keinen Sinn machen. Deshalb klären wir Sie über die Schlüsselzahlen in Führerschein und Fahrzeugschein im Folgenden auf!

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01

FAQ: Schlüsselzahlen beim Führerschein

Wozu dienen die Schlüsselzahlen?

Mithilfe von Schlüsselzahlen kann eine Fahrerlaubnis erweitert oder eingeschränkt werden. Dabei lassen sich Schlüsselzahlen unterscheiden, die nur in Deutschland oder in der gesamten EU Anwendung finden.

Was bedeuten die europäischen Schlüsselzahlen?

Eine Übersicht zu den Schlüsselzahlen, die in der gesamten EU gelten, finden Sie hier.

Welche deutschen Schlüsselzahlen gibt es?

Die Bedeutung der ausschließlich in Deutschland geltenden Schlüsselzahlen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Informationen zu speziellen Schlüsselnummern und Fahrerlaubnisklassen

Mit der B196-Erweiterung Motorrad fahren: Was ist zu beachten?

Seit Januar 2020 können Autofahrer in ihren Führerschein die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen, um leichte Motorräder fahren zu dürfen. Wie die Eintragung funktioniert und weitere Informationen zum B196-Führerschein erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Mit dem Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 dürfen Sie erst A2-Krafträder und später auch die großen Maschinen fahren.

Viele Wege führen nach Rom - oder auch zum großen Motorradführerschein. Der Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 ist einer dieser möglichen Wege. Hier lesen Sie, wie Sie diesen bekommen und welche Krafträder Sie nach der Erlangung dieser Fahrerlaubnis führen dürfen. » Weiterlesen...

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Wer seinen nächsten Sommerurlaub mit dem Wohnwagen plant, darf nicht vergessen, die Führerscheinklasse zu prüfen. Die Schlüsselzahl B96 ist die perfekte Fahrerlaubniserweiterung für alle Anhänger ab 750 kg. Mehr dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein?

Auf einem Führerschein mit Kennzahlen steht mehr drauf, als Sie vielleicht dachten. So kann es sein, dass eine Schlüsselnummer den Führerschein auf konkrete Fahrzeuggrößen beschränkt. Wollen Personen mit körperlichen Einschränkungen mobil sein, dürfen Sie nur Fahrzeuge mit behindertengerechter Ausstattung fahren. Bei anderen Personen wiederum geben die auf dem Führerschein befindlichen Schlüsselnummern an, dass diese nicht auf der Autobahn oder nur bei Tageslicht fahren dürfen.

Mit den Codes in Spalte 12 passen also wesentlich mehr Informationen auf den Kartenführerschein als ohne Schlüsselzahlen. Beim EU-Führerschein ist jedoch zu beachten, dass manche Schlüsselzahlen in allen Staaten der Europäischen Union gelten, andere jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland.

Sie finden zu sämtlichen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein eine Aufschlüsselung in Anlage 9 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche in der obigen Liste auszugsweise wiedergegeben wird. In der Tabelle werden die EU-weiten Schlüsselzahlen (harmonisierte Schlüsselzahlen) erläutert. Nationale Schlüsselzahlen finden Sie in der Liste unten.

National gültige Schlüsselzahlen im Führerschein

Allerdings kann der EU-Führerschein auch nationale Schlüsselzahlen gemäß FeV enthalten, die nur in Deutschland verwendet werden und damit auch nur in der Bundesrepublik gültig sind. Folgende Tabelle führt diese vollständig auf:

Schlüs­sel­zahlEr­klä­rung
104Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamt­masse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172Klasse C, gültig auch für Kraftfahr­zeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugma­schinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombi­nationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahr­zeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
176Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses
177Beschränkungen, Nebenbe­stimmungen und Zusatzan­gaben nach mitzufüh­rendem Anhang zum Führerschein
178Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr
179Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familien­angehörige befördert werden
180(weggefallen)
181Klasse T, nur gültig für Kraftfahr­zeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM)
182Auflagen zu den Klassen D1, D1E, D und DE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahr­zeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen, nur im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses von der Fahrer­laubnis Gebrauch zu machen, entfallen nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
183(weggefallen)
184Auflagen:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbe­scheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbe­scheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und

