Schlüsselzahl B96 für den Führerschein: Erweiterung der Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

FAQ: B96-Führerschein

Was ist der B96-Führerschein?

Streng genommen handelt es sich dabei um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Schlüsselzahl, die auf dem Führerschein vermerkt ist. Sie erweitert die Fahrerlaubnis des Kraftfahrers.

Was besagt die Schlüsselzahl B96?

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).

Wie erlange ich den B96-Führerschein?

Die entsprechende Qualifikation kann zusammen mit deinem eigentlichen PKW-Führerschein oder im Nachhinein bei einer Fahrschule erlangt werden. Die Ausbildung umfasst Unterricht (Theorie) und Praxisstunden.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Der neue B96-Führerschein

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.
Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Oft ist von einem B96-Führerschein die Rede. Dabei stellt die Ziffer B96 eine Schlüsselzahl dar und keine eigene Führerscheinklasse. Schlüsselzahlen befinden sich auf der Rückseite des EU-Führerscheins in Spalte 12 und geben Auskunft darüber, ob dem Führerscheininhaber bestimmte Beschränkungen auferlegt oder Ausnahmen zu seiner Klasse erteilt wurden. Es existieren sowohl nationale als auch europaweite Schlüsselzahlen.

B96 stellt eine Erweiterung dar, die in der gesamten EU Gültigkeit besitzt. Das heißt, sie gilt auch in anderen europäischen Ländern. Kraftfahrer mit der Nummer B96 auf ihrem Führerschein dürfen daher mit ihrem Wohnwagen durch Europa fahren, wenn dieser zusammen mit dem Fahrzeug die zulässige Masse von maximal 4.250 kg nicht überschreitet.

Die Schlüsselzahl B96 erweitert den Führerschein für Wohnwagen. Schätzungen des Caravan Industrie Verbands e.V. zufolge dürfen ungefähr 90 Prozent aller Caravan-Gespanne oder Wohnwagen mit dem B96-Führerschein gefahren werden. Kraftfahrer, die einen B-Führerschein besitzen, können damit bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen führen. Für schwere Caravans bzw. Tandem-Achser ist eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich.

Details zur Erweiterung der B-Klasse für Anhänger auf dem Führerschein durch Schlüsselzahl B96

Die Erweiterung der B-Führerscheinklasse durch B96 gilt für folgende Fahrzeugkombination:

  • Pkw der Klasse B + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt dass
  • Pkw und Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis maximal 4.250 kg aufweisen.

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis durch B96 setzt folglich zwei Dinge voraus: Zum einen kann der Anhänger mehr als 750 kg wiegen. Zum anderen liegt das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bei der Führerschein-Erweiterung B96 zwischen mindestens 3.500 und höchstens 4.250 kg.

Die Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht eines Fahrzeugs und der Zuladung zusammen. StVO und StVZO begrenzen das zulässige Gesamtgewicht dieser Summe auf ein maximales Gewicht.

Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.
Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.

Rechenbeispiel: Der Volkswagen Polo 9N3 bringt ein Leergewicht von 1.091 kg auf die Waage. Laut Hersteller darf das zulässige Gesamtgewicht 1.570 kg nicht übersteigen. Es ist daher eine Zuladung von maximal 479 kg möglich, weil anderenfalls die Achsen brechen oder die Reifen versagen können. Möchte der Polo-Fahrer mit dem PKW Gegenstände mit einer höheren Masse transportieren, benötigt er einen Anhänger.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können mit ihrem Pkw einen Anhänger mit über 750 kg ziehen, vorausgesetzt, dass beide zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Der Polo-Fahrer darf mit seinem B-Führerschein demnach eine Masse von 1.930 kg ziehen. Dieser Betrag ergibt sich aus folgender Differenz: 3.500 kg bzw. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination abzüglich 1.570 kg zulässiger Gesamtmasse eines VW Polo 9N3. Beachten Sie hierbei, dass in diesem Wert bereits das Leergewicht inbegriffen ist. Der Polo-Fahrer darf also nicht etwa mit 1.930 kg Gepäck beladen.

