
Zeichen 342: Die Haifischzähne der StVO
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 13. April 2023
FAQ: Zeichen 342 (Haifischzähne)
Gemäß Anlage 3 der StVO hebt das Zeichen 342 eine Wartepflicht hervor. Diese kann z. B. an einer Kreuzung aufgrund der Rechts-vor-links-Regelung bestehen oder durch ein Vorfahrts- oder Stoppschild angezeigt werden. Letzteres ist vor allem der Fall, wenn diese Schilder dem Radverkehr die Vorfahrt einräumen, z. B. vor Einmündungen von Radschnellwegen. Die Haifischzähne stellen also keine eigenen Vorschriften auf, sondern machen die Verkehrsteilnehmer lediglich auf die bestehenden Vorschriften (Vorfahrtsregeln) aufmerksam.
Beim Verkehrszeichen 342 handelt es sich um eine Markierung auf der Fahrbahn in Form von weißen Dreiecken. Die Spitzen dieser Dreiecke müsse dabei stets in die Richtung des Fahrzeuges zeigen, das wartepflichtig ist.
Nein, ob sich auf der Fahrbahn Haifischzähne befinden oder nicht, spielt bei einer Missachtung der Vorfahrt keine Rolle. Die Bußgelder sind die gleichen.
Inhaltsverzeichnis:
Kennen Sie die Haifischzähne?

Haben Sie schon einmal von Haifischzähnen im Straßenverkehr gehört? Damit sind keineswegs die Kauwerkzeuge eines Raubfisches gemeint, sondern das Verkehrszeichen 342. Sollten Ihnen dieses bislang unbekannt sein, ist das nicht verwunderlich, denn die Haifischzähne gibt es in Deutschland erst seit dem 28. April 2020. Sie wurden damals im Zuge der StVO-Novelle eingeführt und kommen aktuell noch recht selten im Straßenverkehr vor.
Dabei sind sie leicht zu erkennen, denn dass das Zeichen 342 als „Haifischzähne” bezeichnet wird (und ja, das ist tatsächlich der offizielle Name laut StVO), hat seinen Grund: Es handelt sich um eine Fahrbahnmarkierung in Form weißer Dreiecke, deren Spitzen in Richtung Fahrzeug zeigen. Aus Sicht des Fahrers sieht diese also tatsächlich so aus wie das spitze Gebiss eines Raubtiers (wobei unklar ist, warum ausgerechnet der Haifisch als Namensgeber herhalten musste).
Verkehrszeichen 342: Die Bedeutung der Haifischzähne

Was bedeuten nun die Haifischzähne auf der Straße? Eigene Verkehrsregeln stellen die Fahrbahnmarkierungen nicht auf. Sie machen Sie lediglich darauf aufmerksam, dass an dieser Stelle auf bestimmte Vorfahrtsregeln zu achten ist:
- Die Haifischzähne heben entweder hervor, dass an der Kreuzung eine Rechts-vor-links-Regelung besteht,
- oder sie befinden sich an der Kreuzung oder Einmündung eines Radschnellweges und verdeutlichen, dass der Radverkehr hier vorfahrtberechtigt ist. Die Wartepflicht für die anderen Verkehrsteilnehmer wird in diesem Fall durch ein Stoppschild oder das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren!” angezeigt.
Das Zeichen 342 bzw. die Haifischzähne stellen somit eine Hilfe für die Fahrzeugführer dar, darüber hinaus haben sie jedoch keine große Bewandtnis. Die entsprechenden Vorfahrtsregeln sind einzuhalten, egal ob sich Haifischzähne auf der Fahrbahn befinden oder nicht.
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Diese Haifischzähne befinden sich seit kurzem am Beginn eines Weges (Brunnenweg, von der Alexanderstr. in Voerde aus. Bisher war der Weg nicht vorfahrtsberechtigt. Ist er das nun durch die neue Markierung?
Blöde Regelung. Intuitiv denkt man bei diesem Zeichen zuerst an das Vorfahrtsschild. Dann wird es ziemlich oft passieren, dass Verkehrsteilnehmer dort nur Vorfahrt gewähren, aber eben NICHT immer anhalten. Da man sowieso die Augen eher auf der Straße hat und ein Stopp Schild auch ungünstig platziert sein kann (weshalb es dieses Zeichen nun als Unterstützung gibt), wird sicherlich oft das Stopp Schild missachtet. Ganz nebenbei verwirrt es auch noch wenn man Vorfahrtsschild auf der Straße UND gleichzeitig ein Stoppschild stehen sieht.
In Dänemark ist das einfacher gelöst: Haifischzähne sehen heisst Vorfahrt gewähren. Nur bei uns muss es wieder eine wischiwaschi Regelung mit Eventualitäten geben…kompliziert können wir.