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Schlüsselzahl B96 für den Führerschein: Erweiterung der Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

FAQ: B96-Führerschein

Was ist der B96-Führerschein?

Streng genommen handelt es sich dabei um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Schlüsselzahl, die auf dem Führerschein vermerkt ist. Sie erweitert die Fahrerlaubnis des Kraftfahrers.

Was besagt die Schlüsselzahl B96?

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).

Wie erlange ich den B96-Führerschein?

Die entsprechende Qualifikation kann zusammen mit deinem eigentlichen PKW-Führerschein oder im Nachhinein bei einer Fahrschule erlangt werden. Die Ausbildung umfasst Unterricht (Theorie) und Praxisstunden.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Der neue B96-Führerschein

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.
Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Oft ist von einem B96-Führerschein die Rede. Dabei stellt die Ziffer B96 eine Schlüsselzahl dar und keine eigene Führerscheinklasse. Schlüsselzahlen befinden sich auf der Rückseite des EU-Führerscheins in Spalte 12 und geben Auskunft darüber, ob dem Führerscheininhaber bestimmte Beschränkungen auferlegt oder Ausnahmen zu seiner Klasse erteilt wurden. Es existieren sowohl nationale als auch europaweite Schlüsselzahlen.

B96 stellt eine Erweiterung dar, die in der gesamten EU Gültigkeit besitzt. Das heißt, sie gilt auch in anderen europäischen Ländern. Kraftfahrer mit der Nummer B96 auf ihrem Führerschein dürfen daher mit ihrem Wohnwagen durch Europa fahren, wenn dieser zusammen mit dem Fahrzeug die zulässige Masse von maximal 4.250 kg nicht überschreitet.

Die Schlüsselzahl B96 erweitert den Führerschein für Wohnwagen. Schätzungen des Caravan Industrie Verbands e.V. zufolge dürfen ungefähr 90 Prozent aller Caravan-Gespanne oder Wohnwagen mit dem B96-Führerschein gefahren werden. Kraftfahrer, die einen B-Führerschein besitzen, können damit bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen führen. Für schwere Caravans bzw. Tandem-Achser ist eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich.

Details zur Erweiterung der B-Klasse für Anhänger auf dem Führerschein durch Schlüsselzahl B96

Die Erweiterung der B-Führerscheinklasse durch B96 gilt für folgende Fahrzeugkombination:

  • Pkw der Klasse B + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt dass
  • Pkw und Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis maximal 4.250 kg aufweisen.

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis durch B96 setzt folglich zwei Dinge voraus: Zum einen kann der Anhänger mehr als 750 kg wiegen. Zum anderen liegt das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bei der Führerschein-Erweiterung B96 zwischen mindestens 3.500 und höchstens 4.250 kg.

Die Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht eines Fahrzeugs und der Zuladung zusammen. StVO und StVZO begrenzen das zulässige Gesamtgewicht dieser Summe auf ein maximales Gewicht.

Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.
Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.

Rechenbeispiel: Der Volkswagen Polo 9N3 bringt ein Leergewicht von 1.091 kg auf die Waage. Laut Hersteller darf das zulässige Gesamtgewicht 1.570 kg nicht übersteigen. Es ist daher eine Zuladung von maximal 479 kg möglich, weil anderenfalls die Achsen brechen oder die Reifen versagen können. Möchte der Polo-Fahrer mit dem PKW Gegenstände mit einer höheren Masse transportieren, benötigt er einen Anhänger.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können mit ihrem Pkw einen Anhänger mit über 750 kg ziehen, vorausgesetzt, dass beide zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Der Polo-Fahrer darf mit seinem B-Führerschein demnach eine Masse von 1.930 kg ziehen. Dieser Betrag ergibt sich aus folgender Differenz: 3.500 kg bzw. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination abzüglich 1.570 kg zulässiger Gesamtmasse eines VW Polo 9N3. Beachten Sie hierbei, dass in diesem Wert bereits das Leergewicht inbegriffen ist. Der Polo-Fahrer darf also nicht etwa mit 1.930 kg Gepäck beladen.