Will er noch größere Massen transportieren, benötigt er die Erweiterung zu seinem Führerschein mit der Schlüsselzahl B96. Damit darf er Anhänger ziehen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg besitzen. Dabei darf die Kombination aus PKW und Anhänger 4.250 kg nicht übersteigen. Der Polo mit einer Leermasse von 1.091 kg kann seinen Wagen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 1.570 kg beladen. Um die für die Fahrzeugkombination zulässige Grenze von 4.250 kg nicht zu übersteigen, darf der Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 2.680 kg nicht sprengen (4.250 kg – 1.570 kg).

Achtung! Es handelt sich hierbei nur um ein fiktives und rein theoretisches Rechenbeispiel zur Verdeutlichung. Aufgrund der zulässigen Anhängelast darf ein Polo derart große Massen gar nicht ziehen.

Weitere Varianten des B-Führerscheins:

FührerscheinklasseFahrzeugarten
B
  • Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
B96
  • Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
  • einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01.

Den alten Führerschein zu neuem B96 tauschen

Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.
Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.

Aufgrund der neuen EU-weiten Führerscheinrichtlinie müssen alle Fahrerlaubnisbesitzer ihren Führerschein regelmäßig erneuern lassen. Wer einen Führerschein vor Januar 2013 erworben hat, muss dies spätestens zum 19. Januar 2033 tun. Jeder, der einen neuen EU-Führerschein besitzt, ist in der Pflicht, diesen alle 15 Jahre in einen neuen zu tauschen. Dabei wird jedoch nicht die Fahrerlaubnis erneuert, sondern lediglich der Führerschein. Dies soll der Fälschung des Dokuments vorbeugen.

Führerscheine mit alten Klassen werden beim Tausch auch umgewandelt. Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren, da der Inhaber die Klassen BE, C1E, M, L und CE (beschränkt: vor 1998 ausgegeben, Züge mit maximal 3 Achsen, wobei die Zugmaschine höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen darf) besitzt.

Es gelten gesonderte Umtauschfristen, damit die Behörden nicht Millionen von Umschreibungen gleichzeitig vornehmen müssen:

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Umtauschfristen für Papierführerscheine

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

In der Fahrschule: B96-Führerschein ist günstig und schnell erreichbar

Die “Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96”, wie der B96-Führerschein offiziell heißt, kann parallel zum Pkw-Führerschein absolviert werden oder auch nach der Klasse B erlernt werden. Das Mindestalter liegt beim Führerschein der Klasse B96 bei 18 Jahre bzw. 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Wer derzeit eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine ähnlichen Lehre absolviert bzw. bereits einen Abschluss erworben hat, kann die Führerscheinklasse B96 auch bereits mit 17 Jahren erlangen.

Die theoretische Ausbildung kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalter durchgeführt werden.

Der B96-Führerschein gilt nur in Verbindung einer bestehenden B-Fahrerlaubnis. Die Schlüsselzahl kann entweder vor, während oder nach der Pkw-Ausbildung in der Fahrschule erlangt werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Eintragung vom Führerschein B96 rechtzeitig vor der Fahrerschulung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Spätestens nach der bestandenen praktischen Prüfung vom B-Führerschein muss die B96-Teilnahmebescheinigung bei der Behörde abgegeben werden. Sollten Sie die Schlüsselzahl B96 getrennt von der B-Klasse erlernen, müssen Sie zuerst Ihren Führerschein umtauschen lassen. Bei diesem Vorgang wird ein neuer EU-Führerschein ausgestellt und die Schlüssel B96 eingetragen.

So lange dauert die Ausbildung für B96

Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 zusammen mit der Klasse B zu absolvieren.
Erweiterer Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 oft innerhalb eines Tageskurses zu bekommen.

Der theoretische Unterricht muss laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 2,5 Stunden betragen. Dabei werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • andere Verkehrsteilnehmer
  • richtiges Beladen
  • Fahrzeugdynamik
  • mechanische Zusammenhänge

Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden und befasst sich mit:

  • Beschleunigen und Bremsen
  • Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
  • Wenden
  • Einparken

Zusätzlich zu diesen 6 Stunden, die der Lehrgang mindestens dauert, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Das heißt, der Fahrschüler ist auf der öffentlichen Straße unterwegs. Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt beim B96. Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Fahrschulkurs wird eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule ausgefüllt, welche bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B96 korrekt auf dem Führerschein eintragen lassen zu können.

