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Schlüsselzahl B96 für den Führerschein: Erweiterung der Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

FAQ: B96-Führerschein

Was ist der B96-Führerschein?

Streng genommen handelt es sich dabei um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Schlüsselzahl, die auf dem Führerschein vermerkt ist. Sie erweitert die Fahrerlaubnis des Kraftfahrers.

Was besagt die Schlüsselzahl B96?

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).

Wie erlange ich den B96-Führerschein?

Die entsprechende Qualifikation kann zusammen mit deinem eigentlichen PKW-Führerschein oder im Nachhinein bei einer Fahrschule erlangt werden. Die Ausbildung umfasst Unterricht (Theorie) und Praxisstunden.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Der neue B96-Führerschein

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.
Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Oft ist von einem B96-Führerschein die Rede. Dabei stellt die Ziffer B96 eine Schlüsselzahl dar und keine eigene Führerscheinklasse. Schlüsselzahlen befinden sich auf der Rückseite des EU-Führerscheins in Spalte 12 und geben Auskunft darüber, ob dem Führerscheininhaber bestimmte Beschränkungen auferlegt oder Ausnahmen zu seiner Klasse erteilt wurden. Es existieren sowohl nationale als auch europaweite Schlüsselzahlen.

B96 stellt eine Erweiterung dar, die in der gesamten EU Gültigkeit besitzt. Das heißt, sie gilt auch in anderen europäischen Ländern. Kraftfahrer mit der Nummer B96 auf ihrem Führerschein dürfen daher mit ihrem Wohnwagen durch Europa fahren, wenn dieser zusammen mit dem Fahrzeug die zulässige Masse von maximal 4.250 kg nicht überschreitet.

Die Schlüsselzahl B96 erweitert den Führerschein für Wohnwagen. Schätzungen des Caravan Industrie Verbands e.V. zufolge dürfen ungefähr 90 Prozent aller Caravan-Gespanne oder Wohnwagen mit dem B96-Führerschein gefahren werden. Kraftfahrer, die einen B-Führerschein besitzen, können damit bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen führen. Für schwere Caravans bzw. Tandem-Achser ist eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich.

Details zur Erweiterung der B-Klasse für Anhänger auf dem Führerschein durch Schlüsselzahl B96

Die Erweiterung der B-Führerscheinklasse durch B96 gilt für folgende Fahrzeugkombination:

  • Pkw der Klasse B + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt dass
  • Pkw und Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis maximal 4.250 kg aufweisen.

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis durch B96 setzt folglich zwei Dinge voraus: Zum einen kann der Anhänger mehr als 750 kg wiegen. Zum anderen liegt das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bei der Führerschein-Erweiterung B96 zwischen mindestens 3.500 und höchstens 4.250 kg.

Die Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht eines Fahrzeugs und der Zuladung zusammen. StVO und StVZO begrenzen das zulässige Gesamtgewicht dieser Summe auf ein maximales Gewicht.

Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.
Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.

Rechenbeispiel: Der Volkswagen Polo 9N3 bringt ein Leergewicht von 1.091 kg auf die Waage. Laut Hersteller darf das zulässige Gesamtgewicht 1.570 kg nicht übersteigen. Es ist daher eine Zuladung von maximal 479 kg möglich, weil anderenfalls die Achsen brechen oder die Reifen versagen können. Möchte der Polo-Fahrer mit dem PKW Gegenstände mit einer höheren Masse transportieren, benötigt er einen Anhänger.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können mit ihrem Pkw einen Anhänger mit über 750 kg ziehen, vorausgesetzt, dass beide zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Der Polo-Fahrer darf mit seinem B-Führerschein demnach eine Masse von 1.930 kg ziehen. Dieser Betrag ergibt sich aus folgender Differenz: 3.500 kg bzw. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination abzüglich 1.570 kg zulässiger Gesamtmasse eines VW Polo 9N3. Beachten Sie hierbei, dass in diesem Wert bereits das Leergewicht inbegriffen ist. Der Polo-Fahrer darf also nicht etwa mit 1.930 kg Gepäck beladen.

Will er noch größere Massen transportieren, benötigt er die Erweiterung zu seinem Führerschein mit der Schlüsselzahl B96. Damit darf er Anhänger ziehen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg besitzen. Dabei darf die Kombination aus PKW und Anhänger 4.250 kg nicht übersteigen. Der Polo mit einer Leermasse von 1.091 kg kann seinen Wagen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 1.570 kg beladen. Um die für die Fahrzeugkombination zulässige Grenze von 4.250 kg nicht zu übersteigen, darf der Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 2.680 kg nicht sprengen (4.250 kg – 1.570 kg).