Will er noch größere Massen transportieren, benötigt er die Erweiterung zu seinem Führerschein mit der Schlüsselzahl B96. Damit darf er Anhänger ziehen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg besitzen. Dabei darf die Kombination aus PKW und Anhänger 4.250 kg nicht übersteigen. Der Polo mit einer Leermasse von 1.091 kg kann seinen Wagen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 1.570 kg beladen. Um die für die Fahrzeugkombination zulässige Grenze von 4.250 kg nicht zu übersteigen, darf der Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 2.680 kg nicht sprengen (4.250 kg – 1.570 kg).

Achtung! Es handelt sich hierbei nur um ein fiktives und rein theoretisches Rechenbeispiel zur Verdeutlichung. Aufgrund der zulässigen Anhängelast darf ein Polo derart große Massen gar nicht ziehen.

Weitere Varianten des B-Führerscheins:

FührerscheinklasseFahrzeugarten
B
  • Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
B96
  • Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
  • einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01.

Den alten Führerschein zu neuem B96 tauschen

Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.
Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.

Aufgrund der neuen EU-weiten Führerscheinrichtlinie müssen alle Fahrerlaubnisbesitzer ihren Führerschein regelmäßig erneuern lassen. Wer einen Führerschein vor Januar 2013 erworben hat, muss dies spätestens zum 19. Januar 2033 tun. Jeder, der einen neuen EU-Führerschein besitzt, ist in der Pflicht, diesen alle 15 Jahre in einen neuen zu tauschen. Dabei wird jedoch nicht die Fahrerlaubnis erneuert, sondern lediglich der Führerschein. Dies soll der Fälschung des Dokuments vorbeugen.

Führerscheine mit alten Klassen werden beim Tausch auch umgewandelt. Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren, da der Inhaber die Klassen BE, C1E, M, L und CE (beschränkt: vor 1998 ausgegeben, Züge mit maximal 3 Achsen, wobei die Zugmaschine höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen darf) besitzt.

Es gelten gesonderte Umtauschfristen, damit die Behörden nicht Millionen von Umschreibungen gleichzeitig vornehmen müssen:

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Umtauschfristen für Papierführerscheine

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

In der Fahrschule: B96-Führerschein ist günstig und schnell erreichbar

Die “Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96”, wie der B96-Führerschein offiziell heißt, kann parallel zum Pkw-Führerschein absolviert werden oder auch nach der Klasse B erlernt werden. Das Mindestalter liegt beim Führerschein der Klasse B96 bei 18 Jahre bzw. 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Wer derzeit eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine ähnlichen Lehre absolviert bzw. bereits einen Abschluss erworben hat, kann die Führerscheinklasse B96 auch bereits mit 17 Jahren erlangen.

Die theoretische Ausbildung kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalter durchgeführt werden.

Der B96-Führerschein gilt nur in Verbindung einer bestehenden B-Fahrerlaubnis. Die Schlüsselzahl kann entweder vor, während oder nach der Pkw-Ausbildung in der Fahrschule erlangt werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Eintragung vom Führerschein B96 rechtzeitig vor der Fahrerschulung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Spätestens nach der bestandenen praktischen Prüfung vom B-Führerschein muss die B96-Teilnahmebescheinigung bei der Behörde abgegeben werden. Sollten Sie die Schlüsselzahl B96 getrennt von der B-Klasse erlernen, müssen Sie zuerst Ihren Führerschein umtauschen lassen. Bei diesem Vorgang wird ein neuer EU-Führerschein ausgestellt und die Schlüssel B96 eingetragen.

So lange dauert die Ausbildung für B96

Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 zusammen mit der Klasse B zu absolvieren.
Erweiterer Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 oft innerhalb eines Tageskurses zu bekommen.