Die Fahrschulung für den Führerschein B96 kann auch gemeinsam von Automobilclubs und Fahrschulen organisiert werden.

Die Schulung wird in Gruppen durchgeführt, bei denen sich 4 Teilnehmer eine Pkw-Wohnwagen-Kombination teilen. Die Kosten für die Schlüssel 96 liegen bei etwa 300 bis 500 Euro.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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186 Kommentare

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  1. Ingmar G.
    Am 7. August 2017 um 18:05

    Hallo,

    Ist es erlaubt einen Wohnwagen mit der Führerscheinklasse B zu ziehen, wenn das Gesamtgewicht von PKW und Wohnwagen nicht 3.500kg übersteigt?

    Mfg Ingmar

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 9:50

      Hallo Ingmar,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Anhänger – auch Wohnwagen – ziehen, wenn diese maximal 750 kg wiegen bzw. die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jan
        Am 2. August 2022 um 14:38

        Also DEKRA und mein alter Fahrlehrer haben mir folgendes gesagt.
        Mein Auto VW Bora Variant 2.0 Automatik, darf 1400kg Gebremst ziehen, er hat ein zzg. von 1895kg.
        Ich darf mit meinen PKW einen Anhänger mit einer tatsächlichen Masse im Fahr-bereiten Zustand von 1400kg fahren.
        Auch wenn der Anhänger eine zzg. von 1500 hat.

        Führerschein Klasse B.

  2. Tobias m.
    Am 23. Juli 2017 um 15:27

    Was ist nun wenn ich den b96 habe aber mit 80 kg zulässige Gesamtmasse kontrolliert werde. Gilt das dann als fahren ohne Führerschein? Welche Strafe have ich zu erwarten.
    In meinem Fall neues Auto nicht darauf geachtet zulässige gesamtmasse 2330kg und ahk 2000kg d.h 80 kg zuviel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:39

      Hallo Tobias,

      dies gilt in der Regel als Überladung. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Martin
        Am 12. August 2017 um 21:30

        Hallo Zusammen,

        diesbezüglich habe ich bereits auch hier im Forum zum B96 Führerschein mit meinem Gespann eine ähnliche Frage gestellt. Diese Rückmeldung wäre für mich eine Alternative! Ich verstehe die Antwort der Redaktion so, dass wenn ich mit dem B96er mit einem zul. Gesamtgewicht meines Gespannes von 4380 Kg unterwegs bin, quasi als überladen gelte und nicht als fahren ohne Führerschein? Das wäre es mir allemal Wert, als de BE wegen den paar Kilo machen zu müssen.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 21. August 2017 um 9:29

          Hallo Martin,

          fahren Sie ein Gespann, welches laut den Regeln für die jeweilige Führerscheinklasse zu schwer ist, so gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis – egal um welche Führerscheinklasse es sich handelt.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Michael
    Am 10. Juli 2017 um 19:45

    Hallo,
    Ich bin jetzt total irritiert. Ich habe meinen Führerschein der Klasse B, 2001 gemacht. Welche Art von Anhänger darf ich jetzt damit ziehen?
    Bin mir da jetzt total unsicher, da ich mir einen 1000kg Anhänger zu legen will.
    Darf ich den in Verbindung mit meinem PKW (Gewicht ca. 2000kg) fahren?
    Und was müsste ich machen wenn ich einen Pferdeanhänger ziehen will mit einer Gesamtmasse von 2200-2500kg?

    Vielen Dank für die Antwort
    Gruß Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:21

      Hallo Michael,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, ziehen. Mit der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 dürfen Sie einen Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Markus
    Am 1. Juli 2017 um 9:55

    Ich besitze den Führerschein Klasse B aus dem Jahr 2000. Welche Erweiterung benötige ich, wenn mein Zugfahrzeug bereits ein zulässiges Gesamtgewicht von 3000 kg besitzt und ein Wohnwagen 1300 kg? Damit würden die 4250 kg des B96 ja knapp überschritten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 8:48

      Hallo Markus,

      Sie brauchen die Führerscheinklasse BE.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Claude
    Am 30. Juni 2017 um 14:23

    Ziehe gerne einen Anhänger von 2,7 Tonnen mein Wagen wiegt 1,7 Tonnen
    Gesamtgewicht laut Eintragung des Wagens ist 4,8 Tonnen
    Genügt mein Führerschein B96
    Gruss
    Claude