Achtung! Es handelt sich hierbei nur um ein fiktives und rein theoretisches Rechenbeispiel zur Verdeutlichung. Aufgrund der zulässigen Anhängelast darf ein Polo derart große Massen gar nicht ziehen.

Weitere Varianten des B-Führerscheins:

FührerscheinklasseFahrzeugarten
B
  • Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
B96
  • Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
  • einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01.

Den alten Führerschein zu neuem B96 tauschen

Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.
Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.

Aufgrund der neuen EU-weiten Führerscheinrichtlinie müssen alle Fahrerlaubnisbesitzer ihren Führerschein regelmäßig erneuern lassen. Wer einen Führerschein vor Januar 2013 erworben hat, muss dies spätestens zum 19. Januar 2033 tun. Jeder, der einen neuen EU-Führerschein besitzt, ist in der Pflicht, diesen alle 15 Jahre in einen neuen zu tauschen. Dabei wird jedoch nicht die Fahrerlaubnis erneuert, sondern lediglich der Führerschein. Dies soll der Fälschung des Dokuments vorbeugen.

Führerscheine mit alten Klassen werden beim Tausch auch umgewandelt. Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren, da der Inhaber die Klassen BE, C1E, M, L und CE (beschränkt: vor 1998 ausgegeben, Züge mit maximal 3 Achsen, wobei die Zugmaschine höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen darf) besitzt.

Es gelten gesonderte Umtauschfristen, damit die Behörden nicht Millionen von Umschreibungen gleichzeitig vornehmen müssen:

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Umtauschfristen für Papierführerscheine

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

In der Fahrschule: B96-Führerschein ist günstig und schnell erreichbar

Die “Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96”, wie der B96-Führerschein offiziell heißt, kann parallel zum Pkw-Führerschein absolviert werden oder auch nach der Klasse B erlernt werden. Das Mindestalter liegt beim Führerschein der Klasse B96 bei 18 Jahre bzw. 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Wer derzeit eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine ähnlichen Lehre absolviert bzw. bereits einen Abschluss erworben hat, kann die Führerscheinklasse B96 auch bereits mit 17 Jahren erlangen.

Die theoretische Ausbildung kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalter durchgeführt werden.

Der B96-Führerschein gilt nur in Verbindung einer bestehenden B-Fahrerlaubnis. Die Schlüsselzahl kann entweder vor, während oder nach der Pkw-Ausbildung in der Fahrschule erlangt werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Eintragung vom Führerschein B96 rechtzeitig vor der Fahrerschulung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Spätestens nach der bestandenen praktischen Prüfung vom B-Führerschein muss die B96-Teilnahmebescheinigung bei der Behörde abgegeben werden. Sollten Sie die Schlüsselzahl B96 getrennt von der B-Klasse erlernen, müssen Sie zuerst Ihren Führerschein umtauschen lassen. Bei diesem Vorgang wird ein neuer EU-Führerschein ausgestellt und die Schlüssel B96 eingetragen.

So lange dauert die Ausbildung für B96

Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 zusammen mit der Klasse B zu absolvieren.
Erweiterer Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 oft innerhalb eines Tageskurses zu bekommen.

Der theoretische Unterricht muss laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 2,5 Stunden betragen. Dabei werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • andere Verkehrsteilnehmer
  • richtiges Beladen
  • Fahrzeugdynamik
  • mechanische Zusammenhänge

Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden und befasst sich mit:

  • Beschleunigen und Bremsen
  • Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
  • Wenden
  • Einparken

Zusätzlich zu diesen 6 Stunden, die der Lehrgang mindestens dauert, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Das heißt, der Fahrschüler ist auf der öffentlichen Straße unterwegs. Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt beim B96. Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Fahrschulkurs wird eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule ausgefüllt, welche bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B96 korrekt auf dem Führerschein eintragen lassen zu können.

Die Fahrschulung für den Führerschein B96 kann auch gemeinsam von Automobilclubs und Fahrschulen organisiert werden.