Der theoretische Unterricht muss laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 2,5 Stunden betragen. Dabei werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • andere Verkehrsteilnehmer
  • richtiges Beladen
  • Fahrzeugdynamik
  • mechanische Zusammenhänge

Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden und befasst sich mit:

  • Beschleunigen und Bremsen
  • Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
  • Wenden
  • Einparken

Zusätzlich zu diesen 6 Stunden, die der Lehrgang mindestens dauert, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Das heißt, der Fahrschüler ist auf der öffentlichen Straße unterwegs. Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt beim B96. Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Fahrschulkurs wird eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule ausgefüllt, welche bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B96 korrekt auf dem Führerschein eintragen lassen zu können.

Die Fahrschulung für den Führerschein B96 kann auch gemeinsam von Automobilclubs und Fahrschulen organisiert werden.

Die Schulung wird in Gruppen durchgeführt, bei denen sich 4 Teilnehmer eine Pkw-Wohnwagen-Kombination teilen. Die Kosten für die Schlüssel 96 liegen bei etwa 300 bis 500 Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Schlüsselzahl B96 für den Führerschein: Erweiterung der Fahrerlaubnis
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185 Kommentare

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  1. Emil
    Am 21. Februar 2016 um 9:56

    Darf ich mit B96 auch einen Wohnwagen ziehen der genau wie das Zugfahrzeug 2 Achsen hat und zusammen die 4250 kg nicht übersteigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 10:57

      Hallo Emil,

      sofern die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger nicht die 4250 kg übersteigt, ist dies mit dem B96 möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Hans
    Am 18. Februar 2016 um 23:50

    Hallo,

    wollte fragen was passiert, wenn ich die B96 Schulung beendet habe, dann so ein Gespann fahren möchte, bevor die 96 Eintragung erfolgt ist aber schon beantragt.

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Februar 2016 um 10:48

      Hallo Hans,

      fahren Sie das Gespann ohne die entsprechende Eintragung, handelt es sich um “Fahren ohne Führerschein”. Unter Umständen können Sie eine vorläufige Bescheinigung bei der zuständigen Behörde erlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Venja
    Am 11. Februar 2016 um 13:13

    Hallo
    Habe Führerschein Klasse B
    Darf ich damit einen Wohnwagen ziehen?
    Der Wohnwagen hat eine zulässige Gesamtmasse von 1500kg
    Das Auto darf dann ja rein theoretisch 2000kg
    Gesamtmasse haben?
    Wenn ich bis 3,5 fahren darf mit Klasse B
    Jetzt ist nur die Frage ob ich dieses Gespann so fahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 11:08

      Hallo Venja,

      theoretisch können Sie dieses Gespann fahren. Bedenken Sie jedoch: Jedwede Ladung (auch Fahrer und Insassen des Fahrzeugs) muss in die Gesamtmasse mit einberechnet werden. Außerdem dürfen die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs sowie dessen Achslast nicht überschritten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Nick
    Am 10. Februar 2016 um 4:32

    Hi, Muss ich das jetzt verstehen.

    Im Prinzip habe ich den B96 schon vorher besessen, da bin ich auch mit einem Wohnwagen durch die Gegend. Ohne Probleme. Wieso muss ich nun ne Schulung machen?

    Dann müssten die Leute die den Alten Führerschein Klasse 3 haben auch die Kombinierten 12t abgeben und nur noch 7,5 to.

    Oder verstehe ich was falsch?

    Gruss Nick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 12:09

      Hallo Nick,
      wenn Sie bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse B96 sind, müssen Sie natürlich nicht an einer Schulung teilnehmen. Diese gilt für Besitzer der Klasse B, die ihren Führerschein erweitern möchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Thomas
    Am 8. Februar 2016 um 18:26

    Hallo eine Frage,

    ich kann an mein Auto 1800kg anhängen. zGG des FZ 2150kg zGG Anhänger 1800kg. Summe 3950kg mit BE und B96 problemlos möglich oder?