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:46

      Hallo Claude,

      mit einem B96 Führerschein dürfen Sie ein Zugfahrzeug mit maximal 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht führen. Das Gespann darf insgesamt nicht über 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Claude
    Am 30. Juni 2017 um 14:18

    Hallo
    Kann ich meinen Führerschein B96 auch im Ausland einsetzen oder nur in Luxemburg.
    Gruss
    Claude

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:47

      Hallo Claude,

      der B96-Führerschein wird in der gesamten EU akzeptiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Martin
    Am 17. Juni 2017 um 21:50

    Hallo,
    folgende Frage:
    Ich habe einen B96 Führerschein, kam bisher damit gut klar!
    Jetzt habe ich das Problem, dass mein neuer Wagen VW Multivan 3080kg zul. Gesamtgewicht sowie 1500 Wowa hinzu kommen! Das kommt heute bei den ganzen SUVs etc. sicherlich öfter vor, aus meiner Sicht sollte der B96 auf 4,5t erweitert werden. Ist das in Zukunft geplant?

    Gruß,
    Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:20

      Hallo Martin,

      eine solche Änderung ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Annika W.
    Am 9. Juni 2017 um 18:33

    Guten Abend,
    Wir wollen mit einem Wohnwagen in den Urlaub fahren und überlegen einen zusätzlichen Führerschein zu machen. Ist es nun so richtig das wenn wir 3.5 t nicht überschreiten den Anhänger auch ohne einen zusätzlichen Führerschein fahrem dürfen?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:02

      Hallo Annika,

      mit dem Führerschein der Klasse B, den Sie anscheinend besitzen, dürfen Sie auch Anhänger ziehen, die mehr als 750 kg wiegen, solange die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tommy
    Am 25. Mai 2017 um 11:27

    Hallo.
    Mein Auto ein Gesamtgewicht von 2144kg
    Mein Wohnwagen ein Gesamtgewicht von 1300kg. Bin also unter 3,5 t. Dürfte ich also mit einem B Führerschein fahren!?
    Und mit wieviel kg darf das Auto und der Wohnwagen beladen werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 11:54

      Hallo Tommy,

      für die von Ihnen angegebene Werte reicht der B-Führerschein aus. Je nachdem, wie die Anhängelast vom Zugfahrzeug ist darf der Anhänger beladen werden, wobei das ZGG darf nicht überschritten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Reiko I.
    Am 5. Mai 2017 um 13:20

    Hallo,

    Wagen: 2t Gesamtgewicht + Wohnwagen 1,2 kg Gesamtgewicht = 3,2 kg Gespanngewicht ergibt Klasse B,
    aber Wohnwagen über 750kg = B96 ?

    Anders gefragt: Darf ich mit Klasse B einen Anhänger/Wohnwagen ziehen der das Gesamtgewicht von 750kg übersteigt?

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 11:08

      Hallo Reiko,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Josef G.
    Am 25. April 2017 um 10:54

    Hallo,
    ich hab jetzt mal eine Frage, ich und mein Geselle haben den BE Führerschein für 800€ gemacht.
    Der Führerschein wurde meinem Gesellen von unserem Betrieb gezahlt. Jetzt dürfen wir praktisch nur einen Anhänger + Zugfahrzeug von 3,5t zulässiger Gesamtmasse fahren. Hätte ich ihm jetzt den Zusatz B96 gezahlt hätte ich mir 400€ (bei zwei quasi 800€) gespart und wir dürften Anhänger + Zugfahrzeug bis 4,25t fahren?! Sehe ich das richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 12:03

      Hallo Josef,

      die B96-Erweiterung ermöglicht das Führen von einem Zug von insgesamt 4,25 Tonnen. Mit dem BE-Führerschein darf der Zug maximal 7 Tonnen wiegen (3,5 Tonnen Zugfahrzeug + 3,5 Tonnen Anhänger). Folglich ermöglicht der BE-Führerschein im Vergleich zum B96 das Führern von schweren Zügen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Roman.P
    Am 12. April 2017 um 13:32

    Hallo, wenn ich FS Kl. B und C1 habe welche Anhänger darf ich dann mit B ziehen? LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 9:14

      Hallo Roman,

      Sie dürfen:

      – einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg, oder
      – einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zuges (Auto + Anhänger) maximal 3.500 kg beträgt,
      ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sven
    Am 5. April 2017 um 13:16

    Hallo!