Die Schulung wird in Gruppen durchgeführt, bei denen sich 4 Teilnehmer eine Pkw-Wohnwagen-Kombination teilen. Die Kosten für die Schlüssel 96 liegen bei etwa 300 bis 500 Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Schlüsselzahl B96 für den Führerschein: Erweiterung der Fahrerlaubnis
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185 Kommentare

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  1. Josef G.
    Am 25. April 2017 um 10:54

    Hallo,
    ich hab jetzt mal eine Frage, ich und mein Geselle haben den BE Führerschein für 800€ gemacht.
    Der Führerschein wurde meinem Gesellen von unserem Betrieb gezahlt. Jetzt dürfen wir praktisch nur einen Anhänger + Zugfahrzeug von 3,5t zulässiger Gesamtmasse fahren. Hätte ich ihm jetzt den Zusatz B96 gezahlt hätte ich mir 400€ (bei zwei quasi 800€) gespart und wir dürften Anhänger + Zugfahrzeug bis 4,25t fahren?! Sehe ich das richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 12:03

      Hallo Josef,

      die B96-Erweiterung ermöglicht das Führen von einem Zug von insgesamt 4,25 Tonnen. Mit dem BE-Führerschein darf der Zug maximal 7 Tonnen wiegen (3,5 Tonnen Zugfahrzeug + 3,5 Tonnen Anhänger). Folglich ermöglicht der BE-Führerschein im Vergleich zum B96 das Führern von schweren Zügen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Roman.P
    Am 12. April 2017 um 13:32

    Hallo, wenn ich FS Kl. B und C1 habe welche Anhänger darf ich dann mit B ziehen? LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 9:14

      Hallo Roman,

      Sie dürfen:

      – einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg, oder
      – einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zuges (Auto + Anhänger) maximal 3.500 kg beträgt,
      ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sven
    Am 5. April 2017 um 13:16

    Hallo!

    Meine Fahrzeugdaten:
    Zul. Gesamtgewicht in kg 2360kg
    Zul. Gesamtgewicht in kg bei AHK 2410kg

    Ich habe den B96 Schlüssel

    Mit welchem Gewicht muss ich rechnen?

    Was passiert, wenn ich angehalten werde und einen 2000kg Anhänger dran habe?

    Gibt es toleranzen?

    Danke

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 9:29

      Hallo Sven,

      beim B96 darf der Zug maximal 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Werte aus der Zulassungsbescheinigung Teil I)haben. In beiden von Ihnen beschriebenen Fällen wären dies überschritten. Damit wäre der Tatbestand “Fahren ohne Fahrerlaubnis” erfüllt. Sie müssen entweder einen “kleineren” Anhänger wählen oder den BE-Führerschein erwerben. Eine Toleranzgrenze gibt es nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Atze
    Am 2. April 2017 um 22:46

    Hi.Unser Zugfahrzeug hat ein zgg von 2850 kg und um einen Pferde-Anhänger ziehen zu dürfen muss wohl b96 her…
    Der Anhänger dürfte demnach ja ein zgg von 1400 kg haben ?!

    Darf das Gespann denn nun 4250 kg zgg haben oder “nur” 4249 kg ?

    Mfg
    Atze

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 9:02

      Hallo Atze,

      die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 erlaubt eine zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Atze
        Am 3. April 2017 um 16:43

        Darf das Gespann bei b96 denn nun ein zgg von exakt 4250 kg aufweisen ?
        Oder ist man beim zgg von 4250 schon 1 kg drüber ?
        Mir geht es um “einschließlich” 4250 kg…

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. April 2017 um 9:49

          Hallo Atze,

          Sie dürfen mit dem B96-Schein Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg führen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Matze
    Am 6. März 2017 um 22:06

    Oben steht wenn man C1 Führerschein hat darf man ein gespann von 7.5t fahren stimmt das habe jetzt noch B96 gemacht war dies jetzt umsonst also was darf ich jetzt für ein Gespann fahren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 13:02

      Hallo Matze,

      mit dem C1-Führerschein dürfen Sie Kfz bis 7,5 Tonnen und Anhänger bis 750 kg führen. Mit einem Fahrzeug der Klasse B dürfen Sie dann allerdings weiterhin nur einen Anhänger bis 750 kg ziehen. Ist der Anhänger schwerer dürfen 3,5 Tonnen nicht überschritten für den gesamten Zug werden. Der B96 erlaubt das Ziehen von schweren Anhängern. Das Gespann darf dann maximal 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse aufweisen. Von daher ist die Schlüsselzahl für Sie ein Zugewinn.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Marcel
    Am 17. Januar 2017 um 14:03