    Ich habe B und mir kam zu Ohren, wenn das tatsächliche Gewicht des Zuges die 3500kg nicht überschreitet, dann dürfte ich das fahren. Stimmt das? Leermasse FZ 1662kg mit mir (und vollem Tank oder schon in der Leermasse inbegriffen?) dann ca. 1800 kg. Könnte ich dann den Anhänger mit 1800kg zGG noch anhängen, wenn dessen tatsächliche Gesamtmasse 1700kg nicht überschreitet und somit der Zug tatsächlich unter 3500kg wiegt.

    Danke für die Antwort.

    MfG Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 11:50

      Hallo Thomas,
      ein Gesamtgewicht von 3.950 kg ist mit den Führerscheinklassen BE und B96 grundsätzlich möglich. Bei der Klasse B darf das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger entweder ein Gewicht von 3.500 nicht überschreiten, oder der Anhänger darf nicht schwerer sein als 750 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Philipp
    Am 26. Januar 2016 um 4:10

    Sehr geehrtes Team von Bussgeldkatalog,
    aktuell habe ich ein B Führerschein. Aufgrund der durchgeführten Änderung am Kurzkennzeichen überlege ich den B96 zu machen.
    1. Einen Anhänger mit Leergewicht von 500KG kann ich mir leihen, dort ein Fahrzeug mit Leergewicht 2T drauf stellen und dürfte dies dann mit meinem Wagen mit Leergewicht 1,7T ziehen, oder? Ich bleibe so ja unter den 4250kg.

    2. Geht das auch, wenn das Zugfahrzeug nur eine Anhängelast von 1,5T hat?

    Danke für die Hilfe!

    Grüße,
    Philipp

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2016 um 11:16

      Hallo Philip,

      selbstverständlich müssen Sie die zulässige Anhängelast einhalten. In Ihrem Fall heißt das, dass Sie keinen Anhänger mit mehr als 1,5 t Gesamtgewicht ziehen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Frank K.
    Am 25. Januar 2016 um 22:50

    Wenn der Sattelanhänger mehr als eine Achse besitzt, fällt deine B96 Kombination unter C1E, da du den PKW Führerschein besitzt und dieser nur bis 3 Achsen zulässt. ( Tandem-Achse unter 1 Meter gilt als einachsige Achse ). Also Vorsicht.

    • Peter F.
      Am 8. November 2017 um 13:38

      Wo genau steht das denn mit der maximalen Achsanzahl bei B, B96 oder sogar BE. Jeder Pferdeanhänger hat zwei Achsen (ggf. <1m), jedoch finde ich im Gesetzestext dazu nichts. Die Einzige Einschränkung die sich finden lässt sind die alten Führerscheine 3.

      • Thomas
        Am 29. Oktober 2018 um 23:42

        Liebe bussgeldkatalog.org
        Wenn ich mir euren Beitrag oben so durchlese, sollte da einiges überarbeitet werden.
        Zitat: “Wer einen Anhänger oder Wohnwagen besitzt, der das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigt, muss über den Besitz eines Führerscheins der Klasse C1 nachdenken. Hiermit kann er Anhänger bis 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht transportieren”.
        Falsch: Für einen Anhänger über 3,5t zggw benötige ich C1E. Damit darf ich dann sogar theoretisch Anhänger bis 8,5t zggw fahren. In der Praxis wird das aber wohl eher selten bis garnicht passieren, da dort Anhängelasten dagegen sprechen werden.
        Außerdem
        Zitat: “Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren. Außerdem sind die Inhaber der Fahrerlaubnis 3 (vor 1998 ausgegeben worden) berechtigt, Züge mit maximal 3 Achsen zu fahren, welche höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen”.
        Falsch: Hier gilt die Besitzstandswahrung, das heißt ich bekomme mit dem umschreiben der alten Klasse 3 in die EU-Klassen, die Klassen BE, C1E, CE79, M und L. Nur der CE79 begrenzt dann die Achsenzahl auf 3 Achsen. Die anderen Klassen haben diese Beschränkung mit der Umschreibung nicht mehr.
        BE berechtigt Züge mit einem zggw von 7t
        C1E berechtigt Züge mit einem zggw von 12t
        CE 79 berechtigt Züge bis 18,5t zggw, wobei Zugmaschine max 7,5t und Achsenzahl <3 ist.
        Von 7.500kg steht da nichts.