    Meine Fahrzeugdaten:
    Zul. Gesamtgewicht in kg 2360kg
    Zul. Gesamtgewicht in kg bei AHK 2410kg

    Ich habe den B96 Schlüssel

    Mit welchem Gewicht muss ich rechnen?

    Was passiert, wenn ich angehalten werde und einen 2000kg Anhänger dran habe?

    Gibt es toleranzen?

    Danke

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 9:29

      Hallo Sven,

      beim B96 darf der Zug maximal 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Werte aus der Zulassungsbescheinigung Teil I)haben. In beiden von Ihnen beschriebenen Fällen wären dies überschritten. Damit wäre der Tatbestand “Fahren ohne Fahrerlaubnis” erfüllt. Sie müssen entweder einen “kleineren” Anhänger wählen oder den BE-Führerschein erwerben. Eine Toleranzgrenze gibt es nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Atze
    Am 2. April 2017 um 22:46

    Hi.Unser Zugfahrzeug hat ein zgg von 2850 kg und um einen Pferde-Anhänger ziehen zu dürfen muss wohl b96 her…
    Der Anhänger dürfte demnach ja ein zgg von 1400 kg haben ?!

    Darf das Gespann denn nun 4250 kg zgg haben oder “nur” 4249 kg ?

    Mfg
    Atze

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 9:02

      Hallo Atze,

      die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 erlaubt eine zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Atze
        Am 3. April 2017 um 16:43

        Darf das Gespann bei b96 denn nun ein zgg von exakt 4250 kg aufweisen ?
        Oder ist man beim zgg von 4250 schon 1 kg drüber ?
        Mir geht es um “einschließlich” 4250 kg…

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. April 2017 um 9:49

          Hallo Atze,

          Sie dürfen mit dem B96-Schein Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg führen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Matze
    Am 6. März 2017 um 22:06

    Oben steht wenn man C1 Führerschein hat darf man ein gespann von 7.5t fahren stimmt das habe jetzt noch B96 gemacht war dies jetzt umsonst also was darf ich jetzt für ein Gespann fahren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 13:02

      Hallo Matze,

      mit dem C1-Führerschein dürfen Sie Kfz bis 7,5 Tonnen und Anhänger bis 750 kg führen. Mit einem Fahrzeug der Klasse B dürfen Sie dann allerdings weiterhin nur einen Anhänger bis 750 kg ziehen. Ist der Anhänger schwerer dürfen 3,5 Tonnen nicht überschritten für den gesamten Zug werden. Der B96 erlaubt das Ziehen von schweren Anhängern. Das Gespann darf dann maximal 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse aufweisen. Von daher ist die Schlüsselzahl für Sie ein Zugewinn.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Marcel
    Am 17. Januar 2017 um 14:03

    Hallo,
    ich fasse kurz zusammen:
    mit Fahrerlaubnisklasse B darf ich: Einen Hänger ziehen der NICHT mehr als 750 kg zGG hat kombiniert mit einem Auto nicht mehr als 3,5 Tonnen gesamtgewicht haben darf.
    mit Fahrerlaubnisklasse BE darf ich: Einen Hänger ziehen der MEHR als 750 kg zGG hat aber nicht mehr als 3,5 Tonnen zGG wiegt und aber auch das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Hänger von 3,5 Tonnen nicht überschreitet???????
    mit erweiterung B96 darf ich: Ein Gespann fahren das ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5t jedoch nicht mehr als 4,25t hat wobei hier der Hänger schwerer als 750 zGG sein darf.
    bitte korigiert mich wenn ich falsch liege aber für mich macht dann der teure BE keinen Sinn wenn ich eh nicht mehr als 3,5t Gespanngewicht haben darf.
    MFG Marcel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 12:48

      Hallo Marcel,

      die Führerscheinerweiterung B96 erlaubt es, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg zu fahren. Das Gesamtgewicht des Zuges darf jedoch nur zwischen 3.500 und 4.250 kg liegen.