    Hallo,
    ich fasse kurz zusammen:
    mit Fahrerlaubnisklasse B darf ich: Einen Hänger ziehen der NICHT mehr als 750 kg zGG hat kombiniert mit einem Auto nicht mehr als 3,5 Tonnen gesamtgewicht haben darf.
    mit Fahrerlaubnisklasse BE darf ich: Einen Hänger ziehen der MEHR als 750 kg zGG hat aber nicht mehr als 3,5 Tonnen zGG wiegt und aber auch das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Hänger von 3,5 Tonnen nicht überschreitet???????
    mit erweiterung B96 darf ich: Ein Gespann fahren das ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5t jedoch nicht mehr als 4,25t hat wobei hier der Hänger schwerer als 750 zGG sein darf.
    bitte korigiert mich wenn ich falsch liege aber für mich macht dann der teure BE keinen Sinn wenn ich eh nicht mehr als 3,5t Gespanngewicht haben darf.
    MFG Marcel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 12:48

      Hallo Marcel,

      die Führerscheinerweiterung B96 erlaubt es, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg zu fahren. Das Gesamtgewicht des Zuges darf jedoch nur zwischen 3.500 und 4.250 kg liegen.

      Der BE-Führerschein ermöglicht es, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg zu fahren. Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf hier also auch die 4,25t überschreiten. Wenn Fahrzeug und Anhänger jeweils 3,5t wiegen, ist dies der Fall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Malte
    Am 29. Dezember 2016 um 1:20

    Hi,

    habe schonmal einen Anhänger “abgelastet”
    Also durch den Tüv das zulässige Gesamtgewicht absenken lassen.
    Das sollte bei KFZ auch gehen. Wenn die dann fehlenden 300kg Zuladung kein Problem darstellen könnte das auch eine Lösung sein…

  8. Uli
    Am 15. Dezember 2016 um 18:53

    unser Sohn möchte den B96 Zusatz für seinen Führerschein erwerben.
    Daten unseres Autos/ Wohnwagens sind:
    12.1 Masse fahrbereites Auto 1840 kg
    14.1 Technisch zulässige Gesamtmasse 2505 kg
    17. Anhängelast gebremst 1800 kg
    18. zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4255
    Heißt das, wenn ich einen Wohnwagen mit 1800 kg Gesamtmasse anhänge darf ich beim
    PKW nicht 665 kg zuladen sondern nur noch 615 kg??? (Kommt eventuell durch prozentualen Abzug der Stützlast 90 kg?)
    B96 würde hier nicht reichen. Ablastung des Wohnwagens auf 1745 kg oder auf 1795 wegen Punkt 18 ????
    um auf maximal 4250 kg zu kommen?
    Oder Ablastung Gesamtgewicht Auto um 55 kg?

    Oder langt es das Zugfahrzeug einfach weniger zu beladen um die Gesamtmasse 4250 kg nicht zu überschreiten.
    Gelten nicht die zusammengezählten Gesamtmassen von PKW und Wohnwagen sondern das tatsächliche gewogene Gewicht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 15:26

      Hallo Uli,
      es geht um die Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht, die sich im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I befinden. Ein Gewicht von 4.250 kg (Fahrzeug + Anhänger) darf mit der Erweiterung B96 nicht überschritten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Rose
    Am 8. September 2016 um 13:19

    Ich habe mit meinem BE Führerschein angefangen, jetzt habe ich erfahren, dass für mich auch eine Fahrausbildung für B96 reichen würde; kann ich das noch umändern?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. September 2016 um 10:56

      Hallo Rose,
      wir würden Ihnen empfehlen, diese Frage direkt in Ihrer Fahrschule zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Daniel L.
    Am 4. September 2016 um 9:40

    Ich besitze Führerschein Klasse B. Mein wohnmobil hat 3,2 Tonnen und der Anhänger 750kg darf ich das fahren??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:07

      Hallo Daniel L.

      ja, Sie dürfen diese Kombination aus Wohnmobil und Anhänger fahren, sofern die von Ihnen angegebenen Daten dem zulässigen Höchstgewichts entsprechen. Das heißt das Wohnmobil darf beladen nicht mehr als 3,5 t wiegen und der Anhänger darf beladen die 750 kg nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jonas W.
        Am 30. Juli 2017 um 21:45

        Oh ja ich habe jetzt auch durchgeblickt!!

        Für Klasse B

        Anhänger bis zGG 750KG immer mit KFZ bis zu zGG 3,5 Tonnen. Also zusammen 4250kg (z.B. Wohnmobil)
        Anhänger Größer 750KG nur in Kombination bis 3,5 Tonnen Gespann Gesamtgewicht.
        z.B. Auto zGG 2500KG und Anhänger Maximal zGG 1000KG

        B96

        ist dann z.B Auto zGG 2500KG und Anhänger über zGG 1000KG bis maximal zGG1750KG 4025 beide zusammen

        OK ;-)

        Endlich habe ich es gecheckt!!! Jetzt brauch ich nur noch ein Womo und ein Hänger:-D

        Hätten die es doch gleich bei 4250kg belassen können wäre Problemlos gewesen.
        Ich finde es fast auch noch gefährlicher mit einer 4250kg Anhänger Kombi rumzufahren als mit einem 4250kg Womo.