2. nur, wenn die in der Prüfungsbe­scheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person

a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweize­rischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkon­zentration führt, und

c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrs­gesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungs­gemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
185Auflagen zu den Klassen C und CE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildung­sberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
186Auflagen zu den Klassen D1 und D1E:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsaus­bildung abgeschlossen hat.
187Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, und

3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn die Berufsaus­bildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.
188Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungs­fahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs­dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
189Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgese­tzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungs­fahrten mit Einsatzfahr­zeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs­dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastro­phenschutzes.
190Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungs­zwecken in gewerbliche Fahrzeug­werkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
191Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeug­werkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
192(weggefallen)
193Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personen­beförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linien­längen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqua­lifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG.
194Klasse B berechtigt im Inland
a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1
b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.
195Auflage zu der Klasse AM:
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.
196Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Wenn Sie beruflich Güter oder Personen im Straßenverkehr befördern möchten, genügt es nicht alleine, dass Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D für Lastkraftwagen beziehungsweise Busse besitzen. Sie müssen gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz zusätzlich einen Kurs absolvieren, welcher mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vermerkt wird.

Für welche Führerscheinklassen gelten die Schlüsselzahlen?

Auf der Rückseite finden Sie die Führerscheinklassen und dazugehörige Schlüsselzahlen.
Auf der Rückseite finden Sie die Führerscheinklassen und dazugehörige Schlüsselzahlen.

Die Rückseite des EU-Führerscheins ist so aufgebaut, dass für jede der einzelnen Führerscheinklassen unterschiedliche Schlüsselnummern angegeben werden können. Viele der Schlüsselnummern beziehen sich sowieso nur auf bestimmte Klassen, wie die B-Schlüsselnummer 96, welche es Fahrern der Klasse B gestattet, ein Gespann von mehr als 3.500 Kilogramm (aber nicht mehr als 4.250 Kilogramm) zulässigem Gesamtgewicht durch den Verkehr zu steuern.

Gelten bestimmte Schlüsselzahlen auf dem Führerschein hingegen für alle Fahrerlaubnisklassen, sind diese in der untersten Zeile des Dokuments eingetragen.

Wofür steht eine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein?

Als Autofahrer sind für Sie nicht nur die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein relevant. Auch der Fahrzeugschein beinhaltet mehrere Schlüsselzahlen, deren Bedeutung nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Genau wie die Schlüsselzahlen im EU-Führerschein dienen diese Zahlen der besseren Vergleichbarkeit.

Sie finden an insgesamt drei Stellen eine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein. Konkret handelt es sich dabei um folgende Nummern:

  • 2.1: Dies ist die Hersteller-Schlüsselnummer, welche das Unternehmen angibt, was das Fahrzeug einst produziert hat. Sie hat eine Länge von vier Ziffern.
  • 2.2: Diese Schlüsselnummer im Fahrzeugschein steht für den Typ (erste drei Stellen) sowie für die konkrete Variante und Version (letzte fünf Stellen) des jeweiligen Fahrzeuges.

Diese Schlüsselzahlen im Fahrzeugschein geben also an, um welches Fahrzeug es sich konkret handelt. Durch eine Schlüsselnummer auf dem Fahrzeugschein lässt sich diese Information in komprimierter Form wiedergeben.