        Gruß Thomas

        • bussgeldkatalog.org
          Am 16. November 2018 um 16:24

          Hallo Thomas,

          vielen Dank für die Anmerkungen, die Passagen waren tatsächlich missverständlich. Wir haben das angepasst.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Manni
    Am 23. Januar 2016 um 17:24

    hallo bussgeldkatalog,

    welche Anhängertypen kann ich mit b 96 ziehen.
    z.b verkaufsanhänger, anhänger für möbeltransporte, toilettenwagen usw. ?

    vg
    manni

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 12:00

      Hallo Manni,
      mit einem Führerschein der Klasse B96 dürfen Sie alle Anhängertypen fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 kg haben und bei denen das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg liegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hessi
        Am 19. Juni 2016 um 15:00

        Diesen mehr als seltsamen Passus liest man ja immer wieder:
        “alle Anhängertypen fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 kg haben”
        Ist das die “neue EU-Logik”? :-)
        Selbstverständlich darf man mit B96 auch leichtere Anhänger fahren.

  9. Patrick
    Am 21. Januar 2016 um 5:45

    Guten Tag,
    Ich hätte mal ein paar Fragen zum B96.
    1. Angenommen ich Besitze ein Fahrzeug mit der zulässigen Gesamtmasse von 1500 kg und möchte einen Autotransporthänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2700 kg (Nutzlast 2200 kg) ziehen, dürfte ich das dann mit dem B96?

    2. Angenommen mein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1300 kg und eine zulässigen Gesamtmasse von 1800 kg dürfte ich dann oben genannten Hänger immer noch Fahren sofern das Fahrzeug nicht beladen ist und ich somit nicht über 4250 kg in Kombination von Fahrzeug und Anhänger komme im Tatsächlichen Gewicht?

    3. Angenommen ich Fahre ein Fahrzeug mit 2700 kg zulässigen Gesamtmasse und wieder besagten Anhänger nur diesmal leer (500 kg Leergewicht des Anhängers) dürfte ich dies auch fahren?

    Vielen Dank im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 10:47

      Hallo Patrick,

      1. Das Gesamtgewicht des Zuges beträgt in diesem Fall 4200 kg, also weniger als 4,25 t: Sie dürfen die Kombination also mit dem B96-Schein fahren.
      2. und 3. Sie dürfen die genannte Kombination fahren, sofern das Gesamtgewicht des Zuges unter 4,25 t liegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Dennis
        Am 25. Mai 2018 um 11:31

        Sorry bussgeldkatalog, aber das ist falsch!
        1. Ja
        2 und 3 Nein, denn bei der Führerscheinklasse zählt immer ds zGg nicht das tatsächliche Gewicht und in beiden Fällen ist das zGg über 4,25t.

        Das tatsächliche Gewicht (des Anhängers) interessiert nur bei der Anhängelast des PKW, hat aber mit dem Führerschein nichts zu tun.