        LG Jonas

  11. Denis
    Am 22. August 2016 um 22:15

    Hallo,
    welchen Anhänger darf ich max. ziehen?
    Mein Auto: 2250kg Leermasse
    2790kg zulässiges Gesamtgewicht
    2250kg Max. Anhängelasst

    Zählt das zulässige Maximalgewicht was im Fahrzeugschein des Anhängers steht oder das tatsächliche Gewicht des Anhängers?

    Mit freundlichen Grüßen
    Denis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2016 um 9:07

      Hallo Denis,

      entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht, also in Ihrem Fall 2790 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Benjamin
    Am 17. August 2016 um 7:04

    Hallo,
    Ich habe Führerschein Klasse B. Meine Frage :

    Darf ich mit meinem Mazda 6 Kombi ( Leergewicht 1300 kg) einen Wohnwagen mit einem zul.GG 1300 kg fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:19

      Hallo Benjamin,

      dabei kommt es auf das Gesamtgewicht an. bei dem B-Führerschein darf dies nicht über 3,5 t liegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Tim
    Am 4. August 2016 um 16:22

    Hallo,

    ich habe jetzt frisch den BF17 gemacht. Ich mache eine Ausbildung in einer Zimmerei, bin in Besitz der Fahrerlaubnis “T” und will nun B96 oder BE machen.
    Welcher der beiden ist nun sinnvoller ? Momentan besitzen wir Privat ein Wohnmobil mit 4,2 t zulässiger Gesamtmasse. Darf ich das mit B96 fahren – nein richtig ?

    Wenn wir nun einen Wohnwagen kaufen, und dieser nicht mehr als 4250 Kg (mit PKW) besitzt darf ich Ihn fahren. Komisch ?

    Was raten Sie mir, in Verbindung auf Beruf und Freizeit?

    Weitere Frage, welchen Sinn gibt es, das wenn ich in Besitz der Klasse “T” bin, ich landwirtschaftliche Maschinen bis 60 km/h und 40 Tonnen fahren darf, mit Anhänger!!! Und dabei eine Theorie + Praxis Prüfung gemacht habe. Welchen Sinn gibt es nun, für einen BE, bei dem ich wesentlich weniger Masse ziehen darf, und das An kuppeln ohne Druckluftanlage,… wesentlich leichter ist ich noch einmal eine neue Prüfung machen muss, oder gibt es hier eine Sonderregel ?

    Vielen Dank für die Beantwortung aller Fragen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Tim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 9:38

      Hallo Tim,
      mit dem B96-Führerschein können Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger fahren, die zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg aufweisen. Die Klasse BE hingegen befähigt Sie dazu, Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg zu fahren. Ein Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,2 t dürfen Sie dementsprechend mit keiner der beiden Klassen ziehen. Wenn Sie sich ein leichteres Wohnmobil zulegen, das die oben genannten Werte erfüllt, dürfen Sie es natürlich fahren. Zu Ihrer letzten Frage: Mit der Klasse BE dürfen Sie zwar möglicherweise weniger Gewicht ziehen, dafür werden aber auch höhere Geschwindigkeiten gefahren. Wir würden Ihnen empfehlen, sich direkt in der Fahrschule zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Justina
    Am 2. August 2016 um 17:31

    Hallo.

    Ich habe einen FS der Klasse C1. Ich möchte mit einem PKW einen Pferdeanhänger mit 2,4 t zGG ziehen.

    Gilt hierbei die gleiche Regelung wie beim FS der Klasse B? (Gespann nicht über 3,5 t)
    Also, darf ich Anhänger über 750 kg ziehen, wenn das Gespann nicht über 7,5 t kommt?

    Danke für Ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 9:53

      Hallo Justina,

      nein, da bei einem C1 nur 750 kg als Anhänger gezogen werden dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dirk
    Am 14. Juli 2016 um 21:18

    Ich habe meinen B Führerschein im Jahr 2000 erworben. Ist es mit diesen Führerschein möglich einen Anhänger zu ziehen der mit Ladung ( ein Motorradanhänger inkl. Motorrad) unter 750 kg wiegt? Sprich ist dafür B96 von Nöten oder nicht? Also benötige ich dafür einen Zusatz auf dem Führerschein oder gar BE, oder reicht der normale B aus?