Beispiel für eine Schlüsselnummer auf dem Fahrzeugschein

Wenn auf dem Fahrzeugschein folgende Nummer steht:

0603 ADM000144

Dann bedeutet die Hersteller-Nummer “0603”, dass es sich um ein Fahrzeug des Unternehmens Volkswagen handelt und die Typennummer “ADM” steht für den Golf V 2.0 TDI. “00014” beschreibt die konkrete Version des Fahrzeuges. Die letzte Ziffer in der Zeile (in diesem Fall die “4”) ist die Prüfziffer, welche zur Bestimmung des konkreten Fahrzeuges nicht relevant ist.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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150 Kommentare

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  1. Dirk
    Am 27. August 2018 um 9:07

    Ich möchte einen Traktor 3,4t mit normalen schwarzen Kennzeichen zulassen. Welchen Führerschein brauche ich dann?
    Was darf ich für einen Anhänger( schwarze Kennzeichen) anhängen?
    Ich habe meinen Führerschein 1985 erworben B,C1,BE,C1E,M,L,T

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 16:11

      Hallo Dirk,

      das Kennzeichen ändert im Regelfall nichts am Führerschein. Wichtig ist, dass Sie eine passende Führerscheinklasse beim Führen eines Kfz vorweisen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Frank
    Am 25. August 2018 um 14:05

    hallo, habe heute mein Führerschein nach umtausch wieder bekommen,nun meine frage bei spalte 12 stehen jetzt die schlüsselzahlen 01.56

  3. Peter N.
    Am 2. August 2018 um 10:21

    Hallo, ich hab da auch Mal ne Frage. Meine Fahrerlaubnis ist im Januar 88 ausgestellt worden. Eingetragen sind die Klassen 3,4 und 5. Meine Frage ist nun, was darf ich an Zweiräder fahren?
    Danke schon Mal im vorraus.

  4. Marcus
    Am 16. Juli 2018 um 13:06

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen Führerschein u.a. der Klasse C1 mit Schlüsselzahl 171. Die Schlüsselzahl besagt m.E., dass ich Busse ohne Fahrgäste fahren darf. Was heißt “ohne Fahrgäste”? Gilt ein Beifahrer als Fahrgast? Wenn Nein, gilt ein zweiter Beifahrer, der im Bus in der ersten Reihe sitzt, als Fahrgast (also so, als ob man im LKW sitzen würde)?

    Marcus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 9:42

      Hallo Marcus,

      dies ist eine der Schlüsselzahlen, die nur bei der Umstellung von Führerschein mit einer Ausstellung vor dem 31.12.1988 eingetragen wurden. Wir nehmen an, dass dies eine gewerbliche Nutzung ausschließen soll. Ob dies auch einen Beifahrer ausschließt, können wir Ihnen nicht sagen; wenden Sie sich diesbezüglich an eine zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Nico J.
    Am 9. Juli 2018 um 11:13

    Guten Tag,

    meine Frage bezieht sich auf das Fahren eines Reise- Linienbusses (D,D1,D1E,DE) OHNE Fahrgäste für Werkstatt fahrten. Mein Führerschein ist “ruhend gestellt”. Eintrag bei D,D1,D1E,DE in Spalte 11 ist 05.05.16 und Spalte 12: 95.09.09.13.
    Ich bin im Besitz der Klasse A,A1,B,BE,C1,C1E,M,L,T/S

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nico

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 11:01

      Hallo Nico J.,

      leider können wir Ihnen nicht sagen, wofür Ihre Schlüsselzahlen im Spezifischen stehen – da Sie jedoch keinen D-Führerschein aufweisen, gehen wir davon aus, dass Sie auch ohne Fahrgäste das genannte Fahrzeug nicht führen dürfen. Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde und erfragen Sie weitere Details.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Bernd
    Am 29. Juni 2018 um 15:24

    Hallo Redaktion,
    auch ich habe da eine Frage. Meinen alten grauen Führerschein von 1981 hatte ich in die rosa EU -Führerschein umgetauscht.
    Nun möchte ich einen 7.5Tonnen LKW fahren.
    Ist das möglich? Auf meinem Führerschein ist bei den Klassen C1 und C1E unter Rubrick 11. das jeweilige Feld frei, es ust auch nichts durchgestrichen.
    Vielen dank im vorraus für eine Antwort!!!
    Schönes Wochende.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:19