      Der BE-Führerschein ermöglicht es, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg zu fahren. Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf hier also auch die 4,25t überschreiten. Wenn Fahrzeug und Anhänger jeweils 3,5t wiegen, ist dies der Fall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Malte
    Am 29. Dezember 2016 um 1:20

    Hi,

    habe schonmal einen Anhänger “abgelastet”
    Also durch den Tüv das zulässige Gesamtgewicht absenken lassen.
    Das sollte bei KFZ auch gehen. Wenn die dann fehlenden 300kg Zuladung kein Problem darstellen könnte das auch eine Lösung sein…

  18. Uli
    Am 15. Dezember 2016 um 18:53

    unser Sohn möchte den B96 Zusatz für seinen Führerschein erwerben.
    Daten unseres Autos/ Wohnwagens sind:
    12.1 Masse fahrbereites Auto 1840 kg
    14.1 Technisch zulässige Gesamtmasse 2505 kg
    17. Anhängelast gebremst 1800 kg
    18. zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4255
    Heißt das, wenn ich einen Wohnwagen mit 1800 kg Gesamtmasse anhänge darf ich beim
    PKW nicht 665 kg zuladen sondern nur noch 615 kg??? (Kommt eventuell durch prozentualen Abzug der Stützlast 90 kg?)
    B96 würde hier nicht reichen. Ablastung des Wohnwagens auf 1745 kg oder auf 1795 wegen Punkt 18 ????
    um auf maximal 4250 kg zu kommen?
    Oder Ablastung Gesamtgewicht Auto um 55 kg?

    Oder langt es das Zugfahrzeug einfach weniger zu beladen um die Gesamtmasse 4250 kg nicht zu überschreiten.
    Gelten nicht die zusammengezählten Gesamtmassen von PKW und Wohnwagen sondern das tatsächliche gewogene Gewicht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 15:26

      Hallo Uli,
      es geht um die Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht, die sich im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I befinden. Ein Gewicht von 4.250 kg (Fahrzeug + Anhänger) darf mit der Erweiterung B96 nicht überschritten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Rose
    Am 8. September 2016 um 13:19

    Ich habe mit meinem BE Führerschein angefangen, jetzt habe ich erfahren, dass für mich auch eine Fahrausbildung für B96 reichen würde; kann ich das noch umändern?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. September 2016 um 10:56

      Hallo Rose,
      wir würden Ihnen empfehlen, diese Frage direkt in Ihrer Fahrschule zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Daniel L.
    Am 4. September 2016 um 9:40

    Ich besitze Führerschein Klasse B. Mein wohnmobil hat 3,2 Tonnen und der Anhänger 750kg darf ich das fahren??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:07

      Hallo Daniel L.

      ja, Sie dürfen diese Kombination aus Wohnmobil und Anhänger fahren, sofern die von Ihnen angegebenen Daten dem zulässigen Höchstgewichts entsprechen. Das heißt das Wohnmobil darf beladen nicht mehr als 3,5 t wiegen und der Anhänger darf beladen die 750 kg nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jonas W.
        Am 30. Juli 2017 um 21:45

        Oh ja ich habe jetzt auch durchgeblickt!!

        Für Klasse B

        Anhänger bis zGG 750KG immer mit KFZ bis zu zGG 3,5 Tonnen. Also zusammen 4250kg (z.B. Wohnmobil)
        Anhänger Größer 750KG nur in Kombination bis 3,5 Tonnen Gespann Gesamtgewicht.
        z.B. Auto zGG 2500KG und Anhänger Maximal zGG 1000KG

        B96

        ist dann z.B Auto zGG 2500KG und Anhänger über zGG 1000KG bis maximal zGG1750KG 4025 beide zusammen

        OK ;-)

        Endlich habe ich es gecheckt!!! Jetzt brauch ich nur noch ein Womo und ein Hänger:-D

        Hätten die es doch gleich bei 4250kg belassen können wäre Problemlos gewesen.
        Ich finde es fast auch noch gefährlicher mit einer 4250kg Anhänger Kombi rumzufahren als mit einem 4250kg Womo.