    Danke im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2016 um 8:44

      Hallo Dirk,
      mit einem Führerschein der Klasse B können Sie einen Anhänger ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht unter 750 kg liegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Silvio
    Am 14. Juli 2016 um 11:08

    Hallo,

    ich habe gehört, dass wenn man die Fahrerlaubnis Klasse B vor 2013 gemacht hat, man die Schlüselzahl 96 ab jetzt mit inbegriffen hat und somit diese Erweiterung nicht extra machen muss.

    Ist dies so richtig??

    Danke im voraus.

    MFG
    Silvio

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2016 um 8:20

      Hallo Silvio,
      davon ist uns nichts bekannt. Sie können die Erweiterung B96 zwar mit der Ausbildung der Klasse B kombinieren, verfügen jedoch nach dem lediglichen Erwerb des B-Führerscheins (auch vor 2013) nicht automatisch auch über die Erweiterung B96.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Tobias Knauss
    Am 4. Juli 2016 um 9:35

    Ergänzung: Ich hab die Beschreibung noch mehrmals durchgelesen. Muss man es so verstehen, dass es Beides umfasst, anstatt es als Bedingungen zu sehen, welche beide zutreffen müssten?
    Dann würde es auch Sinn ergeben.

  18. Tobias
    Am 4. Juli 2016 um 9:32

    Hallo,
    da Sie Ihre erste Antwort mit der 2. Antwort revidiert haben, wüsste ich nun gerne, was hier gilt. Annahme wie zuerst: Anhänger zul.GM über 750 Kg, kombinierte zul.GM UNTER 3,5t.
    B ist es offensichtlich nicht. B96 kann es auch nicht sein aufgrund der (für mich unverstänglichen und sinnlosen) Beschränkung auf kombinierte zul.GM von > 3,5t und <= 4,25t. Ist das dann zwangsläufig BE? Dann würde der ganze B96 keinen Sinn machen.

    Gruß
    Tobias

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juli 2016 um 8:47

      Hallo Tobias,

      Folgendes gilt:

      Mit dem B-Führerschein dürfen Sie entweder ein Kfz mit zulässiger Gesamtmassen von max. 3,5 Tonnen und einen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg führen oder eine Kombination von PKW und Anhänger von nicht mehr als insgesamt 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse über 750 kg hat. Entscheidend sind hier die Daten aus den Fahrzeugpapieren. Das tatsächliche Gewicht spielt keine Rolle.

      Der B96-Führerschein ist keine eigentliche Fahrzeugklasse, sondern ein B-Führerschein mit Schlüsselzahl, also erweitert. Hier darf ein Anhänger auch über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht haben. Die zulässige Gesamtmassen der Fahrzeugkombination darf aber nicht 4.250 kg überschreiten, was 750 kg mehr sind als beim B-Führerschein.

      Beim BE-Führerschein darf der Anhänger maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse haben. Die Fahrzeugkombination kann in diesem Fall also auch nur maximal 7 Tonnen betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Matthias
    Am 30. Juni 2016 um 23:29

    Hallo ich habe eine frage, da es auf der Internetseite und in denFfragen/Antworten zu widersprüchlichen aussagen gekommen ist.
    Ganz oben als Einleitung steh

    “Wer einen Anhänger oder Wohnwagen besitzt, der das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigt, muss über den Besitz eines Führerscheins der Klasse C1 nachdenken.
    Hiermit kann er Anhänger bis 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht transportieren.”

    Also darf ich mit der Klasse C1 anhänger bis 7500kg bewegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 9:46

      Hallo Matthias,

      mit der Klasse C1 dürfen Sie leichte LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t fahren. Dabei darf ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg verwendet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Martin W.
    Am 8. Juni 2016 um 19:28

    Hallo ich habe ne Frage:

    Ich bin in Besitz der Klasse B und BE.
    Nun habe ich gelesen, dass mein Gespann maximal 3500KG wiegen darf! Jedoch ist mein aktuelles Gespann aus Auto und Wohnwagen 3800KG schwer.
    Ich bin immer davon ausgegangen, dass wenn ich den BE gemacht habe ich das Gespann fahren darf?