      Hallo Bernd,

      wenden Sie sich am besten an die Führerscheinstelle. Schlüsselzahlen können beispielsweise die Klassen einschränken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. schuster
    Am 18. Juni 2018 um 21:36

    habe mal eine frage
    habe seit 1987 lkw alles ausser bus und habe jetzt nummern gesehen 171 172 wo die 171 bei der klasse c1 und die 172 bei der klasse c ist . was hat es zu bedeuteten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 8:07

      Hallo,
      die Bedeutung der Schlüsselzahlen können Sie im Ratgeber nachlesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Ralf
    Am 12. Juni 2018 um 16:43

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Hätte gerne eine Auskunft über die Bezeichnung
    auf der Rückseite oben links steht
    Die Zahlen: 13,14 und in Klammern die Zahl (10.)
    welche Funktionen stecken dahinter ?

    M.f.G.
    Ralf

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 10:02

      Hallo Ralf,
      Feld 13 dient der Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland und in Feld 14 kann eine Eintragung des Erteilungsdatums ergänzend zu Feld Nr. 10 erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Grigoriadis V.
    Am 26. Mai 2018 um 11:33

    Hallo
    bei mir steht neben Klasse A die Schüsselzahl 70.GR
    Wo für ist das GR da?

    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:15

      Hallo Grigoriadis,

      die Schlüsselzahl 70 steht dafür, dass Ihr Führerschein umgetauscht wurde. GR steht dabei für Griechenland.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Lenny
    Am 5. Mai 2018 um 11:50

    Moin, auf meinem Führerschein steht unter den Zusatzangaben 01.06. Was genau bedeutet das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:59

      Hallo Lenny,

      die Schlüsselzahl 01.06 steht für Brille oder Kontaktlinsen und gibt an, dass Sie nur mit einem solchen Hilfsmittel ein Fahrzeug führen dürfen. Geraten Sie in eine Polizeikontrolle und haben keine Sehhilfe genutzt, kann ein Verwarnungsgeld gegen Sie verhängt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Christoph
    Am 22. April 2018 um 9:02

    Hallo. Habe bei meinem Führerschein unter a1 die nummern 79.03 , 79.04 , 79.05 stehen… heist das ich darf 125ccm fahren als 2 rad als auch als trike?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 14:57

      Hallo Christoph,

      die Nummer 79.03 berechtigt den Führerscheininhaber zum Führen eines dreirädrigen Kraftfahrzeugs, 79.04 zum Führen eines dreirädrigen Fahrzeugs mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse bis 750 kg) und 79.05 zum Führen eines Kraftrads der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg. Unter den letzen Punkt fallen Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. S. Bar
    Am 19. April 2018 um 16:49

    Hallo, kurze Frage:
    Bei mir steht in Zeile “A” hinter dem grossen Motorrad in Spalte 10. ein *)
    Was bedeutet dieses *) ?
    Konnte das nirgends finden…
    Vielen Dank, Gruß SB

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 15:28

      Hallo S. Bar,

      in der Regel wird dadurch das Erteilungsdatum ersetzt, das sich anderswo befinden müsste. Dieses gilt dann für alle mit dem Sternchen versehenen Klassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Axel
    Am 11. April 2018 um 20:54

    Hallo
    Ich habe den Führerschein der Klasse A 1986 gemacht.
    Am 02.01.2018 dann Klasse B.
    Ist mein Führerschein jetzt zwei Jahre auf Probe oder gilt 1986.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:40

      Hallo Axel,

      die Probezeit wird nur beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis erteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Axel H.
    Am 11. April 2018 um 9:47

    Hallo!
    Ich habe 1986 den Führerschein der Klasse 1 gemacht(in der DDR).
    Am 02.01.18 dann Klasse B fürs Auto.
    Habe ich den Führerschein jetzt zwei Jahre auf Probe oder gilt 1986?
    Ich bin 49 Jahre.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:38