        LG Jonas

  21. Denis
    Am 22. August 2016 um 22:15

    Hallo,
    welchen Anhänger darf ich max. ziehen?
    Mein Auto: 2250kg Leermasse
    2790kg zulässiges Gesamtgewicht
    2250kg Max. Anhängelasst

    Zählt das zulässige Maximalgewicht was im Fahrzeugschein des Anhängers steht oder das tatsächliche Gewicht des Anhängers?

    Mit freundlichen Grüßen
    Denis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2016 um 9:07

      Hallo Denis,

      entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht, also in Ihrem Fall 2790 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Benjamin
    Am 17. August 2016 um 7:04

    Hallo,
    Ich habe Führerschein Klasse B. Meine Frage :

    Darf ich mit meinem Mazda 6 Kombi ( Leergewicht 1300 kg) einen Wohnwagen mit einem zul.GG 1300 kg fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:19

      Hallo Benjamin,

      dabei kommt es auf das Gesamtgewicht an. bei dem B-Führerschein darf dies nicht über 3,5 t liegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Tim
    Am 4. August 2016 um 16:22

    Hallo,

    ich habe jetzt frisch den BF17 gemacht. Ich mache eine Ausbildung in einer Zimmerei, bin in Besitz der Fahrerlaubnis “T” und will nun B96 oder BE machen.
    Welcher der beiden ist nun sinnvoller ? Momentan besitzen wir Privat ein Wohnmobil mit 4,2 t zulässiger Gesamtmasse. Darf ich das mit B96 fahren – nein richtig ?

    Wenn wir nun einen Wohnwagen kaufen, und dieser nicht mehr als 4250 Kg (mit PKW) besitzt darf ich Ihn fahren. Komisch ?

    Was raten Sie mir, in Verbindung auf Beruf und Freizeit?

    Weitere Frage, welchen Sinn gibt es, das wenn ich in Besitz der Klasse “T” bin, ich landwirtschaftliche Maschinen bis 60 km/h und 40 Tonnen fahren darf, mit Anhänger!!! Und dabei eine Theorie + Praxis Prüfung gemacht habe. Welchen Sinn gibt es nun, für einen BE, bei dem ich wesentlich weniger Masse ziehen darf, und das An kuppeln ohne Druckluftanlage,… wesentlich leichter ist ich noch einmal eine neue Prüfung machen muss, oder gibt es hier eine Sonderregel ?

    Vielen Dank für die Beantwortung aller Fragen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Tim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 9:38

      Hallo Tim,
      mit dem B96-Führerschein können Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger fahren, die zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg aufweisen. Die Klasse BE hingegen befähigt Sie dazu, Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg zu fahren. Ein Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,2 t dürfen Sie dementsprechend mit keiner der beiden Klassen ziehen. Wenn Sie sich ein leichteres Wohnmobil zulegen, das die oben genannten Werte erfüllt, dürfen Sie es natürlich fahren. Zu Ihrer letzten Frage: Mit der Klasse BE dürfen Sie zwar möglicherweise weniger Gewicht ziehen, dafür werden aber auch höhere Geschwindigkeiten gefahren. Wir würden Ihnen empfehlen, sich direkt in der Fahrschule zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Justina
    Am 2. August 2016 um 17:31

    Hallo.

    Ich habe einen FS der Klasse C1. Ich möchte mit einem PKW einen Pferdeanhänger mit 2,4 t zGG ziehen.

    Gilt hierbei die gleiche Regelung wie beim FS der Klasse B? (Gespann nicht über 3,5 t)
    Also, darf ich Anhänger über 750 kg ziehen, wenn das Gespann nicht über 7,5 t kommt?

    Danke für Ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 9:53

      Hallo Justina,

      nein, da bei einem C1 nur 750 kg als Anhänger gezogen werden dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Dirk
    Am 14. Juli 2016 um 21:18

    Ich habe meinen B Führerschein im Jahr 2000 erworben. Ist es mit diesen Führerschein möglich einen Anhänger zu ziehen der mit Ladung ( ein Motorradanhänger inkl. Motorrad) unter 750 kg wiegt? Sprich ist dafür B96 von Nöten oder nicht? Also benötige ich dafür einen Zusatz auf dem Führerschein oder gar BE, oder reicht der normale B aus?

    Danke im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2016 um 8:44

      Hallo Dirk,
      mit einem Führerschein der Klasse B können Sie einen Anhänger ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht unter 750 kg liegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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