    Gruß Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juni 2016 um 9:01

      Hallo Martin,

      mit dem BE-Schein dürfen Sie Anhänger bis 3,5 t ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Falko
    Am 3. Juni 2016 um 8:04

    Hallo,
    ich habe gerade das “Problem” – unser Gespann mit Wohnwagen und PKW hat ein Gesamtgewicht von 3,6 t.
    Da wäre der B96 ja eine Alternative. Ich besitze jedoch bereits einen C1-Führerschein. Gilt hier die strickte Regelung – Anhänger bis 750 kg, oder ist die Regelung vom B (Gespann bis 3,5 t) hier quasi übertragbar – sprich, Gespanne bis 7,5 t wären ok mit C1?
    Besten Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 10:36

      Hallo Falko,
      um Anhänger über 750 kg ziehen zu dürfen, benötigen Sie entweder den B96-Schein oder einen Führerschein der Klasse C1E. In der Regel sind die Regelungen zum Gewicht des gesamten Zuges nicht übertragbar, wenn dabei die Anhängelast nicht beachtet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Holger
    Am 24. April 2016 um 9:16

    Hallo.
    Mein Auto hat ein Leergewicht von 1495kg und ein Gesamtgewicht von 2030kg. Einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 1300kg darf ich ja mit der Klasse B fahren. Wie ist es mit einem Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von 1500kg? Darf ich den mit dem B96 fahren? Der Wohnwagen ist ja schwerer als das Leergewicht vom Auto.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. April 2016 um 8:39

      Hallo Holger,

      mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg führen. Die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
      Ist in Ihrem Führerschein die Schlüssezahl 96 eingetragen, dürfen Sie einen Pkw mit einem Anhänger, der das zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg übersteigt und bei der die Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg liegt, führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Da ist ein Fehler
    Am 23. April 2016 um 0:38

    Nicht erwähnt wird hier, dass bei der Fahrerlaubnis Klasse B nicht nur 750kg Anhänger, sondern auch eine Kombination vom zGg bis 3500kg erlaubt sind, sprich zulässiges Gesamtgewicht vom Auto: 2000kg + zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger: 1500kg sind auch erlaubt! Der B96 erweitert also diese Kombination nur um 750kg, um den Spielraum für Wohnanhänger zu erhöhen.

  24. Andy
    Am 15. April 2016 um 15:24

    Liebes Team von Bussgeldkatalog,

    Ich habe ein Frage:

    Wenn ich die B96 Erweiterung bei der Fahrschule erworben habe und damit zum Straßenverkehrsamt gehe um diesen Zusatz in meinem Fahrzeugschein eintragen zu lassen.

    Kann ich mit der Bescheinigung von der Fahrschule dann sofort fahren, oder muss ich solange warten (ca. 3-4 Wochen) bis ich meinen neuen geänderter Führerschein wieder bekomme?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 10:24

      Hallo Andy,

      eine Prüfbescheinigung kann als vorläufige Fahrerlaubnis gelten. Um ganz sicher zu gehen, wenden Sie sich aber bitte mit Ihrer Frage noch einmal direkt an Ihre Führerscheinstelle. Telefonisch oder auch direkt vor Ort lässt sich das schnell klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Fox
    Am 29. März 2016 um 21:44

    Hallo,
    ich hab eine Frage zu meinem Gespann. Ich habe die Führerscheinklasse B und B96.
    Mein T5 wiegt fahrfertig 2180kg
    ZGG 3000kg
    Mein Wohnwagen wiegt fahrfertig 1200kg und hat ein ZGG von 1600kg.

    ZGG von beiden wäre ja dann 4600kg und somit über den 4250kg.

    Darf ich das Gespann fahren wenn ich den T5 reisefertig mit Personen auf 2600kg belade und den Wohnwagen auf 1600kg belade?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. März 2016 um 9:25

      Hallo Fox,

      für dieses Gespann ist die Fahrerlaubnis BE notwendig. Swlbst wenn das tatsächliche Gewicht unterhalb von 4,25 Tonnen bleibt. Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht (Werte aus dem Fahrzeugschein). Liegt die Kombination über 4,25 Tonnen, dürfen Sie es nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Damian
    Am 20. März 2016 um 22:01

    Hallo ich habe den Führerschein C1 2014 gemacht welchen Anhänger darf ich ziehen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. März 2016 um 9:40

      Hallo Damian,

      mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 750kg ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Josh
    Am 18. März 2016 um 5:20

    Moin auch,

    bei meinem B Führerschein, erworben 2007, hatte ich es bislang so verstanden, dass ich ausschließlich Anhänger bewegen darf, deren zulässige Gesamtmasse geringer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist, wobei allerdings die zulässige Gesamtmasse des Anhängers addiert mit der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges die 3,49t Grenze nicht überschreiten darf. Aus der Fahrschule hängt mir noch im Ohr: “einen 750kg Anhänger dürft ihr immer mitführen”

    BSP:

    PKW-Leergewicht 1380 kg, zul. Ggw. 1850
    Anhänger 1300kg zul. Ggw.