      Hallo Axel,

      die Probezeit wird nur bei dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis erteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. S. Michael
    Am 29. März 2018 um 0:26

    in den Nachrichten war zu lesen, dass die Schlüsselzahlen unter der Spalte 12 nicht EU-konform seinen. Ich wurde bei der Aushändigung auch nicht über die Schlüsselnummern 79.3 u. 79.4 aufgeklärt. Kann ich jetzt wegen der nicht vorhandenen Konformität der Schlüsselzahlen ein Motorrad fahren. Schließlich sind auf der ersten Seite die Führerscheinklassen AM, A1 u. A eingetragen. Die Anlage 9 war mir bis heute auch unbekannt. Die Verwirrung in den verschiedenen EU Staaten kann ich mir bei den Schlüsselnummern gut vorstellen. Ich finde, dass ein Dokument selbst erklärend sein muss (ohne 10 seitige Anlage).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 16:28

      Hallo Michael,

      es geht hierbei nur um die nationale Umsetzung bestimmter Schlüsselzahlen, nicht um die Schlüsselzahlen im Allgemeinen. Die Nummern 79.03 und 79.04 gehören, wie Sie der Anlage 9 entnehmen können, zu den EU-weiten Schlüsselnummern und sind daher konform.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Christoph
    Am 18. März 2018 um 15:37

    Hallo.

    Auf meinem Führerschein steht unten ein 12, (nicht die Spalte 12) was sagt diese Nummer aus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 16:18

      Hallo Christoph,

      die Zahl 12 steht sowohl in als auch unter der Tabelle für Beschränkungen und Zusatzangaben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Manfred B.
    Am 8. März 2018 um 21:17

    Guten Tag,

    Es geht um die Führerscheinklasse BE.
    In meinem Führerschein steht in der Zeile BE Spalte 12 der Eintrag 79.06
    Schlüsselzahl und Erklärung lt. Aufstellung oben lauten:
    79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt
    Mir ist die Bedeutung nicht klar.
    Frage: Darf ich mit der Klasse BE nun eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmassen von größer 3.500 kg fahren oder nicht?
    Hintergrund: Mein Zugfahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t und der zu kaufen geplante Caravan 2,0 t
    Vielen Dank im Voraus für eine Beantwortung.

    P.S. Ich besitze auch die zeitlich befristeten Führerscheine C und CE

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:13

      Hallo Manfred,

      die Schlüsselzahl 79.06 resultiert daraus, dass vor 2013 die Klasse BE nicht auf 3,5 t beschränkt war. Da Sie sie anscheinend vorher erworben haben, sind Sie laut Schlüsselzahl auch zu Anhängern mit größerer zulässiger Gesamtmasse berechtigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Barbara
    Am 22. Februar 2018 um 11:28

    hallo, mein mann hat 1982 den Führerschein gemacht für die klasse 1, jetzt hat er den alten grauen in die neue Scheckkarte eingetauscht, dort steht jetzt unter anderem AM dann das ausstellungsdatum / bei A1 steht das ausstellungsdatum und79.03,79.4 bei A steht das ausstellungsdatum und 79.03,79.04 darf er jetzt ein Motorrad fahren oder nicht ????

  19. Sven
    Am 20. Februar 2018 um 23:29

    Ist die Schlüsselzahl bei BE 79.06 eine Erweiterung? Also darf ich eine normale BE fahren ( Anhänger leichter als 3,5 t) und eine BE deren Anhänger schwerer als 3,5 t ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:34

      Hallo Sven,

      die Schlüsselzahl BE besagt, dass auch Anhänger gezogen werden dürfen, die schwerer als 3.500 kg sind. In der Regel wird diese Schlüsselzahl vermerkt, wenn die Fahrerlaubnis älteren Datums ist.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Sara
    Am 20. Februar 2018 um 23:06

    Ich fahre einen VW Passat 2.300 kg und 1.300 kg Anhänger (jeweils ZGG) und habe 1986 in der DDR meinen Führerschein Klasse B gemacht. In meinen Führerschein steht nun die Schlüsselzahl 79.06 hinter dem BE. Das bedeutet ich darf nur noch Anhänger über 3,5 t fahren oder auch darunter?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:32