  10. Doro
    Am 18. Januar 2016 um 22:50

    Hallo.
    Verstehe ich das richtig? Jeder kann den B96 zusätzlich machen?
    Die Fahrschule die ich heute gefragt habe meinte, das ist nur ein Zusatz für alle,die den Führerschein ab 2013 erworben haben.
    vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 12:09

      Hallo Doro,

      der B96-Schein wurde 2013 eingeführt. Dennoch können auch B-Führerschein-Besitzer, die Ihren Führerschein vor 2013 erlangt haben, die Erweiterung bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Heiko
    Am 15. Januar 2016 um 8:39

    Guten Morgen!
    Welchen Führerschein benötige ich wenn ich ein Fahrzeug mit 3,5t zulässiges Gesamtgewicht und einen Anhänger mit 750ZGG fahren möchte?
    VG

    • Frank K.
      Am 25. Januar 2016 um 22:54

      Da benötigst du den normalen B Führerschein Heiko. Diese Kombination würde erhalten und ist die einzige Ausnahme mit B
      über 3,5 t GG zu Fahren. Da die Klasse B Grundsätzlich erlaubt ungebremst bis 750 kg zu ziehen wenn das Zugfahrzeug dies zuläßt. Siehe Fahrzeugschein Zugfahrzeug. Steht es drin gilt es auch. Gute Fahrt.

    • thomas
      Am 18. Januar 2016 um 22:29

      Hallo Heiko
      du braust keinen c Führerschein du brauchst nur einen b führerschein.
      b sagt aus Fahrzeug max zgG 3,5t+ Anhänger max zgG 750kg oder Fahrzeug und Anhänger zusammen nicht mehr als zgG 3,5t
      zB Fahrzeug zgG 2t und Anhänger zgG 1,5t

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 11:14

      Hallo Heiko,
      hierbei wird ein Füherschein mit der Klasse B benötigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • thomas
        Am 18. Januar 2016 um 22:20

        Heiko benötigt einen b Führerschein
        (3,5t zgG Fahrzeug + 750 kg zgG Anhänger)

  12. Der Michael
    Am 13. Januar 2016 um 14:16

    Moin Bußgeldkatalog.org,

    meiner Information zufolge und so steht es auch auf dieser Seite ganz oben, ist für den B96 keine der beidenPrüfungen, weder schriftlich noch praktisch, notwendig. Vielleicht sollte aber noch erwähnt werden, das die Grundgebühr für einen B96 um ein vielfaches höher ausfällt, als für einen BE und von daher bei Bedarf die Gesamtkosten noch einmal genau kalkuliert werden sollten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 11:47

      Hallo Michael,

      Danke für den Hinweis. Im Grunde informieren wir ja nicht über Preise, da diese durchaus sehr unterschiedlich ausfallen können. Das ist letztlich von der Fahrschule abhängig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Johannes
    Am 11. Januar 2016 um 14:26

    Hallo,
    Welcher Führerschein ist erforderlich wenn Zugfahrzeug (Leergewicht 1958 kg)(2820 kg zulässige Gesamtmasse) in Kombination mit einem Wohnwagen (zulässige Gesamtmasse 1600kg) gezogen werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 10:21

      Hallo Johannes,

      Sie müssen nur das zulässige Gesamtgewicht (Wert aus dem Fahrzeugschein) von Anhänger und Zugfahrzeug addieren. Liegen Sie bei 3,5 Tonnen, reicht der B-Führerschein, bei 4,25 Tonnen benötigen Sie den B96 und darüber die Führerscheinklasse BE. Anhänger dürfen beim PKW maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen haben. Ist der Anhänger leichter als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, genügt der B-Führerschein.

      in Ihrem Fall hat das 2820 kg zulässiges Gesamtgewicht und der Anhänger 1600 kg zulässiges Gesamtgewicht. Das macht insgesamt 4420 kg. Sie benötigen den BE-Führerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. bussgeldkatalog.org
    Am 11. Januar 2016 um 11:33

    Hallo Daniel,

    Sie dürfen mit B96 4.250 kg nicht überschreiten. Der Anhänger darf schwerer als 750 kg sein. Vom Gewicht her müsste das klappen. Es kommt aber darauf an, welchen Führerschein Sie für den Traktor benötigen. Mit dem B-Führerschein ist nur die Führerscheinklasse L umfasst. Damit dürfen Sie land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h sowie Anhänger mit maximal 25 km/h in Kombination führen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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