    Oder hab ich da etwas falsch verstanden?

    Wie ist sieht es jetzt aus? Auf der Seite https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/ steht, dass maximal ein 750kg Anhänger mitgeführt werden darf oder ein Anhänger höheren zulässigen Gesamtgewichtes, wenn das zul.Ggw. des Zuges (PKW + Anhänger) von 3,5t nicht überschritten wird.

    –> Heißt das in der Summe, dass ich nur noch in den Kfz-Schein sehen muss, ob das Zugfahrzeug den Hänger a) ziehen darf und b) die Gesamtmasse des Zuges die 3,5t nicht überschreitet?

    Ich bin seite Jahren verwirrt was das angeht …

    Gruß,
    Josh

    Nachtrag: Angenommen meine o.g. Annahme stimmt, darf im Fall, dass ich einen Lieferwagen mit 3,5t zul.Ggw. fahre immernoch einen 750kg Anhänger mitnehmen, gemäß dem Satz “einen 750kg Anhänger mitführen geht immer”?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. März 2016 um 10:52

      Hallo Josh,

      es ist richtig, dass ein Anhänger mit 750 Kilogramm mitgeführt werden kann, wenn ein Führerschein der Klasse B vorliegt. Dabei gilt jedoch, dass das Gesamtgewicht der Kombination aus Pkw und Anhänger nur insgesamt 3.500 kg sein darf (die Ladung der Fahrzeuge zählt zum Gesamtgewicht dazu). Der Anhänger darf schwerer als 750 kg sein, wenn das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge die 3.500 kg nicht überschreitet.

      Der Führerschein der Klasse B lässt sich mittlerweile aber auch zur Schlüsselzahl 96 aufstocken. Damit sind Sie berechtigt, Kombinationen mit Anhänger und Zugfahrzeug bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg zu bedienen. Die Ausbildung für die Erweiterung des Autoführerscheins dauert etwa 7 Stunden und kann in einer Fahrschule absolviert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Christian
        Am 23. Mai 2016 um 12:05

        Warum steht dann oben nur:
        Führerscheinklasse B: Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht

        und nichts von dem Rest.
        Die meisten Leute haben ein Auto mit zul. Gesamtmasse 2000kg und wollen einen gebremsten Anhänger mit 1200kg zeihen können. das ist dann also kein Promblem mit B solange es unter 3500kg gesamtmasse ist.

  28. Norbert
    Am 15. März 2016 um 19:51

    Die Antwort an Manfred ist nicht richtig. Das Gewicht der Kombination setzt sich aus den zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeugs und dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers zusammen. Das darf bei der B96 die 4250 kg nicht überschreiten. Das tatsächliche Gewicht spielt bei der Berechnung keine Rolle. Auch wenn der Anhänger leer wäre dürfte er nicht gefahren werden.

  29. Jessica
    Am 14. März 2016 um 21:16

    Hallo,
    Wenn ich ein Auto mit einer Leermasse von 2150kg habe, dieses eine zulässige Gesamtmasse von 2150kg hat und ich + Gepäck angenommen 159kg wiege, anhängelast von 1500kg hat, der Hänger aber 2000kg zulässige Gesamtmasse hat, allerdings tatsächlich nur 750kg+300kg Beladung (Pferd) hat, ist es dann fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn ich nur den B Führerschein habe?

    Und wie verhält es sich, wenn ich mit oben genannten Fahrzeug einen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 1500kg ziehe? Reicht da der B Führerschein aus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 10:22

      Hallo Jessica,

      zunächst: Die Leermasse eines Fahrzeugs kann nicht zugleich dessen zulässiges Gesamtgewicht sein – denn dann würden jeder Passagier und auch der Fahrer selbst zur Überladung führen.

      Ein Fahrzeug mit 2150 kg können Sie mit einem Anhänger mit 1050 kg mit dem B-Führerschein führen. Das Gesamtgewicht des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Manfred
    Am 7. März 2016 um 19:14

    Wenn das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 2360 kg hat, der Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von 1900kg, wären das 4260 kg.
    Wenn der Hänger aber nur auf tatsächlich 1800 kg Gesamtgewicht beladen wird, darf dann trotzdem mit dem B96 Schein gefahren werden?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Schorsch
      Am 7. März 2017 um 13:41

      Nein darf man NICHT!! Dazu benötigt man den BE. Es gelten die zulässigen Gesamtmassen beider….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2016 um 11:34

      Hallo Manfred,

      das ist nicht zulässig. Es gilt das zulässige Gesamtgewicht, wenn um den Führerschein geht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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