      Hallo Sara,

      in der Regel sollte diese Schlüsselzahl besagen, dass neben leichteren auch schwerere Anhänger gezogen werden dürfen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Dirk U.
    Am 14. Januar 2018 um 21:10

    Hallo. Ich fahre beruflich einen Radlader ( ca 25t) mit Straßenzulassung. Ich bewege diese Maschine auch auf der Straße. Welche Fahrerlaubnisklasse ist dafür notwendig. Ich bin in Besitz aller Klassen. Es geht mir darum ob ich die Klasse C ab den 50. Lebenjahr verlängern muss. Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 17:22

      Hallo Dirk,

      möchten Sie Fahrzeuge über 7,5 t fahren (Klassen C und CE), dann ist ab dem 50. Lebensjahr eine Umstellung auf die neue Klasse nötig und Sie müssen eine ärztliche Untersuchung vorweisen. Die Verlängerung ist dann alle fünf Jahre nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Thomas
    Am 10. Januar 2018 um 14:12

    Hallo.Ich habe 1976 meine Fahrerlaubnis gemacht führ Moped. 1984 für Pkw. 2000 musste ich die Fahrerlaubnis umtauschen aus Beruflichen Gründen. Nun habe ich seit 2000 noch andere Klassen dazu bekommen unteranderem die Klassen C1 und C1E.Meine Frage,kann ich zur Führerschein Stelle gehen und sie löschen lassen da ich sie ja noch nie gebraucht habe. Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 11:04

      Hallo Thomas,

      es ist nicht notwendig, die überflüssigen Klassen löschen zu lassen. Es reicht, wenn Sie sie einfach nicht verwenden. Wenn die Klassen Sie sehr stören, können Sie direkt bei der Führerscheinstelle nachfragen, ob eine Löschung möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Gert B.
    Am 29. Dezember 2017 um 13:01

    Habe meine alten aus DDR Zeiten erworbene Fahrerlaubnis 2001Umschreiben lassen und habe für die klasse C1 keine Altersbeschränkung ist für mich C1 gültig oder nicht. Ich bin älter als 50.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 15:59

      Hallo Gert B.,

      in der Regel sollte C1 gültig sein. Erkundigen Sie sich ggf. bei der Führerscheinbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Johannes
    Am 21. Dezember 2017 um 23:49

    Hallo, ich habe die Auflage 05.01 „Nur bei Tageslicht“ in meinem Führerschein eingetragen. Jedoch konnte mir noch niemand genau sagen ab bzw. bis wann „Tageslicht“ definiert ist. Des weiteren fand ich auch keine konkrete Aussage darüber, ob ein Verstoß gegen die Auflage einen einfachen Auflagenverstoß darstellt oder als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gilt.
    Können Sie mir da weiterhelfen?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:19

      Hallo Johannes,

      da die EU-Führerscheinrichtlinie von einer “beschränkten Gültigkeit” spricht, wäre ein Fahren in der Nacht wahrscheinlich als Fahren ohne Fahrerlaubnis zu werten.
      Setzen Sie sich bezüglich der Definition von Tageslicht mit der Führerscheinbehörde in Verbindung.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  25. Simon
    Am 11. Dezember 2017 um 17:05

    Hallo. Ich habe den Führerschein B, C1,C bin aber unter 21. arbeite im Rettungsdienst und darf den dort nutzen. Jetzt zu meiner Frage. darf ich im privaten Bereich (Umzug,etc) einen LKW fahren?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2017 um 11:18

      Hallo Simon,

      Fahrzeuge der Klasse C1, d.h. Lkw von 3.500 bis 7.500 kg, dürfen Sie bereits unter 21 Jahren fahren. Für LKWs über dieser Beschränkung müssen Sie über 21 Jahre alt sein.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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